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Dienstag, 7. April 2020

200 Jahre Pfingstritt II. Teil

Fortsetzung des ersten Teils

Der Pfingstritt wird wieder Normalität 

Schon am 15.1.1824 verlässt von Pechmann Kötzting ( er stirbt im Jahre 1830 in Straubing). Der neue Landrichter in Kötzting wird der frühere Landrichter von Simbach Freiherr von Schatte und auch der Pfarrer wechselt. Im Jahre 1828 kommt Pfarrer Christoph Plöd aus Thürnau im Landgericht Passau.
All die Umstände und die traditionellen Rituale rund um den Pfingstritt sind aber noch nicht in Stein gemeißelt.


Die regelmäßig auftretenden Ausgaben des Marktes Kötzting für Pfarrer, Kranzl und den Bräutigam sind der Marktverwaltung wohl doch zu lästig und so steht in den Magistratsprotokollen 1827 (AA XVIII 8 vom Juni 1827): unter der Rubrik:
Antrag wegen Bestritt der Kosten für den Pfingstritt: Der HH Pfarrer um einen minderen Preiß zu ersuchen und die Kosten aus dem Gemeindenebenvermögen zu bestreiten (Ist das ein anderer Ausdruck für eine schwarze Kasse?)  Der Gemeindeausschuss in Kentniss zu setzen, daß die 10 fl an die Bürgersöhne nicht mehr abgegeben werden können, wenn nicht eine Sammlung stattfinden solle.
Henneberger – Amberger – Gerstl – Degger – Leszkier


 Im selben Protokoll steht dann noch übr die Verwendung der Gelder:



Antrag des Magistrates dass die 11 Gulden für den Pfingstritt den beiden Kooperatoren für die bisher bei der Pfarrkirche geleisteten Verrichtungen erhalten: Beschluss:  den beiden Kooperatoren die 11 fl. zu zusenden, dem Pfarramt Nachricht zu(geben)
(Im Teil I quittieren die Kooperatoren ja 1827 bereits für die Dienste in der Pfarrkirche.)

Da man übrigens von Seite der K. Regierung kein Gehör erhalten, so solle (man) sich mit dem Beschwerdevorschlag an Seine Majestät wenden.


 
Gleichzeitig kommen von Seiten des Landrichters von Schatte neue Vorschläge:

 9.6.1829

An den Magistrat des Marktes Kötzting
Seit Jahrzehnten besteht im Markt Kötzting der sogenannte Pfingstritt am Pfingstmontag und die Art der Begehung hat einerseits Einfluss auf sittliche Bildung, andererseits auf Veredlung der Pferdezucht.
Mit Rückblick auf die Anschreibung vom 11.Mai des Jahres wäre es wünschenswert, dass die Auszeichnung nicht allein einen Bürgerssohn treffen würde, sondern auch ein Zweck damit verbunden würde.
Der Magistrat wird die diesortige Überzeugung teilen, dass es bei der zunehmenden Bevölkerung, bei dem immer mehr wachsenden Mangel an moralischer Versorgung, eine richtige Rücksicht sei, dass die häusliche Erziehung der Schule die Hand biete, und dass daher die Töchter sittlich ausgebildet werden.

Man glaubt daher dass diejenigen zwei Feiertagsschülerinnen, welche vor dem Jahr, wo das Fest begangen wird, wegen erreichten Alters aus der Schule entlassen worden, und durch fleißigen Besuch der Werk- und Feiertagsschule, durch sittlich gutes Betragen, Achtung und Liebe gegen ihre Vorgesetzte und Eltern sich ausgezeichnet haben, als sogenannte Kranzl Jungfer der von dem Jüngling gewählten braut bestimmt, und mit einem ihrer Bestimmung angemessenen Geschenk z.B. ein Spinnrad oder mehr Erfindung und dergleichen beehrte werden solle.
Sowohl in Bezug auf die Wahl dieser Jungfrau als auf den zu wählenden Jüngling möchte gegen die bisherige Form eine andere zweckmäßigere setzen, nämlich wenn das


Preisgericht:  (wohl  ein Vorläufer des Pfingstkommitees)


Bürgermeister als Vorstand
Ortspfarrer als Pfarrer und Lokalschulinspektor
Vorstand der Gemeindebevollmächtigten
Abgeordnete der Magistratsräte bzw. Gemeindebevollmächtigten

Welcher nach vorhergehender Beratung in absoluter Stimmenmehrheit entscheiden würde.
Sollte ein eigenes Kind eines der Beteiligten zur Auswahl stehen, müsste eine Ersatzperson bei der Wahl einspringen.

Zusatzoption:  die Mutter, welche die Tochter in solch sittlicher Weise ausgebildet und erzogen hat mit einem Preis auszuzeichnen.



Der Magistrat hat 8 Tage Zeit in Benehmen mit dem Pfarrer diesen Vorschlag zu beraten und zu beantworten".




Antwortschreiben des  Magistrats durch Bgm Henneberger 
"Nach Beratung mit dem Pfarrer: Die Wahl der Braut durch den beschenkten Jüngling wäre früher bereits durch die geistliche Oberbehörde beanstandet worden. Dies wäre nun umso mehr der Fall, wenn auch noch Kranzljungfrauen an dieser Pfingstritts Feierlichkeit zur Sprache kommen würden.
Eine Erweiterung des Wahlkomitees um die Mitglieder der Gemeindebevollmächtigten kann sehr wohl  berücksichtigt werden.
Einen Fond, aus welchem solche Geschenke für die Jungfrauen bezahlt werden könnten, könne sich der Magistrat überhaupt nicht leisten.

Man dankt für den Vorschlag und für "die gutgemeinte Abänderung"  aber man könne sie halt mit den "bestehenden Lokalverhältnissen" als "nicht leicht einführbar" finden. "

Mit anderen Worten: so ein Krampf!



23.11.1829
Schon drei Tage später notiert der Landrichter von Schatte leicht angepisst:

Er nimmt zur Kenntnis, dass der Magistrat von den Abänderungen Abstand nehmen will:  "Auffallend hat man gefunden, dass der Magistrat die Ausgabe der Kranzljungfauen zum Theil als ein Hindernis nach der Grundbedingung des Instituts gefunden, während ohne Umständ die Wahl einer Braut und Tanzfest zwei Nächte hindurch….

….Und dass der Jüngling der die öffentliche Anerkennung seines sittsamen und ordentlichen Benehmens erhalten hat, diesen Tag zu seinem Festtag erhebt, und ihn gleich für Hochzeitstag führet. So ist das nur ein(e) Folge der Gefehrlichkeit, jedoch mechte es genügen, wenn die Tanz?? auf einen Tag gestellt wird.
Mein Entwurf, dass die wohlgemeinte Absicht in irgend eine Weise sich Gelegenheit dieses Festes auch den Weibern zugeschlagen des Bürgerstands zu Manglung gleich dem Markte Viechtach ein Auszeichnung zu bemerken keinen Eingang gefunden hat, und die Unmöglichkeit in der vorherrschenden Unvermögenheit gesehen wird, die freilich, wenn man darauf zurück geht, allenthalben sich jedem Institut in Weg Stellt, Möge der Gemein(?)= der Cultur von Baiern einen milden Blick auf diese Gegend werfen und der Zeit möglich werden was die Gegenwart versaget.



Es wechseln die handelnden Personen:
1832 von Schatte geht und Georg Nagler von Trostberg kommt, der selber wiederum Ende 1838 entlassen und durch Josef Hermann vom Landgericht Pfaffenhofen ersetzt wird.
Seit dem Oktober 1836 heißt der Kötztinger Bürgermeister Lommer (wohnt im Hause, das wir als das des Christianschneiders kennen in der Schattenaustraße)


In einem Brandbrief der Gemeindebevollmächtigten (so etwas wie eine zweite Kammer zusätzlich und parallel zum Magistrat) beklagt dieser die geringer werdende Teilnehmerzahl und schlägt Maßnahmen vor: (AA XV 70 von 1839), welche der Magistrat aufnimmt:



Der in der hiesigen Gemeinde seit mehr als vierhundert Jahren eingeführte und verlobte Kreuzzug zu Pferd nach Steinbühl zu Ehren des Hl Nikolai, Wendelin und Leonhardi war, in früherer Zeit, selbst von 5 bis 6 Stunden weit anher gekommenen Wahlfartern besucht; wogegen die leztern Jahre die Überzeugung gewährte, daß der Antheil an dieser Feierlichkeit von Auswärtigen immer weniger wird.

Folgender Absatz ist durchgestrichen: aus Ursachen, weil selbst die Bürger und Bürgersöhne besonders ihre Gleichgültigkit zu zeigen offen an den Tag legen indem sich so wenig dem Kreuzzuge selbst anzureichen herabgelassen und jeder sogar sich des Sittenpreises, des Kränzchens schämen
Und diese traurige Lage veranlasst auf den Antrag der Gemeindebevollmächtigten den Magistrat, der Frequenz dieser Feierlichkeit auf eine Art nachzuhelfen, damit solche denn doch erhalten, und nicht zuletzt gar unterbleiben möge.

Man erachtet für zweckmäßig, daß für auswärtige Wahlfahrer mit Pferden 3 Preise ausgesezt werden sollen.

1ter drey bayerische Thaler

2ter zwey bayerische Thaler     für die schönsten 2 Pferde

3. zwey preussische Thaler für den entferntesten, worüber ein Preisgericht entscheidet.




Da die Mittel hierzu von den einzelnen Bürgern aufgebracht werden müssen, so wird eine Sammlung deshalb veranstaltet, sofort dem Amtsdiener die Weisung erteilt, solche unverweilt von Haus zu Haus vorzunehmen und besonders bei den öffentlich Gewerbe treibenden Bürger den Gegenstand mit Wärme vorzutragen, wie das dieselben vorzugsweise daran gelegen seyn muß, die bezeichnete Feierlichkeit anziehend zu machen, und sie dazu ihr Scherflein beizutragen haben.

Auch die Bürgerssöhne werden, wie in früherer Zeit geschehen, den Kreuzzug zu Pferd zahlreich zu begleiten nicht unterlassen, sofort zu erkennen geben, daß ihnen eine si ehrende Auszeichnung wichtig, die Erlangung des Sitten=Kränzchens nicht gleichgültig, mindestens bechämend sey, welch letzeres man vermuthen müsste, wenn sie hieran nicht besondern Antheil nähmen.

Dem ächten Bürgerssinn vertrauend hoffen einer wie der andere, willfährig unterstützt zu werden.

Die Gaben wolle jeder Bürger selbst einziehen oder einziehen lassen

Am 25. April 1839

Magistrat Kötzting Lommer Bürgermeister



Der Magistrat  reagiert weiter und wendet sich an die Nachbargemeinde, Städte und Märkte:



Werbemaßnahmen setzen ein:

Verteilerliste der Werbemaßnahme
Der Magistrat verschickt eine Bekanntmachung an seine Kollegen in Cham, Eschlkam, Neukirchen, Viechtach, Regen und Furth und ebenfalls an die Landgemeinden in Lam und Konzell und bittet diese an zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen nach dem Gottesdienst öffentlich verrufen zu lassen und derselben größtmögliche Publizität zu verschaffen. AA (XIV 70)













Nun kommt es zur erstmaligen Durchführung einer Preisverleihung nach der Kranzlvergabe auf dem Bleichanger:

"Bey Verteilung der Preise für die schönsten Pferde am Pfingstmontag:

Der 20.Mai 1839
Bürgermeister Lommer und Marktschreiber Schwarz.

Sachkundige Schiedsrichter:
Ignaz Schrank, Brauer

Johann Stoiber Bote

Johann Freimuth hausbesitzer
Michl Drunkenpolz Schmid
Balthasar Kollmeier, Müller

Johann Tauschek brauender Bürger

die Quittungen der Sieger mit Unterschriften
1. Preis: Franz Münch vom Köpplhof
2. Preis Josef Vogl aus Bach LG Viechtach
Weitpreis: Johann Zeitlhoferer aus Zierlbach LG Viechtach

Behufs der Erhöhung der Feierlichkeit am Pfingstmontag hat der Magistrat auf den Antrag der Gemeindebevollmächtigten in Kötzting bestimmt, daß nach geendeter Prozession eine Preisverteilung an diejenigen Ökonomen, welche die schönsten Pferde besitzen, mit denen sie den pfingstritt mitgemacht haben. Der erste Preis enthält 3 Baiernthaler, der zweite Preis zwey derlei – jeder mit einer Fahne

Der dritte mit zwey Preussen Thaler nebst Fahne als Weitpreis. Wie das beiliegende Verzeichnis weiset, haben sich 16 Pferdebesitzer um Preise beworben und 5 Individuen um die Weitpreise.

Das zusammengesetzte Preisgericht hat nach beschechener Vorführung und genauer Besichtigung der Pferde dahin entschieden, daß Nr. 3 den ersten Preis

Und Nr. 7 den zweiten Preis verdiene.

Was auch von dem königlichen Landgerichtsvorstand titl. Herrn Landrichter Hermann, welcher zu diesem Geschäfte der Preisvertheilung geziemend eingeladen und auch anteilnehmend erschienen, genehmigt worden ist. Zugleich wurde bestimmt, dass Johann Zeitelhöferer von Zierlbach der Gemeinde Zachenberg LG Viechtach 9 Stunden entfernt erhalten solle"
(wohl den Weitpreis)








Streichliste für die Weitfahne
 Ein Bisschen Beschiss wegen der Preisfahne und des Preisgeldes gab es damals auch schon - auch heute wohl noch ein wenig....
 Bei der  umfangreicheren Schönheitskonkurrenz waren es 14 Stuten und 2 Wallache.
Es war kein Hengst unter den schönsten der schönen, vermutlich ist gar keiner mit geritten. Es ist schön zu sehen, aus welchen Orten die Pferdebesitzer angeritten kamen: Von den Seligenthaler Bauern vom Kleinköpplhof und Oberfastern, von Schwarzenberg, Thalersdorf, Bach, Simpering, Blossersberg und Weißenregen(Bauer Schötz). Auch der Herr Pfarrer Schober von Blaibach stellte seine braune Stute vor,


Die Pfingsthochzeit steht auf dem Spiel:




25.4.1839: Bgm Lommer schreibt an das Landgericht Kötzting:

....anschließend an den Pfingstritt erfolgt ein Sittenfest mit Rede des Priesters und Auszeichnung eines Jünglings bei welcher Gelegenheit sich eine Menge Menschen einfindet, vor Allem bei schönem Wetter.
Die den,  mit dem Kranz beehrten, Jüngling begleitenden und die übrigen anwesenden Jünglinge nehmen freudigen Anteil und dem Geehrten wird gestattet in einem von ihm beliebig gewählten Gasthause die Feierlichkeiten dieses Tages mit einer Tanzmusik zu beschließen, wozu selbst die titl. Honoratioren des Marktes geziemend eingeladen werden.

Da aber so viele Menschen ebenfalls feiern wollen, finden noch in drei vier weiteren Wirtshäusern Tanzmusiken statt.

Wegen dieser Veranstaltungen und des Tanzverbotes an den hohen Feiertagen habe man sich schon "viel Verantwortung auf den Hals geladen".  Um diesem Ärger in Zukunft zu entkommen stellt man den Antrag für die Jünglinge und Jungfrauen in 4 Wirtshäusern am Pfingstmontag solch einen Tanzmusik genehmigt zu bekommen.

Landrichter Hermann sieht keine Möglichkeit diesem Wunsche nachzukommen


2.5.1839 Bgm Lommer versucht es noch einmal, muss aber dann sogar bei Androhung einer Strafe von 3 Reichstalern hinnehmen, dass die Regierung des Unterdonaukreises in Passau kategorisch eine Verbindung eines Kreuzzuges und Sittenfestes mit einer Tanzveranstaltung ausschließt und muss diese Androhung der Strafe und des Verbotes  mit eigener Unterschrift bestätigen.


Aus dem Jahre 1845 kennen wir eine Pfingstrittbeschreibung des Kötztinger Kooperators Obermaier, der aber Zitate aus den hier oben angeführten Dokumenten aneinanderreiht. Somit scheint der Ablauf des Pfingstrittes sich im 19. Jahrhundert dann doch stabilisiert zu haben.
Noch im selben Jahr, am 18.9.1845, wird Carl von Paur aus Trostberg der neue Kötztinger Landrichter.

Nun sind es in den Folgejahren zumeist externe Gründe, die in größerem oder kleineren Umfang Einfluss auf die Pfingstfeierlichkeiten genommen haben.
Hier ein Beispiel für Vorgaben, die im Zusammenhang mit dem Allerheiligsten bei Prozessionen stehen.

Mitreiten erst ab 15 Jahren erlaubt.




Amtliche Regeln für Wallfahrten und für Teilnehmer am Pfingstritt:1862

Der
Magistrat des königlichen Marktes
Koetzting
als Lokal=Polizeibehörde beschließt auf erstatteten mündlichen Vortrag und nach gepflogener kollegialen Beratung einstimmig:
es seien auf Grund des Polizeistrafgesetzbuches vom 10.Novemb. 1861 in Bezug auf Art. 106 über Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei gottesdienstlichen Handlungen, folgende ortspolizeiliche Verschriften erlassen:
I.
Alle Personen, welche sich dem Zuge einer öffentlichen Prozession anschließen haben vor der Geistlichkeit paarweise und nach der Geistlichkeit vierfach zu gehen.
II.

Jedes Fuhrwerk hat so lange still zu halten, bis die Prozession vorüber ist, mit Ausnahme der kgl. Postwägen.
III.
Mit dem herkömmlichen Pfingstritte dürfen Burschen unter 15 Jahren nicht reiten.
IV.
Der Abstand der Pferde muss 5 Schuh betragen

Den 23.Mai 1862
Magistrat Koetzting


Diese neuen Regeln für den Umgang mit dem Allerheiligsten, erst recht dann mit den kirchenrechtlichen Änderungen in Folge des 1. vatikanischen Konzils, brachten große Unruhe unter die in Altkatholiken und Katholiken gespaltene Kötztinger Bürgerschaft.
Diese Aktionen, die den Pfingstritt zuerst mal nur am Rande betrafen sind aber so einschneidend, dass sie hier kein Thema darstellen, sie sind bereits in Buchform veröffentlicht oder es wird einmal ein Thema für diesen Blog sein. Die Geschichte des Streits zwischen dem Regensburger Bischof Senestrey und dem Kötztinger Bürgermeister Kollmaier sind ja eigentlich Allgemeinwissen in Kötzting.
An der Kötztinger „Front“ steht einsam und alleine der Pfarrer Lehner, dem es nicht gelingen kann die Wünsche der Kötztinger und die Befehle aus dem Konsistorium in Regensburg in Deckung zu bringen. (Pfarrarchiv Kötzting Ordner 2110).
Der Ärger zwischen den Parteien ist so groß, dass es sogar Stimmen aus dem (altkatholisch dominierten) Magistrat gibt, die den Ritt zur Not auch ohne den katholischen Pfarrer durchführen würden.

Musterung oder Pfingsthochzeit

1872 kommen sich das Ersatzgeschäft(=Musterung) und die Pfingsthochzeit in die Quere
29.4.1872:  Der Bezirksamtmann Dandl, Nachfolger Carl von Paurs stellt fest: 350 Wehrpflichtige werden gemustert und bei dem Zusammentreffen der sehr zu Exzessen neigenden Burschen erscheint es im Interesse der öffentlichen Sicherheit,  am Pfingstdienstag keine Tanzveranstaltung zu genehmigen auch weil der Saal des Bierbrauers Schmidt für die Musterung gebraucht wird.
 
1.5.1872 (Auszug aus dem Sitzungsprotokoll)
Der Magistrat und mit ihm wohl der Bierbrauer Schmidt sind "not amused" und stellen fest, dass man das seit 400 Jahren gefeierte Fest nicht verändern möchte, es sich um eine geschlossene Gesellschaft handle, zu der fremde Burschen eh keinen Zutritt hätten, es noch andere Lokalitäten für den Tanz gäbe und es ansonsten auch noch eine Instanz über dem BZA gäbe, die kgl Kreisregierung. .

Aber, der Ober sticht den Unter: BZAmann Dandl schreibt am 6.5.1872 an den Magistrat:
Das Ersatzgeschäft geht vor, daher Vorschlag die Pfingstdienstaghochzeit auf den folgenden Samstag zu verschieben verwehrt sich aber gegen die "befremdlichen"  Formulierungen in dem Antwortschreiben des Magistrats und lobt den Bierbrauer Schmid, den er in der Sache wohl als entgegenkommender empfand als den Kötztinger Magistrat.
Der Unter gibt nach, es hilft ja nichts: Am 8.5.1872 schreibt der Magistrat an das Bezirksamt
Der Magistrat stoppt die Pfingsthochzeit am Pfingstdienstag, überlässt es aber den Beteiligten entweder ganz darauf zu verzichten oder aber es an einem späteren Tag nachzuholen.  Gleichzeitig bittet der Magistrat das BZA, zukünftig bei der Wahl des Musterungstermines auf die Pfingstfeierlichkeiten Kötztings Rücksicht zu nehmen.
In einem längeren Schreiben versucht der Magistrat den Eindruck zu entkräften, die knappen Formulierungen im Ratsprotokoll würden das BZA schlecht dastehen lassen.

 

Zum Ende des 19. Jahrhundert setzt langsam eine dichtere Überlieferung an Pfingstrittsakten ein und jeder Pfingstbräutigam hatte damals bereits eine Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen, mit mehreren durchaus logischen Punkten. Einer aber stach für mich heraus, der Pfingstbräutigam musste verbindlich zusagen, dass er mit seiner Braut, seinen Begleitern und dem Freundeskreis NICHT einen gemeinsamen Ausflug nach Grafenwiesen machen würden und er dieses auch aktiv unterbinden müsste.
Dies könnte, meiner Meinung nach, ihren Ursprung in der Verschiebung des zweiten Pfingsthochzeit mit einem Hinweis auf den Sonntag nach Pfingsten sein, denn: am Sonntag nach Pfingsten ist in Grafenwiesen Kirta…..
Übrigens: dort öffnet dann der Pfarrer, in anderen Stimmen der Mesner, die Tür am Kirchturm und lässt die Bremsen aus….


Wir reiten nach Schönbuchen: 

Am 6.5.1875 entscheidet der Bezirksamtmann Dandl,, nachdem ein Blatternausbruch in Niederndorf epidemisch geworden war, dass der Pfingstritt für heuer zu unterbleiben hatte.
Der Magistrat, mit Bürgermeister. Kollmaier (genau DER Kollmaier) an der Spitze entschied dann in Einvernehmen mit dem katholischen Pfarramt am 12.5.1875: der Pfingstritt 1875 geht nach Schönbuchen.  

Im ausgehenden 19. Jahrhundert, mit neuem Personal im Magistrat und in der Pfarrei, kam es langsam wieder zu dem guten Einvernehmen miteinander, der so viele Jahrhunderte geherrscht hatte. Nun waren es nur noch äußere Einflüsse, die manchmal die Pfingsthochzeit ausfallen ließ, der Ritt hatte all die 200 Jahre lang immer stattgefunden. 

Sollte der heurige Pfingstritt, der 201. Ritt nach der Wiedereinführung, der lieben Corona zum Opfer fallen dann reiten wir halt im Jahre 2021, warten wirs einfach mal ab.