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Freitag, 17. Dezember 2021

Das alte Amtshaus in Kötzting und seine "Bewohner"

   Ein sumpfig, morastig ungesund, feuergefährlicher und stinkender Ort.“
oder
"vom Gefängnis zum Vereinslokal und zur Diskothek"



HaStA München Hofkammer Akten Fasz. 70-220 Amtshaus 




Plan für den Neubau des Amtshauses Kötzting, Aufriss, Mitte 18. Jahrhundert.
"Beschriftung links: "Dieser blaz ist ein lautterer Berg, und gehet auf disen 10 Schuech abwerts.
rechts: "der vordere gibl, wo das Ambtshaus aufrecht stehet."



Diese beiden Kellerfenster KÖNNTEN mit den früheren Zellenfenstern identisch sein, der
Ort ist es auf jeden Fall.



Das "alte Kötzting" bei der Uraufnahme bei der beginnenden Landvermessung hatte 159 Anwesen.
Der Geschichte dieser Bürgerhäuser und ihrer Bewohner nachzuspüren und sie zu dokumentieren, ist das Ziel dieser Häuserchronik.
Die Anfänge und die Entwicklung unserer Heimatstadt können von der Teilung der Urhöfe bis hin zur Auswahl als Landgerichtsort in einem einleitenden Blog nachgelesen werden.


Alte Hausnummer 35

beim Wieser Girgl


Mit dem Jahre 1833 begann das "zivile" Leben des Kötztinger Amtshauses, als sich dieses  zuerst in ein reines Wohnhaus und später dann in ein angesehenes  Wirtshaus verwandelte, in dem einige Vereine ihre Versammlungen abhielten. Beim "Wieser Girgl", so bereits der Hausname vor der Wende zum 20. Jahrhundert, versammelten sich regelmäßig die Mitglieder des 1. FC Kötzting und des Kriegervereines. 



Ich vermute mal, dass die wenigsten der fröhlichen Zecher sich jemals bewusst gemacht haben, in welch historischen Räumen und vor allem über welchen Kellerräumen sie feierten.
Räume und Arrestzellen für Gefangene gab es in Kötzting an verschiedenen Stellen. So hatte der Magistrat im Rathaus sein eigenes "Arrestlokal" und auch in der Kirchenburg gab es solche "Aufenthaltszimmer"; ich erinnere nur an das bekannte "Angstloch" im Fußboden unseres jetzigen Pfingstrittmuseums.
Das Amtshaus, als das größte Gefängnis und angesiedelt am nordöstlichen Rand des Marktes, war im Wesentlichen das "Untersuchungsgefängnis" des Kötztinger Landgerichtes und das Arrestlokal für kürzere - bis sehr kurze - Haftstrafen. Haftstrafen, die aufgrund der Armut der Delinquenten nicht in eine Geldstrafe "umgeWANDELT" werden konnte, siehe weiter unten.


Die Gerichtsbarkeit in Bayern:


Das Rechtswesen in Bayern war früher unterteilt in die niedere und hohe Gerichtsbarkeit. Während die niedere Gerichtsbarkeit sowohl vom Landesherrn als auch den Landständen ausgeübt wurde (Prälaten, Adel, Städte, Märkte), war mit geringen Ausnahmen (Hochstifte, einige wenige adelige Familien und einige wenige Städte) die Hochgerichtsbarkeit dem Landesherrn vorbehalten. Das Landgericht Kötzting hatte daher nur über die direkten Untertanen des Pfleggerichts wie auch des Kastenamtes Kötzting sowohl die Grundherrschaft  (Steuern und Abgaben) als auch die niedere und hohe Gerichtsbarkeit. Die - weltlichen  -  Hofmarksherren übten die niedere Gerichtsbarkeit über ihre Untertanen selber aus. Andere Grundherrschaften in unserem Landgericht wie Kirchen, Pfarreien, Stiftungen und Spitäler, um nur einige zu nennen, besaßen keine Gerichtsbarkeit über ihre Untertanen. In diesen Fällen war es dann ebenfalls das Pfleggericht, welches diese Funktion übernahm.
Insgesamt war der Landesherr nur über ca. 45% der Einwohner Gerichtsherr bereits in der ersten Instanz. Grundherr war er sogar - bayernweit - nur für ca. 10% seiner Untertanen[1] HELM, WINFRIED: Obrigkeit und Volk, in Passauer Studien zur Volkskunde, herausgegeben von Walter Hartinger, Lehrstuhl für Volkskunde der Universität Passau, Band 5 1993 S.12.

Für die anderen Bewohner , die große Mehrheit, waren die Landstände mit ihrer Gerichtsbarkeit die erste Instanz und zwar sowohl bei (kleinen) Offizialdelikten wie auch bei Zivilprozessen. Für diese Untertanen war das Landgericht bereits die zweite Instanz. Die jeweiligen Landgerichte Bayerns  waren durchsetzt  von diesen einzelnen, geschlossenen und begrenzten, Hofmarks-, Stadt- oder Marktgerichten. 1557 erhielten die Hofmarksherren dann sogar noch  die Niedergerichtsbarkeit über ihre sogenannten einschichtigen Untertanen, dies sind einzelne und  verstreut liegende Hofstellen, im Gegensatz zu den Fällen, in denen das gesamte Dorf zu einer Grundherrschaft gehörte(=geschlossene Hofmark). Trotz der Durchlöcherung der landesherrlichen Gerichte durch unzählige ständische Herrschaftsgebiete waren diese Niedergerichte doch keine Staaten im Staat, sondern eigentlich nur autonome Vollzugsorgane unter der ständigen Kontrolle der landesherrlichen Bürokratie[2]  Ebd.  S. 25. 

Die alleinige Zuständigkeit über alle Untertanen Bayerns, ohne jede Ausnahme,  hatte der Landrichter, wie oben erläutert, nur in sogenannten hochgerichtlichen Fällen. Waren dies bis ins 16. Jahrhundert hinein nur Mord, Raub und Notzucht, so wurden die Delikte, für die das Landgericht zuständig war, vor allem im Zusammenhang mit der Gegenreformation und aus dem Blickwinkel der Einnahmenmehrung des Landesherrn stark ausgeweitet. Aber auch die Felder der  niederen Gerichtsbarkeit wurden im Laufe des 16. Jahrhunderts  mit immer mehr strafbaren und vor allem wandelbaren Handlungen aufgefüllt und erweitert, auch hier sowohl unter dem Blickwinkel der Erziehung und besonders der Einkommenssteigerung des Landesherrn. 

 
Strafen und Wändel.


Der jeweilige Richter WANDELTE die vorgesehene - körperliche - Bestrafung in einen Geldbetrag um. Sollte der Verurteilte nicht zahlen können, weil er zu arm war, dann wurde eine Strafe ausgesprochen. Dies konnten einige Tage bei Wasser und Brot im Amtshaus sein, ein Stehen am Pranger, ein Einsperren in die Geige oder den Stock. Von den ausgesprochenen Strafen hatte natürlich das jeweilige Gerichtsorgan nichts, vor allem keine Einnahmen. Ein "Wandeln" der Strafe in einen Geldbetrag war den Behörden damals die angenehmere Variante..

Hier die Hauptrubriken in den Strafregistern der Rechnungsbücher eines Pfleggerichtes:

Wändel (Beleidigung und Raufereien, Ungehorsam, Leichtfertigkeit)
Polizeistrafen (Hochzeitsstrafen)
Fürkaufstrafen (Verbot der Umgehung der Märkte)
Halmstrafen (Weideregelungen)
Holzfahrtstrafen

Alle diese Vergehen aus diesen Rubriken durften die Städte, Märkte und auch die Hofmarksherren verhandeln und aburteilen - die letzteren wie vorhin bereits angemerkt natürlich nur, wenn sie von Adel waren.  
Raufereien, bei denen Blut geflossen war oder die mit Waffen ausgetragen wurden, Diebstahl, Handwerksstreitigkeiten, Gotteslästerung (=Fluchen) mussten aber bereits an die Landgerichte abgegeben werden, ganz zu schweigen von den "Malefiz-Verbrechen", wie Mord, Totschlag, Raub, Zauberei u.ä.
Hier ein paar Beispiele von kleineren Vergehen, die vom Landgericht an sich gezogen wurden; manche der Urteile konnten in Geld "gewandelt" werden, bei anderen wurde dann eine Strafe vollzogen.

Gotteslästerung:


StA Landshut Kurbayern Hofkammer Ämterrechnung RMA Straubing R 2536 von 1590
"Gabriel Löckher zu Riedt (Haidstein), Eybischer auf Runting Underthan, umb das er im Marckht Khözting ein Unwillen und Poldern angefangen, darunter auch Gott gelestert (=fluchen). Derwegen er durch den Ambtman zuverhaft gepracht, etlich tag mit Wasser und Proth darin ergalten und darzue gestrafft worden per 1 ß 18 pf thuet"

Schlägerei mit Wunde


StA Landshut Kurbayern Hofkammer Ämterrechnung RMA Straubing R 2537 von 1600

"Wolfen Stoiber Schmidt zu Gravenwisen, umb das er Hansen Hofmann Schneider ung Herwergsman zu Khözting bey Hannsen Pachmair dem Eltern auf vorgennden widerwillen ein Pluetrunst Im Kopf zugefiegt und obwollen Ermellter Hofman für empfangnen schaden nichts begehrt noch haben wöllen, Ime Stoiber nichts desto weniger in Ansehung seiner Unvermögenheit gestrafft per 1 ´18 dn thuet"

Ehebruch

 

StA Landshut Kurbayern Hofkammer Ämterrechnung RMA Straubing R 2538 von 1609
"Hansen Perrn amb Schachten, umb das er wider sein Ehr und Treu unangesehen er selb ein ehgegeben Weib mit ein mit ein Behamischen ledigen Dienstmagt, die Leichtfertigkheit gepflogen. Drey Sonntäg nacheinander mit entplosten Armen, prünnenden Kürzen und daran habenden Ruetten für die Kirchtier gestellt und die ubrigzeit mit Wasser und Prott im Fenkhnuss Soeisen lassen, solichen nach an Gellt abgestrafft : NIHIL"  (=nichts)

Übertretung des Fastengebots


StA Landshut Rentkastenamt Straubing R 2380 Pfleggerichtsrechnung von 1677
"Ohne Erlaubnis in der Fasstenzeit Fleisch Essen:
Anndreen Lobendanz burger und Färber alda, hat in der Fastzeit ohne ainiche Erlaubnis das Fleisch in die 8 Tag lang geessen und obwollen er dentwillen dem Churfstl, Rath und Herrn Rennt=
maister etc. in die Straff erkhennt worden, So hat mann ihme iedoch hinnach in Ansehung das er ain Hanndtwerchsmann, mit enrstlichen Verweiß 3 Pfund Pfennige punctiertm thuet 3 Gulden 25 Kreuzer und 5 Heller"

Träger der landesherrlichen Gewalt in einem Landgericht war zunächst der Pfleger oder Landrichter. In manchen - größeren - Landgerichten hatte der Pfleger einen Landrichter zur Seite. Neben ihn trat der Kastner, der vor allem für die Verwaltung und die Aufsicht über den landesherrlichen Kasten zuständig war. Im Landgericht Kötzting war die Situation der Aufteilung in Pfleggericht und Kastenamt insofern etwas anders als in anderen Landgerichten, als es bei uns sogar eigene Kastenamtsuntertanen gab. Die Bewohner, die hinter dem Hohenbogen lebten, hießen im Volksmund sogar die "Kastenamterer". Auch der Bereich um Chamerau gehörte zum Kastenamt. In Kötzting nahm der Pfleger seit 1573 zugleich das Amt des Kastners wahr, und seit 1628 bestand eine Personalunion zwischen Pfleger und Landrichter. Ab 1580 übernahm, in Kötzting, der Pflegrichter auch das Amt des Propstrichters (für die klösterlichen Untertanen, z.B. der Abtei Rott am Inn). Dem Landrichter/Pfleger stand für die Rechtspflege und Verwaltung Hilfspersonal zur Seite wie zum Beispiel die  Gerichtsschreiber, Amtmänner und Amtsdiener.


Das Amtshaus

HaStA München Hofkammer Akten Fasz. 70-220 Amtshaus 
Közting /: Land Ghrt:/
Hofkammer Acta
Bau und Reparationssachen  von ao: 1581-1789

Die bayerischen Landgerichte, als Bezirke der hohen Gerichtsbarkeit und als Verwaltungseinheit, sind im Wesentlichen, vom 15. bis zum 19. Jahrhundert gleichgeblieben, manche von Ihnen lassen sich sogar unverändert bis ins 13. Jahrhundert zurückverfolgen. Die Landgerichte waren in Ämter eingeteilt und  jedem Amt ein Amtmann zugeordnet. Das Amtshaus in Kötzting war nun sowohl  das   (Untersuchungs-) Gefängnis des Landgerichts als auch, ganz profan, das Wohnhaus und der Lebensbereich des Amtmannes und seiner Familie mit angeschlossener kleinen Landwirtschaft. Eine Gefängnisstrafe im heutigen Sinn wurde damals nicht ausgesprochen bzw. war auf wenige Tage bei geringer Atzung beschränkt.

Bereits aus dem Jahre 1602 findet sich in den Hofkammerakten ein Kostenvoranschlag für den Neubau des Amtshauses. Hintergrund ist ein Totalschaden nach einem Brand.

HaStA München Hofkammer Akten Fasz. 70-220 Amtshaus 

"Ungeverlicher Überschlag, was über aufferpau=ung des den 10. Octrobris diß 602 Jars, zu Aschen verprunnen Ambtshaus zu Khözting Lauffen wier=det Actum den 28. Novembris Anno 1602"

"Erstlich ervordert die notturfft Dieweillen es der Ortten ain gar sanntigen grundt hatt, das Ambtshaus Undermauern zelassen, darzu be=darff man zehn Claffter Rauch: oder Pruch=stain, von yeder Claffter zebrechen 28 xr thuet 4 fl 4 Schilling 20 pf."

IN dem Begleitschreiben des Straubinger Rentmeisters heißt es "wegen der zu Khözting neulich fürgangenen Prunst". Aus anderen Akten ist zu diesem Marktbrand bekannt, dass die Veitskirche abgebrannt war. Es scheint also 1602 viele Brandschäden vor allem im oberen Markt gegeben zu haben.
Im Brief des Rentmeisters heißt es über den Umfang des Brandes: "das die Rüstung und Währen für die Landgerichtische Underthanen, so sich auf die fünffzig Mann erstreckht hat, wie auch das Ambtshauß durch solche feuers noth verdorben...."
Ich interpretiere den Satz und die Zahlenangaben in der Richtung, dass 50 Bürgerhäuser verbrannt sind und daher die für die Landesverteidigung notwendigen männlichen Besitzer zuerst einmal ausfallen.
Die Notwendigkeit für eine Wiedererrichtung, meinte der Rentmeister, "will auch vonnöten sein, weiln es in disem gericht und derorten ain zimbliches sträfliches Volckh hat, das solches mit gueten verwahrten fenckhnussen, versehen und erpaut werde."

Aufgrund der Zugehörigkeit des Amtshauses zum Landgericht finden sich die Ausgaben für den Bau und Unterhalt des Gebäudes auch in den Rechnungsreihen des Landgerichtes wieder. Im Dreißigjährigen Krieg erneut abgebrannt und anschließend wieder aufgebaut, wird es dann in all den folgenden Jahren immer wieder nur notdürftig repariert. Zuerst allerdings musste es 1638 neu erbaut werden. Die erste Baugenehmigung aus Straubing umfasst aber jeweils nur einen Holzbau für den Amtmann und für die Gefangenen. Der Kötztinger Landrichter Hans Adam Yettinger ließ einen neuen Kostenvoranschlag erstellen und reichte seinen Gegenvorschlag ein. Ein geplanter Turm solle halt dann zurückgestellt werden. 



StA Landshut Rentkastenamt Straubing Pfleggerichtsrechnung von 1638


"Ausgab auf Gepeu

Demnach die unumbgengliche notturfft erfordert, das durch den Feind in Anno 1633 abgebrennte Schergenhaus, in Mangel des Ambtsmanns wohnung und Gefenkhnuss, widerumben zuerpauen ist, auf vorhero yberschickten yberschlag, welcher sich auf 108 fl 10 xr erloffen, vom churfrtl Rath und Herrn Rentmaister p. (=etc) lauth beyschluß No 1 solch schreiben ervolgt, daß Ihr churfrtl Drchlt in dise erpauung gdist verwilliget haben. Als ist hernach spezificierte uncosten hieryber erloffen. Nemblichen ist man hierzue bedürfftig gewest, 10 aichen Pfoschen, von yedem Zuschneiden, dem Müller 10 Kreuzer tuet   1 Gulden 40 xr"

 Es folgen - ohne die Lohnkosten für die jeweiligen Bauhandwerker - Ausgaben zum Schneiden von 50 Fichtenstämmen, 60 Falzbretter, 120 Beschlagbretter, 1000 Ziegelsteine, 12 Tragen Kalk, 6 Türen und 3 Fenster, ein neuer "schwarzer" Kachelofen und 8000 Legschindel

In den Pfleggerichtsrechnungen in Landshut finden sich in kompakter Form die Ausgaben für den Neubau; im Kostenvorschlag, der in den Hofkammerakten in München liegt, werden die Positionen einzeln aufgeführt und so erfahren wir ein paar weitere Details, wie es im Amtshaus ausgesehen hat.

Die Türen und ihre Schlösser:

HaStA München Hofkammer Akten Fasz. 70-220 Amtshaus 

"An der Hausthir ist gar kein Schloß, auch das Schloß an der Stubenthir nit allein selbst gar schlecht, sondern alles zerbrochen, daß also bey der nacht die gefangenen woll auskhommen und darvon entwaichen khunden, derowegen unentpörlich zwaye verborgene Schloßl als neblich an die Haußthir ainet, mit 2 Rigln, und an die STubenthir das andere Schloß mit ainem Rigl, und ainer Schelln begürfftig hiervon smab 3 Schlissln 2 neue Schliesshäckhen und anderes Zuegehierung, dem Schlosser Georg Pfeffer zemachen, vor yedes 3 Pfund Pfennige thuet 3 Gulden."

Einschub
Dieser Schlosser Georg Pfeffer ist möglicherweise der Namensgeber für unseren Pfeffergraben. 
Einschub Ende

Der Kachelofen


" Weillen der verhandne Khachelofen in gedachter Stuben aller zerbrochen, gestalten deme, ain alter in Verhafft gewester Soldat, welcher dardurch auszekhommen vermaint, zerrissen, und das darinvorhandten Eisen Creuz zerschlagen, also daß man alda ainen neuen Schwarz Khachelofen haben muess, würdet solcher von Hansen Koller, Hafner alhir erkhauft und aufgesötzt per 2 fl 20 xr"


der ominöse "Turm"



"Ingleichen ist das auf jenigen Thurm, warinnen die Tortur verhandene Stübl, so ebenmässig zu den Gefangenen (damit selbige nach Zeit es die Notturfft erfordert, voneinander absentirt werden mögen) gebraucht würdet, und gar nit entrathen khan werden, alles paufellig, der Thürstockh ausgefault, die Stuben: und Kuchelthir zerbrochen, weder Schloß, stefften, Häckhen und Ärb, nit mehr verhanden, der Khachelofen paufellig, und zwar dises alles durch die Feindtsvölckher also ruiniert: und seithero nit wiederumben reparirt worden...
...ebenmessig unumbgenglich vonnöthen, solches Stübel weillen ausser dessen, beimM Ambtshaus sonst anderst khein, als nur des Ambtmanns WOhnstuben vorhanden, darinen die Gefangenen und Mallefiz Persohnen Tag und Nacht alle beysammen sein müssen, widerumben der notturfft nach zuerrichten. Als ist ain neuer Thürstock, sambt ainer neuen Thür zemachen vonnöthen, hiervon dem Schreiner Wolfen Immer. 2 Gulden."

Einschub
Von Winter 1633 bis mindestens weit hinein ins Jahr 1639 hatte also der Kötztinger Amtmann seine Gefangenen als "Gäste" in seiner eigenen Wohnstube zu bewirten und zu bewachen.
Einschub Ende


HaStA München Hofkammer Akten Fasz. 70-220 Amtshaus 
Das Kellergeschoss im alten Amtshaus, man kann gut die jeweils zwei "Keuchen",
also die Zellen der Gefangenen erkennen. Mit Backofen, Kuhstall, Pferdestall, Misthaufen, Stadel und Tenne.

HaStA München Hofkammer Akten Fasz. 70-220 Amtshaus 
Das Erdgeschoss: Beschriftung von links oben gegen den Uhrzeigersinn:
"gemeine Restanden, so nicht Malefizisch Verbrecher, Keuchen, Knechtkammer, Keuchen, Examinierzimmer, Tortur, Stiegen in den Hof, Gang, Loco (=Toilette), Kuchel, Menschenkammer, Kammerl für die Kinder, Kammer, Die Stube des Ambtmanns"

Im Amtshaus gab es somit zwei verschiedene Arten von Gefangenen. Gleich rechts vom Eingang (siehe Beschreibung im Plan: "gemeine Restanden, so nicht Malefizisch Verbrecher") befand sich die Arrestzelle, in der die gewöhnlichen und idR. sehr kurzen Haftstrafen abgesessen werden mussten. Die Gefangenen waren dort sicherlich auch nicht angekettet.
Ganz anders die "Maleficisch Verbrecher ", also die richtigen Bösewichter, nach den Kriterien der damaligen Zeit -  bei deren meisten Taten sicherlich auch noch heutzutage. Diese waren in den "Keuchen" eingesperrt und normalerweise auch angekettet.
Neben den 8 Keuchen, Gefängniszellen im Keller, befindet sich im Amtshaus auch ein Raum für die Tortur, also die Folter, und ein Examinierstübel, also ein Zimmer zur Befragung der Gefangenen. :In diesem Gefängnis mit Verhör und Folterstube wohnten aber auch der Amtmann mit Frau und Kindern, mit seinen Amtsknechten und Ehhalten (in der Menschenkammer), also den Angestellten für die Haus- und Hofarbeit, und angeschlossen war auch eine kleine Landwirtschaft.


Der Versuch eines Neubaus an anderer Stelle

Trotz der laufenden Ausbesserungen an Gebäude und Dächern über all die Jahre, war der Zustand des hölzernen Amtshauses 1730 so schlecht, dass man ernsthaft an einen Neubau, aber an anderer Stelle, nachdachte. Als Folge des verheerenden Marktbrandes in Kötzting von 1717, als in einer Nacht 25 Marklehen abgebrannt waren, fanden sich noch 12 Jahre später Baulücken im Straßenzug der Markstraße als Überbleibsel der Brandstätten. Weil sich kein anderer Käufer fand, der solch eine im Markt gelegene, zentrale Brandstätte, übernehmen wollte, - der Käufer hätte auch die Hypotheken(Schuldverschreibungen) mit übernehmen müssen, die den Wert des Grundstückes bei weitem überstiegen-, kam der Plan auf, im Zentrum des Marktes, ein neues Amtshaus erbauen zu lassen und so schrieb der Magistrat in diesem Zusammenhang an das Rentamt (=Regierung) nach Straubing. 

Das allhiesig von Holz errichtete Eisenamtshaus wie auch der hieran gelegene Stadel redo[mit Verlaub] Stallung haben sich allenthalben solche gestalten ruiniert gezeigt dass die unvermeidliche Notturfft erfordert sowohl ein als das andere von grund neuerlich erheben und aufbauen zu lassen, damit nit alles einstens ungestraft ungefähr über einen Haufen zusammenfallen und großen Schaden verursachen mechte. In der sonderbaren Erwägung dass die Hilz in grund genzlich von der Faul ergriffen, die Wand und Traembhoelzer aber durch und durch wurmbstichig mithin aufeinand lauter unnützbar Wesen worden, derenwegen man also nit ermangelt zum churfürstlich lobl Rentamt nachher Straubing um Auswirkung gnedigster Resolution, dass zu einem neuen Bau geschritten werden derffte.

Der Rentmeister untersuchte bei seinem Umritt auch diesen Umstand und berichtete im Jahre 1730 (BayHstA Hofkammerakten Rep 92 Verz 8 Fasc 70 Nr 221.), dass ihm bei einem Besuch in Kötzting vom damaligen Amtskammerer Johann Denkscherz, (Hnr127), einem Maurermeister, eine Brandstatt an der heutigen Marktstraße vorgeführt wurde, um darauf ein neues Amtshaus zu erbauen. 

Die Brandstelle, die auch 12-13 Jahre nach dem Großbrand von 1717 noch in Schutt und Asche gelegen hatte, ist das Haus in der Marktstraße mit dem NKD-Markt. Das frühere Haus des Franz Graßl, unterhalb der heutigen St. Veitsapotheke.


Die Beschreibung des gewünschten Bauplatzes zeigt uns ein seltenes Bild, wie es in Kötzting noch Jahre nach einem Großbrand ausgesehen hat.
Die Baulücke im Markt sei gut geeignet, weil sich
"1mo Bei diesem schon 12 ganze Jahre ödt liegenten Grundt, sich linkhs und rechts zway der Länge nach ieden Ohrts 63ig Straubinger werchschuech haltende Mauern befindten, die nichts als wenig verwerffens und auszuschiffern erfordern, mithin nur die hintere und forderen 2 Hauptmauern /so ietzo 38 werchschuech praith und zwar uf die schon verhandtene 2 Grundvest ufzefiehren :/ bedarf

2do seye bei diser Prandtstatt ain guetter graswasen, und ain Grundt worauf vorhin ein gleicher Stadl gestanden, vorhandten welche beede Gündt 73 werchschuech lang und 39ig praidt sin, negstehend und pro

3tio seyen bey diser Prandtstatt vill Stain, sogleich zum pau applicirtet wordten, khönnen an der Handt auch ein guetter Keller vorhanden.

4to khönne das Ambthaus uf disen erördten Grundt regular mit denen erforderlichen behaltnussen der MALEFICANTEN, Amtmannswohnung, Cammer, EXAMINATIONS Zimmerl, und Tortur unter einem Tag (wohl Tach=Dach) ganz comod erpauth werden...... Straubing den 11. April ao 1730"

Insgesamt 10 Punkte führte Rentmeister von Verger im Jahre 1731 auf, weshalb ein Neubau mitten im Markt an der gewünschten Stelle die bessere Lösung sein würde. Rentmeister, Pfleggericht und Magistrat hatten dabei aber die Rechnung ohne die Anwohner gemacht, die sich solch ein schlecht beleumundetes Gebäude mit samt seinen Bewohnern inmitten des Marktes verbaten. Eine Nachbarschaft also, in der eingesperrt, gelitten und gefoltert wurde, wollten sie nicht haben.
Der nachbarliche Kontakt mit den Angeklagten, dem Amtmann und seinen Knechten und all den Vorgängen um die Gerichtsbarkeit hätten im Verständnis der damaligen Zeit die persönliche Ehre der Nachbarn schwer beeinträchtig. Wie viel den Menschen der damaligen Zeit an der Unversehrtheit der eigenen Ehre lag, ist in heutiger Zeit nicht mehr oder nur sehr schwer nachzuvollziehen. aber Anzeigen zur Wiederherstellung einer verletzen Ehre waren eine häufigsten Prozessursachen in der damaligen Zeit.
Die direkten Nachbarn der Baulücke - Paulus Praittenberger auf der späteren Hausnummer 135 und Hans Hausmiller auf der 133 -  protestierten gegen das Bauvorhaben vor allem mit dem Argument, dass sie einen Wertverlust für ihre Anwesen befürchteten, wenn sie solch eine schlecht beleumundete Nachbarschaft erhielten. Schlussendlich hatten sich aber 4 potentielle Käufer eingefunden - Michael Hofmann, Wolf Steinbock, Andreas Widtmann und Stephan Rieder- , die Kaufsumme aufgebracht hatten, um die Schulden, die darauf lagen, zu übernehmen und erfolgreich die Verlegung des Amtshauses in die Mitte des Ortes herein zu verhindern, und so schrieb nun der Magistrat gewandelt an die Regierung:

HaStA München Hofkammer Akten Fasz. 70-220 Amtshaus 

Im Fahl und wider alles verhoffen, wan dieses uf der schensten seithen mitten am Plaz unter dennen burgern entlegene Markhtlechen zu ainem Ambtshaus applicirt werdten solte, Ihnen neben der gesambten mit Burgerschaft sehr schwer fallen wurdte, Anerwogenes Notorium[es sei wohl üblich] seie dass die in anderen Städten und Märkhten verhandtene Ambtshäuser nit uff den Hauptpläzen sondern mehristen thails  in absonderlichen Gässeln oder Plaz stehen, gleich alter Observanz willen, man auch das von unerdenklichen Jahren herortten End des sogenannten Rossmarkhtgässls stehende Ambtshaus ingleichen uff einen besondern Platz gesetzt haben werde, und weillen aohne dem umb beriehrt burgerliches Markhtlechen Keuffer vorhandten, welche zu geniegen, bevorist der Hofmann, und die mentionierte 2 Fluder(knecht)...
Auch wenn in Kötzting das sogenannte Laudemium - eine Art von Grunderwerbssteuer, die bei jedem Besitzwechsel erhoben wurde und in anderen Orten mit 5 Prozent zuschlug - nicht bezahlt werden musste, so war doch ein Anwesen in privater Hand auf der Zeitschiene eine laufend, wenn auch langsam, fließende Einnahmequelle für die Marktkasse. Bei einem Amtshaus in Staatsbesitz gab es natürlich keinen Generationswechsel. Der oben als einer der potentiellen Käufer genannte Michael Hofmann konnte schlussendlich den Baugrund kaufen und ein neues Marktlehen errichten.

Somit war das Landgericht wieder auf sein altes Amtshaus angewiesen und dieses war wohl wirklich in einem schlechten Zustand.
Erstens find er dass sich das alte Amtshaus in totalem Ruin und in solchem Stand zu sein befindet, das einige Reparation nicht verfange also schad were wenn die wenigsten Unkosten hierin verwendet werden sollten.
weiters: .... liege dieses Amtshaus an einem ganz sumpfig, morastig ungesunden und feuergefährlichen und S.V. [mit Verlaub] stinkendem Ort.

dann noch:....., dass dies Orts rückwärts ganz abseitig liege und wann sich ein Maleficant einmal von Eisen und Kant davonmacht, wie schon öfters geschehen, allen Luft in die nächstentlegene Waldung sich zu salvieren die beste Gelegenheit haben, neben dene dass die Maleficanten beim Hinzukommen auszehelfen und mit selben frei Unterredung pflegen können.

Diese Beschreibung erfolgte zu einem Zeitpunkt, als noch nicht klar war, dass sich ein Neubau in der Marktstraße nicht realisieren ließ, und sollte natürlich deutlich den schlechten Zustand schildern, um den Neubau an anderer Stelle zu unterstützen. Die einzelnen Punkte haben aber sicherlich trotzdem ihre Richtigkeit, wenn man sich die Baureparaturen in all den Jahren im Detail anschaut. Das alte Gebäude wurde, wie schon erwähnt, beim Schwedeneinfall mit eingeäschert und danach wieder aufgebaut. 

Ein gutes Beispiel für das komplizierte Gleichgewicht zwischen Bürgern mit der persönlichen Ehre, zeigt ein Vergleich aus dem Jahre 1743.
Der Kötztinger Schreiner und Witwer Johann Georg Trum hatte die Witwe Isabella Zadler geheiratet, deren Mann ein Amtsknecht gewesen war.
Nun wurde er von seinen Berufskollegen gerade deswegen geschnitten, was er sich aber nicht gefallen lassen wollte.

Staatsarchiv Landshut Pfleggericht Kötzting P 45  von 1743  

"Vergleich
Obzwar Hanns Georg Trumb burger und Schreienrmaister alhir zu Közting wider Philippen Clinger auch burger und Schreinermaister daselbst, von darumben Clag zustellen vorhabents gewest, weillen diser in einem Pfinztag sich in der Kürchen zu jedermanns Örgernuss gewaigert, neben ihme Trumb, umb Er eine legitimierte Ambtmanin geheurathet, die Handtwerchs Stääb zutragen; So ist doch solch vorgehebte Clag, nachdeme Clinger dem Trumb vor seinen ehrlichen Mitmaister widerumben zurespectiren sich erclert, Underbliben, und von Ihme Clinger dem heuntigen Gerichtscosten in solidium abzuführen ybernommen. Vogents umb die obrigkheitliche Ratification gebetten worden
."

2 Schilling Pfennig an Strafe wurden Clinger dennoch aufgebrummt. 

Einschub
Gleichzeitig erfahren wir mit diesem kleinen Akt, dass es offensichtlich jeden Dienstag eine Messe für die Handwerksmeister (oder vielleicht auch nur für das Schreinerhandwerk) gegeben hatte, während der die Meister ihre Zunftzeichen vorantrugen.
Einschub Ende



Ein Neubau an alter Stelle

Es half also nichts, das Amtshaus musste an der selben, unzulänglichen, Stelle neu erbaut werden. Aus dieser Zeit ist auch ein Bauplan vorhanden, der die einzelnen Räume beschreibt 



HaStA München Hofkammer Akten Fasz. 70-220 Amtshaus 

Legende: das Maurermeisters Gallus Wolf aus Schönthal
Anzaig Yber den Riß des Neu zuerpauen vorhabent churfürstl: Ambtshauß Közting:
No: 1 der Eingang in das Ambthaus in daß Flöz
2. die ordinary Wohnstuben

3. die Stuben Cammer
4, ein extra Stibel vor einen Kranckhen
5. ein Keichen
6. die Kuchel
7. das Gewölb
8. die Tortur
9. der Gang in den Hof und Stallung
10. die Stiegen in die obere Cammer
11. die Stiegen in den Rossstall, so under der Cammer ligt
12. das Examinier Stübel
13 et 14 Underschlagne gedacht zur ligerstatt vor dess ambtmans Künder, Knecht und Ehehalten
15. Siben Keichen"

1760 ist ein Streit um Abfallwasser geführt worden. (-Genaueres kann unter diesem Link nachgelesen werden -) Zur Verdeutlichung muss erwähnt werden, dass es damals weder Dach- noch Fallrinnen und natürlich auch keine unterirdischen Kanäle gab. All das Niederschlagswasser von der Metzstraße und vom Schlachthaus  (Hnr 24) kam die schmale Metzgergasse  herabgeschossen und brach sich an der Kellerwand des Amtshauses und durchfeuchtete den Keller und die Keuchen (Zellen), wenn es nicht sogar direkt hineinschwappte. Dasselbe Wasser, das das Amtshaus ruinierte, war an anderer Stelle als Bewässerung und Düngung hoch erwünscht und Thema eines langjährigen und erbitterten Streites. Hier also war das Ende der Bebauung im Markt Kötzting, das Amtshaus lag abseits und dahinter begann die freie Natur, in die hinein sich die manchmal entweichenden Gefangenen leicht flüchten konnten. Von dort schlichen sich auch die Angehörigen der „Malefikanten“ an, um die Gefangenen beim Ausbruch zu unterstützen oder mit diesen zu reden, offensichtlich von keiner Marktbefestigung mehr daran gehindert.
Zu Anfang des 19. Jahrhunderts wurde im unteren Markt auf dem Baugrund des ehemaligen Pfarrwidtums eine neue Fronfeste errichtet (heute Gesundheitsamt) und das alte Amtshaus verkauft.
Kötztings berühmtester Gefangener, der Räuber Michael Heigl, verbrachte seine Zeit nach seiner Gefangennahme bis zur Überstellung nach Straubing also nicht mehr im alten, sondern bereits im neuen Kötztinger Gefängnis.


Die Gefängniszellen

 

Nachdem die Gefängniszellen, Keuchen, im Keller untergebracht waren, trifft die Beschreibung des katastrophalen Zustands des Amtshauses vor allem auf das Untergeschoss zu.
In den Rechnungsbüchern des Landgerichts finden sich viele Einträge über Ausbesserungen in und an den Zellen, sehr häufig in Zusammenhang mit Prozessen und Gefangenen, so dass viele dieser Reparaturen eine Geschichte erzählen.
Die folgenden drei Beispiele sind nur ein kleiner Teil von vielen gleichlautenden Vorgängen, die alle auf die unzulänglichen Zustände hinweisen und keineswegs Einzelfälle darstellen.

1615 zerlegten bei einem Ausbruchsversuch drei Gefangene ihre Keuchen.

Demnach die 3 alhier zu Khözting gefangenen Mallefiz Personen Stephan Weber, Michael Aigner und Leonhard Hözl aus dem Stockh ausgebrochen in der Kheuchen darinnen sye gelegen den Poden darauf doch ain starkher Österer[Estrich] geschlagen gewesen, aufgezwungen und noch darzue 6 Schels[Schellen] oder Ketten abgewegen[ausgehbelt] und also ausreissen wellen, doch gleich darnach ergriffen worden, ist dem Schmied Hans Hoffer so solche Ketten wüder gemacht bezahlt worden

Die als Hexe verurteilte und mehrmals gefolterteSchin Ursula hat wohl in ihrer Verzweiflung versucht zu entkommen: Weilen im alhiesig Ambtshaus durch die verhafft gewesene Ursula Schinin die an den Penckhen gewesste Plech wardurch die Khötten gezogen und die Malefizpersohnen gefenkhlich gehalten durch ihr Ungestieblichkeit weckhgerissen als seint durch Jakob Stöckher (Hanr21 heute Bäckerei Neumeier) Schmied und Bürger zu Kötzting wiederumben neue Eiserne Plöch gemacht und genagelt.
1700 versuchten wieder drei Gefangene gleichzeitig zu entfliehen, wie im Rechnungsbuch desselben Jahres nachzulesen ist. Nachdeme die diss Jahr alhier verhafft geweste und würklich hingerichte Rauber sich nachtszeit von dennen Eisen und Pandten[Bänder], woran sie geschlossen gewest, und dise völlig zerschlagen, ledig gemacht und in der Gefenckhnus an dreyen Orthen zu brechen angefangt, in Mainung sich der Gefangenschafft ledig: und loss zu machen, hat die unumgengliche Notturfft erfordert weillen sie alle Kötten gleich gesprengt und von einander geträhet, sich ihrer Persohnen mehrers zuversichern, zu dem Endte mann dann nit nur allein dem alt vorhandtenen und etwas zerbrochen gewesten Leibring, widerumb reparieren, und zuerichten, sondern nebenst demem auch ainen ganz neuen dergleichen von guettem Eisen, sambt aller zuegehör verferttigen, auch die zerbrochene Ketten, und Schellen, nit weniger die in der Panckh heraus gerissene Stefften, und abgesprengte Negl widerumben von neuen machen lassen, und also Mathias Häzner Burgern und Huefschmidt alhier, der solchen Arbeith verricht, inhalt Scheine yber Abbruch 18xr bezahlt.
Ein namentlich nicht genannter Binder hat 1623 auch einen Spezialauftrag erhalten, nämlich :erstlichen seint im Ambthaus zwan hilzene Leibkhübl für die Gefangenen gemacht worden. Auch die Folterkammer wurde ausgebessert: der Kötztinger Zimmermeister Hans  Troiber mußte einen  neuen Aufzug  in der Tortur machen.
All diese Einträge zusammengenommen, wobei diese wie erwähnt nur einzelne Beispiele darstellen, vermitteln ein Bild, dass die Gefangenen in unterirdischen, feuchten Kellerlöchern verwahrt waren und dort auch noch mit Ketten über Leibringen und Schellen an die Bänke gebunden waren.

 Das „Handwerkszeug“, von der Zange bis zum Galgen

 

Um im Sinne der damaligen Justiz funktionieren zu können, brauchte aber eine Fronfeste oder ein Amtshaus auch eine Folterkammer mit seinen Einrichtungen. Aus dem Jahre 1698 ist eine Inventarliste vorhanden, in der das „Handwerkszeug" des Kötztinger Amtmannes detailliert aufgeführt ist: 

StA Landshut Rentkastenamt Straubing Pfleggerichtsrechnung von 1698


Inventarium 
Was bei dem churfütstl. Landgericht im Ambtshaus verhanden:

7 alte und
 6 neue Fuesschelln sambt dem darzue gehörigen Khötten,
2 Alte und
1 neue Handschelln mit angehenkhten Khetten       
 Claine Khötten zur ybernamb der malefizpersohnen              
1 Spreizen                                  
1 Eiserner Leibring sambt der Khötten                    
12 Grosse und claine Gschlösser                        
2 alt Geigen                                 
2 Eiserne pröz                               
1 Taumbenstockh[Daumenstock]                                


StA Landshut Rentkastenamt Straubing Pfleggerichtsrechnung von 1698


1 Sägl sambt dem Haggen und Khlob in der Tortur                
anno 1667 
1 mössinger Pottenschuld (?)
Anno 1673
2 Geigen aine als ain Khrägg[quer] und die ander wie ain Pfeiffen[längs] formiert     
anno 1696:
Neue Weiberfuessschelln sambt dem Schloss hinzue

 Hiermit wurdet attestiert das obernantet ohnne Abgang alle verhanden

Siegel und eigenhändige Unterschritt des Johann Jakob von Mayr
Siegel und eigenhändige Unterschrift des Abraham Lindtner, Gerichtsschreiber

Die Verwahrzeit im Kötztinger Amtshaus entsprach, wie eingangs erwähnt, mehr den Gepflogenheiten einer heutigen Untersuchungshaft. Die Strafe, die in den Verhandlungen ausgesprochen wurde, wurde meist auch sofort verhängt. Dazu dienten dann unter anderem der Pranger und das Hochgericht. Beide galten in der damaligen Zeit als unrein und eine Berührung als entehrend, so dass die Errichtung eines neuen Hochgerichtes (Galgen) und der dazu nötige Abbau des alten (oder des Prangers) ein Vorgang war, bei dem genau auf das alte Herkommen gesehen wurde. Auch hier gilt wieder, dass die persönliche Ehre des Einzelnen, eine mögliche Ehrverletzung und die von amtlicher Seite notwendige Wiederherstellung der Ehre, Triebfeder und Hemmschuh in der damaligen Zeit waren und in ihrer Auswirkung keineswegs unterschätzt werden dürfen, nur weil diese Begriffe heutzutage (-in profanen Alltagsdingen) kaum mehr eine Rolle spielen.

Damals war aber die persönliche Ehre ein sehr hohes Gut. Entweder wurden diese Abbrucharbeiten gleich dem Abdecker (der auch für Hunde, tot oder lebendig, verendetes Vieh, aber auch für Selbstmörder zuständig war) überlassen oder aber das gesamte Handwerk der Müller (der Berufsstand der Müller galt ebenfalls als unehrenwert) musste dafür antreten, manchmal auch die Gemeinschaft der Zimmerleute (wenn es alle traf, dann konnte keiner dem anderen eine unehrenhafte Handlung vorwerfen). Es sind auch Fälle bekannt, in denen sich die Handwerker weigerten, den Galgen zu errichten, dann aber vom Gericht dazu gezwungen wurden. 

Am Beispiel der drei Gefangenen, die bei ihrem Ausbruchsversuch die Zellen verwüsteten, kann man diesen Ablauf ersehen. Die Verhandlungen und die drakonischen Strafen, die in Kötzting durchgeführt worden waren, sind ein besonderes Kapitel und sind es wert, in einem eigenen Beitrag erörtert zu werden. Zumindest aber das Urteil über diese verzweifelten Menschen sei hier angeführt. Zur Verdeutlichung ist aber angemerkt, dass der Landrichter in Kötzting zwar das Verfahren leitete, das Urteil aber, der Blutbann, bei der Regierung in Straubing gesprochen wurde, wo auch der Bannrichter saß. Der Landrichter, vor Ort, brach den Stab über den Verurteilten, verkündete die Strafe und überwachte das Verfahren.

Der Bannricher Herr Christoph Veit Heigl  aus Straubing urteilte, dass der Neppl mit dem Strang, der Grässl, und Kürsch aber mit dem Schwerdt vom Leben zum todt hingericht, und sodann des Neppls und Grässls Cörper andern zu ainem mehrern Abscheuch auf das Radt geflochten werden. Zur Ausführung dieses Urteils musste der Galgen, der verfault war, neu errichtet werden und zwar der lengern wehrung willen von guetten Aichenholz und zwar 3 Grosse Aichrais zu Saullen und 3 weittere zu Zwerchpaumben. Geliefert haben diese Eichenstämme Michael Wieser von Weissenregen und Hans Ambesperger zu Hofern.
Das gesambte Handtwerk der Zimmerleuth zu Kötzting mit 3 Maister und 6 Gesellen war dafür zuständig das Hochgericht von neuem aufzuerpauen, nebst ainer Neuen Laydter für 7 fl
Für den  Stuell dem Grässl darauf mit dem Schwerdt hinzurichten wurde  Veith Immerl (Hnr53) Bürger und Schreiner zu Kötzting bezahlt.
Das Handwerk der Wagner musste  zwey Rhat[Räder] von guet aichen holz dem Grässl und Neppl darauf zu legen, item 2 ausgehaute Saullen[Säulen] bemelte Röder darauf zustöllen...    4 fl
Das Handtwerch der Schmiede musste das Material für die Schaufeln, Stockhauen und die Nägel und Eisenbänder liefern.
Man ersieht, dass nicht einmal beim Schaufeln und Ausgraben auf das vorhandene Werkzeug zurückgegriffen wurde, sondern auch dazu eigenes angefertigt worden ist, wiederum, um die eigene Ehre durch den ganzen Vorgang nicht zu beflecken.

 

Der Amtmann und seine Gefangenen

 

Der Amtmann war kein Bürger Kötztings und das Amtshaus war auch kein Marktlehen oder Sölde, sodass sich dem Amtmann jede andere Möglichkeit zum Geldverdienen im Markt verschloss. Auf das innere Leben Kötztings bezogen, war das Amtshaus exterritorial, so wie auch das Pflegerschloss in der Kirchenburg. Der Markt Kötzting hatte seine eigene (niedere) Gerichtsbarkeit (siehe Einleitung) sicherlich bereits seit der Verleihung der Marktrechte, bestätigt im Jahre 1344. Der Markt Kötzting, vertreten durch den Magistrat, hatte für seine eigenen Gefangenen eine Zelle im Rathaus und einen eigenen Amtsdiener. Die Gerichtsverhandlungen des Marktes waren Teil der regelmäßigen Marktratssitzungen.




 






Bereits vorgestellte "Malefizprozesse"

Wie oben bereits einmal angeführt, gab es im Jahre 1653 in Kötzting einen Hexenprozess, in der rechnungsmäßigen Auflistung auch des Aufwandes für die Verbrennung kann man erkennen, wofür der Amtmann auch zuständig war.

1590 wurden zwei Frauen wegen Diebstahlverdachts verhaftet und unter Folter vernommen.

Ein eher skurriler Prozess über das Verkaufsangebot eines Flaschengeistes  aus dem Jahre 1735 war einer meiner ersten Blogbeiträge in diesem Geschichtsblog. Auch diese gutgläubigen Käufer saßen im Amtshaus ein.

Im Jahre 1664 findet sich ein Riesenprozess in den Akten, an dessen Ende auch eine Massenhinrichtung mit Rädern, Erdrosseln und Erhängen auf dem Kötztinger Galgenberg dokumentiert ist.
Im Jahre 1813 findet auf dem Kötztinger Galgenberg die letzte Hinrichtung in unserem Landgericht statt. Auch dieser Mörder aus Harrling saß noch in dem alten Amtshaus ein, da sein Nachfolgerbau erst um 1818 bezogen werden konnte.

Obwohl der landgerichtliche Amtmann mitten im Markt wohnte und arbeitete, durfte er Kötztinger Bürger so ohne weiteres nicht verhaften, ja nicht einmal deren Häuser oder Grundstücke betreten. Diese Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen Magistrat auf der einen und dem Pfleggericht auf der anderen Seite ziehen sich über die Jahrhunderte und bilden einen immer wiederkehrenden Bodensatz bei den gegenseitigen Beschwerden während des Umritts des Rentmeisters. Die genauen Einkunftsmöglichkeiten der Amtmänner waren in einer Art Gebührenordnung für Amtleute und Scharfrichter  zusammengefasst. Diese listet alle Tätigkeiten des Amtmannes und des Scharfrichters auf, damit die Gerichte die einzelnen Leistungen auch genau werten und bezahlen konnten.

So wurde er für jedes einzelne Einsperren, Vorführen und Verköstigen von Gefangenen bezahlt. Auch seine Anwesenheit bei Hinrichtungen, Abschiebungen und Folterungen wurde bewertet und bezahlt.   





 







Die Gebührenordnung der Amtmänner und Amtknechte:

 aus der Ambt Rechnung deß Churfürstl: Landgerichts Kötzting de Anno 1700

Ausgab was auf Gefangen Malefiz und andere Personen ergangen

 Volgt anfenglichen Waß Inhalt der ausgeferttigten gdisten Resolution und gemessenen Instruction de dato 15. July anno 1680 denen Ambthleithen und Knechten für ihr underschidliche Verrichtungen zu lohn gebiehrt, und in Rechnung paßiert.

1. Wan ein Ambtmann ain Malefiz Persohn gefenckhlichen annimbt, solle Ihme hinfüro ausser der Zöhrunf, darvon hernach meldung beschicht, verraicht werden          4 fl
2. So die Ybernamb, oder auslifferung aines Malificanten, auf dir Gräniz beschehe 1 Pfund Pfennige Wofern ain Eisenambtmann ein Maleficanten von andern Ambtleithen bis vor die Thier oder in sein Haus gebracht würdet, so hat der Eisenambtmann von solcher Ybernamb ausser des gewohnlichen ausschlissgelts, davon hernachen gemeldt würdet, erfordern                      nihil

3. Wan der Ambtleith mehrer zu einkherung ainer Malefiz Persohn vonnöthen und gebaucht werden, so passiert deme in dessen Ambt die ergreiffung geschieht 4fl
dennen ybrigen aber alleinig die Zöhrung und zwar
4. In solchen und anderen ihren Ambtsverrichtungen ainen ieden berittenen Ambtmann, wie auch denen Jennigen berittenen Knechten, welche aigene Gezürckh zuversehen haben, und nit berittene Knechte sein, für Tag und Nacht 1 fl
5. da man aber auf die Nacht wider nach Haus khan, nur halb sovill, id est 30 xr ainen unberittenen Knecht, so Speiß und Lohn von dem Ambtmann hat, passiert für Tag und Nacht zu Pferd 40 xr
6. Da er aber auf die Nacht widerumben haimbkhommt, nemblichen 20 xr
7. Ainem unberittenen Ambtmann, der ybernacht aus bleiben mueß 40 xr
8. Der auf die Nacht wider haimbkhombt 20 xr
9. Von einkher oder weitter fiehrung ainer garttenten oder dergleichen Persohnen, deren Verprechen das Malefiz nit betrüfft 1 fl
10. Crafft weitherer gdisten Instruction passiert dennen Ambtleuthen, ob sye auch mitainander mehrer als ein Persohn ausführen, von solchen nur 1 fl
Von denen noch heranwachsenden Khündern nihil
Und das versteht sich, wann Ambtmann zur Tischzeit wider zu Haus sein khann, da er aber ain solche Persohn, oder deren mehr ausser Gericht hinaus führen und ainen ganzen oder halben Tag zuebringen miesste, soll ihme darzue nach gestalt des weithen Wegs die ganze oder halbe Tagszöhrung volgen,
11. Zur Aztung ist des Tags auf zwey Tischmahl verwilliget für ain Persohn 1 fl
12. Für ain geringe Aztung nur halb sovill
13. Für die Unverwaxene Khünder under 12 Jahren 6 xr
14. Welche aber 12 Jahr alt oder daryber 1 fl
15. Das Panckhgelt, so allein von dem würckhlichen Malefiz Persohnen passierlich, ist von Georgii bis Michaeli dem tag 2 xr, von Michaeli aber bis Georgi 3 xr
16. Vor ein und ausschliessen passiert auf ieden Gefangenen, von zeit der Ybernamb bis zu seiner entlassung, ob er schon zeitwehrenden gefenckhnuss, öffter aus und ein geschlossen wurde, das sogenannte Eisengelt nur einmal mit 14 xr
Von solch Vagirnaten und anderen verdachts auf dem Pettl betrettenen Persohnen, welche zuverschliessen die nottturfft nit erfordert, als da somit die unerwaxene Künder, schwache weibspilder, Krumpp oder Sonst ellendt, und bekhandte arme Leith, ist khein Eisengelt zuverrechnen
17. Einen gefangenen zum Giettlich oder auch peinlichen Examen für zufiehren zumahlen die Tortur absonderlich bezalt würdt, iedesmahlnen 1 fl
18. Für die Tortur 4 fl
19. Und da ainer under ainem Examen das andermahl torquiert wurde, für solche abermahlige Verrichtung nach 2 fl
20. Für die Corda zeschlagen, weillens ainen Ambtmann, oder Knecht mehrer erfordert 1 fl
21. Für das Pünden, oder Hackhen einschlagen zu dem Examen cum proximo metu, wan schon die würckhliche Tortur nit ervolgt 4 fl
22. Ainem Condemnierten für das Malefiz Recht oder zum Pranger führen 4 fl
23. Ain Persohn uf die Schrägen zu stellen und sein Unrecht thuen zuverlesen 4 fl
24. Yemandt in die Geigen, Schpreizen oder Schellen, item mit anhangung des schwarzen Tafels, Stains, oder anders auf dem Plaz, oder die Schandtsaull zu stellen oder auch in der Statt oder Marckht herumbzeführen 2 fl
25. In die Prechen zu schliessen, Ruethen und Khörzen in die Handt zu geben, auch den Armb zu entblössen, welche Uncosten die Delinquenten selbst abzustatten schuldig, auf dem Fahl khundtbahrer unvermögenheith aber von Gericht zu bezahlen 4 fl
26. Ainen Statt Schilling zu geben 2 fl
27. Von Corbätschung ainer Persohn 4 fl
28. Die Laitter von und zum Pranger zestellen und anzulainen, wo solches der Scharpfrichter nit selbsten : oder durch die seinige zethuen pflegt. 2 fl
29. für das Malefiz Recht oder Pranger zuführen 4 fl
30. Und weillen vonnöthen das bey der Schranne bis zu Exequierung des Urthels ausser des Eissen Abmtmanns noch mehr ander Ambtleith gebraucht, damit under dem zuelauffenten Volckh, wegen des Getrengs zu der Ausfuehrung plaz gemacht werde, so sollen zwar dem Eisenambtmann 4 fl, den andern Ambtmansleithen aber, welche aus ihren Ämbtern ad locum Executionis Raysen miessen, neben der obbestimbten Zöhrung indifferenter 2 fl gebiehren
31. Die Melefiz Schranen aufzurichten we es herkhommen 4 fl
32 Von dem Staab, so dem Panrichter am Tag der Execution zu brechen vorgelegt würdet, dan auch das Glaidt oder Fürpoth beyr Richtstatt auszuruesten 1 fl
33 Endtlichen dem Procurator von Schreibung ainer Urphet 2 fl
für die Förttigung 4 fl


Auch der Henker - hier Scharfrichter genannt - konnte seine Leistungen nach einer Gebührenordnung abrechnen.


Folgt auch des Scharpfrichters Instruction, was demem von seinen Verrichtungen in Rechnung passiert.
1. Erstlichen von ainer Persohn so zum Schwert verurteilt worden 2 fl
für das Hinausfiehren 1 fl 8 xr 2 pf
für Strückh und Handschuech 34 xr
2. von ainer Persohn mit dem Strang hinzurichten 2 fl
für das hinausführen 1 fl 8 xr 2 pf
Für Strückh und Handschuech 34 xr
Für Khetten 1 fl
3. Ain Persohn mit dem Rhat hinzurichten 3 fl
für das hinausführen 1fl 8 xr 2 pf
für Strückh und Handschuech 34 xr
fürs StessRadt und prechen drey Schilling Thaller: Pfund 3 fl 25 xr 2 pf
aufs Radt zelegen 1 fl 8 xr 2 pf
4. Von ainer Persohn mit dem feuer hinzurichten ohne Pulver, Holz, Stroh und anderes 4 fl
für das hinausführen 1fl 8 xr 2 pf
für Strückh und Handtschuech 34xr
5. Ain persohn mit Zangen zuegreiffen für einen ieden grüff ainen Schilling Thaller Pfund 1fl 8 xr 2 pf
Und für ein Zangen ain Schilling Thaller 1fl 8 xr 2 pf
für den Khösstl, und Plasspalg, ohne Kolln und gluett 4fl 8 xr 2 pf
6. Ainer Persohn die Zungen abzuschneiden und auf den pranger zu stöllen 2 fl
für Strückh und Handshuech 34 xr
7. Eben also von ainer Persohn welche die ohren abgeschnitten oder die Packhen geprennt werden für alles 2 fl 4 xr
8. Was Spissen, Trenckhen, Viertheillen, und Schlaiffen anlangt ist iedesmahl den nachrichter dafür bezahlt worden was er begehrt hat, und recht ist, darbey es noch bleibt.
9. Von ainer Persohn zu Strangulieren an der Saullen 2 fl
für das Hinausfiehren 1fl 8 xr 2 pf
für Strickh und Handtschuech 34 xr
1o Ain Persohn mit Ruetten auszuhauen 1 fl 8 xr 2 pf
Das Landt zuverweisen 34 xr 2 pf
Für Strickh und Handschuech 34 xr
11. Ainer Persohn die Handt abzuhaun lfl 8 xr 2 pf
12. Und so sich ain Persohn selbst hinricht, für das verprennen, oder vergraben ohne
Pulver und anders 8 fl
Und so der Scharpfrichter yber Landt raiset auf Ross und man den Tag 30 xr
für ain Lehenross den Tag 30 xr
des Nachrichters Knecht den Tag 30 xr
13. Ainer Persohn die Finger zu stutzen 1fl 34 xr
14. Von Painschrauffen, wann der Scharpgrichter die Painschrauffen mit sich nemmen muess,
passiert ihme 1fl 8 xr 2 pf
für die Tortur auch 1fl 8 xr 2 pf

Der Amtmann hatte sich also um die Gefangenen zu kümmern, sie zu versorgen, sie dem Richter zur Befragung oder dem Scharfrichter zur Folter vorzuführen und dann bei der Ausführung des Urteils entweder mitzuhelfen, wenn der Scharfrichter benötigt wurde, oder aber dieses selbst zu vollziehen, an den Pranger stellen, umherführen, Urteil verlesen. Darüber hinaus musste er bei der Landesverweisung aus anderen, innerhalb des Landes Bayern liegenden, Landgerichten Amtshilfe leisten, deren Gefangene entgegennehmen und an die Grenze verschaffen. Eine weitere Tätigkeit war die Überwachung der Fluren und Wälder sowie vor allem der Gewässer, die zur Perlenfischerei geeignet waren. Der Perlfrevel war unter Todesstrafe gestellt und diese wurde in Kötzting auch ausgesprochen.
Hier noch ein paar Beispiele von unterschiedlichen Straftatbeständen:



StA Landshut Kurbayern Hofkammer Ämterrechnung RMA Straubing R 2536 von 1590
"Gabriel Löckher zu Riedt (Haidstein), Eybischer auf Runting Underthan, umb das er im Marckht Khözting ein Unwillen und Poldern angefangen, darunter auch Gott gelestert (=fluchen). Derwegen er durch den Ambtman zuverhaft gepracht, etlich tag mit Wasser und Proth darin ergalten und darzue gestrafft worden per 1 ß 18 pf thuet"


Gotteslästerung, sprich Fluchen,

In einem "Kriminalfall" von 1627[zeigt sich die Aufgabenstellung des Amtmanns und seiner Behörde recht gut. In diesem Fall ist ein Selbstmord, Verdacht der Hexerei, Verhör und Entlassung recht gut zu sehen. Die Person, die hier in der Ichform schreibt, ist der Landrichter.

Ambtsrechnung des Churfrtl: Landgerichts Kötzting de anno 1627:

Ausgab auf die sich selbst erdrenckhte WeibsPersohn.

nachdeme Catharina Pfefferin bei 50 Jahren, geweste Inwohnerin und Wittib alhie zu Khözting Freitag den 22.Octbr: Anno 1627 sich selbst in das Wasser gestörzt und erdrenckht, ist selbige den 25. huius[desselben Monats] hernach im Regen allso Tod gefunden worden. Daraufhin erfolgt die Meldung nach Straubing per Boten.

Hieriber Hochgedachte Churfrtl: Regierung den 22.dito bevolchen, das dises Cadaver an ein ungeweichtes Ortt,[ein ungeweiher Ort] da weder Viech noch Leuth vill hinkhommen, durch ainen Abdecker vergraben lassen solle...

...dem Abdecker für sein Belohnung bezahlt                        6 fl

..dem Ambtmann und seinen Khnechten für gehebte Myewaltung 1 fl

Dieweilen dan hochgedachte Churfrtl: Regierung aus der yberschickten Erfahrung wargenommen, daß die erdrenckhte Pfefferin der Lehnerin (verm Hnr 37) auf ain Ay[Ei] geschrieben, damit gedachte Lehnerin hierdurch Iren Mann wider hierzu bringen mechte, So hat doch mehrbedeute Lehnerin vorgeben, daß sy solches von der Elisabeth Oberhoferin, Schneiderin, gehört hab. Es wude befohlen die Lehnerin und Oberhoferin zu verhaften, zu befragen und die beiden gegenseitig mit der jeweils anderen Aussage zu konfrontieren.
.....die Lehnerin und Oberhauerin gegen einen starckhen verweis, und bezahlung der Aztung, zum fahl sye vermög, gleichwolln das Verhaffts zubegeben. Beinebens aber ihres Verbrechens halber noch ein tag bey mit geringer Aztung abzustraffen.
 ...... ist dem Ambtmann von 10tagen yedem 10xr Aztunggelt bezahlt

Die „Pfefferin“ hat also, um den Mann der „Lehnerin“ zurückzuholen, dieser den Namen ihres Mannes auf ein Ei geschrieben. Das hat die „Lehnerin“ wieder gerüchteweise von einer anderen Frau gehört ... usw. Die Regierung Straubings hat die Frauen nach 10 Tagen Gefängnis mit einem strengen Verweis wieder entlassen und zu einem Tag Gefängnis, diesmal aber mit geringer Nahrung(Atzung) verurteilt und alle am Prozess beteiligten entlohnt.
Der Körper der Selbstmörderin ist vom Abdecker aus Reitenstein an unzugänglicher Stelle vergraben worden.

Aus den Rechnungsbüchern des Gerichts sowie aus den Kirchenbüchern sind folgende Amtmänner namentlich bekannt geworden.

1574 Laberer Hans
1601 Inkhofer Caspar[
1616 Apfelbeckh Hans
1628 Prunner Wolf
1636 Riedinger Michael
1636 Inkofer Martin
1643 Riedinger Michael
1644 Weiss Ander
1647 Perlander Georg
1664 Altermann Hans
1684 Kern Michael
1714 Kern Hans Georg
1734 Kern Johann Balthasar
1770 Kern Josef Balthasar


Die Amtmannfamilie Kern


Wie oben angeführt zählten die Amtsleute (Amtmänner und Amtsknechte) zu den unehrenhaften Berufen. Vor allem bei den Eheschließungen und Geburten zeigt sich, dass sie immer wieder untereinander heiraten mussten bzw. sich gegenseitig den Paten machen mussten, andere Ehepartner standen ihnen wohl nicht zur Verfügung. Nach Winfried Helm ist diese Absonderung unter Umständen durchaus obrigkeitlich erwünscht, um Unparteilichkeit und Rügeeifer ( das Aufspüren von Delikten, die von Amts wegen geführt werden könnten) zu gewährleisten. Auf jeden Fall entsteht der Eindruck eines regelrechten Berufsstandes, weil man häufig die Söhne und Schwiegersöhne wieder als Amtsmänner und Amtsknechte wiederfindet und dieses Amt meist lebenslang ausgeübt wird.   (HELM, WINFRIED: Obrigkeit und Volk, in Passauer Studien zur Volkskunde, herausgegeben von Walter Hartinger, Lehrstuhl für Volkskunde der Universität Passau, Band 5 1993 S.23.)

Als abschließendes Beispiel sei hier nun ein Teil der Genealogie der Amtmannsfamilie Kern, die in Kötzting mindestens in drei Generationen den Amtmann gestellt hatte. Hier zuerst die Eheschließung,  bei der, und das ist, wie vorhin erwähnt, nicht außergewöhnlich, alle Beteiligten - und später auch fast alle Taufpaten der kommenden Kinder -  aus dem Berufsumfeld des Amtmannes stammten.

 


PfA Kötzting Band 3 Seite 664
" Am 7. huius (desselben Monats =Februar 1708) schlossen im Angesicht der Kirche den Bund der Ehe Johann Georg Kern, ehelicher Sohn des Kötztinger Amtmannes Michael Kern und seiner Ehefrau Ursula - beide bereits verstorben - und die Rosina, eheliche Tochter des Abensberger Amtmannes Mathias Eisenhofer, noch im Leben, und seiner verstorbenen Frau Maria vor den Trauzeugen Jakob Kern, Amtmann in Cham, Georg Hezendorfer, Amtmann in Hohenwarth und Johann Kern, Amtmann in Runding."

     Kinder:

      27.11.1708 Johann Balthasar  Pate : Frisch Balthasar aus Lohberg
      13.03.1710 Maria Sophia    Pate : Frisch Sophia   aus Lohberg
      11.11.1711 Johann Adam    Pate : Robel Johann Adam, Amtmann aus Cham
      17.08.1713 Johann Adam    Pate : Robel Johann Adam, Amtmann aus Cham
      18.02.1715 Anna Margaretha  Pate : Robel Anna Margaretha   aus Cham
      26.01.1717 Georg Adam     Pate : Robel Johann Adam, Amtmann aus Cham
      05.09.1719 Johann Michael   Pate : Robel Johann Adam, Amtmann aus Cham
      16.07.1722 Anna Maria     Pate : Robel Margaretha, Lictorissa aus Cham
      22.05.1725 Maria Katharina  Pate : Robel Anna Margaretha, Lictorissa aus Cham 

 Johann Balthasar Kern, der Sohn, heiratete 1736 Anna Maria Peyerl, eine Kötztinger Schmiedtochter, welche als Mitgift eine Anzahl von Grundstücken von ihrem Vater erhalten hatte.
Diese Grundstücksbeschreibungen sind ganz besondere Flurnamen.
der 
Hofmannschneideracker
ein Wiesfleckh am Linkhenseigen 
einen Garten "uf der Hütwörth", so der Hofmannschneidergarten  genannt
die "Golthauffengroimathwies nechst an der Joseph Rabl Wittib  Wiesen" und die
die "Groimathhammerwiese am Rotten Steg"

Einschub
Der "Linkeseigen" ist ein Brunnen im Hofraum des alten Hauses Nummer 13                                         Die Hütwörth ist die Böschung Hauserstraße hinauf zur Westumgehung
Der Golthauffen liegt südlich des neuen Friedhofes und es ist schon bemerkenswert, dass der "Rote Steg" diesen Namen bereits 1758 hatte. Dafür gibt es ja eine Legende, die das erklären könnte.                Einschub Ende                        

1770 heiratete Josef Balthasar, der Sohn des Balthasar und der Anna Maria Peyerl die Stadtamhofer Amtmannstochter Maria Franziska Adler. Franziska wurde nur 38 Jahre alt, sie verstarb am 31.5.1790.
Und so heiratete Josef Balthasar erneut, diesmal die Amtsdienerstochter aus Kötzting Heilmeier Juliane und zwar noch im selben Jahr.
Josef Balthasar Kern war die treibende Kraft hinter den jahrelangen Beschwerden über das Benehmen der Kötztinger Bürgerssöhne in der Nacht vor dem Pfingstritt und vor dem Fronleichnamsfest. Als der Streit eskalierte, war am Ende eine Anzahl Kötztinger junger Männer in Straubing inhaftiert und konnten nur gegen eine enorme Geldsumme von Ihren Eltern freigekauft werden.
Siehe das Kapitel "das Pfingstlschießen von 1787 im Bolgbeitrag: "Der wilde Pfingstritt"

Anders als bei den Kötztinger Bürgerhäusern - das Amtshaus war ja keines, es war praktisch exterritorial - bei denen der Kötztinger Kammerer auch die Aufsicht über das (moralische) Betragen  der Bürger hatte, war beim Amtshaus in dieser Hinsicht das Pfleggericht zuständig.
Im Jahre 1777 erhielt der Gerichtsamtmann Kern eine schwere Rüge, weil er entgegen eines ausdrücklichen Verbots seinen Schwager Franz Xaver Adler nicht nur bei sich hatte wohnen lassen, sondern diesen auch noch in Dienst genommen hatte.

StA Landshut Pfleggericht Kötzting P 49 Verhörsprotokoll

.....Franz Xaver Adler in dem Amthaus einig ledige Weibspersonen mit welchen er den allgemeinen Ruef nach in einem COMERCIO CARNALI stehen solle, bey sich habe....
Drei Tage Zeit ließ der Landrichter dem Amtmann, seinen Schwager mitsamt den Frauen aus dem Amtshaus und aus dem Dienst zu entfernen.
12 Jahre später, 1789, hatte sich seine Schwiegermutter aus Stadtamhof bei ihm einquartiert, was dem Pfleggericht ebenfalls nicht gefiel. 8 Tage blieben ihm nun, seine Schwiegermutter in ihr "Leibthumsbett nach Stadtamhof" zu verbringen. Weiterhin solle er seine Frau dazu anhalten, eine bessere Hauswirtschaft durchzuführen, um die vorhandenen Schulden endlich tilgen zu können. 
Weiterhin hieß es, er solle ja nicht versuchen, irgendwelche Nebeneinkünfte durch Erpressung der Untertanen zu generieren, weil das Landgericht sonst an höheren Orten um seine Versetzung bitten würde..

Ab dem Jahre 1810 war dem Landgericht wohl klar, dass es einen Neubau für das marode Amtshaus geben müsse; es dauerte aber bis zum Jahre 1820, bis der Neubau auf dem Bauplatz des ehemaligen Pfarrwidtums abgeschlossen war.

Juliana Kern, die zweite Ehefrau des Josef Balthasar und als pensionierte Gerichtsdienerin bezeichnet, verstarb am 16.4.1824 im Alter von gerade mal 50 Jahren an Altersschwäche. Balthasar Kern, der Amtmann selber, verstarb bereits am 15. August 1813 im Alter von 73 Jahren; ihn hatte der Schlag getroffen. Vier Generationen lang, von 1684 bis hinein ins 19. Jahrhundert stellten Mitglieder dieser Familie den Amtmann und waren in dieser Funktion auch in umliegenden Gerichten bzw. Hofmarksgerichten als Amtmänner und Amtsknechte eingesetzt.

Mit der endgültigem Aufgabe des alten Amtshauses wurde dieses offensichtlich in den Häuserbestand des Marktes Kötzting übergeführt. Im Kötztinger Urkataster von 1811 taucht es noch nicht auf, aber 1840, bei der Erstellung des Grundsteuerkatasters erfahren wir zumindest von zwei Besitzern.




StA Landshut Grundsteuerkataster 5037 8-23-1 von 3
"Hausnummer 35 in Kötzting beim Schreiner Josef Zadler.
Das Haus mit Marktlehen(!) bestehend in dem Tafern und Kommunbraurecht
Gebäude:
Wohnhaus, besonderer Stadl, und Stall unter einem Dache, dann Hofraum
Garten: Wurzgarten beim Haus."


In der Sparte des Besitzvortrages heißt es: 
"Vor ungefähr 6 Jahren  von Georg Pongratz um 1489 fl erkauft, laut Landgerichtlichem Briefsprotokoll vom 4. September 1840"

Schaut man allerdings in die Umschreibehefte des Urkatasters, so schaut die Situation etwas anders aus.

StA Landshut Rep 300 B 28
"Dem 4. September 1840 verkaufte Kaspar Pongratz in Kötzting das ehemalige alte Amtshaus Pl. Nr. 68 nebst Wurzgärtl beym Haus Pl.Nr. 69 dann angeblich darauf ruhende Braurechte im Kommunbrauhause als ludeigen an Josef Zadler, Schreiner von da, um 965 fl ohne sonstige Änderung"
Auch wenn dieses Recht im Grundsteuerkataster vermerkt ist, so taucht Zadler doch 1840 nicht in der Liste der tatsächlich brauenden und auch nicht in der der auch nur brauberechtigten Kötztinger Bürger auf. (StA Landshut Rentamt Kötzting A 16 1843 Bauschätzung Kommunbrauhaus und Brauerlisten)

Einschub
Möglicherweise hatte das Gebäude, das jahrhundertelang vom Pfleggericht als ein Amtshaus genutzt worden war,  bereits eine zivile Vorgeschichte und war ein echtes Kötztinger Marktlehen gewesen. Dieses Brau- und Schankrecht konnte der neue Besitzer nun möglicherweise auch wieder aufleben lassen.
Einschub Ende

Dann half es nicht, das ganze Umschreibeheft musste durchgesehen werden - es gibt leider kein Register -  um festzustellen, wer von den historischen Gerichtsschreibern sich hier verschrieben hatte.
Es war wohl der Schreiber des Grundsteuerkatasters, denn im Umschreibeheft heißt sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf der Besitzer Kaspar Pongratz und stammt vom Grillerhof ab.
Damit kennen wir jetzt aber die Besitzer des Amtshauses nun genauer.
Der erste Käufer war Anton Schwarz.



Anton Schwarz

Sta Landshut Rentamt Kötzting B 28 Umschreibeheft

"Vermög allergnädigsten Befehl vom 1. Juni 1818 ist dem Anton Schwarz Bürger in Kötzting die erkaufte alte Gerichtsdieners Wohnung mit Gärtl alda ratifiziert worden, es wird demnach das Grund- und Haussteuer Capital dem Staat ab= dem gesagten"



"Schwarz aber zuegeschrieben, da aber weil genannte Gerichtsdieners Wohnung in ein Privat eigenthum übergangen, so ist Käufer Schwarz an Grundsteuer Capital mit 5 fl und Haussteuer Capital um 40 fl gehöhert worden, es wird also zum Vertrag gebracht und zwar
für den Staat als Abgang
dem Anton Schwarz als Zugang "

Einschub
Es ist interessant: der Staat zahlte also für seinen Grundbesitz im Markt an Grundsteuer weniger an diesen als eine Privatperson.
Einschub Ende

Bei seinem Verkauf an Kaspar Pongratz erfahren wir etwas mehr über Anton Schwarz: er war mittlerweile der Kötztinger Marktschreiber geworden und damit können wir ihn auch bereits bekannten Dokumenten und Familien zuordnen.
Anton Schwarz war vorher der Besitzer des Hauses Hanr 25b in der Marktstraße, nun ehemaligen Bäckerei Graßl/Bergmann.
Einschub
Ein schöner Nebeneffekt, diese Zusammenhänge zwischen den bis hierhin unbekannten Käufern und Verkäufern auf dem obigen Hause können nun 6 Monate nach der Erstellung der Häuserchronik für das Haus Graßl nachgereicht werden.
Einschubende

Vermutlich ziemlich zeitgleich oder eher sogar wegen des Erwerbs des ehemaligen Amtshauses 1818 kommt es zu einer Abstimmung im Abstimmung der Bürgerschaft in Kötzting, ob der Markt eine Rural- oder Municipalgemeinde bilden wollen. Die Entscheidung ist eine Zustimmung zur Marktgemeinde und gleichzeitig werden auch die Löhne für Bedienstete festgelegt. Anton Schwarz wird 1819 Marktschreiber. 1824 stellt Anton Schwarz einen Antrag auf Anstellung auf Lebenszeit, diesem Wunsch wird aber nicht entsprochen. Es fehlen ihm die Gymnasialstudien. Am 19. März 1828 konnte er ein in Straubing, nach den vom Königl Studien Rektorat ausgestellten, Zeugnis belegen, dass er hinlänglich befähigt sei,  nicht mehr als provisorischer Marktschreiber zu gelten. Am 3. Sept 1828 wurde er endlich als Marktschreiber auf Lebenszeit mit Rentenanspruch anerkannt.

Kaspar Pongratz

 

Sta Landshut Rentamt Kötzting B 28 Umschreibeheft

" Den 27ten 9ber 1829 hat Anton Schwarz Marktschreiber zu Kötzting seine im Jahre 1818 durch Kauf an sich gebrachte alte Gerichtsdienerswohnung zu Kötzting an Kaspar Pongratz von Grillerhof, dann das kleine Wurzgärtl hirbey um 1400 fl verkauft, sonsten ohne weitere Änderung"

Bild Kreisfilmbildstelle Grillerhof - Matheshof
 Im Jahre 1830 bezahlte Kaspar Pongratz fast 28 Gulden für das Kötztinger Bürgerrecht und auch hier wird er bereits als Marktlehensbesitzer tituliert.
Mehr ist von ihm nicht zu finden, es bleibt eine große Diskrepanz zwischen den in den Akten stehenden Summen. Lt. Umschreibeheft hat er für das Amtshaus selber 1450 Gulden bezahlt und es dann 1840 um 960 Gulden weitergegeben. In der Randleiste im Grundsteuerkataster ist aber von einem Verkaufspreis von 1489 Gulden die Rede; ein Preis, der mir eher korrekt zu sein scheint.

 

StA Landshut Rep 300 B 28

"Dem 4. September 1840 verkaufte Kaspar Pongratz in Kötzting das ehemalige alte Amtshaus Pl. Nr. 68 nebst Wurzgärtl beym Haus Pl.Nr. 69 dann angeblich darauf ruhende Braurechte im Kommunbrauhause als ludeigen an Josef Zadler, Schreiner von da, um 965 fl ohne sonstige Änderung"
 Und so haben wir in der richtigen Reihung den Zeitraum abgedeckt, zwischen der Aufgabe des staatlichen Amtshauses und der kontinuierlichen Dokumentation in dem ab 1840 einsetzenden Grundsteuerkataster.

  Josef Zadler und Lintinger Katharina

 Nun also der Schreinermeister Josef Zadler mit seiner Familie.
1809 hatte der Schreiner Joseph Zadler aus Kötzting die Webertochter Therese Lintinger aus Roding geheiratet. Noch 1822 hatte der Schreiner einen Antrag auf Erhöhung seines Hauses gestellt. Damals lebte die Familie Zadler in einem Haus, das an das alte Kötztinger Spital - einfach angelehnt -  angebaut worden war. Zwischen 1811 und 1827 bekam das Paar insgesamt 7 Kinder, von denen 4 noch im Kleinkindalter starben. Die jüngste Tochter Kreszenz sollte später das Anwesen übernehmen.
Schon bald nach dem Umzug der Familie ins alte Amtshaus flammte der alte Streit seiner Nachbarn wieder auf, der Streit um die Bewässerung einzelner Wiesengrundstücke
Die Vorgeschichte kann hier nachgelesen werden.

"18. August 1845: Auf gestellt Klage des bürgerlichen Handelsmannes Josef Decker gegen den Schuhmacher Georg Denscherz von da  wegen Spolierung  eines Giesswassers, verfügte sich die nebengezeichnete Commission an den strittigen Platz, um zwischen den Teilen eine gütliche Beilegung der vorwaltenden Differenzen zu versuchen, die auch nach gepflogener Besprechung in folgenden herbeigeführt wurde. 
1)  Josef Decker hat urkundlich jenes Giess und Wildwasser zur Ableitung in seine eigentümliche Hirmerinwiese unbeschränkt anzusprechen, welches von der Fleischbankgasse abwärts durch den Abtritt und den Garten des Georg Denscherz, Schuhmachers dahier, mittels eines Kanals und Grabens gegen den Wurmgraben  hin abfliesset und soll dieses Wasser wie jetzt so auch in Zukunft unbeanstandet abgegeben werden können, indem sich der Beklagte hiermit verbindlich erklärt, selbst den Kanal durch seinen Abtritt, dann mittels eines Grabens entlängs  seines Gartens abzuleiten, ohne man den Kläger Josef Decker Ansprüche auf Schadloshaltung oder Kostenersatzes geltend machen zu können.
2) Damit aber bei eintretenden Giesswasser nicht alles dieses durch den bezeichneten Wasserableitungsgraben abfliesset, soll nach beiderseitigen Einverständnis bei der dermalen eintretenden Herstellung des Strassenpflasters an der Schergengasse Bedacht darauf genommen werden, dass der Wasserableitungsgraben von der Fleischbankgasse abwärts entlängs dem Wohnhause des Schreinermeister Josef Zadler und des  Georg Denscherz bis zum Abtritt des Letzteren ausgepflastert und mit dem Hause des Josef Zadler vom gleichen Ableitungsgraben in die sogenannte Ziegelhüttengasse mit Zustimmung der Beteiligten hergestellt werden und wird dem bräuenden Bürger Jakob Silberbauer das Recht eingeräumt, das hier abfliessende Giesswasser mittels einer einzulegenden  hölzernen Rinne aufzufangen und in seinen unterhalb gelegenen Grabgarten auszuleiten.
3) Dass jedoch diese letztere Wasserableitung desto leichter bewerkstelligt. dann die Fahrt in diese Gasse bequemer genommen werden kann, soll auch diese Strecke bis zum Rinne des Jakob Silberbauer bei Gelegenheit der Pflasterung einer Reparatur unterworfen werden. 4) Sollte der eine oder der andere Teil gegen diesen Vergleich handeln, so behält sich Josef Decker seine urkundlichen Ansprüche auf das gesammte Wild und Giesswasser aus der Fleischbankgasse zur Ableitung in seine Hirnerin Wiese ausdrücklich bevor und will sich durch gegenwärtigen Vergleich von seinen ihm zustehenden Servitat Recht nicht vergeben haben. Urkundlich dessen hat man gegenwärtige Vergleichsverhandlung  geschlossen und lässt zur Bestätigung unterschreiben."

Einschub
Der oben angesprochene Denkscherz ist das Haus des Orthopädieschuhmachermeister Fritz Hollmeier und die Hirmerinwiese liegt hinter und unterhalb des Voithenleithner-Anwesens.
Der Silberbauergarten und das angesprochene Straßenstück kann ebenso gut lokalisiert werden.
Im ehemaligen Silberbauer-Garten steht nun das Haus der Rechtsanwaltsfamilie Kolbeck. Und auf dem Großkopfsteinpflaster, das zur Ziegelgasse hinunterführt, kann man heute noch stolpern.
Einschubende

KUSW809 Gasse zwischen Heigl-Schlosser und dem Wieser-Girgl



  Baier Joseph und Zadler Kreszenz

Es ist zu vermuten, dass Josef, der älteste der überlebenden Kinder, die Schreinerei hätte übernehmen sollen, aber bereits mit 29 Jahren verstarb dieser an Lebervereiterung.
Somit blieb nur noch die seine Schwester als Erbin übrig.
Am 19.11.1851 heiratete Josef Baier aus Dietersdorf die Schreinertochter Kreszenz Zadler und, liest man die Details seiner Bürgerrechtsverleihung genauer, wird er auch im selben Jahr Besitzer des Anwesens.
Am 21. Oktober 1851 erhält Baier Joseph, angehender brauender Bürger und Realitätenbesitzer von Kötzting, das Bürgerrecht.
Bei den insgesamt 6 Geburten des Paares ist Josef Baier jedesmal als Häusler angegeben. Die Anerkennung des Anwesens als Marktlehen hat offensichtlich in der Praxis keine Wirkung gezeigt oder war von den übrigen Marktlehnern erfolgreich bekämpft worden.


Wie bei vielen anderen Anwesen in Kötzting kommt es in den Jahren zwischen 1860 und 1870 zu sehr raschen Eigentumsübertragungen.
Im Jahre 1864 kaufte Gotz Anton das Haus von Baier Josef und veräußerte es noch im selben Jahr weiter an Wieser Georg und dessen Frau Barbara.



Wieser Georg und Barbara

Bereits am 29.10.1833 hatte Wieser Georg aus Thalersdorf die Weberswitwe Barbara Mühlbauer aus Grafenwiesen geheiratet. Bei den Geburten der 7 Kinder hatte das Paar noch in Grafenwiesen gewohnt und der Vater, Georg Wieser, wurde als Wirt bezeichnet.
Mehrere seiner Kinder heirateten; der Sohn und Krämer Georg blieb zunächst in Grafenwiesen und heiratete eine Rimbacher Lehrerstochter, Anna Januel.(1867)
Wolfgang, ein Metzger, heiratete eine Kötztinger Metzgerstochter aus der direkten Nachbarschaft, Maria Deschermeier. (1875)
Die Tochter Katharina heiratete 1867 in Grafenwiesen den Gütler Johann Gmach und Theresa Wieser ging 1872 einen Bund  der Ehe mit dem Grafenwiesener Wiesenbaumeister Josef Bauer ein.
Die älteste Tochter, Anna Maria, hatte schon 1861 nach Zenching und ebenfalls in ein Wirtshaus hinein geheiratet, Georg Graßl war ihr Ehemann.
Georgs  Kinder waren schon alle heraus aus dem Gröbsten, als Georg Wieser 1864 den Sprung nach Kötzting wagte. Lange konnte er sich aber nicht über die neue Erwerbung freuen, denn bereits am 11.11.1864 verstarb Georg Wieser, nun bereits Ausnahmswirt in Grafenwiesen genannt.
Georg hatte vermutlich kurz vor seinem Tod noch das Anwesen in Kötzting übergeben und war selber anscheinend dann in sein Haus nach Grafenwiesen zurückgekehrt, wo er dann verstarb.
Seine Frau Barbara überlebte ihn um 9 Jahre; sie verstarb am 22.6.1873 im Alter von 73 Jahren.
Passend zum Sterbedatum des Vaters, finden sich zuerst die Witwe Barbara und noch im selben Jahr dann auch der Sohn, Wieser Wolfgang, ab dem Jahre 1869 im Kötztinger Grundsteuerkataster als die neuen Besitzer eingetragen.
 
 
 

Wieser Wolfgang und Maria Deschermeier

Wolfgang Wieser, wesentlich jünger als sein Bruder Georg, der offensichtlich zunächst noch in Grafenwiesen geblieben war. 
Wie oben angeführt, heiratete er im Jahre 1875 eine Nachbarstochter, mit der er dann noch 4 Kinder bekam, bevor er im jungen Alter von 38 Jahren im September 1881 an Lungentuberkulose verstarb.
Zieht man die damaligen Gepflogenheiten bei Hausübergaben heran, so steht zu vermuten, dass Wolfgang bei seiner Besitzübernahme nicht nur den Austrag der Eltern schultern musste, sondern vor allem auch das väterliche und mütterliche Erbe seiner (noch unverheirateten) Geschwister sicherzustellen hatte. In der Regel war der Übernehmer verpflichtet, den Geschwistern bei deren "Standesveränderung" - sprich Verheiratung - diese Summen auszuzahlen, die den Geschwistern auch notariell sichergestellt waren.
 Es kann durchaus sein. bzw. hat den Anschein, als ob Wolfgang zwar das Anwesen in der Schirnstraße 1869 übernommen hatte, es aber auf die Dauer nicht halten konnte und es dann seinem Bruder Georg - natürlich gegen Ablösung - überließ.  .
Als Wieser Wolfgang 1881 verstorben war, musste seine Witwe ihre Vermögensverhältnisse aufdecken und beschrieb daher im Verlassenschaftsakt ihres Mannes den zeitlichen Ablauf.
Der Bruder Georg übrigens wurde als Vormund für die damals noch 3 minderjährigen Kinder eingesetzt:  Franz, 9 Jahre alt, Barbara, 6 Jahre alt, und Maria, 2 Jahre alt. Mit Unterstützung des Schwagers und Vormunds Georg Wieser wurde den Kindern das väterliche Erbe gutgestellt, aber der Gesamtbesitz auf die Witwe übertragen.


StA Landshut Rep 166N-12 Schachtel 24 Nachlassakten Wieser Wolfgang Metzger
" Kötzting den 25. September 1881
Protokoll in der
Verlassenschaft des Wirthes und Metzgers
Wolfgang Wieser aus Kötzting"

"Bevorgenannte von der Todesanzeige es Magistrats Kötzting vom 20. pr 21. September lf. Jahres verständigt, über den Erbschaftsantritt und der Folge desselben gehörig belehrt, erklären, u. zwat zunächset Maria Wieser:
Laut Kaufvertragsurkunde des kgl. Notariars Widmann in Kötzting vom 22. Brumaire (herbstlicher Dunstmonat November) 1880 haben die Bürgerseheleute Georg und Babette Retzer von Kötzting das Anwesen Hs Nr. 105 im hiesigen Markte an mich und meinen verlebten Ehemann um 12.000 M verkauft."

Um die ganze Genealogie nicht ZU einfach zu machen, heiratete die Witwe, Anna Wieser, wenige Jahre später den Thalersdorfer Bauerssohn und Kötztinger Wirt Franz Schaffer. Diese Linie führt bei der Linie Wolfgang Wieser nun also weg vom "Wieser Girgl" hinunter zum Metzger Greiner, nun das Floristikunternehmen Alchemilla in der Herrenstraße.
Die Tochter Anna (Maria) aus dieser Verbindung heiratete dann den Kötztinger Bäckerssohn Josef Irlbeck, der dann die Bäckerei in der Bahnhofstraße begründete, heutzutage das Gebäude der Kreissparkasse.  
Photo Pongratz: Hier der Grabstein der Familie Schaffer-Wieser







Aus dem Jahre 1880 kennen wir noch einen Bauakt von Wolfgang, als er vor hatte, ein zweites Schlachthaus zu errichten.

 
 

Wieser Georg und Anna Januel

Wolfgang hatte also 1880 das große Anwesen in der Schirnstraße an seinen Bruder Georg abgetreten und sich mit dem Verkaufspreis eine andere, kleinere, Gaststätte mit Metzgerei gekauft. Im Grundbuch steht allerdings Georg schon einige Jahre vorher, möglicherweise war dies aber nur eine Art von Sicherheitsleistung für oder an seinen Bruder, der ja sehr jung war zum Zeitpunkt seines Erbantritts.
Anna Wieser, Georgs erste Ehefrau, stirbt am 16.7.1883 nachmittags um 11/12 Uhr im Alter von 51 Jahren.
Ihre Erben waren der Metzger und Wirt, der Ehemann Georg Wieser, und die beiden Kinder Therese Januel, ledig in Kötzting, und der Metzgerlehrling Georg Wieser- 
Für den noch minderjährigen Sohn Georg wurde der Kötztinger Metzger Leopold Januel als Vormund eingesetzt.
Aus Annas Verlassenschaftsakt kennen wir auch ein ausführliches Inventarium des Gesamtanwesens.
In der Auflistung der Realitäten ist das Anwesen nun erneut in den Rang eines Marktlehens aufgestiegen - das Tavern- und Kommunbraurecht ist ausdrücklich erwähnt.
 
StA Landshut Rep 166N-12 Schachtel 27 Nr. 69 Verlassenschaftsakten von 1883 Wieser Anna Metzgersgattin

 In dem Inventarium wird auch der Zustand des Hauses beschrieben:
" Wohnhaus, besonderer Stadel und Stall unter einem Dache dann Hofraum zu 4.1 dz
Das Wohnhaus Erdgeschoss gemauert, das übrige (aus) Holz, Dachung Schneidschindel, der Stadel von Holz mit Legschindel, die Stallung gemauert, gewölbt. Gebäude mittelmäßiger Zustand
 An weiterem Grundbesitz sind genannt, mit nachvollziehbaren Plannummern:
Plnr          Flurname
69              Nutzgarten
385            Dampfbachwieserl
386            Dampfbachackerl

590            Melkwiese
466            Sandhoffeld Acker
468            ditto
431            Stadel Gebäude ganz mit Holz und Legschindeldach, Zustand gut
431            Brechhauswiese"
"Mobiliarschaft
1. im Wohnzimmer 1 Crucifix, 1 Spiegel, 7 Bilder, 5 angeblich aus Gips immitierte Thierköpfe, 3 Uhren 1 Lanze, bei drei Fenstern Pens(?)vorhänge
Im Wandkasten 36 Halblitergläser, 18 Literkrüge, 3 Schenggsgläsl, 1 Stelzen, einige Salz und Aschengefäße und mehrere Bierfilzl
5 Tische 2 Doppelbänke 6 Bänken 12 Sessel
2 Geigen 2 Guitarren 1 Zither als Eigenthum des Sohnes bezeichnet....."
Es folgen seitenweise die Auflistung der kleinen und kleinsten Besitztümer inkl. der landwirtschaftlichen Gerätschaften. 
An Tierbestand wurden 12 Hühner 2 Spanferkel, 2 Ochsen und 2 Kühe aufgelistet.

DIA-Repro 502 der "Wieser Girgl" von der Rückseite

In den Baubeschreibungen des alten Amtshauses am Anfang dieses Beitrag war von einem "Turm" die Rede. Dieses ist eine der ältesten Aufnahmen, die wir überhaupt von Kötzting haben.
Der mit Legschindeln gedeckte hölzerne Schuppen sollte dem Verlauf der alten Fortifikationslinie des Marktes entsprechen. Gleichzeitig beginnt hier im Vordergrund auch die alte Abbruchkante des ersten Kötztinger Lehmabbaugebietes, weshalb am Ende des rechts sichtbaren Weges auch die Kötztinger Ziegelbrenn- und Trocknungsanlagen standen und der Weg auch heute noch Ziegelgasse heißt.
Wieser Georg Sohn Georg aus erster Ehe stirbt 1887 im Alter von nur 19 Jahren in Duisburg, wo er - vermutlich als Handwerksbursche auf Wanderschaft -  als Brauer und Metzger gearbeitet hatte. Sein Vermögen wird mit 2800 Gulden angegeben, welches er auf dem Anwesen seines Vaters liegen hatte. Dieses resultiert sicherlich darin, dass ja, wie oben angeführt, das Anwesen auch mit dem Vermögen seiner bereits verstorbenen Mutter erworben worden war, und ihm das mütterliche Erbe auf dem Haus gutgeschrieben worden war.
Von dem Gebäude mit dem Durchgang befindet sich im Staatsarchiv Landshut noch ein sehr vergilbter Bauplan.



StA Landshut Baupläne Grundrisse

Ansicht von der Nordseite

Nun jedoch weiter mit der Erbaufteilung:
 
StA Landshut Rep 166N-12 Schachtel 30 Nr. 84 Wieser Georg Bräuer und Metzger

StA Landshut Rep 166N-12 Schachtel 30 Nr. 84 Wieser Georg Bräuer und Metzger
 
 Als seine Erben sind der Vater Georg und seine, zu dem Zeitpunkt, bereits 26 jährige Schwester Anna Januel angegeben. Da die Ehe Wieser/Januel erst 1867 geschlossen wurde, ist Anna Januel entweder Georgs voreheliche Tochter, oder er hat sie bei der Eheschließung als eigenes Kind anerkannt.
 
Am 13.10.1887 wurde Theresa Januel - derzeit Köchin in Viechtach -  zusammen mit ihrem Bruder Georg beim Amtsgericht Kötzting vorgeladen und dort gab sie ihre Abstammung zu Protokoll:
Sie sei " eine außereheliche Tochter der ersten Ehefrau des Georg Wieser, nämlich der verstorbenen Anna Wieser, Gastwirtsfrau, geborene Januel. Der Vater der Therese Januel ist der verlebte Müllersohn Simon Wenzl in Kötzting"
In dieser neuerlichen Sitzung wird Therese mit einer kleinen Schenkung abgefunden, der große Rest wird auf Georg Wieser übertragen.

Unterschriften im Protokoll zum Verlassenschaftsakt des Georg Wieser:
Wieser Georg und Theres Januel


Nun heiratet Georg Wieser erneut, diesmal Maria Hamberger, eine Kötztinger Bierbrauertochter.

PfA Kötzting Band 17 Heirat des Witwers Georg Wieser mit der Kötztingerin Maria Hamberger
 
6 weitere Kinder bekam Georg Wieser nun noch von seiner zweiten Frau, darunter am 21.2.1889 auch den nächsten Georg.
Aus dem Jahre 1900/01 haben wir eine Aufnahme vom Vater des damaligen Kötztinger Geometers Heilmaier, der, vermutlich in der Meinung, er hätte einen "Wehrturm" vor sich, das Gebäude von der Rückseite abbildete.


"Wieser Girgl" Bild von Mathias Heilmaier

Jetzt befinden wir uns wieder in der "Zwischenzeit", aus der wir immer nur spärliche Nachrichten von den damaligen Besitzern haben.
Im Jahre 1909 hatte sich Georg Wieser entschlossen, eine Art von Generalsanierung des Hauses vorzunehmen, möglicherweise angeregt durch die vielen, vielen Neubauten in seiner direkten Nachbarschaft, nach den zwei verheerenden Marktbränden auf seiner linken und rechten Seite.
Seinem Haus war zwar nichts passiert, aber es war nun halt ein erkennbar altes Wirtshaus.
Nun ging er ans Werk und plante:

Sta Landshut Rep 162-8 Nr. 3457 Wieser Georg Wohnhaus von 1909



Die schöne neue Hausfront.

Vom August 1905 hat sich ein Telegramm des Georg Wieser an das Innenministerium in München erhalten. Der ganze Akt bestand nur aus einem Deckblatt und dem Telegramm.

 

StA Landshut Reg v NB KdI Nr. 3549 von 1905 Georg Wieser Ausschank beim Volksfest
" aufgegeben Kötzting den 18.8.1905 um 5 Uhr und angekommen in Landshut um 6.00 Uhr."
Dafür, dass das Ganze ja getippt und erneut geschrieben werden musste, eine doch flotte Zustellung.
"Endesgefertigter bittet eine kgl Regierung um die Erlaubnis während des Volksfestes zu Kötzting auf meinem eigenen Grund und Boden, welcher x Meter außerhalb des Festplatzes entfernt ist, ausschenken zu dürfen, da ich seit 40 Jahren Gastgerechtigkeit habe, so auch die ortspolizeiliche Genehmigung und mir das Volksfestkomitee aus mir nicht bekannten Gründen das Schankgewerbe während der Zeit entzogen hat. Bitte ich um ???htende Genehmigung seitens der kgl Regierung, da das Fest morgen..."

 

 

 

Wir wissen, dass im Jahre 1905 das Bierzelt des damaligen Volksfestes - damals immer im August und nicht an Pfingsten, im Zusammenhang mit einem Landwirtschaftsfest - an den Wirt Georg Wieser ging.
Sein Sohn Georg, geboren 1889, musste 1910 zur Musterung und dieses Ereignis - offensichtlich durchgeführt im Wirtshaus Wieser - wurde bildlich festgehalten.

DIA-Repro 1777 Musterung; vorne Mitte mit der Zither: Wirts Girgl, hinter ihm als Bedienung seine Schwester Anna.



Noch im Sommer 1914 konnte Georg Wieser in Kötzting unbeschwert feiern, er war der diesjährige umjubelte Pfingstbräutigam. Schon im Jahr zuvor war er Brautführer gewesen.




 

 

DIA-Repro 725 Hier die Pfingstakteure von 1913, rechts außen Georg Wieser



DIA-REPRO 726 zentral Anna Hosbach und Georg Wieser


DIA-Repro 1140 Pfingstbräutigam und Begleiter vor dem Elternhaus.
Georg Wieser ist der Reiter links des Schimmels


Nun kam der August 1914, der Krieg brach aus und Georg Wieser musste an die Front.
In den Stammrollen im bayerischen Militär- und Kriegsarchiv finden sich viele Einträge von ihm, die uns Nachgeborenen zeigen, wieviel Glück man brauchte, um dieses Massenschlachten zu überleben.

Militärarchiv Ingolstadt Stallrolleneintrag für Georg Wieser geb. 1889 in Kötzting.

Er war , mit Ausnahme von Heimaturlaub und Lazarettaufenthalten ununterbrochen vom 15.8.1914 bis zum 2.11.1918 aktiv im Einsatz, auch wenn seine Ausbildung als Metzger oft auch hinter der Front gebraucht wurde.

Vom 8.11.14 bis 15.1.15 ist er mit einer Beteiligung " an der Belagerung der Sperrforts vor Verdun" eingetragen.
Eine Ansteckung mit Typhus brachte ihm gleich Anfangs 1915 einen fast 2 monatigen Aufenthalt im Seuchenlazarett ein.
Einen weiteren Lazarettbesuch verschaffte er sich selber, als er sich im Heimaturlaub beide Füße verbrüht hatte. Um diese Verletzung auszukurieren, lag er vom 14.7.17 bis zum 2.4.18 in drei unterschiedlichen Lazaretten, ob ununterbrochen oder immer wieder, geht aus den Akten nicht hervor.
In einem weiteren Buch sind noch andere Fronteinsätze dokumentier:




DIA-REPRO 727 die drei Männer in Uniform am Pfingstmontag auf Heimaturlaub, natürlich in diesem
Jahr ohne Pfingstbraut und Pfingsthochzeit. Links Georg Wieser.


Ich vermute, dass viele Kötztinger junge Männer versucht haben, ihren Fronturlaub, wenn sie denn einen bekommen haben, auf die Pfingstwoche zu legen. Seine Verbrennungen, die ihn ab Mitte Juli ins Lazarett brachten, stammten möglicherweise auch vom Schlachten im elterlichen Betrieb. Möglicherweise war er auch zuhause, weil sein Vater kurz zuvor verstorben war, inmitten des Ersten Weltkrieges, verstarb Wieser Georg am 28.5.1917- Pfingstmontag -  mit fast 84 Jahren.
 Auch bei ihm musste natürlich ein Nachlassakt angelegt werden.

StA Landshut Nachlassakten
Rep 166N-12 Schachtel 60 Nr. 48  von 1917 Hanr 35 Wieser Georg
Als Erben sind vorgetragen die "Witwe Maria und die vier Kinder Maria verh. Häusler (Molkereibesitzerin) in Miesbach, der Soldat im Felde Georg Wieser und die Tochter Anna, die nach wie vor zuhause lebte, und der minderjährige Sohn Johann, geboren 1894."
Der Soldat Georg Wieser wurde von seiner Mutter als Betriebsnachfolger anerkannt, musste aber - in Abwesenheit - einer ganzen Reihe von Bedingungen zustimmen.

 

Unterschriften Maria Wieser - Anna Wieser und Johann Wieser

 Dem Akt lag auch der Ehevertrag des Jahres 1884 bei und eine Willenserklärung des Paares - noch zu Lebzeiten des Vaters im März 1917 - wie die Witwe das Erbe aufteilen sollte.
Als der Vater dann gestorben war, waren auch die Bedingungen für die Übergabe in Stein gemeißelt. Georg Wieser jedenfalls kam lebend und vermutlich einigermaßen gesund aus dem Krieg zurück, übernahm das elterliche Wirtshaus mit Metzgerei,  und heiratete kurz danach, am 17.9.1919, die Niesaßener Bauerstochter Maria Hofmann.

Wieser Georg und Maria Hofmann

DIA-Repro 1126 das Wirtshaus des "Wiesergirgl oder des Wirtsgirgl"
In dieser Wieser-Generation, nach dem Krieg, wurde der "Wieser Gigl" dann zum gemütlichen Wirtshaus und zum Treffpunkt der Kötztinger Vereine.
Kötztinger Anzeiger vom Mai 1921 der FC Kötzting ist am Entstehen


KA vom Mai 1921, auch die Veteranen treffen sich beim Wieser-Girgl

KA vom Oktober 1926. Neun Jahre nach ihrem Mann stirbt auch die Witwe.

In den dreißiger Jahren wurde Georg Wieser zum Ortsbauernführer gewählt. Auch sein Sohn Heinrich - er hatte in den "Aigner-Hof" in Riederfurth eingeheiratet - war maßgeblich in der Verbandsarbeit für die Bauern unserer Umgebung engagiert.
Einige Bilder haben sich vom Wirtshaus und der Metzgerei Wieser noch erhalten:

Repro Rabl-Dachs

Repro Rabl-Dachs der Mann rechts mit dem Schlachterbeil sollte Heinrich Wieser sein.



Noch zu Lebzeiten verkaufte Georg Wieser das Anwesen, sein Sohn Heinrich war bereits in Riedersfurth verheiratet, und so kam das Anwesen dann in ganz andere Hände.
Heinrich Wieser, der Sohn und ein Kötztinger Urgestein, war ebenso wie sein Vater ganze drei Mal beim Pfingstgeschehen ganz vorne mit dabei.

Fangen wir an mit dem Pfingstfest 1940. Das Pfingstbrautpaar Vitus und Mara Oexler konnte nur mit heftigstem Widerstand von Seiten des damaligen Bürgermisters Hans Kroher gegenüber der NSDAP-Kreisleitung in Cham durchgesetzt werden, weil Teile der Familie Oexler als erklärte Gegner der Nazis galten. Vitus Oexler sen., der Herausgeber des Kötztinger Anzeigers, stand schon vorher mehrmals vor der Schließung seines Blattes, die dann 1939 auch erfolgte.


DIA-Repro 752 vl. Franz Traurig - Maria Oexler später verheiratete Kellner - Vitus Oexler - Heinrich Wieser

1943 war Heinrich Wieser dann selber der Pfingstbräutigam, Seine Braut holte er sich - wie eigentlich sehr häufig - in der direkten Nachbarschaft. beim "Achtler", Franziska Pfeffer.

DIA-Repro 1258 Fanny Pfeffer und Heinrich Wieser in Tracht

DIA-Repro 413
Und ein drittes Mal war Heinrich Wieser mit von der Partie, Kötztings Pfingstwunder vom 21.Mai 1945. Gerade mal 2 (!) Wochen nach Kriegsende fanden die Kötztinger die Kraft, ein Pfingstbrautpaar mit Begleitern zu finden und den Pfingstritt durchzuführen.
Die Herrenstraße war damals für Deutsche "off limits". Diese Straße durfte, wie zum Beispiel auch den ersten Stock des Gebäudes der Militärregierung in der Marktstraße, ohne Genehmigung und Kontrolle niemand betreten. Und dann bog der Pfingstritt wie zu allen Zeiten am Pfingstmontag einfach am Stachus ab und ritt vor zur Pfarrkirche. Wie auf dem "Hennebergerbild" - der Onkel unseres Philipp Henneberger - gut zu erkennen ist, stehen genau an der Kreuzung, links und rechts die amerikanischen Panzer, um die Herrenstraße "abzuschließen bzw. zu sichern.
Der Pfingstbräutigam, Franz Oexler, als Mitglied der 11. Panzerdivision ein Gefangener der Amerikaner, bekam zu diesem Zweck von den Besatzern den Entlassungsschein Nr. 1 und so mussten nur noch seine Braut und die Begleiter gefunden werden.

DIA-Repro 757 Heinrich Wieser - Franz Oexler - Krämer Schorsch

Auch in den Jahren zuvor finden wir Heinrich Wieser bzw. das Wieser Wirtshaus in Verbindung zum Kötztinger Pfingstritt.

Bild Josef Barth Nr. 83 Franz Zitzelsberger - Groumüllner - mit seiner
Auszeichnungsfahne vor dem Wieser Girgl Wirtshaus
Das Türgewende hinter dem Pfingstreiter zeigt die Jahreszahl 1837
In den 30er Jahren wurde eine Pfingstgeschichte nach Maximilian Schmidt, genannt Waldschmidt, verfilmt, der sich in seinem Roman nicht an die tatsächlichen Traditionen gehalten hatte, und so finden sich Aufnahmen von Pfingstreitern in voller Montur, zusammen mit geschmückten Pferdekutschen.
Leider hat sich dieser Film nicht erhalten; es ist nur wichtig, diese Bilder richtig zuzuordnen, damit nicht Jahrzehnte später, wenn niemand mehr die Hintergründe kennt,  der Eindruck entsteht, es hätten früher mal Kutschen am Ritt teilgenommen, denn, die Bilder sind ansonsten authentisch, sie könnten  durchaus an jedem Pfingstmontag aufgenommen worden sein.
DIA-Repro 1284 : vorne links Grubmüllner Franz, rechts Christian Bauer, dahinter rechts Heinrich Wieser   bei Filmaufnahmen ca. 1935 

Wie sehr Heinrich Wieser mit dem Pfingstritt verbunden war, und dies auch von seinen Mitbürgern so gesehen wurde, kann man daran erkennen, dass er sogar als kleine Pfingstreiterfigur in einer Weihnachtskrippe verewigt worden ist. 

KUSW418 Heinrich Wieser als Krippenfigur in der "Pscheidl-Krippe"

 DIA-Repro 884: Heinrich Wieser ( mit der Fahne von Grubmüllner Franz,
Bänder für 50 jährige Rittteilnahme und 60 jährige Rittteilnahme 1877 - 1937 )

Sein Engagement für den Kötztinger Pfingstritt endete abrupt, als 1964 unverkennbar Mädchen im Reiterzug waren. Auch er als Zugordner konnte dies nicht verhindern und so zog er für sich die Konsequenzen: Er verließ die Reiterprozession bei der Regenbrücke, ritt nach Hause und nahm nie wieder am Pfingstritt teil.

KÖZ Ausschnitt aus dem Pfingstberciht von 1964

KU 1964 Bericht von Frau Serwuschok

Heinrich Wieser bekam für seine Aktion viel Beifall von verschiedensten Seiten, hier ein Brief von Pfarrer Krottenthaler in Neukirchen:


Im Januar 1972 verstarb, für viele überraschend, Heinrich Wieser aus Riedersfurth. Wie beliebt und engagiert er in Kötzting war, kann man sicherlich auch an den Todesanzeigen erahnen.

Kötztinger Umschau im Januar 1972



KU vom 31.1.1972  Zeitungsberciht und Bilder von Alois Dachs

Photo Alois Dachs

Photo Alois Dachs



In der Danksagung seiner Angehörigen kann man die Wertschätzung gut nachempfinden, die die Kötztinger Bevölkerung für Heinrich Wieser empfand.


Doch nun zurück zum Anwesen in der Schirnstraße:

Auch nach dem Zweiten Weltkrieg kamen noch viele Vereine ins Wieser-Wirtshaus. Der Burschen und Wandererverein zum Beispiel konnte - mit Verspätung - seinen runden Geburtstag beim "Wieser Girgl" nach feiern


Um das Jahr 1960 herum kam es dann zu einem Verkauf und die Metzgerfamilie mit  Adolf Wilder junior und senior waren die neuen Besitzer. Vorher war es offensichtlich zu einem Namenswechsel gekommen, nun der Zellertaler Hof.



Wilder Adolf junior und senior

KU vom Juli 1961





Repro Frau Rabl-Dachs: Pfingsten 1969
Die Herren Wilder Adolf Senior und Junior

Wilder Adolf erhielt dann ab Ende der 60er Jahre mehrere Jahre hintereinander auch den Zuschlag als Festwirt für das Kötztinger Bierzelt.

KUSW767 Bierzeltanstich Pfingsten 1971
Bürgermeister Dullinger und Adolf Wilder

Was nun ab den 70er Jahren folgte, war dann mehr ein Wechsel in Richtung eines Nachtklubs oder einer Diskothek.

Hier zum Abschluss noch ein paar Beispiele der durchaus extravaganten Clubbesitzer.

KUSW387

Bild Rabl Dachs: Da Vinci2-al

KUSW363

KUSW364
Wie sehr das neue "Nachtleben" in der engen Schirnstraße die Nachbarn belästigen und empören würde, war vermutlich abzusehen. Hier der Bericht dazu.








 





Nachtrag:

Im Staatsarchiv Landshut findet sich ein Mieterkataster von 1842 und dort ist auch die Wohnsituation im alten Amtshaus aufgedröselt.


"Joseph Zadler Schreiner /:Hauseigenthümer:/
Unter der Erde: 1 Gewölb
I: Stallung und 2 kleine Gewölbe
II. 1 Wohnzimmer, 1 Kammer, 1 Werkstätte, 1 Küche und 1 Speiß
III Bodenkammer und Boden unterm Dach, dann 1 Wohnzimmer 

2. III Anton Stoiber Maler (Mieter) 1 Wohnzimmer und 2 Bodenzimmer unterm Dach

3. Joseph Zadler Eigenthümer : 2. Nebengebäude
Eine Scheune mit Dreschtennen, Stallung, und darunter befindliche zwei Keller

3. Nebengebäude

1 Backofen

Unterschrift Zadler"



Von Wieser Heinrich und den Kötztinger Pfingstreitern gibt es eine Bilderserie von Josef Barth.
Offensichtlich haben die Kötztinger in Furth im Wald mit einer kompletten Abordnung an einer Reiterprozession teilgenommen. Die folgenden Bilder stammen aus dem Zeitraum Ende der vierziger/Anfang der fünfziger Jahre. 


Photo Josef Barth: Heinrich Wieser Mitte

Die beiden Kötztinger Fanfarenbläser Georg und Poidl Sperl