Im Staatsarchiv Landshut hat sich ein umfangreicher Schriftverkehr erhalten, der den Kirchenbau in Blaibach zum Thema hat. Ausgerechnet in einer Zeit war dieser Neubau notwendig geworden, in der das Leben für unsere Vorfahren infolge schwerer Missernten und der daraus entstandenen Not in Bayern unglaublich hart geworden war. (StA Landshut Kirchendeputation Straubing A 395)
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| Bild entnommen aus dem Beitrag Chronik der Pfarrei Blaibach Teil 1 von Pfarrer Ferdinand Köstler |
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Wie unglaublich schwer diese Zeit damals für die Menschen in Bayern gewesen war, habe ich bereits vor Jahren im Zusammenhang mit einem anderen Kirchenneubau beschrieben. Die Parallelen dazu sind mir selbst eigentlich erst „live“ beim Lesen der Blaibacher Archivalien während unseres Lesestammtisches aufgefallen. Wer sich tiefer in diese Problematik einlesen möchte: Hier der Link zu meinem Beitrag über den Bau der Wallfahrtskirche Mariaort im damaligen Landgericht Kelheim, heute Landkreis Regensburg.
Hier der link zum Beitrag: Bau der Wallfahrtkirche in Mariaort 1770-1775
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Es standen sich dabei der Blaibacher Pfarrer Franz Ignatz Rabel (Pfarrer in Blaibach von 1769 bis 1788) auf der einen und der Verwalter der Hofmark Blaibach, der Kötztinger Bürger Martin Dennerl, auf der anderen Seite gegenüber. Beide versuchten nun, die jeweils zuständigen Behörden auf ihre Seite zu ziehen und deren Unterstützung für ihre Position zu gewinnen.
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| Bild entnommen aus dem Beitrag Chronik der Pfarrei Blaibach Teil 1 von Pfarrer Ferdinand Köstler |
Der Blaibacher Pfarrer Ferdinand Köstler – Pfarrer in Blaibach von 1951 bis 1983 – hat in einer umfangreichen Arbeit die Geschichte der Pfarrei Blaibach veröffentlicht. Diese steht auch auf der Homepage der Pfarrkirche St. Elisabeth zum Download zur Verfügung. Allerdings fehlt bei ihm ausgerechnet jener Zeitraum vollständig, um den es in meinem Beitrag geht.
Auch in der Zeittafel zur Geschichte der Pfarrei Blaibach heißt es auf der Homepage nur knapp:
1779
Franciscus Jos. Ignatius Rabel, 1769–1788 Pfarrer in Blaibach, scheint die Kirche gebaut oder zumindest umgebaut zu haben.
Dieses „scheint“ zeigt bereits, wie wenig über die damaligen Vorgänge bislang bekannt war. Mit dem umfangreichen Schriftverkehr, der sich im Staatsarchiv Landshut erhalten hat, können wir nun etwas Licht ins Dunkel bringen. Der Akt stammt aus dem Bestand der Straubinger Kirchenadministration. Diese Behörde prüfte die Kirchenrechnungen und hatte von staatlicher Seite auch die Ausgaben bei Baumaßnahmen im Blick. Natürlich war bei kirchlichen Bauvorhaben auch Regensburg mit eingebunden; die entscheidende Genehmigungshürde für solche Bauausgaben lag jedoch bei der Regierung.
Pfarrer Ignatz Rabel - hier mit seiner persönlichen Hand- und Unterschrift; das verschnörkelte "mp" am rechten unteren Rand bedeutet "manu propria = eigenhändig" - schrieb sich seinen Frust über die Hofmarksverwaltung vom Leibe und dadurch kennen wir den Zustand der Pfarrkirche aus dem Winter 1770/71
Am 28. Dezember 1770 schrieb er, er fühle sich verpflichtet zu berichten, dass "alhiesige Pfarrgotteshaus Blaybach dem täglichen Einsturz exponiert seye; allermaßen sich das Hauptegg rechter Hand bey dessen Eingang eine völlige Öffnung hat, dergestalten, dass iedermann ohne Ville Ermiehung in dieses ohnehin mit Pfällen schon unterstützte Gotteshaus bei versperrten Thüren kommen mag, und der ganze Kirchengüpel (=Giebel) nahe um einen ganzen Werchschuech überblicht, hiermit selber in dem Gottesacker hinaus fallen miesse. Das Kirchengewölb selbsten auch wegen einer weichenten gemäuer sich völlig abgliebte (=abklüften) .,,,,
Seit Jahren schon wäre Kalk beigeschafft worden, und auch das nötige Bauholz läge bereits vor Ort. Nun bestünde die Gefahr, dass dieses „zu verfaulen beginne“, wenn nicht endlich mit dem Bau angefangen würde.
Rabel bat nun „Seine Churfürstliche Durchlaucht“, Einfluss auf die Herrschaft Runding zu nehmen. Diese sollte endlich die Kirchenrechnungen „ehebaldigst herstellen“ und vor allem die ausstehenden Zinsen aus den ausgegebenen Kapitalien eintreiben.
Hier schließt sich zum ersten Male der Kreis zu der eingangs geschilderten schwierigen wirtschaftlichen Lage in Bayern. In diesen Notzeiten war es offensichtlich alles andere als einfach, die fälligen Zinsen von den Schuldnern einzutreiben. Schlimmer noch, manche Auflagen von "oben" untersagten dieses sogar ausdrücklich. Gerade diese Einnahmen aber wurden nun dringend benötigt, um den notwendigen Kirchenbau überhaupt finanzieren zu können.
Die Straubinger Kirchenadministration schrieb nun ihrerseits - am 16.1.1771 - einen geharnischten Brief an das Herrschaftsgericht Runding. Darin griff sie sämtliche Forderungen des Blaibacher Pfarrers auf und forderte die Rundinger – bei Androhung einer Strafe von sechs Reichstalern – auf, binnen 14 Tagen Bericht zu erstatten.
Es hat den Anschein, als habe auch Pfarrer Rabel eine Abschrift des Befehlsschreibens an die Rundinger erhalten – oder zumindest kannte er dessen Inhalt und die darin gesetzten Fristen. Denn mit Datum vom 6. Februar legte er noch einmal nach und schilderte eindringlich die derzeitigen Probleme mit dem Gottesdienst in Blaibach angesichts der ruinösen Pfarrkirche. Bereits in seiner Einleitung machte er seinem Unmut Luft und schrieb, dass „wir schon seit 5 Jahren von bemelten Rundigischen Herrschaftsgericht anstadt einer Kirchenerbauung bei einer eitlen Vertröstung das Verbleiben“ hätten...
"Die Pfarrkinder aber in die gröste Betranknuss schon seint gesezt, da wir nit mehr in der Kirch wegen Höchst zu beförchtenden Sturtz, sondern schon mehrere Wochen die pfarrliche Gottesdienst in der Seelen Kappellen, die nit den halben Vierteltheil der Pfarkinder fasset, verrichten miessen, wo auf dem friedhof theils wegen der Kälte, theils wegen zu Zeiten anstossenten regenwetter der größte Theill von den Gottesdiensten abgehalten wird:"
Er fordere die "bäldigste Abtragung und gänzliche Einreissung des schon gleicham in den zügen liegenten und schir wankhendten Gotteshauses zu thun"
Würde das Gotteshaus noch länger in diesem Zustand stehen bleiben, so seien weitere Schäden unausweichlich:
- Das unmittelbar daneben stehende Mesnerhaus und dessen Stadel seien gefährdet.
- Die Dachziegel, die man beim Neubau noch verwenden könne, würden herabfallen und zerbrechen.
- Auch der noch brauchbare Kirchturm würde durch die eindringende Feuchtigkeit Schaden nehmen.
- Und gerade jetzt, in der Winterszeit, würden noch alle Pfarrkinder beim Bau mithelfen können. Später im Jahr, wenn die Feldarbeit anstünde, wäre dies nicht mehr der Fall.
Abschließend richtete der Pfarrer noch einmal die dringende Bitte an die Regierung, das Herrschaftsgericht Runding zu zwingen, „allzugleich“ mit dem Bau zu beginnen.
Und die Kirchenadministration legte tatsächlich noch einmal nach. Bereits am 8. Februar 1771 schickte sie einen weiteren, erneut strafbewehrten Auftrag nach Runding. Gleichzeitig informierte sie nun auch das Kötztinger Landgericht über die Angelegenheit. Sollte Runding weiterhin nicht reagieren und mit dem Kirchenbau beginnen, so erhielt das Landgericht den Auftrag, den Bau selbst in die Wege zu leiten – und sich die dafür aufgewendeten Gelder anschließend von den Rundingern zurückzuholen.
Nun endlich reagierte auch das „Baron Notthafftische Hofmarchs Gericht Playbach“ – und schrieb sich dabei einen gewissen Frust über Pfarrer Rabel und dessen Anwürfe von der Seele. Unterstützung für seine Position suchte das Hofmarksgericht in einem „Sachverständigengutachten“ von Handwerkern, die zuvor die Blaibacher Kirche begutachtet hatten. Und hinter diesem Hofmarksgericht Blaibach stand niemand anderes als der bereits eingangs erwähnte Administrator Martin Dennerl.
Nun also hören wir die andere Seite.
Zuerst äußert sich der Schreiber überrascht, dass so kurz nach dem ersten Schreiben gleich der zweite folgte mit dem "unvermutheten gdigsten Auftrag, das ungehindert eben iezt bei unß die stärkste Wüntters Käte, doch gleichwohl sub termino 8 Tägen in die abtragung dess Langhauss , umso mehr sezen lassen solle, als es im wüdrigen das Pflegghrt Közting auf meine Unkösten bewürken würde"
Dennerl schrieb zwar einleitend, dass er durchaus einiges an Pfarrer Räbel auszusetzen hätte, „Seine Churfürstliche Durchlaucht“ damit aber nicht behelligen wolle. Nun ja – im weiteren Verlauf seines Schreibens tat er dann ziemlich genau das Gegenteil und beschwerte sich massiv über den Blaibacher Pfarrer.
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| Unterthännigst gehorsamster Joh: Martin Dennerle Administrator mp |
Die Kirche sei keineswegs erst seit fünf oder sechs Jahren ruinös. Bereits bei seiner eigenen Amtseinführung – „tempore immissionis“ – habe er das Gotteshaus in diesem schlechten Zustand vorgefunden. Wegen des allgemeinen Geldmangels sei es jedoch nicht möglich gewesen, die Schäden zu beheben. Immerhin habe er es in Zusammenarbeit mit dem vorherigen Pfarrer so weit gebracht, dass Kostenvoranschläge und Baupläne – in den Akten als „Risse“ bezeichnet – eingeholt worden seien. Man habe Kalk angeschafft, Bauholz geschlagen und dieses bereits vor Ort gebracht.
Vom Straubinger Stadtmaurermeister habe man sogar ein Modell anfertigen lassen, das sich, wie Dennerl ausdrücklich bemerkte, „noch zur Stund im Pfarrhof Playbach sich befinde“.
Die beim Ordinariat eingereichten „Rüss und Überschläg“, also die Baupläne und Kostenvoranschläge, seien dort „in der Hauptsach ratifiziert“ worden.
Da aber die Mutterkirche in Blaibach selbst nicht über die notwendigen Mittel verfügte, hatte man daran gedacht, „das von der Filial Weissen Regen ein Beitrag beschehen könnte, weill die Muetterkürchen in Ansehun WeissenRegen grosse Ausgaben“. Für die Betreuung von Weißenregen müsse die Pfarrei mehrere Priester „halten“ und darüber hinaus mehrere Zimmer für diese erbauen.
Überdies habe Weißenregen bereits 1000 Gulden zum Turmbau der Kötztinger Pfarrkirche beitragen müssen – und dies, obwohl „das Kötzting mit Weissenregen die geringste Connexion habe, oder iemals gehabt hat.“
Das Ordinariat forderte danach die Kirchenrechnungen von Weissenregen an und wies gleichzeitig an, dass die zukünftigen "Divina", also die Gottesdienste, in der "vorhandenen zimlich grossen und mit neuen Verschlägen erweitterten Seellen Kapellen gehalten werden" sollten.
Dies alles sei Pfarrer Räbel natürlich bekannt gewesen, denn bereits vor einem halben Jahr habe Dennerl ihm die „Rüss, Überschläg und consistorial befehle“ vorgelegt. Gleichzeitig habe er den Herrn Pfarrer ermahnt, den „Weissenregener Vermögensbestand vom churfürstlichen Pfleggericht Kötzting“ abzufordern und nach Regensburg einzusenden.
Ob Pfarrer Räbel dies tatsächlich getan habe, sei ihm unbekannt.
Was Dennerl aber ganz genau wisse: Pfarrer Räbel habe ihm gegenüber kein einziges Wort über die ganze Angelegenheit verloren und ihm auch nicht einen Buchstaben darüber geschrieben. Dies, so Dennerl, hätte dem Pfarrer wohl besser angestanden als dieses „unwahrhafte und verleibdische Vorschreiben“.
Dennerl war sich sicher, dass Pfarrer Räbel nicht von alleine auf diesen „unausführlichen und schädlichen Gedanken“ gekommen sei, die Kirche ausgerechnet in diesen strengen Wintermonaten abzureißen. Dazu sei es wohl erst gekommen, „wann nicht ein erst kurz auf Blaybach gekommener Kaplan ihne und gleichsam schon allen Pauern im Dorf versichert hätte, das er gleich aus Straubing (= Kirchenadministration) noch in diesem Wünnter eine Neue Kürchen beyhollen wollte.“
Den Vorwürfen des Pfarrers hielt Dennerl nun Punkt für Punkt entgegen:
- Die Gefahr eines Einsturzes der Kirche sei bei Weitem nicht so groß, wie von Räbel behauptet. Zum Beweis verwies Dennerl auf das seinem Schreiben beigelegte Protokoll der Begutachtung.
- Die Bauhölzer lägen bereits auf der „Zimmerstatt“; 200 Tragen Kalk und viele Klafter „Rauchestein“ seien in Blaibach auf Vorrat vorhanden.
- Er könne den Pfarrer gar nicht schon seit fünf Jahren mit leeren Versprechungen hinhalten, schließlich sei Räbel selbst erst „im zweiten Jahr auf der Pfarr“.
- Auch könne sich kein Pfarrkind über die Abhaltung der Gottesdienste in der Seelenkapelle beschweren. Diese sei neu eingedeckt und ihre Nutzung vom Ordinariat selbst angeordnet worden. Außerdem sei „die filial Weissenregen nur eine halbe Stund von Playbach entfernt, in welche alle Feuerdäg wenigst 3 heilige Messen gelesen werden, und wohin ohnedas das mehriste Volck abzulaufen pflegt.“
- Ist die Kälte bei uns im Wald eben so häftig, das man sich kaum in einem Zimmer retten kann, minde rjemand im Stadn seye, auf dem dach, oder Mauer zu stehen...
Abschließend verwies Dennerl auch auf das derzeit äußerst schwierige wirtschaftliche Umfeld. Und „so harth auch immer eben gegenwärtig die Zeit zum zahlen“ sei, werde er auf höheren Befehl hin trotzdem versuchen, die ausstehenden Zinsen beizutreiben. Bei all diesen wirtschaftlichen Schwierigkeiten und den bereits von der Herrschaft erbrachten Vorleistungen für den Kirchenbau konnte sich Dennerl dann eine weitere, ziemlich deftige Spitze gegen Pfarrer Räbel nicht verkneifen. „Nebenbey“, so berichtete er, habe „Herr Pfarrer schon mehr als vor 300 fl Pier dem Preuhaus abgetrunckhen“.
Am Ende seines Schreibens erklärte Dennerl, dass er wegen seiner zahlreichen Reisen in administrativen Angelegenheiten nicht in der Lage sei, die geforderten Rechnungsbücher innerhalb der gesetzten Frist fertigzustellen, und bat deshalb um eine Fristverlängerung.
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Weiter berichtete Dennerl von den aktuellen Problemen bei der Eintreibung der Zinsen:
„Die alt ausständige Interesse (= Zinsen) stecken unter dem bekannten creditweesen, die nach der gdisten geheimnen Rathsresolution dermalen nicht bezahlt werden können und dörfen....“
Und genau hier findet sich für mich die Parallele zu den Schilderungen beim Bau der Wallfahrtskirche Mariaort, auf die ich bereits eingangs verwiesen habe. Auch dort waren die wirtschaftliche Not und die Probleme des damaligen Kreditwesens ein entscheidender Hintergrund für die Schwierigkeiten bei der Finanzierung des Kirchenbaus.
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Dem Schreiben Dennerls war auch ein Protokoll der „Bausachverständigen“ beigelegt. Erstellt worden war es vom Rhaindorfer Zimmermeister Joseph Peinkofer und dem ebenfalls aus Rhaindorf stammenden Maurergesellen Michael Preu.
Beide „Bausachverständigen“ kamen zu dem Ergebnis, dass – sofern das Dach gut unterhalten werde – das „Gewölb weith noch über ein Jahr ganz sicher halten wurde“. Allerdings machten sie gleich eine bemerkenswerte Einschränkung: Es dürfe im Sommer kein starkes Donnerwetter auftreten, „deren Knall und Stöß auch die allerbeste Gebäude manchmal erschüttert“.
Das Loch in der Giebelmauer könne geschlossen werden. Auch habe es den Anschein, als würde sich derzeit kein weiterer Stein aus dem Mauerwerk lösen. Ähnlich verhalte es sich mit den Dachziegeln – allerdings wiederum unter der Voraussetzung, dass kein „Sturmwünd, welcher auch der besten Tachungen nit zu verschonnen pflegt“, auftreten würde.
Beim Kirchturm sei lediglich der Mörtel abgefallen, was man während des Winters ohnehin nicht ausbessern könne.
Überhaupt sei die strenge Winterszeit für einen Baubeginn denkbar ungeeignet. Arbeiter seien kaum zu bekommen, und deren gespitzte Werkzeuge würden „wegen des wie Stahl und Eisen gefrorenen Gemäuers große unnüz und Unverantwortliche, muetwillige Unkösten“ verursachen.
Vier Personen würden jetzt im Winter für dieselbe Arbeit benötigt, die im warmen Frühjahr von einer einzigen Person erledigt werden könne.
Von einer Gefahr für das daneben stehende Schulhaus und den „heylligen Stadel“ könne ebenfalls keine Rede sein.
Auch Räbel erfuhr von Dennerls Schreiben und dem Gutachten der beiden „Bausachverständigen“. Gegenüber der Regierung äußerte er die Vermutung, der Bericht der Hofmarksherrschaft sei „aus keiner anderen Absicht, als damit die Sach auf die lange Pankch hinaus protraktiert werden möge“, verfasst worden, und bat erneut darum, den Druck auf Runding zu erhöhen.
Daraufhin reagierte die Kirchenadministration und drohte dem „Baron Nothafftischen Hofmarksgericht Blaibach“ in ihrem Schreiben vom 20. Februar 1771 erneut mit dem Durchgriff durch das Landgericht Kötzting. Sollte nicht unverzüglich mit den Arbeiten begonnen werden, werde das Kötztinger Landgericht den Bau in die Wege leiten. Eine Abschrift dieses Schreibens erhielt auch Pfarrer Räbel.
Das Kötztinger Pfleggericht – damals unter Pflegskommissar von Francken – war über diese Entwicklung nun überhaupt nicht glücklich. Wohl nicht ganz zu Unrecht befürchtete man dort, auf den zunächst vorgestreckten Baukosten sitzen zu bleiben. Das Pfleggericht hätte mit dem Kirchenbau in Vorleistung treten müssen und wäre anschließend darauf angewiesen gewesen, sich das Geld von der Herrschaft Runding zurückzuholen – möglicherweise erst nach jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen. Und selbst dann war keineswegs sicher, ob die gesamten Auslagen tatsächlich wieder hereinkommen würden.
Gleichzeitig befürchtete er, von den Arbeitern bedrängt zu werden, deren Lohn auszubezahlen
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| Unterthänigst gehorsamster Franz Xav: von Francken mp Pflegscommissar |
Die Regierung notierte abschließend auf dem Umschlag des Aktes noch einmal den Inhalt der Schreiben, die nach Kötzting und Runding sowie an Pfarrer Räbel gegangen waren.
Das Kötztinger Pfleggericht wurde darüber informiert, dass das Hofmarksgericht Blaibach ungeachtet seines Berichtes weiterhin aufgefordert blieb, binnen 14 Tagen mit der Abtragung des Langhauses zu beginnen. Schließlich hätten die Pfarrkinder angeboten, die notwendigen Arbeiten kostenlos zu leisten. Die Taglöhne der Maurer und Zimmerleute würde Pfarrer Räbel einstweilen vorschießen und später zur Verrechnung bringen.
Hier endet nun der schriftlich ausgetragene Streit zwischen dem Blaibacher Pfarrer und dem Hofmarksverwalter. Im Ergebnis dürfte das Kirchenschiff wohl kurz darauf abgetragen und anschließend neu erbaut worden sein. Weitere Einzelheiten über den eigentlichen Bau ließen sich sicherlich aus den Blaibacher Kirchenrechnungen erschließen – ebenso das weitere Prozedere bis hin zur späteren Einweihung der Kirche.
Der Akt selbst macht jedoch einen Sprung und endet mit einem Schreiben aus dem Jahre 1790. Damals wandte sich Max Cajetan von Nothafft, Freiherr von Weißenstein, erneut an die Regierung, um über neuerliche Bauschäden und deren Behebung zu berichten.
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| Unterschrift des Barons Cajetan Nothafft 1790 |
Einleitend berichtete Freiherr Cajetan von Nothafft, dass nach dem damaligen Abbruch „die Erbauung dises Pfarrghotteshauses ohnehin nothwendig geworden“ sei. Man habe deshalb „alles angewendet, dass selbe zur größten Ehre Gottes wieder in vollkommenden Stande hergestellt“ wurde.
1788, so berichtete er weiter, sei schließlich auch der Turm vollständig fertiggestellt worden. Für diese beiden großen Bauvorhaben habe man „fast alle Kapitalien verwendet“, sodass die Pfarrkirche nun kaum mehr in der Lage sei, ihre jährlichen Abgaben zu bestreiten.
Und doch standen bereits die nächsten Baumaßnahmen an:
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| Bild entnommen aus dem Beitrag Chronik der Pfarrei Blaibach Teil 1 von Pfarrer Ferdinand Köstler der Pfarrhof in Blaibach |
„Und doch soll sie schon wieder einige Baufähle im Pfarrhof /worüber die Kirche das onus fabricae hat und deren mehrere Jahre wegen bemelten Kirchen und Thurmbau nichts konnte gerichtet werden:/ übernehmen“.
Seit mehreren Jahren schon würde es in die Zimmer des Pfarrers und seiner Kapläne hereinregnen.
Eine allgemeine Sammlung wollte man trotzdem noch nicht veranstalten. Stattdessen bat von Nothafft darum, die Kirchenadministration möge genehmigen, aus dem Kapitalstock der Wallfahrtskirche Weißenregen 200 Gulden für die notwendigen Reparaturen zu verwenden.
Seine Begründung war ebenso kurz wie eindeutig:
„Denn es ist die Schuldigkeit, das die Filiale ihrer Mutterkirche beispringe“!
Die Regierung in Straubing verwies den Freiherrn von Nothafft allerdings an den „Geistlichen Rath“ in München – eine weitere Regierungsbehörde – verbunden mit dem dezenten Hinweis, dass er sich mit seinem Anliegen eigentlich gleich dorthin hätte wenden sollen.
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