Der Pfingstritt wird wieder Normalität
Schon am 15.1.1824 verlässt von Pechmann Kötzting ( er stirbt im Jahre 1830 in Straubing). Der neue Landrichter in Kötzting wird der frühere Landrichter von Simbach Freiherr von Schatte und auch der Pfarrer wechselt. Im Jahre 1828 kommt Pfarrer Christoph Plöd aus Thürnau im Landgericht Passau.All die Umstände und die traditionellen Rituale rund um den Pfingstritt sind aber noch nicht in Stein gemeißelt.
Die regelmäßig auftretenden Ausgaben des Marktes Kötzting für Pfarrer, Kranzl und den Bräutigam sind der Marktverwaltung wohl doch zu lästig und so steht in den Magistratsprotokollen 1827 (AA XVIII 8 vom Juni 1827): unter der Rubrik:
Antrag wegen Bestritt der Kosten für den Pfingstritt: Der HH Pfarrer um einen minderen Preiß zu ersuchen und die Kosten aus dem Gemeindenebenvermögen zu bestreiten (Ist das ein anderer Ausdruck für eine schwarze Kasse?) Der Gemeindeausschuss in Kentniss zu setzen, daß die 10 fl an die Bürgersöhne nicht mehr abgegeben werden können, wenn nicht eine Sammlung stattfinden solle.
Henneberger – Amberger – Gerstl – Degger – Leszkier
Im selben Protokoll steht dann noch übr die Verwendung der Gelder:
Antrag des Magistrates dass die 11 Gulden für den Pfingstritt
den beiden Kooperatoren für die bisher bei der Pfarrkirche geleisteten
Verrichtungen erhalten: Beschluss: den
beiden Kooperatoren die 11 fl. zu zusenden, dem Pfarramt Nachricht zu(geben)
(Im Teil I quittieren die Kooperatoren ja 1827 bereits für die Dienste in der Pfarrkirche.)
Da man übrigens von Seite der K. Regierung kein Gehör erhalten,
so solle (man) sich mit dem Beschwerdevorschlag an Seine Majestät wenden.
Gleichzeitig kommen von Seiten des Landrichters von Schatte neue Vorschläge:
9.6.1829
An den Magistrat des Marktes Kötzting
Seit Jahrzehnten besteht im Markt Kötzting der sogenannte Pfingstritt am Pfingstmontag und die Art der Begehung hat einerseits Einfluss auf sittliche Bildung, andererseits auf Veredlung der Pferdezucht.
Mit Rückblick auf die Anschreibung vom 11.Mai des Jahres wäre es wünschenswert, dass die Auszeichnung nicht allein einen Bürgerssohn treffen würde, sondern auch ein Zweck damit verbunden würde.
Der Magistrat wird die diesortige Überzeugung teilen, dass es bei der zunehmenden Bevölkerung, bei dem immer mehr wachsenden Mangel an moralischer Versorgung, eine richtige Rücksicht sei, dass die häusliche Erziehung der Schule die Hand biete, und dass daher die Töchter sittlich ausgebildet werden.
Seit Jahrzehnten besteht im Markt Kötzting der sogenannte Pfingstritt am Pfingstmontag und die Art der Begehung hat einerseits Einfluss auf sittliche Bildung, andererseits auf Veredlung der Pferdezucht.
Mit Rückblick auf die Anschreibung vom 11.Mai des Jahres wäre es wünschenswert, dass die Auszeichnung nicht allein einen Bürgerssohn treffen würde, sondern auch ein Zweck damit verbunden würde.
Der Magistrat wird die diesortige Überzeugung teilen, dass es bei der zunehmenden Bevölkerung, bei dem immer mehr wachsenden Mangel an moralischer Versorgung, eine richtige Rücksicht sei, dass die häusliche Erziehung der Schule die Hand biete, und dass daher die Töchter sittlich ausgebildet werden.
Man glaubt daher dass diejenigen zwei Feiertagsschülerinnen,
welche vor dem Jahr, wo das Fest begangen wird, wegen erreichten Alters aus der
Schule entlassen worden, und durch fleißigen Besuch der Werk- und
Feiertagsschule, durch sittlich gutes Betragen, Achtung und Liebe gegen ihre
Vorgesetzte und Eltern sich ausgezeichnet haben, als sogenannte Kranzl Jungfer
der von dem Jüngling gewählten braut bestimmt, und mit einem ihrer Bestimmung
angemessenen Geschenk z.B. ein Spinnrad oder mehr Erfindung und dergleichen
beehrte werden solle.
Sowohl in Bezug auf die Wahl dieser Jungfrau als auf den zu wählenden Jüngling möchte gegen die bisherige Form eine andere zweckmäßigere setzen, nämlich wenn das
Sowohl in Bezug auf die Wahl dieser Jungfrau als auf den zu wählenden Jüngling möchte gegen die bisherige Form eine andere zweckmäßigere setzen, nämlich wenn das
Preisgericht:
(wohl ein Vorläufer des
Pfingstkommitees)
Bürgermeister als Vorstand
Ortspfarrer als Pfarrer und Lokalschulinspektor
Vorstand der Gemeindebevollmächtigten
Abgeordnete der Magistratsräte bzw. Gemeindebevollmächtigten
Ortspfarrer als Pfarrer und Lokalschulinspektor
Vorstand der Gemeindebevollmächtigten
Abgeordnete der Magistratsräte bzw. Gemeindebevollmächtigten
Welcher nach vorhergehender Beratung in absoluter
Stimmenmehrheit entscheiden würde.
Sollte ein eigenes Kind eines der Beteiligten zur Auswahl stehen, müsste eine Ersatzperson bei der Wahl einspringen.
Sollte ein eigenes Kind eines der Beteiligten zur Auswahl stehen, müsste eine Ersatzperson bei der Wahl einspringen.
Zusatzoption: die
Mutter, welche die Tochter in solch sittlicher Weise ausgebildet und erzogen
hat mit einem Preis auszuzeichnen.
Der Magistrat hat 8 Tage Zeit in Benehmen mit dem Pfarrer diesen
Vorschlag zu beraten und zu beantworten".
Antwortschreiben des Magistrats durch Bgm Henneberger
"Nach Beratung mit dem Pfarrer: Die Wahl der Braut durch den beschenkten
Jüngling wäre früher bereits durch die geistliche Oberbehörde beanstandet
worden. Dies wäre nun umso mehr der Fall, wenn auch noch Kranzljungfrauen an
dieser Pfingstritts Feierlichkeit zur Sprache kommen würden.
Eine Erweiterung des Wahlkomitees um die Mitglieder der Gemeindebevollmächtigten kann sehr wohl berücksichtigt werden.
Einen Fond, aus welchem solche Geschenke für die Jungfrauen bezahlt werden könnten, könne sich der Magistrat überhaupt nicht leisten.
Eine Erweiterung des Wahlkomitees um die Mitglieder der Gemeindebevollmächtigten kann sehr wohl berücksichtigt werden.
Einen Fond, aus welchem solche Geschenke für die Jungfrauen bezahlt werden könnten, könne sich der Magistrat überhaupt nicht leisten.
Man dankt für den Vorschlag und für "die gutgemeinte
Abänderung" aber man könne sie halt
mit den "bestehenden Lokalverhältnissen" als "nicht leicht
einführbar" finden. "
Mit anderen Worten: so ein Krampf!
Mit anderen Worten: so ein Krampf!
23.11.1829
Schon drei Tage später notiert der Landrichter von Schatte leicht angepisst:
Er nimmt zur Kenntnis, dass der Magistrat von den
Abänderungen Abstand nehmen will:
"Auffallend hat man gefunden, dass der Magistrat die Ausgabe der
Kranzljungfauen zum Theil als ein Hindernis nach der Grundbedingung des
Instituts gefunden, während ohne Umständ die Wahl einer Braut und Tanzfest zwei
Nächte hindurch….
….Und dass der Jüngling der die öffentliche Anerkennung
seines sittsamen und ordentlichen Benehmens erhalten hat, diesen Tag zu seinem
Festtag erhebt, und ihn gleich für Hochzeitstag führet. So ist das nur ein(e)
Folge der Gefehrlichkeit, jedoch mechte es genügen, wenn die Tanz?? auf einen
Tag gestellt wird.
Mein Entwurf, dass die wohlgemeinte Absicht in irgend eine Weise sich Gelegenheit dieses Festes auch den Weibern zugeschlagen des Bürgerstands zu Manglung gleich dem Markte Viechtach ein Auszeichnung zu bemerken keinen Eingang gefunden hat, und die Unmöglichkeit in der vorherrschenden Unvermögenheit gesehen wird, die freilich, wenn man darauf zurück geht, allenthalben sich jedem Institut in Weg Stellt, Möge der Gemein(?)= der Cultur von Baiern einen milden Blick auf diese Gegend werfen und der Zeit möglich werden was die Gegenwart versaget.
Mein Entwurf, dass die wohlgemeinte Absicht in irgend eine Weise sich Gelegenheit dieses Festes auch den Weibern zugeschlagen des Bürgerstands zu Manglung gleich dem Markte Viechtach ein Auszeichnung zu bemerken keinen Eingang gefunden hat, und die Unmöglichkeit in der vorherrschenden Unvermögenheit gesehen wird, die freilich, wenn man darauf zurück geht, allenthalben sich jedem Institut in Weg Stellt, Möge der Gemein(?)= der Cultur von Baiern einen milden Blick auf diese Gegend werfen und der Zeit möglich werden was die Gegenwart versaget.
Es wechseln die handelnden Personen:
1832 von Schatte geht und Georg Nagler von Trostberg kommt, der selber wiederum Ende 1838 entlassen und durch Josef Hermann vom Landgericht Pfaffenhofen ersetzt wird.
Seit dem Oktober 1836 heißt der Kötztinger Bürgermeister Lommer (wohnt im Hause, das wir als das des Christianschneiders kennen in der Schattenaustraße)
In einem Brandbrief der Gemeindebevollmächtigten (so etwas wie eine zweite Kammer zusätzlich und parallel zum Magistrat) beklagt dieser die geringer werdende Teilnehmerzahl und schlägt Maßnahmen vor: (AA XV 70 von 1839), welche der Magistrat aufnimmt:
Der Magistrat reagiert weiter und wendet sich an die Nachbargemeinde, Städte und Märkte:
Der in der hiesigen Gemeinde seit mehr als vierhundert
Jahren eingeführte und verlobte Kreuzzug zu Pferd nach Steinbühl zu Ehren des
Hl Nikolai, Wendelin und Leonhardi war, in früherer Zeit, selbst von 5 bis 6
Stunden weit anher gekommenen Wahlfartern besucht; wogegen die leztern Jahre
die Überzeugung gewährte, daß der Antheil an dieser Feierlichkeit von
Auswärtigen immer weniger wird.
Folgender Absatz ist durchgestrichen:
aus Ursachen, weil selbst die Bürger und Bürgersöhne
besonders ihre Gleichgültigkit zu zeigen offen an den Tag legen indem sich so
wenig dem Kreuzzuge selbst anzureichen herabgelassen und jeder sogar sich des
Sittenpreises, des Kränzchens schämen
Und diese traurige Lage veranlasst auf den Antrag der
Gemeindebevollmächtigten den Magistrat, der Frequenz dieser Feierlichkeit auf
eine Art nachzuhelfen, damit solche denn doch erhalten, und nicht zuletzt gar
unterbleiben möge.
Man erachtet für zweckmäßig, daß für auswärtige Wahlfahrer
mit Pferden 3 Preise ausgesezt werden sollen.
1ter drey bayerische Thaler
2ter zwey bayerische Thaler für die schönsten 2 Pferde
3. zwey preussische Thaler für den entferntesten, worüber
ein Preisgericht entscheidet.
Da die Mittel hierzu von den einzelnen Bürgern aufgebracht
werden müssen, so wird eine Sammlung deshalb veranstaltet, sofort dem
Amtsdiener die Weisung erteilt, solche unverweilt von Haus zu Haus vorzunehmen
und besonders bei den öffentlich Gewerbe treibenden Bürger den Gegenstand mit
Wärme vorzutragen, wie das dieselben vorzugsweise daran gelegen seyn muß, die
bezeichnete Feierlichkeit anziehend zu machen, und sie dazu ihr Scherflein beizutragen
haben.
Auch die Bürgerssöhne werden, wie in früherer Zeit
geschehen, den Kreuzzug zu Pferd zahlreich zu begleiten nicht unterlassen,
sofort zu erkennen geben, daß ihnen eine si ehrende Auszeichnung wichtig, die
Erlangung des Sitten=Kränzchens nicht gleichgültig, mindestens bechämend sey,
welch letzeres man vermuthen müsste, wenn sie hieran nicht besondern Antheil
nähmen.
Dem ächten Bürgerssinn vertrauend hoffen einer wie der
andere, willfährig unterstützt zu werden.
Die Gaben wolle jeder Bürger selbst einziehen oder einziehen
lassen
Am 25. April 1839
Magistrat Kötzting Lommer Bürgermeister
Der Magistrat reagiert weiter und wendet sich an die Nachbargemeinde, Städte und Märkte:
Werbemaßnahmen
setzen ein:
Verteilerliste der Werbemaßnahme |
Der
Magistrat verschickt eine Bekanntmachung an seine Kollegen in Cham, Eschlkam,
Neukirchen, Viechtach, Regen und Furth und ebenfalls an die Landgemeinden in Lam
und Konzell und bittet diese an zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen nach dem
Gottesdienst öffentlich verrufen zu lassen und derselben größtmögliche
Publizität zu verschaffen. AA (XIV 70)
Nun kommt es
zur erstmaligen Durchführung einer Preisverleihung nach der Kranzlvergabe auf dem Bleichanger:
"Bey Verteilung
der Preise für die schönsten Pferde am Pfingstmontag:
Der 20.Mai
1839
Bürgermeister Lommer und Marktschreiber Schwarz.
Bürgermeister Lommer und Marktschreiber Schwarz.
Sachkundige
Schiedsrichter:
Ignaz Schrank, Brauer
Ignaz Schrank, Brauer
Johann
Stoiber Bote
Johann
Freimuth hausbesitzer
Michl Drunkenpolz Schmid
Balthasar Kollmeier, Müller
Michl Drunkenpolz Schmid
Balthasar Kollmeier, Müller
Johann
Tauschek brauender Bürger
die Quittungen der Sieger mit Unterschriften 1. Preis: Franz Münch vom Köpplhof 2. Preis Josef Vogl aus Bach LG Viechtach Weitpreis: Johann Zeitlhoferer aus Zierlbach LG Viechtach |
Behufs der
Erhöhung der Feierlichkeit am Pfingstmontag hat der Magistrat auf den Antrag
der Gemeindebevollmächtigten in Kötzting bestimmt, daß nach geendeter
Prozession eine Preisverteilung an diejenigen Ökonomen, welche die schönsten
Pferde besitzen, mit denen sie den pfingstritt mitgemacht haben. Der erste Preis
enthält 3 Baiernthaler, der zweite Preis zwey derlei – jeder mit einer Fahne
Der dritte
mit zwey Preussen Thaler nebst Fahne als Weitpreis. Wie das beiliegende
Verzeichnis weiset, haben sich 16 Pferdebesitzer um Preise beworben und 5
Individuen um die Weitpreise.
Das
zusammengesetzte Preisgericht hat nach beschechener Vorführung und genauer
Besichtigung der Pferde dahin entschieden, daß Nr. 3 den ersten Preis
Und Nr. 7
den zweiten Preis verdiene.
Was auch von
dem königlichen Landgerichtsvorstand titl. Herrn Landrichter Hermann, welcher
zu diesem Geschäfte der Preisvertheilung geziemend eingeladen und auch
anteilnehmend erschienen, genehmigt worden ist. Zugleich wurde bestimmt, dass
Johann Zeitelhöferer von Zierlbach der Gemeinde Zachenberg LG Viechtach 9
Stunden entfernt erhalten solle"
(wohl den
Weitpreis)
Streichliste für die Weitfahne |
Ein Bisschen Beschiss wegen der Preisfahne und des Preisgeldes gab es damals auch schon - auch heute wohl noch ein wenig....
Bei der umfangreicheren Schönheitskonkurrenz waren es 14 Stuten und 2 Wallache.
Es war kein Hengst unter den schönsten der schönen, vermutlich ist gar keiner mit geritten. Es ist schön zu sehen, aus welchen Orten die Pferdebesitzer angeritten kamen: Von den Seligenthaler Bauern vom Kleinköpplhof und Oberfastern, von Schwarzenberg, Thalersdorf, Bach, Simpering, Blossersberg und Weißenregen(Bauer Schötz). Auch der Herr Pfarrer Schober von Blaibach stellte seine braune Stute vor,
Es war kein Hengst unter den schönsten der schönen, vermutlich ist gar keiner mit geritten. Es ist schön zu sehen, aus welchen Orten die Pferdebesitzer angeritten kamen: Von den Seligenthaler Bauern vom Kleinköpplhof und Oberfastern, von Schwarzenberg, Thalersdorf, Bach, Simpering, Blossersberg und Weißenregen(Bauer Schötz). Auch der Herr Pfarrer Schober von Blaibach stellte seine braune Stute vor,
Die Pfingsthochzeit steht auf dem Spiel:
25.4.1839: Bgm Lommer schreibt an das Landgericht Kötzting:
....anschließend an den Pfingstritt erfolgt ein Sittenfest mit Rede des Priesters und
Auszeichnung eines Jünglings bei welcher Gelegenheit sich eine Menge Menschen einfindet, vor Allem bei
schönem Wetter.
Die den, mit dem Kranz beehrten, Jüngling begleitenden und die übrigen anwesenden Jünglinge nehmen freudigen Anteil und dem Geehrten wird gestattet in einem von ihm beliebig gewählten Gasthause die Feierlichkeiten dieses Tages mit einer Tanzmusik zu beschließen, wozu selbst die titl. Honoratioren des Marktes geziemend eingeladen werden.
Die den, mit dem Kranz beehrten, Jüngling begleitenden und die übrigen anwesenden Jünglinge nehmen freudigen Anteil und dem Geehrten wird gestattet in einem von ihm beliebig gewählten Gasthause die Feierlichkeiten dieses Tages mit einer Tanzmusik zu beschließen, wozu selbst die titl. Honoratioren des Marktes geziemend eingeladen werden.
Da aber so viele Menschen ebenfalls feiern wollen, finden
noch in drei vier weiteren Wirtshäusern Tanzmusiken statt.
Wegen dieser Veranstaltungen und des Tanzverbotes an den
hohen Feiertagen habe man sich schon "viel Verantwortung auf den Hals
geladen". Um diesem Ärger in Zukunft zu entkommen stellt man den
Antrag für die Jünglinge und Jungfrauen in 4 Wirtshäusern am Pfingstmontag
solch einen Tanzmusik genehmigt zu bekommen.
Landrichter Hermann sieht keine Möglichkeit diesem Wunsche
nachzukommen
2.5.1839 Bgm Lommer versucht es noch einmal, muss aber dann
sogar bei Androhung einer Strafe von 3 Reichstalern hinnehmen, dass die Regierung des Unterdonaukreises in Passau kategorisch eine Verbindung eines Kreuzzuges und Sittenfestes mit
einer Tanzveranstaltung ausschließt und muss diese Androhung der Strafe und des
Verbotes mit eigener Unterschrift
bestätigen.
Aus dem
Jahre 1845 kennen wir eine Pfingstrittbeschreibung des Kötztinger Kooperators
Obermaier, der aber Zitate aus den hier oben angeführten Dokumenten
aneinanderreiht. Somit scheint der Ablauf des Pfingstrittes sich im 19.
Jahrhundert dann doch stabilisiert zu haben.
Noch im
selben Jahr, am 18.9.1845, wird Carl von Paur aus Trostberg der neue Kötztinger
Landrichter.
Nun sind es
in den Folgejahren zumeist externe Gründe, die in größerem oder kleineren
Umfang Einfluss auf die Pfingstfeierlichkeiten genommen haben.
Hier ein
Beispiel für Vorgaben, die im Zusammenhang mit dem Allerheiligsten bei
Prozessionen stehen.
Mitreiten erst ab 15 Jahren erlaubt.
Amtliche Regeln für Wallfahrten und für Teilnehmer am Pfingstritt:1862
Der
Magistrat des königlichen Marktes
Koetzting
als
Lokal=Polizeibehörde beschließt auf erstatteten mündlichen Vortrag und nach
gepflogener kollegialen Beratung einstimmig:
es seien auf
Grund des Polizeistrafgesetzbuches vom 10.Novemb. 1861 in Bezug auf Art. 106
über Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei gottesdienstlichen Handlungen,
folgende ortspolizeiliche Verschriften erlassen:
I.
Alle
Personen, welche sich dem Zuge einer öffentlichen Prozession anschließen haben
vor der Geistlichkeit paarweise und nach der Geistlichkeit vierfach zu gehen.
II.
Jedes
Fuhrwerk hat so lange still zu halten, bis die Prozession vorüber ist, mit
Ausnahme der kgl. Postwägen.
III.
Mit dem
herkömmlichen Pfingstritte dürfen Burschen unter 15 Jahren nicht reiten.
IV.
Der Abstand
der Pferde muss 5 Schuh betragen
Den 23.Mai
1862
Magistrat Koetzting
Diese neuen
Regeln für den Umgang mit dem Allerheiligsten, erst recht dann mit den
kirchenrechtlichen Änderungen in Folge des 1. vatikanischen Konzils, brachten
große Unruhe unter die in Altkatholiken und Katholiken gespaltene Kötztinger
Bürgerschaft.
Diese
Aktionen, die den Pfingstritt zuerst mal nur am Rande betrafen sind aber so
einschneidend, dass sie hier kein Thema darstellen, sie sind bereits in
Buchform veröffentlicht oder es wird einmal ein Thema für diesen Blog sein. Die
Geschichte des Streits zwischen dem Regensburger Bischof Senestrey und dem
Kötztinger Bürgermeister Kollmaier sind ja eigentlich Allgemeinwissen in
Kötzting.
An der
Kötztinger „Front“ steht einsam und alleine der Pfarrer Lehner, dem es nicht
gelingen kann die Wünsche der Kötztinger und die Befehle aus dem Konsistorium
in Regensburg in Deckung zu bringen. (Pfarrarchiv Kötzting Ordner 2110).
Der Ärger zwischen den Parteien ist so groß, dass es sogar Stimmen aus dem (altkatholisch dominierten) Magistrat gibt, die den Ritt zur Not auch ohne den katholischen Pfarrer durchführen würden.
Der Ärger zwischen den Parteien ist so groß, dass es sogar Stimmen aus dem (altkatholisch dominierten) Magistrat gibt, die den Ritt zur Not auch ohne den katholischen Pfarrer durchführen würden.
Musterung oder Pfingsthochzeit
1872 kommen
sich das Ersatzgeschäft(=Musterung) und die Pfingsthochzeit in die Quere
29.4.1872: Der Bezirksamtmann Dandl, Nachfolger Carl von
Paurs stellt fest: 350 Wehrpflichtige werden gemustert und bei dem
Zusammentreffen der sehr zu Exzessen neigenden Burschen erscheint es im
Interesse der öffentlichen Sicherheit,
am Pfingstdienstag keine Tanzveranstaltung zu genehmigen auch weil der
Saal des Bierbrauers Schmidt für die Musterung gebraucht wird.
1.5.1872 (Auszug aus dem Sitzungsprotokoll)
1.5.1872 (Auszug aus dem Sitzungsprotokoll)
Der Magistrat
und mit ihm wohl der Bierbrauer Schmidt sind "not amused" und stellen
fest, dass man das seit 400 Jahren gefeierte Fest nicht verändern möchte, es
sich um eine geschlossene Gesellschaft handle, zu der fremde Burschen eh keinen
Zutritt hätten, es noch andere Lokalitäten für den Tanz gäbe und es ansonsten
auch noch eine Instanz über dem BZA gäbe, die kgl Kreisregierung. .
Aber, der
Ober sticht den Unter: BZAmann
Dandl schreibt am 6.5.1872 an den Magistrat:
Das Ersatzgeschäft
geht vor, daher Vorschlag die Pfingstdienstaghochzeit auf den folgenden Samstag
zu verschieben verwehrt sich aber gegen die "befremdlichen" Formulierungen in dem Antwortschreiben des
Magistrats und lobt den Bierbrauer Schmid, den er in der Sache wohl als
entgegenkommender empfand als den Kötztinger Magistrat.
Der Unter
gibt nach, es hilft ja nichts: Am 8.5.1872 schreibt der Magistrat an das Bezirksamt
Der Magistrat
stoppt die Pfingsthochzeit am Pfingstdienstag, überlässt es aber den
Beteiligten entweder ganz darauf zu verzichten oder aber es an einem späteren
Tag nachzuholen. Gleichzeitig bittet der
Magistrat das BZA, zukünftig bei der Wahl des Musterungstermines auf die
Pfingstfeierlichkeiten Kötztings Rücksicht zu nehmen.
In einem längeren Schreiben versucht der Magistrat den Eindruck zu entkräften, die knappen Formulierungen im Ratsprotokoll würden das BZA schlecht dastehen lassen.
In einem längeren Schreiben versucht der Magistrat den Eindruck zu entkräften, die knappen Formulierungen im Ratsprotokoll würden das BZA schlecht dastehen lassen.
Zum Ende des
19. Jahrhundert setzt langsam eine dichtere Überlieferung an Pfingstrittsakten
ein und jeder Pfingstbräutigam hatte damals bereits eine
Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen, mit mehreren durchaus logischen
Punkten. Einer aber stach für mich heraus, der Pfingstbräutigam musste
verbindlich zusagen, dass er mit seiner Braut, seinen Begleitern und dem Freundeskreis NICHT einen gemeinsamen Ausflug nach Grafenwiesen machen würden und er dieses
auch aktiv unterbinden müsste.
Dies könnte,
meiner Meinung nach, ihren Ursprung in der Verschiebung des zweiten Pfingsthochzeit
mit einem Hinweis auf den Sonntag nach Pfingsten sein, denn: am Sonntag nach
Pfingsten ist in Grafenwiesen Kirta…..
Übrigens:
dort öffnet dann der Pfarrer, in anderen Stimmen der Mesner, die Tür am
Kirchturm und lässt die Bremsen aus….
Wir reiten
nach Schönbuchen:
Am 6.5.1875 entscheidet der Bezirksamtmann Dandl,,
nachdem ein Blatternausbruch in Niederndorf epidemisch geworden war, dass der
Pfingstritt für heuer zu unterbleiben hatte.
Der Magistrat, mit Bürgermeister. Kollmaier (genau DER Kollmaier) an der Spitze entschied dann in Einvernehmen mit dem katholischen Pfarramt am 12.5.1875: der Pfingstritt 1875 geht nach Schönbuchen.
Der Magistrat, mit Bürgermeister. Kollmaier (genau DER Kollmaier) an der Spitze entschied dann in Einvernehmen mit dem katholischen Pfarramt am 12.5.1875: der Pfingstritt 1875 geht nach Schönbuchen.
Im ausgehenden 19. Jahrhundert, mit neuem Personal im Magistrat und in der Pfarrei, kam es langsam wieder zu dem guten Einvernehmen miteinander, der so viele Jahrhunderte geherrscht hatte. Nun waren es nur noch äußere Einflüsse, die manchmal die Pfingsthochzeit ausfallen ließ, der Ritt hatte all die 200 Jahre lang immer stattgefunden.
Sollte der heurige Pfingstritt, der 201. Ritt nach der Wiedereinführung, der lieben Corona zum Opfer fallen dann reiten wir halt im Jahre 2021, warten wirs einfach mal ab.
Sollte der heurige Pfingstritt, der 201. Ritt nach der Wiedereinführung, der lieben Corona zum Opfer fallen dann reiten wir halt im Jahre 2021, warten wirs einfach mal ab.
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