1. Teil
die ersten Jahre nach der Wiedereinführung
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Es entbehrt nicht einer gewissen Tragik, dass es gerade in den beiden Jubiläumsjahren 2020 und 2021, nachdem weder Viehseuchen, zwei Weltkriege und auch nicht die, ganz kurz vor Pfingsten stattgefundene, Kapitulation Deutschlands im Mai 1945 es vermocht
hatten, die Bittprozession zu verhindern, die pandemische Seuche genau dies erreichen kann. Es könnte sein, dass die lange, ununterbrochene Reihe an
Pfingstritten, nach der ersten erzwungenen Einstellung zwischen 1803 und 1819,
nun eine zweite Zäsur erlebt. Ein zusätzlicher Treppenwitz der Geschichte ist es sicherlich auch, dass ja schließlich eine - allerdings anders geartete - grassierende Seuche im Jahre 1820 zum Wunsche nach einer Wiedereinführung des Rittes geführt hatte.
Einschub:
Den folgenden Absatz habe ich im April des Jahres 2020 geschrieben, als die Absage des Rittes nur eine vage Möglichkeit am Horizont gewesen war:
Den folgenden Absatz habe ich im April des Jahres 2020 geschrieben, als die Absage des Rittes nur eine vage Möglichkeit am Horizont gewesen war:
Wir wollen es mal nicht hoffen, aber es sieht sehr danach
aus, dass Menschenversammlungen größeren Ausmaßes gleichzeitig auch einen Hotspot
für dieses Virus begründen könnten, was ja wohl bei all den Fürbitten, welche
wir während des gesamten Rittes beten, fast paradox anmuten möchte.
Also warten wir erst einmal ab, vielleicht gibt es den Ritt –
ohne Gottesdienst, ohne Bewirtung, Braut- und Burschenzug, ohne Pfingsthochzeit
und ohne Volksfest. Traurig, aber denkbar. Solche Ausschmückungen unseres
Pfingstfestes waren durchaus bereits in der Vergangenheit untersagt, es gibt
also Vorbilder.
Einschubende
Doch fangen wir mal mit der Rückschau auf die letzten 200
Jahre unseres Pfingstrittes an.
1803 von der Regierung in München verboten, wie viele andere
religiöse Bräuche auch, versuchten die Kötztinger 1820 eine Genehmigung für
ihren traditionellen Ritt zu erhalten. Ihr Argument für die Wiedereinführung
des Rittes war eine grassierende Viehseuche im Kötztinger Raum, gegen deren weitere
Verbreitung die Prozession und die Gebete probate Mittel zu sein versprachen.
Krämerarchiv K30:
1819 wird Kötzting und das Kötztinger Land von einer Viehseuche heimgesucht, die sich bis in das Jahr 1820 hinzieht. In Ihrer Bedrängnis entsinnen sich die Kötztinger wieder ihres "Flurumrittes". Am 3. Mai 1820 wendet sich der Magistrat Kötzting an das Katholische Pfarramt und bittet aus Furcht vor der "drohenden Gefahr der Verheerung des Viehbestandes als vorzüglichen Teil unseres (=der Waldbewohner) physischen Unterhalts und Bestandsmittels." um einen neuen Bittgang zu Pferde.
"Zu Ehre Gottes und dieser Heiligen ist schon vor alten Zeiten her ein Kreuz- oder Bittgang zu Pferd an Pfingstmontag nach dem Steinbühel verlobt und hergebracht bestanden, welcher in jüngerer Zeit erst wegen den dabei eingeführten Unfuge des Schießens aus Pistolen abgestellt wurde. "
Der Magistrat stellt die Bitte:
Der Magistrat ging also soweit, den Brauch des Pfingstbräutigams mitsamt der Kranzlverleihung für die Wiedereinführung des Rittes opfern zu wollen.
Schon am 7. - an anderer Stelle am 8.- Mai antwortete Pfarrer Danner, er würde den Vorgang unterstützen, könne aber angesichts des allzu frischen Verbots von Seiten der Regierung nur dazu raten, vom Landgericht eine schriftliche Erlaubnis zu erwirken, die ihn, Danner, gegen alle Verantwortlichkeit sichere. Er sei dann nicht abgeneigt den Bittgang einzuführen. Pfarrer Danner sieht in der „Austeilung eines Kränzchens an die würdigsten Jünglinge und Jungfrauen einen wertvollen Beitrag zur Hebung der Sittlichkeit, die immer mehr unter uns abzunehmen scheint.“
Krämerarchiv K30:
1819 wird Kötzting und das Kötztinger Land von einer Viehseuche heimgesucht, die sich bis in das Jahr 1820 hinzieht. In Ihrer Bedrängnis entsinnen sich die Kötztinger wieder ihres "Flurumrittes". Am 3. Mai 1820 wendet sich der Magistrat Kötzting an das Katholische Pfarramt und bittet aus Furcht vor der "drohenden Gefahr der Verheerung des Viehbestandes als vorzüglichen Teil unseres (=der Waldbewohner) physischen Unterhalts und Bestandsmittels." um einen neuen Bittgang zu Pferde.
"Zu Ehre Gottes und dieser Heiligen ist schon vor alten Zeiten her ein Kreuz- oder Bittgang zu Pferd an Pfingstmontag nach dem Steinbühel verlobt und hergebracht bestanden, welcher in jüngerer Zeit erst wegen den dabei eingeführten Unfuge des Schießens aus Pistolen abgestellt wurde. "
Der Magistrat stellt die Bitte:
-
den Ritt als ein erneuertes Verlöbnis zu Pferd am
Pfingstmontag mit einem Gottesdienst und einer kurzen Rede, dann mit oder ohne(!)
üblichen Kranzausteilen wieder einzuführen.
-
Sichert die Bezahlung der anfallenden Stolsgebühren zu
-
Bittet um eine schnelle Antwort, um entsprechende Anträge
stellen zu können
Der Magistrat ging also soweit, den Brauch des Pfingstbräutigams mitsamt der Kranzlverleihung für die Wiedereinführung des Rittes opfern zu wollen.
Schon am 7. - an anderer Stelle am 8.- Mai antwortete Pfarrer Danner, er würde den Vorgang unterstützen, könne aber angesichts des allzu frischen Verbots von Seiten der Regierung nur dazu raten, vom Landgericht eine schriftliche Erlaubnis zu erwirken, die ihn, Danner, gegen alle Verantwortlichkeit sichere. Er sei dann nicht abgeneigt den Bittgang einzuführen. Pfarrer Danner sieht in der „Austeilung eines Kränzchens an die würdigsten Jünglinge und Jungfrauen einen wertvollen Beitrag zur Hebung der Sittlichkeit, die immer mehr unter uns abzunehmen scheint.“
Wirklich interessant hier ist, dass der Magistrat tatsächlich auf den Bauch des Pfingstbräutigams verzichtet hätte..... der Kötztinger Pfarrer aber will genau diesen Bestandteil des Brauches erhalten.
Noch am selben Tag 8.5.1820 schreibt der Magistrat an das
Landgericht Kötzting, dass der „verlobte Bittgang am Pfingstmontag zu Pferd“
wieder erlaubt werden möge. Landrichter von Pechmann (1803-1804) gibt
daraufhin unverzüglich seine schriftliche Zustimmung.
Kötzting den 8.Mai 1820
Das k Landgericht Kötzting erwidert dem Magistrat des k- Marktes Kötzting auf dessen Anfrage, daß zwar der sogenannte Pfingstritt oder Prozession zu Pferde am Pfingstmontage und die Erteilung eines Kranzes an den sittlichsten der Jünglinge keinen Anstand unterliegen, dabey aber alle der Würde des Kultus unangenehmsten Alphansereien zu vermeiden, und darauf zu sehen ist, daß durch unkundige Leute oder scheue Pferde sich kein Unfall ereigne
Das k Landgericht Kötzting erwidert dem Magistrat des k- Marktes Kötzting auf dessen Anfrage, daß zwar der sogenannte Pfingstritt oder Prozession zu Pferde am Pfingstmontage und die Erteilung eines Kranzes an den sittlichsten der Jünglinge keinen Anstand unterliegen, dabey aber alle der Würde des Kultus unangenehmsten Alphansereien zu vermeiden, und darauf zu sehen ist, daß durch unkundige Leute oder scheue Pferde sich kein Unfall ereigne
Pechmann
Die Genehmigungsmühlen der Regierung weiter oben mahlten damals noch langsamer als
heutzutage, so dass der „erste“ Ritt 1820 noch ohne die endgültige Genehmigung
von ganz oben durchgeführt worden war.
Darüber hinaus wird von nun an die Marktgemeinde und später
die Stadtverwaltung als Vertreterin der Bürgergemeinde die Trägerin des
Pfingstrittes sein. In den Jahren vor dem Verbot scheint dies ganz anders
gewesen zu sein. Aus all den vorhandenen - durchaus spärlichen – Berichten aus
der Frühzeit des Rittes scheint dieser sich aus alter Tradition heraus selbst organisiert
zu haben.
In seinem Antrag stellt der Magistrat besonders heraus,
dass dieser Ritt kein verbotener Felder-Umritt und auch kein Drachenstechen sei,
sondern echte Religionsausübung. Das heilige Kreuz und nach diesem eine blau
und weiße Fahne mit dem Bilde der Entstehung des Kreuzganges v.J. 1412 eröffnet
oder führt diesen Zug an. Am Ende einer Rede auf einem Platze vor dem Markt
überreicht der "Pfarrvorstand nach vorhergehendem Benehmen mit dem
Polizeivorstand des Marktes ein aus Silberdraht mit Flinserln etc. niedlich und
schön geziertes Kränzchen, demjenigen der Jünglinge, welcher anderen mit dem
schönsten Beispiel der Tugend vorangeleuchtet hat."
Auch der Kötztinger Landrichter befürwortete den Antrag und schrieb seinerseits an die Regierung in Passau:
Die Beweggründe des Magistrat seien umso mehr zu bejahen,
als die an das ehemalige Rosenfest von Salnacon erinnernde Austheilung eines
Preises an den sittlichsten Bürgerssohn von günstigem Einfluß auf die
allgemeine Sittlichkeit in der Gemeinde sein dürfte. Die Beurteilung des Verdienstes
dürfte indes nicht dem Pfarrer ausschließend sondern im Benehmen mit dem
Magistrate zu überlassen sein.
Obwohl bereits im Jahre 1820 die erste Reiterprozession stattgefunden hatte, kam die endgültige Genehmigung dann erst im Mai 1821 von Seiten der Regierung in Passau |
Freiherr von Pechmann, der Kötztinger Landrichter, gab die Genehmigung dann weiter an den Magistrat des Marktes Kötzting |
in seiner Unterstützungsschrift an die Regierung in Passau schrieb er als eines der Beispiele von anderen Reiterprozessionen von einem Rosenfest in Salnacoa(?) wo immer das auch sein möge |
Jedenfalls war unser Pfingstritt wieder von den Verboten befreit und auch der Brauch einer Auszeichnung eines Pfingstbräutigams lebte erneut auf - getarnt als Sittenpreis, man muss sich nur zu helfen wissen.
In seinem Zustimmungsschreiben vom 2.6.1821 besteht der Pfarrer allerdings sowohl auf Bezahlung seines Aufwandes als auch darauf, dass diese Kosten nicht von der Bürgerschaft alleine bezahlt werden dürfe sondern in Form einer Sammlung erhoben werden müsse.
Bis zum Schluss war noch fraglich, ob der Kooperator
Waldherr oder der Pfarrer selber am Ritt teilnehmen würden. Am 8. Juni fiel
dann die Entscheidung, "der Kooperator habe sich geweigert", so Pfarrer Danner,
also "werde ich fraglichen Bittgang persönlich mitmachen und alle dabei nötigen Funktionen
selbst verrichten."
Der Blick geht aber nun vom Jahre 1820/21 nach vorne und da
gibt es einen überraschenden Archivfund im Staatsarchiv Landshut in einer
Archivalie, die, dem Namen nach, so gar nichts mit dem Pfingstritt zu tun hat.
StA Landshut RegUDK KdI Akten 1593 |
Akt
der königlichen Regierung
des
Unterdonaukreises
Kammer des Inneren
die Vertheilung der österreichischen Truppen
Verpflegungsgelder in der Gemeinde
Concurrenz Rechnung des Marktes
Kötzting von 1813-1828 betr.
1827-1830
Nun
war es meine reine Neugier, weil ich mir nicht vorstellen konnte, was so viele
Jahre nach den Befreiungskriegen da noch an Truppenverpflegung für die
Österreicher zu zahlen gewesen wäre….
Aber weit
gefehlt, es ging genau andersherum, in den Befreiungskriegen hatten die
Kötztinger offensichtlich Kontributionszahlungen leisten müssen, von denen der
Markt nun wohl 2000 Gulden zurückerhalten hatte.
Da die ursprünglichen Zahlungen
aber von den einzelnen Bürgern geleistet worden war, forderten diese nun, – durchaus
auch wohl mit Recht – dass die Rückzahlung ebenfalls an sie zurückbezahlt
werden würde. Doch weit gefehlt, der Marktkasse tat dieser Geldsegen ganz gut
und so wurden, entsprechend einem Beschwerdebrief diverser Kötztinger Bürger bei
der Regierung in Passau mit dem Geld unter anderem im Kommunbrauhause eine
eiserne Dörre angeschafft und es bestehe die Planung für einen steinernen
Wasserkasten auf dem Marktplatz. Es gebe auch das Gerücht, dass Teile des
Geldes verzinslich angelegt worden waren, um „jene Kosten zu decken, welche
auf die Reise einer Deputation nach München wegen Erlangung eines
Bezirksgerichtes erliefen“.
Ein großer
Teil der Bevölkerung will sich diese „Zweckentfremdung“ nicht gefallen lassen,
da diese „Verpflegungsgelder“ unter die Quartierträger verteilt werden sollten.
Unterschrift:
Xaver Schnitzbauer – Vitus Haselsteiner (Hausnummer 130 nun Elektro Vogl) –
Franz Lippert (Hausnummer 128 nun Schrödel) und Konsorten.
Die Regierung
schreibt im Oktober 1827 dann an das Landgericht Kötzting, dass die Bestimmungen
ganz eindeutig aussagten, dass die Gelder „ihrer Bestimmung gemäß den
betheiligten Individuen“ zugewendet werden sollen. Eine andere Verwendung ohne
deren Zustimmung sein nicht erlaubt. Das Landgericht habe dies dem Magistrat
Kötzting „ungesäumt zu eröffnen und für die richtige Einhaltung des zur Rechnungsablage
bestimmten Termins zu wachen“
Und nun erstellt der Markt Kötzting fristgerecht eine "Rechnung über die erhobenen Gemeindegelder und davon bestrittene Gemeinde=Bedürfnisse im Markt Koetzting"
Daraus geht
hervor, dass der Markt Kötzting als Entschädigung für Quartierskosten,
entstanden zwischen Oktober 1813 und März 1815, in mehreren Tranchen insgesamt
2101 Gulden erhalten hatte und zwar beginnend am 1.6.1822.
In den
Zeitraum, den dieses Rechnungsbuch abdeckt, fällt auch der neue Pfingstritt
UND, was dies noch ganz besonders macht, aus irgendeinem Grunde wurden bei
dieser Rechnung die Belege nach der Revision NICHT vernichtet, wie es sonst
guter Brauch in allen Verwaltungen und Archiven ist.
Für alle
einzelnen Posten im Rechnungsbuch finden sich im Anhang die dazugehörigen
Belege mitsamt Datum und Unterschrift.
Diese
Dokumente zeigen uns zwar nichts grundlegend Neues aber es sind doch
liebenswerte Kleinigkeiten unseres historischen Brauchtums.
Also fangen wir an:
Kötzting
argumentierte ja bei der Antragstellung mit einer Viehseuche und
beantragte einen Kreuz- oder Bittgang zu Pferde zu Ehren der Heiligen
Nikolaus, Wendelin und Leonhard.
Wie ernst es ihnen mit dieser Argumentation war, zeigt ein erster Eintrag aus obigem Rechnungsbuch.
"In Viehseuchen=Nöthen hat die Gemeinde des Marktes Kötzting eine Votivtafel zu Ehren des Hl Wendelin und Hl Leonhard in die"
Kirche machen lassen und dafür bezahlt:
dem Schreiner Zattler (Beim Wieser Girgl alte Hausnummer 36) 6 Gulden
dem Mahler Stoiber (noch nicht der spätere "Stoibermaler" sondern sein Großonkel und dieser arbeitete praktischerweise als Untermieter im Hause des Schreiners Zadler/Zattler) 28 Gulden
dem Mauerermeister Hummel (Kamplmacherhaus) 1 Gulden 14 Kreuzer
Daß ich entes gesezt und bekenne daß ich ein Ram (=Rahmen) mith einem Aufsazth gemacht habe
Von 5 Schue hoch 4 Breth
mit einem Rosen gehenn(?) a 6 fl
bescheinte Kötzting den 30ten May 1820
Richtig erhalten
Josef Zadler
Wir sind im Jahr des Antrags und der ersten - noch ungenehmigten - Durchführung des Pfingstrittes unter dem Eindruck einer Viehseuche.
Auch der "Stoibermaler" führt seine Leistung im Detail auf:
Ich endes unterzeichneter bekenne daß ich von Herrn Bürgermeister Magg für das Malen eines Bildes in die hiesige Pfarrkirche enthaltnd S. Wendelin und Leonhart, und für das Fassen der dazugehörigen Ram nebst der Vorstellung eines Altars, auf die Mauer gemalen, nebst beigeschafter Leinwand und Nägl welches 30 kr kostet 28 fl. sage Acht und zwanzig Gulden richtig und baar empfangen habe, dies bezeugt Kötzting den 29. April 1820 Anton Stoiber Maler
Nun fehlt noch der dritte Handwerker, der Mauerer Hummel:
Verzeichnis
Den 14. April 1820 ist in der Pfarrkirche zu Kötzting bei dem Josephisaltar für dem Maler zur Aufmalung eines Baldkin das dreyfache Schragengerüst hergestellt und den 22. April a:cu: ist das vorstehende gerüst wiederum abgebrochen und weggeräumt worden.
Alois Hummel Maurermeister 1/2 Tag a 20kr
Johann Ränninger 1/2 Tag a 18 kr
Josef Brandstetter 1 Tag a 36 kr
Summa 1 Gulden 14 kr
vorstehende Summe mit 1 fl 14 von Herrn Anton Magg der Zeit Amtsbürgermeister richtig erhalten
actum Kötzting den 2. May 1810
Hummel Mauerermeister
Das war also eine Art begleitender Maßnahme, um die Viehseuche einzudämmen, gleichzeitig wurde der Antrag gestellt, den Pfingstritt als Bittgang wieder aufnehmen zu dürfen und der Kötztinger Pfarrer Danner führte diesen durch, noch bevor die offizielle Genehmigung vorlag.
Die Gemeinde Kötzting hielt um die Bewilligung, den früher eingezogenen Pfingstmontagsritt nach Steinbühl wieder halten zu dürfen, an, und entrichtete dafür die Taxen und Auslagen mit 12 Gulden 42 Kreuzer und 2 Heller
Die Rechnungsrevision bemerkt am Rande, dass diese Bewilligung als Beleg vorzulegen sein.
Nun kommen endlich die ersten Einträge, die direkt mit
dem Pfingstritt zu tun haben, nämlich die Bezahlung der Priester. Es ist schon interessant, dass offensichtlich
bei der Wiedereinführung die ersten Ritte vom Pfarrer selber durchgeführt
worden waren, während erst später dann die Kooperatoren die offiziellen Funktionen
innehatten.
1820, beim ersten Ritt noch ohne offizielle
Genehmigung, der ja auch auf Wunsch und Zusammenarbeit mit dem Pfarrherrn wegen
der Viehseuche durchgeführt worden war, bekam er wohl noch kein Deputat. Doch
bereits im Jahre 1821, genauer am 29.9.1821 quittierte der Pfarrer Danner
eigenhändig dem Markt Kötzting:
Lieferschein:
die Gemeinde(!) Kötzting entrichtet dem Herrn Pfarrer
Danner für die Begleitung des Bittganges zu Pferd am Pfingstmontag 1821 nebst
den dabei hergebrachten gottesdienstlichen Feierlichkeiten das verlangte
Honorar mit eilf Gulden und stellt das Ansuchen um Unterschrift dieß zum Behufe
der Verehrung den 29.7ber 1821 Danner Pfarrer mp
Sinngemäß dasselbe quittiert er auch am 16.10.1822 und am 3-10-1823, wobei er in beiden Jahren immer wieder schreibt: “ für kirchliche
Funktionen am Pfingstmontag nach Steinbühl und dasige Auslagen“, möglicherweise
zahlte damals der Pfarrer für sein Pferd noch selber, andere Auslagen seinerseits kann
ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Auch 1825 und 1826 quittiert noch der Pfarrer, 1827
dann gibt es eine Änderung:
Endesgesetzte bekennen mit dem größten Danke, die eilf
Gulden vom verehrlichen Magistrate des Markts Kötzting, als Honorar für ihre
Verrichtungen in der Pfarrkirche Kötzting empfangen zu haben und empfehlen sich
mit der Versicherung, daß sie dem geäußerten Ansinnen treuliche Folge leisten
wollen in aller Hochachtung
Kötzting den 25ten Juni 1827
G. Baier Coop
Jacob Metz Coop mp
Jacob Metz Coop mp
Auch wenn hier zuerst einmal von den Verrichtungen in/für
die Pfarrkirche Kötzting die Rede ist, so ist doch der Beleg bei den Zahlungen
für den Pfingstritt eingeordnet und es ist exakt derselbe Betrag, den der
Pfarrer all die Jahre für seine Bemühungen erhalten hatte. Anscheinend sind es erst ab 1827 die jeweiligen Kooperatoren, die die geistlichen Offiziatoren des Pfingstrittes wurden. Die 11 Gulden wurden sowieso nie bei den Pfarreinnahmen in der Kirchenrechnung verbucht sondern waren wohl Privateinnahmen.....
Zwei weitere
Ausgabeposten kommen noch vor im Zusammenhang mit dem Pfingstritt.
Der erste
und einfachere betrifft das Pfingstkranzl. Wie bei der Bezahlung des Pfarrers
besteht dieser Posten aus dem Eintrag in der Rechnung und dem Beleg im Anhang:
Am
Pfingstmontag wird jährlich mittels einer erbaulichen Rede ein Kränzchen an den
würdigsten der Jünglinge des Marktes vertheilt und dafür iederzeit bezahlt 4 fl
48 kr per 1821,22,23,24,25,26, und 1827
33 Gulden 36
kr
Beleg:
Für die
Jahre 1821 . 22 . 23 . 24 . 25 . 26. Und 1827 habe ich das Kränzchen für die
Vertheilung bey den Pfingstmontagsritt verfertigt und für iedes derselben
erhalten 4 f 48 x zusammen also 33 fl 36 xr worüber ich hiermit quittiere
Kötzting den 25. April 1828
Maria Anna
Stromayrin
Da die
Unterschrift fast unleserlich hat der Schreiber hinzugefügt:
/: soll
heißen M. Anna Stromairin :/
Dies bedeutet, dass im ersten Jahr des Rittes - wohl noch gänzlich ungeplant und unorganisiert - vielleicht noch kein Pfingstkränzchen vergeben worden ist.
Nun aber kommt der interessanteste Teil:
Auch hier wieder in der Reihenfolge Posten und Belege:
Für die
Feier des Pfingstmontagsrittes nach Steinbühl erhielten die Bürgerssöhne statt
der frühern in der Gemeinde gewöhnlichen Sammlung jährlich 10 fl. pro 1821. 22. 23 . 24. 25. 26. 27. Ab 7 Jahren 70 Gulden
Dies ist für sich selbst genommen noch nichts Besonderes,
aber in den sieben folgenden Belegsquittungen taucht – wenn auch in anderer
Reihenfolge – jeweils zumeist der Pfingstbräutigam der historisch überlieferten
Pfingstbrautpaare auf.
Wenn man weiß, wie schwierig es in den Jahren vor dem
Jubelritt 1912 – und dies ist nur dem unermüdlichen Fleiß des Kooperators
Riederer und des Pfarrers Mehler zu verdanken – solch eine Liste zu erstellen, welche
auch an einigen Stellen durchaus noch mit Fragezeichen versehen ist, so stellen
diese Belege eine Ergänzung, bzw eine Korrektur oder eine Bestätigung dieser Liste dar.
Das bedeutet aber auch, dass der jeweilige Pfingstbräutigam eines
Jahres den Empfang der 10 Gulden vom Markt Kötzting quittierte, was aber
gleichzeitig auch bedeutete, dass vermutlich die „historischen“ Beträge der „Sammlung“
der Kötztinger Burschen ebenfalls vom jeweiligen Pfingstbräutigam – ich sag mal
- angeführt worden waren.
Wir haben nun in den Belegen:
1821 den Bürgerssohn Georg Denkscherz
Zehn Gulden bekennt der endsgesetzte aus den Gemeinde
Geldern dahier statt der früher vorgenommenen Sammlung bey der Kranzlaustheilung
im Jahre 1821 richtig erhalten zu haben und quittiert hierüber Kötzting dne
18.Dez. 1827
Georg Denkscherz
am 27. Mai 1822 quittiert Wolfgang Henneberger „die für die Bürgerssöhne
am Pfingst Montag bewilligte zehn Gulden richtig empfangen“ zu haben
Am 19.5.1823 ist der Empfänger Josef Dirnberger
Am 7.Juni 1824 ist es Michael Drunkenpolz
Für den Empfang im Jahre 1825 quittiert am 18.12.1827 Josef Räbel
Für den Empfang im Jahre 1826 quittiert am 18.12.1827 Georg
Schrank
Am 4. Juli 1827 war es dann der Bindersohn Kaspar Schaffner
Ich möchte hier nicht dies als Beweis behaupten, aber
es hat schon den Anschein, als ob es der jeweilige Pfingstbräutigam gewesen
wäre, der der Empfänger des Geldes war, und der den Empfang dann auch
quittierte. Dies würde aber bedeuten, dass die Liste der Pfingstbrautpaare
zumindest korrigiert werden müsste.
Auszug aus der Liste der Pfingstbrautpaare aus dem Buch Kötzting 1085-1985 Seite 222 |
Gegenüberstellung, wie es sich aus der Rechnungslegung ergibt:
1821 Georg Denkscherz
1822 Wolfgang Henneberger
1823 Josef Dirnberger
1824 Michael Drunkenpolz
1825 Joseph Rabl
1826 Georg Schrank
1827 Schaffner Kaspar
Ich könnte mir vorstellen, das dies die korrekte Auflistung der ersten "Brauterer" nach der Wiedereinführung des Pfingstrittes ist, beweisen kann ich es nicht.
Am Ende noch ein kleiner Beitrag, so quasi als
Beifang:
Die Uhr an der Veitskirche war defekt und Kötzting hatte schließlich einen Uhrmacher in der Rathausgasse sitzen.
Die Uhr an der Veitskirche war defekt und Kötzting hatte schließlich einen Uhrmacher in der Rathausgasse sitzen.
Schein
Über die S: Veit Thurmuhr welche jetz wieder in Guten
Stand gesetzt ist, wo ich darzu ein Neues Sahl in das Schlagwerk und ein Neuen
Hammerzug geschaft habe da ich wohl verdient habe 8 fl
Mit Dank Bezahlung richtig erhalten
Michl Lommer Uhrmacher mp
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