- mit der allgemeinen Herkunftsbezeichnung: aus Niederbayern - heiratete am 23.11.1689 die Witwe Sabina des verstorbenen Baders Andreas Dups. Der neue Bader wird kurz nach seiner Einheirat auch als Schützenmeister betitelt, erhält den „Schützenvortl“ und taucht in den Kötztinger Rechnungsbüchern bei den verschiedensten Waffenkäufen auf. So hat er 1703 für „
“, 1705 hat er dem Markt eines seiner eigenen Gewehre um 5 Gulden 30 Kreutzer verkauft und 1707 erhält er ebenfalls von Magistrat für sein Zielrohr 56 Kreutzer. (Der "Parella" besaß damals die spätere Bäckerei Grassl in der Metzstraße)
1712 verkaufen die Erben Ander Hindersteiners die „Paadersgerechtigkeitsbehausung“ an den ledigen Bader
Hans Augustin Fischer aus Osterhofen um 620 Gulden, Fischer Augustin erhielt auch noch im selben Jahr das Kötztinger Bürgerrecht. Auch er wird Bader und Schützenmeister genannt und erhält vom Magistrat in Kötzting für seine Mitschützen: „
den vor die Schietzen so mit Zihlrohr uf die Scheiben schissen vom gemainen Markht alda passierlichen Schützenviertl vors Jahr 1719 et 1720 erhalten.“ 1732 versuchte er – in Verkennung der Kötztinger Marktfreiheiten - sich ein Braurecht auf sein Anwesen zu erstreiten, allerdings angesichts der eindeutigen Rechtslage in Kötzting vergeblich, da der Status seines Hauses als reines Haus dem entgegenstand, nur die Besitzer eines Marktlehens hatten- und dies dann allerdings ganz automatisch – das uneingeschränkte Brau- und Schankrecht. 1733 erscheint der Bader Augustin Fischer als Kammerer in Kötzting . Nachdem sein Versuch gescheitert war, sich das Braurecht zu verschaffen, unternimmt er einen zweiten Anlauf als Brauer, diesmal gings um die Branntweinherstellung. Er bewirbt sich um das sogenannte Gladtwasser, um ein Abfallwasser also, das bei der Bierherstellung anfällt und erhält dieses auch im Jahre 1734.
Ebenfalls einen Priester stellt diese Familie, für seinen Sohn und Studenten der Theologie
Johann Bartholomaeus lässt der Kammerer Augustin Fischer 1738 einen Geburtsbrief ausstellen; für die Primizfeier spendierte der Magistrat dann ein Jahr später 9 Gulden 30 Kreuzer, das sind - bei aller Schwierigkeit die historische mit der heutigen Währung zu vergleichen zwischen 800 und 1200 Euros, eine nicht geringe Summe für eine verschuldete Magistratskasse.
Auch in der für Kötzting sehr schweren Zeit im Österreichischen Erbfolgekrieg war Augustin Fischer der Amts- und Vizekammerer . Wenn die Kötztinger Bürger, hier mit dem ausführenden Organ des Inneren und äußeren Rates, den Forderungen der Österreicher nicht schnell genug nachkamen oder nachkommen konnten, so wurden, man nannte dies Exekution, den Ratsherren Soldaten ins Haus zum Quartiermachen geschickt.......
1745 schreibt der Kammerer Fischer:,“
umb daß ich Rechnungsführer vor dem Fuggerschen Herrn Obristen, auch Wacht dann Stallungen ins Stockhaus und dem Profossen keine Körzen auf Verbittung des Rats habe geben dürffen sondern selbe solche Lichter von den Quartiersvattern in gelt genommen, alß bin ich durch 13 Mann die ganze Nacht hindurch exequiert worden.“ Der Magistrat hatte ihm also verboten einige Ausgaben – hier für Kerzen - von Magistratsseiten zu bezahlen sondern diese sollten von den Hausbesitzern selber getragen werden, worauf die Soldaten dem Kammerer ins Haus gesetzt wurden.
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Staatsarchiv Landshut Briefprotokolle Markt Kötzting von 1749 Kauf per 718 fl |
1749 soll der ledige Badersgeselle
Josef Fischer auf Wanderschaft gehen, das Anwesen wird auf ihn um 718 Gulden übertragen und anschließend die Badersgerechtigkeit auf 2 Jahre an den „
kunstfertigen Feldscherer Georg Samson vom churfürstlich loblich Fuggerischen Dragonerregiment“ verstiftet, um die Wanderschaft überhaupt möglich zu machen. Nach seiner Wanderschaft heiratete 1752 der frischgebackene Chirurg
Josef Fischer seine Braut Moret Regina, Tochter des Mesners Georg Moret, aus Regen. 1753 schlossen beide dann einen Heiratsvertrag, in dem die Braut ihre 300 Gulden Heiratsgut mit seiner Badergerechtigkeitsbehausung widerlegt bekam.

Auch Josef Fischer war bald Mitglied im Magistrat Kötztings und erhielt dort den Zuständigkeitsbereich als Sagverwalter für die Marktsäge. Zu diesem Zeitpunkt tauchen auch zum ersten Mal Beschwerden wegen seines Abfallwassers auf, da er offensichtlich dieses einfach aus seinem südöstlichen Hauseck heraus einfach auf die heutige Müllerstraße fließen lies. Im Umrittsprotokoll des Jahres 1758 heißt es ausdrücklich, dass er „durch Abfallwasser zur Winterszeit den Weg ruiniert“ hätte.
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Pfleggericht Kötzting P 49 von 1769 Baderrechnung von Benno Fischer für Thomas Irlbeck |
Die Herrensäge, heutzutage der
"Lindnerbräu", wenige Jahre zuvor auf Drängen des
Kammerers Luckner errichtet, wurde von dem ab 1759 als „
aufgestellten Marktsaagverwalter“ Fischer Josef kontrolliert. Er musste damit auch sicherstellen, dass für die "kommunalen" Bauten das notwendige Bauholz zugeschnitten wurde. 1769 wurde er dann Ziegelherr, war also zuständig für die Ziegelproduktion in Kötzting, - solange
Samuel Luckner noch einen großen Bedarf an solchen Ziegeln hatte, war dieser selber der Kötztinger Ziegelherr, nun da dieser seine Hauptbauwerke durchgeführt hatte, konnte der ruhig das Amt abgeben.
1779, in Kötzting tobte bereits seit Jahren der Streit um die Reitensteiner Anteile, erhielt die Witwe Regina Fischer den Ankunftstitel über das Anwesen am 20.12.1779 und reichte dieses Haus noch am selben Tag an den bereits oben genannten Wundarzt
Kalser Josef Anton, dem Schwiegervater Windorfer Georgs, weiter.
Am 4.2.1780 heiratete in Kötzting der
Chirurg Johann Georg Windorfer, Sohn des Balthasar Windorfer, eines Häuslers und Tagelöhners aus Brennberg und seiner Ehefrau Katharina, einer geborenen Pitterer die Tochter Anna Margaretha des Kötztinger Arztes Anton Halser und seiner Frau Maria Anna, einer geborenen Fritsen aus Zwiesel. Die Trauzeugen waren der Handelsmann Johann Baptist Fabrici und der Kötztinger Bürger Wolfgang Obermayr. In diesem Heiratseintrag sind nun schon viele der handelnden Personen vereint, die am Anfang des Aufstiegs Johann Georgs und dann später Josef Windorfers eine Rolle spielten.
Johann Georg Windorfer heiratete also im Januar 1780 in Kötzting Anna Margaretha Halser, welche die selbst am 20.12.1779 gekaufte „Fischerische oder obere Badbehausung“ übergab.
Mitenthalten waren
2 Böthen mit Überzug und Zugehör, einen silbernen Löffel samt derlei Messers und Gabel nebst einigem Zün und anderen gewöhnlichen nöthigen Hausgerät. 150 Gulden waren mit Schuldverschreibung von der Pfarrkirche ausgeliehen und lagen als Hypothek auf dem Haus. Die Schwester des Verkäufers Maria Josepha erhielt das lebenslange Wohnrecht. Mit dem Hauskauf konnte Windorfer auch das Kötztinger Bürgerrecht um 15 Gulden erwerben, übernahm als Nachfolger des Badanwesens auch das Recht auf den sogenannten Badbrunnen und musste dafür eine Grundgilt an die Pfarrkirche Kötzting zahlen, welche selber wiederum den Brunnen zu unterhalten hatte. Beim Hauskauf vom 20.12.1779, also 2 Monate vor der eigentlichen Heirat, ist ausdrücklich erwähnt, dass der Käufer, der Medicus Josef Anton Kalser das Anwesen von der verwitweten Baderin Regina Fischer für seine Tochter und seinen Schwiegersohn Windorfer aus Brennberg um 1150 Gulden gekauft hatte. Auch bei diesem Kauf war bereits Johann Georg Fabrici als Zeuge vertreten. Allerdings war Johann Georg Windorfer mit diesem Hauskauf auch sofort Teil einer Prozesspartei geworden in einem Streit, der Kötzting sein vielen, vielen Jahren spaltete und in dem auf der Gegenseite ein Mann stand, der in Kötzting seit Jahrzehnten schaltete und waltete, wie er wollte, der Kammerer Wolfgang Samuel Luckner
Windorfer Johann Georg, und seine Frau Halser Margaretha, hatten zusammen vier Kinder und bei allen ihren Kindern waren die Taufpaten Herr oder Frau Millner. Umgekehrt war auch Georg Windorfer der Taufpate für die Kinder der Millnereheleute..
1)
Maria Franziska, * 21.01.1781
Patin: Franziska Millnerin Gerichtsschreiberin
2)
Franz Xaver, * 14.05.1785 + 17.06.1785
Pate: Franz Xaver Millner Gerichtsschreiber
3)
Johann Nepomuk, * 14.05.1785 Zwilling mit Franz Xaver
Pate: Franz Xaver Millner Gerichtsschreiber
4)
Joseph Anton, * 14.01.1787
Pate: Franz Xaver Millner Gerichtsschreiber
Die freundschaftlichen Bande der beiden Familien waren wohl überaus eng, denn Herr Johann Georg Windorfer, heiratete nach dem Tode seiner Frau – die Baderin Margaretha Windorfer verstarb am 8.2.1815 mit 71 Jahren an Altersschwäche – die mittlerer weile ebenfalls verwitwete Frau Franziska Millner. Franziska Windorfer, die überlebende Tochter, verheiratete sich gleich in der Nachbarschaft, im Haus mit der Plannummer 46 wohnte damals die Hutmacherfamilie Gulder und dessen Sohn Karl Gulder und sie wurden ein Paar.
Vom Verbleib des zweiten Zwillings, Johann Nepomuk, haben wir keine Nachricht. Windorfers zweite Ehefrau, Frau Franziska Windorfer, nun nicht mehr Frau Gerichtsschreiberin sondern Frau Chirurgin genannt, verstarb am 16.4.1825; mit 75 Jahren traf sie ein Schlaganfall. Ihr Mann der Chirurg Johann Georg Windorfer überlebte seine zweite Frau um 9 Jahre und starb hochbetagt im Alter von 89 Jahren an Altersschwäche am 22.04.1834 und hat damit den wirtschaftlichen Aufschwung seines Sohnes sicherlich miterleben dürfen, aber erst einmal zurück zu seinem eigenen Leben und Lebenswerk.
Wie oben angeführt stand Johann Georg Windorfer bereits mit seiner Heirat und dem Erwerb der „Fischerischen Badbehausung“ mit einem Bein im Lager der Reitensteiner Anteilseigner und war damit automatisch ein Gegner
Samuel Luckners, trotzdem war Windorfer bei der Ausfertigung des Ehevertrages zwischen Samuel Luckner und seiner dritten Ehefrau, Frau Ursula Frankerl aus Roding, einer der Trauzeugen im Magistrat. Im Kötztinger politischen Alltag war er aber Teil der Prozessgemeinschaft gegen den mächtigen Kammerer. Die Witwe Fischer hatte vor dem Verkauf des Hauses ihren Anteil an den Hofmarksgründen Reitensteins separat zum Verkauf angeboten und der Markt Kötzting hatte – in Person des Kammerers Luckner – den Anteil unter dem Protest der anderen Anteilseigner aufgekauft, was sofort zu neuen Prozessen geführt hatte und auch den neuen Hausbesitzer betraf, der der Partei der Luckner-Gegner bzw. eben der Anteilseigner zuzurechnen war.
Im Laufe des Jahres 1790 trat Wolfgang Samuel Luckner freiwillig vom Amt des Kammerers zurück und als sein Nachfolger wurde noch im selben Jahr der Bader Georg Windorfer bestimmt. Die Lage in Kötzting war zu diesem Zeitpunkt immer noch gekennzeichnet durch einen tiefen Riss unter den Bürgern und geprägt von tiefsitzendem Misstrauen.
Diese Lagerbildung bestimmte ganz automatisch auch das Verhalten des Magistrats vor allem, da Samuel Luckner immer noch mächtig genug war, um auch ohne Amt und Würden seinen Einfluss dort geltend zu machen, wo es ihm wichtig erschien. Immerhin war er ja noch Marktlehner (er besaß bis zu seinem Tode noch den Gschwandhof, heutzutage die TCM Klinik) und war als Hopfenhändler ein wohlhabender Bürger Kötztings, der laufend seine Einkünfte erzielte. Trotz dieses starken Einflusses gewannen im Magistrat aber die „Anteilseigner“ langsam eine gewichtigere Position. Im Jahre 1791 und erneut 1792 war Georg Windorfer der Amtskammerer und erst 1793 kam mit dem Bäcker Dreger wieder ein Parteifreund Luckners zum Zuge. Windorfer musste aber der Tatsache ins Auge sehen, dass er zwar zumeist im Magistrat eine Mehrheit hinter sich hatte, nicht aber in der Bürgerschaft.
Der Markt Kötzting war damals wahrhaft innerlich zerrissen und auch der Tod Samuel Luckners 1794 brachte zuerst einmal noch keine Befriedigung. Erst Im Laufe der folgenden Jahre beruhigte sich dann doch langsam die Situation im Kötztinger Magistrat und so konnte in diesem endlich wieder zum Wohle Kötztings gearbeitet werden.
Es sind nur wenige Jahre, die dem Markt Kötzting an Ruhe gegönnt waren, denn mit der Revolution in Frankreich wurde auch die alte Ordnung in Bayern hinweggefegt und die große Verwaltungsreform aus München nahm dem Markt Kötzting die jahrhundertelange Selbstständigkeit und dem Magistrat viel von seinen angestammten Rechten. Unter Führung des bayerischen Ministers Graf Montgelas wurden die Gemeinden durch die Edikte von 1806 und von 1808 unter „staatliche Kuratel“ gestellt und die gemeindliche Selbstverwaltung beseitigt. Als Trauzeuge bei einer Hochzeit Mittermeier/Haas im Jahre 1806 nennt sich Georg Windorfer bereits „frei resignierter Marktkammerer“. Einen solchen gab es aber in Kötzting nicht mehr, denn herabgestuft durch die Regierung, hatte der Markt nur noch eine Verwaltung bestehend aus einem Bürgermeister, vier Ratsmitgliedern und 4 „Ausschüssern“. Schon zwei Jahre später war auch dies vorbei, Kötzting erhielt nur noch den Staus einer Ruralgemeinde mit nur einem Marktvorsteher und zwei ältesten Gemeindemitgliedern, wurde also herabgestuft und organisiert. Erst am 17. Mai 1818 ging es wieder aufwärts, als die Regierung des Unterdonaukreises in Straubing den Markt Kötzting in die „Gemeinden mit magistratischer Verfassung III. Klasse“ eingestuft hatte. Für Orte dieser Klasse waren nun zumindest ein Bürgermeister, fünf Magistratsräte und 18 Bevollmächtigte vorgesehen.
Die alten Marktrechte erhielt Kötzting zwar nicht mehr zurück aber jetzt konnte zumindest wieder von einer Art von Selbstverwaltung gesprochen werden. Der große Unterschied zur Stellung des Bürgermeisters im Vergleich zum Kammerer im 18. Jahrhundert lag vor allem im Verlust der Gerichtsherrschaft und der magistratischen Polizeiverwaltung. Auch die Handwerksangelegenheiten inklusive der Zunftsachen wurden jetzt ohne Ausnahme wie die beiden vorigen Aufgabengebiete vom Landgericht mit seinen staatlich geprüften verbeamteten Richtern ausgeübt. Der Brauch, dass der Kammerer jährlich wechselte, wurde jetzt aufgehoben. Das Machtgefüge des neuen Bürgermeisteramtes hatte keinerlei Ähnlichkeit mehr mit dem des früheren Kammerers, so dass sich auch nicht mehr die wirtschaftlich erfolgreichsten Kötztinger Bürger automatisch für das Amt qualifizierten.
Jedoch zuerst noch der weitere Umgang Johann Georg Windorfers mit seinem Anwesen und der Badersgerechtigkeit unter den erneuerten Bedingungen im neuen Bayern.
In einem Prozess, den der Kötztinger
Bader Johann Robl wegen seiner Badersgerechtigkeit führte, ist der ganze Ablauf akribisch aufgeführt. Am 1. Oktober 1817 hatte der Chirurg Georg Windorfer sein Anwesen mitsamt der Badersgerechtsame an den
kgl. Advokaten Müller verkauft, mit der Maßgabe, dass der Badersgeselle Johann Robl Zeit seines Lebens dieses Badersrecht nutzen können solle. Nach dem Ableben des Baders Robl sollte diese Badersgerechtigkeit wieder an des Anwesen zurückfallen.
Allerdings folgte das Landgericht schon im Jahre 1817 nicht dem Wunsche des Verkäufers und legte – auch in der Revision und anschließend durch die höchste Instanz – fest, dass Advokat Müller das Badersrecht nicht akquirieren könne, denn schon 1811 sei festgelegt worden, dass kein Ehehaftbad an jemand Anderes als an einen Bader oder Chirurgen veräußert werden könnte. Damit konnte auch Advokat Müller die Badersgerechtsame, trotzdem er mittlerer weile Besitzer des Anwesens geworden war, nicht als ein reales Recht für sich behaupten. Das Landgericht hatte im Dekret von 1817 dem Johann Robl dann das Badersrecht in persönlicher Eigenschaft verliehen und dieser hatte dieses Recht seither für einen Pachtschilling von jährlich 10 Gulden ausgeübt und dies auch dann noch als Georg Windorfer 1834 gestorben war. Erst 1841 versuchte der Universalerbe Josef Windorfer das Badersrecht in realer Eigenschaft erneut in seinen Besitz zu bekommen, um es an Johann Robl weiterverkaufen zu können. Allerdings folgte das Gericht auch diesmal nicht den Wünschen des Verkäufers, lehnten es also auch in seinem Falle ab, ihm, der weder Baders noch Chirurgen war, das Recht auf eine Badersgerechtsame zuzugestehen und folglich könne er, Josef Windorfer, dieses auch nicht als reales Recht an Johann Robl veräußern. Johann Robl verblieb nur sein persönlicher Status als Bader. Trotz der Veräußerung seines Anwesens blieb Georg Windorfer als „Chirurg“ weiter im Geschäft. 1820 wird um den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen am oberen Friedhof ein Leichenhaus geplant um ein Jahr später wird vom Magistrat eine Einteilung der Totenschaubezirke vorgenommen. Georg Windorfer ist für die Beschau im Markt Kötzting und der Orte der Pfarrei zuständig, die ihre Verstorbenen in Kötzting begruben, Johann (Georg) Robl wiederum ist für die Filialkirche Steinbühl und die Pfarreien Arnbruck und Wettzell eingeteilt worden. Die neue Leichenhalle, die übrigens ebenso wie die Seelenkapelle an der zum Torplatz zeigenden Mauer des oberen Friedhofes angelehnt errichtet ist, ist wie ein großer Teil des Marktes Kötzting beim letzten großen Stadtbrand in der Nacht vom 3. Auf den 4. Juni 1867, vier Tage vor Pfingsten, zerstört und nicht wieder an dieser Stelle errichtet .