Oder anders: was haben Kötzting und Sinzing gemeinsam?
kurz gesagt: beide sind "Beuteoberpfälzer" und beide haben ihre Wurzeln im Niederbayerischen.alter Aktendeckel des Vorgangs aus dem Staatsarchiv Amberg |
Einleitung, oder was ein alter Archivdeckel alles erzählen kann:
Als Archivpfleger und mehr noch Heimatforscher im Stadtarchiv Bad Kötzting liegt mein Hauptforschungsfeld natürlich weniger in Amberg, als Standort der früheren Regierung der Oberpfalz (zu der wir seit der Gebietsreform von 1972 zwar jetzt auch gehören, s.o. Beuteoberpfälzer) und des dort angesiedelten bayerischen Staatsarchives, sondern vor allem im bayerischen Staatsarchiv von Niederbayern in Landshut.
Bei der Durchsuchung des Aktenrepertoriums der früheren Kammer des Inneren stolperte ich dann über einen Akt über Sinzing und habe ihn natürlich gleich ausheben lassen.
neues Deckblatt Staatsarchiv Landshut |
Bereits auf dem Deckblatt des ungefähr 5 cm dicken Aktes sieht man die "Reise", die Sinzing und damit auch dieser Kirchenbauakt im 19. Jahrhundert hat machen müssen, bis es endlich seinen Platz in der Oberpfalz gefunden hatte, durchaus mit Ähnlichkeiten zu Bad Kötzting.
Doch zuerst einmal zurück zur "turbulenten" Geschichte Sinzings, turbulent, was die regionale Gebietszugehörigkeit angeht. Bis heran ins 19. Jahrhundert gehörte Sinzing, wie man auf gut bayerisch sagt, "gerichtsmassig" zum Pfleggericht Kelheim, das heißt, um im bayerischen Idiom zu bleiben: "eingesperrt worden sind die Sinzinger in Kelheim". Das dortige Amt hatte sowohl die Hoch- als auch - bis auf wenige Ausnahmen - die Niedergerichtsbarkeit für Sinzing über. (siehe auch Rudolf Ottlinger, Sinzing, von den Anfängen bis zur Gegenwart Seite 116ff.)
Die Niedergerichtsbarkeit umfasste neben der Abstrafung von kleineren Delikten (kleine, sehr kleine Diebstähle, Beleidigungen und Raufereien ohne Waffen bzw. ohne dass Blut geflossen war) auch alles das, was heutzutage ein Notar und ein Grundbuchamt zu verbriefen hätte.
Die Grundherrschaft - also den "echten" Besitz der Bauernhöfe und der Grundstücke - über die 52 Anwesen teilten sich im Wesentlichen die Klöster Prüfening und das Damenstift Niedermünster. Um also bei der obigen, etwas flapsigen, Definition zu bleiben, Polizei, Richter und Notare kamen aus Kelheim, die Hauptsteuern wurden an die beiden Klöster nach Regensburg - und damit eigentlich ins nichtbayerische Ausland - bezahlt.
Sinzing, als Teil des Pfleggerichtes Kelheim, war also bis 1808 niederbayrisch; genauer, da Niederbayern damals ja zweigeteilt war, gehörte Sinzing zum sogenannten "Straubinger Landl".
Die beste Karte des "Straubinger Landls" habe ich bei Wikipedia gefunden, auch wenn sie die Situation nur für das 14. und 15. Jahrhundert darstellt, als dieses Herrschaftsgebiet zusammen mit Holland(!) - genau, DAS Holland auch Amsterdam, Rotterdam und Den Haag waren einmal niederbayrisch, zusammen mit Sinzing und Kötzting - das Herzogtum Straubing Holland bildete.
Die obige Karte zeigt den "rechtlichen" Zustand im 15. Jahrhundert, in Wirklichkeit waren Teile davon, z.B. die Landgerichte Cham und Waldmünchen an die oberpfälzer Linie des Hauses Wittelsbach verpfändet und wurden damit von Amberg aus verwaltet. Dieses Pfand - alles dieses steht im Zusammenhang mit dem Hausvertrag von Pavia - wurde wohl aus Geldmangel nie wieder ausgelöst. Genauer, der östliche - und ärmere - Teil des LGs - oder hier besser Markgrafschaft - Cham mit der Stadt Furth und den Märkten Eschlkam, Neukirchen beim hl. Blut und Kötzting wurde tatsächlich wieder ausgelöst. Cham aber blieb als Pfand bei Amberg und so musste ein neues Verwaltungszentrum geschaffen werden >>>>>>> das Landgericht Kötzting wurde gebildet.
Nachdem sich mehrere Zweige der Wittelsbacher an dem Straubinger Erbe bereichert und das Herrschaftsgebiet von allen Seiten arrondiert hatten, wurde der Kern des Straubinger Landls Teil des Herzogtums Niederbayern Landshut. In Straubing herrschte als Vertreter des Herzogs der Vizdomb mit seinem Rentmeister. Der Anspruch auf die Landgerichte Cham und Waldmünchen wurde nie mehr eingelöst.
So war, vereinfacht gesagt, die weltliche Struktur und Zugehörigkeit Sinzings und seiner Bewohner über viele Jahrhunderte, bis sich mit der Errichtung des Königreichs Bayern als Folge der Napoleonischen Eroberungen alles änderte, bzw. eben alles auf den Prüfstand gestellt wurde. Mit der Säkularisation verschwanden die Klöster und der Staat übernahm die früheren klösterlichen Untertanen unter seine direkten Fittiche.
Übrigens auch damit ähnlich wie mein Heimatort Bad Kötzting und dessen Umgebung. Der damalige Markt hatte seine Unabhängigkeit durch langwährende Prozesse erst kurz vor dem Ausbruch des 30jährigen Krieges erreicht, aber viele Orte und damit viele Bauern mit ihren Familien waren Untertanen des Klosters Rott geblieben bis 1803. Hier wie dort wurden durch die Säkularisation der Klöster deren Untertanen "verstaatlicht" und so gingen ab da auch die Sinzinger Grundabgaben (sprich Steuern) nach Kelheim.
1808 wurde dann bei der Erstellung der bayerischen Provinzen der sogenannte Regenkeis gebildet, wiederum mit der Hauptstadt Straubing, die beteiligten Landgerichte blieben dieselben. Dieser Zustand hielt bis 1838 an, dann wurden wieder die alten Namen der Bezirke eingeführt und Sinzing war wieder gut niederbayrisch geworden, mit seinem Landrichter, der in Kelheim saß.
Jetzt wird´s ernst, es kommt eine Art Gebietsreform auf den Nahbereich von Regensburg zu. Regensburg, seit 1838 auch die Hauptstadt der Oberpfalz, lag nun sehr, sehr knapp am südlichsten Ende der Oberpfalz. Bereits direkt am Stadtrand - buchstäblich dort, wo heute Regenjsburgs Hauptbahnhof sich befindet - begann damals Niederbayern. So kam es 1857 zu einer Neugliederung und der Schaffung der sogenannten "Landgerichte älterer Ordnung" (ab 1862 Bezirksämter genannt und später dann- viel später - in Landratsämter umgewandelt). Langer Rede - kurzer Sinn, bei der Neuerrichtung und damit notwendigen Neugliederung der Landgerichte musste Kelheim Federn lassen. Viele Orte der südlichen Umgebung Regensburgs - von Grass über Hohengebraching und Pentling bis herüber nach Sinzing - wurden dem neuen Landgericht äO Stadt am Hof zugewiesen. Damit war Sinzing ab 1857 Teil der Oberpfalz geworden.
Wie es sich für eine saubere Neugliederung gehörte, musste Kelheim folgends dann auch alle Akten aus seiner Registratur abliefern, welche mit seinen "verlorenen" Ortschaften zu tun hatten. So kam dann der Akt über die Renovierung und den Anbau der Sinzinger Pfarrkirche nach Amberg.
Jetzt ist es aber so, dass der Vorgang lt. Deckblatt den Zeitraum von 1835-1851 umfasste und, weil in den Archiven eigentlich das Provinienzprinzip gilt, wurde der Akt offensichtlich zwar in Amberg registriert und in den Findbüchern erfasst, viel später aber bei der systematischen Durchsicht der Bestände (vermutlich erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts) dann wieder nach Niederbayern abgegeben, weil eben der Vorgang im Niederbayerischen begonnen und auch abgeschlossen worden war.
Betrachtet man den Aktendeckel genauer, so sieht man am oberen Rand noch zusätzlich die Bezeichnung Stadtamhof - Bezirksamt. Also ist der Akt erst nach der Einführung der Bezirksämter (1862) in Regensburg angelegt worden, später ins Kreisarchiv Amberg ( nun Staatsarchiv) gekommen und schlussendlich wieder nach Niederbayern verfrachtet worden.
Wir haben also nun einen Akt der
Am 19. Januar 1835 schreiben die Mitglieder des Sinzinger Gemeindeausschusses an das königlich bayerische Landgericht zu Kelheim: Da nun gegenwärtig die Pfarrkirche Sinzing nicht nur innerlich sondern auch äußerlich sich in ruinösesten Zustande befindet, und zwar so wenn nicht in Bälde Hilfe erfolgt hinsichtlich der Dachung, so ist zu befürchten der Einsturz des Gewölbes, wo so dann auf einmal der gröste Theil der Gemeinde samt Priester ihr Grab in der Kirche finden kann. Nachdem nun diese Kirche überhaupts zu klein für diese Pfarrgemeinde ganz verarmt und mehr einer Räuberhöhle als einem Hause Gottes ähnlich ist, so stellt daher das königliche Pfarramt im Namen der ganzen Pfarrgemeinde Sinzing ihr tringenste und gehorsamste Bitte, daß durch behender Mitwirkung des königl Landgerichts Kelheim diese Kirche nicht allein ausgepessert, sondern um 10 Schuh wolle länger gebaut werden. Die Gemeinde macht sich dazu verbindlich nicht nur allein alle Fuhren unentgeltlich zu verrichten, sondern auch noch an denen .....
Arbeitern und Handlangern einen großen Ersaz
zumachen. Wir trösten uns in der sichersten
Hoffnung, wo die Noth am größten ist da ist
auch die Hilfe am nächsten. Anbei verharren
in der ausgezeichnetsten Hochachtung
das königl(iche) Pfarramt Sinzing samt
der ganzen pfarrgemeinde
den 19. Januar 1835
dem königl(ichen) Landgerciht
Kelheim
Gemeindeausschuß
( da es persönliche Unterschriften sind, bin ich mir nicht ganz sicher beim ersten:)
Pockes (?) Vorstand
Franz Gschwendner
Fahrnholz Stiftungspfleger
Johann Neumüller
gehorsamster Peter Pfarrer mp (manus propria= mit eigener Hand)
die Gschwendner waren eine alt eingesessene Familie in Sinzing:
Doch zuerst einmal zurück zur "turbulenten" Geschichte Sinzings, turbulent, was die regionale Gebietszugehörigkeit angeht. Bis heran ins 19. Jahrhundert gehörte Sinzing, wie man auf gut bayerisch sagt, "gerichtsmassig" zum Pfleggericht Kelheim, das heißt, um im bayerischen Idiom zu bleiben: "eingesperrt worden sind die Sinzinger in Kelheim". Das dortige Amt hatte sowohl die Hoch- als auch - bis auf wenige Ausnahmen - die Niedergerichtsbarkeit für Sinzing über. (siehe auch Rudolf Ottlinger, Sinzing, von den Anfängen bis zur Gegenwart Seite 116ff.)
Die Niedergerichtsbarkeit umfasste neben der Abstrafung von kleineren Delikten (kleine, sehr kleine Diebstähle, Beleidigungen und Raufereien ohne Waffen bzw. ohne dass Blut geflossen war) auch alles das, was heutzutage ein Notar und ein Grundbuchamt zu verbriefen hätte.
Die Grundherrschaft - also den "echten" Besitz der Bauernhöfe und der Grundstücke - über die 52 Anwesen teilten sich im Wesentlichen die Klöster Prüfening und das Damenstift Niedermünster. Um also bei der obigen, etwas flapsigen, Definition zu bleiben, Polizei, Richter und Notare kamen aus Kelheim, die Hauptsteuern wurden an die beiden Klöster nach Regensburg - und damit eigentlich ins nichtbayerische Ausland - bezahlt.
Sinzing, als Teil des Pfleggerichtes Kelheim, war also bis 1808 niederbayrisch; genauer, da Niederbayern damals ja zweigeteilt war, gehörte Sinzing zum sogenannten "Straubinger Landl".
Die beste Karte des "Straubinger Landls" habe ich bei Wikipedia gefunden, auch wenn sie die Situation nur für das 14. und 15. Jahrhundert darstellt, als dieses Herrschaftsgebiet zusammen mit Holland(!) - genau, DAS Holland auch Amsterdam, Rotterdam und Den Haag waren einmal niederbayrisch, zusammen mit Sinzing und Kötzting - das Herzogtum Straubing Holland bildete.
Die obige Karte zeigt den "rechtlichen" Zustand im 15. Jahrhundert, in Wirklichkeit waren Teile davon, z.B. die Landgerichte Cham und Waldmünchen an die oberpfälzer Linie des Hauses Wittelsbach verpfändet und wurden damit von Amberg aus verwaltet. Dieses Pfand - alles dieses steht im Zusammenhang mit dem Hausvertrag von Pavia - wurde wohl aus Geldmangel nie wieder ausgelöst. Genauer, der östliche - und ärmere - Teil des LGs - oder hier besser Markgrafschaft - Cham mit der Stadt Furth und den Märkten Eschlkam, Neukirchen beim hl. Blut und Kötzting wurde tatsächlich wieder ausgelöst. Cham aber blieb als Pfand bei Amberg und so musste ein neues Verwaltungszentrum geschaffen werden >>>>>>> das Landgericht Kötzting wurde gebildet.
Nachdem sich mehrere Zweige der Wittelsbacher an dem Straubinger Erbe bereichert und das Herrschaftsgebiet von allen Seiten arrondiert hatten, wurde der Kern des Straubinger Landls Teil des Herzogtums Niederbayern Landshut. In Straubing herrschte als Vertreter des Herzogs der Vizdomb mit seinem Rentmeister. Der Anspruch auf die Landgerichte Cham und Waldmünchen wurde nie mehr eingelöst.
So war, vereinfacht gesagt, die weltliche Struktur und Zugehörigkeit Sinzings und seiner Bewohner über viele Jahrhunderte, bis sich mit der Errichtung des Königreichs Bayern als Folge der Napoleonischen Eroberungen alles änderte, bzw. eben alles auf den Prüfstand gestellt wurde. Mit der Säkularisation verschwanden die Klöster und der Staat übernahm die früheren klösterlichen Untertanen unter seine direkten Fittiche.
Übrigens auch damit ähnlich wie mein Heimatort Bad Kötzting und dessen Umgebung. Der damalige Markt hatte seine Unabhängigkeit durch langwährende Prozesse erst kurz vor dem Ausbruch des 30jährigen Krieges erreicht, aber viele Orte und damit viele Bauern mit ihren Familien waren Untertanen des Klosters Rott geblieben bis 1803. Hier wie dort wurden durch die Säkularisation der Klöster deren Untertanen "verstaatlicht" und so gingen ab da auch die Sinzinger Grundabgaben (sprich Steuern) nach Kelheim.
1808 wurde dann bei der Erstellung der bayerischen Provinzen der sogenannte Regenkeis gebildet, wiederum mit der Hauptstadt Straubing, die beteiligten Landgerichte blieben dieselben. Dieser Zustand hielt bis 1838 an, dann wurden wieder die alten Namen der Bezirke eingeführt und Sinzing war wieder gut niederbayrisch geworden, mit seinem Landrichter, der in Kelheim saß.
Jetzt wird´s ernst, es kommt eine Art Gebietsreform auf den Nahbereich von Regensburg zu. Regensburg, seit 1838 auch die Hauptstadt der Oberpfalz, lag nun sehr, sehr knapp am südlichsten Ende der Oberpfalz. Bereits direkt am Stadtrand - buchstäblich dort, wo heute Regenjsburgs Hauptbahnhof sich befindet - begann damals Niederbayern. So kam es 1857 zu einer Neugliederung und der Schaffung der sogenannten "Landgerichte älterer Ordnung" (ab 1862 Bezirksämter genannt und später dann- viel später - in Landratsämter umgewandelt). Langer Rede - kurzer Sinn, bei der Neuerrichtung und damit notwendigen Neugliederung der Landgerichte musste Kelheim Federn lassen. Viele Orte der südlichen Umgebung Regensburgs - von Grass über Hohengebraching und Pentling bis herüber nach Sinzing - wurden dem neuen Landgericht äO Stadt am Hof zugewiesen. Damit war Sinzing ab 1857 Teil der Oberpfalz geworden.
Wie es sich für eine saubere Neugliederung gehörte, musste Kelheim folgends dann auch alle Akten aus seiner Registratur abliefern, welche mit seinen "verlorenen" Ortschaften zu tun hatten. So kam dann der Akt über die Renovierung und den Anbau der Sinzinger Pfarrkirche nach Amberg.
Jetzt ist es aber so, dass der Vorgang lt. Deckblatt den Zeitraum von 1835-1851 umfasste und, weil in den Archiven eigentlich das Provinienzprinzip gilt, wurde der Akt offensichtlich zwar in Amberg registriert und in den Findbüchern erfasst, viel später aber bei der systematischen Durchsicht der Bestände (vermutlich erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts) dann wieder nach Niederbayern abgegeben, weil eben der Vorgang im Niederbayerischen begonnen und auch abgeschlossen worden war.
Betrachtet man den Aktendeckel genauer, so sieht man am oberen Rand noch zusätzlich die Bezeichnung Stadtamhof - Bezirksamt. Also ist der Akt erst nach der Einführung der Bezirksämter (1862) in Regensburg angelegt worden, später ins Kreisarchiv Amberg ( nun Staatsarchiv) gekommen und schlussendlich wieder nach Niederbayern verfrachtet worden.
Wir haben also nun einen Akt der
Regierung der Oberpfalz und von Regensburg
Kammer des Inneren
Sinzing
die Pfarr Kirche
1835-1851,
Das war nun eine lange Einleitung, aber nun geht's los mit der
abgegeben vom Bezirksamt Stadtamhof, der nun im Staatsarchiv von Niederbayern in Landshut zu finden ist:
Sinzinger Pfarrkirche
Das Staatsarchiv Landshut hat im Jahre 2017 einen Probeversuch gestartet und lässt seither alle Archivbesucher - allerdings nur mit gewissen Einschränkungen - mit eigenen Kameras fotografieren. Ich habe dies in dem vergangenen Jahr reichlich genutzt und auch diesen Akt komplett digitalisiert. Da die Benutzung eines Stativs untersagt ist, sind die Bilder manchmal etwas schief geraten, dies nur zur Erklärung.Anschreiben Gemeindeausschuss an das Landgericht Kehlheim |
Klageschrift der Sinzinger Pfarrgemeinde, die Kirche sei eher eine "Räuberhöhle" |
zumachen. Wir trösten uns in der sichersten
Hoffnung, wo die Noth am größten ist da ist
auch die Hilfe am nächsten. Anbei verharren
in der ausgezeichnetsten Hochachtung
das königl(iche) Pfarramt Sinzing samt
der ganzen pfarrgemeinde
den 19. Januar 1835
dem königl(ichen) Landgerciht
Kelheim
Gemeindeausschuß
( da es persönliche Unterschriften sind, bin ich mir nicht ganz sicher beim ersten:)
Pockes (?) Vorstand
Franz Gschwendner
Fahrnholz Stiftungspfleger
Johann Neumüller
gehorsamster Peter Pfarrer mp (manus propria= mit eigener Hand)
die Gschwendner waren eine alt eingesessene Familie in Sinzing:
Mauerer Kostenvoranschlag |
Es folgen ausführliche Zustandsbeschreibungen und Kostenvoranschläge der Mauerer, Zimmerer, Schlosser, Glaser und Steinmetze.
Zeitgleich mit dem Hilferuf der Sinzinger Pfarrgemeinde stellt das Landgericht Kelheim die rechtliche und wirtschaftliche Lage der Pfarrei Sinzing dar und verweist bereits auf die Herkunft aus dem Besitz der Regensburger Klöster - wegen der Baulast - und seiner nunmehrigen Stellung im königlichen Ärar. Sie schreibt dies als Kommentar zum Sinzinger Antrag an die Regierung für den Regenkreis nach Straubing.
Die Kirchenstiftung Sinzing habe ausweislich der Kirchenrechnung von 1832/34 allgemeine Kapitalien in Höhe von 481 Gulden und an vergebenen Jahrtagskapitalien (= heutzutage würde man sagen an ausgeliehenen Geldern, Kirchen und fromme Stiftungen waren damals die einzigen legalen Geldgeber) 480 fl. Aus diesen Kapitalien erzielte die Pfarrgemeinde einen jährlichen "Gewinn" von 26 Gulden und erhielt weitere 10 Gulden als Pachtschilling von verpachteten Grundstücken. Die Rechnung endete nach Auflistung sämtlicher Ausgaben mit einem Verlust von 46 Gulden.
Das "Gutachten" endete mit der Frage bzw. Feststellung: Wie und auf welche Weise sonach wenigstens die dringendsten Bedürfnisse gedeckt werden sollen, hierüber wird höchste Entschließung sich erbethen.
Zuerst geschah aber nichts:
Die Regierung ließ mehr als ein ganzes Jahr vergehen, bis die königliche Baukommission im April 1836 sich bereit fand, die Situation der Sinzinger Kirche zu beurteilen: ....die Kirche steht auf einem von drei Seiten durch Stützmauern umschlossenen sehr beengten Raum, der 6 bis 8 Fuß über den umgebenden Gelände erhoben, nach keiner Seite hin einer Erweiterung fähig ist. Dieser Platz, und mit ihm noch einige einige Gehöfte, liegt auf dem linken Ufer das Laberflußes, der Pfarrhof und der bei weitem größte Theil des Dorfes Sintzing nehemn dagegen das rechtseitige Ufer des genannten, nicht unbeträchtlichen Flußes ein. Dieser letztere selbst ist nur um die Breite des Fahrweges längs der südlichen Kirchhofmauer von dieser getrennt, tritt aber nicht selten so weit aus, und schwillt so stark an, daß die zur Kirche gehenden nur auf weiten Umwegen und nicht ohne Gefahr zu derselben gelangen können. Der Pfarrer ist dann genöthiget, das ganze rechtseitige Ufer hin ab zu gehen, dort über den Fluß zu setzen, und dann am linken Ufer hinauf auf einem Umwege von mehr als 1/4 Stunde zur Kirche zu kommen, die nur etwas 100 Schritte vom Pfarrhof entfernt liegt.
Diese Kirche besteht derzeit aus einem Langhaus, einem alten Turm, dessen schüfe Stellung gegen ersteres vermuthen läßt, daß hier in früherer Zeit ein anderes Gebäude gestanden, wie auch der Thurm seiner Konstruktion und Form nach, weit älter als das Langhaus ist. Nördlich ist die Sakristei und Treppe zur Kanzel angebaut........ Das Altar des Thurmes, der üble Zustand seines von mehreren Spängen durchsetzten Gemäuers beurkunden die vielen in letzteres eingelegten Schlaudern (Maueranker); die engen Fenster u.v.m. der Turm ist mit einem pyramidenförmigen , mit Schindeln gedeckten Dach von quadratischer Grundfläche versehen, die Dachbedeckung in sehr schlechtem Zustande.......werden Gänge, Stühle usw.. mit in Auftrag gebracht - für den Menschen 4 QF (Quadratfuß) gerechnet so wird die vergrößerte Kirche 1460/4 = 365 derselben fassen können. Nach der Angabe des königl. Pfarrers beträgt aber dermalen schon die Zahl der die Kirche besuchenden - 700, woraus hervorgeht, daß die größtmögliche Erweiterung das bereits vorhandene Bedürfnis nur wenig über die Hälfte seines Betrages zu befriedigen vermag.
Aus diesem Grunde sei jede Erweiterung eigentlich zwecklos und, weil in den Kostenvoranschlägen ja die notwenigen Reparaturen der Altsubstanz gar nicht vollständig mit einbezogen wären, so folgerten sie weiter:
Sollte möglich sein - wozu Aussicht vorhanden ist - das neue Gebäude auf einer günstigeren Stelle am rechtseitigen Ufer aufzuführen, so würden hierdurch auch alle übrigen aus der Situation der stehenden Kirche hervorgehenden Inkonvenierungen beseitigt werden. Die Kosten eines Neubaus würden wohl gerade mal das zweifache der angeschlagenen Summe für die Erweiterung und die Reparaturen ausmachen.
Es solle
1. die Zahl der die Kirche Besuchenden amtlich ermittelt werden.
2. Die Requisition des Ackers neben dem Pfarrhause -im Besitz des Brauers Gschwendner - solle ins Auge gefasst werden.
3. Eine zuverlässige Liste mit "definitiver Erklärung", welche Dienste die Kirchengemeinden von Sinzing und Bruckdorf leisten würden, solle erstellt werden.
Im Mai 1837 schreibt die Kirchenverwaltung mit Pfarrer Georg Steiner wieder an die Landbauinspektion und meldet höchsten Bedarf an, da das schadhafte Schindldach des Turmes höchste Gefahr nicht nur für das Gebälk, sondern auch für den Altar und den Chorraum darstellte.
1841 schaltet sich die Regierung von Niederbayern, Kammer des Innern ein und schreibt an das Landgericht Kelheim, um dieses zu einem Zuschuss zum Erweiterungsbau zu veranlassen: .....die Kirche besitzt kaum so viel Vermögen, dass sie ihre Existenz decken kann, und der jährliche Überschuß erscheint nach dem Matrikel Cataster vom Jahre 1839 in der geringen Summe von 13 fl 4 xr. (Immerhin gibt in diesem Jahre wieder einen Überschuss, anders als 6 Jahre zuvor)
Um die Höhe dieser Summe einschätzen zu können, benutze ich eine kleine Umwegrechnung mit dem Bierpreis. 1 Gulden(fl) hatte damals 60 Kreuzer(xr) die Maß Bier kostete 3 Kreuzer. Für einen Gulden bekam man also damals 20 Maß Bier. Nun muss man ja nicht die Oktoberfestpreise zugrunde legen um so auf ein Äquivalent von ca. 70-80 Euro für einen damaligen Gulden zu kommen. Der Jahresüberschuss der Pfarrgemeinde Sinzing betrug im Jahre 1839 also gerade mal gut 1000 Euro.
Am 8. März 1842 bittet die Kirchen- und Gemeindeverwaltung Sinzing erneut - mit ausgearbeiteten Kostenvoranschlägen - um die Zustimmung, um noch im selben Frühjahr mit dem Bau beginnen zu dürfen. Sie führen an:
1. Die (politische) Gemeinde habe sich doch erbietig gezeigt, neben den freiwilligen Leistungen auch die Neufassung des Hochaltars finanziell zu schultern. .....ist der Altar abgebrochen und zum Faßen nach Regensburg transportiert worden. Dieser Altar würde erst wieder errichtet, wenn derBau/ die Reparatur abgeschlossen sei,..... die Aufrichtung des Altars jedoch nicht mehr zu lange geschoben werde, weil er zur Abhaltung der gottesdienstlichen Verrichtungen nicht wohl entbehrlich ist.
Die Methode ist nicht schlecht, den Altar auf eigene Kosten abzubrechen und das Fehlen desselben dann als Druckmittel für die fehlende Baugenehmigung zu benutzen.
2. Die Gemeindebürger hätten im April und Mai eher Zeit mitzuhelfen, ...wo nicht gerade die Feldarbeiten ihre Kräfte in Anspruch nähmen....dies hier umso mehr, da die Gemeinde Sinzing größtentheils aus Söldnern und Häuslern besteht, die ihre Wirtschaft ohne fremde Dienstbothen betreiben. Daher in den Sommer- und Herbstmonathen vollauf zu thun haben.
3. Äußerte die Gemeinde die Bitte, auch die Sakristei vergrößern zu dürfen, da diese so bescheidenen Raumes ist, dass es nicht möglich ist, einen Schrank zur Aufbewahrung der Paramenter anzubringen. Es müssen daher dieselben immer frei herumhängen oder liegen, was auf baldige Abnutzung sehr schädlich einwirkt. Bei dem geringen Vermögen der Kirche wäre es um so mehr zu wünschen, wenn die Kirchengeräthe durch sorgfältige Aufbewahrung möglichst geschont würden.
Unterschrieben wurde die neuerliche Eingabe vom Pfarrer Weinzierl, dem Kirchenvorstand Fahrnholz und vom Kirchenpfleger Pockes
Im Dezember 1841 schreibt die Kirchengemeinde wieder an das Landgericht und verweist darauf, dass es nun schon 10 Jahre her sei, dass das erste Bittgesuch geschrieben worden war.
Der neue Stiftungspfleger heißt in diesem Jahr: Scheibmer, Pfarrer Weinzierl, Vorstand Fahrnholz, wie im Vorjahr.
Weiter geht's im Juli 1843;
1. In Sinzing regnets nun rein, die provisorischen Dachausbesserungen würden das Wasser direkt in das Gemäuer leiten. Vor allem die neu gefassten Seitenaltäre sind das Opfer der Witterungsunbilden. Die Altartücher seien durchnässt und würden verfaulen.
2. In der Filialkirche Bergmatting seien in der Nähe des Turmes einige "Daschen" herabgefallen. An einigen Stellen im Langhaus könne man "in freien Himmel hinausschauen".
3. Das Pfarrhaus sei von außen voller Risse und Sprünge. Im Winter ist es bei allem Aufwande des so teueren Holzes schwer, das Wohnzimmer des Pfarrers im ersten Stockwerke nur nothdürftig zu erwärmen.
Nächster Versuch im Januar 1844: dieselben Argumente an dieselbe Regierung: Ergebnis, es stehe der Pfarrei Sinzing frei, den Vorschriften gemäß, sich an die Bezirksbauinspektion zu wenden.....
1845 versucht das Bauamt in Landshut zuerst einmal zu ermitteln, wer in diesem Falle die Baupflicht habe....schaut sich den ganzen Verlauf der Anfragen an und stellt fest, dass diese seit dem Jahre 1837 zu den Staatsgebäuden zähle....dann schauen sie sich die Akten noch einmal an und finden einen Hinweis des Rentamtes (=Finanzamt) Kelheim, dass das in Frage stehende Objekt nunmehr als ein Stiftungs Eigenthum erscheine und daher eine andere Behörde (Referat 2) zuständig sei, jedenfalls nicht mehr die angeschriebene Landbau Inspektion.
Sinzing schreibt im März 1845 erneut an die Regierung und bekommt die Mitteilung, dass die Akten an das Referat 2 abgegeben worden waren.
Juni 1845, Sinzing fragt nach, was mit ihrem Bittgesuch sei....
Landshut schreibt an den Rand des Bittgesuches als Auftrag an seine Unterbehörden, zuerst einmal zu klären, wie Sinzing, als ehemaliger Besitz des Klosters Prüfening, überhaupt einzuordnen sei.
Nun geht's ab ins Königlich bayerische Allgemeine Reichsarchiv, dies klärt im Juni 1845 das bayerische Innenministerium darüber auf, dass in den archivierten Akten des Klosters Prüfening keine Anhaltspunkte über die Baulast zu finden sind und verweist auf eine andere Behörde in München.
Nun kommt Hilfe von ganz anderer Seite, das Ordinariat schaltet sich ein und richtet eine Bitte an die Regierung von Niederbayern.
Aber wieder geht nicht vorwärts. Wir schreiben nun bereits das Jahr 1847 und Sinzing braucht einen neuen Pfarrer, der Pfarrprovisor, also der provisorische Pfarrer, Josef Eckert, bietet an, die Pfarrei nicht mehr zu besetzen und das damit eingesparte Geld für die Baukosten zu verwenden.
Das Ordinariat ist überhaupt nicht amüsiert über diesen Vorschlag.
Im Juli 1848 versucht Sinzing, den Status der Kirche als aerarisches Gebäude, also als staatliches, zurückzugewinnen, zweifelt die Recherchen der Regierung an und meldet "Gefahr in Verzug", der Turm drohe einzustürzen. Unterschrift Nicolaus Erb Pfarrprovisor
Heureka: am 1.7.1851 erhält Sinzing die Zusage über 1506 Gulden von Seiten der Regierung.
Der Akt endet unvollständig mit einem Schreiben des Landgerichts Kelheim an das Finanzministerium im Dezember 1851, in dem darauf hingewiesen wird, dass die Kirchenverwaltung Sinzing wegen der Baulast und der angeforderten Rückzahlung des Zuschusses offensichtlich einen Prozess zu führen vorbereite.
Landshut meint nur trocken, wenn sie - die Sinzinger - ihre Position mit Urkunden beweisen können, solle die Kirchenverwaltung dies tun, verweist aber gleichzeitig auf die dabei entstehenden Prozesskosten, die Sinzing dann schultern müsse.
Zumindest sollte damit das (Um)Baujahr der alten Sinzinger Pfarrkirche feststehen: es war wohl das Jahr des Herrn 1851
Der Zimmermann verweist in seinem Kostenmvoranschlag auf den offensichtlich von ihm verfaßten Plan: |
Plan des Anbaus in der Pfarrkirche Sinzing |
Zeitgleich mit dem Hilferuf der Sinzinger Pfarrgemeinde stellt das Landgericht Kelheim die rechtliche und wirtschaftliche Lage der Pfarrei Sinzing dar und verweist bereits auf die Herkunft aus dem Besitz der Regensburger Klöster - wegen der Baulast - und seiner nunmehrigen Stellung im königlichen Ärar. Sie schreibt dies als Kommentar zum Sinzinger Antrag an die Regierung für den Regenkreis nach Straubing.
Die Kirchenstiftung Sinzing habe ausweislich der Kirchenrechnung von 1832/34 allgemeine Kapitalien in Höhe von 481 Gulden und an vergebenen Jahrtagskapitalien (= heutzutage würde man sagen an ausgeliehenen Geldern, Kirchen und fromme Stiftungen waren damals die einzigen legalen Geldgeber) 480 fl. Aus diesen Kapitalien erzielte die Pfarrgemeinde einen jährlichen "Gewinn" von 26 Gulden und erhielt weitere 10 Gulden als Pachtschilling von verpachteten Grundstücken. Die Rechnung endete nach Auflistung sämtlicher Ausgaben mit einem Verlust von 46 Gulden.
Das "Gutachten" endete mit der Frage bzw. Feststellung: Wie und auf welche Weise sonach wenigstens die dringendsten Bedürfnisse gedeckt werden sollen, hierüber wird höchste Entschließung sich erbethen.
Zuerst geschah aber nichts:
Die Regierung ließ mehr als ein ganzes Jahr vergehen, bis die königliche Baukommission im April 1836 sich bereit fand, die Situation der Sinzinger Kirche zu beurteilen: ....die Kirche steht auf einem von drei Seiten durch Stützmauern umschlossenen sehr beengten Raum, der 6 bis 8 Fuß über den umgebenden Gelände erhoben, nach keiner Seite hin einer Erweiterung fähig ist. Dieser Platz, und mit ihm noch einige einige Gehöfte, liegt auf dem linken Ufer das Laberflußes, der Pfarrhof und der bei weitem größte Theil des Dorfes Sintzing nehemn dagegen das rechtseitige Ufer des genannten, nicht unbeträchtlichen Flußes ein. Dieser letztere selbst ist nur um die Breite des Fahrweges längs der südlichen Kirchhofmauer von dieser getrennt, tritt aber nicht selten so weit aus, und schwillt so stark an, daß die zur Kirche gehenden nur auf weiten Umwegen und nicht ohne Gefahr zu derselben gelangen können. Der Pfarrer ist dann genöthiget, das ganze rechtseitige Ufer hin ab zu gehen, dort über den Fluß zu setzen, und dann am linken Ufer hinauf auf einem Umwege von mehr als 1/4 Stunde zur Kirche zu kommen, die nur etwas 100 Schritte vom Pfarrhof entfernt liegt.
Diese Kirche besteht derzeit aus einem Langhaus, einem alten Turm, dessen schüfe Stellung gegen ersteres vermuthen läßt, daß hier in früherer Zeit ein anderes Gebäude gestanden, wie auch der Thurm seiner Konstruktion und Form nach, weit älter als das Langhaus ist. Nördlich ist die Sakristei und Treppe zur Kanzel angebaut........ Das Altar des Thurmes, der üble Zustand seines von mehreren Spängen durchsetzten Gemäuers beurkunden die vielen in letzteres eingelegten Schlaudern (Maueranker); die engen Fenster u.v.m. der Turm ist mit einem pyramidenförmigen , mit Schindeln gedeckten Dach von quadratischer Grundfläche versehen, die Dachbedeckung in sehr schlechtem Zustande.......werden Gänge, Stühle usw.. mit in Auftrag gebracht - für den Menschen 4 QF (Quadratfuß) gerechnet so wird die vergrößerte Kirche 1460/4 = 365 derselben fassen können. Nach der Angabe des königl. Pfarrers beträgt aber dermalen schon die Zahl der die Kirche besuchenden - 700, woraus hervorgeht, daß die größtmögliche Erweiterung das bereits vorhandene Bedürfnis nur wenig über die Hälfte seines Betrages zu befriedigen vermag.
Ausschnitt aus www.Bayernatlas.de : historische Karten |
Aus diesem Grunde sei jede Erweiterung eigentlich zwecklos und, weil in den Kostenvoranschlägen ja die notwenigen Reparaturen der Altsubstanz gar nicht vollständig mit einbezogen wären, so folgerten sie weiter:
Sollte möglich sein - wozu Aussicht vorhanden ist - das neue Gebäude auf einer günstigeren Stelle am rechtseitigen Ufer aufzuführen, so würden hierdurch auch alle übrigen aus der Situation der stehenden Kirche hervorgehenden Inkonvenierungen beseitigt werden. Die Kosten eines Neubaus würden wohl gerade mal das zweifache der angeschlagenen Summe für die Erweiterung und die Reparaturen ausmachen.
Es solle
1. die Zahl der die Kirche Besuchenden amtlich ermittelt werden.
2. Die Requisition des Ackers neben dem Pfarrhause -im Besitz des Brauers Gschwendner - solle ins Auge gefasst werden.
3. Eine zuverlässige Liste mit "definitiver Erklärung", welche Dienste die Kirchengemeinden von Sinzing und Bruckdorf leisten würden, solle erstellt werden.
Im Mai 1837 schreibt die Kirchenverwaltung mit Pfarrer Georg Steiner wieder an die Landbauinspektion und meldet höchsten Bedarf an, da das schadhafte Schindldach des Turmes höchste Gefahr nicht nur für das Gebälk, sondern auch für den Altar und den Chorraum darstellte.
1841 schaltet sich die Regierung von Niederbayern, Kammer des Innern ein und schreibt an das Landgericht Kelheim, um dieses zu einem Zuschuss zum Erweiterungsbau zu veranlassen: .....die Kirche besitzt kaum so viel Vermögen, dass sie ihre Existenz decken kann, und der jährliche Überschuß erscheint nach dem Matrikel Cataster vom Jahre 1839 in der geringen Summe von 13 fl 4 xr. (Immerhin gibt in diesem Jahre wieder einen Überschuss, anders als 6 Jahre zuvor)
Um die Höhe dieser Summe einschätzen zu können, benutze ich eine kleine Umwegrechnung mit dem Bierpreis. 1 Gulden(fl) hatte damals 60 Kreuzer(xr) die Maß Bier kostete 3 Kreuzer. Für einen Gulden bekam man also damals 20 Maß Bier. Nun muss man ja nicht die Oktoberfestpreise zugrunde legen um so auf ein Äquivalent von ca. 70-80 Euro für einen damaligen Gulden zu kommen. Der Jahresüberschuss der Pfarrgemeinde Sinzing betrug im Jahre 1839 also gerade mal gut 1000 Euro.
Am 8. März 1842 bittet die Kirchen- und Gemeindeverwaltung Sinzing erneut - mit ausgearbeiteten Kostenvoranschlägen - um die Zustimmung, um noch im selben Frühjahr mit dem Bau beginnen zu dürfen. Sie führen an:
1. Die (politische) Gemeinde habe sich doch erbietig gezeigt, neben den freiwilligen Leistungen auch die Neufassung des Hochaltars finanziell zu schultern. .....ist der Altar abgebrochen und zum Faßen nach Regensburg transportiert worden. Dieser Altar würde erst wieder errichtet, wenn derBau/ die Reparatur abgeschlossen sei,..... die Aufrichtung des Altars jedoch nicht mehr zu lange geschoben werde, weil er zur Abhaltung der gottesdienstlichen Verrichtungen nicht wohl entbehrlich ist.
Die Methode ist nicht schlecht, den Altar auf eigene Kosten abzubrechen und das Fehlen desselben dann als Druckmittel für die fehlende Baugenehmigung zu benutzen.
2. Die Gemeindebürger hätten im April und Mai eher Zeit mitzuhelfen, ...wo nicht gerade die Feldarbeiten ihre Kräfte in Anspruch nähmen....dies hier umso mehr, da die Gemeinde Sinzing größtentheils aus Söldnern und Häuslern besteht, die ihre Wirtschaft ohne fremde Dienstbothen betreiben. Daher in den Sommer- und Herbstmonathen vollauf zu thun haben.
3. Äußerte die Gemeinde die Bitte, auch die Sakristei vergrößern zu dürfen, da diese so bescheidenen Raumes ist, dass es nicht möglich ist, einen Schrank zur Aufbewahrung der Paramenter anzubringen. Es müssen daher dieselben immer frei herumhängen oder liegen, was auf baldige Abnutzung sehr schädlich einwirkt. Bei dem geringen Vermögen der Kirche wäre es um so mehr zu wünschen, wenn die Kirchengeräthe durch sorgfältige Aufbewahrung möglichst geschont würden.
Rückseite der alten Pfarrkirche, links angeschnitten die Sakristei, der frühere Treppenaufgang ist verschwunden, dafür gibt es auch auf der Nordseite eine Eingangstür. |
Unterschrieben wurde die neuerliche Eingabe vom Pfarrer Weinzierl, dem Kirchenvorstand Fahrnholz und vom Kirchenpfleger Pockes
Im Dezember 1841 schreibt die Kirchengemeinde wieder an das Landgericht und verweist darauf, dass es nun schon 10 Jahre her sei, dass das erste Bittgesuch geschrieben worden war.
Sie schreiben, dass...die Pfarrei, welche vor 20 Jahren keine 480 Seelen zählte, jetzt 530-540 zählet, während die Kirche nicht 200 gehörig zu fassen vermag. Auch finden sich jederzeit am zweiten Sonntag die Bewohner von Riegling und Kleinprüfening, die von ihrer Mutterkirche zu weit entfernt sind, hier beim Gottesdienste ein, so daß an solchen Tagen die Kirche ganz vollgestopft ist und im Gange immer eines eng an dem anderen lehnen muss.
Aber es wird wieder Winter, im Dezember 1842 das nächste Schreiben der Kirchenverwaltung, wieder ist das zu kleine Gotteshaus angesichts der zahlreichen Besucher ein Hauptargument und...wegen dieses Gedränges geschieht es in den Sommermonathen auch, daß junge Leute in die Kirche gar nicht mehr hineingehen, sondern vor der Thür draussen stehen bleiben, wo dann häufig Unsinn getrieben wird. Welche Andacht, welche Aufmerksamkeit auf das heilige Messopfer und auf das Wort Gottes läßt sich wohl da erwarten, wenn man nicht Platz zum Stehen, geschweige denn zum Knien findet.....Wie ist unter jungen Leuthen, die sich gemischten Geschlechtes beim Eingang der Kirche zusammendrängen, zu verhüten, dass nicht manch Ärgerniss und Ausgelassenheiten an einem so heiligen Orthe vorfallen. Der Pfarrer sah sich auch leider schon mehrmals genöthiget, über solchen Unfug und solche Skandale laut seine Stimme während des Gottesdienstes zu erheben. Eine Lösung sieht der Pfarrer nur in der Erweiterung der Pfarrkirche.Der neue Stiftungspfleger heißt in diesem Jahr: Scheibmer, Pfarrer Weinzierl, Vorstand Fahrnholz, wie im Vorjahr.
Weiter geht's im Juli 1843;
1. In Sinzing regnets nun rein, die provisorischen Dachausbesserungen würden das Wasser direkt in das Gemäuer leiten. Vor allem die neu gefassten Seitenaltäre sind das Opfer der Witterungsunbilden. Die Altartücher seien durchnässt und würden verfaulen.
2. In der Filialkirche Bergmatting seien in der Nähe des Turmes einige "Daschen" herabgefallen. An einigen Stellen im Langhaus könne man "in freien Himmel hinausschauen".
3. Das Pfarrhaus sei von außen voller Risse und Sprünge. Im Winter ist es bei allem Aufwande des so teueren Holzes schwer, das Wohnzimmer des Pfarrers im ersten Stockwerke nur nothdürftig zu erwärmen.
Nächster Versuch im Januar 1844: dieselben Argumente an dieselbe Regierung: Ergebnis, es stehe der Pfarrei Sinzing frei, den Vorschriften gemäß, sich an die Bezirksbauinspektion zu wenden.....
1845 versucht das Bauamt in Landshut zuerst einmal zu ermitteln, wer in diesem Falle die Baupflicht habe....schaut sich den ganzen Verlauf der Anfragen an und stellt fest, dass diese seit dem Jahre 1837 zu den Staatsgebäuden zähle....dann schauen sie sich die Akten noch einmal an und finden einen Hinweis des Rentamtes (=Finanzamt) Kelheim, dass das in Frage stehende Objekt nunmehr als ein Stiftungs Eigenthum erscheine und daher eine andere Behörde (Referat 2) zuständig sei, jedenfalls nicht mehr die angeschriebene Landbau Inspektion.
Sinzing schreibt im März 1845 erneut an die Regierung und bekommt die Mitteilung, dass die Akten an das Referat 2 abgegeben worden waren.
Juni 1845, Sinzing fragt nach, was mit ihrem Bittgesuch sei....
Landshut schreibt an den Rand des Bittgesuches als Auftrag an seine Unterbehörden, zuerst einmal zu klären, wie Sinzing, als ehemaliger Besitz des Klosters Prüfening, überhaupt einzuordnen sei.
Nun geht's ab ins Königlich bayerische Allgemeine Reichsarchiv, dies klärt im Juni 1845 das bayerische Innenministerium darüber auf, dass in den archivierten Akten des Klosters Prüfening keine Anhaltspunkte über die Baulast zu finden sind und verweist auf eine andere Behörde in München.
Nun kommt Hilfe von ganz anderer Seite, das Ordinariat schaltet sich ein und richtet eine Bitte an die Regierung von Niederbayern.
Aber wieder geht nicht vorwärts. Wir schreiben nun bereits das Jahr 1847 und Sinzing braucht einen neuen Pfarrer, der Pfarrprovisor, also der provisorische Pfarrer, Josef Eckert, bietet an, die Pfarrei nicht mehr zu besetzen und das damit eingesparte Geld für die Baukosten zu verwenden.
Das Ordinariat ist überhaupt nicht amüsiert über diesen Vorschlag.
Im Juli 1848 versucht Sinzing, den Status der Kirche als aerarisches Gebäude, also als staatliches, zurückzugewinnen, zweifelt die Recherchen der Regierung an und meldet "Gefahr in Verzug", der Turm drohe einzustürzen. Unterschrift Nicolaus Erb Pfarrprovisor
Heureka: am 1.7.1851 erhält Sinzing die Zusage über 1506 Gulden von Seiten der Regierung.
Der Akt endet unvollständig mit einem Schreiben des Landgerichts Kelheim an das Finanzministerium im Dezember 1851, in dem darauf hingewiesen wird, dass die Kirchenverwaltung Sinzing wegen der Baulast und der angeforderten Rückzahlung des Zuschusses offensichtlich einen Prozess zu führen vorbereite.
Landshut meint nur trocken, wenn sie - die Sinzinger - ihre Position mit Urkunden beweisen können, solle die Kirchenverwaltung dies tun, verweist aber gleichzeitig auf die dabei entstehenden Prozesskosten, die Sinzing dann schultern müsse.
Zumindest sollte damit das (Um)Baujahr der alten Sinzinger Pfarrkirche feststehen: es war wohl das Jahr des Herrn 1851