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Mittwoch, 19. Februar 2025

Beiträge zur Geschichte im Landkreis Cham

Der nächste "Gelbe Band" erscheint am 19. März 2025



Der Herausgeber dieser Buchreihe und Veranstalter der Buchvorstellung ist der Arbeitskreis für Heimatforschung im Kulturverein Bayerischer  Wald und Kulturreferat Landkreis Cham.

Die Vorstellung des Jubiläumsbandes wird in diesem Jahr in Eschlkam stattfinden und dort wird unser Kreisheimatpfleger, Herr Hans Wrba, die einzelnen Beiträge des neuen Bandes kurz vorstellen. Anschließend kann dann der neue Jahresband zum Preis von 16.00 Euro auch gekauft werden.

Wann werden die Bände nun vorgestellt:

Mittwoch, der 19. März 2025 um 19 Uhr in Stamsried

Es ist auch ein Anliegen dieses Blogbeitrags, durch Öffentlichkeitsarbeit ein Weiterexistieren dieser ganz besonderen Buchreihe sicherzustellen. Mit dem Erwerb eines Exemplars für 16.00 Euro können Sie gut dazu beitragen.






Die verschiedenen Beiträge decken sehr schön das Gebiet unseres Landkreises Cham ab, wie man am vorherigen Bild gut erkennen kann. Viele Autoren sind schon seit langer Zeit dabei, gar manche veröffentlichen ihre Beiträge bereits seit den Anfangstagen dieser wissenschaftlichen Reihe in den 80er Jahren. 
Mein persönlicher Dank gilt dem Team im Landratsamt Cham, das nicht nur dem normalen Fehlerteufel auf der Spur ist, sondern diese ganz besondere Buchreihe zu ihrer Herzensangelegenheit gemacht hat. 
 
Abschließend hier noch das Inhaltsverzeichnis des neuen Bandes 42 von 2025
       

 Einzelne Bände können wie immer auch in der Kurverwaltung in Kötzting bezogen werden, online geht's über meine Homepage und natürlich vor allem  über die Kulturabteilung des Landkreises Cham. Es funktioniert auch ganz einfach durch eine E-mail an mich - steht im Impressum -  und ich leite es weiter


Viele der älteren Bände - "alt" nur wegen des Erscheinungsdatums, denn die Inhalte sind ja vom Prinzip her zeitlos - sind noch erhältlich und können hier bestellt werden. Manche der Anfangsbände sind vergriffen, aber auch hier lohnt sich eine Nachfrage, weil einzelne Bände manchmal auch dem Landratsamt wieder angeboten werden.  



Bisher 41 Bände und Register - zusammen ungefähr 9000 Seiten geballte Information - nun bereits mehr als  60 cm Vergnügen. So sollte es eigentlich bei allen an der Heimatforschung Interessierten in deren Bücherschränken aussehen ;-))






Montag, 1. November 2021

Glossar



Glossar



hier sollen im Laufe der Zeit Begriffe erklärt werden, die in den einzelnen Artikeln benutzt werden und die für das Verständniss der Bedingungen in früherer Zeit wichtig bzw. notwendig sind. Diese Liste wird im Laufe der Zeit immer fortgesetzt

Plan der alten Turnhalle in Kötzting um 1930


 




 




Alleinehüten
Das sogenannte Alleinehüten der eigenen Tiere war von Staats wegen für alle Bewohner des Landes Bayern unter strenge Strafe gestellt und dieses Vergehen wurde auch regelmäßig geahndet und bestraft. Da die Amtspersonen, dem Brauch der Zeit entsprechend, von den Gerichtsstrafen und Gebühren einen persönlichen Anteil erhielten, wurden die Feldfluren auch sehr intensiv beobachtet. 

  




 


Alte und Neue Hausnummern in Kötzting

Kötztinger Zeitung vom Juni 1950





Amtsgefängnis

Zitat aus dem Buch Kötzting 1085-1985 Seite 148 Beitrag von Wolfgang Kerscher:
Schon 1817-1820 war ein Gefängnis als "Fronfeste" auf einem ehemaligen Klostergrundstück in der damaligen von-Schacky-Str, heute Krankenhausstraße erbaut worden. Es enthielt neben Wohnungen 10 Zellen im 1. Obergeschoß mit immerhin 7 - 15 qm Fläche. Zum 1.1.1949 wurde das Gefängnis geschlossen und an Justizbedienstete vermietet. Seit Frühjahr 1961 dient das umgebaute Gebäude dem Staatlichen Gesundheitsamt. 
Eine kleine Korrektur: ich meine, dass die Fronfeste als Ersatzbau für das alte Amtshaus auf dem Gelände des ehemaligen Widtums erbaut worden ist, das sollte damit aber ein Grundstück der Pfarrei Kötztings gewesen sein. das Widtum in Kötzting war der bauernhof des Kötztinger Pfarrers. Der Widtumbauer war kein Bürger Kötztings und das Widtum lag auch ausserhalb der Marktbefestigung.
Näheres zum Vorläuferbau der Fronfeste, dem sogenannten Amtshaus, siehe Beiträge zur Geschichte im Landkreis Cham Band 19 von 2002









Birkenberg
ein Form des Niederwaldes, meistens dem Hochwald (=Schwarzwald) vorgelagert. Diente zumeist als Waldweide und Fläche um daraus das Einstreu für das Vieh im Stall einzubringen. Durch regelmäßigen Schnitt hinunter auf den Stock einem idR 6-7 jährigen Turnus wurde diese Fläche als Lichtwald dauerhaft erhalten.
Aufgrund des zügigen Umtriebs waren es fast ausschließlich Laubgehölze, die in den Birkenbergen heranwuchsen. Durch die permanente Entnahme von Laub zum Einstreu und als Notfutter, verarmten die Boden immer mehr und enthielten eigentlich nur noch Pioniergehölze, die auch mit schlechtesten Bedingungen klar kamen. 
Birkenberg bei Kettersdorf
















Braurecht:

nur die (männlichen) Besitzer der Kötztinger Marktlehen hatten lt. Freiheitsbrief das uneingeschränkte Recht im Kommunbrauhaus zu Brauen und das Bier dann im eigenen Hause auszuschenken. Die Söldner hatten diese Recht nur eingeschränkt, das heißt sie durften nur die Menge brauen lassen, die sie zum eigenen Verzehr benötigten. Die Häusler durften erst gar nicht brauen lassen.

CSU in Kötzting

Christlich soziale Union, wohl im Spätherbst 1945 in Kötzting gegründet, da noch im Dezember 1945 die Wahllisten eingereicht worden waren. Nannte sich damals noch Christlich Soziale Vereinigung. Ein genauen Gründungsdatum ist nicht bekannt. Nach der von den Besatzungsmächten initiierten Kommunalwahl kam es dann zum Parteizusammenschluss auf Landesebene.

 

 










Freiheitsbrief
Im Marktrechtsprivileg Kaiser Ludwig des Bayern vom 11. November 1344 heißt es unter anderem: Von erst wan der Markt getheilt ist von dreu Höfen zu 36 Burglehen und in 12 Sölden, wollen wür, wer der Lehen eines mer oder minder inn hat, der soll arbeiten all die Arbeit, die den Markt angehört mit Fludern, Fleischwerken, mit Pachen, mit Schenken, mit Gastung und mit anderer Arbeit und Handwerken. [1]
 Weiter heißt es dann:
So ist ein Hof getheilt in 20 Theil in dem Markt, und derselben Theill einen oder mer soll kein Man nit haben, er habe dan ein Burglehen.


ganzer Bauer

die Bauernhöfe in den Dörfern wurden nach einem sogenannten Huffuß versteuert. Es gab somit einen - auich im Sprachgebrauch und innerhalb von Dokumenten - ganzen, halben und Viertelbauern. Der ganze Bauer (1/1) und der halbe Bauer (1/2) wurde umganssprachlich auch normal als Bauern un deren Kinder als Bauernsöhne und Bauerntöchter angesprochen. Mit dem Viertelbauern begann der Bereich der Söldner, 1/4 und 1/8 Höfe und auch Söldnerssohn, Söldnerstochter.
Nach den Söldnern kamen in der Steuereinteilung dann die Häusler (1/16 und 1/32)
Im Markt Kötzting entsprach die Einteilung Marktlehner - Söldner - Häusler.
Nur der Hoffuß war für die Höhe der (staatlichen) Steuer ausschlaggebend, es war egal, ob der Besitzer gut oder schlecht wirtschaftete.
Anders war dies beim Zehent, hier wurde der steuerliche Anteil an der Höhe der Ernte gemessen.




 






die Niedere und die Hohe Gerichtsbarkeit


Vorausgeschickt muss hier werden, dass man in den alten Tagen nicht einfach ein Untertan/Bewohner des Kurfürstentums Bayern war, sondern es unterschiedliche Grundherrnverhältnisse gegeben hatte. Solch ein Grundherr  konnte tatsächlich der Kurfürst mit seinen Regierungen in München, Landshut, Straubing und Amberg sein,  dies traf bayernweit aber nur ungefähr auf 1/3 der Bevölkerung zu. Die restlichen 2/3 der Bevölkerung hatten Hofmarksherren (Adels- oder Klosterbesitz  z.B. Runding und Blaibach für die ersteren und  Grafenwiesen und Grub als Beispiel für die zweite Möglichkeit).
In manchen Dörfern gehörten die einzelnen Bauernhöfe zwei, drei oder mehr unterschiedlichen Grundherren an. Spitäler, Klöster und Kirchen konnten weitere Beispiele für Grundherren sein.  
Nur die Hofmarken in Adelsbesitz und die Bürgermeister der Städte und Märkte durften über ihre Untertanen auch selber zu Gericht sitzen einschließlich solcher Rechtsgeschäfte, wie es heutzutage bei einem Notar gemacht werden würde. Man sprach hier von der "Niederen Gerichtsbarkeit". Die anderen Grundherren mussten sich einer staatlichen Aufsicht unterwerfen und einen eigenen Probstrichter bestellen - bei uns zumeist in Personalunion der Landrichter.
Auch heutzutage werden Straftaten ab einer gewissen "Gewichtigkeit" nicht mehr vor einem kleinen Amtsgericht sondern bereits in höherer Instanz verhandelt. Bis herein ins 19. Jahrhundert wurde eben zwischen einer "Niederen" und Hohen" Gerichtsbarkeit unterschieden.

Wer die Niedere Gerichtsbarkeit besaß, konnte über seine  Untertanen zu Gericht sitzen, wenn es sich um genau definierte Fälle von geringer Wichtigkeit handelte.
Darunter fielen zum Beispiel Beleidigungen (ohne Fluchen), kleine Raufereien (Ohne Waffen und ohne dass Blut geflossen sein darf), Leichtfertigkeiten (un- oder vorehelicher Geschlechtsverkehr) und Weidestrafen, um nur einige zu nennen.
Auch Fürkaufstrafen, also ein heutzutage geförderter Einkauf direkt auf einem Bauernhof, wurde wegen der Umgehung des Markplatzzwanges verfolgt.
Die ausgesprochenen Strafen bewegten sich im Bereich einiger Kreuzer bis weniger Gulden und nur in Fällen der "Unvermögenheit" wurden Arreststrafen ausgesprochen. Solch ein "bürgerlicher" Arrest dauerte eigentlich nie länger als 4-5 Tage. Der Markt hatte seinen eigenen Pranger an der Rathausaußenwand und auch eine Geige und Stock strafe wurde angewandt.

Bereits bei Beleidigungen von Handwerksmeistern untereinander endete die Kompetenz dieser untersten Instanz und es musste vor dem Pfleggericht verhandelt werden.
Dieses Pfleggericht sprach natürlich auch Recht nicht nur in Fällen der Hohen Gerichtsbarkeit für sämtliche Untertanen Altbayerns , sondern verhandelte auch die "niederen" Fällen für seine eigenen Untertanen. (nur 1/3 der Bevölkerung s.o.)
Auch das Pfleggericht unterschied grundsätzlich zwischen "Strafen und Wändeln" auf der einen und "Prozesse gegen Malefizpersonen" auf der anderen Seite.
Die Aufgabe des Richters in den ersten Fällen war nicht nur Recht zu sprechen und eine Strafe festzulegen, sondern auch den Schaden wieder gut zu machen, also zu wandeln.
Viele Gerichtsprotokolle enden am Ende des Beschlusses mit der Aussage des Richters, das er nun den Kläger und Beklagten wieder zu "Gueten Freunden" erklären würde.
Beleidigungen oder Schläge wurden durch deine Geldstrafe "gewandelt".
Auch hier wurde nur in Fällen einer "Unvermögenheit" eine Arreststrafe ausgesprochen.
Auch Pranger,  Geigen- und Stockstrafe kamen nur in Anwendung, wenn eine Zahlung nicht geleistet werden konnte. Leichtfertigkeiten wurden hier allerdings anders behandelt, die Strafen waren exorbitant hoch im Vergleich zu den üblichen Strafen, was aber auch im Codex vorgeschrieben war.
Interessant bei vielen Prozessen ist auch das Prozedere, WIE und vor Allem WO ein Verhafteter an den Kötztinger Amtmann übergeben wurde. Es gab offensichtlich genau festgelegte Stellen an den jeweiligen Gebietsgrenzen, an denen solch eine Übergabe durchgeführt wurde.
Ein pfleggerichtischer Amtmann konnte also nicht einfach in ein hofmärkisches Gebiet als Amtsperson hineinmarschieren um einen Verhaftung vorzunehmen bzw. um einen bereits Verhafteten abzuholen.

 








Gschwandhof

der Gschwandhof in Kötzting lag ausserhalb der Marktbefestigung und zählt zu einem der vier Kötztinger Urhöfen. Der Gschwandhof war ein Marktlehen und hatte im Zellertal selbst zwei Afterlehen, Bauernhöfe also, die dem Besitzer des Gschwandhofes abgabenpflichtig waren.
In früheren Zeiten oft in Händen von adeligen Besitzern, wurde es um 1700 vom Stiefgroßvater Luckners zum Gesamtkomplex der Familienfolge  Billich - Krieger -  Luckner - Poschinger - Schrank, nun Haus des Gastes hinzugekauft. Er blieb bis zum Ende des 19. Jahrhundert im Familienbesitz und wurde danach Krankenhaus und Josephsheim und ist nun Heimat der ersten Klinik für traditionelle chinesische Medizin in Kötzting, kurz TCM.


Besitzer auf dem Gschwandhof in Kötzting


Der Gschwandhof war einer der vier Urhöfe Kötztings. Bei der Aufteilung des Gschwandhofes bei der Marktgründung entstanden aus dem Besitz des Gutshofes all die Marktlehen, die aufwärts gesehen an der linken Marktstrassenseite standen[1]. Die dem Hof verbliebenen Gründe wurden dann 1505 weitestgehend abgetrennt. Heute beherbergt das Gebäude die sogenannte TCM- Klinik, die Klinik für traditionelle chinesische Medizin




1462                 Gschwandhof  1/2 oed Lehen und 2 Thaile        KL Rott 111      
1505                 Wirt Jakob Bürger  verkauft an den Staat           BL 94                                    
1505                 Zöhelen Jakob als Lehen vom Landesherrn[2]
1584                 Yettinger Hans                                                            KL Rott 110
1630                 Rosenhammer  Mathias                                              KL Rott R1
1638                 Rosenhammer Mathias Erben                                       KL Rott R1
1647                 Sinzl Hans Georg                                                         Reg SR A 4211
1661                 Perr Hans                                                                    KR Kötzting 1661
1650                 Poxhorn Georg, Bürger                                    KL Rott B1
1650                 Prantl Ander Hammerschmied Stifter
1667                 Dengscherz Georg                                                       KL Rott R2
1706                 Dengscherz Hans                                                        BP Kötzting 3
1706                 Hofmann Martin
1710                 Krieger Hans                                                               BP Kötzting 5
1711                 Raab Jakob Stifter                                                      Rechnungen K
1737                 Schall Johann Stifter                                                    Rechnungen K
1737                 Luckner Samuel                                                           BP Kötzting 13
1738                 Widtmann Hans Adam ehem Marktmüller Stifter BP Kötzting 13
1750                 Rössler Kaspar, Stiftwirt                                              BP Kötzting 16
1750                 Kollmeier Michael Stifter
1784                 Wöhrl Ander Stifter
1811                 Schrank Johann Georg           
1828                 Schrank Ignaz


[1] BayHStA Landshuter Abgabe 1982 KL Rott B2  von 1654 Seite 58 : Georg Poxhorn hat den Gschwandhof, von welchem der dritte Thaill deß Marckhts genommen worden, ligt die Behausung Stadl und Stallungen negst dem Churfüstl: Schloß und Zehentstädeln.
[2] BayHStA Ausw. Staaten Böhmen Lit. 94  die zum Gschwandhof gehörenden Grundstücke wurden abgetrennt und der Kirche Kötzting als Besitz zugeschlagen, so zum Beispiel die großen Wiesen in der oberen Au, im Genskragen und in der Angerwiese. Beim Gschwandhof verblieben nur das „Haws, hoffstat und ein stadel mit sambt ainem Lehen, das in die drew velld drey äcker hat, die gelegen sein im Marktfeld, auch ainen Krautgarten bey dem Weg gen Grueb und ain Wissfleckel“ .
 



 







 Häusler, siehe Freiheitsbrief, siehe ganzer Bauer
Die (Leer)Häusler im Markt Kötzting  hatten weder Brau- noch Schankrecht, und nur wenn einer dieser Bewohner eine Handwerksgerechtigkeit besaß, so durfte er seinen Beruf in diesem Haus ausüben. Sogar die Viehhaltung war bei den Häuslern stark eingeschränkt, teilweise ausdrücklich verboten. Dies hatte seinen Grund vor allem in den sehr stark begrenzten Weideflächen, die den Kötztingern zu Verfügung standen. Da es ja die Eigenheit deines Hausanwesens war, eben keinen Grund und Boden zu besitzen, hätte ja ein Häusler sein Tierfutter nur illegal besorgen können, unter die Gemeindeherde auszutreiben war ihm ebenfalls untersagt.
Auf den Dörfern war ein Häusler ebenfalls eine steuerliche Größe.
Hier begann der Häusler bei einem Hoffuß von 1/16 bis 1/32. Auf vielen Dörfern war es Häuslern allerdings erlaubt - anders als im Markt Kötzting, wo die Marktlehner ein Vorkaufsrecht hatten und es auch ausübten - ein frei verkaufbares Grundstücke zu erwerben.







  Innerer Rat
der Innere Rat im Magistrat Kötzting bestand aus 4 Mitgliedern. Die inneren Räte 
stellten abwechselnd den Amtskammerer.
  
Inwohner
Schlechter gestellt als die Bürger  waren die sogenannten Inwohner, die am besten als Mieter zu verstehen sind. Zu diesen Inwohnern waren auch die  Alteigentümer der Anwesen nach der Übergabe zu rechnen. Der sogenannte Leibtümer, vorher möglicherweise ein stolzer Kötztinger Marktlehner, verlor also alle seine Bürgerrechte im Moment der Übergabe an den Übernehmer oder Käufer und fand sich am unteren Ende der Sozialleiter wieder.
Auch die Be3amten des Pfleggerichtes waren in Bezug auf den Markt Kötzting, so sie nicht zufällig auch ein Anwesen besaßen, nur Inwohner und hatten kein Bürgerrecht, auch der Pfarrer übrigens nicht.

Italiener in Kötzting

bedingt durch den sogenannten "Schwedeneinfall" 1633 beginnen viele Kötztinger Archivalien erst nach dieser Zäsur. Aber auch in den wenigen Akten, die wir aus anderen Archiven aus der Zeit vor diesem verheerenden Stadtbrandt haben, tauchen bereits Hinweise auf italienische Mitbürger auf,  also nicht Mitbewohner sondern volle Bürger mit Hausbesitz und Bürgerrecht. So kennen wir aus dem Ende des 16. Jahrhundert einen Maurermeister, der in den Rechnungsbänden des Pfleggerichtes wahlweise als "welscher Mauerer" bzw. "Maister Christian" benannt wird.
Ende des 17. Jahrhunderts erhält ein italienischer Kramhändler mit Namen Türanck das Kötztinger Bürgerrecht, ein Zweig dieser Familie ist auch in Neukirchen beim hl. Blut ansässig. Eine langjährige Tradition italienischer Kaufleute finden wir auf dem heutigen Anwesen Voithenleithner.  Ganzini und Fabrici sind die überlieferten Namen dieser italienischen Familien.
Eine Erinnerung an Johann Baptist Fabrici  ist die Marienstatue, die heutzutage vor der St. Anna Kapelle in der Kirchenburg steht.


Kammerer
Was in anderen Märkten und Städten der Bürgermeister war, wurde in Kötzting "Kammerer"
genannt. Die vier inneren Räte vergaben untereindnder wechselnd  im Halbjahresturnus das Amt des "amtierenden Kammerers" und das des "Vicekammerers". Anders als heutzutage war ein Kammerer bzw. Bürgermeister allerdings nicht nur Chef einer Verwaltung sondern auch, um mit heutigen Worten zu sprechen, Polizeichef, Bauleiter, Richter und Steuereinnehmer.

 





Leikauf
Sogenanntes Drangeld, Aufgeld auf den eigentlichen Kaufpreis eines Objektes, oder beim Viehkauf. Erst die Bezahlung des Drangeldes machte einen Verkauf rechtsgültig. Sehr häufig wurde der Leikauf dann anschließend bei einer Einkehr verzehrt, wobei der Käufer die Zeche zu bezahlen hatte.


 







Marktlehner siehe Freiheitsbrief
 Im Freiheitsbrief wird die Aufteilung des Marktes bei seiner Entstehung dokumentiert.  Aus dieser Anfangszeit stammt also die Aufteilung in 36 Marktlehen, 10 (an anderer Stelle 12) Sölden und 20 Teilen.  Die Marktlehner waren gewissermaßen die Oberschicht in Kötzting. Ausgestattet mit allen Rechten, die das Marktprivileg erlaubte, einschließlich des uneingeschränkten Brau- und Schankrechtes. Das heißt in Kötzting hatten Besitzer von 36 Marktlehen, und nur  diese, die Erlaubnis im Kommunbrauhaus brauen zu lassen, ein Wirtshaus zu betreiben und sie nutzen dies auch weidlich. Über 700 Jahre lang stand der Begriff Marktlehner für eine privilegierte Bürgerschicht in Kötzting. Ursprünglich hatten wohl auch nur die Marktlehner das Recht der freien Handwerksausübung. Um hier keinen Wildwuchs aufkommen zu lassen und um ein einträgliches Miteinander im Markt zu ermöglichen, ist es wohl dann im Verlauf der Jahrhunderte zu Einschränkungen der Handwerksausübung gekommen, so dass eine genau festgelegt Anzahl z. B. der Bäcker und Metzger niemanden zu sehr belastete.
Die Marktlehner (und Söldner) konnten Grundstücksverkäufe an Inwohner und Häusler verhindern oder einen bereits erfolgten, auch bereits verbrieften, Verkauf nachträglich zu ihren Gunsten rückgängig machen. Sie hatten ein Einstands- bzw. Vorkaufsrecht und übten dieses auch regelmäßig aus.
Nachdem die persönliche wirtschaftliche Stellung auch den Sitz im Magistrat und in den Ausschüssen beeinflusste, waren  die Marktlehner dort  sehr stark überrepräsentiert.




reverendo, manchmal auch s.v.
mit Verlaub, dieser Ausdruck wird in Schriftsätzen benutzt wenn von unanständigen oder stinkenden Dingen die Rede ist, also wenn es um Tiere, Schmutz, Kot, Unterwäsche oder um Nacktheit geht


 







Söldner, allgemein siehe Marktlehner und ganzer Bauer
Die Söldner im Markt Kötzting dagegen hatten das Braurecht der Marktlehner nur eingeschränkt, das heißt, Söldner durften nur festgelegte Mengen brauen (1 Sud pro Jahr), das Schankrecht besaßen die Söldner überhaupt nicht.
Die Hofgröße war in der Regel auch kleiner als bei den Marktlehnern
Für Söldner auf den Dörfern siehe: ganzer Bauer


Stadtbrand von 1867

in der Nacht vom 3. auf den 4. Juni ca gegen 23.oo Uhr brach in einem Hintergebäude des brauenden Bürgers Amberger (heutzutage die Gastwirtschaft Dreger) Feuer aus. In kürzester Zeit fraß sich das Feuer über zahlreiche Feuerbrücken bis hinauf zum Torplatz und bis hinunter zu dem Bereich der heutigen unteren Marktstraße, dort wo jetzt die Firma Oexler ist. Allerdings hat es damals diese Straße nicht gegeben. In diesem Ortsteil stand unter anderem die Wuhn und das Bürgerspital, beide wurden ein Opfer der Flammen. Als Lehre aus dem erneuten verheerenden Brand wurden beim Wiederaufbau Brandschneisen gelassen, d.h. mehrere Anwesen wurden nicht wieder aufgebaut und der Straßenverlauf wurde an manchen Stellen geändert.


[1] KÖTZTING 1085-1985 Herausgegeben von der Stadt Kötzting anlässlich der 900-Jahr Feier S.29

Sonntag, 6. April 2014

Aufruhr zwischen Reitenstein und Kötzting


Vor ca.  240 Jahren gab es sehr stürmische Zeiten zwischen Kötztinger und Reitensteiner Bürgern[1] und Alles begann mit dem Testament Johann Bartholomäus Görrings auf Hochtreßwitz, dem Besitzer der Hofmark Reitenstein, das er am 18.02.1762 geschrieben und bei den Behörden hinterlegt hatte.


In diesem Schriftstück wurden neben vielen Seelenmessen und Jahrtagen für sich und seine bereits verstorbenen Familienangehörigen auch mehrere kostspielige Geldlegate vereinbart. Verschiedene Kirchen und Kapellen erhielten genau bezifferte Zuschüsse für Umbaumaßnahmen (siehe die Kötztinger Kirchenglocke) versprochen, vielen Einzelpersonen wurden üppige Geldzuweisungen zugesagt und auch seine Verwalter und manche seiner Angestellten wurden großzügig bedacht. All diese Summen sollte der Universalerbe auszahlen, welcher dafür dann die Hofmark Reitenstein mitsamt den dazu gehörigen Untertanen und all dem übrigen Vermögen erhalten sollte. 
Dieser Universalerbe sollte nach dem Willen von Göhrings der Markt Kötzting sein.

Rund 10 Jahre nach Testamentslegung verstarb Bartholomäus Görring am 01.03.1772 und damit begann in Kötzting eine Entwicklung, die die Bürgerschaft in zwei zerstrittene Lager spaltete, denn mit der Hofmark Reitenstein und dem „übrigen“ Vermögen hatte es so seine Sache.  

Kurz gesagt einigten sich 16 Kötztinger Bürger - in Abwesenheit des damals mächtigen Kammerers Samuel Luckner- zusammen mit der Regierung in Straubing darauf, mit privatem Kapital und mit einer Hypothek auf Kosten der Marktkasse eine Summe aufzubringen, welche die Forderungen der außenstehenden Begünstigten zufriedenstellen würde. Bei diesem Handel gewannen die 16 Kötztinger Marktlehner Wald - und Wiesengrundstücke hinzu. Frei verkäufliche Grundstücke waren in Kötzting so gut wie gar keine vorhanden und hier sahen ein paar Bürger die gute Möglichkeit sich zu vergrößern. Auch die Regierung in Straubing wollte die Sache endlich vom Tisch haben - die im Testament mit Geld Begünstigten beschwerten sich bereits bei der Regierung, weil die Vermögensaufteilung durch den Markt Kötzting einfach nicht einsetzen wollte -  und forcierte diesen Handel. Allerdings hatten beide Seiten - also die Regierung in Straubing und die 16 Kötztinger Anteilseigner,  die Rechnung ohne den Kammerer Luckner gemacht und so dauerte der Streit dann von 1772 bis fast zur Jahrhundertwende an und stiftete viel Unfrieden innerhalb Kötztings aber auch zwischen den Kötztingern und Reitensteinern selber. Letztere hatten sich die Zeit zu nutze gemacht und im, durch die langandauernden Prozesse praktisch, rechtsfreien Raum, solange eben immer wieder vor Gericht alles neu verhandelt werden musste, versucht Fakten zu schaffen und sich dann Nutzungsrechte in den Wäldern und auf den Wiesen einfach angeeignet.
Die Reitensteiner Anteilseigner unter den Kötztinger Bürgern,  welche auf dem Weg von ihren Grundstücken nach Hause durch Reitenstein hindurch fahren wollten, wurden attackiert und teilweise schwer verletzt.

Hier soll nur ein kleiner Teil der Streitigkeiten angeführt werden, wer sich intensiver mit der Geschichte beschäftigen möchte, kann dies ausführlich in den "Gelben Bänden" machen.

Schon 12 Jahre ging der Streit munter hin und her und  1784 war endlich ein Vergleich zwischen den Hofbaukäufern und den Reitensteiner Untertanen geschlossen worden[2], in der Form, dass die Untertanen während der laufenden Verhandlung je eine Hälfte des benötigten Laubstreus in den Birkenbergen und die andere Hälfte im Schwarzholz holen sollten. Der Ärger nahm aber trotzdem kein Ende.
Erneut bat die Prozesszwangsgemeinschaft der Anteilseigner um eine beschleunigte Prozessführung, denn je länger den Reitensteinern erlaubt werden würde zu prozessieren, umso mehr würde deren Mutwillen zunehmen. So hätten sich erst am gestrigen Mittwoch den 23 9bris 1785 sammetl. Unterthannen, jung und alt, wider unsere Mitconsorten, die um Birkensträhe durch das Dorf zufahren im Begrif waren, mit erschröcklichen Tremmln, Brigln, Mistgabln, und anderen Mordinstrumenten zusammengelauffen und einen ärger als den anderen beschädigt haben.
  • Franz Seiderer, lediger Peckenssohn wurde mit einem mächtigen Tremmel so gewaltig zu Boden geschlagen, dass er Knall und Fahl auf der Strasse zusammen falle und man über eine Viertel Stund lang kein Zeichen eines Lebens mehr an Ihme verspürn kunnte.
  • Jakob Fischer, Schreinerssohn wurde mit einem Scheid Holz auf die Stirn geschlagen, dass das Blut gleich einem Rohrprunnen herausgesprizet, und mit deme nit genug, schlugen ihme ein andrer das Schulterblat fast entzwey
  • Stephan Dimpfl, bürgerlicher Metzger musste erfahren, dass ihme ein Arm zerschmettert wurde, dessen Sohn aber wurde der Kopf voller Löcher angeschlagen, dass der ganze Kopf abgeschoren werden musste, um nur die vielen Wunden auseinanderzukennen.
  • Wider Michael Liebl, Ratsfreund Sohn wurde sogar die Mistgabl gebraucht und ihme hiermit mehrere Löcher Rückwärts in das dicke Fleisch gestochen.[3]
Hätten die Opfer den Reitensteiner Untertanen einen Anlass gegeben, so wäre wenigsten eine kleine Entschuldigung vorhanden, meinten sie, aber weder mit Worten noch mit Werken hätten die unschuldig Verwundeten und nunmehro schmerzlich unter dem Bader liegenden Personen nur den geringsten Anlass gegeben.
Sie hätten nichts falsch gemacht in Werken, weil sie den Bereich, der den Reitensteinern zum Strährechen zugewiesen worden war, mit keinem Fuss betreten hätten und nicht mit Worten, weil sie eh nur 5 an der Zahl waren und durch den unvermuteten Zulauf sammetlicher Unterthannen, durch den scheuslichen Anblick ihrer mörderischer Waffen und durch das Anhören ihres wittenden (=wütenden) Geschreys viel mehr ertattert und nichts anders als um Rhue und Frieden und um ihr Leben gebeten haben.
So weit war es also nun gekommen, dass sogar tätliche Auseinandersetzungen möglich wurden und es nur dem Zufall zu verdanken war, dass es noch keinen Toten gegeben hatte sondern nur einige Kötztinger Bürger sehr schwer verletzt waren.
Die Kläger erbaten für ihre eigene Sicherheit die Einquartierung von militärischer Exekution, die Kötztinger Bürger wollten also unter dem Schutz von Soldaten ihre Einstreu nach Hause in die Städel fahren. Die Reitensteiner aber sollten all diese Kosten übernehmen müssen, zusammen mit den Arztrechnungen und allen Verfahrenskosten. Ausdrücklich aber erwähnte die Klägerseite der Anteilseigner, dass die Sache sicher schon längst erledigt gewesen wäre, würde nicht das Pfleggericht in Kötzting sondern ein anderes Pfleggericht oder sogar Straubing die Kommission zur Untersuchung bilden, weil das Pfleggericht in Kötzting untätig dem Treiben der Reitensteiner zusähe.


Auch in Kötzting selbst schlugen die Wogen hoch, bei vielen der Anteilskäufer, die Geld auf ihre Kötztinger Häuser aufgenommen hatten um die Anteile erwerben zu können und die noch nichts aus ihrem Besitz herausholen konnten um sich  zu refinanzieren, lagen die Nerven blank und so kam es sogar zu Übergriffen auf den in ihren Augen Hauptsschuldigen: auf den Kammerer Luckner:

Unter anderem aus Luckners Feder selbst kennen wir den Vorgang - natürlich berichtet er seine Sicht der Dinge:

 Undank ist der Welten Lohn, so meinte er, als er das Opfer eines tätlichen Angriffs in seinem eigenen Hause, ja in seiner Amtsstube, geworden war. Wohlweislich verschwieg er den eigentlichen Hintergrund dieses Angriffs auf sich, sondern führte nur den, für ihn sicherlich schmerzlichen, für den Hauptvorgang aber vollkommen unerheblichen Übergriff von fünf Bürgersfrauen auf ihn in seinem eigenen Haus an.
So berichtete er, empört über so viel Undank: „als ich nämlich als qua amtierender Kammerer im Jahre 1783 und zwar den 5 April Fastenzeits höchst landesherrliche Gefäll (=Steuern) der weitteren Versendungs Willen in meiner Wohnung gewöhnlichermaßen einnehme, rotheten sich 5 Weiber von denen Raithensteinischen Theilhabern zusammen, wartheten den Zeitpunkt ab, wo niemand fremdter als sie allein da waren, da ich nun von selben die Einschreibbüchl und ihre Schuldigkeit abbegehrte wagte es des Hans Georg Auzingers Eheweib mich rückwärts ins Gesicht und in die Augen nach ihren Kräften zu schlagen, welcher auch die Übrigen beygefallen und so viel ihnen möglich beleidiget haben, bis endlich ich mich durch Beyhilf meines Eheweibs von ihnen losgerissen, wonach selbe sich aus dem Staub gemacht, auf der Gassen aber noch mit Steinen und Sand, kurz mit deme was sie erwischt auf mich geworfen“.

Die Männer der 5 "Damen" saßen bei dem ganzen Vorgang "zufällig" auf der Kirchenmauer und wussten angeblich nichts von dem Vorhaben ihrer Ehefrauen......

Was sind nun diese Reitensteiner Anteile und wer hat diese erworben.
Entwurf für den Neubau des Reitensteiner Amtsgebäudes Plan im Stadtarchiv Kötzting


Gleich als Luckner von seiner Geschäftsreise zurückgekommen und die Bescherung gesehen hatte, hat er den Vorgang für die erste Prozessserie beschrieben und dort auch die Namen der Anteilseigner aufgeführt:


Rentmeister Ellersdorfer, schrieb er empört, hätte sich wider alle klare Intention des Erblassers nach Kötzting begeben und anstatt der Verfiegung dass ieder bemittelt oder unbemittelte Bürger, nach proportion seines Innhabens ... etwas von dem Grund und Boden hätte bekommen sollen, unter Anführung des allhießigen Marktschreibers und zugleich Reittensteinischen Verwalters Georg Kajetan Magerer welcher kein Bürger und dabei de genere prohibitorum(allgemein verboten) ist, dass weder Beamte noch andere Bediente in dem ihnen anvertrauten Jurisdiktions Gezürk Gründe besizen derffen, nachfolgenden fünfzehn Burgern inclus: deß Marktschreibers als Theillhabern 16 benanntlich letzberieten
Kajetan Magerer,                                                                                   
Josef Fischer Amtkammerer, 
Franz Seiderer des Rats,
Baptist Fabrici auch des Rats,
Joseph Weiss iniglich des Rats,
Egidi Fischer eben des Rats, 
Michael Rabenbauer zweimal, als Marktlehner und als Inhaber der Wiesmühle,
Michael Stadtler,
Michael Wagerer,
Anton Schillinger,     
Michael Liebl,
Georg Auzinger,   
Adam Münch,
Joseph Henneberger,
Stephan Dimpfl,  
Franz Irlbacher,  
zusammen 16 Köpfen, dass Hofgebäu cum pertinentiis dann die Schwarzwaldung zu 80 Tagwerch nebst aller mobiliarschaft Eydlich estimierter maßen... per 6000 fl verkauft.

Anhand der Bürgerliste und der Verteilung im Plan weiter vorne sieht man dass es die Kötztinger Marktlehner, also die obersten Bürger der dreigliedrigen Bürgerschaft Kötztings, waren, die sich die Wälder auf dem Kaitersberg aneignen wollten.
Der ganze komplexe Vorgang kann in den "Gelben Bänden" nachgelesen werden. Diese Bücher können beim Verfasser hier oder über die Kulturabteilung im Landratsamt Cham bezogen werden. Traditionell im März wird der jeweils neue Jahresband in abwechselnden Gemeinden des Landkreises Cham vorgestellt. Natürlich sind die Bände auch in den Kötztinger Buchhandlungen und in der Kurverwaltung vorrätig. Manche der Bände sind vergriffen, viele der älteren, aber wegen des Inhalts natürlich zeitlosen, Bände sind aber noch erhältlich.
Auf  einer Nebenseite meiner Homepage kann auch der Inhalt der älteren Bände eingesehen werden.


Was aber hat sich nun Neues ergeben, dass ich hier das Thema noch einmal aufgreife: ich habe einen wunderschöner kolorierter Plan der Anteilsverteilung gefunden und dieser Plan sagt viel aus über den Zustand des Waldes im allgemeinen damals und des Kaitersbergs im Speziellen.
Wohl im Zusammenhang mit einem der späteren Prozesse wurde 1791 ein Plan der Anteile gezeichnet. 
Zentral in der Mitte ist die Lichtung Reitenberg, -  heutzutage weiträumig von Fichtenwald umgeben -  nach Süden wird hier hier aber der Kaitersberg nicht als mit "Hochwald" sondern als Birkenberg bezeichnet.
die Anteilseigner und die Verteilung der einzelnen Anteile, der Markt war 1791 bereits Besitzer von 2 Anteilen(!), auch der Wiesmüller Rabenbauer besaß - allerdings von Anfang an - 2 Anteile



die Besitzer dieser zwei kleinen Hochwaldanteile waren die Verursacher dieses Streites unter Anteilseignern und damit der Anlass, diesen Plan zu zeichnen.



Man sieht hier sehr gut, dass die Wälder damals in einem ganz anderen, zumeist viel schlechteren und ärmeren, Zustand waren. Das andauernde Streurechen und ein viel zu massiver Eingriff in die Substanz der Wälder verhinderte, dass sich ein üppiger Hochwald überhaupt bilden konnte. Der damalige sehr schlechte Zustand der Wälder Bayerns war der Anlass für eine vorsichtigere Bewirtschaftung der Wälder und die Geburt des Begriffes der Nachhaltigkeit - erfunden von der bayerischen Forstwirtschaft zu Ende des 18. Jahrhunderts.
Von Mathias Heilmeier kennen wir eine Aufnahme um 1900, auf der der Saum des Birkenberges gut zu erkennen ist. Allerdings sind die Birken bereits überständig. In früheren Zeiten konnten sie sicherlich nicht älter als 7-8 Jahre werden  und wurden dann erneut auf Stock gesetzt. Dies Bild dient nur als Beispiel, wie sehr unsere Vorstellung der Wälder vom jetzigen, satt grünen Bild geprägt ist, das in der Vergangenheit NIE so gewesen war.
Waldsaum mit Birkenbergsaum
Ein eher realistischeres Bild unserer Bergwälder sieht man auf einem Bild, das ich vor vielen Jahren von Frau Anna Schötz in Kötzting erhalten habe, steinige, dürre Abhänge mit spärlichem Bewuchs.

Doch nun im Detail zu dem kolorierten Plan: Wie ein bunter Kranz winden sich die Anteile sowohl des Laubberges wie des Schwarzwaldes einmal um Reitenberg herum. Deutlich sind die 4 Herdstätten, sprich Häuser Reitenbergs zu erkennen und auch die einzelnen Anteile sind - für 1791 - bereits sehr exakt eingezeichnet.
Staatsarchiv Landshut Rep 165 6951 von 1791

 






























Als die Grenzen sind eingezeichnet: ganz links Kloster Rott, dann gegen den Uhrzeigersinn: die Dorfschaft Arndorf, die nach Arndorf gehörigen Laubberge - weiter am rechten Rand Kloster Rott zur Propstei und Pfarrer Wald - im Norden der Bauer Mühlbauer von Gotzendorf.
hier nun dieselbe Situation im Plan der Uraufnahme, Detail aus der Uraufnahme Blatt von Schonbuchen vom Vermessungsamt Cham

Es wäre eine schöne Aufgabe für Geocacher oder einfach geschichtlich interessierte Wanderfreunde, diese Grenze mit den dazugehörigen Grenzsteinen einmal zu finden und zu dokumentieren. Die Grenzsteine zum Klostergrund sollten eine Besonderheit darstellen.

Um den Unterschied zu heute ein wenig klarzumachen, bin ich nach Wettzell hinaufgefahren und habe den, vom Saum bis zum Gipfel, dunkelgrünen Kaitersberg fotografiert und nun einmal die Linie eingezeichnet, die in etwa der Südgrenze der Lichtung Reitenberg entspricht und die, lt. Plan, auch in etwa die Grenze zwischen Birkenbergen und Schwarzwald gewesen ist. Legt man dann auch noch zugrunde, dass dieser Hochwald gleichzeitig auch extrem stark genutzt, das heißt abgeholzt, wurde, so waren in unserer Heimat vor 250 Jahren wirklich jämmerlich karge Wälder vorherrschend.
das dürfte ungefähr der Saumbereich der sogenannten Birkenberge gewesen sein



so saftig und grün, hinunter bis zu den Wiesen waren unsere Wälder in der Vergangenheit so gut wie nie. Durch das permanente Streurechen waren die Böden verarmt und durch die überstarkte Holznutzung auch viel zu ausgedünnt.




 Viel Spaß beim Lesen



















1] Wer genaueres wissen möchte kann die wechselvolle Geschichte der Beziehungen zwischen Reitenstein und Kötzting in den "Gelben Bänden" nachlesen, genauer in den beiden Bänden 2010 und 2011
CLEMENS PONGRATZ: Wolfgang Samuel Luckner , in: Beiträge zur Geschichte im Landkreis Cham (im Folgenden BGLC) Bd. 20 (2006), 
2] StA Landshut Rentkastenamt Straubing A 13
3] StadtA Kötzting VII/15