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Montag, 17. Februar 2025

Podcast: Flaschengeist zu verkaufen .....

Kötztinger Geschichte zum Mithören 


Flaschengeist zu verkaufen

Die Basis für diesen Podcast ist ein Blogeintrag, der einen Gerichtsprozess aus dem Jahr 1735 in Kötzting nacherzählt. Im Mittelpunkt steht der Fall von Johann Pongratz, der fälschlicherweise beschuldigt wurde, einen Flaschengeist zu besitzen. Der Eintrag basiert auf einem erhaltenen Rechnungsbuch des Landgerichts und beschreibt detailliert den Schriftverkehr und die Verhöre im Zusammenhang mit den Anschuldigungen. Die Geschichte wird mit humorvollen Anekdoten und historischen Details angereichert, die das Leben und die Arbeitsweise des Gerichts im 18. Jahrhundert beleuchten. Der Blogbeitrag gehört zu einer Reihe von Beiträgen über die Geschichte Kötztings.

 







Zeitleiste der Ereignisse (1734-1735)

  • 23. Oktober 1734: Das Landgericht Kötzting erhält eine Nachricht vom Bürgermeister und Räten der Stadt Klattau (Böhmen). Darin wird berichtet, dass eine Schatzgräberbande inhaftiert wurde, die Michael Altmann mit Hans Pongratz in Verbindung bringen. Angeblich soll Pongratz einen Flaschengeist besitzen, den Altmann für die Bande erwerben soll.
  • 25. Oktober 1734: Hans Pongratz, Inmann in Krottenhof, wird vom Landgericht Kötzting befragt und verhaftet, nachdem er als Besitzer eines "Flaschengeists" von den Böhmischen Behörden beschuldigt wurde. Er bestreitet jedoch jeglichen Besitz eines solchen Geistes.
  • Anfang Dezember 1734: Antworten aus Klattau, Tauss und Staab treffen in Kötzting ein. Die Aussagen von Ignaz Präserl, Jakob Pohlgust, Jacob Mayr, Mathes Kopf, Niclas Haupeckh, Jakob Brosch, Michael Altmann und Christoph Pfeffer belasten Hans Pongratz schwer. Diese Aussagen wurden durch Verhöre der in Böhmen inhaftierten Bandenmitglieder erlangt, wobei Folter vermutet wird.
  • 22. Dezember 1734: Ein Schreiben aus Böhmen erreicht Kötzting. Demnach soll Pongratz den Flaschengeist zweimal in St. Catharina mit der Bande "in Handlung getretten" sein, aber er habe den Geist nicht herausgeben, da weder ein Geistlicher noch die verlangten 100 Dukaten vorhanden waren. Er behauptet den Geist nur in Anwesenheit eines Geistlichen, und gegen Bezahlung, beschwören zu können, um sich und die Bande vor dem Teufel zu schützen.
  • 5. Januar 1735: Nach den Weihnachtsferien setzen die Ermittlungen in Kötzting fort.
  • Januar 1735: Hans Pongratz wird "guet und zugleich ernst" befragt, leugnet aber weiterhin alle Vorwürfe und bezeichnet den Vorgang als "lautter Fopperey oder Gespäß." Er widerspricht der Aussage Altmanns, dass dieser den Geist zweimal gesehen habe. Ein weiteres Schreiben geht nach Klattau, mit der Frage nach genauen Details zu Ort und Aussehen des Flaschengeists, sowie ob auch der Vater des Johann Pongratz, der "alte Pongratz" von Atzlern, in den Vorgang verwickelt sei.
  • 26. Februar 1735: Ein weiteres Schreiben aus Böhmen bringt keine neuen Erkenntnisse.
  • 6. März 1735: Das Landgericht Kötzting übergibt den Fall an die Regierung in Straubing.
  • 10. März 1735: Die Regierung in Straubing antwortet und fordert eine erneute, aber "gütliche" (ohne Folter) Befragung von Hans Pongratz. Der alte Pongratz soll weiterhin festgehalten werden.
  • März/April 1735: Hans Pongratz bleibt bei seiner Aussage. Ein Bericht geht nach Straubing und Staab.
  • 22. März 1735: Michael Altmann hätte, trotz Krankheit, in Kötzting zur Konfrontation erscheinen sollen, erschien aber nicht.
  • 2. Mai 1735: Ein Brief aus Deschenitz kommt an, in dem mitgeteilt wird, dass Altmann immer noch krank sei, und auch nicht mehr wisse, ob Pongratz wirklich einen Geist hatte.
  • 5. Mai 1735: Das Landgericht Kötzting berichtet die neue Faktenlage nach Straubing.
  • 12. Mai 1735: Die Regierung in Straubing beschließt die Entlassung von Johann Pongratz aus der Haft.
  • Nach dem 12. Mai 1735: Es folgt die finanzielle Abrechnung des Prozesses.

Figurenverzeichnis

  • Hans Pongratz: Inmann aus Krottenhof, der beschuldigt wird, einen Flaschengeist zu besitzen und ihn verkaufen zu wollen. Er leugnet dies jedoch während des gesamten Prozesses.
  • Michael Altmann: Mitglied der Schatzgräberbande, der behauptet, den Flaschengeist bei Hans Pongratz gesehen zu haben. Später widerruft er seine Aussage aufgrund Krankheit.
  • Ignaz Präserl, Jakob Pohlgust, Jacob Mayr, Mathes Kopf, Niclas Haupeckh, Jakob Brosch, Christoph Pfeffer: Mitglieder der Schatzgräberbande, die ebenfalls Aussagen machen, die Hans Pongratz belasten.
  • Der "alte Pongratz" von Atzlern: Vater von Hans Pongratz, der ebenfalls im Zuge der Ermittlungen in Verdacht gerät.
  • Die Gebrüder Gerl aus St. Catharina: Bei denen sich die Bande wohl zumeist getroffen hatte, und die deshalb auch verhaftet werden.
  • Bürgermeister und Räte der Stadt Klattau: Verfasser der ersten Nachricht an das Landgericht Kötzting.
  • Landgericht Kötzting: Die Justizbehörde in Kötzting, die die Ermittlungen durchführt.
  • Oswald Zadler: Amtmann von Warzenried, der die Amtspost nach Klattau mitnimmt.
  • Landrichter von Kötzting: Verantwortlicher Richter im Fall.
  • Regierung in Straubing: Höhere Instanz, die schließlich die Entlassung von Hans Pongratz anordnet.
  • Hauptmann von Bistritz: Zuständiger Amtmann von Deschenitz.
  • Landgerichtsbote: Der Bote der im Zuge des Prozesses 36 Kreuzer verdiente.
  • Eisenamtmann von Kötzting: erhielt 34 Kreuzer 2 Heller für die Inhaftierung von Pongratz, 25 Kreuzer 5 Heller für die dreimalige Vorführung und 28 Gulden 34 Kreuzer 2 Heller für die Verköstigung.

 Und das hatte das Programm von mir zur Verfügung:

https://koetzting.blogspot.com/2013/09/ein-wirklicher-flaschengeist.html

Aus diesem Material aus der Anfangszeit der "Kötztinger Geschichte(n)"  entstand der obige Podcast.


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