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Mittwoch, 29. Juli 2026

Erinnerungen an Altkötzting - Nr. 68 Kötzting erhält eine elektrische Straßenlampe

Im Jahr 1955 blickte ein Kötztinger Berichterstatter – Redaktionskürzel „gw“ – in der Lokalzeitung auf die Anfänge der elektrischen Straßenbeleuchtung zurück. Für uns sind solche zeitgenössischen Erinnerungen wahre Glücksfälle, denn damals konnten noch zahlreiche Zeitzeugen aus eigener Erfahrung erzählen, wie die Straßen Kötztings vor der Elektrifizierung Abend für Abend von Petroleumlaternen beleuchtet wurden und die Laternenanzünder zu ihrem vertrauten Ortsbild gehörten.

Und plötzlich flammten die elektrischen Lampen auf

45 Jahre elektrische Straßenbeleuchtung

gw. Kötzting. In diesem Jahre kann unsere Stadt ein Jubiläum besonderer Art begehen: Heuer jährt es sich zum 45. Male, dass in Kötzting die elektrische Straßenbeleuchtung eingeführt wurde. Im Jahre 1910 beschloss der damalige Markt-Magistrat, anstelle der bisherigen Petroleumbeleuchtung elektrisches Licht zu installieren – ein Beschluss, der noch im gleichen Jahre in die Tat umgesetzt wurde. Die Installierung nahm eine auswärtige Firma vor, und neugierig sah die Bevölkerung den Monteuren zu, die auf hohen Leitern die Arbeiten ausführten. Dabei stürzte in der Marktstraße ein Monteur ab und zog sich schwere Verletzungen zu.

Und dann war es so weit: Wie mit einem Zauberschlag flammten eines Abends die neuen Lampen an allen Brennstellen zugleich auf und verbreiteten ein helles Licht, das im Gegensatz zu den bisher brennenden Petroleumfunzeln die Straßen schön beleuchtete. Kötzting war moderner geworden, und die Bürger waren nicht wenig stolz auf diese neue Errungenschaft und freuten sich.

Freilich ging damit auch wieder ein Stück Romantik dahin. Nun blieben die Laternenanzünder wie beispielsweise der alte „Hartl“ und der „Riekerl“ aus, die ehedem allabendlich mit ihrer Leiter angerückt kamen, um die an den Häusern angebrachten Laternen zu entzünden. Verbreiteten die Lampen auch nicht viel Licht – ihr trauter dämmeriger Schein erweckte doch ein Gefühl der Geborgenheit im Dunkel der Nacht, wenn ein einsamer Wanderer zu später Stunde durch die menschenleer gewordenen Straßen schritt. Und guckten sie nicht wie schmunzelnde wohlwollende Gesichter zur Winterszeit bei nächtlicher Schlittenfahrt über die steile Marktstraße, wenn keine Gefahr drohte, weil der alte Polizeidiener Hummel schon schlief und die Gendarmen beide Augen zudrückten?

Und wenn der Mond am Himmel stand und mit seinen Strahlenfingern zart und behutsam die Giebel der Häuser versilberte, seine Lichtflut in das Wasser der Brunnen tauchte und sich in den Scheiben der Laternen spiegelte, dann durften sie ruhen, weil der alte Geselle am Himmelszelt ihre Arbeit mitversah.

Aber wenn der „Böhmische“ durch Kötztings Straßen fauchte, in den dunklen Spätherbstnächten an Fensterläden und Türen rüttelte, sodass jedermann gerne sein gemütliches Heim oder die warme Wirtsstube aufsuchte, dann blakten die Lampen, zuckten die Flammen und wehrten sich mit aller Kraft gegen den heulenden Sturm, der ihnen ans Leben wollte. Und doch erlosch da und dort eine Laterne, wurde es dunkel an dieser oder jener Straßenecke, und die Laternenanzünder hatten große Mühe, ihre Pfleglinge wieder zum Leuchten zu bringen, weil ihnen der Nordostwind immer wieder die Flamme ausblies.

Längst, lang ist es her, dass diese Blume kleinstädtischer Romantik verwelkt ist. Zwei furchtbare Weltkriege mit all ihren verheerenden Folgen sind inzwischen über die Erde hinweggebraust. Vieles, sehr vieles hat sich in diesen 45 Jahren auf der Welt und in unserer kleinen Stadt geändert, viele der damals Lebenden ruhen heute unter dem grünen Rasen und unsere Stadt ist gewachsen. Anstelle der seinerzeit so sehr bestaunten Lampen erhellen nunmehr vom Bahnhof bis zum oberen Markt Neon-Leuchten die Straßen Kötztings, und es dürfte wohl nicht mehr so lange dauern, bis die Stadt vollständig in dieses Licht getaucht ist. Da ist es reizvoll, sich der Zeit zu erinnern, da noch die Petroleumlaternen die Straßen notdürftig erleuchteten und man dies trotzdem noch als Fortschritt betrachtete!


Die Straßenbeleuchtung "Anno dazumal"


Bereits im Jahr 1835 beschäftigte sich der Kötztinger Magistrat erstmals mit der Einführung einer öffentlichen Straßenbeleuchtung – damals natürlich noch lange vor dem elektrischen Zeitalter. Die Magistratsräte wollten zunächst die Meinung des Gemeindeausschusses einholen, ob eine solche Maßnahme überhaupt befürwortet werde. Zugleich unterbreiteten sie konkrete Vorschläge, an welchen Stellen des Marktes die ersten Laternen errichtet werden sollten:

An der Ecke des Hauses des Bürgers Dirscherl
am Rabenbauerhaus (= Decker)
am Hauseck der Witwe Deschermaier (= Achtler)
am Hauseck des Wolfgang Amberger
am oberen Eck des Rathauses
an der Ecke des Hauses der Elisabeth Dreger
an der Ecke des Johann Hofbauerschen Hauses (= Alchemilla)
an der Ecke des Deggerschen Hauses (= Gartner)
am oberen Hauseck des Müllers Amberger
an einem Pfeiler befestigt in der Mitte auf der Brücke

Gleichzeitig beauftragte der Magistrat die voraussichtlichen Anschaffungskosten zu berechnen und den zu erwartenden jährlichen Unterhaltungsaufwand zu ermitteln.
In einer weiteren Spezifizierung hielt das Gremium schließlich fest:
Es dürfte die Beleuchtung sich nicht allein auf die Wintermonate, sondern auch auf solche Tage im Sommer erstrecken, an welchen das Mondlicht bis zur Mitternachtsstunde oder aber doch wenigstens bis 11 Uhr mangelt.

Der Gemeindeausschuss ließ sich jedoch nicht zu einer Entscheidung drängen. Bevor nicht konkrete Kostenvoranschläge auf dem Tisch lagen, wollte er zu dem Vorhaben keine Stellung beziehen.

StadtA Kötzting AA VI 10 Antwortscheiben aus Regensburg


Das erste Ergebnis der Erkundigungen fiel eher ernüchternd aus. Zwar verfügten die Städte Cham, Straubing und Regensburg bereits über öffentliche Straßenbeleuchtungen, doch nur die Anlage in Regensburg wurde als „schön und zweckmäßig“ beurteilt.
Gleichzeitig gab man zu bedenken, dass der Kötztinger Spengler „schon ein alter Mann, mit derley Arbeith nicht viel bekannt“ sei. Dabei seien gerade die Laternen einer der wesentlichsten Bestandteile einer Straßenbeleuchtung, denn – wie es in dem Gutachten heißt – „die Laternen zur Straßenbeleuchtung aber einer der wesenthlichen Bestandtheile derselben geben, von deren Zweckmäßigkeit und der Bauart sowohl als was die Verbreittung der Lichtstrahlen betrifft, eine der Hauptsachen abhängt.“

Dennoch sollten noch viele Jahre vergehen, ehe das Vorhaben Wirklichkeit wurde. Erst im Jahr 1846 erhielten Magistrat und Marktgemeinde die Genehmigung des Landgerichts, die geplanten Straßenlaternen anzuschaffen und an den vorgesehenen Standorten aufzustellen.
Doch allein mit der Montage der Laternen war es offensichtlich nicht getan. Dass eine Straßenbeleuchtung auch regelmäßig betrieben und unterhalten werden musste, zeigt eine eindringliche Beschwerde des Landgerichts aus dem Jahr 1858, die ausdrücklich auf die Genehmigung von 1846 Bezug nimmt:

„... Trotz dieser Genehmigung musste man in neuester Zeit die Erfahrung machen, dass die Straßenbeleuchtung gänzlich unterlassen wird, indem bei den finsteren Nächten auch nicht eine Laterne sich angezündet zeigt. Der Magistrat wird daher beauftragt, unverzüglich Sorge zu tragen, dass die Straßen in den Zustand einer ordentlichen Beleuchtung gebracht werden.“

Kötzting, den 31. Juli 1858
Der k. Landrichter v. Paur

Die Wirkung der landrichterlichen Anordnung war geradezu ernüchternd. Genau zwei Abende lang – am 31. Juli und 1. August 1858 – erfüllte der Magistrat seine Pflicht. Danach herrschte wieder der alte Zustand: Die Laternen blieben ungelöscht, vielmehr gar nicht erst angezündet, und der Markt lag nachts erneut im Dunkeln. In heutiger Sprachdiktion würde man wohl sagen, der Kötztinger Landrichter war alles andere als „not amused“. Nachdem seine Anordnung gerade einmal zwei Tage lang beachtet worden war, platzte ihm endgültig der Kragen. Entsprechend deutlich fiel sein nur wenige Tage später verfasstes Schreiben aus:


"... ausser diesen beiden Malen unterblieb die Strassenbeleuchtung, wiewohl die Nächte äußerst finster waren. Der Magistrat Koetzting wird beauftragt , sich binnen 24 Stunden, bei Meidung der Abordnung eines Wartbotens darüber zu vedrantworten, warum dem Befehle v.d. 31ten v. Mts nicht durchwegs nachgekommen wurde.
Hier bei wird dem Magistrat bedeutet, dass bei fernerem Missachten der amtlichen Befehle gegen ihn weiters fürgeschritten wird und dass man bei der einstigen Rechnungslage genau auf den Positionsansatz "Strassenbeleuchtungf" und die richtige Verwendung der Summe merken wird.
Kötzting am 9ten August 1858
Der königliche Landrichter
von Paur"



Spätestens jetzt war aus einer freundlichen Erinnerung eine unmissverständliche Dienstaufsicht geworden. Der Landrichter drohte nicht nur mit der Entsendung eines Wartboten, sondern kündigte zugleich an, künftig auch die Ausgaben für die Straßenbeleuchtung genau zu überprüfen. Deutlicher konnte man dem Magistrat kaum zu verstehen geben, dass Geduld und Nachsicht endgültig erschöpft waren.

 
Einschub:
Die Androhung eines Wartboten war weit mehr als eine bloße Förmlichkeit. Der Bote hatte das Schreiben zu überbringen, auf eine sofortige schriftliche Antwort zu warten und diese wieder an die Behörde zurückzubringen. Bezahlen musste diesen „Sofortdienst“ ausgerechnet derjenige, der den Anlass dazu gegeben hatte – in diesem Fall also der Kötztinger Magistrat.
Einschub Ende

Wie schwierig es - trotz guten Willens von seinen der Nachtwächter - in Kötzting war, diesem Befehl nachzukommen zeigt ein weiteres amtliches Schreiben des Magistrates nach Aufforderung durch das  Bezirksamt. (Nach der staatlichen Aufteilung der Funktionen des früheren Landrichters wurden die Landgerichte in Bezirksämter umbenannt, der Landrichter wurde folgerichtig der Bezirksamtmann. Dieser hatte nun nur noch Verwaltungsfunktionen und verlor seine vorherigen Aufgaben als Polizeichef und Richter)

„Bei k. Bezirksamt ist Klage wegen Mangel der Straßenbeleuchtung geführt worden. Der Polizeidiener wird daher beauftragt, allen jenen Hauseigenthümern, welche Steine, Bretter oder anderes Baumaterial an den Häusern gelagert haben, wo sich Strassenlaternen befinden, und welche nicht angezündet werden können, gegen Unterschrift zu eröffnen, dass sie solche Plätze zu räumen haben...“

Hinter diesen auf den ersten Blick harmlos wirkenden Baustofflagern verbarg sich jedoch eine Katastrophe. Im Juni 1867 war Kötzting von einem verheerenden Marktbrand heimgesucht worden, bei dem nahezu die Hälfte aller Anwesen innerhalb des Marktes zerstört worden war. Überall stapelten sich Steine, Bretter und anderes Baumaterial, weil die Bewohner ihre Häuser vor dem herannahenden Winter wenigstens notdürftig wieder bewohnbar machen wollten. Dass dabei manche Straßenlaterne buchstäblich hinter Baumaterial verschwand und nicht mehr angezündet werden konnte, war eine unmittelbare Folge dieser gewaltigen Wiederaufbauarbeiten.

 Nachdem die Kötztinger Marktstraßen nach dem Marktbrand teilweise einen neuen Zuschnitt erhielten, wurde 1868 dann auch im neuen Pfeffergraben und am oberen Zugang zum Markt, beim Schmied Kuglmeier, ein Straßenlaterne angebracht.

Dem Akt im Stadtarchiv liegt auch ein Verkaufprospekt für solche Petroleumlampen bei:







Doch die Beschwerden – und ebenso die Rechtfertigungsversuche des Magistrats – wollten kein Ende nehmen. Vom 28. Februar 1868 findet sich bereits die nächste Beanstandung des Bezirksamtes in den Akten. Erneut wurde gerügt, dass trotz finsterer Nächte keine Straßenbeleuchtung brenne.Die Antwort des Magistrats liest sich aus heutiger Sicht fast schon amüsant. Eine regelmäßige Beleuchtung sei gar nicht erforderlich,

„... weil der Mond im ersten Viertel alle Monate schon so hell leuchtet, dass das Strassenlaternenlicht verschwindet und die Ausgaben auf Beleuchtung unnütz wären.“

Treffender lässt sich die bescheidene Leuchtkraft der damaligen Petroleumlaternen wohl kaum beschreiben. Wenn bereits ein Mond im ersten Viertel ihr Licht nahezu bedeutungslos erscheinen ließ, dann dürfte der Gewinn an Helligkeit in den Kötztinger Straßen tatsächlich eher bescheiden gewesen sein.

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