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Dienstag, 1. September 2026

Der Schuldienst in Steinbühl und Grafenwiesen

Die Schule in Steinbühl

Beim Lesestammtisch im September 2026 beschäftigten wir uns mit einem Akt, der mit einem Schriftwechsel bzw. einer Petition des Steinbühler Lehrers um eine Gehaltsaufbesserung beginnt.
Zusammen mit den Schreiben aus den beiden anderen Teilen erhalten wir einen bemerkenswerten Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse eines ländlichen Lehrers im frühen und mittleren 19. Jahrhundert.   
Um seine prekäre wirtschaftliche Situation, die er in Steinbühl zu ertragen hatte,  zu verdeutlichen, führte der Steinbühler Lehrer sogar die Dienst- und Einkommensverhältnisse seines Grafenwiesener Kollegen an. Auch dieser war keineswegs auf Rosen gebettet, konnte aber immerhin auf mehrere unterschiedliche Einkommensquellen zurückgreifen – eine Möglichkeit, die dem Steinbühler Lehrer offenbar nicht in gleicher Weise offenstand.

Der im Staatsarchiv Landshut überlieferte Akt aus dem Bestand des Bezirksamtes bzw. Landkreises Kötzting (Rep. 164/8 Nr. 141) mit dem Betreff „Schulsachen“ umfasst einen bemerkenswert langen Zeitraum: Er reicht von der ersten Eingabe des Steinbühler Lehrers Alois Hofbauer aus dem Jahr 1815 bis zu detaillierten Einwohner-Namenslisten aus dem Jahr 1868. Diese Listen erfassen neben Steinbühl auch die zum Schulsprengel gehörenden Nachbargemeinden.
Ein zusätzliches Detail mach diesen Akt so besonders. Der Akt enthält einen Plan der damaligen Steinbühler Schule gegenüber der Kirche. Allein die genauere Betrachtung des Planes zeigt bereits, wie grundlegend sich die damaligen Schulverhältnisse von den heutigen unterschieden.
Der Plan stammt aus dem Jahre 1828 und gehört bereits zum zweiten teil des Aktes, weshalb hier nur auf die Grundstruktur des Planes kurz eingegangen werden soll.



Vor der Steinbühler Kirche befand sich damals noch, mitten auf dem Dorfplatz ein Backofen und gegenüber befand sich das Schulhaus.


Die innere Struktur des Schulhauses:
v.l. Brunnen - Stadel - Nebenzimmer und Stall - Hausflur - Wohnzimmer und Schulzimmer

Selbst gut 100 Jahre später war es in der Steinbühler Schule noch so richtig eng im Klassenzimmer. Wie eng es in der ersten Schule Steinbühles war, mag man sich gar nicht vorzustellen.



So sah es vermutlich in vielen "ZWERGSCHULEN" aus.
Foto Josef Bock, Steinbühler Schule 1951. Originalfoto bearbeitet.


Doch nun zunächst zur Petition des Lehrers Alois Hofbauer, mit der der nachfolgende Schriftverkehr seinen Anfang nimmt.
Alois Hofbauer wendet sich an das königliche Landgericht Kötzting und führt an, dass er bereits seit 23 Jahren diesen „Schullehrer = und Meßners=Dienst bei der Filial Steinbichl ... bedienen“ würde.
Weiter führt er aus, dass die Einkünfte aus diesem Dienstverhältnis so gering seien, dass er mit seiner Familie – er schreibt, er sei mit acht Kindern „belastet“ – selbst bei größter Einschränkung Mangel leiden müsse.
Hofbauer beruft sich dabei auf eine landesherrliche Verordnung, nach der der Lebensunterhalt eines Lehrers eigentlich ausreichend gesichert sein sollte. Darüber hinaus verweist er auf die „Gemeindeweidenschaftsgründe“: Bei deren Aufteilung müsse, so seine Argumentation, stets ein gleich großer Anteil auch der Schule zugewiesen werden.
Und dann teilt er gegen die Bauern der Gegend aus:
"Leider dass der unzeitige Eigendünkel und Eigensinn der meisten Landbewohner von der allgemeinen anerkannten Wohltat der Landeskultur keinen Antheil nimmt und absichtlich die Theilung der Gemeindeweyden unterlässt um nur auch der Schule den gebührenden Theil vorenthalten zu können.
Beweise von dieser Denkungsart geben die Dorffsgemeinden Höfing, Bonried, Kislau und die Einöde Buchberg"

Auf der Rückseite der Eingabe findet sich der Vermerk, dass für den 3. August von Seiten des Landgerichts eine Kommission zur „gütlichen Behandlung“ der Angelegenheit einberufen wurde. Gleichzeitig wird festgestellt, dass eine Einöde wie das angesprochene Buchberg keine Gemeindegüter besitze, die aufgeteilt werden könnten bzw. sollten.

Unterthänigst gehorsamster
Aloys Hofbauer Schullehrer
und Meßner in Steinbühl
Um sich ein besseres Bild von der Situation machen zu können, wurden hier zum Vergleich die Zahlen und daten der Schule in Grafenwiesen herangezogen:
Der dortige Lehrer Johann Hofbauer listet seine Einkünfte auf, die auch vom lokalen Schulinspektor, dem Kötztinger Kooperator Wolfgang Neumayr überprüft und bestätigt wurden.


Fassion
Ueber die Diensterträgniß des Johann Hofbauer Schullehrern zu Grafenwiesen im Jahre 1814/15 als

a: Ich beziehe weder von dem allgemeinen Schulfond oder aus einer königlichen Kassa eine Besoldung
b: Ich erhalte auch von keinem Lokal=Schulfonds etwas, weil keiner vorhanden ist.
c: Und auch von keiner Gemeinde oder Stiftung beziehe ich etwas
d: Ich erhalte auch von keiner Sammlung etwas, weder von Naturalien oder in Geld
e: Ich besitze auch keine Gründe welche zur Schule gehören
f: Ich erhalte von der Schulgemeinde Grafenwiesen 4 Klaffter Holz aber nicht in Natura sondern vor       die Klaffter 4 fl zusammen 16 Gulden
g: Das Schulgeld der Kinder beträgt 20 Gulden
h: Als einsweiliger Unteraufschläger beym Bräuhaus Grafenwiesen 17 Gulden
i: Und als Lotto Collecteur zu Kötzting und Grafenwiesen im Durchschnitt jährlich 50 Gulden"

Unter einem Unteraufschläger ist hier eine Art von Abgabenaufseher zu verstehen.

Was anschließend folgt ist eine interessante Aufstellung aller Bewohner der Schulkinder Grafenwiesens mit der Angabe über den "Stand" der Eltern, der Frage , ob sie das Schulgeld bezahlen können und eine kurze Bemerkung über die finanziellen Verhältnisse.
Unter Stand war hier die damalige Unterscheidung zu verstehen, ob die Eltern Grundbesitz hatten. Dann waren sie in Grafenwiesen eben sogenannte Häusler oder Söldner. War dies nicht der Fall, so wurden sie als sogenannte Inwohner aufgeführt.
Hier der Beginn der Liste, die 74 Schulkinder umfasst einschließlich der Kinder aus Fessmannsdorf und Schönbuchen.
Die wenigsten Eltern waren in der Lage, das Schulgeld aufzubringen und daher erhielt die überwiegende Anzahl der Eltern in der letzten Rubrik den Zusatz "arm"

Der Kötztinger Pfarrer Krepper fügte handschriftlich am Fuße der Auflistung hinzu:



  "Daß die Armueth reiflich erwogen worden sey, und die als arm voranstehenden Kinder wirklich arm und deren Eltern unfähig seynd das Schulgeld zu bezahlten bezeugt
das königliche Pfarramt Kötzting den 22. April 1815 Krepper Pfarrer mp
(manu propria = eigenhändig)
.

Nun macht der Akt einen Sprung ins Jahr 1828. Diesmal geht es um die Aufteilung von Gemeindegründen. Der Steinbühler Schullehrer heißt inzwischen Kopp; zugleich erfahren wir ganz beiläufig auch den Namen seines Vorgängers: Es war ein Lehrer namens Kampfl.

Zu diesem Teil des Schulaktes gehört auch der bereits oben gezeigte Bauplan. Im Zusammenhang mit dem Schriftverkehr um die Besoldung des Lehrers Kopp wird nun ersichtlich, dass die Eingabe Hofbauers offenbar Erfolg gehabt hatte. Rund um das Schulhaus und die Kirche sind auf dem Plan Grundstücksflächen grün eingezeichnet, die dem Steinbühler Lehrer bzw. der Schule zugeordnet worden waren.
Damit wird aus der mehr als ein Jahrzehnt zurückliegenden Forderung Hofbauers nach einer besseren wirtschaftlichen Ausstattung des Lehrers ein auf dem Plan konkret nachvollziehbares Ergebnis.


 

Der auf dem Plan zunächst etwas zusammenhanglos links unten eingezeichnete „Bergantheil“ gehörte zur Gemeinde Gutendorf, die zum Schulsprengel Steinbühl gehörte. Das Grundstück lag etwa eine Dreiviertelstunde von Steinbühl entfernt und war nach Einschätzung der damaligen Verwaltung „zur Kultur ungeeignet“. Über seinen Zustand erfahren wir aus dem Akt bemerkenswerte Einzelheiten. Nach den noch „vorhandenen Spuren“ war der Berganteil nur spärlich mit Birkenholz bewachsen. Dieses war „theils von seinen früheren Vorgängern abgetrieben, theils bis auf die kleinsten Stämme weggestohlen“ worden, da in der wenig bemittelten Bevölkerung dieser Gegend stets Holzmangel geherrscht habe. Inzwischen sei der Schulanteil „eine nackte Fläche, weil das häufige Behüten desselben keine Pflanze mehr empor kommen lässt.“

Lehrer Kopp hatte offenbar vorgeschlagen, diesen wenig ertragreichen und zudem weit entfernten Grundstücksanteil gegen näher bei der Schule gelegene Flächen zu tauschen. Seine entsprechende Eingabe wird im Akt allerdings nur inhaltlich wiedergegeben. Die Mitglieder der Gemeindeverwaltung Traidersdorf stimmten diesem – allerdings nicht ganz einfachen – Verfahren zu.

Der weit entfernte Berganteil durfte daraufhin abgegeben werden. Kopp erhielt dafür die Nutzung entsprechender Grundstücksflächen, die unmittelbar an die bereits von ihm bewirtschafteten Flächen angrenzten. Eigentümer dieser Grundstücke war der Bauer Freymuth, der jedoch nicht bereit war, sie zu verkaufen. Kopp erhielt deshalb lediglich das Nutzungsrecht.

Gleichzeitig erfahren wir aus dem Akt, was mit dem sogenannten Freymuthschen „Krummacker“ geschehen sollte: Entsprechend den damaligen Vorgaben sollte auch diese Fläche in einen Obstgarten umgewandelt werden.
Diese gute Lösung scheitert aber zunächst an der Nachbargemeinde. Die Traidersdorfer schrieben in ihrem Protokoll:

"Nun wollen die Gemeindeverwaltungsmitglieder der Gemeinde Niederndorf aus Privatinteresse oder anderen unbekannten Gründen und um der guten Sache noch mehr aber dem Wirken der Gemeinde Traidersdorf eigensinnig und schadenfroh, wie von jeher, Hindernisse in den Weg zu legen, ihre Einstimmung hierzu nicht geben"
Abschließend bat die Gemeinde Traidersdorf das Landgericht Kötzting, in "Bälde" dem Grundstückstausch zuzustimmen.
Die Gemeinde Niederndorf, von Seiten des Landgerichts um Aufklärung für seine Ablehnung aufgefordert, erklärt nun den Sachverhalt.

Da nur Matzelsdorf, Gutendorf und Niederndorf zum Schulsprengel Steinbühl gehörten, wurden auch die Bewohner dieser Orte zur Versammlung geladen. Dort herrschte Einigkeit darüber, dass das Grundstück wegen seiner Lage, seiner geringen Bodengüte und vor allem wegen seiner ungünstigen Entfernung von der Schule für den Lehrer wenig geeignet sei. Gegen den vorgesehenen Tausch wurden daher keine Einwendungen erhoben.

Lediglich die beiden Gutendorfer Bauern Wolfgang und Franz Graßl sprachen sich gegen den Tausch aus, da sie sich dadurch benachteiligt sahen. Der Grund dafür lag in der ursprünglichen Aufteilung dieses Gemeindegrundes: Während die übrigen Bauern jeweils einen ganzen Anteil erhalten hatten, besaßen Wolfgang und Franz Graßl jeweils nur einen halben Anteil.  
Beide wollten nun diesen "freigewordenen" Berganteil für sich erhalten und waren auch bereits, einen Aufpreis für diesen Erwerb zu bezahlen.
Nach der Unterschrift unter dieser Erklärung der Niederdorfer Versammlung wollten die Befürworter der ganzen Angelegenheit aber die Sache nicht ruhen lassen und ließen zusätzlich notieren - und bestätigten dieses danach auch mit ihrer Unterschrift:
"Daß alle übrigen Gemeindeglieder ohne Rücksicht auf die Privatvortheile der irrigen Ansichten und unstichhaltigen Einwendungen der beiden Graßl, welche nicht mehr als einen Bergantheil erhalten konnten, weil ihre beiden Güter bei der Vertheilung des Berges noch in einem vereiniget waren, dem Tausche ihre ungezwuingene EInwilligung ertheilen, bestättigen durch eigenhändige Unterschriften...."

Als nächsten Schritt lud nun das LG Kötzting die beiden Bauern Graßl im April 1829 zu sich ins Amt.
Auch wenn die beiden "Graßl" ihre Einwände beim Landgericht vortrugen, und in ihrer Sache vermutlich scheiterten, so verweigerte das LG Kötzting dennoch seine Zustimmung, weil der Abgabe einer mit 15 Tagwerk doch respektablen Fläche gegen die freiwillige Nutzungsüberlassung einer geeigneteren Fläche dennoch einen Nachteil für den Besitz der Schule darstellte, der von der Schulaufsicht so nicht genehmigt werden kann. 
Diese Entscheidung will Traidersdorf nicht hinnehmen und führt nochmal ins Feld, dass der "Bergtheil ein Oedgrund ist mit Steinen und Felsen übersäht." Sachkundige Landwirte würden ein Tagwerk höchstens auf 3 bis 4 Gulden schätzen.  Noch dazu liege dieser Grund am "Kaidersberg auf einer steilen Anhöhe", was es einem Steinbühler Lehrer - ohne Zugvieh - unmöglich mache, auch nur die "Kultur dieses Platzes zu versuchen"


Und nun kommt es erneut zu einem Sprung im Akt. Dieses Mal ins Jahr 1854 und der damalige Landrichter in Kötzting war unser bekannter Carl von Paur.
Der Schullehrer von Steinbühl heißt nun Gradl und das Thema ist erneut eine Abteilung eines Gemeidegrundes im Niederndorfer Ortsteil Matzelsdorf, hier ein Ödberg genannt.
Der früher geplante Tausch war ja nicht zustande gekommen und nun versucht sich die Schule Traidersdorf von dem - für die Schule - unnützen Grundstück zu trennen, es zu verkaufen und mit dem Erlös ein Grundstück in Steinbühl zu erwerben, das es dem jeweiligen Lehrer leichter ermöglichen würde, daraus Nutzen zu ziehen. 

Den Akt schließt dann eine umfangreiche Liste der "steuerbaren" Besitzer der Gemeinde Traidersdorf ab. Inwohner, die in der Regel eine noch größere Anzahl ausmachen,  sind in dieser Liste nicht aufgeführt.
Anders als in der obigen Grafenwiesener Liste, sind hier auch zahlreiche Ganz- und Halbbauernhöfe aufgeführt. Das Zellertal war also eine viel üppigere Bauerngegend, als das Areal rund um Grafenwiesen, mit nur Häuslern und höchstens Söldnern.


Zum Schulsprengel Steinbühl  gehörten damals: Wölkersdorf - Bärndorf - Himmelreich - Traidersdorf - Höfing - Bonried - Kieslau - Buchberg - Matzelsdorf - Gutendorf - Streit - Auhof - Wurz und Weidenhof 

Dieses Mal stimmte auch die Versammlung, zu der Gemeinde Niederndorf ins dortige Wirtshaus  geladen hatte einstimmig zu und so sollte dann dem dem Verkauf des Matzelsdorfer Waldanteils und einem anschließenden Ankauf eines Grundstücks in Steinbühl eigentlich nichts mehr im Wege stehen.
Eigentlich, denn die Widersacher des Projekts aus Traidersdorf und Niederndorf waren gar nicht zur Versammlung erschienen und hatten dann im Nachgang auch ihre Unterschrift für bzw. unter das Versammlungsprotokoll verweigert. 


Auf der linken Seite des Versammlungsprotokolls war extra Platz für die "Unterschriften der Nichtzustimmenden Gemeindeglieder" vorgesehen, aber die Gegner waren lieber zuhause geblieben, mehr noch, sie schrieben ihre abweichende Meinung in einem separaten Brief an das Landgericht und so verging wieder ein Jahr, bis endlich am 16.9.1858 der ganze Vorgang abgeschlossen werden konnte.
Der Matzelsdorfer Waldanteil der Steinbühler Schule ging um 400 fl an 4 Matzelsdorfer Bauern und die Schule konnte für um 136 Gulden das "sogenannte Meßnerackerl des Bauern Georg Maimer von Höfing, welches zunächst an der Düngerstätte und den Stadel gegen Süden am Schul- und Meßnerhause zu Steinbühl liegt und einen Flächeninhalt von 0 Tgw 34 Dez hält" erwerben. 


🗺️ Kleines Suchspiel zum Schluss:
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