Michael Heigl
Zuerst jedoch ein Hinweis auf die Teile der Dokumentation, die bereits veröffentlicht sind:
Hier der link auf die bisher veröffentlichten Teile zum Thema Räuber Heigl
Bild KB Krämer: Die Heigl-Linde inmitten von Gotzendorf |
Es wird Frühjahr 1847 und erneut kommt Josef Pritzl - Bewohner des Laumer-Hauses - in Verdacht, Unterschlupfgeber für Michael Heigl zu sein, weshalb das kleine Häuschen am Rande der Straße nun dauerhaft überwacht werden soll. Zeitgleich mit dieser Entscheidung ordnet Carl von Paur an, die Gemeindebereiche und die Waldungen um Beckendorf, Watzlhof und Gotzendorf - jedoch ohne Resultat - durch die Gendarmerie zu durchforschen.
Gedenkstein Carl von Paurs im Alten Friedhof, nun nach Einsturz der Mauer und später dem Abbruch des Leichenschauhauses in sicherer Verwahrung des städtischen Bauhofes |
Während die Kötztinger Gendarmerie Heigl noch im Bereich rund um Gotzendorf suchte, schlug er im Landgericht Viechtach zu. Am 26.März 1847, nachts, überfiel er das Ehepaar Schaeffer in Amersberg. Er drang mit Gewalt in das Haus ein und zwang das Ehepaar " unter lebensgefährlichen Drohungen zur Herausgabe ihres Geldes - die Eheleute Schaeffer erkrankten infolge der grausamen Misshandlungen und des Schreckens." Die Angreifer waren vier Mann und ihre Beute war gerade mal gut 27 Gulden wert, darunter eine Gabel mit der Gravur "W.H. ..... bei Josef Pritzl, Inwohner im Laumerheusl, wo die Geliebte des Heigl herstammte und Heigl sich häufig einfand, in einem Mantel gesteckt gefunden.
Die subjektive Thaeterschaft des Heigl zweifellos. Beruht auf seiner Vernehmung"
Anfang April gelingt Michael Heigl ein ganz besonderer Coup, ein Einbruch im Landgerichtsgebäude in Kötzting, heute das Kötztinger Rathaus.
Dies ist deshalb so besonders, weil ja Carl von Paur, der damalige Landrichter, die Räume über den Amtsräumen bewohnte, Heigl also genau in das Haus einbrach, in dem sein "Jäger" bzw. zumindest dessen Familie friedlich schlief.
StA Landshut Rep. 168-1 Nr. 63944-II_0011 |
Zunächst war der Täter unbekannt, jedoch hatte später eine "gewisse Barbara Schmid" nach ihrer Verhaftung gestanden, dass "sie vereint mit Heigl und einem dritten Compl(izen) diesen Einbruch verübt und Heigl am Fusse des Landgerichts Wache gestanden /: Pongratz Complice der äusserte, das Siegel sei ihm lieber als 100 fl.
Verdacht nicht sehr gegründet. Beruht auf Vernehmung des Heigl.
Am 10.4.1847 "wurde der hiesige Gerichtsdienergehilfe Huber des Abends 6 1/2 Uhr auf eine sehr freche Weise bei Schönbuchen auf der Strasse von den beiden Flüchtlingen [Heigl und Pongratz] durch zwei Schrottschüsse, jedoch nicht gefährlich verletzt, seinen bei sich führenden Hund aber erschossen haben"
Der Staatsanwalt schrieb über die Begleitumstände dieses Überfalls:
"Hund zuerst erschossen, dann fiel Schuß gegen Huber, der den Zeugefinger verletzte und den linken Fuß. Dreitägige Arbeitsunfähigkeit. Huber sah zwei Personen entfliehen, Heigl angeschuldigt.
Wurde zweimal in der Nähe von Schönbuchen gesehen - machte gegen einen Zeugen drohende Äusserungen, daß er noch einen erschiessen werde.
War am fraglichen Abend 5 Uhr /:die That geschah um 6 1/2 Uhr :/ im Hirterhaus zu Gotzendorf und ging häufig auf die neben diesem Hause liegende Strasse, wie wenn er jemanden erwartete."
KÖZ von 1956 Artikel von Dr. Sommerfeldt |
Drei Tage später kommt es am 13.4.1847 zu einem ähnlichen, aber verhängnisvolleren Zusammentreffen im Wald bei Wölkersdorf. Es ist 8 Uhr abends und der Inwohnersohn Josef Bauer von Wölkersdorf bleibt nach dem Zusammenstoß mit Heigl blutend im Wald liegen. Heigl hatte ihn mit einer Schrotflinte an beiden Beinen verletzt. Die sofort eingesetzte große Suchaktion blieb wieder einmal ohne Erfolg und die eingesetzten Gendarmen benannten in ihrem "Protokoll" die Ursachen ihres erneuten Misserfolgs.
"Die Bewohner der Gemeinden Arndorf, Gotzendorf, Hohenwarth und Grafenwiesen, wo sich die Mehrzahl von ansässigen schlechter Gesindel befindet, mit diesen in Verbindung stehen, dieselben auf alle mögliche Art und Weise zu ihrer Flucht behilflich sind, selbst mit Lebensmitteln unterstützen und größtenteils Bauern durch gemachte Drohungen aus Furcht heimlichen Unterschlupf zur Nachtzeit geben." Unterschrift: Josef Haas Brigadier.
Am nächsten Tag, dem 14.4.1847 meldete der oben genannte Brigadier, dass er nun in der Lage sei, bei den in Frage kommenden Ortschaften jeweils - zu deren eigener Sicherheit - Patrouillen zu zwei Mann durchführen zu lassen, die mit Jagdgewehren ausgerüstet seien und "sich in den Wäldern zur Tagszeit herumtrieben".
Nun folgte der nächste Erlass des Landrichters von Paur, der ausdrücklich festhielt, dass Heigl nun schon fast vier Jahre und Pongratz auch schon bereits zwei Jahre im Landgericht ihr Unwesen trieben und es nun nötig sei, außerordentliche Maßnahmen zu ergreifen, weil diese Verbrecher in jüngster Zeit sogar Angriffe auf das Leben des Aufsichtspersonal gewagt hatten.
1. Arndorf - Grafenwiesen - Gotzendorf - Hohenwarth - Ansdorf - Kolmstein - und Atzlern werden unter besondere Polizeiaufsicht gestellt. >>>>kein Einwohner darf daher eine Hausvisitation ablehnen.
2. Gemeindevorsteher müssen ihre Flur- und Dorfwächter zu erhöhter Tätigkeit auffordern und müssen auf Anforderung bei Tag und Nacht ausreichende Gemeindeglieder zur Streife zur Verfügung stellen. Eine Renitenz der Gemeindevorsteher wird im ersten Falle mit 10 fl. (ca. 1000 Euro), im Wiederholungsfalle mit Arrest bestraft. Gemeindemitglieder, welche sich der Streife, aufgefordert, entziehen, werden mit Geld oder Arrest bestraft.
3. Die Streuschupfe der Bauerswitwe Mühlbauer von Gotzendorf, welche bisher dem Gesindel zum Unterschlupfe diente und unmittelbar an der Straße liegt, daher die Passage unsicher macht, ist durch unverzügliches Niederreißen zu entfernen.
4. Das Laumerhäusl zu Gotzendorf, Eigentum das Gemeindevorstehers von dort, ist von den gegenwärtigen Bewohnern Resch und Pritzl, als bekannte Diensthehler der beiden gemeinen Verbrecher, augenblicklich zu räumen und in dasselbe Inhaus sind künftig nur Inleute von gutem Leumund mit landgerichtischer Bewilligung einzunehmen.
5. Die Auslichtung der Waldungen in der normal mäßigen Breite von der Beckendorfer Höhe an bis Hohenwarth ist unverzüglich zu bewerkstelligen bei Vermeidung der schon im Vorjahr angedrohten Exekution.
6. Sollte dies nicht greifen, dann sollten auf Kosten der Gemeinden Soldaten des Jägerbataillons in den Gemeinden stationiert werden.
Am 23.4.1847 kommt die Hohenwarther "Glasspinnersstochter" Anna Fuchs in Verdacht, mit Heigl zusammengetroffen zu sein und ihm Lebensmittel verschafft zu haben, worauf diese sofort verhaftet, vernommen und eingesperrt wurde. Im Nachgang dieser Vernehmungen erwischte es danach den ledigen Inwohnerssohn Michael Neuberger aus Hafenberg, der, ebenfalls des Umgangs mit Heigl verdächtig, "arretiert und sofort unter Androhung des Arbeitshauses zur Strafe von 10 Ruthenstreichen verurteilt und sodann entlassen wurde."
Einschub
Die Bestrafung der Anna Fuchs
Der Gotzendorfer Gemeindevorsteher habe Jahre zuvor Ansprüche auf das Wirtsanwesen in Schönbogen (wohl Schönbuchen) erhoben, dabei aber im Rechtswege gegen seinen Schwiegervater Stoiber verloren und seither einen Groll sowohl gegen seinen Schwiegervater als auch gegen "ihn und seine Familienangehörigen auf auffallende Weise an den Tag gelegt". Nachdem von Seite des k. Landgerichts Kötzting einige verdächtige Zubauhäuser zu Gotzendorf abgesperrt werden mussten, wovon namentlich einige dem Gemeindevorsteher Schmid angehörten, machte derselbe beim k. Landgerichte Kötzting die falsche Anzeige, daß meine sich bei ihren Großeltern in Schönbogen (wohl Schönbuchen) aufhaltende 15jährige Tochter Anna mit jenem berüchtigten Heigl in einem unerlaubten näheren Verhältnis stehe. Diese meine Tochter wurde ohne weiteres Gehör über die ihr fälschlich zur Last gelegte Beschuldigung von Seite des k. Landgerichts Kötzting deßhalb mit einem viertägigen Arreste bestraft, während doch 2 Weibspersonen in der Nähe von Gotzendorf, welche außereheliche Kinder von jenem Heigl geboren haben, gänzlich ungestraft gelassen werden.""
Er fühle sich in seiner Ehre als Familienvater durch diese Behandlung seiner Tochter zutiefst verletzt und wäre grundsätzlich auch willens, den Rechtsweg zu beschreiten, jedoch wurde ihm von Seiten des Landgerichts die Einsicht in die Akten verweigert. Er bitte also bei der Regierung um Akteneinsicht und um "Genugthuung für die ungeeignete Behandlung seines Kindes".
Gleich als Beweis für den guten Leumund legt er noch das Schulzeugnis seiner Tochter bei.
Religion vorzüglich
Lesen sehr gut
Schreiben genügend
Kopfrechnen gut
Tafelrechnen hinlänglich
Gemeinnützige Kennnisse schwach
Sittliches Betragen sehr lobenswert
Landshut fordert das Landgericht auf, sich dazu zu äußern. Carl von Paur gibt nur in kurzen Worten Auskunft und beruft sich dabei auf die Maßregeln, die von Landshut selbst gekommen waren und die Personen beträfen, die des Umgangs mit Heigl in Verdacht gekommen waren, auch wenn sie noch feiertagsschulpflichtig wären oder sind.
Ende April 1847 kam es zum nächsten großen Raubüberfall. Die Opfer: die Greilschen Eheleute im sogenannten Pritzlhaus in Pirka im LG Viechtach.
Verbrechen des Raubes IV Grades in idealer Conkurrenz mit dem nächsten versuch des Mordes verübt im Complotte und Zusammenfluß mit dem Verbrechen der Notzucht am 24. April d. Js zum Schaden der Georg und Anna Maria Greilschen Eheleute auf dem Pritzlheusl zu Pirka, Landgericht Viechtach in realer Conkurrenz mit dem Verbrechen der Notzucht, unter voraus gegangener complottmäßiger Verbindung. Wurde ein Pistol abgeschossen auf den Anwesensbesitzer.
Grausame Mißhandlung des Georg Greil mit einem Gewehre, wurde er an Händen und Füssen gebunden, zu wiederholten malen misshandelt, hielten immer die Hand auf den Mund, ob er noch athme und dies dauerte volle zwei Stunden.
Das Eheweib des Damnifikanten wurde zweimal von zwei Räubern genothzüchtigt.
Werth des geraubten: 108 fl.
Überführung:
Gleich am nächsten Morgen wurde der Inwohner Resch im Laumerhaus verhaftet und anschließend im Polizeibericht festgehalten, dass die beiden Inwohner Resch und Pritzl dem Befehl der Räumung des Laumerhauses nicht Folge geleistet hatten.
Am 5.5.1847 wurde Martin Fendl von Reitenstein verhaftet, der, obwohl dienstlos, einen "auffallenden Aufwand" machte und sich daher der Verdacht erhob, dass er, mit Heigl verbündet, den Raub in Pirka mitgemacht habe. Im Nachgang wurden bei ihm Gegenstände gefunden, die diesen Verdacht erhärteten und von dem ausgeraubten Ehepaar auch wiedererkannt wurden.
6. Mai 1847 Michael Schindlatsch, Schuster von Hofern, kommt in Verdacht und am selben Tag wird auch die Therese Pritzl, "Tochter des erwähnten Pritzl" beschuldigt mit Heigl öfters zusammen zu kommen.
Am 12.5.1847 kommt es gleich zu einer Reihe von Festnahmen und Strafen.
Wolfgang Heigl, jüngerer Bruder des vorigen in gleichem Verdachte stehend
Adam Heigl erhält 10 Ruthenstreiche, Wolfgang nur verwarnt und angewiesen, sich einen Dienst zu suchen, und Joseph Betz wird nach drei Tagen aus der Haft entlassen.
Mit Datum des 25. Mai 1847 findet sich eine kuriose Anzeige:
Der Gastwirt Franz Fest hatte wenige Jahre zuvor die Witwe Franziska Dreger geheiratet und betrieb zusammen mit ihr den Gasthof, den wir heute als den Amberger Hof bezeichnen. Franz Fest wurde vernommen. Es konnte aber weder seine Schuld bewiesen, noch konnte er ganz seine Unschuld nachweisen. So wurde er "von der Instanz entlassen, jedoch in alle Untersuchungskosten verurteilt". Wohl ein Freispruch zweiter Klasse. Damit können wir möglicherweise davon ausgehen, dass Heigl erst kurz vor dem Pfingstritt 1847 das Gasthaus nach einer vergnüglichen Nacht verlassen hat.
KÖZ 1956 aus dem Teil 2 |
Carl von Paur fordert nun nicht nur, die Mannschaftsstärke zu erhöhen, sondern zum ersten Male auch die Auslobung einer Fangprämie in Höhe von 50 Gulden für jeden der zwei meistgesuchten Verbrecher, Heigl und Pongratz.
Unterthänigst gehorsamstes königl. Landgericht Kötzting Paur k. Landrichter |
In den "Heigl-Akten" erscheinen seit dem Überfall in Pirka nun auch regelmäßig die Sicherheitsberichte vom Nachbarlandgericht und dort wird sichtbar, in welchem Ausmaß die Heigl-Bande dort zuschlug. Die Bande bestand zu der Zeit aus Michael Heigl, Josef Pongratz aus Kager - genannt Maulaffhiesel - und Peter Penzkofer Inwohnerssohn aus Geiersthal - genannt Laumer Peter.
Weiter wird in ihrer Gesellschaft auch eine "Weibsperson" gesehen und ein weiterer Bursche, der einen großen "Fanghund" führt. Zwei dieser Personen seien mit Doppelgewehren und Pistolen bewaffnet
Seit sie sich im LG Viechtach aufhielten hätten sie neben vielen anderen Diebstählen folgende "Raube" verübt.
2. im sogenannten Pritzlhaus außerhalb Pirka
3. bei den Stadlerbauerntöchtern von Mausmühl
4. bei der Austräglerin Blüml zu Wetzelsdorf
5. Bei der Austräglerin Walburga Zitzelsberger zu Piflitz
6. Bei den Austragseheleuten Köppl von Ogleinmais
7. bei den Kleingütlers Eheleuten Schreiner zu Kollnburg und
8. auf der Schweinberger Mühle.
Josef Pongratz verhaftet
"Der signalisierte Verbrecher, bewaffnet mit einer scharf geladenen Pistole und einem Messer, setzte sich in verwegener verzweiflungsvoller Gegenwehr und nach einem kurzen aber sehr hitzigen und gefährlichen Kampfe ist es der genannten Sicherheitsmannschaft, ohne dass eine Verwundung vorgefallen ist, gelungen, jenen Verbrechers Meister zu werden und ihn in die Frohnfeste des k. LG Chams einzuliefern, von wo er am nächsten Tage darauf /:4. July d. Jrs. :/ in die hiesige Frohnfeste eingeliefert wurde.
I: Josef Pongratz, 36 Jahre alt, le. Inwohnerssohn von Kager, wird wegen des von ihm am 13. Mai 1847 verübten Verbrechens des erschwerten Raubes III. Grades im Hause des Zimmermanns Joseph Bräu Aepflet bei Furt, wegen des Verbrechens der Notzucht I. Grades, begangen an der Müllerswittwe Anna Weber wegen des Verbrechens der Notzucht II. Grades, vollbracht an der 43 jährigen Pechlersehefrau Franziska Aschenbrenner von Höllhöh, dann wegen des Verbrechens des ausgezeichneten Diebstahls, welcher auch der Summe nach ein Verbrechen ist, zum Schaden des Müllers Franz Gmach von Stockmühle, und wegen des auch dem Betrage nach als Verbrechen strafbaren doppelt ausgezeichneten Diebstahls am Häusler Martin Knott zu Unterlohwies zur Kettenstrafe, und in die Kosten des Verfahrens, welche jedoch wegen seiner Mittellosigkeit dem Aerar überbürdet werden, verurteilt.
Josef Pongratz stellte gleich noch eine "Nichtigkeitsbeschwerde"; diese wurde aber am 16.8.1850 verworfen und die Kettenstrafe damit bestätigt.
MH hielt wohl zu der Zeit noch Kontakt zu beiden Frauen; auf seine Flucht nahm er aber wohl nur die junge Therese Pritzl mit; A.M. Gruber hatte ja auch noch Kinder zu versorgen.
Es kehrt Ruhe ein im Landgericht Kötzting , bis zum nächsten - vermuteten - Auftauchen Heigls im Sommer des drauffolgenden Jahres.
Von Paur führte die Verbesserung vor allem auf die Vergrößerung der Gendarmeriemannschaft und insbesondere auf die Errichtung einer provisorischen Station in Hohenwarth zurück..
Insgesamt hätten sich im LG Kötzting im Zeitraum zwischen dem 1.10.1846 und Ende Juli 1847 114 "Sicherheitsstörungen" ereignet, darunter 62 einfache Diebstähle, 51 Diebstähle mit Einbruch und 1 Raub. Der Landrichter errechnet sich für diesen Zeitraum von 10 Monaten einen Monatsdurchschnitt von 10-12 Vorfällen, während es im Monat August nur 2 solcher Ereignisse gewesen wären.
Kötzting
"Der ebenso thätige als schlaue und muthige Brigdier Haase und seine braven Gendarmen, die sich jetzt genaue Lokalkenntnisse und verlässige Denuntianten verschafft haben", würden die drei Gesuchten dann sicherer verhaften können, als es jetzt möglich sei.
Er plädiere daher dafür, die Station Hohenwarth aufzulösen oder zumindest zu verkleinern.
Da die bayerischen Behörden in Böhmen keine Zugriffsrechte hatten, wollte er die drei Gesuchten somit erneut über die Grenze locken, um sie danach umso sicherer fangen zu können, so der Plan....
Noch im September 1847 wurde verfügt, dass die Station Hohenwarth auf die halbe Mannschaftsstärke reduziert würde.
Um sich ein Bild der Arbeit dieser Station zu machen, genügt ein Blick in deren Abrechnungen. In der Woche vom 22. bis 31. August 1847 hatte die Station 30 Patrouillen durchgeführt, "darunter 1 Streif und 6 Nachtpatrouillen". Vom 1.-8. September erneut 29 Patrouillen mit 1 Streif und 4 Nachtpatrouillen. In der letzten Woche dann, vom 9.-17. September waren es erneut 22 Patrouillen, danach blieben nur noch der Brigadier Haase und seine 2 Gendarmen in Hohenwarth, die zusätzlich stationierten Soldaten rückten zu ihren Bataillonen ab.