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Donnerstag, 28. Juni 2018

Datenschutz

die neue Datenschutzverordnung bzw. Klarstellung inwieweit die überhaupt auf diesen privaten, komplett nichtkommerziellen, heimatgeschichtlichen Blog zutreffend ist.


Datenschutzerklärung

Datenschutz

Als Betreiber dieser Seiten nehme ich den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst.
Die Nutzung dieses Blogs ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. 
Ich weise aber darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

 Da ich in diesem Blog ausschließlich über zeitgeschichtliche bzw. historische Ereignisse schreibe greift hier der Paragraph 23 und dort wiederum die Punkte 1 und 3 des KunstUrhG


Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
                                                                            § 23




(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

In einem anderen Kommentar werden diese 4 Punkte in einem Satz zusammengefasst:


Keiner Einwilligung bedarf es bei der Verbreitung und Veröffentlich regelmäßig, wenn die Bilder zur Zeitgeschichte gehören, Personen auf den Bildern nur als Beiwerk erscheinen, Versammlungen, Aufzüge, Demonstrationen usf. abgebildet sind oder die Abbildungen einem höheren Interesse der Kunst dienen (§ 23 Absatz 1 KunstUrhG). Dies gilt jedoch ebenfalls nur, insofern die schutzwürdigen Interessen des Abgebildeten bzw. dessen Angehörigen dadurch nicht verletzt werden.

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