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Mittwoch, 2. Mai 2018

Die Renovierung der Sinzinger Pfarrkirche von 1835-1851

   Oder anders: was haben Kötzting und Sinzing gemeinsam?

kurz gesagt: beide sind "Beuteoberpfälzer" und beide haben ihre Wurzeln im Niederbayerischen.



alter Aktendeckel des Vorgangs aus dem Staatsarchiv Amberg

Einleitung, oder was ein alter Archivdeckel alles erzählen kann: 



Als Archivpfleger und mehr noch Heimatforscher im Stadtarchiv Bad Kötzting liegt mein Hauptforschungsfeld natürlich weniger in Amberg, als Standort der früheren Regierung der Oberpfalz (zu der wir seit der Gebietsreform von 1972 zwar jetzt auch gehören, s.o. Beuteoberpfälzer) und des dort angesiedelten bayerischen Staatsarchives, sondern vor allem im bayerischen Staatsarchiv von Niederbayern in Landshut.
Bei der Durchsuchung des Aktenrepertoriums der früheren Kammer des Inneren stolperte ich dann über einen Akt über Sinzing und habe ihn natürlich gleich ausheben lassen.
neues Deckblatt Staatsarchiv
Landshut

                                        


Bereits auf dem Deckblatt des ungefähr 5 cm dicken Aktes sieht man die "Reise", die Sinzing und damit auch dieser Kirchenbauakt im 19. Jahrhundert hat machen müssen, bis es endlich seinen Platz in der Oberpfalz gefunden hatte, durchaus mit Ähnlichkeiten zu Bad Kötzting.
Doch zuerst einmal zurück zur "turbulenten" Geschichte Sinzings, turbulent, was die regionale Gebietszugehörigkeit angeht.  Bis heran ins 19. Jahrhundert gehörte Sinzing, wie man auf gut bayerisch sagt, "gerichtsmassig" zum Pfleggericht Kelheim, das heißt, um im bayerischen Idiom zu bleiben: "eingesperrt worden sind die Sinzinger in Kelheim". Das dortige Amt hatte sowohl die Hoch- als auch - bis auf wenige Ausnahmen - die Niedergerichtsbarkeit für Sinzing über.  (siehe auch Rudolf Ottlinger, Sinzing, von den Anfängen bis zur Gegenwart Seite 116ff.)  
Die Niedergerichtsbarkeit umfasste neben der Abstrafung von kleineren Delikten (kleine, sehr kleine Diebstähle, Beleidigungen und Raufereien ohne Waffen bzw. ohne dass Blut geflossen war) auch alles das, was heutzutage ein Notar und ein Grundbuchamt zu verbriefen hätte. 
Die Grundherrschaft - also den "echten" Besitz der Bauernhöfe und der Grundstücke - über die 52 Anwesen teilten sich im Wesentlichen die Klöster Prüfening und das Damenstift Niedermünster. Um also bei der obigen, etwas flapsigen, Definition zu bleiben, Polizei, Richter und Notare kamen aus Kelheim, die Hauptsteuern wurden an die beiden Klöster nach Regensburg - und damit eigentlich ins nichtbayerische Ausland - bezahlt.

Sinzing, als Teil des Pfleggerichtes Kelheim, war also bis 1808 niederbayrisch; genauer, da Niederbayern damals ja  zweigeteilt war, gehörte Sinzing zum sogenannten "Straubinger Landl".
Die beste Karte des "Straubinger Landls" habe ich bei Wikipedia gefunden, auch wenn sie die Situation nur für das 14. und 15. Jahrhundert darstellt, als dieses Herrschaftsgebiet zusammen mit Holland(!) - genau, DAS Holland auch Amsterdam, Rotterdam und Den Haag waren einmal niederbayrisch, zusammen mit Sinzing und Kötzting - das Herzogtum Straubing Holland bildete.

Die obige Karte zeigt den "rechtlichen" Zustand im 15. Jahrhundert, in Wirklichkeit waren Teile davon, z.B. die Landgerichte Cham und Waldmünchen an die oberpfälzer Linie des Hauses Wittelsbach verpfändet und wurden damit von Amberg aus verwaltet. Dieses Pfand  - alles dieses steht im Zusammenhang mit dem Hausvertrag von Pavia - wurde wohl aus Geldmangel nie wieder ausgelöst. Genauer,  der östliche - und ärmere -  Teil des LGs - oder hier besser Markgrafschaft - Cham mit der Stadt Furth und den Märkten Eschlkam, Neukirchen beim hl. Blut und Kötzting wurde tatsächlich wieder  ausgelöst. Cham aber blieb als Pfand bei Amberg und so musste ein neues Verwaltungszentrum geschaffen werden >>>>>>> das Landgericht Kötzting wurde gebildet.
Nachdem sich mehrere Zweige der Wittelsbacher an dem Straubinger Erbe bereichert und das Herrschaftsgebiet von allen Seiten arrondiert hatten, wurde der Kern des Straubinger Landls Teil des Herzogtums Niederbayern Landshut. In Straubing herrschte als Vertreter des Herzogs der Vizdomb mit seinem Rentmeister. Der Anspruch auf die Landgerichte Cham und Waldmünchen wurde nie mehr eingelöst.

So war, vereinfacht gesagt, die weltliche Struktur und Zugehörigkeit Sinzings und seiner Bewohner über viele Jahrhunderte, bis sich mit der Errichtung des Königreichs Bayern als Folge der Napoleonischen Eroberungen alles änderte, bzw. eben alles auf den Prüfstand gestellt wurde. Mit der Säkularisation verschwanden die Klöster und der Staat übernahm die früheren klösterlichen Untertanen unter seine direkten Fittiche.

Übrigens auch damit ähnlich wie mein Heimatort Bad Kötzting und dessen Umgebung. Der damalige Markt hatte seine Unabhängigkeit durch langwährende Prozesse erst kurz vor dem Ausbruch des 30jährigen Krieges erreicht, aber viele Orte und damit viele Bauern mit ihren Familien waren Untertanen des Klosters Rott geblieben bis 1803. Hier wie dort wurden durch die Säkularisation der Klöster deren Untertanen "verstaatlicht" und so gingen ab da auch die Sinzinger Grundabgaben (sprich Steuern)  nach Kelheim.
1808 wurde dann bei der Erstellung der bayerischen Provinzen der sogenannte Regenkeis gebildet, wiederum mit der Hauptstadt Straubing, die beteiligten Landgerichte blieben dieselben. Dieser Zustand hielt bis 1838 an, dann wurden wieder die alten Namen der Bezirke eingeführt und Sinzing war wieder gut niederbayrisch geworden, mit seinem Landrichter, der in Kelheim saß.
Jetzt wird´s ernst, es kommt eine Art Gebietsreform auf den Nahbereich von Regensburg zu. Regensburg, seit 1838 auch die Hauptstadt der Oberpfalz, lag nun sehr, sehr knapp am südlichsten Ende der Oberpfalz. Bereits direkt am Stadtrand - buchstäblich dort, wo heute Regenjsburgs Hauptbahnhof sich befindet - begann damals Niederbayern. So kam es 1857 zu einer Neugliederung und der Schaffung der sogenannten "Landgerichte älterer Ordnung" (ab 1862 Bezirksämter genannt und später dann- viel später - in Landratsämter umgewandelt). Langer Rede - kurzer Sinn, bei der Neuerrichtung und damit notwendigen Neugliederung der Landgerichte musste Kelheim Federn lassen. Viele Orte der südlichen Umgebung Regensburgs - von Grass über Hohengebraching und Pentling  bis herüber nach Sinzing - wurden dem neuen Landgericht äO Stadt am Hof zugewiesen. Damit war Sinzing ab 1857 Teil der Oberpfalz geworden.

Wie es sich für eine saubere Neugliederung gehörte, musste Kelheim folgends dann auch alle Akten aus seiner Registratur abliefern, welche mit seinen "verlorenen" Ortschaften zu tun hatten. So kam dann der Akt über die Renovierung und den Anbau der Sinzinger Pfarrkirche nach Amberg.
Jetzt ist es aber so, dass der Vorgang lt. Deckblatt den Zeitraum von 1835-1851 umfasste und, weil in den Archiven eigentlich das Provinienzprinzip gilt, wurde der Akt offensichtlich zwar in Amberg registriert und in den Findbüchern erfasst, viel später aber bei der systematischen Durchsicht der Bestände (vermutlich erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts) dann wieder nach Niederbayern abgegeben, weil eben der Vorgang im Niederbayerischen  begonnen und auch abgeschlossen worden war.
Betrachtet man den Aktendeckel genauer, so sieht man am oberen Rand noch zusätzlich die Bezeichnung Stadtamhof - Bezirksamt. Also ist der Akt erst nach der Einführung der Bezirksämter (1862) in Regensburg angelegt worden, später ins Kreisarchiv Amberg ( nun Staatsarchiv) gekommen und schlussendlich wieder nach Niederbayern verfrachtet worden.
Wir haben also nun einen Akt der
Regierung der Oberpfalz und von Regensburg
Kammer des Inneren
Sinzing 
die Pfarr Kirche 
1835-1851,
 abgegeben vom Bezirksamt Stadtamhof, der nun im Staatsarchiv von Niederbayern in Landshut zu finden ist:
Das war nun eine lange Einleitung, aber nun geht's los mit der

Sinzinger Pfarrkirche

Das Staatsarchiv Landshut hat im Jahre 2017 einen Probeversuch gestartet und lässt seither alle Archivbesucher - allerdings nur mit gewissen Einschränkungen - mit eigenen Kameras fotografieren. Ich habe dies in dem vergangenen Jahr reichlich genutzt und auch diesen Akt komplett digitalisiert. Da die Benutzung eines Stativs untersagt ist, sind die Bilder manchmal etwas schief geraten, dies nur zur Erklärung.
Anschreiben Gemeindeausschuss an das Landgericht Kehlheim
Am 19. Januar 1835 schreiben  die Mitglieder des Sinzinger Gemeindeausschusses an das königlich bayerische Landgericht zu Kelheim: Da nun gegenwärtig die Pfarrkirche Sinzing nicht nur innerlich sondern auch äußerlich sich in ruinösesten Zustande befindet, und zwar so wenn nicht in Bälde Hilfe erfolgt hinsichtlich der Dachung, so ist zu befürchten der Einsturz des Gewölbes, wo so dann auf einmal der gröste Theil der Gemeinde samt Priester ihr Grab in der Kirche finden kann. Nachdem nun diese Kirche überhaupts zu klein für diese Pfarrgemeinde ganz verarmt und mehr einer Räuberhöhle als einem Hause Gottes ähnlich ist, so stellt daher das königliche Pfarramt im Namen der ganzen Pfarrgemeinde Sinzing ihr tringenste und gehorsamste Bitte, daß durch behender Mitwirkung des königl Landgerichts Kelheim diese Kirche nicht allein ausgepessert, sondern um 10 Schuh wolle länger gebaut werden. Die Gemeinde macht sich dazu verbindlich nicht nur allein alle Fuhren unentgeltlich zu verrichten, sondern auch noch an denen .....

Klageschrift der Sinzinger Pfarrgemeinde, die Kirche sei
eher eine "Räuberhöhle"

Arbeitern und Handlangern einen großen Ersaz
zumachen. Wir trösten uns in der sichersten
Hoffnung, wo die Noth am größten ist da ist
auch die Hilfe am nächsten. Anbei verharren

in der ausgezeichnetsten Hochachtung
das königl(iche) Pfarramt Sinzing samt
der ganzen pfarrgemeinde
den 19. Januar 1835
dem königl(ichen) Landgerciht
Kelheim
 
Gemeindeausschuß
( da  es persönliche Unterschriften sind, bin ich mir nicht ganz sicher beim ersten:)
Pockes (?) Vorstand
Franz Gschwendner
Fahrnholz Stiftungspfleger
Johann Neumüller
 gehorsamster Peter Pfarrer mp (manus propria= mit eigener Hand)

die Gschwendner waren eine alt eingesessene Familie in Sinzing:


Mauerer Kostenvoranschlag


Es folgen ausführliche Zustandsbeschreibungen und Kostenvoranschläge der Mauerer, Zimmerer, Schlosser, Glaser und Steinmetze.

Der Zimmermann verweist in seinem Kostenmvoranschlag auf den offensichtlich von ihm verfaßten Plan:










Plan des Anbaus in der Pfarrkirche Sinzing


















So stellt sich im Situationsplan der Anbau und die Renovierung dar, unterschrieben vom Mauerermeister  Carl Dobmayr und vom Zimmermeister Johann Rieghammer: zu sehen ist der geplante Anbau, die, im Text ausdrücklich erwähnte, schiefe Stellung des Turms zum Langhaus, die kleine Sakristei und die Stiege hinauf zur Kanzel
bei der späteren Bauausführung ist man wohl vom Plan abgewichen, hat das Langhaus bis ganz an die hintere Grenze hin verlängert und daher den Eingang seitlich verlegt, möglicherweise ist dies auch ein Kind späterer Umbauten, weil das Fenster oberhalb des Portals auch zu dem Plan des Langhauses mit den vier Fenstern und einem rückwärtigen Eingang passen würde.

Zeitgleich mit dem Hilferuf der Sinzinger Pfarrgemeinde stellt das Landgericht Kelheim die rechtliche und wirtschaftliche Lage der Pfarrei Sinzing dar und verweist bereits auf die Herkunft aus dem Besitz der Regensburger Klöster - wegen der Baulast - und seiner nunmehrigen Stellung  im königlichen Ärar. Sie schreibt dies als Kommentar zum Sinzinger Antrag an die Regierung für den Regenkreis nach Straubing.

Die Kirchenstiftung Sinzing habe ausweislich der Kirchenrechnung von 1832/34 allgemeine Kapitalien in Höhe von 481 Gulden und an vergebenen Jahrtagskapitalien (= heutzutage würde man sagen an ausgeliehenen Geldern, Kirchen und fromme Stiftungen waren damals die einzigen legalen Geldgeber) 480 fl. Aus diesen Kapitalien erzielte die Pfarrgemeinde einen jährlichen "Gewinn" von 26 Gulden und erhielt weitere 10 Gulden als Pachtschilling von verpachteten Grundstücken. Die Rechnung endete nach Auflistung sämtlicher Ausgaben mit einem Verlust von 46 Gulden.
Das "Gutachten" endete mit der Frage bzw. Feststellung: Wie und auf welche Weise sonach wenigstens die dringendsten Bedürfnisse gedeckt werden sollen, hierüber wird höchste Entschließung sich erbethen.
Zuerst geschah aber nichts:
Die Regierung ließ mehr als ein ganzes Jahr vergehen, bis die königliche Baukommission im April 1836 sich bereit fand, die Situation der Sinzinger Kirche zu beurteilen: ....die Kirche steht auf einem von drei Seiten durch Stützmauern umschlossenen sehr beengten Raum, der 6 bis 8 Fuß über den umgebenden Gelände erhoben, nach keiner Seite hin einer Erweiterung fähig ist. Dieser Platz, und mit ihm noch einige einige Gehöfte, liegt auf dem linken Ufer das Laberflußes, der Pfarrhof und der bei weitem größte Theil des Dorfes Sintzing nehemn dagegen das rechtseitige Ufer des genannten, nicht unbeträchtlichen Flußes ein. Dieser letztere selbst ist nur um die Breite des Fahrweges längs der südlichen Kirchhofmauer von dieser getrennt, tritt aber nicht selten so weit aus, und schwillt so stark an, daß die zur Kirche gehenden nur auf weiten Umwegen und nicht ohne Gefahr zu derselben gelangen können. Der Pfarrer ist dann genöthiget, das ganze rechtseitige Ufer hin ab zu gehen, dort über den Fluß zu setzen, und dann am linken Ufer hinauf auf einem Umwege von mehr als 1/4 Stunde zur Kirche zu kommen, die nur etwas 100 Schritte vom Pfarrhof entfernt liegt.
Diese Kirche besteht derzeit aus einem Langhaus, einem alten Turm, dessen schüfe Stellung gegen ersteres vermuthen läßt, daß hier in früherer Zeit ein anderes Gebäude gestanden, wie auch der Thurm seiner Konstruktion und Form nach, weit älter als das Langhaus ist. Nördlich ist die Sakristei und Treppe zur Kanzel angebaut........ Das Altar des Thurmes, der üble Zustand seines von mehreren Spängen durchsetzten Gemäuers beurkunden die vielen in letzteres eingelegten Schlaudern (Maueranker); die engen Fenster u.v.m. der Turm ist mit einem pyramidenförmigen , mit Schindeln gedeckten Dach von quadratischer Grundfläche versehen, die Dachbedeckung in sehr schlechtem Zustande.......werden Gänge, Stühle usw.. mit in Auftrag gebracht - für den Menschen 4 QF (Quadratfuß) gerechnet so wird die vergrößerte Kirche 1460/4 = 365 derselben fassen können. Nach der Angabe des königl. Pfarrers beträgt aber dermalen schon die Zahl der die Kirche besuchenden - 700, woraus hervorgeht, daß die größtmögliche Erweiterung das bereits vorhandene Bedürfnis nur wenig über die Hälfte seines Betrages zu befriedigen vermag. 
 
Ausschnitt aus www.Bayernatlas.de :  historische Karten

Aus diesem Grunde sei jede Erweiterung eigentlich zwecklos und, weil in den Kostenvoranschlägen ja die notwenigen Reparaturen der Altsubstanz gar nicht vollständig mit einbezogen wären, so folgerten sie weiter:
Sollte möglich sein - wozu Aussicht vorhanden ist - das neue Gebäude auf einer günstigeren Stelle am rechtseitigen Ufer aufzuführen, so würden hierdurch auch alle übrigen aus der Situation der stehenden Kirche hervorgehenden Inkonvenierungen beseitigt werden. Die Kosten eines Neubaus würden wohl gerade mal das zweifache der angeschlagenen Summe für die Erweiterung und die Reparaturen ausmachen.
Es solle
1. die Zahl der die Kirche Besuchenden amtlich ermittelt werden.
2. Die Requisition des Ackers neben dem Pfarrhause -im Besitz des Brauers Gschwendner -  solle ins Auge gefasst werden.
3. Eine zuverlässige Liste mit "definitiver Erklärung", welche Dienste die Kirchengemeinden von Sinzing und Bruckdorf leisten würden, solle erstellt werden.

Im Mai 1837 schreibt die Kirchenverwaltung mit Pfarrer Georg Steiner wieder an die Landbauinspektion und meldet höchsten Bedarf an, da das schadhafte Schindldach des Turmes höchste Gefahr nicht nur für das Gebälk, sondern auch für den Altar und den Chorraum darstellte.
1841 schaltet sich die Regierung von Niederbayern, Kammer des Innern ein und schreibt an das Landgericht Kelheim, um dieses zu einem Zuschuss zum Erweiterungsbau zu veranlassen: .....die Kirche besitzt kaum so viel Vermögen, dass sie ihre Existenz decken kann, und der jährliche Überschuß erscheint nach dem Matrikel Cataster vom Jahre 1839 in der geringen Summe von 13 fl 4 xr. (Immerhin gibt in diesem Jahre wieder einen Überschuss, anders als 6 Jahre zuvor)

Um die Höhe dieser Summe einschätzen zu können, benutze ich eine kleine Umwegrechnung mit dem Bierpreis. 1 Gulden(fl) hatte damals 60 Kreuzer(xr) die Maß Bier kostete 3 Kreuzer. Für einen Gulden bekam man also damals 20 Maß Bier. Nun muss man ja nicht die Oktoberfestpreise zugrunde legen um so auf ein Äquivalent von ca. 70-80 Euro für einen damaligen Gulden zu kommen. Der Jahresüberschuss der Pfarrgemeinde Sinzing betrug im Jahre 1839 also gerade mal gut 1000 Euro.

Am 8. März 1842 bittet die Kirchen- und Gemeindeverwaltung Sinzing erneut - mit ausgearbeiteten Kostenvoranschlägen - um die Zustimmung, um noch im selben Frühjahr mit dem Bau beginnen zu dürfen. Sie führen an:
1. Die (politische) Gemeinde habe sich doch erbietig gezeigt, neben den freiwilligen Leistungen auch die Neufassung des Hochaltars finanziell zu schultern. .....ist der Altar abgebrochen und zum Faßen nach Regensburg transportiert worden. Dieser Altar würde erst wieder errichtet, wenn derBau/ die Reparatur abgeschlossen sei,..... die Aufrichtung des Altars jedoch nicht mehr zu lange geschoben werde, weil er zur Abhaltung der gottesdienstlichen Verrichtungen nicht wohl entbehrlich ist.
Die Methode ist nicht schlecht, den Altar auf eigene Kosten abzubrechen und das Fehlen desselben dann als Druckmittel für die fehlende Baugenehmigung zu benutzen. 

2. Die Gemeindebürger hätten im April und Mai eher Zeit mitzuhelfen, ...wo nicht gerade die Feldarbeiten ihre Kräfte in Anspruch nähmen....dies hier umso mehr, da die Gemeinde Sinzing größtentheils aus Söldnern und Häuslern besteht, die ihre Wirtschaft ohne fremde Dienstbothen betreiben. Daher in den Sommer- und Herbstmonathen vollauf zu thun haben.

3. Äußerte die Gemeinde die Bitte, auch die Sakristei vergrößern zu dürfen, da diese so bescheidenen Raumes ist, dass es nicht möglich ist, einen Schrank zur Aufbewahrung der Paramenter anzubringen. Es müssen daher dieselben immer frei herumhängen oder liegen, was auf baldige Abnutzung sehr schädlich einwirkt. Bei dem geringen Vermögen der Kirche wäre es um so mehr zu wünschen, wenn die Kirchengeräthe durch sorgfältige Aufbewahrung möglichst geschont würden.
Rückseite der alten Pfarrkirche, links angeschnitten die Sakristei, der frühere Treppenaufgang ist verschwunden, dafür gibt
es auch auf der Nordseite eine Eingangstür.

Unterschrieben wurde die neuerliche Eingabe vom Pfarrer Weinzierl, dem Kirchenvorstand Fahrnholz und vom Kirchenpfleger Pockes

Im Dezember 1841 schreibt die Kirchengemeinde wieder an das Landgericht und verweist darauf, dass es nun schon 10 Jahre her sei, dass das erste Bittgesuch geschrieben worden war.
Sie schreiben, dass...die Pfarrei, welche vor 20 Jahren keine 480 Seelen zählte, jetzt 530-540 zählet, während die Kirche nicht 200 gehörig zu fassen vermag. Auch finden sich jederzeit am zweiten Sonntag die Bewohner von Riegling und Kleinprüfening, die von ihrer Mutterkirche zu weit entfernt sind, hier beim Gottesdienste ein, so daß an solchen Tagen die Kirche ganz vollgestopft ist und im Gange immer eines eng an dem anderen lehnen muss.
Aber es wird wieder Winter, im Dezember 1842 das nächste Schreiben der Kirchenverwaltung, wieder ist das zu kleine Gotteshaus angesichts der zahlreichen Besucher ein Hauptargument und...wegen dieses Gedränges geschieht es in den Sommermonathen auch, daß junge Leute in die Kirche gar nicht mehr hineingehen, sondern vor der Thür draussen stehen bleiben, wo dann häufig Unsinn getrieben wird. Welche Andacht, welche Aufmerksamkeit auf das heilige Messopfer und auf das Wort Gottes läßt sich wohl da erwarten, wenn man nicht Platz zum Stehen, geschweige denn zum Knien findet.....Wie ist unter jungen Leuthen, die sich gemischten Geschlechtes beim Eingang der Kirche zusammendrängen, zu verhüten, dass nicht manch Ärgerniss und Ausgelassenheiten an einem so heiligen Orthe vorfallen. Der Pfarrer sah sich auch leider schon mehrmals genöthiget, über solchen Unfug und solche Skandale laut seine Stimme während des Gottesdienstes zu erheben. Eine Lösung sieht der Pfarrer nur in der Erweiterung der Pfarrkirche.
Der neue Stiftungspfleger heißt in diesem Jahr: Scheibmer, Pfarrer Weinzierl, Vorstand Fahrnholz, wie im Vorjahr.
Weiter geht's im Juli 1843;
1. In Sinzing regnets nun rein, die provisorischen Dachausbesserungen würden das Wasser direkt in das Gemäuer leiten. Vor allem die neu gefassten Seitenaltäre sind das Opfer der Witterungsunbilden. Die Altartücher seien durchnässt und würden verfaulen.
2. In der Filialkirche Bergmatting seien in der Nähe des Turmes einige "Daschen" herabgefallen. An einigen Stellen im Langhaus könne man "in freien Himmel hinausschauen".
3. Das Pfarrhaus sei von außen voller Risse und Sprünge. Im Winter ist es bei allem Aufwande des so teueren Holzes schwer, das Wohnzimmer des Pfarrers im ersten Stockwerke nur nothdürftig zu erwärmen.
Nächster Versuch im Januar 1844:  dieselben Argumente an dieselbe Regierung: Ergebnis, es stehe der Pfarrei Sinzing frei, den Vorschriften gemäß, sich an die Bezirksbauinspektion zu wenden.....
1845 versucht das Bauamt in Landshut zuerst einmal zu ermitteln, wer in diesem Falle die Baupflicht habe....schaut sich den ganzen Verlauf der Anfragen an und stellt fest, dass diese seit dem Jahre 1837 zu den Staatsgebäuden zähle....dann schauen sie sich die Akten noch einmal an und finden einen Hinweis des Rentamtes (=Finanzamt) Kelheim, dass das in Frage stehende Objekt nunmehr als ein Stiftungs Eigenthum erscheine und daher eine andere Behörde (Referat 2) zuständig sei, jedenfalls nicht mehr die angeschriebene Landbau Inspektion.
Sinzing schreibt im März 1845 erneut an die Regierung und bekommt die Mitteilung, dass die Akten an das Referat 2 abgegeben worden waren.



Juni 1845, Sinzing fragt nach, was mit ihrem Bittgesuch sei....
Landshut schreibt an den Rand des Bittgesuches als Auftrag an seine Unterbehörden, zuerst einmal zu klären, wie Sinzing, als ehemaliger Besitz des Klosters Prüfening, überhaupt einzuordnen sei.

Nun geht's ab ins Königlich bayerische Allgemeine Reichsarchiv, dies klärt im Juni 1845 das bayerische Innenministerium darüber auf, dass in den archivierten Akten des Klosters Prüfening keine Anhaltspunkte über die Baulast zu finden sind und verweist auf eine andere Behörde in München.

Nun kommt Hilfe von ganz anderer Seite, das Ordinariat schaltet sich ein und richtet eine Bitte an die Regierung von Niederbayern.
Aber wieder geht nicht vorwärts. Wir schreiben nun bereits das Jahr 1847 und Sinzing braucht einen neuen Pfarrer, der Pfarrprovisor, also der provisorische Pfarrer, Josef Eckert, bietet an, die Pfarrei nicht mehr zu besetzen und das damit eingesparte Geld für die Baukosten zu verwenden.
Das Ordinariat ist überhaupt nicht amüsiert über diesen Vorschlag.
Im Juli 1848 versucht Sinzing, den Status der Kirche als aerarisches Gebäude, also als staatliches, zurückzugewinnen, zweifelt die Recherchen der Regierung an und meldet "Gefahr in Verzug", der Turm drohe einzustürzen. Unterschrift Nicolaus Erb Pfarrprovisor
Heureka: am 1.7.1851 erhält Sinzing die Zusage über 1506 Gulden von Seiten der Regierung.
Der Akt endet unvollständig mit einem Schreiben des Landgerichts Kelheim an das Finanzministerium im Dezember 1851, in dem darauf hingewiesen wird, dass die Kirchenverwaltung Sinzing wegen der Baulast und der angeforderten Rückzahlung des Zuschusses offensichtlich einen Prozess zu führen vorbereite.
Landshut meint nur trocken, wenn sie  - die Sinzinger - ihre Position mit Urkunden beweisen können, solle die Kirchenverwaltung dies tun, verweist aber gleichzeitig auf die dabei entstehenden Prozesskosten, die Sinzing dann schultern müsse.
Zumindest sollte damit das (Um)Baujahr der alten Sinzinger Pfarrkirche feststehen: es war wohl das Jahr des Herrn 1851







Samstag, 24. März 2018

Das "obere" Bad und der Badbrunnen

Das Kötztinger Bad und sein Badbrunnen
alte Hausnummer 100






Auf dem Ausschnitt des Lageplanes (Vermessungsamt Cham Ort_Koe_1831_K62 Uraufnahme Kötzting von 1831 ) sieht man das Haus mit der laufenden Nummer 100, zufällig ist die SW Aufnahme, die aus der REPRO Sammlung des Arbeitskreises Heimatforschung Kötzting stammt, aus derselben Perspektive aufgenommen. Auf dem Plan ist weiterhin ein Brunnen eingezeichnet, der auf dem Marktplatz liegt. Dieser Spital bzw. Badbrunnen war, anders als die vielen anderen Brunnen innerhalb des Marktes Kötztings ein Schöpfbrunnen, der aus Grundwasser gespeist wurde. Die anderen Brunnen in der Marktstraße hingen wie Perlen an einer Kette an einer hölzernen Wasserleitung, die von außen- aus den Wäldern rund um Gradis - in den Markt herein geführt wurde.
Kötzting hatte über all die Jahrhunderte zwei Badstuben. Noch im 16. Jahrhundert (1573) befand sich das "obere" Bad im Bereich des Marktplatzes, vermutlich neben der St. Veitskirche. Für diese Badstube findet sich aber dann im 17. Jahrhundert kein Nachweis mehr. Nachweislich ab 1672 findet sich aber, gelegen am Regen, eine zweite "Behausung mit Padtgerechtigkeit", auf die der schon in zweiter Generation tätige Wundarzt Romanus Schlögner im April 1700 eine Hypothek annimmt. 
Grundsätzlich ist aber zwischen den historischen "Badstuben" Kötztings, von denen es 2 gegeben hat und den späteren Badbehausungen bzw. Häusern mit Bad- bzw. Badersgerechtigkeit zu unterscheiden.
Die alten, mittelalterlichen Badstuben entsprechen am ehesten noch dem Bild, das wir heute uns von einem Bad machen, ein Ort, um in einer Wanne mit warmen Wasser sich zu säubern, bzw. säubern zu lassen und es sich - in Gemeinschaft oder alleine - im Wannenbad gut gehen zu lassen. Der Bader, der solch eine Badstube betrieb, zählte zu den unehrenhaften Berufen. Aus diesem Grunde ist auch die Aufregung über die Verlobung des Herzogssohns in Straubing mit der Baderstochter Agnes Bernauer zu verstehen: dieses war mehr als nur eine Heirat unter Stand, es wurde als Skandal angesehen.
Spätere Bader gehörten wie die Chirurgen und Wundärzte zum medizinischen Sektor und wurden vor Allem bei Krankheiten und Verwundungen benötigt und in Anspruch genommen.


Hier geht es um das Kötztinger Bad, in der Mitte des Marktes, das das Recht auf den Wasserbezug aus dem sogenannten Badbrunnen hatte - wobei es auch hier seit der Zeit nach dem 30 jährigen Krieg zu Ungenauigkeiten in der Bezeichnung führte, als das Haus wechselweise als "oberes" Bad, als Badsbehausung aber auch nur als Behausung mit Badersgerechtigkeit bezeichnet wurde. 
Es gibt ein grundsätzliches Problem mit der damals - also seit der Zeit nach dem 30 jährigen Krieg -  "oberes" Bad genannten Badbehausung, weil es Hinweise gibt, dass es am oberen Markt früher ein Bad gegeben hat. 
Aus dem Jahre 1650 kennen wir eine Beschreibung der Marktlehner, leider sind die späteren "Bäder" keine solchen und daher nicht aufgeführt, (Hauptstaatsarchiv München Landshuter Abgabe Kloster Rott B2) und dort ist bei dem zweiten beschriebenen Anwesen, es ist das Haus das direkt oberhalb der St. Veitskirche liegt, (alte Kötztinger Hausnummer 4) ein Bader erwähnt:
Khözting

Weillandt Georgen Rossmanns
Gewesten burger und Paders seel
hünderlassene Erben haben ain
behausung negst an St: Veits Capellen, darzue gehört ain Marktlehen mit nachvolgenten Grundt und Poden







Ob der Bader Georg Rossmann vor seinem Tode in diesem Hause seinem Gewerbe nachgegangen ist wissen wir nicht, jedenfalls würde die Lage des Hauses den Titel: "Oberes Bad" verdienen. Auch wenn die Wasserversorgung des Marktes sehr dürftig war, so lag doch das Haus am obersten von mehreren Marktbrunnen. Dies hier nur als Allgemeiner Hinweise


Hier zunächst der Schaufenstertext von Ludwig Baumann im Juni 1999, bei der monatlichen Vorstellung einzelner Kötztinger Anwesen, hier Hausnummer 100:


Das Kötztinger Wappenbild war ursprünglich kein Baum, sondern ein an den Stielen zusammengebundener Blätterbuschen, mit dem man sich im mittelalterlichen Bad dezent die Blöße bedeckte. Der Badebetrieb gründet in Kötzting auf uraltem Recht. Der Marktrechtsbrief vom 11. 11. 1344 bestätigt es: „Es ist auch der Markt Kötzting zugelassen mit zwei Badstuben.“

Ein öffentliches Badehaus mit einem eigenen Brunnen, dem in Erinnerung gebliebenen „Badbrunnen“, stand an der Ecke Gehring-/Marktstraße. Es war ein einstöckiges Holzhaus mit gut 30 Quadratmetern Grundfläche, mit einem Lehmboden, einem gemauerten Badeofen und mit einem Ziegeldach, als die Bürgerhäuser noch mit Schindeln gedeckt waren. Es war im Besitz der Pfarrkirche und wurde an den Bader verpachtet, der auf  diesem Haus saß. Soweit die schriftlichen Quellen zurückreichen, war die Badergerechtigkeit mit dem Besitz dieses Anwesens verbunden. Das Haus hatte auch ein Wasserrecht vom „Badbrunnen“. Eine Leitung führte in die Kellerräume. Dort steht heute noch ein Bottich aus Steingut. Die Herren Beamten des Bezirksamtes sollen ihn im letzten Jahrhundert benutzt haben, um im „gesunden Wasser“ zu baden. .

Frau Maria Kellner, geborene Oexler, bei dem historischen Bottich
 Wann der Badebetrieb im hölzernen Badhaus eingestellt wurde, ist nicht bekannt. Der Brunnen, ausgestattet mit einem Brunnkorb und einem Schöpfwerk, war noch 1874 „der meist benutzte Brunnen im Markt“. Bis dahin hatte die Kirchenstiftung die Baulast, und ebenfalls dahin zahlte der Bader die Pacht an die Kirchenkasse. Da dringende Reparaturen anstanden, verkaufte die Kirche den Badhausgrund und den Brunnen selbst an die Marktgemeinde.

Die Besitzer des Oexler-Kellnerhauses führten bis etwa 1700 die Berufsbezeichnung Bader und Badermeister, danach aber auch Wundarzt, Chirurg und Medicus. Die Kötztinger Bader hatten sich, wie die andernorts, vom Körper-, Haar- und Bartpfleger zum Heilkundigen weiterentwickelt, der auch kranke Zähne zog 



Wir kennen als ersten Besitzer im Jahre 1616 den Schuhmacher Georg Pölsterl , schon damals war der Badbrunnen und der Wasserbezug daraus fest mit seinem Anwesen verbunden. Georg Pölsterl schien offensichtlich mit seiner Frau einen sehr lautstarken Umgang gepflegt zu haben, das Pfleggericht – und nicht der Magistrat! – verurteilte Beide wegen gegenseitiger Beschimpfung am heiligen Osterabend zu 8 Tagen Gefängnis. Nach dem ersten Einfall der „Schweden“ im November 1633 war auch dieses Haus eine Brandstatt und damit musste die Kirche Kötzting die normalerweise erfolgenden Einnahmen aus dem Pachtzins des Badbrunnens auf „nihil“ (=Nichts) setzen: „Vermög des Salbuches ist das obere Pad alhier wegen des Padbrunnens verliehen 2fl 8 kr 4 he Gilt zureichen schuldig , seitemallen aber erwehntes Pad abgeprennt und nit mehr bewohnt“


Noch 1650 saß der Schuhmacher Georg Pölsterl, sicherlich bereits der Sohn wenn nicht der Enkel das anfänglichen Besitzers gleichen Namens, auf dem Anwesen, und, nachdem er das Bad nicht betrieb, musste die Pfarrkirche weiter auf die Einnahmen aus dem Badbrunnen verzichten. „vermög des Salpuechs trüfft die gilt vom Padtprunn 2 fl 8 kr 4 he weils aber das Padt nit mehr aufgericht worden sondern Georg Pölsterl Schuhmacher die Prandtstatt inhandten als würd die Gilt nit mehr geraicht , vielmehr in Abgang gebracht“

Auch 1671war Georg Pölsterl noch auf diesem Anwesen, wieder ist es ein Gerichtsverfahren, das uns weiterhilft, es beschreibt, dass der Bader Pyber Hans aus Eschlkam bereits 1667 in sein Haus gekommen wäre und ihn vollkommen betrunken beleidigt hätte und erneut, als er, Pölsterl, zum Gericht gegangen war, um um Frieden zu bitten, sei Pyber mit einem Degen auf seine Frau zugelaufen und hätte ihr einen Stich versetzt. Der Eschlkamer Bader musste dafür dann 2 Tage im Amtshaus in Kötzting einsitzen.

Handlung Max Oexler
1674 nun kommt endlich wieder ein Bader auf das Anwesen, Dupps Andre aus Altrandsberg heiratete Sabine Pölsterl, die Tochter des nun bereits verstorbenen Georg Pölsterls, erhält das Anwesen und hat damit auch das Recht sich das Kötztinger Bürgerrecht um 4 Gulden zu kaufen. Auch Dupps Andreas scheint das robuste Gemüt seines Schwiegervaters besessen zu haben, in den Folgejahren fällt er vor allem dadurch auf, dass er vor dem Magistrat mehrere Räte beleidigt und sich dadurch einiges an Gefängnis- und Geldstrafen einhandelt.

1689 haben wir einen neuen Besitzer auf dem Haus, Hindersteiner Ander, - mit der allgemeinen Herkunftsbezeichnung: aus Niederbayern - heiratete am 23.11.1689 die Witwe Sabina des verstorbenen Baders Andreas Dups. Der neue Bader wird kurz nach seiner Einheirat auch als Schützenmeister betitelt, erhält den „Schützenvortl“ und taucht in den Kötztinger Rechnungsbüchern bei den verschiedensten Waffenkäufen auf. So hat er 1703 für „ den Pareller ain Feuerrohr erhandelt“, 1705 hat er dem Markt eines seiner eigenen Gewehre um 5 Gulden 30 Kreutzer verkauft und 1707 erhält er ebenfalls von Magistrat für sein Zielrohr 56 Kreutzer. (Der "Parella" besaß damals die spätere Bäckerei Grassl in der Metzstraße)



Staatsarchiv Landshut Briefprotokolle Markt Kötzting von 1712
Kaufsbeschreibung per 620 fl (Gulden)
Staatsarchiv Landshut Rentkastenamt Straubing A 1000
Antrag auf Einlage und Verschleiß von Weissbier , Abgelehnt




1712 verkaufen die Erben Ander Hindersteiners die „Paadersgerechtigkeitsbehausung“ an den ledigen Bader Hans Augustin Fischer aus Osterhofen um 620 Gulden, Fischer Augustin erhielt auch noch im selben Jahr das Kötztinger Bürgerrecht. Auch er wird Bader und Schützenmeister genannt und erhält vom Magistrat in Kötzting für seine Mitschützen: „den vor die Schietzen so mit Zihlrohr uf die Scheiben schissen vom gemainen Markht alda passierlichen Schützenviertl vors Jahr 1719 et 1720 erhalten.“ 1732 versuchte er – in Verkennung der Kötztinger Marktfreiheiten - sich ein Braurecht auf sein Anwesen zu erstreiten, allerdings angesichts der eindeutigen Rechtslage in Kötzting vergeblich, da der Status seines Hauses als reines Haus dem entgegenstand, nur die Besitzer eines Marktlehens hatten- und dies dann allerdings ganz automatisch – das uneingeschränkte Brau- und Schankrecht. 1733 erscheint der Bader Augustin Fischer als Kammerer in Kötzting . Nachdem sein Versuch gescheitert war, sich das Braurecht zu verschaffen, unternimmt er einen zweiten Anlauf als Brauer, diesmal gings um die Branntweinherstellung. Er bewirbt sich um das sogenannte Gladtwasser, um ein Abfallwasser also, das bei der Bierherstellung anfällt und erhält dieses auch im Jahre 1734.

Ebenfalls einen Priester stellt diese Familie, für seinen Sohn und Studenten der Theologie Johann Bartholomaeus lässt der Kammerer Augustin Fischer 1738 einen Geburtsbrief ausstellen; für die Primizfeier spendierte der Magistrat dann ein Jahr später 9 Gulden 30 Kreuzer, das sind - bei aller Schwierigkeit die historische mit der heutigen Währung zu vergleichen zwischen 800 und 1200 Euros, eine nicht geringe Summe für eine verschuldete Magistratskasse.

Auch in der für Kötzting sehr schweren Zeit im Österreichischen Erbfolgekrieg war Augustin Fischer der Amts- und Vizekammerer . Wenn die Kötztinger Bürger, hier mit dem ausführenden Organ des Inneren und äußeren Rates, den Forderungen der Österreicher nicht schnell genug nachkamen oder nachkommen konnten, so wurden, man nannte dies Exekution, den Ratsherren Soldaten ins Haus zum Quartiermachen geschickt.......

1745 schreibt der Kammerer Fischer:,“ umb daß ich Rechnungsführer vor dem Fuggerschen Herrn Obristen, auch Wacht dann Stallungen ins Stockhaus und dem Profossen keine Körzen auf Verbittung des Rats habe geben dürffen sondern selbe solche Lichter von den Quartiersvattern in gelt genommen, alß bin ich durch 13 Mann die ganze Nacht hindurch exequiert worden.“ Der Magistrat hatte ihm also verboten einige Ausgaben – hier für Kerzen - von Magistratsseiten zu bezahlen sondern diese sollten von den Hausbesitzern selber getragen werden, worauf die Soldaten dem Kammerer ins Haus gesetzt wurden.

Staatsarchiv Landshut Briefprotokolle Markt Kötzting von 1749 Kauf per 718 fl

















1749 soll der ledige Badersgeselle Josef Fischer auf Wanderschaft gehen, das Anwesen wird auf ihn um 718 Gulden übertragen und anschließend die Badersgerechtigkeit auf 2 Jahre an den „kunstfertigen Feldscherer Georg Samson vom churfürstlich loblich Fuggerischen Dragonerregiment“ verstiftet, um die Wanderschaft überhaupt möglich zu machen. Nach seiner Wanderschaft heiratete 1752 der frischgebackene Chirurg Josef Fischer seine Braut Moret Regina, Tochter des Mesners Georg Moret, aus Regen. 1753 schlossen beide dann einen
Heiratsvertrag, in dem die Braut ihre 300 Gulden Heiratsgut mit seiner Badergerechtigkeitsbehausung widerlegt bekam. Auch Josef Fischer war bald Mitglied im Magistrat Kötztings und erhielt dort den Zuständigkeitsbereich als Sagverwalter für die Marktsäge. Zu diesem Zeitpunkt tauchen auch zum ersten Mal Beschwerden wegen seines Abfallwassers auf, da er offensichtlich dieses einfach aus seinem südöstlichen Hauseck heraus einfach auf die heutige Müllerstraße fließen lies. Im Umrittsprotokoll des Jahres 1758 heißt es ausdrücklich, dass er „durch Abfallwasser zur Winterszeit den Weg ruiniert“ hätte.

Pfleggericht Kötzting P 49 von 1769
 Baderrechnung von Benno Fischer für Thomas Irlbeck
Die Herrensäge, heutzutage der "Lindnerbräu", wenige Jahre zuvor auf Drängen des Kammerers Luckner errichtet, wurde von dem ab 1759 als „aufgestellten Marktsaagverwalter“ Fischer Josef kontrolliert. Er musste damit auch sicherstellen, dass für die "kommunalen" Bauten das notwendige Bauholz zugeschnitten wurde. 1769 wurde er dann Ziegelherr, war also zuständig für die Ziegelproduktion in Kötzting, - solange Samuel Luckner noch einen großen Bedarf an solchen Ziegeln hatte, war dieser selber der Kötztinger Ziegelherr, nun da dieser seine Hauptbauwerke durchgeführt hatte, konnte der ruhig das Amt abgeben.
1779, in Kötzting tobte bereits seit Jahren der Streit um die Reitensteiner Anteile, erhielt die Witwe Regina Fischer den Ankunftstitel über das Anwesen am 20.12.1779 und reichte dieses Haus noch am selben Tag an den bereits oben genannten Wundarzt Kalser Josef Anton, dem Schwiegervater Windorfer Georgs, weiter.

Am 4.2.1780 heiratete in Kötzting der Chirurg Johann Georg Windorfer, Sohn des Balthasar Windorfer, eines Häuslers und Tagelöhners aus Brennberg und seiner Ehefrau Katharina, einer geborenen Pitterer die Tochter Anna Margaretha des Kötztinger Arztes Anton Halser und seiner Frau Maria Anna, einer geborenen Fritsen aus Zwiesel. Die Trauzeugen waren der Handelsmann Johann Baptist Fabrici und der Kötztinger Bürger Wolfgang Obermayr. In diesem Heiratseintrag sind nun schon viele der handelnden Personen vereint, die am Anfang des Aufstiegs Johann Georgs und dann später Josef Windorfers eine Rolle spielten.
Johann Georg Windorfer heiratete also im Januar 1780 in Kötzting Anna Margaretha Halser, welche die selbst am 20.12.1779 gekaufte „Fischerische oder obere Badbehausung“ übergab.

Mitenthalten waren 2 Böthen mit Überzug und Zugehör, einen silbernen Löffel samt derlei Messers und Gabel nebst einigem Zün und anderen gewöhnlichen nöthigen Hausgerät. 150 Gulden waren mit Schuldverschreibung von der Pfarrkirche ausgeliehen und lagen als Hypothek auf dem Haus. Die Schwester des Verkäufers Maria Josepha erhielt das lebenslange Wohnrecht. Mit dem Hauskauf konnte Windorfer auch das Kötztinger Bürgerrecht um 15 Gulden erwerben, übernahm als Nachfolger des Badanwesens auch das Recht auf den sogenannten Badbrunnen und musste dafür eine Grundgilt an die Pfarrkirche Kötzting zahlen, welche selber wiederum den Brunnen zu unterhalten hatte. Beim Hauskauf vom 20.12.1779, also 2 Monate vor der eigentlichen Heirat, ist ausdrücklich erwähnt, dass der Käufer, der Medicus Josef Anton Kalser das Anwesen von der verwitweten Baderin Regina Fischer für seine Tochter und seinen Schwiegersohn Windorfer aus Brennberg um 1150 Gulden gekauft hatte. Auch bei diesem Kauf war bereits Johann Georg Fabrici als Zeuge vertreten. Allerdings war Johann Georg Windorfer mit diesem Hauskauf auch sofort Teil einer Prozesspartei geworden in einem Streit, der Kötzting sein vielen, vielen Jahren spaltete und in dem auf der Gegenseite ein Mann stand, der in Kötzting seit Jahrzehnten schaltete und waltete, wie er wollte, der Kammerer Wolfgang Samuel Luckner
Windorfer Johann Georg, und seine Frau Halser Margaretha, hatten zusammen vier Kinder und bei allen ihren Kindern waren die Taufpaten Herr oder Frau Millner. Umgekehrt war auch Georg Windorfer der Taufpate für die Kinder der Millnereheleute..


1) Maria Franziska, * 21.01.1781
Patin: Franziska Millnerin Gerichtsschreiberin

2) Franz Xaver, * 14.05.1785 + 17.06.1785
Pate: Franz Xaver Millner Gerichtsschreiber

3) Johann Nepomuk, * 14.05.1785 Zwilling mit Franz Xaver
Pate: Franz Xaver Millner Gerichtsschreiber

4) Joseph Anton, * 14.01.1787
Pate: Franz Xaver Millner Gerichtsschreiber


Die freundschaftlichen Bande der beiden Familien waren wohl überaus eng, denn Herr Johann Georg Windorfer, heiratete nach dem Tode seiner Frau – die Baderin Margaretha Windorfer verstarb am 8.2.1815 mit 71 Jahren an Altersschwäche – die mittlerer weile ebenfalls verwitwete Frau Franziska Millner. Franziska Windorfer, die überlebende Tochter, verheiratete sich gleich in der Nachbarschaft, im Haus mit der Plannummer 46 wohnte damals die Hutmacherfamilie Gulder und dessen Sohn Karl Gulder und sie wurden ein Paar.
Vom Verbleib des zweiten Zwillings, Johann Nepomuk, haben wir keine Nachricht. Windorfers zweite Ehefrau, Frau Franziska Windorfer, nun nicht mehr Frau Gerichtsschreiberin sondern Frau Chirurgin genannt, verstarb am 16.4.1825; mit 75 Jahren traf sie ein Schlaganfall. Ihr Mann der Chirurg Johann Georg Windorfer überlebte seine zweite Frau um 9 Jahre und starb hochbetagt im Alter von 89 Jahren an Altersschwäche am 22.04.1834 und hat damit den wirtschaftlichen Aufschwung seines Sohnes sicherlich miterleben dürfen, aber erst einmal zurück zu seinem eigenen Leben und Lebenswerk.


Wie oben angeführt stand Johann Georg Windorfer bereits mit seiner Heirat und dem Erwerb der „Fischerischen Badbehausung“ mit einem Bein im Lager der Reitensteiner Anteilseigner und war damit automatisch ein Gegner Samuel Luckners, trotzdem war Windorfer bei der Ausfertigung des Ehevertrages zwischen Samuel Luckner und seiner dritten Ehefrau, Frau Ursula Frankerl aus Roding, einer der Trauzeugen im Magistrat. Im Kötztinger politischen Alltag war er aber Teil der Prozessgemeinschaft gegen den mächtigen Kammerer. Die Witwe Fischer hatte vor dem Verkauf des Hauses ihren Anteil an den Hofmarksgründen Reitensteins separat zum Verkauf angeboten und der Markt Kötzting hatte – in Person des Kammerers Luckner – den Anteil unter dem Protest der anderen Anteilseigner aufgekauft, was sofort zu neuen Prozessen geführt hatte und auch den neuen Hausbesitzer betraf, der der Partei der Luckner-Gegner bzw. eben der Anteilseigner zuzurechnen war.
Im Laufe des Jahres 1790 trat Wolfgang Samuel Luckner freiwillig vom Amt des Kammerers zurück und als sein Nachfolger wurde noch im selben Jahr der Bader Georg Windorfer bestimmt. Die Lage in Kötzting war zu diesem Zeitpunkt immer noch gekennzeichnet durch einen tiefen Riss unter den Bürgern und geprägt von tiefsitzendem Misstrauen.
Diese Lagerbildung bestimmte ganz automatisch auch das Verhalten des Magistrats vor allem, da Samuel Luckner immer noch mächtig genug war, um auch ohne Amt und Würden seinen Einfluss dort geltend zu machen, wo es ihm wichtig erschien. Immerhin war er ja noch Marktlehner (er besaß bis zu seinem Tode noch den Gschwandhof, heutzutage die TCM Klinik) und war als Hopfenhändler ein wohlhabender Bürger Kötztings, der laufend seine Einkünfte erzielte. Trotz dieses starken Einflusses gewannen im Magistrat aber die „Anteilseigner“ langsam eine gewichtigere Position. Im Jahre 1791 und erneut 1792 war Georg Windorfer der Amtskammerer und erst 1793 kam mit dem Bäcker Dreger wieder ein Parteifreund Luckners zum Zuge. Windorfer musste aber der Tatsache ins Auge sehen, dass er zwar zumeist im Magistrat eine Mehrheit hinter sich hatte, nicht aber in der Bürgerschaft.
Der Markt Kötzting war damals wahrhaft innerlich zerrissen und auch der Tod Samuel Luckners 1794 brachte zuerst einmal noch keine Befriedigung. Erst Im Laufe der folgenden Jahre beruhigte sich dann doch langsam die Situation im Kötztinger Magistrat und so konnte in diesem endlich wieder zum Wohle Kötztings gearbeitet werden.


Es sind nur wenige Jahre, die dem Markt Kötzting an Ruhe gegönnt waren, denn mit der Revolution in Frankreich wurde auch die alte Ordnung in Bayern hinweggefegt und die große Verwaltungsreform aus München nahm dem Markt Kötzting die jahrhundertelange Selbstständigkeit und dem Magistrat viel von seinen angestammten Rechten. Unter Führung des bayerischen Ministers Graf Montgelas wurden die Gemeinden durch die Edikte von 1806 und von 1808 unter „staatliche Kuratel“ gestellt und die gemeindliche Selbstverwaltung beseitigt. Als Trauzeuge bei einer Hochzeit Mittermeier/Haas im Jahre 1806 nennt sich Georg Windorfer bereits „frei resignierter Marktkammerer“. Einen solchen gab es aber in Kötzting nicht mehr, denn herabgestuft durch die Regierung, hatte der Markt nur noch eine Verwaltung bestehend aus einem Bürgermeister, vier Ratsmitgliedern und 4 „Ausschüssern“. Schon zwei Jahre später war auch dies vorbei, Kötzting erhielt nur noch den Staus einer Ruralgemeinde mit nur einem Marktvorsteher und zwei ältesten Gemeindemitgliedern, wurde also herabgestuft und organisiert. Erst am 17. Mai 1818 ging es wieder aufwärts, als die Regierung des Unterdonaukreises in Straubing den Markt Kötzting in die „Gemeinden mit magistratischer Verfassung III. Klasse“ eingestuft hatte. Für Orte dieser Klasse waren nun zumindest ein Bürgermeister, fünf Magistratsräte und 18 Bevollmächtigte vorgesehen.
Die alten Marktrechte erhielt Kötzting zwar nicht mehr zurück aber jetzt konnte zumindest wieder von einer Art von Selbstverwaltung gesprochen werden. Der große Unterschied zur Stellung des Bürgermeisters im Vergleich zum Kammerer im 18. Jahrhundert lag vor allem im Verlust der Gerichtsherrschaft und der magistratischen Polizeiverwaltung. Auch die Handwerksangelegenheiten inklusive der Zunftsachen wurden jetzt ohne Ausnahme wie die beiden vorigen Aufgabengebiete vom Landgericht mit seinen staatlich geprüften verbeamteten Richtern ausgeübt. Der Brauch, dass der Kammerer jährlich wechselte, wurde jetzt aufgehoben. Das Machtgefüge des neuen Bürgermeisteramtes hatte keinerlei Ähnlichkeit mehr mit dem des früheren Kammerers, so dass sich auch nicht mehr die wirtschaftlich erfolgreichsten Kötztinger Bürger automatisch für das Amt qualifizierten.


Jedoch zuerst noch der weitere Umgang Johann Georg Windorfers mit seinem Anwesen und der Badersgerechtigkeit unter den erneuerten Bedingungen im neuen Bayern.
In einem Prozess, den der Kötztinger Bader Johann Robl wegen seiner Badersgerechtigkeit führte, ist der ganze Ablauf akribisch aufgeführt. Am 1. Oktober 1817 hatte der Chirurg Georg Windorfer sein Anwesen mitsamt der Badersgerechtsame an den kgl. Advokaten Müller verkauft, mit der Maßgabe, dass der Badersgeselle Johann Robl Zeit seines Lebens dieses Badersrecht nutzen können solle. Nach dem Ableben des Baders Robl sollte diese Badersgerechtigkeit wieder an des Anwesen zurückfallen.


Allerdings folgte das Landgericht schon im Jahre 1817 nicht dem Wunsche des Verkäufers und legte – auch in der Revision und anschließend durch die höchste Instanz – fest, dass Advokat Müller das Badersrecht nicht akquirieren könne, denn schon 1811 sei festgelegt worden, dass kein Ehehaftbad an jemand Anderes als an einen Bader oder Chirurgen veräußert werden könnte. Damit konnte auch Advokat Müller die Badersgerechtsame, trotzdem er mittlerer weile Besitzer des Anwesens geworden war, nicht als ein reales Recht für sich behaupten. Das Landgericht hatte im Dekret von 1817 dem Johann Robl dann das Badersrecht in persönlicher Eigenschaft verliehen und dieser hatte dieses Recht seither für einen Pachtschilling von jährlich 10 Gulden ausgeübt und dies auch dann noch als Georg Windorfer 1834 gestorben war. Erst 1841 versuchte der Universalerbe Josef Windorfer das Badersrecht in realer Eigenschaft erneut in seinen Besitz zu bekommen, um es an Johann Robl weiterverkaufen zu können. Allerdings folgte das Gericht auch diesmal nicht den Wünschen des Verkäufers, lehnten es also auch in seinem Falle ab, ihm, der weder Baders noch Chirurgen war, das Recht auf eine Badersgerechtsame zuzugestehen und folglich könne er, Josef Windorfer, dieses auch nicht als reales Recht an Johann Robl veräußern. Johann Robl verblieb nur sein persönlicher Status als Bader. Trotz der Veräußerung seines Anwesens blieb Georg Windorfer als „Chirurg“ weiter im Geschäft. 1820 wird um den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen am oberen Friedhof ein Leichenhaus geplant um ein Jahr später wird vom Magistrat eine Einteilung der Totenschaubezirke vorgenommen. Georg Windorfer ist für die Beschau im Markt Kötzting und der Orte der Pfarrei zuständig, die ihre Verstorbenen in Kötzting begruben, Johann (Georg) Robl wiederum ist für die Filialkirche Steinbühl und die Pfarreien Arnbruck und Wettzell eingeteilt worden. Die neue Leichenhalle, die übrigens ebenso wie die Seelenkapelle an der zum Torplatz zeigenden Mauer des oberen Friedhofes angelehnt errichtet ist, ist wie ein großer Teil des Marktes Kötzting beim letzten großen Stadtbrand in der Nacht vom 3. Auf den 4. Juni 1867, vier Tage vor Pfingsten, zerstört und nicht wieder an dieser Stelle errichtet .
 
 

 Stadtarchiv Kötzting IX 3 Anbau eines Leichenschauhauses an die vorhandene Sellenkapelle beim "oberen Friedhof"

Im Jahre 1853 erwarb der Kaufmann Wilhelm Müller das Haus und bewarb sich um den Job als "Lottocollekteur".  Spätestens 1858 jedoch ging das Haus in besitz des "Straubinger Boten" Johann Stoiber über, der seinen Hauptwohnsitz in der marktstraße hatte.
Im Jahre 1858 stellte er einen Antrag, "in der Straße gegen den Schreiner Klinger zu ain Blechdach, 7 Schuh breit und 12 Schuh über den Boden anzubringen, um darunter nöthigenfalls bei schlechter Witterung ainen Wagen stellen zu können."
Die Nachbarn waren nicht damit einverstanden, da die Straße eh schon sehr schmal war und eine der Hauptstraßen Kötztings darstellte.
1864 übernahm dann der Sohn Franz Stoiber und nach dessen Tod die drei Kinder, Franz Paul, Maria und Katharina.
1889 finden wir dann als die Besitzer das Ehepaar Franz und Maria Graßl


Bei der Sanierung der Herrenstraße zu Anfang der 1990er Jahre kam im Straßenuntergrund dann auch der erste Abwasserkanal Kötztings zum Vorschein. Dieser sollte vor allem die permanenten Überschwemmungen der Müllerstraße durch das Überwasser aus dem Badbrunnen verhindern, das ja zunächst ins Haus geliefert worden war und danach einfach auf die Straße rann.
 Die folgenden Bilder stammen vom Architekturbüro Schnabel anlässlich der Sanierung der Herrenstraße






Frau Maria Kellner, geborene Oexler, in ihrem Hausflur im Gegenlicht


Die Bemühungen des Mitarbeiters des ABüros Schnabel, um einigermaßen aussagekräftige Bilder vom Kanal zu erhalten sprechen für sich.





Hausbesitzerliste des Badehauses

alte Hausnummer 100


1616 Georg Pölsterl
1633 Brandtstatt
1650 Georg Pölsterl (Sohn oder Enkel)
1674 Dupps Andreas heiratet die Tochter Georg Pölsterls
1689 Hindersteiner Ander Bader aus Niederbayern heiratet die Witwe des Andreas Dupps
1712 Hans Augustin Fischer Bader aus Osterhofen kauf das Haus von den Erben
1749 Josef Fischer
1749 verpachtet für zwei Jahre an Georg Samson
1752 Fischer Josef Bader
1753 Fischer Josef oo Moreth Regina aus Regen
1779 Fischer Regina
1779 Kalser Josef Anton Wundarzt
1780 Windorfer Georg heiratet dessen Tochter und erwirbt mit dem Bürgerrecht die "obere" bürgerliche Badsbehausung
1817 Advokat Müller mit Auflage an den Bader Johann Robl