Translate

Mittwoch, 25. März 2020

200 Jahre Pfingstritt Teil I Neue und überraschende Funde



1. Teil

  die ersten Jahre nach der Wiedereinführung

 neue Dokumentenfunde


Es entbehrt nicht einer gewissen Tragik, dass es gerade in den beiden Jubiläumsjahren 2020 und 2021, nachdem weder Viehseuchen, zwei Weltkriege und auch nicht die, ganz kurz vor Pfingsten stattgefundene, Kapitulation Deutschlands im Mai 1945 es vermocht hatten, die Bittprozession zu verhindern, die pandemische Seuche genau dies erreichen kann. Es könnte sein, dass die lange, ununterbrochene Reihe an Pfingstritten, nach der ersten erzwungenen Einstellung zwischen 1803 und 1819, nun eine zweite Zäsur erlebt. Ein zusätzlicher Treppenwitz der Geschichte ist es sicherlich auch, dass ja schließlich eine - allerdings anders geartete - grassierende Seuche im Jahre 1820 zum Wunsche nach einer Wiedereinführung des Rittes geführt hatte.

Einschub:
Den folgenden Absatz habe ich im April des Jahres 2020 geschrieben, als die Absage des Rittes nur eine vage Möglichkeit am Horizont gewesen war:
Wir wollen es mal nicht hoffen, aber es sieht sehr danach aus, dass Menschenversammlungen größeren Ausmaßes gleichzeitig auch einen Hotspot für dieses Virus begründen könnten, was ja wohl bei all den Fürbitten, welche wir während des gesamten Rittes beten, fast paradox anmuten möchte.
Also warten wir erst einmal ab, vielleicht gibt es den Ritt – ohne Gottesdienst, ohne Bewirtung, Braut- und Burschenzug, ohne Pfingsthochzeit und ohne Volksfest. Traurig, aber denkbar. Solche Ausschmückungen unseres Pfingstfestes waren durchaus bereits in der Vergangenheit untersagt, es gibt also Vorbilder.
Einschubende


Doch fangen wir mal mit der Rückschau auf die letzten 200 Jahre unseres Pfingstrittes an.
1803 von der Regierung in München verboten, wie viele andere religiöse Bräuche auch, versuchten die Kötztinger 1820 eine Genehmigung für ihren traditionellen Ritt zu erhalten. Ihr Argument für die Wiedereinführung des Rittes war eine grassierende Viehseuche im Kötztinger Raum, gegen deren weitere Verbreitung die Prozession und die Gebete probate Mittel zu sein versprachen.

Krämerarchiv K30:
1819 wird Kötzting und das Kötztinger Land von einer Viehseuche heimgesucht, die sich bis in das Jahr 1820 hinzieht. In Ihrer Bedrängnis entsinnen sich die Kötztinger wieder ihres "Flurumrittes". Am 3. Mai 1820 wendet sich der Magistrat Kötzting an das Katholische Pfarramt und bittet aus Furcht vor der "drohenden Gefahr der Verheerung des Viehbestandes als vorzüglichen Teil unseres (=der Waldbewohner) physischen Unterhalts und Bestandsmittels." um einen neuen Bittgang zu Pferde.
"Zu Ehre Gottes und dieser Heiligen ist schon vor alten Zeiten her ein Kreuz- oder Bittgang zu Pferd an Pfingstmontag nach dem Steinbühel verlobt und hergebracht bestanden, welcher in jüngerer Zeit erst wegen den dabei eingeführten Unfuge des Schießens aus Pistolen abgestellt wurde. "

Der Magistrat stellt die Bitte:
-          den Ritt als ein erneuertes Verlöbnis zu Pferd am Pfingstmontag mit einem Gottesdienst und einer kurzen Rede, dann mit oder ohne(!) üblichen Kranzausteilen wieder einzuführen.
-          Sichert die Bezahlung der anfallenden Stolsgebühren zu
-          Bittet um eine schnelle Antwort, um entsprechende Anträge stellen zu können

Der Magistrat ging also soweit, den Brauch des Pfingstbräutigams mitsamt der Kranzlverleihung für die Wiedereinführung des Rittes opfern zu wollen.

Schon am 7. - an anderer Stelle am 8.- Mai antwortete Pfarrer Danner, er würde den Vorgang unterstützen, könne aber angesichts des allzu frischen Verbots von Seiten der Regierung nur dazu raten, vom Landgericht eine schriftliche Erlaubnis zu erwirken, die ihn, Danner, gegen alle Verantwortlichkeit sichere. Er sei dann nicht abgeneigt den Bittgang einzuführen. Pfarrer Danner sieht in der „Austeilung eines Kränzchens an die würdigsten Jünglinge und Jungfrauen einen wertvollen Beitrag zur Hebung der Sittlichkeit, die immer mehr unter uns abzunehmen scheint.“

Wirklich interessant hier ist, dass der Magistrat tatsächlich auf den Bauch des Pfingstbräutigams  verzichtet hätte..... der Kötztinger Pfarrer aber will genau diesen Bestandteil des Brauches erhalten.


Noch am selben Tag 8.5.1820 schreibt der Magistrat an das Landgericht Kötzting, dass der „verlobte Bittgang am Pfingstmontag zu Pferd“ wieder erlaubt werden möge. Landrichter von Pechmann (1803-1804) gibt daraufhin unverzüglich seine schriftliche Zustimmung.

Kötzting den 8.Mai 1820
Das k Landgericht Kötzting erwidert dem Magistrat des k- Marktes Kötzting auf dessen Anfrage, daß zwar der sogenannte Pfingstritt oder Prozession zu Pferde am Pfingstmontage und die Erteilung eines Kranzes an den sittlichsten der Jünglinge keinen Anstand unterliegen, dabey aber alle der Würde des Kultus unangenehmsten Alphansereien zu vermeiden, und darauf zu sehen ist, daß durch unkundige Leute oder scheue Pferde sich kein Unfall ereigne

Pechmann

Die Genehmigungsmühlen der Regierung weiter oben mahlten damals noch langsamer als heutzutage, so dass der „erste“ Ritt 1820 noch ohne die endgültige Genehmigung von ganz oben durchgeführt worden war.
Darüber hinaus wird von nun an die Marktgemeinde  und später die Stadtverwaltung  als Vertreterin der Bürgergemeinde die Trägerin des Pfingstrittes sein. In den Jahren vor dem Verbot scheint dies ganz anders gewesen zu sein. Aus all den vorhandenen - durchaus spärlichen – Berichten aus der Frühzeit des Rittes scheint dieser sich aus alter Tradition heraus selbst organisiert zu haben.


In seinem Antrag stellt der Magistrat besonders heraus, dass dieser Ritt kein verbotener Felder-Umritt und auch kein Drachenstechen sei, sondern echte Religionsausübung. Das heilige Kreuz und nach diesem eine blau und weiße Fahne mit dem Bilde der Entstehung des Kreuzganges v.J. 1412 eröffnet oder führt diesen Zug an. Am Ende einer Rede auf einem Platze vor dem Markt überreicht der "Pfarrvorstand nach vorhergehendem Benehmen mit dem Polizeivorstand des Marktes ein aus Silberdraht mit Flinserln etc. niedlich und schön geziertes Kränzchen, demjenigen der Jünglinge, welcher anderen mit dem schönsten Beispiel der Tugend vorangeleuchtet hat."


Auch der Kötztinger Landrichter befürwortete den Antrag und schrieb seinerseits an die Regierung in Passau:
Die Beweggründe des Magistrat seien umso mehr zu bejahen, als die an das ehemalige Rosenfest von Salnacon erinnernde Austheilung eines Preises an den sittlichsten Bürgerssohn von günstigem Einfluß auf die allgemeine Sittlichkeit in der Gemeinde sein dürfte. Die Beurteilung des Verdienstes dürfte indes nicht dem Pfarrer ausschließend sondern im Benehmen mit dem Magistrate zu überlassen sein.



Obwohl bereits im Jahre 1820 die erste Reiterprozession stattgefunden hatte, kam die endgültige
Genehmigung dann erst im Mai 1821 von Seiten der Regierung in Passau


 

Freiherr von Pechmann, der Kötztinger Landrichter, gab die Genehmigung dann weiter an den Magistrat
des Marktes Kötzting


in seiner Unterstützungsschrift an die Regierung in Passau schrieb er als eines der Beispiele von anderen Reiterprozessionen von einem Rosenfest in Salnacoa(?) wo immer das auch sein möge
 Jedenfalls war unser Pfingstritt wieder von den Verboten befreit und auch der Brauch einer Auszeichnung eines Pfingstbräutigams lebte erneut auf - getarnt als Sittenpreis, man muss sich nur zu helfen wissen.
In seinem Zustimmungsschreiben vom 2.6.1821 besteht der Pfarrer allerdings sowohl auf Bezahlung seines Aufwandes als auch darauf, dass diese Kosten nicht von der Bürgerschaft alleine bezahlt werden dürfe sondern in Form einer Sammlung erhoben werden müsse.
Bis zum Schluss war noch fraglich, ob der Kooperator Waldherr oder der Pfarrer selber am Ritt teilnehmen würden. Am 8. Juni fiel dann die Entscheidung, "der Kooperator habe sich geweigert", so Pfarrer Danner, also "werde ich fraglichen Bittgang persönlich mitmachen und alle dabei nötigen Funktionen selbst verrichten."
Der Blick geht aber nun vom Jahre 1820/21 nach vorne und da gibt es einen überraschenden Archivfund im Staatsarchiv Landshut in einer Archivalie, die, dem Namen nach, so gar nichts mit dem Pfingstritt zu tun hat.

StA Landshut RegUDK KdI Akten 1593
 Akt
der königlichen Regierung
des
Unterdonaukreises
Kammer des Inneren

 die Vertheilung der österreichischen Truppen
Verpflegungsgelder in der Gemeinde
Concurrenz Rechnung des Marktes
Kötzting von 1813-1828 betr.
1827-1830



 
Nun war es meine reine Neugier, weil ich mir nicht vorstellen konnte, was so viele Jahre nach den Befreiungskriegen da noch an Truppenverpflegung für die Österreicher zu zahlen gewesen wäre….
Aber weit gefehlt, es ging genau andersherum, in den Befreiungskriegen hatten die Kötztinger offensichtlich Kontributionszahlungen leisten müssen, von denen der Markt nun wohl 2000 Gulden zurückerhalten hatte. 
Da die ursprünglichen Zahlungen aber von den einzelnen Bürgern geleistet worden war, forderten diese nun, – durchaus auch wohl mit Recht – dass die Rückzahlung ebenfalls an sie zurückbezahlt werden würde. Doch weit gefehlt, der Marktkasse tat dieser Geldsegen ganz gut und so wurden, entsprechend einem Beschwerdebrief diverser Kötztinger Bürger bei der Regierung in Passau mit dem Geld unter anderem im Kommunbrauhause eine eiserne Dörre angeschafft und es bestehe die Planung für einen steinernen Wasserkasten auf dem Marktplatz. Es gebe auch das Gerücht, dass Teile des Geldes verzinslich angelegt worden waren, um „jene Kosten zu decken, welche auf die Reise einer Deputation nach München wegen Erlangung eines Bezirksgerichtes erliefen“.
Ein großer Teil der Bevölkerung will sich diese „Zweckentfremdung“ nicht gefallen lassen, da diese „Verpflegungsgelder“ unter die Quartierträger verteilt werden sollten.
Unterschrift: Xaver Schnitzbauer – Vitus Haselsteiner (Hausnummer 130 nun Elektro Vogl) – Franz Lippert (Hausnummer 128 nun Schrödel) und Konsorten.
Die Regierung schreibt im Oktober 1827 dann an das Landgericht Kötzting, dass die Bestimmungen ganz eindeutig aussagten, dass die Gelder „ihrer Bestimmung gemäß den betheiligten Individuen“ zugewendet werden sollen. Eine andere Verwendung ohne deren Zustimmung sein nicht erlaubt. Das Landgericht habe dies dem Magistrat Kötzting „ungesäumt zu eröffnen und für die richtige Einhaltung des zur Rechnungsablage bestimmten Termins zu wachen“

Und nun erstellt der Markt Kötzting fristgerecht eine  "Rechnung über die erhobenen Gemeindegelder und davon bestrittene Gemeinde=Bedürfnisse im Markt Koetzting"

Daraus geht hervor, dass der Markt Kötzting als Entschädigung für Quartierskosten, entstanden zwischen Oktober 1813 und März 1815, in mehreren Tranchen insgesamt 2101 Gulden erhalten hatte und zwar beginnend am 1.6.1822.
In den Zeitraum, den dieses Rechnungsbuch abdeckt, fällt auch der neue Pfingstritt UND, was dies noch ganz besonders macht, aus irgendeinem Grunde wurden bei dieser Rechnung die Belege nach der Revision NICHT vernichtet, wie es sonst guter Brauch in allen Verwaltungen und Archiven ist.
Für alle einzelnen Posten im Rechnungsbuch finden sich im Anhang die dazugehörigen Belege mitsamt Datum und Unterschrift.
Diese Dokumente zeigen uns zwar nichts grundlegend Neues aber es sind doch liebenswerte Kleinigkeiten unseres historischen Brauchtums.

 Also fangen wir an:

Kötzting argumentierte ja bei der Antragstellung mit einer Viehseuche und beantragte einen Kreuz- oder Bittgang zu Pferde zu Ehren der Heiligen Nikolaus, Wendelin und Leonhard.
Wie ernst es ihnen mit dieser Argumentation war, zeigt ein erster Eintrag aus obigem Rechnungsbuch.





















"In Viehseuchen=Nöthen hat die Gemeinde des Marktes Kötzting eine Votivtafel zu Ehren des Hl Wendelin und Hl Leonhard in die"

 Kirche machen lassen und dafür bezahlt:
dem Schreiner Zattler  (Beim Wieser Girgl alte Hausnummer 36)  6 Gulden
dem Mahler Stoiber (noch nicht der spätere "Stoibermaler" sondern sein Großonkel und dieser arbeitete praktischerweise als Untermieter im Hause des Schreiners Zadler/Zattler)  28 Gulden
dem Mauerermeister Hummel (Kamplmacherhaus) 1 Gulden 14 Kreuzer

 
 Daß ich entes gesezt und bekenne daß ich ein Ram (=Rahmen) mith einem Aufsazth gemacht habe
Von 5 Schue hoch  4 Breth
mit einem Rosen gehenn(?) a 6 fl
bescheinte Kötzting den 30ten May 1820
Richtig erhalten
Josef Zadler

 Wir sind im Jahr des Antrags und der ersten - noch ungenehmigten - Durchführung des Pfingstrittes unter dem Eindruck einer Viehseuche.

Auch der "Stoibermaler" führt seine Leistung im Detail auf:
Ich endes unterzeichneter bekenne daß ich von Herrn Bürgermeister Magg für das Malen eines Bildes in die hiesige Pfarrkirche enthaltnd S. Wendelin und Leonhart, und für das Fassen der dazugehörigen Ram nebst der Vorstellung eines Altars, auf die Mauer gemalen, nebst beigeschafter Leinwand und Nägl welches 30 kr kostet 28 fl. sage Acht und zwanzig Gulden richtig und baar empfangen habe, dies bezeugt Kötzting den 29. April 1820 Anton Stoiber Maler


Nun fehlt noch der dritte Handwerker, der Mauerer Hummel:
 Verzeichnis
Den 14. April 1820 ist in der Pfarrkirche zu Kötzting bei dem Josephisaltar für dem Maler zur Aufmalung eines Baldkin das dreyfache Schragengerüst hergestellt und den 22. April a:cu: ist das vorstehende gerüst wiederum abgebrochen und weggeräumt worden.
Alois Hummel Maurermeister 1/2 Tag a 20kr
Johann Ränninger 1/2 Tag a 18 kr
Josef Brandstetter 1 Tag a 36 kr
Summa 1 Gulden 14 kr
vorstehende Summe mit 1 fl 14 von Herrn Anton Magg der Zeit Amtsbürgermeister richtig erhalten
actum Kötzting den 2. May 1810
Hummel Mauerermeister

Das war also eine Art begleitender Maßnahme, um die Viehseuche einzudämmen, gleichzeitig wurde der Antrag gestellt, den Pfingstritt als Bittgang wieder aufnehmen zu dürfen und der Kötztinger Pfarrer Danner führte diesen durch, noch bevor die offizielle Genehmigung vorlag.

 Diese Genehmigung war selbstverständlich nicht kostenlos. Ich weiß nicht ob heutzutage solch ein Veraltungsakt kostenpflichtig oder kostenlos wäre....damals jedenfalls war er es nicht und der Markt Kötzting hatte für die Genehmigung zu bezahlen:

Briefpapier des königlich baierischen
Landgerichts Kötzting
 
Die Gemeinde Kötzting hielt um die Bewilligung, den früher eingezogenen Pfingstmontagsritt nach Steinbühl wieder halten zu dürfen, an, und entrichtete dafür die Taxen und Auslagen mit 12 Gulden 42 Kreuzer und 2 Heller
Die Rechnungsrevision bemerkt am Rande, dass diese Bewilligung als Beleg vorzulegen sein.


Nun kommen endlich die ersten Einträge, die direkt mit dem Pfingstritt zu tun haben, nämlich die Bezahlung der Priester.  Es ist schon interessant, dass offensichtlich bei der Wiedereinführung die ersten Ritte vom Pfarrer selber durchgeführt worden waren, während erst später dann die Kooperatoren die offiziellen Funktionen innehatten.
1820, beim ersten Ritt noch ohne offizielle Genehmigung, der ja auch auf Wunsch und Zusammenarbeit mit dem Pfarrherrn wegen der Viehseuche durchgeführt worden war, bekam er wohl noch kein Deputat. Doch bereits im Jahre 1821, genauer am 29.9.1821 quittierte der Pfarrer Danner eigenhändig dem Markt Kötzting: 


  
Lieferschein:

die Gemeinde(!) Kötzting entrichtet dem Herrn Pfarrer Danner für die Begleitung des Bittganges zu Pferd am Pfingstmontag 1821 nebst den dabei hergebrachten gottesdienstlichen Feierlichkeiten das verlangte Honorar mit eilf Gulden und stellt das Ansuchen um Unterschrift dieß zum Behufe der Verehrung den 29.7ber 1821 Danner Pfarrer mp

Sinngemäß dasselbe quittiert er auch am 16.10.1822 und am 3-10-1823, wobei er in beiden Jahren immer wieder schreibt: “ für kirchliche Funktionen am Pfingstmontag nach Steinbühl und dasige Auslagen“, möglicherweise zahlte damals der Pfarrer für sein Pferd noch selber, andere Auslagen seinerseits kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

Auch 1825 und 1826 quittiert noch der Pfarrer, 1827 dann gibt es eine Änderung:


Endesgesetzte bekennen mit dem größten Danke, die eilf Gulden vom verehrlichen Magistrate des Markts Kötzting, als Honorar für ihre Verrichtungen in der Pfarrkirche Kötzting empfangen zu haben und empfehlen sich mit der Versicherung, daß sie dem geäußerten Ansinnen treuliche Folge leisten wollen in aller Hochachtung

Kötzting den 25ten Juni 1827

G. Baier Coop
Jacob Metz Coop mp

Auch wenn hier zuerst einmal von den Verrichtungen in/für die Pfarrkirche Kötzting die Rede ist, so ist doch der Beleg bei den Zahlungen für den Pfingstritt eingeordnet und es ist exakt derselbe Betrag, den der Pfarrer all die Jahre für seine Bemühungen erhalten hatte. Anscheinend sind es erst ab 1827 die jeweiligen Kooperatoren, die die geistlichen Offiziatoren des Pfingstrittes wurden. Die 11 Gulden wurden sowieso nie bei den Pfarreinnahmen in der Kirchenrechnung verbucht sondern waren wohl Privateinnahmen.....


Zwei weitere Ausgabeposten kommen noch vor im Zusammenhang mit dem Pfingstritt.
Der erste und einfachere betrifft das Pfingstkranzl. Wie bei der Bezahlung des Pfarrers besteht dieser Posten aus dem Eintrag in der Rechnung und dem Beleg im Anhang:




Am Pfingstmontag wird jährlich mittels einer erbaulichen Rede ein Kränzchen an den würdigsten der Jünglinge des Marktes vertheilt und dafür iederzeit bezahlt 4 fl 48 kr per 1821,22,23,24,25,26, und 1827

33 Gulden 36 kr


Beleg:

Für die Jahre 1821 . 22 . 23 . 24 . 25 . 26. Und 1827 habe ich das Kränzchen für die Vertheilung bey den Pfingstmontagsritt verfertigt und für iedes derselben erhalten 4 f 48 x zusammen also 33 fl 36 xr worüber ich hiermit quittiere Kötzting den 25. April 1828

Maria Anna Stromayrin

Da die Unterschrift fast unleserlich hat der Schreiber hinzugefügt:

/: soll heißen M. Anna Stromairin :/


Dies bedeutet, dass im ersten Jahr des Rittes - wohl noch gänzlich ungeplant und unorganisiert - vielleicht noch kein Pfingstkränzchen vergeben worden ist.

 Nun aber kommt der interessanteste Teil:

 Auch hier wieder in der Reihenfolge Posten und Belege:




Für die Feier des Pfingstmontagsrittes nach Steinbühl erhielten die Bürgerssöhne statt der frühern in der Gemeinde gewöhnlichen Sammlung jährlich 10 fl. pro 1821. 22.  23 . 24. 25. 26. 27. Ab 7 Jahren 70 Gulden





Dies ist für sich selbst genommen noch nichts Besonderes, aber in den sieben folgenden Belegsquittungen taucht – wenn auch in anderer Reihenfolge – jeweils zumeist der Pfingstbräutigam der historisch überlieferten Pfingstbrautpaare auf.

Wenn man weiß, wie schwierig es in den Jahren vor dem Jubelritt 1912 – und dies ist nur dem unermüdlichen Fleiß des Kooperators Riederer und des Pfarrers Mehler zu verdanken – solch eine Liste zu erstellen, welche auch an einigen Stellen durchaus noch mit Fragezeichen versehen ist, so stellen diese Belege eine Ergänzung, bzw eine Korrektur oder eine Bestätigung dieser Liste dar.
Das bedeutet aber auch, dass der jeweilige Pfingstbräutigam eines Jahres den Empfang der 10 Gulden vom Markt Kötzting quittierte, was aber gleichzeitig auch bedeutete, dass vermutlich die „historischen“ Beträge der „Sammlung“ der Kötztinger Burschen ebenfalls vom jeweiligen Pfingstbräutigam – ich sag mal - angeführt worden waren.

Wir haben nun in den Belegen:


1821 den Bürgerssohn Georg Denkscherz



Zehn Gulden bekennt der endsgesetzte aus den Gemeinde Geldern dahier statt der früher vorgenommenen Sammlung bey der Kranzlaustheilung im Jahre 1821 richtig erhalten zu haben und quittiert hierüber Kötzting dne 18.Dez. 1827
Georg Denkscherz




am 27. Mai 1822 quittiert Wolfgang Henneberger „die für die Bürgerssöhne am Pfingst Montag bewilligte zehn Gulden richtig empfangen“ zu haben





Am 19.5.1823 ist der Empfänger Josef Dirnberger




Am 7.Juni 1824 ist es Michael Drunkenpolz





Für den Empfang im Jahre 1825 quittiert am 18.12.1827 Josef Räbel





Für den Empfang im Jahre 1826 quittiert am 18.12.1827 Georg Schrank

 

Am 4. Juli 1827 war es dann der Bindersohn Kaspar Schaffner
 


 Ich möchte hier nicht dies als Beweis behaupten, aber es hat schon den Anschein, als ob es der jeweilige Pfingstbräutigam gewesen wäre, der der Empfänger des Geldes war, und der den Empfang dann auch quittierte. Dies würde aber bedeuten, dass die Liste der Pfingstbrautpaare zumindest korrigiert werden müsste.

Auszug  aus der Liste der Pfingstbrautpaare aus
dem Buch Kötzting 1085-1985 Seite 222

 Gegenüberstellung, wie es sich aus der Rechnungslegung ergibt:






1821 Georg Denkscherz


1822 Wolfgang Henneberger


1823 Josef Dirnberger


1824 Michael Drunkenpolz


1825 Joseph Rabl


1826 Georg Schrank


1827 Schaffner Kaspar


 Ich könnte mir vorstellen, das dies die korrekte Auflistung der ersten "Brauterer" nach der Wiedereinführung des Pfingstrittes ist, beweisen kann ich es nicht.






 Am Ende noch ein kleiner Beitrag, so quasi als Beifang:
Die Uhr an der Veitskirche war defekt und Kötzting hatte schließlich einen Uhrmacher in der Rathausgasse sitzen.





 


Schein



Über die S: Veit Thurmuhr welche jetz wieder in Guten Stand gesetzt ist, wo ich darzu ein Neues Sahl in das Schlagwerk und ein Neuen Hammerzug geschaft habe da ich wohl verdient habe 8 fl

Mit Dank Bezahlung richtig erhalten

Michl Lommer Uhrmacher mp



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Wenn du auf meinem Blog kommentierst, werden die von dir eingegebenen Formulardaten (und unter Umständen auch weitere personenbezogene Daten, wie z. B. deine IP-Adresse) an Google-Server übermittelt. Mehr Infos dazu findest du in meiner Datenschutzerklärung und in der Datenschutzerklärung von Google.