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Freitag, 24. April 2026

Das Pfingstskranzl - ein Aufsatz vom KB Krämer


BEITRÄGE ZUR VOLKSKUNDE

Ein Kränzlein

dem ehr- und tugendsamen Jüngling …

Aufzeichnungen zum Kötztinger Pfingstkränzlein

Von Kreisheimatpfleger Karl B. Krämer, Kötzting

Den Höhepunkt und Abschluss des Kötztinger Pfingstrittes (1) bildet die Überreichung des Kränzleins an den Pfingstbräutigam (2). Das Kränzlein ist eine mit der Tradition des Kötztinger Pfingstfestes verbundene öffentliche Auszeichnung der Stadt Bad Kötzting, die jährlich am Pfingstmontag nach der Rückkehr der Reiterprozession dem „auserwählten“ Bürgersohn durch den Geistlichen Offiziator von Pferd zu Pferd überreicht wird, damit das Bindeglied zwischen dem religiösen Teil des Pfingstfestes mit dem herkömmlichen Pfingstritt und dem weltlichen Teil der Kötztinger Pfingstfestfeierlichkeiten mit der zweitägigen Pfingsthochzeit (3). Seit alters her wird das Kränzlein vom Geistlichen Offiziator bei der Reiterprozession mitgeführt (siehe 5). Ursprünglich am Allerheiligsten befestigt, seit 1869 an dem, an dessen Stelle getretenen Feldkreuz vor der Brust des Geistlichen hängend. 

Einschub:
Seit dem Jahr 2004 ist das Pfingstkranzl wieder am Allerheiligsten befestigt. Dies geschah durch ein  Dekret des damaligen Regensburger Bischofs

 Gerhard Ludwig Müller zur Wiedereinführung des Pfingstrittes als Eucharistische Prozession.
Einschub Ende 

Dem Aufruf des Pfingstbräutigams und der Überreichung des Kränzleins geht eine Ansprache des Geistlichen Offiziators voraus. Es ist üblich, dass sich unmittelbar nach dem Festakt der Pfingstbräutigam und die beiden Brautführer festlich umkleiden und mit bebänderten Degen ausgestattet werden. Beim Rückritt in den Pfarrhof wird das Kränzchen zunächst an der Degenspitze, dann bei den Burschen- und Brautzügen am linken Oberarm getragen.

Einschub
Dieses "Umkleiden" ist gleichzeitig auch ein als sichtbares Zeichen des Übergangs vom kirchlichen zum weltlichen Brauchtum.
Einschub Ende

Aus Brigitte Ertls Buch "Kötztings Bürgerstolz"

Ursprünglich aus Silber-, wurde das Kränzlein später aus Golddraht gefertigt, eine zierliche Filigranarbeit, mit bunten Steinen durchmengt. Riederer gibt als Fertiger den Kötztinger Goldschmied Heinrich Leßzkeur und die Blumenmacherin Anna Lommer aus Regen an. Letztere betont in ihrer Zuschrift an den Magistrat Kötzting 1875, dass es nun zum 50. Male sei, dass sie das Kränzlein für den Pfingstbräutigam mache. Die jährlichen Angebotsschreiben der Lommer, die später nach Regensburg übersiedelte, sind in den Akten des Kötztinger Stadtarchivs bis zum Jahre 1882 zu verfolgen. Bis zur Errichtung der St. Josefspflege in Kötzting wurden Kränzchen und Bräutigamsstrauß (4) von den Armen Schulschwestern in München hergestellt, seit 1895 von den Mallersdorfer Schwestern ,im 1894 gegründeten St. Josefsheim in Kötzting. Unter den Fertigern des Kränzchens im St. Josefsheim ist an dieser Stelle die Ehrwürdige Schwester Blasiana zu nennen. Nach einem Bericht in der „Kötztinger Zeitung“ hat sie im Jahre 1953 zum 30. Male das Kränzchen und den Bräutigamsstrauß angefertigt.

Einschub bzw. Ergänzung
Von 2007-2024 wurde das Kranzl im Kloster Seligenthal in Landshut angefertigt, seit dem Jahr 2025 von der Klosterarbeiten-Expertin Renate Müller aus Reisbach.
 Einschub Ende

Erste Erwähnung der Vergabe

Von der Überreichung eines Kränzleins ist erstmals in einem Bericht des Kötztinger Pfarrers P. Innocenz Mayr vom 6. 4. 1754 (5) die Rede. Zwar liegen aus dem 17. Jahrhundert Eintragungen in den Marktkammerrechnungen des Marktes Kötzting (6) vor, die eine Existenz der Reiterprozession (7) bestätigen, der weltliche Teil des Pfingstfestes findet jedoch vorerst keine Erwähnung. Pfarrer Mayr weiß nicht zu ergründen, warum beim Rückreiten einer der Bürgersöhne mit einem Kränzlein ausgezeichnet werde, das zuvor an dem hochheiligsten Gute gehangen. Pfarrer Mayr gibt lediglich an: wohl deshalb, damit die Bürgersöhne desto lieber das Allerheiligste begleiten. Diese ungenügende Erklärung ist zu verstehen, wenn man bedenkt, dass man sich zu dieser Zeit mit den eigentlichen Grundlagen dieses Volksrittes nicht befasst hat (Hubrich). Der vergleichenden Volkskunde gibt jedoch der weitere Hinweis Pfarrers Mayr: der mit dem Kränzchen ausgezeichnete Jüngling gehe samt seinesgleichen mit dem Kränzlein prangend im Markte herum, sammle Geld und tue sich im Wirtshaus mit Trinken und Tanzen bis in die späte Nacht wohlauf machen, einen wertvollen Aufschluss, der im Folgenden noch heranzuziehen ist. 1754 bis 1756 war die Vergabe eines Kränzleins durch das Bischöfliche Ordinariat untersagt. 1757 ist sie auf Grund eines Antrages der Kötztinger Bürgersöhne, unterstützt durch Kammereirat und Pfarrer, wieder gestattet worden.
Aus den Vorgängen von 1757 ist erstmals zu erfahren, dass die Überreichung des Kränzleins nach einer Ansprache des Pfarrers erfolgt. Ferner ist auch die Rede von der Erwählung einer Braut zum Tanze. Aus diesen Angaben wird einwandfrei klar, dass sich schon seit unvordenklichen Zeiten dem kirchlichen Teil — der Reiterprozession — ein weltlicher Teil, die „Pfingsthochzeit“, angeschlossen hat, zwischen denen das Bischöfliche Ordinariat, dem Zeitgeist der Reinigung des religiösen Lebens folgend, zunächst eine Grenze dadurch zieht, dass es zwar die Vergabe des Kränzleins wieder gestattet (1757), jedoch die Wahl einer Braut und das nächtliche, zur „Sündt“ anreizende oder gegen „gute Polizei“ laufende Tanzen untersagt.
1869 schließlich vertritt das Bischöfliche Ordinariat die Auffassung, dass die Überreichung des Kränzleins durch die Geistlichen, der das Allerheiligste trage, überhaupt zu unterbleiben habe. Diese Auffassung setzt sich jedoch nicht durch; es bleibt vielmehr bei der bisherigen Übung, dass das Kränzlein dem auserwählten Bürgerssohn durch den Geistlichen überreicht wird. Das Mitführen des Allerheiligsten ist jedoch nicht mehr gestattet.

Das Pfingstkranzl von 1884 von Franz Decker



Einschub
Seit 2004 ist unser Pfingstritt wieder eine Eucharistische Prozession, das Allerheiligste wird wieder mitgeführt.
Einschub Ende

Das Pfingstkränzlein, der alte Maien


Sieht man von der, von Mehler geschilderten Pfingstrittlegende (8) ab und sucht man eine Antwort auf die Frage der Herkunft, des Ursprungs der Auszeichnung eines auserwählten Burschen als „Pfingstbräutigam“ bei der verschiedenen Volkskunde, so eröffnet dies nähere Aufschlüsse. Ohne Zweifel verbirgt sich hinter dem Pfingstbräutigam der alte „Pfingstl“ (9), hinter der Pfingsthochzeit das alte Frühjahrsfest, das Mailehen, bei dem der Maigraf die Maibraut zum Tanze zusprochen bekam. Es sei an dieser Stelle Dr. Oskar Ritter von Zaborsky-Wahlstetten (1956) zitiert:

„Wann sich der altdeutsche Frühlingsbrauch des Maigrafen und der „Maibraut“, des „Maikönigs“ und der „Maikönigin“ als Pfingsthochzeit dem Ritt angegliedert hat, lässt sich nicht einmal mehr mutmaßen. Dass auch dieses Brauchtum bis in die vorchristliche Zeit zurückreicht, beweist der can. 38 der Synode von Worcester im Jahre 1240, in dem es heißt: „Das Volk dürfe nicht an den Feiern des Königs und der Königin festhalten“. Der von alters her in grünes Laub und dergleichen gekleidete und mitunter als Maigraf oder „Maiherr“ bezeichnete Pfingstbräutigam, mit einem grünen Kranze geschmückt und von Begleitern umgeben, …
In Bayern (1860) ist nachzulesen: „Anstatt des Pfingstl reitet vorne der Träger eines großen Kruzifixes und statt des bekränzten grünen Maien trägt in der Mitte des Zuges der Geistliche die Monstranz mit einem Kranz von Flitterblumen und Silberdraht.
Dr. Georg Schierghofer bezeichnet in seiner volkskundlichen Betrachtung „Pfingstritt“ (Sonderbeilage der Kötztinger Umschau 1930) die Überreichung des Kränzleins als Schmuckkult. (Kulturschmuck), den Maien oder das Tugendkränzlein des Pfingstls, eine der wichtigsten Grundformen, die im Kötztinger Pfingstritt mit dem Umritt (Reiterprozession) und dem Kultspiel (Pfingsthochzeit) zusammenfließen. Demnach bildet das Kränzlein, der Maien, als Segenszeichen der einstigen Pfingst- und Maygrafen, sogar eine Hauptrolle:
Es versinnbildlicht nun das Gute und Edle im Menschenleben, während es einstens das Symbol des ersehnten, geliebten Herrn Frühlings war, der den Jüngling mit der Jungfrau Erde vermählte, um den Menschen Segen und Fruchtbarkeit zu spenden …“
Wir haben also, wenn man sich dies und andere Argumente zu eigen machen will, mit der Kranzleinberückung einen vorchristlichen Schmuckkult vor uns, in der Pfingsthochzeit ein Kultspiel, Vorgänge, die nun bei der Betrachtung des Berichtes von Pfarrer Mayr 1754 und aus den Vorgängen von 1757 mit einem Male recht deutlich werden, obgleich sie an diesen Stellen weiter kaum angesprochen sind.

Pfingstkranzl von Theo Heigl


Von der Erinnerungsgabe zum Sittenpreis

Ohne Zweifel aber hat man es beim Kötztinger Pfingstkränzlein auch mit einer Erinnerungsgabe zu tun. Das Kötztinger Pfingstrittlegende berichtet, dass "zu Anfang des 15. Jahrhunderts, 1412", Kötztinger Burschen den Pfarrherrn auf einem Versehgang nach Steinbühl das schützende Geleit gegeben hätten: „Wir dürfen annehmen, dass der Pfarrherr beim ‚gelobten‘ Danksagungsgang das Allerheiligste in feierlicher Weise mittrug, weshalb dann fromme Männer der Pfarrei sich in großer Zahl an dem Zuge beteiligten. Das Kränzlein aber, welches wie heute noch am Fronleichnamsfest, sich um den Behälter der Hostie schlang, mag wohl der Priester nach erfolgter Rückkehr dem bravesten Burschen zum Andenken gegeben haben. …
Immerhin geht den Kötztinger Pfingstfestakten aus dem Jahre 1782 hervor, dass die sogenannte Kränzleinausteilung durch einen Priester „nach einer kurzen auf Tugend und Guten Lebens Wandel abzielenden Anrede“ einem ledigen Burschen, „der sich am löblichsten aufgeführt“ zukomme, „zu unvergesslichen Angedenken des ehemals dem Seelsorger geleisteten Beistands und hierwegen erhaltener Belohnung …"
In Anlehnung an Mehler stellt Hubrich in seinem Freilichtspiel zum Kötztinger Pfingstritt „Pfingstritt“ uraufgeführt 1949, den Ursprung des Kränzleins als Dank- und Erinnerungsgabe dar, die der Geistliche dem tapferen der Kötztinger Jüngmänner, die einen Überfall beim nächtlichen Versehgang mit Erfolg abwehren, überreicht. Dass in diesem Freilichtspiel der „ausgezeichnete Bursch“, zugleich der „Pfingstl“ ist, erscheint nicht von ungefähr, im wesentlichen gilt das Kränzlein jedoch bereits im 19. Jahrhundert als ein Sittenpreis, mit dem seit unvordenklichen Zeiten ein Bürgerssohn bedacht werde, der sich während des ganzen Jahres am ehrbarsten und löblichsten aufgeführt habe (1757). Zugleich ist auch davon die Rede, dass das Kränzlein „zu vergelt und ferneren Auferbauung“ einem Bürgerssohn verehrt werde (Vergleiche 5).
Gleichzeitig wird auf den Brauch hingewiesen, dass der ausgezeichnete Bürgersohn mit seinem Kränzlein im Markt umherging, Geld sammelte und sich später im Wirtshaus mit Trinken und Tanzen bis tief in die Nacht hinein wohlauf machte.
Damit tritt neben den religiösen Sinn der Auszeichnung ein deutlich weltlicher Charakter. In späteren Zeiten, im Bürgersohn-Gedanken des 19. Jahrhunderts, gewann dieser weltliche Charakter noch an Gewicht, während der ursprüngliche Erinnerungs- und Segensgedanke in den Hintergrund trat.

Aus Brigitte Ertls Buch "Kötztings Bürgerstolz" : Pfingstkranzlausstellung



Bezeichnungen

Das Kränzlein wird im Volksmund allgemein als „Kranzl“ bezeichnet. Es erscheinen jedoch noch mehrere Bezeichnungen: „Tugendkränzlein“, „Tugendkranz“, „Pfingstkränzlein“, „Ehrenkränzlein“ und anderes mehr.

1754: Cränzlein
1757: Ehren-Cranzl
1820: Kränzlein, „an den würdigsten der Jünglinge“ – Erteilung eines Kranzes an den sittlichsten Jüngling – Kränzlein; „Schönstes Beispiel der Tugend“;
1900: Mehler S. 11: „goldenen Kranz der Tugend, auf dass der damit Bezeichnete auch ferner als guter Diener, eifriger Christ und treuer Diener des Vaterlandes seine Pflicht erfülle …“
1903: Sittenpreis
1912: Über den Sinn des Kränzchens: Geistlicher Offiziator Kooperator Schmidt, bei der Festansprache zum 500. Pfingstritt: „Pfingstreiter! Ihr sehet unter euch heute Reiter, welche ein goldenes Kränzlein tragen, jugendliche; diese erhielten es erst in jüngster Zeit, aber auch ältere, die in Ehren ergraut. Für alle ist es ein Ehrenkränzchen für eine in Unbescholtenheit verbrachte Jugendzeit. Das war die Auffassung unserer Väter. Eine Jugend, die unentweiht, ist würdig mit einem goldenen Kränzchen vor aller Welt geehrt zu werden. Das ist auch unsere Auffassung. Ehre und Lob verdient eine Jugend, die in sittlicher Reinheit verbracht wird. Auch heuer soll wieder ein Jüngling mit diesem Ehrenkränzchen geschmückt werden ...“
1917: „Pfingstkränzchen als Ehrenkranz für dreijährigen Kampf um deutsche Farbe und Sitte und deutschen Glauben…“ KÖA 2. 6. 1917
1930: „Pfingstkränzchen“ (KÖZ 11. 6. 1930)
1940: Filigrankränzchen (KÖZ)
1943: Pfingstkränzchen (KÖZ 12./13. 6. 43)
1953: 1953: Geistlicher Offiziator Wagner bei der Festansprache an den Pfingstbräutigam: „Und so muss es euch allen und denen, die mit euch verbunden sind, eine Ehre sein, wenn am heutigen Pfingstmontag nach altem Pfingstbrauch einer aus eurer Mitte besonders geehrt und ausgezeichnet wird: Das Ehrenkränzlein, das er nun hinnehmen darf, soll euch Wahrzeichen sein, stets aufrecht zu wandeln wie die Väter … Für die Auszeichnung mit dem Tugendkränzlein wurde im Jahre 1953 ausersehen der Bürgers- und Landwirtsohn Otto Gerstl.“
1968: Geistlicher Offiziator, Kaplan Martin; Festansprache: „Zur Erinnerung an 1412 wird auch heuer wieder ein jünger Mann aus Eurer Mitte mit dem Ehrenkränzchen ausgezeichnet. Dieses Kränzchen sei für ihn und die gesamte Stadt eine Anerkennung aber auch eine echte Verpflichtung zu Heimattreue und Gläubigkeit. Zum 556. Ritt fordere ich den Herbert Amberger, Sohn des Marktmüller Karl Amberger auf, das Pfingstkränzlein zu empfangen. Er reite vor“.

Dienstag, 7. April 2020

200 Jahre Pfingstritt II. Teil

Fortsetzung des ersten Teils

Der Pfingstritt wird wieder Normalität 

Schon am 15.1.1824 verlässt von Pechmann Kötzting ( er stirbt im Jahre 1830 in Straubing). Der neue Landrichter in Kötzting wird der frühere Landrichter von Simbach Freiherr von Schatte und auch der Pfarrer wechselt. Im Jahre 1828 kommt Pfarrer Christoph Plöd aus Thürnau im Landgericht Passau.
All die Umstände und die traditionellen Rituale rund um den Pfingstritt sind aber noch nicht in Stein gemeißelt.


Die regelmäßig auftretenden Ausgaben des Marktes Kötzting für Pfarrer, Kranzl und den Bräutigam sind der Marktverwaltung wohl doch zu lästig und so steht in den Magistratsprotokollen 1827 (AA XVIII 8 vom Juni 1827): unter der Rubrik:
Antrag wegen Bestritt der Kosten für den Pfingstritt: Der HH Pfarrer um einen minderen Preiß zu ersuchen und die Kosten aus dem Gemeindenebenvermögen zu bestreiten (Ist das ein anderer Ausdruck für eine schwarze Kasse?)  Der Gemeindeausschuss in Kentniss zu setzen, daß die 10 fl an die Bürgersöhne nicht mehr abgegeben werden können, wenn nicht eine Sammlung stattfinden solle.
Henneberger – Amberger – Gerstl – Degger – Leszkier


 Im selben Protokoll steht dann noch übr die Verwendung der Gelder:



Antrag des Magistrates dass die 11 Gulden für den Pfingstritt den beiden Kooperatoren für die bisher bei der Pfarrkirche geleisteten Verrichtungen erhalten: Beschluss:  den beiden Kooperatoren die 11 fl. zu zusenden, dem Pfarramt Nachricht zu(geben)
(Im Teil I quittieren die Kooperatoren ja 1827 bereits für die Dienste in der Pfarrkirche.)

Da man übrigens von Seite der K. Regierung kein Gehör erhalten, so solle (man) sich mit dem Beschwerdevorschlag an Seine Majestät wenden.


 
Gleichzeitig kommen von Seiten des Landrichters von Schatte neue Vorschläge:

 9.6.1829

An den Magistrat des Marktes Kötzting
Seit Jahrzehnten besteht im Markt Kötzting der sogenannte Pfingstritt am Pfingstmontag und die Art der Begehung hat einerseits Einfluss auf sittliche Bildung, andererseits auf Veredlung der Pferdezucht.
Mit Rückblick auf die Anschreibung vom 11.Mai des Jahres wäre es wünschenswert, dass die Auszeichnung nicht allein einen Bürgerssohn treffen würde, sondern auch ein Zweck damit verbunden würde.
Der Magistrat wird die diesortige Überzeugung teilen, dass es bei der zunehmenden Bevölkerung, bei dem immer mehr wachsenden Mangel an moralischer Versorgung, eine richtige Rücksicht sei, dass die häusliche Erziehung der Schule die Hand biete, und dass daher die Töchter sittlich ausgebildet werden.

Man glaubt daher dass diejenigen zwei Feiertagsschülerinnen, welche vor dem Jahr, wo das Fest begangen wird, wegen erreichten Alters aus der Schule entlassen worden, und durch fleißigen Besuch der Werk- und Feiertagsschule, durch sittlich gutes Betragen, Achtung und Liebe gegen ihre Vorgesetzte und Eltern sich ausgezeichnet haben, als sogenannte Kranzl Jungfer der von dem Jüngling gewählten braut bestimmt, und mit einem ihrer Bestimmung angemessenen Geschenk z.B. ein Spinnrad oder mehr Erfindung und dergleichen beehrte werden solle.
Sowohl in Bezug auf die Wahl dieser Jungfrau als auf den zu wählenden Jüngling möchte gegen die bisherige Form eine andere zweckmäßigere setzen, nämlich wenn das


Preisgericht:  (wohl  ein Vorläufer des Pfingstkommitees)


Bürgermeister als Vorstand
Ortspfarrer als Pfarrer und Lokalschulinspektor
Vorstand der Gemeindebevollmächtigten
Abgeordnete der Magistratsräte bzw. Gemeindebevollmächtigten

Welcher nach vorhergehender Beratung in absoluter Stimmenmehrheit entscheiden würde.
Sollte ein eigenes Kind eines der Beteiligten zur Auswahl stehen, müsste eine Ersatzperson bei der Wahl einspringen.

Zusatzoption:  die Mutter, welche die Tochter in solch sittlicher Weise ausgebildet und erzogen hat mit einem Preis auszuzeichnen.



Der Magistrat hat 8 Tage Zeit in Benehmen mit dem Pfarrer diesen Vorschlag zu beraten und zu beantworten".




Antwortschreiben des  Magistrats durch Bgm Henneberger 
"Nach Beratung mit dem Pfarrer: Die Wahl der Braut durch den beschenkten Jüngling wäre früher bereits durch die geistliche Oberbehörde beanstandet worden. Dies wäre nun umso mehr der Fall, wenn auch noch Kranzljungfrauen an dieser Pfingstritts Feierlichkeit zur Sprache kommen würden.
Eine Erweiterung des Wahlkomitees um die Mitglieder der Gemeindebevollmächtigten kann sehr wohl  berücksichtigt werden.
Einen Fond, aus welchem solche Geschenke für die Jungfrauen bezahlt werden könnten, könne sich der Magistrat überhaupt nicht leisten.

Man dankt für den Vorschlag und für "die gutgemeinte Abänderung"  aber man könne sie halt mit den "bestehenden Lokalverhältnissen" als "nicht leicht einführbar" finden. "

Mit anderen Worten: so ein Krampf!



23.11.1829
Schon drei Tage später notiert der Landrichter von Schatte leicht angepisst:

Er nimmt zur Kenntnis, dass der Magistrat von den Abänderungen Abstand nehmen will:  "Auffallend hat man gefunden, dass der Magistrat die Ausgabe der Kranzljungfauen zum Theil als ein Hindernis nach der Grundbedingung des Instituts gefunden, während ohne Umständ die Wahl einer Braut und Tanzfest zwei Nächte hindurch….

….Und dass der Jüngling der die öffentliche Anerkennung seines sittsamen und ordentlichen Benehmens erhalten hat, diesen Tag zu seinem Festtag erhebt, und ihn gleich für Hochzeitstag führet. So ist das nur ein(e) Folge der Gefehrlichkeit, jedoch mechte es genügen, wenn die Tanz?? auf einen Tag gestellt wird.
Mein Entwurf, dass die wohlgemeinte Absicht in irgend eine Weise sich Gelegenheit dieses Festes auch den Weibern zugeschlagen des Bürgerstands zu Manglung gleich dem Markte Viechtach ein Auszeichnung zu bemerken keinen Eingang gefunden hat, und die Unmöglichkeit in der vorherrschenden Unvermögenheit gesehen wird, die freilich, wenn man darauf zurück geht, allenthalben sich jedem Institut in Weg Stellt, Möge der Gemein(?)= der Cultur von Baiern einen milden Blick auf diese Gegend werfen und der Zeit möglich werden was die Gegenwart versaget.



Es wechseln die handelnden Personen:
1832 von Schatte geht und Georg Nagler von Trostberg kommt, der selber wiederum Ende 1838 entlassen und durch Josef Hermann vom Landgericht Pfaffenhofen ersetzt wird.
Seit dem Oktober 1836 heißt der Kötztinger Bürgermeister Lommer (wohnt im Hause, das wir als das des Christianschneiders kennen in der Schattenaustraße)


In einem Brandbrief der Gemeindebevollmächtigten (so etwas wie eine zweite Kammer zusätzlich und parallel zum Magistrat) beklagt dieser die geringer werdende Teilnehmerzahl und schlägt Maßnahmen vor: (AA XV 70 von 1839), welche der Magistrat aufnimmt:



Der in der hiesigen Gemeinde seit mehr als vierhundert Jahren eingeführte und verlobte Kreuzzug zu Pferd nach Steinbühl zu Ehren des Hl Nikolai, Wendelin und Leonhardi war, in früherer Zeit, selbst von 5 bis 6 Stunden weit anher gekommenen Wahlfartern besucht; wogegen die leztern Jahre die Überzeugung gewährte, daß der Antheil an dieser Feierlichkeit von Auswärtigen immer weniger wird.

Folgender Absatz ist durchgestrichen: aus Ursachen, weil selbst die Bürger und Bürgersöhne besonders ihre Gleichgültigkit zu zeigen offen an den Tag legen indem sich so wenig dem Kreuzzuge selbst anzureichen herabgelassen und jeder sogar sich des Sittenpreises, des Kränzchens schämen
Und diese traurige Lage veranlasst auf den Antrag der Gemeindebevollmächtigten den Magistrat, der Frequenz dieser Feierlichkeit auf eine Art nachzuhelfen, damit solche denn doch erhalten, und nicht zuletzt gar unterbleiben möge.

Man erachtet für zweckmäßig, daß für auswärtige Wahlfahrer mit Pferden 3 Preise ausgesezt werden sollen.

1ter drey bayerische Thaler

2ter zwey bayerische Thaler     für die schönsten 2 Pferde

3. zwey preussische Thaler für den entferntesten, worüber ein Preisgericht entscheidet.




Da die Mittel hierzu von den einzelnen Bürgern aufgebracht werden müssen, so wird eine Sammlung deshalb veranstaltet, sofort dem Amtsdiener die Weisung erteilt, solche unverweilt von Haus zu Haus vorzunehmen und besonders bei den öffentlich Gewerbe treibenden Bürger den Gegenstand mit Wärme vorzutragen, wie das dieselben vorzugsweise daran gelegen seyn muß, die bezeichnete Feierlichkeit anziehend zu machen, und sie dazu ihr Scherflein beizutragen haben.

Auch die Bürgerssöhne werden, wie in früherer Zeit geschehen, den Kreuzzug zu Pferd zahlreich zu begleiten nicht unterlassen, sofort zu erkennen geben, daß ihnen eine si ehrende Auszeichnung wichtig, die Erlangung des Sitten=Kränzchens nicht gleichgültig, mindestens bechämend sey, welch letzeres man vermuthen müsste, wenn sie hieran nicht besondern Antheil nähmen.

Dem ächten Bürgerssinn vertrauend hoffen einer wie der andere, willfährig unterstützt zu werden.

Die Gaben wolle jeder Bürger selbst einziehen oder einziehen lassen

Am 25. April 1839

Magistrat Kötzting Lommer Bürgermeister



Der Magistrat  reagiert weiter und wendet sich an die Nachbargemeinde, Städte und Märkte:



Werbemaßnahmen setzen ein:

Verteilerliste der Werbemaßnahme
Der Magistrat verschickt eine Bekanntmachung an seine Kollegen in Cham, Eschlkam, Neukirchen, Viechtach, Regen und Furth und ebenfalls an die Landgemeinden in Lam und Konzell und bittet diese an zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen nach dem Gottesdienst öffentlich verrufen zu lassen und derselben größtmögliche Publizität zu verschaffen. AA (XIV 70)













Nun kommt es zur erstmaligen Durchführung einer Preisverleihung nach der Kranzlvergabe auf dem Bleichanger:

"Bey Verteilung der Preise für die schönsten Pferde am Pfingstmontag:

Der 20.Mai 1839
Bürgermeister Lommer und Marktschreiber Schwarz.

Sachkundige Schiedsrichter:
Ignaz Schrank, Brauer

Johann Stoiber Bote

Johann Freimuth hausbesitzer
Michl Drunkenpolz Schmid
Balthasar Kollmeier, Müller

Johann Tauschek brauender Bürger

die Quittungen der Sieger mit Unterschriften
1. Preis: Franz Münch vom Köpplhof
2. Preis Josef Vogl aus Bach LG Viechtach
Weitpreis: Johann Zeitlhoferer aus Zierlbach LG Viechtach

Behufs der Erhöhung der Feierlichkeit am Pfingstmontag hat der Magistrat auf den Antrag der Gemeindebevollmächtigten in Kötzting bestimmt, daß nach geendeter Prozession eine Preisverteilung an diejenigen Ökonomen, welche die schönsten Pferde besitzen, mit denen sie den pfingstritt mitgemacht haben. Der erste Preis enthält 3 Baiernthaler, der zweite Preis zwey derlei – jeder mit einer Fahne

Der dritte mit zwey Preussen Thaler nebst Fahne als Weitpreis. Wie das beiliegende Verzeichnis weiset, haben sich 16 Pferdebesitzer um Preise beworben und 5 Individuen um die Weitpreise.

Das zusammengesetzte Preisgericht hat nach beschechener Vorführung und genauer Besichtigung der Pferde dahin entschieden, daß Nr. 3 den ersten Preis

Und Nr. 7 den zweiten Preis verdiene.

Was auch von dem königlichen Landgerichtsvorstand titl. Herrn Landrichter Hermann, welcher zu diesem Geschäfte der Preisvertheilung geziemend eingeladen und auch anteilnehmend erschienen, genehmigt worden ist. Zugleich wurde bestimmt, dass Johann Zeitelhöferer von Zierlbach der Gemeinde Zachenberg LG Viechtach 9 Stunden entfernt erhalten solle"
(wohl den Weitpreis)








Streichliste für die Weitfahne
 Ein Bisschen Beschiss wegen der Preisfahne und des Preisgeldes gab es damals auch schon - auch heute wohl noch ein wenig....
 Bei der  umfangreicheren Schönheitskonkurrenz waren es 14 Stuten und 2 Wallache.
Es war kein Hengst unter den schönsten der schönen, vermutlich ist gar keiner mit geritten. Es ist schön zu sehen, aus welchen Orten die Pferdebesitzer angeritten kamen: Von den Seligenthaler Bauern vom Kleinköpplhof und Oberfastern, von Schwarzenberg, Thalersdorf, Bach, Simpering, Blossersberg und Weißenregen(Bauer Schötz). Auch der Herr Pfarrer Schober von Blaibach stellte seine braune Stute vor,


Die Pfingsthochzeit steht auf dem Spiel:




25.4.1839: Bgm Lommer schreibt an das Landgericht Kötzting:

....anschließend an den Pfingstritt erfolgt ein Sittenfest mit Rede des Priesters und Auszeichnung eines Jünglings bei welcher Gelegenheit sich eine Menge Menschen einfindet, vor Allem bei schönem Wetter.
Die den,  mit dem Kranz beehrten, Jüngling begleitenden und die übrigen anwesenden Jünglinge nehmen freudigen Anteil und dem Geehrten wird gestattet in einem von ihm beliebig gewählten Gasthause die Feierlichkeiten dieses Tages mit einer Tanzmusik zu beschließen, wozu selbst die titl. Honoratioren des Marktes geziemend eingeladen werden.

Da aber so viele Menschen ebenfalls feiern wollen, finden noch in drei vier weiteren Wirtshäusern Tanzmusiken statt.

Wegen dieser Veranstaltungen und des Tanzverbotes an den hohen Feiertagen habe man sich schon "viel Verantwortung auf den Hals geladen".  Um diesem Ärger in Zukunft zu entkommen stellt man den Antrag für die Jünglinge und Jungfrauen in 4 Wirtshäusern am Pfingstmontag solch einen Tanzmusik genehmigt zu bekommen.

Landrichter Hermann sieht keine Möglichkeit diesem Wunsche nachzukommen


2.5.1839 Bgm Lommer versucht es noch einmal, muss aber dann sogar bei Androhung einer Strafe von 3 Reichstalern hinnehmen, dass die Regierung des Unterdonaukreises in Passau kategorisch eine Verbindung eines Kreuzzuges und Sittenfestes mit einer Tanzveranstaltung ausschließt und muss diese Androhung der Strafe und des Verbotes  mit eigener Unterschrift bestätigen.


Aus dem Jahre 1845 kennen wir eine Pfingstrittbeschreibung des Kötztinger Kooperators Obermaier, der aber Zitate aus den hier oben angeführten Dokumenten aneinanderreiht. Somit scheint der Ablauf des Pfingstrittes sich im 19. Jahrhundert dann doch stabilisiert zu haben.
Noch im selben Jahr, am 18.9.1845, wird Carl von Paur aus Trostberg der neue Kötztinger Landrichter.

Nun sind es in den Folgejahren zumeist externe Gründe, die in größerem oder kleineren Umfang Einfluss auf die Pfingstfeierlichkeiten genommen haben.
Hier ein Beispiel für Vorgaben, die im Zusammenhang mit dem Allerheiligsten bei Prozessionen stehen.

Mitreiten erst ab 15 Jahren erlaubt.




Amtliche Regeln für Wallfahrten und für Teilnehmer am Pfingstritt:1862

Der
Magistrat des königlichen Marktes
Koetzting
als Lokal=Polizeibehörde beschließt auf erstatteten mündlichen Vortrag und nach gepflogener kollegialen Beratung einstimmig:
es seien auf Grund des Polizeistrafgesetzbuches vom 10.Novemb. 1861 in Bezug auf Art. 106 über Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei gottesdienstlichen Handlungen, folgende ortspolizeiliche Verschriften erlassen:
I.
Alle Personen, welche sich dem Zuge einer öffentlichen Prozession anschließen haben vor der Geistlichkeit paarweise und nach der Geistlichkeit vierfach zu gehen.
II.

Jedes Fuhrwerk hat so lange still zu halten, bis die Prozession vorüber ist, mit Ausnahme der kgl. Postwägen.
III.
Mit dem herkömmlichen Pfingstritte dürfen Burschen unter 15 Jahren nicht reiten.
IV.
Der Abstand der Pferde muss 5 Schuh betragen

Den 23.Mai 1862
Magistrat Koetzting


Diese neuen Regeln für den Umgang mit dem Allerheiligsten, erst recht dann mit den kirchenrechtlichen Änderungen in Folge des 1. vatikanischen Konzils, brachten große Unruhe unter die in Altkatholiken und Katholiken gespaltene Kötztinger Bürgerschaft.
Diese Aktionen, die den Pfingstritt zuerst mal nur am Rande betrafen sind aber so einschneidend, dass sie hier kein Thema darstellen, sie sind bereits in Buchform veröffentlicht oder es wird einmal ein Thema für diesen Blog sein. Die Geschichte des Streits zwischen dem Regensburger Bischof Senestrey und dem Kötztinger Bürgermeister Kollmaier sind ja eigentlich Allgemeinwissen in Kötzting.
An der Kötztinger „Front“ steht einsam und alleine der Pfarrer Lehner, dem es nicht gelingen kann die Wünsche der Kötztinger und die Befehle aus dem Konsistorium in Regensburg in Deckung zu bringen. (Pfarrarchiv Kötzting Ordner 2110).
Der Ärger zwischen den Parteien ist so groß, dass es sogar Stimmen aus dem (altkatholisch dominierten) Magistrat gibt, die den Ritt zur Not auch ohne den katholischen Pfarrer durchführen würden.

Musterung oder Pfingsthochzeit

1872 kommen sich das Ersatzgeschäft(=Musterung) und die Pfingsthochzeit in die Quere
29.4.1872:  Der Bezirksamtmann Dandl, Nachfolger Carl von Paurs stellt fest: 350 Wehrpflichtige werden gemustert und bei dem Zusammentreffen der sehr zu Exzessen neigenden Burschen erscheint es im Interesse der öffentlichen Sicherheit,  am Pfingstdienstag keine Tanzveranstaltung zu genehmigen auch weil der Saal des Bierbrauers Schmidt für die Musterung gebraucht wird.
 
1.5.1872 (Auszug aus dem Sitzungsprotokoll)
Der Magistrat und mit ihm wohl der Bierbrauer Schmidt sind "not amused" und stellen fest, dass man das seit 400 Jahren gefeierte Fest nicht verändern möchte, es sich um eine geschlossene Gesellschaft handle, zu der fremde Burschen eh keinen Zutritt hätten, es noch andere Lokalitäten für den Tanz gäbe und es ansonsten auch noch eine Instanz über dem BZA gäbe, die kgl Kreisregierung. .

Aber, der Ober sticht den Unter: BZAmann Dandl schreibt am 6.5.1872 an den Magistrat:
Das Ersatzgeschäft geht vor, daher Vorschlag die Pfingstdienstaghochzeit auf den folgenden Samstag zu verschieben verwehrt sich aber gegen die "befremdlichen"  Formulierungen in dem Antwortschreiben des Magistrats und lobt den Bierbrauer Schmid, den er in der Sache wohl als entgegenkommender empfand als den Kötztinger Magistrat.
Der Unter gibt nach, es hilft ja nichts: Am 8.5.1872 schreibt der Magistrat an das Bezirksamt
Der Magistrat stoppt die Pfingsthochzeit am Pfingstdienstag, überlässt es aber den Beteiligten entweder ganz darauf zu verzichten oder aber es an einem späteren Tag nachzuholen.  Gleichzeitig bittet der Magistrat das BZA, zukünftig bei der Wahl des Musterungstermines auf die Pfingstfeierlichkeiten Kötztings Rücksicht zu nehmen.
In einem längeren Schreiben versucht der Magistrat den Eindruck zu entkräften, die knappen Formulierungen im Ratsprotokoll würden das BZA schlecht dastehen lassen.

 

Zum Ende des 19. Jahrhundert setzt langsam eine dichtere Überlieferung an Pfingstrittsakten ein und jeder Pfingstbräutigam hatte damals bereits eine Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen, mit mehreren durchaus logischen Punkten. Einer aber stach für mich heraus, der Pfingstbräutigam musste verbindlich zusagen, dass er mit seiner Braut, seinen Begleitern und dem Freundeskreis NICHT einen gemeinsamen Ausflug nach Grafenwiesen machen würden und er dieses auch aktiv unterbinden müsste.
Dies könnte, meiner Meinung nach, ihren Ursprung in der Verschiebung des zweiten Pfingsthochzeit mit einem Hinweis auf den Sonntag nach Pfingsten sein, denn: am Sonntag nach Pfingsten ist in Grafenwiesen Kirta…..
Übrigens: dort öffnet dann der Pfarrer, in anderen Stimmen der Mesner, die Tür am Kirchturm und lässt die Bremsen aus….


Wir reiten nach Schönbuchen: 

Am 6.5.1875 entscheidet der Bezirksamtmann Dandl,, nachdem ein Blatternausbruch in Niederndorf epidemisch geworden war, dass der Pfingstritt für heuer zu unterbleiben hatte.
Der Magistrat, mit Bürgermeister. Kollmaier (genau DER Kollmaier) an der Spitze entschied dann in Einvernehmen mit dem katholischen Pfarramt am 12.5.1875: der Pfingstritt 1875 geht nach Schönbuchen.  

Im ausgehenden 19. Jahrhundert, mit neuem Personal im Magistrat und in der Pfarrei, kam es langsam wieder zu dem guten Einvernehmen miteinander, der so viele Jahrhunderte geherrscht hatte. Nun waren es nur noch äußere Einflüsse, die manchmal die Pfingsthochzeit ausfallen ließ, der Ritt hatte all die 200 Jahre lang immer stattgefunden. 

Sollte der heurige Pfingstritt, der 201. Ritt nach der Wiedereinführung, der lieben Corona zum Opfer fallen dann reiten wir halt im Jahre 2021, warten wirs einfach mal ab.