Das "alte Kötzting" bei der Uraufnahme bei der beginnenden Landvermessung hatte 159 Anwesen. Der Geschichte dieser Bürgerhäuser und ihrer Bewohner nachzuspüren und sie zu dokumentieren, ist das Ziel dieser Häuserchronik.
Die Anfänge und die Entwicklung unserer Heimatstadt können von der Teilung der Urhöfe bis hin zur Auswahl als Landgerichtsort in einem einleitenden Blog nachgelesen werden.
Alte Hausnummern 87die Mühle an der Sag oder die Sagmühle
Serwuschok Luftbilder: die Sagmühle am Gruberbach mit den nachbarlichen Anwesen Baumgartner- Ludwig - altes Hoißhaus - Anwesen Hoiß-Deutsch |
Ausschnitt aus 5168-2100-LiquiP_Bad_Koetzting_2_1-01 vom Vermessungsamt in Cham |
Die roten Zahlen weisen die Besitzverhältnisse aus. Zum besitz der Sagmühle gehörte damals auch das sogenannte "Schusterbergls" (PlNr. 152).
Auf der nun folgenden Luftaufnahme ist dieser markante Höhenrücken, an die die kleinen Häuser der heutigen Pfingstreiterstraße wie drangedrückt aussehen, besonders gut zu erkennen.
Luftbildersammlung Serwuschok |
Mühlen, insbesondere Sagmühlen, gehörten sicherlich zum Anfangsbestand des kleinen Rodungsflecks am nordöstlichen Rand der Markgrafschaft Cham, der dem Kloster Rott bei dessen Gründung geschenkt wurde und aus dem unser heutiges Bad Kötzting entstand.
Trotz des Fehlens einer so weit zurückreichenden kontinuierlichen schriftlichen Überlieferung, gibt es sehr frühe Nachweise über die "Mühle an der Sag", wie sie über Jahrhunderte genannt würde, dessen Besitzer dann folgerichtig auch als der "Müller an der Sag" bezeichnet wurde.
Im bayr. Hauptstaatsarchiv in München gibt es eine Sammlung von Urkundenabschriften und dort haben wir bereits einen ersten Besitznachweis:
Am "Dom: ante Purivicationem R:V: M: anno 1409", also 1 Woche vor Lichtmess des Jahres 1409 wurde folgende Urkunde ausgestellt: (Die Lücken wurden bereits bei der Urkundenabschrift gelassen und betrafen sicherlich reine Floskeln ohne besondere Inhalte) (bayr. HStA München GU Kötzting Nr. 215 vom 27.1.1409)
"Ich Chunradt der Preu burger zu Közting bekenne ---- daß wir mit gutem Willen zekaufen geben haben Friedrich dem Erber und Nikla dem Runtinger burger ze Közting ---- unser Müll und Sagmüll zu Közting enhalb des Regens auf dem Kauderspach mit Wasser und Mußrechten, als ander Wassermüll in dem sittlich und gewohnlich ist ---- unvergolten dem Gottshaus zu Rott an 65 rdn (Regensburger Pfennige) die es jährlich voraus hat p.p. Actum suh sigillis des Markts und des Herrn Ander Meinzinger der Zeit Richter zu Közting...."
Wir finden also im Jahre 1409 bereits eine Mühle vor, die sowohl eine Mahl- als auch eine Sagmühle gewesen ist.
Mit Datum des 1.8.1438 findet sich in demselben Folianten mit den Urkundenabschriften der nächste Verkauf: (bayr. HStA München GU Kötzting Nr. 232 vom 1.8.1438)
"Ich Niklas Schaff et uxor bekenne, daß wür zu kaufen haben geben Johann Mulzer burger zu Közting unser Müll und Sagmüll, die gelegen ist zu Közting enhalb des Regens auf dem Keiderspach: mit Wasser und Wasserrechten und Müllrechten, als ander Müll in dem Landrecht und Gewohnheit ist, die ir aigen Wasser habent und als die von alten zeiten und iarn gewesen ist, mit allen rechten, nuzen, mit Grundt und Poden, waid und Wasser - doch unentgelten dem Gottshaus zu Rott an 65 rdn di es iärlichen hat p.p. Actum sub sigillo consilii oppidari"
vor 1409 Chunradt der Preu
nach 1409 Friedrich der Erber und Nikla der Runtinger (möglicherweise der Verkäufer von 1438)
1438 Johann Mulzer
"Ich Chunradt der Preu burger zu Közting bekenne ---- daß wir mit gutem Willen zekaufen geben haben Friedrich dem Erber und Nikla dem Runtinger burger ze Közting ---- unser Müll und Sagmüll zu Közting enhalb des Regens auf dem Kauderspach mit Wasser und Mußrechten, als ander Wassermüll in dem sittlich und gewohnlich ist ---- unvergolten dem Gottshaus zu Rott an 65 rdn (Regensburger Pfennige) die es jährlich voraus hat p.p. Actum suh sigillis des Markts und des Herrn Ander Meinzinger der Zeit Richter zu Közting...."
Wir finden also im Jahre 1409 bereits eine Mühle vor, die sowohl eine Mahl- als auch eine Sagmühle gewesen ist.
Mit Datum des 1.8.1438 findet sich in demselben Folianten mit den Urkundenabschriften der nächste Verkauf: (bayr. HStA München GU Kötzting Nr. 232 vom 1.8.1438)
"Ich Niklas Schaff et uxor bekenne, daß wür zu kaufen haben geben Johann Mulzer burger zu Közting unser Müll und Sagmüll, die gelegen ist zu Közting enhalb des Regens auf dem Keiderspach: mit Wasser und Wasserrechten und Müllrechten, als ander Müll in dem Landrecht und Gewohnheit ist, die ir aigen Wasser habent und als die von alten zeiten und iarn gewesen ist, mit allen rechten, nuzen, mit Grundt und Poden, waid und Wasser - doch unentgelten dem Gottshaus zu Rott an 65 rdn di es iärlichen hat p.p. Actum sub sigillo consilii oppidari"
vor 1409 Chunradt der Preu
nach 1409 Friedrich der Erber und Nikla der Runtinger (möglicherweise der Verkäufer von 1438)
1438 Johann Mulzer
Obiger Mulzer, ein Kötztinger Bürger mit einem weiteren Anwesen im Markt steht mit der Sagmühle auch im ersten Salbuch, das vom Kloster Rott überliefert ist, das Salbuch von 1445.
Bayr. HStA München KL Rott 112 von 1445 "Item Johan Mülzner ein halbes lechen gilt 24 pf Item von der Sagmil 80 pf" |
Fast 20 Jahre später - bevor leider eine sehr große Lücke ohne schriftliche Überlieferungen eintritt - findet sich im Jahre 1463 erneut die Sagmühle im Salbuch des Klosters Rott:
Bayr. HStA München KL Rott 111 von 1462 "Item di Sagmül 65 pf" |
Die nächsten Nachweise - auch wenn keine Besitzer namentlich genannt sind - über die Sagmühle kommen von Musterungslisten aus der Staatsverwaltung.
Staatsverwaltung 2378 Musterungen Kötzting 15. Jhdt und 1515 |
"Sagmulner hinter vorderteil eisern Heubl"
Aus Mitte des 16. Jahrhunderts haben wir eine weitere Musterungsliste und auch dort ist die Sagmühle erwähnt.
Staatsverwaltung 2378 Musterungen Kötzting 15. Jhdt "Item Sagmüllner hinter voderteyl hirnheubl hantschuech" |
Nun kommen wir zeitlich in den Bereich, in dem die Überlieferungen einsetzen, auch wenn die in unserem Archiv lagernden Archivalien wegen des Schwedeneinfalls erst mit dem Jahre 1638 langsam wieder einsetzen. In anderen Archiven jedoch haben sich viele Unterlagen seit dem Ende des 16. Jahrhunderts erhalten und nun kennen wir auch die Namen der damaligen Sagmüller.
Gilg Steger
Gilg Steger von der Sagmüll"
Es ist möglich, dass der Marktmüller Georg Steger und der Sagmüller Gilg Steger ein und dieselbe Person waren. Es muss aber - noch - unbewiesen bleiben.
Romanus von Hochholtingen, der Kötztinger Pfleger, Kastner und Vogtrichter stellte 1588 bei der Kontrolle der Kötztinger Kirchenrechnung fest, daß "eine ziemliche Summa gellts" von den Schuldnern (noch) nicht bezahlt worden war und ließ eine eigene Liste der Ausstände aufstellen. In dieser Liste findet sich auch der Sagmüller.
Romanus von Hochholtingen, der Kötztinger Pfleger, Kastner und Vogtrichter stellte 1588 bei der Kontrolle der Kötztinger Kirchenrechnung fest, daß "eine ziemliche Summa gellts" von den Schuldnern (noch) nicht bezahlt worden war und ließ eine eigene Liste der Ausstände aufstellen. In dieser Liste findet sich auch der Sagmüller.
StA Landshut Regierung Straubing A 4074 von 1588 "Gilg Steger Sagmüllner an enntpfanngnem getraidt ao 88 noch 2 fl 3 Schilling 12 Pfennig" |
Zwei Jahre später steht unser Sagmüller in den Kastenamtsrechnungen unter der Rubrik der Baukosten für das Kötztinger Schloss.
Kurbayern Hofkammer Rentmeisteramt Straubing R 2609 Kastenamtsrechnung von 1590 |
"Gilgen Steger Müllner an der Sag umb 34 dickhe Pfoschen, welche vergangen Jars zur Schlußpruckhen und reverendo den unndern Rosstall verpraucht worden, aber in Rechnung nit einklhomen. Je für ainen 5 Krz bezalt thuet 2 Gulden 5 Schilling 25 Pfennige."
Einschub
Einschub
Aus dem Jahre 1590 gibt es einen Eintrag in den Rechnungsbüchern des Pfleggerichts mit Bezug zur Sagmühle:
Einschub Ende
Es geht weiter mit dem nächsten Salbuch des Klosters Rott von 1610.
HStA München KL Rott 113 von 1610 |
"Gilg Steger von der Saagmüll 5 ß 15 dn"
Simon Riederer
HStA München KL Rott 10 von 1620 |
Im Zeitraum zwischen 1610 und 1620 kam es also zu einem Besitzwechsel zwischen Gilg Steger und Simon Riederer, welcher allerdings zwischenzeitlich bereits wiede3r verstorben ist.
In einem Akt der Regierung Straubing des Jahres 1611 ist Simon/Sigmund Riederer als Zeuge und Sagmüller in Kötzting genannt.
Natürlich war er als Sagmüller auch einer der Kötztinger Fluderherren. 1614 fertigte im der Irlbacher Pfleger Leonhard Hösl ein Revers aus über 3 Fuhren mit Brettern und Holz.
Nachdem wir uns immer noch vor dem Beginn der Kötztinger Pfarrmatrikeln befinden, ist es schwierig eine genaue Besitznachfolge selbst innerhalb einer Familie zu belegen.
1620 jedenfalls ist im Salbuch von Simon Riederers Erben die Rede.
Es hat den Anschein, als ob die Sagmühle innerhalb der Familie geblieben ist, denn im ersten erhaltenen Rechnungsbuch des Klosters Rott von 1638 folgt erneut eine "Riederer"
Hans Riederer und Amalia
HStA München Landshuter Abgabe KL Rott R1 von 1638 |
Adam Riederer von der Wißmühl und 3 Thail ....."
Auch durch die Kötztinger Kirchenrechnungen des Jahres 1638 können wir Hans Riederer belegen.
Die Hochzeit des Ehepaars Riederer liegt zwar vor dem Beginn der Kötztinger Pfarrmatrikel, weshalb wir den Geburtsnamen der Ehefrau nicht kennen, aber durch einen Geburtseintrag vom 4.9.1641 einer Riederer Maria ist die gebärende Mutter Amalia bereits als Witwe angegeben und die Taufpatin ist dieselbe wie bei den beiden vorherigen Riederergeburten, bei denen nur - wie damals üblich - der Vater Johann Riederer benannt ist. In einem ganz anderen Fall haben wir dann sogar den Beleg dafür, dass wir wirklich auf der richtigen Spur sind, dass Amalia und Hans Riederer ein Paar sind. Am 29.7.1637 wird die Taufpatin Amalia Riederer ausdrücklich als die Ehefrau des "Müllers an der Saag" Johann Riederer benannt. (Q.E.D.)
In der 1639er Kirchenrechnung steht Hans Riederer noch mit einer erhöhten Kreditaufnahme. Auf 200 Gulden hat er seine Grundschuld nun hinaufgeschraubt, für die er 10 Gulden im Jahr bezahlen muss. rr
Der Schuldeintrag bei der Pfarrei Kötzting wiederholt sich mehrere Jahre lang und mit der SV des Jahres 1645 erfahren wir, dass Hans Riederer mittlerweile auch Mitglied des "Äußeren Rats" geworden war und spätestens in diesem Jahr seine Witwe die Schuldzinsen bezahlt hatte. Es ist nicht ungewöhnlich, dass die schriftliche Angleichung der Schuldverschreibungen erst später auch den Tod des Schuldners abbildeten, solange das Kapital der Kirche ausreichen verbürgt war, was in diesem falle ja dreifach abgesichert war.
Der Schuldeintrag bei der Pfarrei Kötzting wiederholt sich mehrere Jahre lang und mit der SV des Jahres 1645 erfahren wir, dass Hans Riederer mittlerweile auch Mitglied des "Äußeren Rats" geworden war und spätestens in diesem Jahr seine Witwe die Schuldzinsen bezahlt hatte. Es ist nicht ungewöhnlich, dass die schriftliche Angleichung der Schuldverschreibungen erst später auch den Tod des Schuldners abbildeten, solange das Kapital der Kirche ausreichen verbürgt war, was in diesem falle ja dreifach abgesichert war.
Schricker Thomas
In den Marktrechnungen von 1647 entrichtet ein Thomas Schrickher als Müller an der Saag einen Abschlag auf seine Bürgerrechtsgebühr und steht mit 1 Gulden 30 xr in der Rubrik.
StA Landshut Markt Kötzting rechnung von 1647 "Und von Thoman Schrickher Müllern an der Saag in Abschlag seiner Bürgerrecht empfangen 1 fl 30 xr." |
Paulus Hofmann und Altmayr Margaretha
Lange ist Thomas Schrickher aber nicht auf der Sagmühle geblieben, denn bereits im Jahre 1650 ist mit Paulus Hofmann ein neuer Sagmüller dokumentiert, und dieser bleibt nun für längere Zeit auf der Mühle und von ihm lässt sich in den Archiven eine ganze Menge finden.
Der Übergang von Schricker auf Hofmann ging offensichtlich nahtlos über die Bühne, denn auch Paulus Hofmann lässt sich noch in der obigen Kastenamtsrechnung belegen und sogar mit der gleichen Leistung wie sein Vorgänger auf der Mühle. 1 Gulden 30 Kreuzer erhält er für das "Pfoschen und Pretter schneiden".
PfA Kötzting Matrikel Band 1 Seite 179 |
"Am 29. (Juli 1649) schlossen öffentlich in der Pfarrkirche den Bund der der Ehe: Paulus Hofmann, ehelicher Sohn des Jakob Hofmanns und dessen Ehefrau aus Grub mit Ursula Altmair, ehelicher Tochter des Stephan Altmair und dessen Ehefrau. Die Trauzeugen waren Veith und Hans Raidt."
Durch seinen Bürgerrechtseintrag erfahren wir auch, dass er von die Sagmühle damals sogar noch den "Hausnamen" seines Vorgängers führte.
Durch seinen Bürgerrechtseintrag erfahren wir auch, dass er von die Sagmühle damals sogar noch den "Hausnamen" seines Vorgängers führte.
StA Landshut Markt Kötzting rechnung von 1650 |
"Dem 22 September von Paulussen Hofmann Müllern an der Stegermüll empfangen."
Das dieser Name tatsächlich in diesen Nachkriegsjahren durchaus üblich gewesen war, kann man im Kloster Rotter Grundbuch des Probstrichters Adam Tirrigl belegen.
Dieses - leider nur fragmentarisch fertiggestellte - Buch ist für die Häuserchronik ein erster Anker für die meisten Kötztinger Marktlehen und Sölden. Die Häuser ließ Adam Tirrigl einfach unberücksichtigt.
Dieses - leider nur fragmentarisch fertiggestellte - Buch ist für die Häuserchronik ein erster Anker für die meisten Kötztinger Marktlehen und Sölden. Die Häuser ließ Adam Tirrigl einfach unberücksichtigt.
HStA München Landshuter Abgabe KL Rott B 2 |
"Stegermühl
Paullus Hofmann burger und Müller hat dise Mül aigenthümlich erkhaufft, darbey sein (Lücke für eine Zahl) gengmiöl aller Zuegehör und ain Saag zum Pretter und annderer Notturfft schneiden ligt am Kheidischpach, negst dem Regen."Margaretha 1642
Margaretha 1646
Margaretha 1646
Wolfgang - 1651 Mutter Margaretha
Da Margaretha Hofmann - als die Ehefrau des Müllers Paulus Hofmann bezeichnet - erst im Jahre 1658 stirbt, und es ab 1653 weitere Kinder eines Müllers auf der Sag Paulus Hofmann - dessen Ehefrau allerdings mit Ursula in den Taufmatrikeln steht - in den Kirchenbüchern gibt, kann man dartaus eigentlich nur einen Besitzwechsel schließen, der sowohl von Bruder zu Bruder als auch von Vater auf den Sohn möglich ist. Eine Vergabe des gleichen Vornamens an Geschwister - auch noch lebende - war damals keine Seltenheit. Auf jeden Fall heißt das neue Sagmüllerehepaar ab 1652/53Hofmann Paulus selber verstirbt am 21.4.1675, ein Alter ist in den Sterbematrikeln nicht angegeben.
Paulus Hofmann und Ursula
Eine Hochzeit der beiden ist in den Kötztinger Büchern nicht zu belegen. Allerdings haben die beiden so viele Kinder - und damit Taufeinträge - gemeinsam, dass ein Schreibfehler des Priesters auszuschließen ist. Siehe die nachfolgende Liste.Paulus -1653 Mutter Ursula
Barbara - 1654
Wolf - 1655
Anna - 1657
Barbara 1660
Da aber auch Margarethas Witwer noch 1658 bei ihrem Tode als "Müller auf der Saag" angeführt ist und auch Ursulas Ehemann bei den Taufen als solcher bezeichnet wird, hat es den Anschein, als ob beide zeitgleich für eine gewisse Weile das Geschäft eines Sagmüllers betrieben hätten, was sehr gut zu dem folgenden Kapitel passen würde, dem Bau einer - von der Hauptsagmühle - abgetrennten und eigenständigen Mühle weiter unten am Regenfluss.
Der Bau einer Filialsäge am Regen
Bereits im Jahre 1652 bat Paulus Hofmann bei der Regierung in Straubing um die Genehmigung, ein gutes Stück unterhalb seiner am Gruberbach gelegenen Mühle eine zweite erbauen zu dürfen, die nun aber am Regenufer stehen sollte. Er selber spricht davon, dass er mit seiner "Erbrechtsmühle am Gruberbach "aus Mangel des bedürftigen Wassers" nicht vernünftig arbeiten könne.
Bereits diesem ersten Schreiben ist ein Plan beigelegt, der - obwohl nur skizzenartig ausgeführt - zu den frühesten Darstellungen Kötztings gehört.
StA Landshut Regierung Straubing A 4227 |
Er selber beschwerts sich in seiner Klageschrift, dass ihm der Markt Kötzting nicht nur sein Bauvorhaben stillgelegt sondern dies auch noch mit einer Strafandrohung von 100 Reichstalern verband, sollte er den Bau fortführen wollen.
PH argumentierte, dass er eigentlich ja keine neue Säge errichten wolle sondern seine am Gruberbach gelegene Sagmühle einfach an einen neuen - für ihn geeigneteren - Platz transferieren wolle.
Nun wollte natürlich Straubing vom Magistrat wissen, was denn da dahintersteckte und am 7. Dezember 1652 antworteten die "Cammerer und Rathe des Marckhts Kötzting"
PH argumentierte, dass er eigentlich ja keine neue Säge errichten wolle sondern seine am Gruberbach gelegene Sagmühle einfach an einen neuen - für ihn geeigneteren - Platz transferieren wolle.
Nun wollte natürlich Straubing vom Magistrat wissen, was denn da dahintersteckte und am 7. Dezember 1652 antworteten die "Cammerer und Rathe des Marckhts Kötzting"
Das Hauptargument der Kötztinger Gegner war, dass "der Viehtrüb oberhalb der [neuen] Sag durch den Regen geht, es mechte mit solcher Verpauung berierter Regen zuhardt angeschwelt werden, damit man besagten Viechtrüb nit mehr haben khündte.
Die Mühlen vor Gericht mahlten auch damals langsam und so kam es erst am 22. AUgust 1653 zu einem Orsttermin, bei dem beide Seiten ihre Argumente einer Kommission vortragen konnten, die dann ein Protokoll für die Richter in Straubing verfassten.
PH wiederholt zuerst seine Rechtsauffassung über einen Transfer und keinen zusätzlichen Mühlenbau.
Der Markt stellt fest, dass die Mühle des Hofmann "solang als der Marckht stehet, und woll yber 300 Jahr, am jetzigen Orth gestanden" und dass PH dass Recht an der Wasserkraft nur vom Gruberbach besäße und dieses in dem Moment verlöre, wenn das Wasser über seinen Fall herabgeflossen sei.
Der Markt stellte noch einmal heraus, dass der "Bluembbesuech" durch diesen Neubau "merklich gehindert" würde und der neue Bauplatz sowieso ein markteigener Grund sei..
PH lässt dieses nicht auf sich sitzen und betont im Gegenteil dass es sein eigener Grund und Boden sei, auf dem er bauen wolle und dass der Markt über das Wasser schon mal überhaupt kein Recht habe.
[Dies ist korrekt, da das Recht am Regenfluss - die Grenze war der Fall der Markmühle - unterhalb der Grenze der Hofmark Blaibach und oberhalb der Hofmark Hohenwarth gehörte und seine Grundherrschaft eh das Kloster Rott sei, dem er die ordentliche Gilt reichen würde und welches auch nichts gegen seinen Bau habe. Die Gegnerschaft des Marktes beruhe rein auf Neid.
Der Markt gesteht nun nun seiner Antwort durchaus zu, dass die "Wörthwiese, darauf Hofman die Sag pauen will", eine Pertinenz des Hofmanns sei, für die er dem Kloster Rott eine Grundgilt bezahlt, beharrt aber trotzdem darauf, dass der "Bluembbesuch", also der tägliche Viehtrieb, über diese Wörthinsel der Bürgerschaft zusteht.
PH wiederholt zuerst seine Rechtsauffassung über einen Transfer und keinen zusätzlichen Mühlenbau.
Der Markt stellt fest, dass die Mühle des Hofmann "solang als der Marckht stehet, und woll yber 300 Jahr, am jetzigen Orth gestanden" und dass PH dass Recht an der Wasserkraft nur vom Gruberbach besäße und dieses in dem Moment verlöre, wenn das Wasser über seinen Fall herabgeflossen sei.
Der Markt stellte noch einmal heraus, dass der "Bluembbesuech" durch diesen Neubau "merklich gehindert" würde und der neue Bauplatz sowieso ein markteigener Grund sei..
PH lässt dieses nicht auf sich sitzen und betont im Gegenteil dass es sein eigener Grund und Boden sei, auf dem er bauen wolle und dass der Markt über das Wasser schon mal überhaupt kein Recht habe.
[Dies ist korrekt, da das Recht am Regenfluss - die Grenze war der Fall der Markmühle - unterhalb der Grenze der Hofmark Blaibach und oberhalb der Hofmark Hohenwarth gehörte und seine Grundherrschaft eh das Kloster Rott sei, dem er die ordentliche Gilt reichen würde und welches auch nichts gegen seinen Bau habe. Die Gegnerschaft des Marktes beruhe rein auf Neid.
Der Markt gesteht nun nun seiner Antwort durchaus zu, dass die "Wörthwiese, darauf Hofman die Sag pauen will", eine Pertinenz des Hofmanns sei, für die er dem Kloster Rott eine Grundgilt bezahlt, beharrt aber trotzdem darauf, dass der "Bluembbesuch", also der tägliche Viehtrieb, über diese Wörthinsel der Bürgerschaft zusteht.
Die Mühle 14 Schritt lang - sollte auf der Wörthinsel erbaut werden und das Wehr dieser Mühle am genau an der Stelle errichtet werden, an der am Regenufer sich ein markanter und großer Stein sich befindet.
Eine Augenscheinnahme vor Ort stellt danach noch fest, dass - vermutlich durchb einen Anstauversuch - das Wasser ca. 65 Schritt regenaufwärts anschwellen würde und am Übergang des Viehtriebs ungefähr dann noch 6 Zoll hoch.
Eine Augenscheinnahme vor Ort stellt danach noch fest, dass - vermutlich durchb einen Anstauversuch - das Wasser ca. 65 Schritt regenaufwärts anschwellen würde und am Übergang des Viehtriebs ungefähr dann noch 6 Zoll hoch.
Einschub
In einem der allerersten Beiträge zu diesem Blog im Jahre 2012 wurde diese Skizze bereits einmal vorgestellt und genau besprochen.
In einem der allerersten Beiträge zu diesem Blog im Jahre 2012 wurde diese Skizze bereits einmal vorgestellt und genau besprochen.
Einschub Ende
Der Bescheid des Straubinger Gerichts vom August 1653 verurteilte die Kötztinger in die Gerichtskosten - auch die des Hofmann -, was die hartleibigen und vermutlich beleidigten Kötztinger hinauszögerten, bis PH erneut nach Straubing schrieb.
Mit diesem August 1652 haben wir nun den Neubau einer kleinen Sagmühle, deren Mühlrecht am Regenfluss - nicht das Gebäude selbst - gut 100 Jahre später zur Keimzelle der nun vom Makrt betriebenen Herrensäge wurde, aus welcher nach ihrer Privatisierung im Jahre 1803 später der heutige Lindnerbräu entstehen konnte. Doch das ist das Thema einer eigenen Häuserchronik
Mit diesem August 1652 haben wir nun den Neubau einer kleinen Sagmühle, deren Mühlrecht am Regenfluss - nicht das Gebäude selbst - gut 100 Jahre später zur Keimzelle der nun vom Makrt betriebenen Herrensäge wurde, aus welcher nach ihrer Privatisierung im Jahre 1803 später der heutige Lindnerbräu entstehen konnte. Doch das ist das Thema einer eigenen Häuserchronik
Weitere Funde über den Sagmüller gibt es in der Kastenamtsrechnung von 1655. (Das Kötztinger Kastenamt für der Bauträger für die 4 Schlösser im Landgericht Kötzting, die Amtshäuser -sprich Gefängnisse und Wohnungen der Amtmänner - mussten vom Pfleggericht unterhalten werden.)
Im Jahre 1655 finden wir in dieser Rubrik die Reparaturarbeiten der Pferdestallungen, die in der Kirchenburg untergebracht waren:
"Seithemallen dann zugleich die Pferdtstahlung sowoll in den Ständten und der völlige Poden als auch der Parn und anders dermassen verfault und pauföllig gewest dass alles herausgebrochen und von Neuem gemacht werden miessen, massen dann die Pferdt ihr fuetter nit mehr heraus bekhommen mögen und nit sicher gewest wan ain oder anders schaden nemmen mechten, also ebenmessig die größte notturfft erfordert alles Holzwerch herauszebrechen und selbige Stallung durchgehent von neuem zemachen, deshalber zwar die resolution auch noch nit ervolgt demnach ist hernach sprecifivirter uncosten daryber erloffen,
Nemblich dem Saagmüller Paulussen Hofmann vermög seiner Zetl umb 1/12 Schilling dickhe Pröter oder Pfoschen zu Pünnung der ganzen Stahlung yedes Prött umb 4 kr bezahlt.
Widerumb vor 28 andere Pröter zu ainschlagung der Ständt yedes per 3 kr machen und umb 9 geschnittene Rigl welche auch zu selbigen Ständten gebracuht worden ieden per 4 kr"
Im Jahre 1657 kommt es wieder einmal zu einem Zuständigkeitsstreit zwischen dem Markt Kötzting und dem Pfleger. Der Hintergrund ist, dass der markt in München sich vom Kurfürst - wieder - einmal seine Marktfreiheiten hatte neu bestätigen lassen und diese einzelnen Vertrags"Punkte" danach am Rathaus auch öffentlich hatte aushängen lassen. Einige dieser neuen Rechte des Marktes gingen dem Landrichter wohl zu weit und so kam es zu einem Schriftwechsel, wobei er sich zuerst einmal beim Markt beschwerte, dass dieser beim letzten Jahrmarkt einen Tisch aufgestellt hatte, um von den Händlern ein Standgelt abzukassieren, was ihnen nicht zustünde und wogegen er auch "sollemnissime" protestieren würde. Sollte sich dies wiederholen, würde er den "Scholder-Tisch sambt den Scholderer mit gwalt und acht hinweckh und in das Schergenhaus bringen lassen will."
(Ein Scholdertisch ist ein Jahrmarkt-Tisch)
Und noch einen Beschwerdepunkt führte er an:
"Und seithemallen sich auch selbigs mall Eur mitburger Paulus Hofman Müller, ebenmässig ungebürrend underfangen, meinen Voghghrts Underthan Lorenz Greilln zu Grädis, in etlich erkhauffte Hafengschirr einzesehen, sogar auch aus lauter Frävel ains oder zway zu poden geworffen und zerbrochen, yedoch auch selbst, weniger euren burgern weeder in dergleichen, noch ander sach, ainiche Einstand nit gebührtn. Ihr auch solches niemall gehabt und hergebracht, sodern yederzeit ain freyer Khauf gewest, der auch noch bleiben muess...."
Der Markt habe als - seiner Meinung nach - weder das Recht Standgebühren zu verlangen, noch dürfe er ein Kontrolle über den Warenverkehr ausüben.
Die Regierung antwortete, dass der Markt Kötzting im Jahre 1657 keine anderen Marktfreiheiten erhalten habe, wie er nicht schon bereits 1652 - nach dem Dreißigjährigen Krieg - erhalten hatte.
(Ein Scholdertisch ist ein Jahrmarkt-Tisch)
Und noch einen Beschwerdepunkt führte er an:
"Und seithemallen sich auch selbigs mall Eur mitburger Paulus Hofman Müller, ebenmässig ungebürrend underfangen, meinen Voghghrts Underthan Lorenz Greilln zu Grädis, in etlich erkhauffte Hafengschirr einzesehen, sogar auch aus lauter Frävel ains oder zway zu poden geworffen und zerbrochen, yedoch auch selbst, weniger euren burgern weeder in dergleichen, noch ander sach, ainiche Einstand nit gebührtn. Ihr auch solches niemall gehabt und hergebracht, sodern yederzeit ain freyer Khauf gewest, der auch noch bleiben muess...."
Der Markt habe als - seiner Meinung nach - weder das Recht Standgebühren zu verlangen, noch dürfe er ein Kontrolle über den Warenverkehr ausüben.
Die Regierung antwortete, dass der Markt Kötzting im Jahre 1657 keine anderen Marktfreiheiten erhalten habe, wie er nicht schon bereits 1652 - nach dem Dreißigjährigen Krieg - erhalten hatte.
Der Vorgang zog sich hin bis zum Jahreswechsel 1660 hin, Straubing war das Hin- und Her argumentieren leid und informierte den Pfleger, dass er von Kötzting eine genaue Kopie der Freiheiten angefordert hatte, nicht ohne jedoch dem Kötztinger Pfleger ein "glückhliches fried: und freidenreiches neues Jahr" zu wünschen. Womit der Akt im Staatsarchiv endete, was vermutlich einen Sieg der Kötztinger mit ihren Marktrechten bedeutete.
Die Kötztinger Fluss- und Brückenlandschaft muss man sich ganz anders vorstellen, als sie es heutzutage ist. Noch bis Mitte der 50er Jahre gab es anstelle der heutigen großen Regenbrücke eine Mischung von Brücken und Wörthen. Noch beim Jahrhunderthochwasser 1954 sprach man bei der letzten der drei Brücken von der "Höcherlbrücke".
StA Landshut Markt Kötzting MR von 1661 |
"Paulussen Hofmann burger und Müllern an der Saag, zu Underhaltung der Pruckhen yber den Khätterspach bei der Saag, gemainen Marckhts wegen, an der Markhtsteuer lauth der Zetl Nro 104 abgehen lassen 1 fl 15 xr." Für seinen Instandsetzungsleistungen an der Brücke, deren Baulast eigentlich der Markt zu tragen hätte, erhielt PH einen Nachlass von gut 1 Gulden.
Im Jahre 1663 kam es zu einem längeren Prozess zwischen dem Markt Kötzting - eigentlich deren Müller - und dem Pfleggericht. Der Grund war, dass beim Pfleggericht eine größerer Malefizprozess anhängig gewesen war, dessen Schuldsprüche mit Sicherheit auf die Todesstrafe hinauslaufen würden, das Gericht jedoch wusste, dass die Galgen am Galgenberg völlig verfault waren.
In benachbarten Pfleggerichten war dies herkömmlich, dass das Handwerk der Müller solch ein Hochgericht (Sprich den Galgen) errichteten. Als dies der Pfleger auch von den Kötztingern verlangen wollte, biss er auf Granit. Es kam zu heftigen gegenseitigen schriftlichen Vorwürfen mit anschließend angeordneten Ortsterminen mit protokollierten Zeugenaussagen. Seinen ihm untertanen Müllern aus dem Landgericht konnte er dies natürlich befehlen, diese jedoch wehrten sich gegen diese Zumutung und stiegen ihrerseits ebenfalls in den Prozess mit ein.
Nachdem der damalige Kötztinger Pfleger Johann Wilhelm von Leublfing vor Gericht zugeben musste, in seinem eigenen Unterlagen keinerlei schriftliche Belege für seine Behauptung finden zu können, konnte das Gericht gar nicht anders, als gegen den Kötztinger Pfleger zu entscheiden, auch wenn dies in den umliegenden Pfleggerichten genau andersrum gehandhabt wurde. Die Kötztinger Müller, an der Spitze unser Paulus Hofmann, hatten gesiegt.
In benachbarten Pfleggerichten war dies herkömmlich, dass das Handwerk der Müller solch ein Hochgericht (Sprich den Galgen) errichteten. Als dies der Pfleger auch von den Kötztingern verlangen wollte, biss er auf Granit. Es kam zu heftigen gegenseitigen schriftlichen Vorwürfen mit anschließend angeordneten Ortsterminen mit protokollierten Zeugenaussagen. Seinen ihm untertanen Müllern aus dem Landgericht konnte er dies natürlich befehlen, diese jedoch wehrten sich gegen diese Zumutung und stiegen ihrerseits ebenfalls in den Prozess mit ein.
Nachdem der damalige Kötztinger Pfleger Johann Wilhelm von Leublfing vor Gericht zugeben musste, in seinem eigenen Unterlagen keinerlei schriftliche Belege für seine Behauptung finden zu können, konnte das Gericht gar nicht anders, als gegen den Kötztinger Pfleger zu entscheiden, auch wenn dies in den umliegenden Pfleggerichten genau andersrum gehandhabt wurde. Die Kötztinger Müller, an der Spitze unser Paulus Hofmann, hatten gesiegt.
Paulus Hofmann und Apolonia Lärnbecher
Am 3.8.1662 war seine Ehefrau Ursula verstorben und bereits am 6.11.1662 heiratete er Apolonia Lärnbecher, die Tochter des Kötztinger Wiesmüllers Georg Lärnbecher.
Noch im Jahre 1663 war PH noch in einer Prozessgemeinschaft mit seinem Schwiegervater, dem Wiesmüller Georg Lärnbecher, aber schon drei Jahre später musste er als Vormund für eines der weiteren Lärnbecherkinder antreten.
Auch mit seiner zweiten Frau hatte er noch viele Kinder:
Martin 1664
Maria Magdalena 1665
Martin 1668
Totgeburt 1669
Anna Maria 1670
Totgeburt 1671
Maria Magdalena 1672
Magdalena 1673
Kind 1675
Martin 1674
Hans Jakob 1676
Michael 1677
Maria Magdalena 1665
Martin 1668
Totgeburt 1669
Anna Maria 1670
Totgeburt 1671
Maria Magdalena 1672
Magdalena 1673
Kind 1675
Martin 1674
Hans Jakob 1676
Michael 1677
1672 kommt er mit seinem mangelhaften Uferschutz an der Brücke in Konflikt mit dem Magistrat. Diese "Brustwehr" genannten Verbauungen der Gewässerufer waren ein Schutz für die Ufergrundstücke und für die Stabilität der Brückenauflieger. PH gibt aber hier nicht so einfach nach, denn dieser Streit mit dem Magistrat ist in den Ausgaben des Marktes für Botengänge noch bis ins Jahr 1686 zu finden.
Im Jahr drauf - 1673 - erhält er vom Magistrat eine empfindliche Geldstrafe von fast 2 1/2 Gulden.
StA Kötzting MR von 1673 Seite 10 |
"Pauluß Hofman burger und Miller uf der Saagmihl alhir, ist umb willen er der Marckhtfreyheit und underschidichen Verpots zuwider oberhalb des Fahls Fluder Holz erkhaufft, auch selbiges zu praejudiz der Markhtlehen zum Verkhauff nacher Regenspurg und der orthen verfiehrt, gestrafft worden 2 fl 17 xr 1 H."
Was war hier passiert:
Dem Markt Kötzting wurde in seinen schriftlichen Marktfreiheiten - und hier sind ausdrücklich nur die Besitzer der Marktlehen gemeint - das ausschließliche Recht zugestanden das Holz oberhalb Kötztings auf dem Regenfluss zu flößen (fludern).
Der Sagmüller war nun aber - trotz seines Berufes als Müller, er hatte natürlich berufsbedigt KOntakte und Wissen zu und über Waldbesitzer - kein Marktlehner und hatte gegen das Gesetz verstoßen, als er Blöcher auf dem Regen nach Regensburg hatte flößen lassen.
Dem Markt Kötzting wurde in seinen schriftlichen Marktfreiheiten - und hier sind ausdrücklich nur die Besitzer der Marktlehen gemeint - das ausschließliche Recht zugestanden das Holz oberhalb Kötztings auf dem Regenfluss zu flößen (fludern).
Der Sagmüller war nun aber - trotz seines Berufes als Müller, er hatte natürlich berufsbedigt KOntakte und Wissen zu und über Waldbesitzer - kein Marktlehner und hatte gegen das Gesetz verstoßen, als er Blöcher auf dem Regen nach Regensburg hatte flößen lassen.
Viele Zahlungen an den Sagmüller PH lassen sich in den Rechnungsbüchern finden für Leistungen ans Bürgerspital, für das Kommunbrauhaus, fürs Rathaus und natürlich für die Kirche und die Pflegerburg.
Im Jahre 1677 musste er sich vor dem Landrichter verantworten.
StA Landshut Rentkastenamt Straubing R 2380 Pfleggerichtsrechnung von 1677 |
"Einnamb an Geldtstraffen
und Gerichts Wänndlen
und Gerichts Wänndlen
Verhör gehalten den 23. Marty -23 April - 3ten Juny - 3 August - dito 20. October und 4. 9bris.
Pauluß Hofmann burger und Müller zu Khözting, hat Wolfen Esstereicher, auch burger und Riembern daselbst, am Kernpauen auf den Gruber Gründten, die Säckh mit dem Sambkorn, mit ainer Schrodthackhen zerhaut. Dohalben mann ihme die Vergleichung aufgetragen, und mit Verweiß per 1/25 Pfund Regensburger Pfennige punctiert, thuet 34 kr 2 H:"
Pauluß Hofmann burger und Müller zu Khözting, hat Wolfen Esstereicher, auch burger und Riembern daselbst, am Kernpauen auf den Gruber Gründten, die Säckh mit dem Sambkorn, mit ainer Schrodthackhen zerhaut. Dohalben mann ihme die Vergleichung aufgetragen, und mit Verweiß per 1/25 Pfund Regensburger Pfennige punctiert, thuet 34 kr 2 H:"
Die "Gruber Gründe" sind Flächen, die wenige Jahre zuvor der Markt Kötzting dem Kloister Rott hatte abkaufen können und diese Wiesen und Ackerflächen anschließen unter alle(! - auch die Häusler und nicht nur unter die Marktlehner) seine Bewohner aufgeteilt hatte. Jeder Kötztinger Bürger besaß nun einen kleinen Acker und Wiesenstreifen in dem Bereich zwischen dem heutigen Kreisverkehr und der Gärtnerei in Grub in der Gruberbach-Ebene und an den Hängen Richtung Süden.
1680 kam er wieder mit dem Markt in Konflikt und musste sich gleich zwei mal vor dem Magistrat verantworten.
Beim nächsten Fall gings um eine Schlägerei:
Was war hier passiert: in Kötzting gab es einen Flurwächter und im oberen Tor - dem Chamauer Tor - einen Stall in dem gepfändtete Tiere untergebracht wurden. Bei Vergehen geben das Weiderecht - zum Beispiel ausspannen der Pferde und in den gemeinschaftlichen Flächen grasen lassen - wurden die Tiere bis zur Bezahlung der Strafe für das Vergehen gepfändet.
In den Marktrechnungen von 1685 finden sich Ausgaben für Botenlöhne in Zusammenhang mit den mit "Paullusen Hofman habenten Strittigkeiten". Der Streit mit der neuen Mühle ist immer noch am köcheln.
StA Kötzting MR von 1685 |
Der alt abgeprochnen Saag aber, und mit ihme Hofman dderentwillen abhabenten Uncostens Stritt, hat wegen des entganngnen Termins, den 4. 9bris mit ainem underthenigisten Bericht nach Straubing geschickht und dem mit 4 xr eingabgelt entricht werden miessen 40 xr."
Hier muss er 34 Kreuzer bezahlen, weil er den Marktmüller Georg Billich einen Schelm genannt hat.
1687 war wieder einmal eine saftige STrafe - zahlbar in die Marktkasse -* fällig. 1 Gulden 8 Kreuzer und 4 Heller - miteinander genau 1 Pfund Regensburger Pfennige - kostete die gegenseitige Beleidigung.
"Wie das Ratsprotokoll weiset, haben Paulus Hofmann, Buerger und Mueller an der Saag, und Augustin Schloegner, auch Buerger und Pader alhier, aneinander rdo Hundsvott und Schoelbmen iniuriert, somit daher widerumb umb 1/2 Pfund Pfennig gewandlt worden."
"Wie das Ratsprotokoll weiset, haben Paulus Hofmann, Buerger und Mueller an der Saag, und Augustin Schloegner, auch Buerger und Pader alhier, aneinander rdo Hundsvott und Schoelbmen iniuriert, somit daher widerumb umb 1/2 Pfund Pfennig gewandlt worden."
Das Jahr 1700 wird für den alteigesessenen Kötztinger Müller richtig teuer, er kommt gleich mehrmals in den Kötztinger Marktrechnungen auf der Einnahmenseite vor.
Die 34 Kreuzer - etwas mehr als ein halber Gulden - kann man ungefähr mit 75 - 125 Euro gleichsetzen, je nach Rechenmodell. Legt man einen Handwerkertageslohn von 18-20 Kreuzer zugrunde, dann bewegt sich die Umrechnung eher an/über der oberen Grenze.
Die 34 Kreuzer - etwas mehr als ein halber Gulden - kann man ungefähr mit 75 - 125 Euro gleichsetzen, je nach Rechenmodell. Legt man einen Handwerkertageslohn von 18-20 Kreuzer zugrunde, dann bewegt sich die Umrechnung eher an/über der oberen Grenze.
StA Kötzting Marktrechnung von 1700 |
Bei seiner nächsten Verurteilung geht es um ein Thema, das Kötzting vermutlich lange umgetrieben hat:
Das ist hat vermutlich einen eher makabren Hintergrund. PH hatte im Wirthaus, genauer beim Krieger - das ist das heutige Hotel zur Post - der Kellnerin Elisabeth Schmierl vorgeworfen " sye wehre an des Mauerers Todt schuldig". PH redet sich heraus, er sei falsch verstanden worden.....musste jedoch trotzdem wieder 1/2 Pfúnd Pfennige =34 xr und 2 H. bezahlen.
Dies ist einer der Funde, die man als Heimatforscher fast nicht glauben kann.....
IM September des Vorjahres war nahe des Roten Steges die Leiche des erstochenen Schreibers Gregor Mauerer gefunden worden, dessen Mörder nie gefunden wurde.
StA Kötzting Marktrechnung von 1700 |
Dies ist einer der Funde, die man als Heimatforscher fast nicht glauben kann.....
IM September des Vorjahres war nahe des Roten Steges die Leiche des erstochenen Schreibers Gregor Mauerer gefunden worden, dessen Mörder nie gefunden wurde.
Am 9. (September 1699) wurde der Schreiber Gregorius Mauerer ohne den Empfang der heiligen Sakramente begraben, welcher durch erlittene tödliche Wunden plötzlich verstorben war.
Dieses blutige Ereignis KÖNNTE der Namensgeber für die schon immer bestehende schmale Brücke über den Regen gewesen sein
Im ehemaligen Carner - Nebenraum der St. Anna Kapelle innerhalb der Kirchenburg - sind heutzutage viele Epitaphien an den Wänden befestigt, die nach der Renovierung der Pfarrkirche dort nicht mehr passend gewesen waren. Darunter befindet sich auch Grabstein für den unglücklichen Gregor Mauerer.
Für eine Sonderbeilage des Kötztinger Bürgerfests wurde dieses "Drama" bereits einmal veröffentlicht.
Hier der Text dieses Grabsteins von einem unbekannten Dichter und vermutlich Frteund des Getöteten.
Hier der Text dieses Grabsteins von einem unbekannten Dichter und vermutlich Frteund des Getöteten.
Dass dieser Mord die Kötztinger Gemüter berührte ist verständlich und vermutlich kochte auch die Gerüchteküche hoch, wer denn mit wem da etwas zu tun gehabt hatte.
Die Krieger´sche Bedienung jedenfalls wusste sich zu wehren und Paulus Hofmann musste wieder einmal bezahlen.
Die Krieger´sche Bedienung jedenfalls wusste sich zu wehren und Paulus Hofmann musste wieder einmal bezahlen.
Danach ging er auch die Wirtin frontal an - Frau Agnes Krieger war die Großmutter des Wolfgang Samuel Luckner - indem er - allerdings ohne Beweis - behauptete, sie hätte ihn und seinen Sohn als Totschläger bezeichnet. Da er seinen Vorwurf aber nicht belegen konnte, musste er eben wieder blechen.... 34 Kreuzer 2 Heller.
Am Ende des Jahres wurde es dann noch einmal richtig teuer mit 1 fl 8 xr 4 H., sagen wir mal ca. 250 Euro.
"Paullus Hofmann Miller uf der Saag und Wolf Billich auch Miller alhir ist, umb selben in der Mihlvisitation die Sarchen (Einfassungen) uf 4 Mühlgäng sich umb 1 1/2 bis 2 Zohl zu weith befunden, ieder neben ernstlichen Verweis und dabey aufgetragner Besserung zaig Verhörs Proth. fol. 48 zu 2 fl 17 dr 1 H:"
Schon 1689 hatte Martin Hofmann Maria(Anna) Jacobe, die Witwe des Kötztinger Bürgers Philipp Peer geheiratet und war mit dem Besitztitel ihres Marktlehens in der Marktstraße damit auch Vollbürger und später Mitglied des Rats geworden.
"Paullus Hofmann Miller uf der Saag und Wolf Billich auch Miller alhir ist, umb selben in der Mihlvisitation die Sarchen (Einfassungen) uf 4 Mühlgäng sich umb 1 1/2 bis 2 Zohl zu weith befunden, ieder neben ernstlichen Verweis und dabey aufgetragner Besserung zaig Verhörs Proth. fol. 48 zu 2 fl 17 dr 1 H:"
Einer der Äusseren Räte des Kötztinger Marktrates hatte die Pflicht regelmäßig die Mahlmühlen zu kontrollieren in Hinblick auf Sauberkeit und korrektem Materialverbrauchs, es gab einen regelrechten Katalog an Kontrollpunkten und entsprechen festgesetzten Strafen bei Vergehen in diesen einzelnen Punkten, die teilweise ganz schön saftig waren. In diesem Zusammenhang steht möglicherweise auch die Tatsache, dass die Müller - hier die Mahlmüller - damals zu den unehrenhaften Berufen gehörten.
1702 durfte PH wieder einmal 1 Pfund Pfennige bezahlen - dieses Mal in die Kasse des Pfleggerichts - , weil er Andreas Reithmeier von der Englmühle geschlagen hatte.
1702 durfte PH wieder einmal 1 Pfund Pfennige bezahlen - dieses Mal in die Kasse des Pfleggerichts - , weil er Andreas Reithmeier von der Englmühle geschlagen hatte.
Martin Hofmann und Anna Jakobe Peer
Schon 1689 hatte Martin Hofmann Maria(Anna) Jacobe, die Witwe des Kötztinger Bürgers Philipp Peer geheiratet und war mit dem Besitztitel ihres Marktlehens in der Marktstraße damit auch Vollbürger und später Mitglied des Rats geworden.
Am 7.12.1705 nun übergab der Vater - Hofmann Paulus, Wittiber, Bürger und Müller uf der Saag - die "mühl uf der Saag sambt Behausung Stoehl und Stadl auch beide Saagen, mit aller zu Dorf und Veldt angehörige Pertinentys" um 1400 Guzlden an seinen Sohn Hofmann Martin - des Rats und verheiratet mit Anna Jakobe -. 200 Gulden bei der Kirche Weißenregen, 120 Gulden bei der Schlosskapelle in Grafenwiesen und 100 Gulden in die Erbschaft der "Fünckhischen Pupillen" - also der Kinder einer Familie Fink - mussten übernommen werden. Der alte Herr ließ sich die freie Herberge "uf der Mühl in der obern Stuben" schreiben.
Am 23.9.1707 macht der alte Müller dann sein Testament. Da er bereits zu schwach gewesen war, um selber vor dem Magistrat - welcher damals auch die Arbeit eines heutigen Notariats verrichtete - bat er darum, dass Ratsmitglieder bei ihm vor Ort, seinen "Letzten Willen" protokollieren möchten.
3 der Kötztinger damaligen Kammerer: Johann Märckhl, Hans Hofmann und Joseph Hueber kamen in seine Wohnung und nahmen das Protokoll auf.
Er wolle auf "unser Lieben Frauen Gottsacker", also auf dem damaligen Friedhof rund herum um die Pfarrkirche begraben werden, wobei nach seiner Beerdigung 37 (!) Gottedienste gehalten werden sollten.
100 Gulden, die sein Sohn Martin ihm noch vom Kaufpreis schuldig sei, vermache er der Pfarrkirche Kötzting. Von den Zinsen dieses Kapitals (5 Gulden jährlich) solle ihm alljährlich bei der Wiederkunft seines Todestages eine Jahrtagsmesse gehalten werden.
Am 23.9.1707 macht der alte Müller dann sein Testament. Da er bereits zu schwach gewesen war, um selber vor dem Magistrat - welcher damals auch die Arbeit eines heutigen Notariats verrichtete - bat er darum, dass Ratsmitglieder bei ihm vor Ort, seinen "Letzten Willen" protokollieren möchten.
3 der Kötztinger damaligen Kammerer: Johann Märckhl, Hans Hofmann und Joseph Hueber kamen in seine Wohnung und nahmen das Protokoll auf.
Er wolle auf "unser Lieben Frauen Gottsacker", also auf dem damaligen Friedhof rund herum um die Pfarrkirche begraben werden, wobei nach seiner Beerdigung 37 (!) Gottedienste gehalten werden sollten.
100 Gulden, die sein Sohn Martin ihm noch vom Kaufpreis schuldig sei, vermache er der Pfarrkirche Kötzting. Von den Zinsen dieses Kapitals (5 Gulden jährlich) solle ihm alljährlich bei der Wiederkunft seines Todestages eine Jahrtagsmesse gehalten werden.
Der er - seine Frau Apolonia war bereits am 16.10.1704 verstorben - am 21.5.1706 noch einmal geheiratet hatte - seine neue Frau war Maria Primpf, eine Chamer Bürgerswitwe - setzte er auch ein rechtmäßiges Legat für seine Ehefrau aus, der er ihr eingebrachtes Heiratsgut von 23 Gulden einfach verdoppelte. Sein restliches Vermögen solle gleichmäßig - brüderlich und schwesterlich ohne Streit - geteilt werden.
Knapp vier Wochen später, am 21.10.1707 verstirbt Hofmann Paul, als "senex molitor" bezeichnet, also als greiser Müller.
Knapp vier Wochen später, am 21.10.1707 verstirbt Hofmann Paul, als "senex molitor" bezeichnet, also als greiser Müller.
In der Jahresrechnung des Marktes von 1709 traf es auch den Nachfolger mit einer STrafe nach der Mühlenvisitation; die "Mühlgäng" wurden "paufellig erfunden".
Im Jahre 1709 konnte er "die sogenannt Altwiesen beim Rabenweiher, so vorhero dem Marktdiener genuzt, durch den Regenfluß aber starckh abgerissen worden per, 80 fl verkhaufft, so hierher in Empfang khommen.
Im Jahre 1709 konnte er "die sogenannt Altwiesen beim Rabenweiher, so vorhero dem Marktdiener genuzt, durch den Regenfluß aber starckh abgerissen worden per, 80 fl verkhaufft, so hierher in Empfang khommen.
Im selben Jahr steht ein Eintrag über den Marktbrunnen bei St. Veith, damals noch ein hölzerner Brunnkhar. Ganze 60 Gulden erhielt er dafür, dass er "das Wasserchor bey St. Veith gedingtermassen mit allem Zugehör aus guetten fehrnholz von Neuem erbaut" hatte.
Im Jahre 1713 muss er ein weiteres Pfund Pfennige berappen, weil er "ohne Hausmetzger" erin Schwein hatte schlachten lassen.
Im Jahre 1713 muss er ein weiteres Pfund Pfennige berappen, weil er "ohne Hausmetzger" erin Schwein hatte schlachten lassen.
Im Jahre 1714 endete die Ära Hofmann auf der Sagmühle.
Am 16.5.1714 verkauften Martin Hofmann, des Rats, Bürger und Miller uf der Saag und Jakobe seine Ehefrau die "die Saagmühl mit aller Mühl und beiden undern und obern Saggäng nebst der Kastnerin Wiese" um 2540 Gulden an den Stadtamhofer Bürger und Bäcker Mathias Peyerl und seiner Ehefrau Maria Apolonia. Mittlerweile waren die verschriebenen Grundschulden auf 800 Gulden gestiegen, darunter alleine 500 Gulden bei einem Herrn Schmidt, Bräumeister in Birnbach.
Er selber behielt sich "die under Saag zum Gebrauch bis St. Michaeli"
Am 16.5.1714 verkauften Martin Hofmann, des Rats, Bürger und Miller uf der Saag und Jakobe seine Ehefrau die "die Saagmühl mit aller Mühl und beiden undern und obern Saggäng nebst der Kastnerin Wiese" um 2540 Gulden an den Stadtamhofer Bürger und Bäcker Mathias Peyerl und seiner Ehefrau Maria Apolonia. Mittlerweile waren die verschriebenen Grundschulden auf 800 Gulden gestiegen, darunter alleine 500 Gulden bei einem Herrn Schmidt, Bräumeister in Birnbach.
Er selber behielt sich "die under Saag zum Gebrauch bis St. Michaeli"
Mathias Peyerl und Maria Apolonia
Nur gut ein Jahr blieb das Ehepaar Peyerl in Besitz der Mühle, am 1.6.1715 wurde der Verkauf regelrecht rückwärts abgewickelt. 2400 Gulden standen nun als Kaufpreis in der Urkunde, wobei erneut die Kastnerin-Wiese ausdrücklich erwähnt wird, die dem oben erwähnten Birnbach Braumeister als Sicherheit verschrieben war.
Martin Hofmann
Der mittlerweile verwitwete Martin Hofmann verkaufte am 5.9.1718 die Sagmühle (nur diese) um 1600 Gulden an den Müller aus Nösswartling Hans Georg Karl und dessen Frau Dorothea.
Die "Kastnerinwiese" und die "herunder Sag", also die Filialsäge am Regen, wurde nicht verkauft und nur die Grundschulden bei den Kirchen in Grafenwiesen und Weißenregen mussten übernommen werden. Die Kastnerinwiese muss erneut als Sicherheit für den Braumeister in Birnbach herhalten; allerdings mit dem Zusatz, dass Hofmann die Schulden binnen drei Jahren zurückzuzahlen habe.
Die "Kastnerinwiese" und die "herunder Sag", also die Filialsäge am Regen, wurde nicht verkauft und nur die Grundschulden bei den Kirchen in Grafenwiesen und Weißenregen mussten übernommen werden. Die Kastnerinwiese muss erneut als Sicherheit für den Braumeister in Birnbach herhalten; allerdings mit dem Zusatz, dass Hofmann die Schulden binnen drei Jahren zurückzuzahlen habe.
Einschub
MH hatte sich ja die "herunder Saag" vorbehalten und wurde jetzt als "Bürger und Sagschneider" tituliert. Als solcher hatte er sich einen Streit mit den Amtskammerern geleistet, was ihm sogar eine Stockstrafe eingebracht hatte. 3 Stunden lang war er in den Stock gespannt, "umb er vorigen und ietzigen Cammerer vor Hundtsfott und Schliffelbueben ausgerufen".
Einschub Ende
Hans Georg Karl und Dorothea
In Folgejahren müssen die beiden alle Schuldbriefe neu auf ihren Namen ausstellen lassen und leihen sich auch noch zusätzliches Geld von ihren eigenen Verwandten. Das Ehepaar Karl konnte sich nicht lange auf der Sagmühle halten und verkaufte am 21.8.1720 - zum selben Preis, wie sie sie gekauft hatten - die "Sagmühle, sambt der obern Sag" an den ledigen Tenglmühler Mühlknecht Simon Kellnhofer. Neben den Schulden bei den Kirchen waren auch noch 400 Gulden Restsumme an Martin Hofmann anhängig.
Kellnhofer Simon
15 Gulden musste Simon Kellnhofer noch bezahlen, um das Kötztinger Bürgerrecht zu erhalten. Dieser führte sich gleich gut in Kötzting ein; noch im Jahr seiner Ankunft erhielt er eine Strafe vom Magistrat aufgedrückt, "umb er den Adam Widtmann, ledigen Bürgersohn alda vorgeworfen, er hette die sogenannte Gabriel Verschl geschwängert"
Natürlich hat keiner der letzten Mühlenbesitzer sich Gedanken um die reparaturanfällige Mühle gemacht, weshalb auch Simon Kellnhofer gleich bei der Mühlenvisitation auffällig wurde und eine Strafe bezahlen musste. Einer seiner Mühlsteine war zu hohl, dafür der andere zu bucklig gewesen, was ihn 34 Kreuzer kostete. Am 29.11.1723 kam es zu einem Zwangsverkauf, da Simon Kellnhofer schon lange auf der "Vergandterung" gestanden habe.
Der Verkauf stand jedoch unter dem Vorbehalt des Bürgerrechtskaufes. Sollte also ein Kötztinger Marktlehner innerhalb einer festgesetzten Frist das Anwesen kaufen wollen, müsste der Vertrag rückwärts abgewickelt werden, allerdings ohne finanzielle Nachteile des Erstkäufers.
Der Deggendorfer ledige Müllersohn Hans Wolf stiegt mit 950 Gulden in den Zwangsverkauf ein.
Natürlich hat keiner der letzten Mühlenbesitzer sich Gedanken um die reparaturanfällige Mühle gemacht, weshalb auch Simon Kellnhofer gleich bei der Mühlenvisitation auffällig wurde und eine Strafe bezahlen musste. Einer seiner Mühlsteine war zu hohl, dafür der andere zu bucklig gewesen, was ihn 34 Kreuzer kostete. Am 29.11.1723 kam es zu einem Zwangsverkauf, da Simon Kellnhofer schon lange auf der "Vergandterung" gestanden habe.
Der Verkauf stand jedoch unter dem Vorbehalt des Bürgerrechtskaufes. Sollte also ein Kötztinger Marktlehner innerhalb einer festgesetzten Frist das Anwesen kaufen wollen, müsste der Vertrag rückwärts abgewickelt werden, allerdings ohne finanzielle Nachteile des Erstkäufers.
Der Deggendorfer ledige Müllersohn Hans Wolf stiegt mit 950 Gulden in den Zwangsverkauf ein.
Hans Wolf
Einsprüche von Seiten der Kötztinger Bürger waren zwar nicht erfolgt, aber Hans Wolf konnte trotz Aufforderung von Seiten des Marktes die Mühle nicht bezahlen, weshalb von Seiten des Marktes am 15.2.1724 der Rückkauf angeordnet wurde. Nachdem
Nachdem das ganze aber seine Zeit benötigte, vertauschte und verkaufte Hans Wolf "die Sagmühle in Kötzting" gegen die Mühle in Mintraching eines neuen Käufers. Wolf Reitmeier, Klostermüller aus Metten wird nun der neue Kötztinger Sagmüller.
Wolfgang Reitmeier
Auch er bezahlt seine Bürgeraufnahmgebühr von 15 Gulden in die Marktkasse und wird als "Klostermüller aus Metten" nun der "Müller uff der Saag" in Kötzting. Er verblieb aber anscheinend selber noch häufig in Metten, denn bei der Übergabe an seinen Sohn Hans Georg am 21.10.1727 wird er immer noch als Hofmarksmüller in Metten tituliert. Die Übergabssumme betrug 1050 Gulden.
Hans Georg Reithmayr und Anna Maria
Schon 1725 hatte HG Reithmair die "die sogenannte Hofmannische Schmidtsaag zwischen der Saagmühl und Hammerschmidten deroorthen entlegen" um 350 Gulden vom zwischenzeitlichen Besitzer Albrecht Moresch gekauft und konnte somit für eine gewisse Zeit beide Mühlen wieder in einer Hand halten.
HStA München Landshuter Abgabe KL Rott B4 1727-1736 |
In einer Kirchentrachtliste des Klosters Rott findet sich in der Tabelle "Georg Reittmayr, Sagmihl". Auch er wurde gleich im ersten Jahr seiner Zeit als Müller erwischt und musste eine Mühlstrafe zahlen. Sein Vergehen: "ist wegen der aufm untern Gang umb ain Zohl zu weite Zarch auch auf beeden Gängen in dennen Stain und Lauffen 2 Mässl zuviell befunden Mehls".
Mit einer Schuldverschreibung über stolze 1000 Gulden beim Kloster Gotteszell versucht Georg Reithmeier seine Verbindlichkeiten zu bündeln.
1731 erwischt es auch ihn mit einer Mühlstrafe - fast 2 Gulden muss er bezahlen - weil "am ersten und anderten gang 2 Köpl Mehl zuvil befundten und seint auch 2 Schauffel im Waserradt abgängig gewesen." Weshalb er auch für das leicht beschädigte Wasserrad eine Strafe bzu bezahlen hatte, ist mir nicht ganz klar, die Wichtigkeit der Säuberung der nachgeschalteten Mahlgänge jedoch schon.
1735 verpachtet HG Reithmayr seine " Schnittsag mit 2 Gängen unterhalb der sogenannten Saagmahlmühl entlegen" an seinen Sohn Mathias zunächst einmal auf 4 Jahre.
Schon vor Ablauf der 4-Jahresfrist mit dem Sohn verpachtet HG Reithmayr seine "Schneittsaag unterhalb der Saagmahlmühl" an den Kötztinger bürgerlichen Fludermann Hans Adam Greil um 100 Gulden für 3 Jahre.
1735 verpachtet HG Reithmayr seine " Schnittsag mit 2 Gängen unterhalb der sogenannten Saagmahlmühl entlegen" an seinen Sohn Mathias zunächst einmal auf 4 Jahre.
Schon vor Ablauf der 4-Jahresfrist mit dem Sohn verpachtet HG Reithmayr seine "Schneittsaag unterhalb der Saagmahlmühl" an den Kötztinger bürgerlichen Fludermann Hans Adam Greil um 100 Gulden für 3 Jahre.
Kloster Gotteszell
Im Jahre 1735 kommt dann zunächst das vorläufige Aus für HG Reithmayr auf der Sagmühle, hochverschuldet überlässt HGR nun das Anwesen dem Kloster Gotteszell, das ja der Hauptgeldgeber gewesen war. Im Kaufvertrag sind auch zum ersten Mal einige Gerätschaften aufgeführt, die zum Inventar der Mühle gehört hatten:
"ain Kisshammer
2 flach Hämmer
ain hebeissen
3 Mallschäffl
4 Underschiedlich Sieb
2 Multern
2 Körwisch
ain altes paumbsail
im übrigen ist sonderbar gemacht worden , das die Reithmeierischen Eheleuth die Saagpaumb in das zu bemelter Müll gehörige Weyerl derselben zu deren Untern Schnidtsaag bedürfftige Paumb anziehen und aufbehalten dörffen, herentgegen aber zu der oberen gleichfalls zur Müll gehörigen Saag zu nuzen sovil was auf derselben geschnitten werden können, davon zunemmen befugt seye, das am Weiherl befindliche Prickhl wardurch man bemelte Plöcher treibet hat ain Inhaber der Mühl sambt dem fordern und hintern Theill bei iedem orths zeigenten pflastern in paulichen Wüthen zuerhalten, daß man ohne beschwerdte daryber fahren und treiben könne.
Mit diesem annexo, daß wan die Reithmeier die untere Saag verkaufen wurden, das ain Inhaber der Müll allzeit vor ainem Fremdten den Zuspruch hette."
Das verkaufende Ehepaar durfte also den Baumweiher benutzen, dafür musste sich das KLoster als der neue Inhaber verpflichten, die Brückenköpfe beim Baumweiher auf beiden Seiten in Ordnung zu halten (Pflastern). Darüber hinaus hätte das Kloster bei einem Verkauf der unteren Schneidsäge ein Vorkaufsrecht.Adam Widtmann und Katharina
Johann Balthasar Scheich, der Klosterrichter aus Gotteszell verkauft am 6.6.1739 die "vom Prälaten am 9.8.1735 gekaufte Sagmahlmühl" um 1125 Gulden an Widtmann Adam und dessen Frau Katharina.
In den Folgejahren erscheinen die üblichen Umschreibungen der Schuldverschreibungen.
In den Folgejahren erscheinen die üblichen Umschreibungen der Schuldverschreibungen.
PfA Kötzting KR von 1749 |
Bereits am 15.10.1725 hatte Adam Widtmann, der Sohn des Kötztinger Marktmüllers Andreas Widtman, Katharina Buchner, die Tochter des Gossersdorfer Gerichtsschreibers Georg Benedikt Buchner geheiratet.
Einschub
Im Jahre 1741 kommt dann das Ende für die Filialmühle, die der Markt - siehe oben - eh nie wollte, den Bau aber nicht verhindern konnte.
Mit Datum des 15.12.1741 verkauft der Markt, der zwischenzeitlich die Mühle von Georg Reithmayr erkauft hatte, auf Abbruch an den Fessmannsdorfer Müller Jakob Hofbauer, der damit vermutlich die später "Geigerlutzenmühle" oberhalb Fessmannsdorf für seinen Schwiegersohn errichtet hatte.
Im Vertrag heißt es wörtlich, der Markt verkauft "die Schnittsag , die sie von Georg Reithmayr, Klostermüller zu Wittenberg erkauft haben, wie selbe von Holzwerch auf erbaut ist sambt all darbey verhandtenen Rödern und Eisenzeug Käufer muß auf seine Kosten abbrechen und alles hinwegbringen.
Einschub Ende
Im Jahre 1741 kommt dann das Ende für die Filialmühle, die der Markt - siehe oben - eh nie wollte, den Bau aber nicht verhindern konnte.
Mit Datum des 15.12.1741 verkauft der Markt, der zwischenzeitlich die Mühle von Georg Reithmayr erkauft hatte, auf Abbruch an den Fessmannsdorfer Müller Jakob Hofbauer, der damit vermutlich die später "Geigerlutzenmühle" oberhalb Fessmannsdorf für seinen Schwiegersohn errichtet hatte.
Im Vertrag heißt es wörtlich, der Markt verkauft "die Schnittsag , die sie von Georg Reithmayr, Klostermüller zu Wittenberg erkauft haben, wie selbe von Holzwerch auf erbaut ist sambt all darbey verhandtenen Rödern und Eisenzeug Käufer muß auf seine Kosten abbrechen und alles hinwegbringen.
Einschub Ende
Auch bei der Sagmühle geht es munter weiter mit dem nächsten Besitzerwechsel.
Am 12.3.1751 erwerben Lorenz Robl und seine Frau Ursula vom Ehepaar Widtmann die Sagmühle um 1250 Gulden.
Am 12.3.1751 erwerben Lorenz Robl und seine Frau Ursula vom Ehepaar Widtmann die Sagmühle um 1250 Gulden.
Lorenz Robl und Ursula
Der vom Zittenhof stammende Lorenz Robl musste für das Kötztinger Bürgerrecht nun bereits 20 Gulden bezahlen und durfte gleich noch 2 Gulden im selben Jahr drauflegen, weil auch er bei der Mühlvisitation auffällig geworden war. Es erwischte zwar auch die anderen Müller, aber bei ihm wars wohl besonders schlimm, denn die 2 Gulden waren eine eher außergewöhnlich hohe Strafsumme. Im Einzelnen hieß es:"ingleichen ist der Lorenz Robl, Mühlers in der Saagmühl, ganz unrein erfunden worden, dahero würdt gedachter Robl per 1 fl und wegen im Pritligsten gerissenen 2 Führhang nitmünder zu 1 fl in toto also multriert worden per 2 fl".
Erst nach dem Kauf der Mühle schloss das Ehepaar einen Heiratsvertrag, weil die Ehefrau Ursula stolze 500 Gulden in die Ehe mit eingebracht hatte, weshalb ihr nun die gemeinsam gekaufte Sagmühle als Sicherheit widerlegt wurde.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Wenn du auf meinem Blog kommentierst, werden die von dir eingegebenen Formulardaten (und unter Umständen auch weitere personenbezogene Daten, wie z. B. deine IP-Adresse) an Google-Server übermittelt. Mehr Infos dazu findest du in meiner Datenschutzerklärung und in der Datenschutzerklärung von Google.