Staatsarchiv Landshut Regierung Straubing A 4168 |
Oswald Hauzenberger, der Inhaber der Hofmark Arnbruck, setzt 1620 einen Prozess gegen die Vogls in Gutendorf fort, der seinen Anfang offensichtlich bereits einen Vorläufer im Jahre 1493 hat und der erst nach 1672 zu einem Ende führte.
Gutendorf im Zellertal, hart an der Grenze zum Landgericht Viechtach und dort direkt an den Hofmarken Arnbruck und Thalersdorf gelegen, gehörte nach dem historischen Atlas von Bayern zur Obmannschaft Traidersdorf und bestand 1752 aus 5 Anwesen, von denen 4 Höfe, unter anderem auch der ganze Bauernhof der Vogls, zum Kloster Rott gehörten. Das Hüthaus gehörte der Gmein und der 5. Hof, ein halber Bauernhof, gehörte zur Hofmark Heitzelsberg.
Situation an der Grenze zwischen dem LG Kötzting und Viechtach |
Im ältesten Urbarium des Herzogs von Niederbayern, entstanden wohl zwischen 1231 und 1237 (veröffentlicht in den Monumenta Boica 36/1 Seite 443 ) sind in Gutendorf 3 Höfe beurkundet, in Traidersdorf übrigens auch schon 5 Stück. Im vierten Urbarium (MB 36/2) entstanden 1356 sind dann sogar die Besitzer aufgeführt: Gutendorf I. curiam Ch. Schaerfel I curiam. Goppoldus et Albertus I. curiam
Eine Curia ist ein ganzer Bauernhof, das bedeutet, dass die 3 ganzen Bauernhöfe des Jahres 1752, also auch der Vogl Bauernhof, nachweislich bereits zu Anfang des 12. Jahrhunderts genau nachgewiesen werden können und dass alle drei Höfe auch besetzt sind.
Den Prozess, den Oswald Hauzenberger 1620 begann - er ist übrigens 1610 bis 1633 als Arnbrucker Hofmarksrichter belegt - geht direkt gegen die Familie Vogl in Gutendorf, indirekt aber auch gegen das Kloster Rott und persönlich gegen den Kötztinger Pfarrer.
Das Amt des Amtmannes in der Hofmark Arnbruck ist übrigens mindestens seit dem Jahre 1528 und auch sicherlich bis zum Jahre 1683 in den Händen der Familie Hauzenberger, zumeist auch in Personalunion mit dem Amt des Hofmarksrichters. Mit dem Amtshof in Arnbruck war auch eine Taverne verbunden und ebenfalls in der Hofmark Thalersdorf war eine Wirtschaft beurkundet und dort lag nun das Problem.
Oswald Hauzenberger gesteht dem Hans Vogl aus Gutendorf zu, dass dieser bei seinem Bauerngut sich des Zapfenschenkens gebrauchen würde, das würde er auch nicht abstreiten, nun aber würde der Vogl seit ein paar Jahren eine öffentliche Wirtschaft betreiben, Hochzeiten und Heiratstage feiern lassen, Leikauf und Kindsmal vornehmen, Tanzveranstanltungen und " reverendo gemaines Padt"
durchführen, wodurch er nicht wenige Leute an sich gezogen habe.
Hauzenberger ist sich sicher, dass Vogl seine Rechte nicht durch eine Urkunde nachweisen könne, da bereits im Jahre 1493, und diesen Bescheid legte er in Abschrift bei, eine Taverne in Gutendorf wegen unrechtmäßiger Ausübung geschlossen worden war und dieses illegale Wirtshaus in Gutendorf wäre damals nicht einmal auf dem jetzigen Hof des Vogls gewesen sondern der damalige Betreiber Pfeffer wäre auf einem ganz anderen der drei Bauernhöfe in Gutendorf gesessen.
Hauzenberger wendet sich aber in dieser Angelegenheit zuerst nun an die Regierung in Straubing und diese will nun vom Kloster Rott, als dem Grundherren der Gutendorfer Bauern genaueres wissen. Abt Marinus beantwortet 1596 dann die Aufforderung der Regierung, er würde alle Stiftregister und Akten durchsuchen lassen, die ihm erst kürzlich bei seiner Amtseinführung vom Kötztinger Pfleger Romanus von Hochholtingen, der gleichzeitig auch Rottischer Probstrichter war, übergeben worden waren.
Zwischenzeitlich war der Streit über das Wirtshaus wohl eingeschlafen, vermutlich weil Johann Vogl inzwischen gestorben war, aber wenige Jahre später machte der Sohn Georg Vogl weiter und wieder beschreitet Oswald Hauzenberger den Klageweg. Diesmal, am 17. März 1620 klagt er aber sogar zusammen mit seinem Wirt auf der Taverne in Arnbruck Hans Dietlmeier. Der Kötztinger Richter heißt nun Mathias Rosenhammer und wir stehen am Anfang das 30 jährigen Krieges.
Wieder legt er den herzoglichen Endbescheid von 1493 bei, in dem die Pfeffersche Taferne geschlossen werden soll und der neben den Wirtshäusern in Kötzting nur die Tavernen in Thenried und Blaibach als historisch mit Urkunden belegbar dokumentiert.
Nun kommt es zur Verhandlung vor dem Landgericht in Kötzting, schön dokumentiert in Rede und Gegenrede:
Vogl verteidigte sich damit, dass er das Wirtshaus bereits 60-70 Jahre belegen könne und dasss Tänze Hoch- und Mahlzeiten immer schon abgehalten worden waren. bereits sein Vater hätte es vor 20 Jahren beleben können, als aber damals der Gerichtstermin gewesen war, wäre er bereits zu schwach gewesen und sei kurz danach auch gestorben. Er als ein Junger habe das Ganze dann auch noch ruhen lassen, aber vor kurzen sei er vom Gericht aufgefordert worden sein Wirtshaus wiederum auszurichten.
In der Gegenrede möchte ihm der Kläger weder Failbad, noch Hochzeiten und Tänze zugestehen, der Beklagte hofft aber in seinem Schlusswort, das Gericht möge ihm die uralte Gerechtigkeit nicht wegnehmen.
Das Gericht beschließt, Georg Vogl solle seine Rechte beweisen
Wie so häufig in den alten Akten mit Kettenprozessen, die in ein und derselben Angelegenheit über viele Jahrzenhnte, ja Jahrhunderte liefen, sind in den Prozessakten aus dieser Zeit große Sprünge, nun geht es sogar in eine dritte Runde, diesmal mit dem Enkel bzw. Urenkel des Hans Vogl als beschuldigtem Wirtshaus und Badbetreiber.
Paulus Vogl, der Nachkomme verteidigt sich 1672 gegen den Vorwurf er hätte in seinem Wirtshaus eine Tanzveranstaltung durchgeführt. Er berichtet es wäre nur eine Kirchweihveranstaltung gewesen und seine eigenen 9 Kinder und seine Gevatterleut wären mit einigen Bekannten dagewesen auch wenn zugegebenermaßen dann wohl noch einige Leute noch dazugekommen wären. Er habe aber die Genehmigung dazu gehabt in seiner Stube, nicht aber im offenen Tanzhaus, tanzen zu lassen. Ausser Brot und Bier habe er nichts ausgegeben. Es sei aber "einem Jeden erlaubt in seinem Haus Spielleuthe zu halten". Er verstehe eh nicht wie er an dem "wülden Ort, abseits aller Landstrassen" sich mit dem blossen "Bierzäpfeln" ernähren sollte.
Hier setzen sich wohl endgültig die Arnbrucker Hofmarksverwalter durch, denn in den nächsten Grundbeschreibungen ist keine Rede mehr von einer Wirtstaverne und einer Badstube in Gutendorf.
Mit diesen zwei bzw. drei zusätzlichen Generationen können die Vogl-Nachkommen in Kötzting, Traidersdorf und Gutendorf ebenso wie die Nachfahren der in die USA ausgewanderten Voglfamilien ihre Abstammung zumindest bis ca. 1530-1540 belegen. Also auch der im letzten Blog beschriebene Bob Vogel, der ehemalige Sheriff, kommt mit seinen Vorfahren zeitlich nahe an die Entdeckung Amerikas heran. Vielleicht gibt es in den alten Salbüchern des Klosters Rott, die im Hauptstaatsarchiv in München lagern, sogar noch eine Möglichkeit dort noch einmal nachzuhaken, aber das muss warten bis zum Winter....
Von Franz Vogl vom Gasthof Unterschaffer kommt ein Hinweis für den ich sehr dankbar bin:
Der zusammen mit Hauzenberger klagende Wirt war nicht der aus Arnbruck sondern der Wirt aus Thalersdorf und es ist aus dem historischen "uf der Wöhr" als Ortsbezeichnung heutzutage immer noch der kurze Ausdruck "Wirt" für Thalersdorf in Gebrauch. Vielen Dank für die Rückmeldung