Das "alte Kötzting" bei der Uraufnahme bei der beginnenden Landvermessung hatte 159 Anwesen.
Der Geschichte dieser Bürgerhäuser und ihrer Bewohner nachzuspüren und sie zu dokumentieren, ist das Ziel dieser Häuserchronik.Die Anfänge und die Entwicklung unserer Heimatstadt können von der Teilung der Urhöfe bis hin zur Auswahl als Landgerichtsort in einem einleitenden Blog nachgelesen werden.
Alte Hausnummer 49Beim Wensauer
Stadtarchiv Kötzting Sammlung Schwarz DIAs: Das Wensauer Haus
Detail aus der Uraufnahme von 1831 von Bayernatlas.de
Bei diesem Haus ist die Besitzerfolge erst mit dem Einsetzen der Briefprotokolle möglich, da es mit Ausnahme einer möglichen Besitzernennung eines Webers "Wolf Pachmayr" aus dem Jahre 1651 zunächst keine weiteren Hinweise gibt.
Pachmayr Wolf und Barbara
Stadtarchiv Kötzting Sammlung Schwarz DIAs: Das Wensauer Haus |
Detail aus der Uraufnahme von 1831 von Bayernatlas.de |
Bei diesem Haus ist die Besitzerfolge erst mit dem Einsetzen der Briefprotokolle möglich, da es mit Ausnahme einer möglichen Besitzernennung eines Webers "Wolf Pachmayr" aus dem Jahre 1651 zunächst keine weiteren Hinweise gibt.
Wenig ist von ihm bekannt. Beim Hausverkauf des benachbarten Hauses der Katharina Diener heißt es, dass dieses (alte Hausnummer 54) zwischen denen des Sattlers Georg Dorsch (alte Hausnummer 53) und des Webers Wolf Pachmayr liege. Im Jahre 1657 ist die Geburt einer Tochter Ursula beurkundet, wobei sich gleichzeitig - er oder ein Namens- und Berufsvetter - ein Bürger und Leineweber Wolf Pachmayr ab dem Jahre 1655 auf einem Marktlehen (alte Hausnummer 37) nachweisen lässt.
Hier bricht also zunächst die Liste der belegbaren Hausbesitzer ab und beginnt erst wieder mit einem Eintrag in den Spitalrechnungen von Hans Georg Müller und seiner Frau aus dem Jahre 1695, in dem auf den Vorbesitzer (oder aber auch Vertragsvorgänger ) Georg Raab verwiesen wird.
In der Schuldverschreibung wird kein Objekt beliehen, (Hans) Georg Müller tritt belegbar nur als Nachfolger in denselben Vertrag ein.
Hier bricht also zunächst die Liste der belegbaren Hausbesitzer ab und beginnt erst wieder mit einem Eintrag in den Spitalrechnungen von Hans Georg Müller und seiner Frau aus dem Jahre 1695, in dem auf den Vorbesitzer (oder aber auch Vertragsvorgänger ) Georg Raab verwiesen wird.
In der Schuldverschreibung wird kein Objekt beliehen, (Hans) Georg Müller tritt belegbar nur als Nachfolger in denselben Vertrag ein.
Hans Georg Müller und Maria
Hier hilft nur weiter, danach wieder den ersten belegten Besitzübergang zu finden und von diesem aus rückwärtssuchend zu versuchen, diese Lücke zu schließen.
Mit dem Wissen, dass es auch noch andere Familien mit diesem Namen zu dieser Zeit in Kötzting gab, verbietet es die Sorgfalt, solche Funde hier anzuführen.
Es gibt einen Geburtseintrag für einen Johann Joseph Miller - 6.5.1699 - dessen Vater Georg Miller als incola, also als Inwohner - bezeichnet wurde. Dies würde auch erklären, weshalb Georg Müller zunächst zwei Bürgen aufzubringen hatte.
Wir wissen also, dass Josef Müller und seine Frau Elisabeth ihr Haus im Jahre 1725 von der Mutter/Schwiegermutter um 100 Gulden haben kaufen können.
StA Landshut Markt Kötzting Briefprotokoll 1725 |
Josef Müller und Elisabeth Mayr
Am 4.2.1721 hatte Joseph Müller die Kötztinger Zimmermannstochter Elisabeth Mayr geheiratet und wenige Tage fanden sich die beiden vor dem Kötztinger Magistrat wieder, wo sie sich einem Prozess wegen Leichtfertigkeit stellen mussten.
Straffen von denen redo Leichtfertigkheiten
Schwängerung nata (vor der) Copulation
Joseph Müller, lediger burgers Sohn alhir zu Közting, hat Elisbaetha Mayrin auch ledige Bürgerstochter alda, in der redo Leichtfertigkheit aines Khündts geschwangert. Dahero man beede weillens zusamben heurathen, und sich, mitls keuflicher Einthuung aines Heusl alhir ansessig machen, denen generalien gemess, neben der hinach fol 19 zu Einkhomben gefenckhnus, armueths halber punctirt per 2 Pfund Pfennige thuet 2 fl 17 xr 1 H:"
PfA Kötzting Matrikel Band 14 Seite 3 Heiratseintrag des Josephus Müllner, Sohn des Georg und der Maria, mit der Elisabeth Mayr, Tochter des Bürgers und Zimmermanns Georg und seiner Frau Walburga. |
HStA München Landshuter Abgabe KL Rott B 4 1727-1736 |
StA Kötzting von 1731 |
StA Landshut Pfleggerichtsrechnung 1732 |
In den schweren Zeiten des Österreichischen Erbfolgekriegs kommt Josef Müller mit seinen Kreditzinsen in Rückstand. Im Jahre 1745 wird im Magistrat protokolliert, dass er bereits die letzten drei Jahreszinsen nicht bezahlt hatte.
StA Kötzting AA IV 1 |
Ander Kopp in gleichen 2 fl"
"Josef Müllers Sohn et 3 cons. umb selbe in dem Kroith Grasset gestimblet und in den Strassen eingelegt, warmit sie bey .5. Täg verbraucht, iedem 12 xr in allem aber beweis Scheins gelöhnet 4 fl."
Es stellte sich jedoch schnell heraus, dass das kleine Haus mittlerweile auch wegen Baufälligkeit unverkäuflich geworden war, und so stimmten Kammerer und Räte einem Verkauf zu einem stark reduzierten Preis an den bürgerlichen Inwohner und Sohn des Vorbesitzers zu, ebenfalls ein Josef Müller. Dieser war allerdings auch der einzige Bieter bei der Zwangsversteigerung.
Einen Kaufpreis von 72 Gulden und die Übernahme der 30 Gulden beim Spital musste der Sohn schultern.
Josef Müller und Hamann Katharina
Viele Beträge aus der Beerdigung des Vaters standen noch offen, so 30 Kreuzer für den Pater Prior, 36 xr für den Mesner, 17 xr für den Schulmeister, 30 xr für das Totenweib, 20 xr für die Leichenträger, 30 xr für den Totengräber und 6 xr für den "Fähnltrager". Der Schreiner erhielt für den Sarg und das "Truhenkreuz" 1 fl. 10 xr; insgesamt standen noch fast 4 Gulden offen.
Der verbliebene Rest der Kaufsumme wurde auf die verbliebenen Schuldner aufgeteilt.
Wenige Jahre später wird das "Straubinger Landl" und mit ihm das Landgericht Kötzting für eine kurze Zeit von Österreich annektiert und das, sich nun K. und K. - also Kaiserlich und Königlich nennende- , Rentamt Straubing forderte zwecks einer gründlichen Bücherrevision die Kötztinger Marktrechnungen der Jahre 1763 bis 1775, die Ratsprotokolle von 1767 bis 1775 und die Briefprotokolle von 1773 bis 1775 an. Dem Kötztinger Bürger Josef Müller wurden für diesen Transport nach Straubing 1 Gulden 30 Kreuzer bezahlt, ein schwer verdientes Geld.
Der Ton der Bücheranforderung war kurz und knapp: "Von einem K + K hochloblichen Rentamt Straubing ist vermög anliegender Patents Abschrift von 13. Februar ao dieses hochgnädig anbevolchen worden, daß sambtliche vorhanden unjustificierte Rechnungen samt denen verantwortteen Bedenkhens puncti in Zeit 14 Tägen bey Vermeidung dises eigens abschickenden Rentamtspothen eingeschickt werden solle
HStA München Landshuter Abgabe KL Rott B 5 1777-1800 |
Wir wissen, dass 1793 der nächste Übergang erfolgt ist, aus diesem Grunde finden wir auch den Vornamen Josef durchgestrichen und durch Johann Müller ersetzt.
Johann Müller und Elisabeth Gonnetz
Im Häuser- und Rustikalsteuerkataster von 1811 finden wir unseren Johann Müller.
Am 8. Februar 1793 hatte Johann Miller(!), Sohn des Josef Miller und der Hamann Katharina, Elisabeth Gonnetz, eine Inwohnertochter von Johann und Walburga Gonnetz, geheiratet.
Staatsarchiv Landshut Rentamt Kötzting B300 |
Johann Müller
Dessen Stadel
Nutzantheil an den noch unvertheilten Gemeindegründen
Gemeindeantheil am Galgenberg ao 1803 zu Acker und Wiese cultiviert
Von dem vertheilten Strohhof bei Grub: 1 Ackerl
Mit dem "Mieterkatastser" des Jahres 1842 kennen wir eine genauere Beschreibung des Hauses und seiner Bewohner.
StA Landshut Grundsteuerkataster Nr. 5045 8-23-9 Mieterkataster von 1842 |
1. Johann Müller, Häusler /Hauseigenthümer/
unter der Erde 1 Keller
Hz. x (= beglaubigtes Handzeichen, er konnte also nicht schreiben) des Johann Müller
zweiter Stock (=heutzutage 1. Stock) 1 Wohnzimmer und 1 Kammer
Bodenantheil unterm Dach
Unterschrift Michl Sagmeister
3. Johann Müller , Eigenthümer
Nebengebäude 1 Stallung
Nebengebäude: 1 Scheune mit Dreschtenne "
Staatsarchiv Landshut Grundsteuerkataster Nr. 5038 Hausnummer 49 |
Laut Brief vom 17.1.1793 vom Vater Joseph Müller mit Lit. B um 150 fl übernommen
Laut Brief vom 12.8.1845 von den Johann Müllerschen Relikten um 800 fl übernommen einschließlich Lit B und C.
Wer nun diese "Müllerschen-Relikten", also die Erben des Johann Müller gewesen sind, kann mangels eines Hochzeitseintrags des Elternehepaars nur nachträglich erforscht werden, über den nächsten Besitzer, denn bei der nächsten Besitzübergabe helfen uns nun endlich auch wieder die Akten und möglicherweise kann von diesen aus - rückwärts suchend - auch das eine oder andere Rätsel der "Müller-Familie" gelöst werden.
Wensauer Johann Baptist und Müller Anna Maria.
Anschließend kommt es dann zu seiner Heirat mit Müller Anna Maria, nachdem der Gürtlergeselle Johann Wensauer aus Voggendorf am 11.8.1845 vom Magistrat die Heiratserlaubnis erhalten hatte. Seine Braut erhielt einen Beistand vom Schuhmachermeister Franz Schödlbauer gleich aus der Nachbarschaft.
DEWiki weiß hier Genaueres:
Der traditionelle Beruf des Gürtlers (von mittelhochdeutsch gürten „umgürten“[1]) ist auch heute in Deutschland nach der Handwerksordnung (HwO) noch ein anerkannter Ausbildungsberuf.[2] Die heutige Bezeichnung lautet Metallbildner/in – Gürtler- und Metalldrücktechnik. Der Beruf gehört in den Bereich der Bearbeitung von Eisen-, Blech- und Nichteisenmetallwaren und ist eher kunsthandwerklich ausgerichtet. Die Ausbildung dauert drei Jahre. (https://dewiki.de/Lexikon/G%C3%BCrtler)
HStA München KB-Kriegsdeputation-A_5 |
Kreuz oder Reliquien=Partikel: Gürtlerarbeit
Kirchenleuchter 8 (Stück) Gürtlerarbeit"
Anna Maria Müller verehelichte Wensauer HsNr 49 in Kötzting verkauft an Josef Gulder HsNr. 82 v.d. Lit C K(ataster) S(seite) 276 das Gruberackerl PlNr. 729 per 0,27 dez. zur Änderung um die Summe von 51 fl 20 xr
Laut Unterschrift
Joh Baptist Wensauer
Josef Gulder"
Am 21.7.1868 machte der Nachbar und Goldarbeiter Josef Leszkier eine Eingabe beim Magistrat, "der hiesige Bürger Johann Baptist Wensauer setzt neben seiner Stallung immer noch und noch Abweichsteine, so daß man mit den Wägen und zuletzt mit der Feuerspritze nicht mehr fahren kann."
Unter diesen "Abweichsteinen" kann man wohl sogenannte Radabweiser verstehen, die gerne an den Hauswänden und Hausecken angebracht wurden - und auch heutzutage noch zu finden sind -, um Beschädigungen von den eisenbeschlagenen Wagenrädern zu verhindern. Es seinen bereits Unfälle mit Fuhrwerken vorgekommen.
Unterzeichnet: Josef Leßzkeur
StA Kötzting 140-2 Unterschrift Leßzkeur |
Im Gegenteil, der Goldschmied habe an seiner eigenen Hausfront Abweichsteine angebracht, die angesichts des Straßengefälles hin zum Wensauerhaus ohnehin zwecklos seien. Wegen dieses vorhandenen Gefälles - hin zu seiner Stallung - könne er auf seine Abweichsteine unmöglich verzichten, weil er sonst andauernd Schäden an seiner Mauer befürchten müsse.
Im Übrigen gestatte er sich einzuwenden, dass das fragliche Gässchen "zum öffentlichen Verkehre nicht geeigenschaftet(!) ist und auch nie wird, daß schwere Fuhrwerke dieses Gäßchen nie befahren haben und auch künftig nicht befahren können"
StA Kötzting 140-2 Unterschrift Wensauer J.B. |
Der Magistrat entscheidet, es solle alles so bleiben, wie es ist, Wensauer würde die Steine dringend benötigen, die Steine des Leßzkier allerdings seien unnötig.
Leßzkier informiert den Magistrat kurz und knapp, dass er mit der Entscheidung nicht einverstanden ist und sich bereits an das Bezirksamt gewandt hatte und auch die königliche Kreisregierung und dort die "Kammer des Inneren" einzuschalten gedenke. Leider endet an dieser Stelle der Akt beim Stadtarchiv.
DIA-Repro 0141 Auf dem Bild kann man die großen Abweichsteine am Hauseck gut erkennen. |
5168-2100-LiquiP_Bad_Koetzting_2_1-01 |
"Der Stein welcher den Graben beschloß, der das Gießwasser in die Stierwiese (Grundstück 990) beim Hofbauerkeller leitet, herausgesprengt worden sey und zwar muthmaßlich durch den Gürtler Johann Wensauer."
J.B. Wensauer, nun aufgefordert, seinen Kaufbrief (für das Grundstück Nr. 991) vorzulegen, weigert sich, dem Folge zu leisten. Nun wird er vorgeladen und verweigert erneut eine Einsichtnahme in den Kaufbrief und Katasterauszug.
Die Marktgemeinde Kötzting ist nicht gewillt, auf ihr Recht der Wiesenwässerung nur aufgrund einer Behauptung des JB Wensauer zu verzichten und fordert nun schriftlich einen Beweis von ihm. Zeitgleich geht ein Schreiben an das Rentamt, um von dort eine Auskunft zu erhalten, ob auf den Plannummern 990 und 991 irgendwelche Wässerungsrechte im Grundbuch eingetragen wären.
Eine Woche später kommt das überraschende Ergebnis: Der Besitzer der Plannummer 991 - also Wensauer - hat das geschriebene Recht, mit dem Oberflächenwasser aus dem Straßengraben seine Fläche zu wässern, die märktische Stierwiese - Plannummer 990 - hat dieses Recht nicht.
Im Jahre 1878 beschwert sich der Stierhalter Georg Rötzer, der die Stierwiese vom Markt gepachtet hatte, erneut über JB Wensauer.
Sein Grundstück "sei nun ganz versandet und vergißt, was daher kommet, daß Wensauer bei starken Gißen diese in die Stierwiese kehrt, während er sonst das Wasser in seine Wiese richtet."
Auch Schlosser Haas richtet das Grabenwasser in seine Wiese und dadurch entbehrt die Stierwiese ieder Bewässerung.
Nun legt Wensauer doch sein Schweigen ab; so erfahren wir genauer, wie die Oberflächenwassersituation im Markt Kötzting in diesem Ortsteil gehandhabt wurde.
"Vor Zeiten bestand weder der Kanal bei Haas noch sonstige Kanäle, das gesamte heroben zusammenlaufende Wasser ging in den Graben rechts der Straße - also auf der Barth Seite - [das Anwesen Frauenreuther entstand aus einem Haus, das 1840 Bartholomaeus Barth erbaut hatte]
hinab bis in die Nähe der damals Windorferschen, jetzt mir gehörenden Wiese, dort war ein Straßenkanal angebracht, der das sammetliche Wasser in meine Wiese leitete. Darin besteht auch mein Wasserrecht, nämlich in dem gesammten Straßengrabenwasser. Erst unter Bezirksamtmann v. Paur wurde links ein Graben, dann vom Friedhof herab ein Kanal und beim jetzigen Notarhause ein Kanal angelegt und dieses gesamte Wasser in den neuen linken Graben geleitet.
Schon damals glaubte ich Anstände zu erhalten, was ich auch Bezirksamtmann v. Paur sagte."
Die Wasserfrage war nun also zunächst geklärt.
Am 4. Juni desselben Jahres kam es zur nächsten Anzeige, Georg Rötzer gab zu Protokoll, dass die Stierwiese vollkommen durchnässt sei, und zwar derart, "dass der Schlamm 1/2 Schuh tief auf der Wiese liegt und das Heu auf dem übergießten Theil lediglich als Dünger benutzt werden kann.
Dieses kam daher, daß der Wiesangrenzer Wensauer die Gieße in die Stierwiese durch Absperren kehrte. Auch Grummet ist für jenen Wiestheil vernichtet."
Er fordert eine Ortsbesichtigung und behält sich eine Klage vor. Das Augenscheinsprotokoll der Herren Drunkenpolz, Münch und Dreger bestätigt den Befund und beziffert den Ernteschaden auf 4 Zentner Heu a´ 2 Mark.
Bereits am nächsten Tag erklärte Wensauer aber schriftlich, dass er definitiv weder an dem fraglichen Tag noch jemals vorher das Gießwasser in die Stierwiese abgeleitet habe. Bei dem gewaltigen Regen am 3. Juni sei die "Gieße" sowohl in seine als auch in die Wiese des Rötzer gelaufen.
Die Genehmigung zur Einebnung und Dammerhöhung, die Rötzer im März erhalten hatte, wollte dieser wohl erst in der kommenden Herbst/Winterzeit durchführen,
Johann Wensauer und Anna (Elisabeth) Seebald
Bei ihrer Hochzeit mit Johann Wensauer wird seine Frau nur als Anna Sebald angegeben, Bei ihrem Tode am 2.1.1920 im hohen Alter von 84 1/2 Jahren heißt sie dann aber Elisabeth Wensauer, eine geborene Sebald. Es steht also zu vermuten, dass sie in Wirklichkeit Anna Elisabeth Sebald hieß und Elisabeth später ihr Rufname geworden ist.
KA von 1920 |
Natürlich nutzte der Gürtler auch die Kötztinger Standmärkte. Aus dem Jahre 1872 findet sich eine genaue Ortsbeschreibung, wo die einzelnen Fieranten ihre Verkaufsstellen zu errichten hatten.
Der Gürtler Johann Wensauer musste sich neben dem Brunnkorb beim Rathaus aufstellen, gleich unterhalb der beiden Viechtacher Anbieter für Goldarbeiten und Regenschirme.In den 1870er Jahren rückt Johann Wensauer auch in das Gremium der Gemeindebevollmächtigten auf - eine Art von 2. Kammer, die bei allen relevanten Entschlüssen um ihre Meinung/Zustimmung gefragt wurde - und muss dort auch Farbe bekennen bei den Kontroversen mit dem Kötztinger Pfarrer, als es darum ging, diesen, wegen einer im Zellertal grassierenden Viehseuche, den alljährlichen Pfingstritt nach Schönbuchen umleiten zu lassen. J.B. Wensauer möchte nicht auf die Beteiligung des Priesters verzichten.
Der Pfingstritt geht nach Schönbuchen
Auf die in nebiger Sache [=Abhaltung des Pfingstrittes] vom Magistrat anher mitgetheilten Verhandlungen wird durch Stimmenmehrheit beziehungsweise Stimmeneinhelligkeit ncoh eingehender längerer Berathung folgender Beschluss gefasst:
1. Sey an das katholische Pfarramt dahier unter Darlegung der Verhältnisse nochmals das Ansuchen um Abhaltung des Rittes nach Schönbuchen zu stellen.
2. Im Falle wiederholter Ablehnung wird sich dem Magistratsbeschlusse angeschlossen, wonach der Ritt für heuer unterbleibt, indem den vom Pfarramte gestellten Bedingungen nicht stattgegeben werden kann.
Bei dem Punkte ad 1: war Stimmeneinhelligkeit.Zum Punkte ad: 2 wurde ein weiterer Antrag gestellt, daß nämlich der Ritt auch ohne Betheiligung der Geistlichkeit abgehalten und die Vertheilung des Kränzchens durch ein Magistrats Mitglied geschehen soll.
Diesem Antrage konnte jedoch die Mehrheit des Collegiums nicht beigestimmt werden, weil: a: ein Ritt ohne Geistlichkeit dem Zwecke entfremdetb: der Unfug beim Ritte selbst ein größerer, und
c: dadurch eine Neuerung geschaffen wird, die für die Wiedereinführung des früheren Zu-
standes hinderlich sein könnte.
Für den Beschluss aus 2 stimmten die Mitglieder Lucas, Decker Paul, Wensauer, Denk, Münch und Amberger, während für den Antrag auf Ritt ohne Geistlichkeit stimmten die Herren Windorfer X., Dreger Andreas, Dreger Michl und Dimpfl Johann. Von Seiten des Gemeindevorstandes wird noch constatiert, daß sich mit der Bedingung ad 1 des Pfarramtes auf Wegfall des Dienstages aus Gründen der Sittlichkeit und Ordnung einverstanden erklären müsste, während er die Beziehung eines Kindes als Braut nicht nur für unthünlich, sondern auch für unpassend halte.
Gemeindekollegium Lukas"
Was war hier los?
Herr Rektor aD Baumann Ludwig veröffentlichte in der Pfingstbeilage von 2020 einen Beitrag über die Wiedereinführung des Pfingstrittes und dort beschreibt er auch das Zerwürfnis zwischen dem Magistrat und dem Pfarrherrn Jäger..... "Ein halbes Jahrhundert [nach der Wiedereinführung 1820 Anm. des Verfassers]später wurde der Kötztinger
Pfingstritt von einer weiteren Epidemie bedroht. Diesmal traf es die Menschen.
Im Jahre 1875, zwei Wochen vor Pfingsten, wurde vom Bezirksamt eine
niederschmetternde Nachricht ins Rathaus hinaufgebracht: „Nachdem in der
Gemeinde Niederndorf die Blatternkrankheit [Pocken] epidemisch aufgetreten ist,
so hat der ‚Pfingstritt‘ nach Steinbühl für heuer zu unterbleiben.“ Der
Magistrat wollte „aus mehreren Gründen“ im Pfingstbrauchtum keine Unterbrechung
riskieren und stellte an das Pfarramt „das höfliche Ansuchen, den Ritt nach
Schönbuchen abzuhalten“. Das war eine heikle Geschichte. In der dortigen
Kapelle, die inzwischen im Besitz des Marktes Kötzting war, wurden seit drei
Jahren altkatholische – nach dem Urteil Pfarrer Michael Jägers ketzerische –
Gottesdienste gefeiert. Jetzt hatte der Pfarrer ein Druckmittel in der Hand.
Nach heftigem Hin und Her ließ er den Kooperator mit den Pfingstreitern doch
nach Schönbuchen ziehen, als die Marktbehörde die zweite Pfingsthochzeit am
Dienstag abgesagt hatte. Die war dem Pfarrer Jäger immer schon ein Dorn im Auge.
Aber die Pfingsttradition war trotz Streit und Epidemie nicht unterbrochen."
Es war also der damalige erbittert ausgetragene Streit zwischen dem altkatholisch dominierten Magistrat Kötztings und dem katholischen Pfarrherrn Jäger, der hier ein weiteres Mal zum Tragen kam.
Siehe auch Jahre zuvor die beschämenden Umstände um die Beerdigung des Kötztinger Bezirksamtmannes Carl von Paur.
1. Sey an das katholische Pfarramt dahier unter Darlegung der Verhältnisse nochmals das Ansuchen um Abhaltung des Rittes nach Schönbuchen zu stellen.
2. Im Falle wiederholter Ablehnung wird sich dem Magistratsbeschlusse angeschlossen, wonach der Ritt für heuer unterbleibt, indem den vom Pfarramte gestellten Bedingungen nicht stattgegeben werden kann.
Bei dem Punkte ad 1: war Stimmeneinhelligkeit.
Diesem Antrage konnte jedoch die Mehrheit des Collegiums nicht beigestimmt werden, weil: a: ein Ritt ohne Geistlichkeit dem Zwecke entfremdet
c: dadurch eine Neuerung geschaffen wird, die für die Wiedereinführung des früheren Zu-
standes hinderlich sein könnte.
Für den Beschluss aus 2 stimmten die Mitglieder Lucas, Decker Paul, Wensauer, Denk, Münch und Amberger, während für den Antrag auf Ritt ohne Geistlichkeit stimmten die Herren Windorfer X., Dreger Andreas, Dreger Michl und Dimpfl Johann.
Gemeindekollegium Lukas"
Herr Rektor aD Baumann Ludwig veröffentlichte in der Pfingstbeilage von 2020 einen Beitrag über die Wiedereinführung des Pfingstrittes und dort beschreibt er auch das Zerwürfnis zwischen dem Magistrat und dem Pfarrherrn Jäger.
.... "Ein halbes Jahrhundert [nach der Wiedereinführung 1820 Anm. des Verfassers]später wurde der Kötztinger
Pfingstritt von einer weiteren Epidemie bedroht. Diesmal traf es die Menschen.
Im Jahre 1875, zwei Wochen vor Pfingsten, wurde vom Bezirksamt eine
niederschmetternde Nachricht ins Rathaus hinaufgebracht: „Nachdem in der
Gemeinde Niederndorf die Blatternkrankheit [Pocken] epidemisch aufgetreten ist,
so hat der ‚Pfingstritt‘ nach Steinbühl für heuer zu unterbleiben.“ Der
Magistrat wollte „aus mehreren Gründen“ im Pfingstbrauchtum keine Unterbrechung
riskieren und stellte an das Pfarramt „das höfliche Ansuchen, den Ritt nach
Schönbuchen abzuhalten“. Das war eine heikle Geschichte. In der dortigen
Kapelle, die inzwischen im Besitz des Marktes Kötzting war, wurden seit drei
Jahren altkatholische – nach dem Urteil Pfarrer Michael Jägers ketzerische –
Gottesdienste gefeiert. Jetzt hatte der Pfarrer ein Druckmittel in der Hand.
Nach heftigem Hin und Her ließ er den Kooperator mit den Pfingstreitern doch
nach Schönbuchen ziehen, als die Marktbehörde die zweite Pfingsthochzeit am
Dienstag abgesagt hatte. Die war dem Pfarrer Jäger immer schon ein Dorn im Auge.
Aber die Pfingsttradition war trotz Streit und Epidemie nicht unterbrochen."
Siehe auch Jahre zuvor die beschämenden Umstände um die Beerdigung des Kötztinger Bezirksamtmannes Carl von Paur.
Pfingsten im Hause Wensauer
Die Witwe Elise und die Kinder Anna - eine Hilfslehrerin in Lam -, und Johann und Maria, die beide in Kötzting wohnten und offensichtlich aus der ersten Ehe des JB Wensauer stammten.
Aus der zweiten Ehe waren erbberechtigt die Tochter Emilie und der Sohn Alois.
Für die beiden letzteren wurde Gerhard Lukas als Bevollmächtigter eingesetzt und alle unterschrieben ein Protokoll.
In den Vorbemerkungen erscheint ein Ehevertrag vom 23.11.1865, in dem der nunmehrigen Witwe Elise ein Heiratsgut von 300 Gulden sicher geschrieben wird.
Plannummer 950 Acker
Plannummer 101 Stadel beim Brauhaus
Plannummer 991 Wiese
Plannummer 437 Acker
Steuergemeinde Weißenregen Plannummer 870 1/2
Neben einer typischen Hauseinrichtung in einem kleinen Kötztinger Bürgerhaus ist hier die Werkstattausstattung und das Materiallager sicherlich interessanter.
Gürtler- und Goldarbeiterwerkzeug werth 30 M
Hälftewerth. 15.00
Einschub
Diese Halbierung des Wertes erklärt sich durch die Art des gemeinsamen Erbvertrages. Da der Witwe zunächst eine Hälfte komplett durch den Vertrag gehört, kommt nur noch die andere Hälfte des Vermögens zur Inventur und in die Erbmasse.
Einschub Ende
Vierundfünfzig Paar Ohrringe aus double, Weet 35 Mark Hälftewert 17,50 M
Neunundvierzig Paar Ohrringe aus Gold, Werth 150 M Hälftewerth 75.00 M
Vier Collektion gewöhnlicher Halsketten Werth 1 M Hälftewerth 0,50 M
Sieben Uhrketten aus Silber Werth 9 M Hälftewerth 4.50
Fünf Halsketten und vier kleine Uhrketten Werth 4 M Hälftewerth 2 M
Zehn Stück Karabinerhaken und einige kleine Springringe Werth 4,50 M Hälftewerth 2,25 M
Auslegewaren aus Nickel und Double Werth 4 M Hälftewerth 2,00 M
6 Broschen mit Silberwand getrieben Werth 6 M Hälftewerth 3.00 M
16 Broschen aus Double Werth 5 M Hälftewerth 2,50 M
Dreiundzwanzig Paar Hohle Ohrringe aus Gold Werth 11 M Hälftewerth 5,50 M
verschiedene Schmuckgegenstände aus Double
Vierundfünfzig Fingerringe und einige Münzen
Vierundzwanzig Doubleringe
Fünfundvierzig Ringe aus getriebenem Gold
Zwanzig kleine silberne Ohrringe
Fünfzehn silberne Brochen
Sechs silberne Haarnadeln und Anhängsel
drei silberne Rosenkränze
Manschettenknöpfe
Rosenkränze
Tabakstotzeln und Halsketten aus falschen Korallen
Messingschließen, Nadeln und sonstige Gürtlerwaren
Einhundertachzig alte silberne Geldknöpfe
eine silberne Spindeluhr mit defektem Werk
zwei weitere Uhren
Fünf Leuchter zwei aus Kupfer getrieben und drei aus Messing.
Die Vornahme der Inventur gestaltete sich dermaßen aufwändig, dass das Schätzteam die Arbeit am Ende des Tages unterbrach, um sich für den nächsten Tag zu verabreden. Schaut man sich die Liste der Beteiligten an, so verwundert es nicht, dass die Inventurvornahme länger als üblich benötigte.
Der Abgleich der Aktiva mit den Passiva erbrachte einen Vermögenswert (Halbwert) von 7743 Mark, die es nun unter die Erbberechtigten zu verteilen gab,
Im Grundsteuerkataster wird Elisabeth Wensauer ab dem Jahre 1894 als Besitzerin vorgetragen.
Die nächste Änderung ist im Jahre 1898, nun heißen die neuen Besitzer Wensauer Johann Baptist und Kunigunde.
Wensauer Johann Baptist und Kunigunde Moller
Am 6.9.1898 heiraten der Goldarbeiter Johann Wensauer - Sohn des Johann und der Elisabeth Sebald - und die Moller Kunigunda aus Dünzling. Sie ist die Tochter des Amberger Revisors Michael Moller und seiner Frau Anna, einer geborenen Scharf. In den Kötztinger Taufmatrikeln finden sich keine Kinder des Paares.
Wie sahs aus auf Kötztings Straßen und Gassen?
StA Kötzting 631/38 |
Dies ging nun JB Wensauer zu weit, er erklärt, es sei ihm nicht darum gegangen die Fredls zu bestrafen, sondern er wolle nur sich vor Schaden bewahren, da durch die "Lagerung von Pferde- und Schweinemist, der mit Odell durchtränkt ist" sein Haus geschädigt würde, indem " abgesehen vom Gestank der besonders bei Regenwetter ablaufende Odel in die Mauer dringt", weil sein "Haus so 1- 1 1/2 m tief in der Erde steckt".
Dieses Gässchen sei seit Menschengedenken frei gewesen und es wurde auch auf stetige Reinlichkeit geachtet. Als Fredl 1898 das Haus gekauft hatte, hatte er seine Düngerstätte in dem Gässchen zwischen ihm und dem Huberschen Haus (Hausnummer 51), welches Fredl nach einigen Jahren aber überbaut hatte und nun, nachdem er sich neu Vieh angeschafft hatte nutzte er nun das untere Gässchen zu seiner Mistablage.
Das Gitter an dem Gässchen ist seinerzeit von den Besitzern, seinem verstorbenen Vater und dem nunmehr in München wohnhaften Leibl angebracht worden, allerdings "lediglich aus dem Grunde, um Verunreinigungen des Gässchens seitens der Kinder vorzubeugen. Das Gitter war noch niemals versperrt, sondern wird nur von einer Kinder nicht erreichbaren Vorrichtung zugehalten, so daß im Bedarfsfalle bei Brandfällen u.s.w., der Durchgang sofort benutzt werden kann.
Der Magistrat beschloss, da diese Gasse auch im Interesse der Nachbarschaft sei, diese nun zu befragen und zu einer Stellungnahme aufzufordern.
Der Bäcker Fredl geht nun aber einen Schritt weiter und beginnt eine Mauer zu errichten, zunächst nur durch loses Aufschlichten von Mauersteinen.
Nun fordert auch Wensauer eine Bestrafung seines Nachbarn und fordert eine Augenscheinnahme durch Sachverständige, vor allem um Schaden von seiner Mauer abzuwenden.
Sechs Tage nach dem Anwaltsschreiben Wenauers kontern die Fredls und behaupten, der Abort des Wensauer würde sich teilweise auf deren Grund befinden. Sie fordern ihn auf, diesen zu entfernen, da sie vor hätten, dort eine Mauer zu errichten.
Nun treffen sich die Besitzer der Häuser 50,53 und 54, also Wensauer, Futscher und Krämer, und stellen fest, dass Fredl das Gässchen an seiner unteren Seite vermauert hätte, so dass der Durchgang zwischen den vier Häusern nicht mehr offen sei.
Dieses Gässchen sei seit Jahrhunderten wegen der öffentlichen Sicherheit offen gewesen und diente zum allgemeinen Durchgang. Jeder der vier Hausbesitzer habe bzw. hatte einen Ausgang in dieses Gässchen hinein.
Nachdem die Bäckerseheleute Fredl aber ab dem Jahre 1909 als die neuen Besitzer auf dem Haus Nummer 72 jenseits der Brücke auftauchen, hat sich das Problem wohl auf diese Weise einfach erledigt.
StA Kötzting 622-1 |
DIA Repro 1146 links Frl. Amberger rechts Lehrerin Anna Wensauer |
Anlässlich ihrer Pensionierung erschien in der Kötztinger Zeitung im November 1931 eine Würdigung ihrer Leistungen.
Der Bericht über die Beerdigung der Oberlehrerin Anna Wensauer vom 15. Februar 1944 |
Schwarze Mappe Serwuschok : Weiß auf der Höh und Wensauer um/nach 1900 |
Dieser Punkt, der Leichenhauszwang war vermutlich am schwersten Durchzusetzen. |
Die meiste Zeit seiner Amtsperioden jedoch musste er sich mit den Kriegsfolgen herumschlagen, so auch mit den gegen Kriegsende immer häufigeren (Zwangs)Kriegsanleihen.
StA Kötzting AA I/58 Mobilmachung |
StA Kötzting AA I/58 Mobilmachung |
1000 Mark aus dem Fond zur Verbesserung der Schlachtvieh- und Fleischbeschau
1000 Mark aus dem Fond für den Gemeindeweg nach Weißenregen
alle angelegt bei der Sparkasse
1000 Mark von der Krinnerschen Schulschwesternfond
angelegt beim Darlehenkassenverein
Dies erklärt auch die Einträge im Grundbuchumschreibeheft, das für unser Haus folgende Besitzer noch aufführt.
Er durchlebte noch das gesamte Dritte Reich und dessen Zusammenbruch und starb erst an Atherosklerose am 19. Juli 1945, als Kötzting angefüllt war mit amerikanischen Soldaten, restlichen Angehörigen der 11. PD und vielen, vielen Flüchtlingen.
Repro Frau Rabl-Dachs Knauth_11 Die Familie Knauth auf der "Gred"bank |