Kötztinger Geschichte zum Mithören
Flaschengeist zu verkaufen
Die Basis für diesen Podcast ist ein Blogeintrag, der einen Gerichtsprozess aus
dem Jahr 1735 in Kötzting nacherzählt. Im Mittelpunkt steht der Fall von Johann
Pongratz, der fälschlicherweise beschuldigt wurde, einen Flaschengeist zu
besitzen. Der Eintrag basiert auf einem erhaltenen Rechnungsbuch des
Landgerichts und beschreibt detailliert den Schriftverkehr und die Verhöre im
Zusammenhang mit den Anschuldigungen. Die Geschichte wird mit humorvollen
Anekdoten und historischen Details angereichert, die das Leben und die
Arbeitsweise des Gerichts im 18. Jahrhundert beleuchten. Der Blogbeitrag gehört
zu einer Reihe von Beiträgen über die Geschichte Kötztings.
Zeitleiste der Ereignisse (1734-1735)
- 23.
Oktober 1734: Das Landgericht Kötzting erhält eine Nachricht vom
Bürgermeister und Räten der Stadt Klattau (Böhmen). Darin wird berichtet,
dass eine Schatzgräberbande inhaftiert wurde, die Michael Altmann mit Hans
Pongratz in Verbindung bringen. Angeblich soll Pongratz einen
Flaschengeist besitzen, den Altmann für die Bande erwerben soll.
- 25.
Oktober 1734: Hans Pongratz, Inmann in Krottenhof, wird vom
Landgericht Kötzting befragt und verhaftet, nachdem er als Besitzer eines
"Flaschengeists" von den Böhmischen Behörden beschuldigt wurde.
Er bestreitet jedoch jeglichen Besitz eines solchen Geistes.
- Anfang
Dezember 1734: Antworten aus Klattau, Tauss und Staab treffen in
Kötzting ein. Die Aussagen von Ignaz Präserl, Jakob Pohlgust, Jacob Mayr,
Mathes Kopf, Niclas Haupeckh, Jakob Brosch, Michael Altmann und Christoph
Pfeffer belasten Hans Pongratz schwer. Diese Aussagen wurden durch Verhöre
der in Böhmen inhaftierten Bandenmitglieder erlangt, wobei Folter vermutet
wird.
- 22.
Dezember 1734: Ein Schreiben aus Böhmen erreicht Kötzting. Demnach
soll Pongratz den Flaschengeist zweimal in St. Catharina mit der Bande
"in Handlung getretten" sein, aber er habe den Geist nicht
herausgeben, da weder ein Geistlicher noch die verlangten 100 Dukaten
vorhanden waren. Er behauptet den Geist nur in Anwesenheit eines
Geistlichen, und gegen Bezahlung, beschwören zu können, um sich und die
Bande vor dem Teufel zu schützen.
- 5.
Januar 1735: Nach den Weihnachtsferien setzen die Ermittlungen in
Kötzting fort.
- Januar
1735: Hans Pongratz wird "guet und zugleich ernst" befragt,
leugnet aber weiterhin alle Vorwürfe und bezeichnet den Vorgang als
"lautter Fopperey oder Gespäß." Er widerspricht der Aussage
Altmanns, dass dieser den Geist zweimal gesehen habe. Ein weiteres
Schreiben geht nach Klattau, mit der Frage nach genauen Details zu Ort und
Aussehen des Flaschengeists, sowie ob auch der Vater des Johann Pongratz,
der "alte Pongratz" von Atzlern, in den Vorgang verwickelt sei.
- 26.
Februar 1735: Ein weiteres Schreiben aus Böhmen bringt keine neuen
Erkenntnisse.
- 6.
März 1735: Das Landgericht Kötzting übergibt den Fall an die Regierung
in Straubing.
- 10.
März 1735: Die Regierung in Straubing antwortet und fordert eine
erneute, aber "gütliche" (ohne Folter) Befragung von Hans
Pongratz. Der alte Pongratz soll weiterhin festgehalten werden.
- März/April
1735: Hans Pongratz bleibt bei seiner Aussage. Ein Bericht geht nach
Straubing und Staab.
- 22.
März 1735: Michael Altmann hätte, trotz Krankheit, in Kötzting zur
Konfrontation erscheinen sollen, erschien aber nicht.
- 2.
Mai 1735: Ein Brief aus Deschenitz kommt an, in dem mitgeteilt wird,
dass Altmann immer noch krank sei, und auch nicht mehr wisse, ob Pongratz
wirklich einen Geist hatte.
- 5.
Mai 1735: Das Landgericht Kötzting berichtet die neue Faktenlage nach
Straubing.
- 12.
Mai 1735: Die Regierung in Straubing beschließt die Entlassung von
Johann Pongratz aus der Haft.
- Nach
dem 12. Mai 1735: Es folgt die finanzielle Abrechnung des Prozesses.
Figurenverzeichnis
- Hans
Pongratz: Inmann aus Krottenhof, der beschuldigt wird, einen
Flaschengeist zu besitzen und ihn verkaufen zu wollen. Er leugnet dies
jedoch während des gesamten Prozesses.
- Michael
Altmann: Mitglied der Schatzgräberbande, der behauptet, den
Flaschengeist bei Hans Pongratz gesehen zu haben. Später widerruft er
seine Aussage aufgrund Krankheit.
- Ignaz
Präserl, Jakob Pohlgust, Jacob Mayr, Mathes Kopf, Niclas Haupeckh, Jakob
Brosch, Christoph Pfeffer: Mitglieder der Schatzgräberbande, die
ebenfalls Aussagen machen, die Hans Pongratz belasten.
- Der
"alte Pongratz" von Atzlern: Vater von Hans Pongratz, der
ebenfalls im Zuge der Ermittlungen in Verdacht gerät.
- Die
Gebrüder Gerl aus St. Catharina: Bei denen sich die Bande wohl zumeist
getroffen hatte, und die deshalb auch verhaftet werden.
- Bürgermeister
und Räte der Stadt Klattau: Verfasser der ersten Nachricht an das
Landgericht Kötzting.
- Landgericht
Kötzting: Die Justizbehörde in Kötzting, die die Ermittlungen
durchführt.
- Oswald
Zadler: Amtmann von Warzenried, der die Amtspost nach Klattau
mitnimmt.
- Landrichter
von Kötzting: Verantwortlicher Richter im Fall.
- Regierung
in Straubing: Höhere Instanz, die schließlich die Entlassung von Hans
Pongratz anordnet.
- Hauptmann
von Bistritz: Zuständiger Amtmann von Deschenitz.
- Landgerichtsbote:
Der Bote der im Zuge des Prozesses 36 Kreuzer verdiente.
- Eisenamtmann
von Kötzting: erhielt 34 Kreuzer 2 Heller für die Inhaftierung von
Pongratz, 25 Kreuzer 5 Heller für die dreimalige Vorführung und 28 Gulden
34 Kreuzer 2 Heller für die Verköstigung.
Aus diesem Material aus der Anfangszeit der "Kötztinger Geschichte(n)" entstand der obige Podcast.
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