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Dienstag, 1. Oktober 2024

Kötztinger Häuserchronik - alte Hausnummer 87

  Das "alte Kötzting" bei der Uraufnahme bei der beginnenden Landvermessung hatte 159 Anwesen. Der Geschichte dieser Bürgerhäuser und ihrer Bewohner nachzuspüren und sie zu dokumentieren, ist das Ziel dieser Häuserchronik.

Die Anfänge und die Entwicklung unserer Heimatstadt können von der Teilung der Urhöfe bis hin zur Auswahl als Landgerichtsort in einem einleitenden Blog nachgelesen werden.


Alte Hausnummern 87
die Mühle an der Sag oder die Sagmühle

Serwuschok Luftbilder: die Sagmühle am Gruberbach mit den nachbarlichen Anwesen Baumgartner- Ludwig - altes Hoißhaus - Anwesen Hoiß-Deutsch
In dem folgenden Ausschnitt aus dem Plan des Liquidationsprotokolls - ca. 1835 -  kann man die Situation des obigen Luftbildes aus dem Jahre 1956 gut nachvollziehen.
Ausschnitt aus 5168-2100-LiquiP_Bad_Koetzting_2_1-01 vom Vermessungsamt in Cham

Die roten Zahlen weisen die Besitzverhältnisse aus. Zum besitz der Sagmühle gehörte damals auch das sogenannte "Schusterbergls" (PlNr. 152).
Auf der nun folgenden Luftaufnahme ist dieser markante Höhenrücken, an die die kleinen Häuser der heutigen Pfingstreiterstraße wie drangedrückt aussehen, besonders gut zu erkennen.
Luftbildersammlung Serwuschok


Mühlen, insbesondere Sagmühlen, gehörten sicherlich zum Anfangsbestand des kleinen Rodungsflecks am nordöstlichen Rand der Markgrafschaft Cham, der dem Kloster Rott bei dessen Gründung geschenkt wurde und aus dem unser heutiges Bad Kötzting entstand.
Trotz des Fehlens einer so weit zurückreichenden kontinuierlichen schriftlichen Überlieferung, gibt es sehr frühe Nachweise über die "Mühle an der Sag", wie sie über Jahrhunderte genannt würde, dessen Besitzer dann folgerichtig auch als der "Müller an der Sag" bezeichnet wurde.

Im bayr. Hauptstaatsarchiv in München gibt es eine Sammlung von Urkundenabschriften und dort haben wir bereits einen ersten Besitznachweis:
Am "Dom: ante Purivicationem R:V: M: anno 1409", also 1 Woche vor Lichtmess des Jahres 1409 wurde folgende Urkunde ausgestellt: (Die Lücken wurden bereits bei der Urkundenabschrift gelassen und betrafen sicherlich reine Floskeln ohne besondere Inhalte) (bayr. HStA München GU Kötzting Nr. 215 vom 27.1.1409)
"Ich Chunradt der Preu burger zu Közting bekenne  ---- daß wir mit gutem Willen zekaufen geben haben Friedrich dem Erber und Nikla dem Runtinger burger ze Közting ---- unser Müll und Sagmüll zu Közting enhalb des Regens auf dem Kauderspach mit Wasser und Mußrechten, als ander Wassermüll in dem sittlich und gewohnlich ist ---- unvergolten dem Gottshaus zu Rott an 65 rdn (Regensburger Pfennige) die es jährlich voraus hat p.p. Actum suh sigillis des Markts und des Herrn Ander Meinzinger der Zeit Richter zu Közting...."
Wir finden also im Jahre 1409 bereits eine Mühle vor, die sowohl eine Mahl- als auch eine Sagmühle gewesen ist.

Mit Datum des 1.8.1438 findet sich in demselben Folianten mit den Urkundenabschriften der nächste Verkauf: 
(bayr. HStA München GU Kötzting Nr. 232 vom 1.8.1438)
"Ich Niklas Schaff et uxor bekenne, daß wür zu kaufen haben geben Johann Mulzer burger zu Közting unser Müll und Sagmüll, die gelegen ist zu Közting enhalb des Regens auf dem Keiderspach: mit Wasser und Wasserrechten und Müllrechten, als ander Müll in dem Landrecht und Gewohnheit ist, die ir aigen Wasser habent und als die von alten zeiten und iarn gewesen ist, mit allen rechten, nuzen, mit Grundt und Poden, waid und Wasser - doch unentgelten dem Gottshaus zu Rott an 65 rdn di es iärlichen hat p.p. Actum sub sigillo consilii oppidari"

vor 1409
Chunradt der Preu
nach 1409 Friedrich der Erber und Nikla der Runtinger (möglicherweise der Verkäufer von 1438)
1438 Johann Mulzer

Obiger Mulzer, ein Kötztinger Bürger mit einem weiteren Anwesen im Markt steht mit der Sagmühle auch im ersten Salbuch, das vom Kloster Rott überliefert ist, das Salbuch von 1445.
Bayr. HStA München KL Rott 112 von 1445
"Item Johan Mülzner ein halbes lechen gilt 24 pf
Item von der Sagmil 80 pf"

Fast 20 Jahre später - bevor leider eine sehr große Lücke ohne schriftliche Überlieferungen eintritt - findet sich im Jahre 1463 erneut die Sagmühle im Salbuch des Klosters Rott:
Bayr. HStA München KL Rott 111 von 1462
"Item di Sagmül 65 pf"

Die nächsten Nachweise - auch wenn keine Besitzer namentlich genannt sind - über die Sagmühle kommen von Musterungslisten aus der Staatsverwaltung.
Staatsverwaltung 2378 Musterungen Kötzting 15. Jhdt und 1515

"Sagmulner hinter vorderteil eisern Heubl"


Aus Mitte des 16. Jahrhunderts haben wir eine weitere Musterungsliste und auch dort ist die Sagmühle erwähnt.
Staatsverwaltung 2378 Musterungen Kötzting 15. Jhdt  
"Item Sagmüllner hinter voderteyl hirnheubl hantschuech"

 
Nun kommen wir zeitlich in den Bereich, in dem die Überlieferungen einsetzen, auch wenn die in unserem Archiv lagernden Archivalien wegen des Schwedeneinfalls erst mit dem Jahre 1638 langsam wieder einsetzen. In anderen Archiven jedoch haben sich viele Unterlagen seit dem Ende des 16. Jahrhunderts erhalten und nun kennen wir auch die Namen der damaligen Sagmüller.

Gilg Steger


HStA München KL Rott Nr. 12 von 1584

"Georg Steger Marckhmüller
von der Müll und halb Lehen
Gilg Steger von der Sagmüll"




Es ist möglich, dass der Marktmüller Georg Steger und der Sagmüller Gilg Steger ein und dieselbe Person waren. Es muss aber  - noch - unbewiesen bleiben.
Romanus von Hochholtingen, der Kötztinger Pfleger, Kastner und Vogtrichter stellte 1588 bei der Kontrolle der Kötztinger Kirchenrechnung fest, daß "eine ziemliche Summa gellts" von den Schuldnern (noch) nicht bezahlt worden war und ließ eine eigene Liste der Ausstände aufstellen. In dieser Liste findet sich auch der Sagmüller.

StA Landshut Regierung Straubing A 4074 von 1588
"Gilg Steger Sagmüllner an enntpfanngnem getraidt ao 88 noch 2 fl 3 Schilling 12 Pfennig"

Zwei Jahre später steht unser Sagmüller in den Kastenamtsrechnungen unter der Rubrik der Baukosten für das Kötztinger Schloss.

Kurbayern Hofkammer Rentmeisteramt Straubing R 2609 Kastenamtsrechnung von 1590

"Gilgen Steger Müllner an der Sag umb 34 dickhe Pfoschen, welche vergangen Jars zur Schlußpruckhen und reverendo den unndern Rosstall verpraucht worden, aber in Rechnung nit einklhomen. Je für ainen 5 Krz bezalt thuet 2 Gulden 5 Schilling 25 Pfennige."


Einschub

Aus dem Jahre 1590 gibt es einen Eintrag in den Rechnungsbüchern des Pfleggerichts mit Bezug zur Sagmühle:
 StA Landshut Pfleggerichtsrechnung von 1590 : "Andre Reischl Inwonner zu Közting und Wolf Rieger an der Sag, haben im Marckht ein Reisen und schlagen miteinander angefangen, sich selbst widerumben verglichen und beede Inbedenckhung dass sich dem ain tag und nacht mit der Venkhnus gestrafft an gelt.  Nihil"
Vermutlich ist dieser Wolf Rieger bei der Sagmühle nur angestellt und nicht der Müller selber gewesen, denn 1610 war immer noch Gilg Steger der Sagmüller.
Einschub Ende

Es geht weiter mit dem nächsten Salbuch des Klosters Rott von 1610.
HStA München KL Rott 113 von 1610

"Gilg Steger von der Saagmüll  5 ß 15 dn"

10 Jahre später dann das nächste Salbuch und nun kommt auch ein neuer Besitzername ins Spiel. 

Simon Riederer


HStA München KL Rott 10 von 1620
"Simon Riederers Erben von der Sagmül"
Im Zeitraum zwischen 1610 und 1620 kam es also zu einem Besitzwechsel zwischen Gilg Steger und Simon Riederer, welcher allerdings zwischenzeitlich bereits wiede3r verstorben ist. 
In einem Akt der Regierung  Straubing des Jahres 1611 ist Simon/Sigmund Riederer als Zeuge und Sagmüller in Kötzting genannt. 
Natürlich war er als Sagmüller auch einer der Kötztinger Fluderherren. 1614 fertigte im der Irlbacher Pfleger Leonhard Hösl ein Revers aus über 3 Fuhren mit Brettern und Holz.
Nachdem wir uns immer noch vor dem Beginn der Kötztinger Pfarrmatrikeln befinden, ist es schwierig eine genaue Besitznachfolge selbst innerhalb einer Familie zu belegen.
1620 jedenfalls ist im Salbuch von Simon Riederers Erben die Rede. 
Es hat den Anschein, als ob die Sagmühle innerhalb der Familie geblieben ist, denn im ersten erhaltenen Rechnungsbuch des Klosters Rott von 1638 folgt erneut eine "Riederer"

Hans Riederer und Amalia


HStA München Landshuter Abgabe KL Rott R1 von 1638
"Hannß Riederer von der Sagmühl und Thaill     49 xr  1 dn
Adam Riederer von der Wißmühl und 3 Thail  ....
."
Auch durch die Kötztinger Kirchenrechnungen des Jahres 1638 können wir Hans Riederer belegen.

PfA Kötzting KR von 1638
"Item bey Hannsen Rieder an der Saag inhendig 100 fl welche er zu Georgi ao 631 mit Hansen Schepfen von Grädis Adamen Pockh von Weißenregen und Wolfen Pruckhner zu Haffenperg verpogt und hivon zu gedachten Georgi gült geben 4 fl    zalt."

Die Hochzeit des Ehepaars Riederer liegt zwar vor dem Beginn der Kötztinger Pfarrmatrikel, weshalb wir den Geburtsnamen der Ehefrau nicht kennen, aber durch einen Geburtseintrag vom 4.9.1641 einer Riederer Maria ist die gebärende Mutter Amalia bereits als Witwe angegeben und die Taufpatin ist dieselbe wie bei den beiden vorherigen Riederergeburten, bei denen nur - wie damals üblich - der Vater Johann Riederer benannt ist.     In einem ganz anderen Fall haben wir dann sogar den Beleg dafür, dass wir wirklich auf der richtigen Spur sind, dass Amalia und Hans Riederer ein Paar sind. Am 29.7.1637 wird die Taufpatin Amalia Riederer ausdrücklich als die Ehefrau des "Müllers an der Saag" Johann Riederer benannt. (Q.E.D.)
In der 1639er Kirchenrechnung steht Hans Riederer  noch mit einer erhöhten Kreditaufnahme. Auf 200 Gulden hat er seine Grundschuld nun hinaufgeschraubt, für die er 10 Gulden im Jahr bezahlen muss. rr 
Der Schuldeintrag bei der Pfarrei Kötzting wiederholt sich mehrere Jahre lang und mit der SV des Jahres 1645 erfahren wir, dass Hans Riederer mittlerweile auch Mitglied des "Äußeren Rats" geworden war und spätestens in diesem Jahr seine Witwe die Schuldzinsen bezahlt hatte. Es ist nicht ungewöhnlich, dass die schriftliche Angleichung der Schuldverschreibungen erst später auch den Tod des Schuldners abbildeten, solange das Kapital der Kirche ausreichen verbürgt war, was in diesem falle ja dreifach abgesichert war. 




Schricker  Thomas


In den Marktrechnungen von 1647 entrichtet ein Thomas Schrickher als Müller an der Saag einen Abschlag auf seine Bürgerrechtsgebühr und steht mit 1 Gulden 30 xr in der Rubrik.
StA Landshut Markt Kötzting rechnung von 1647
"Und von Thoman Schrickher Müllern an der Saag in Abschlag seiner Bürgerrecht empfangen 
1 fl 30 xr."
Noch in den Kastenamtsrechnungen von 1650 lässt sich Thomas Schricker belegen, weil er mit 6 Gulden in den Ausgaben für Bauleistungen fürs Kötztinger Schloss steht, als der Kastner bei ihm "Preter und Pfoschen" schneiden ließ.

Paulus Hofmann und Altmayr Margaretha


Lange ist Thomas Schrickher aber nicht auf der Sagmühle geblieben, denn bereits im Jahre 1650 ist mit Paulus Hofmann ein neuer Sagmüller dokumentiert, und dieser bleibt nun für längere Zeit auf der Mühle und von ihm lässt sich in den Archiven eine ganze Menge finden.
Der Übergang von Schricker auf Hofmann ging offensichtlich nahtlos über die Bühne, denn auch Paulus Hofmann lässt sich noch in der obigen Kastenamtsrechnung belegen und sogar mit der gleichen Leistung wie sein Vorgänger auf der Mühle. 1 Gulden 30 Kreuzer erhält er für das "Pfoschen und Pretter schneiden".
PfA Kötzting KR von 1650
"Paulus Hofmann burger und Müller an der Sagmüll hat Hauptsach 200 fl inhenndig, welche derselb auf besagt seiner Sagmüll vermög Schuldtverschreibung underm dato 21. Octob. anno 1650 vergewisst und zu Georgii daß Interessi entricht mit 10 fl."
Im Oktober 1650 wurde die Schuldverschreibung protokolliert; da er aber bereits im Sommer des Vorjahres in Kötzting - ausdrücklich Bürger genannt - geheiratet hatte, kann man mit Sicherheit davon ausgehen, dass er bereits mindestens seit 1649 in besitz der Sagmühle gewesen ist.
PfA Kötzting Matrikel Band 1 Seite 179

"Am 29. (Juli 1649) schlossen öffentlich in der Pfarrkirche den Bund der der Ehe: Paulus Hofmann, ehelicher Sohn des Jakob Hofmanns und dessen Ehefrau aus Grub mit Ursula Altmair, ehelicher Tochter des Stephan Altmair und dessen Ehefrau. Die Trauzeugen waren Veith und Hans Raidt."
Durch seinen Bürgerrechtseintrag erfahren wir auch, dass er von die Sagmühle damals sogar noch den "Hausnamen" seines Vorgängers führte. 
StA Landshut Markt Kötzting rechnung von 1650

"Dem 22 September von Paulussen Hofmann Müllern an der Stegermüll empfangen."
Das dieser Name tatsächlich in diesen Nachkriegsjahren durchaus üblich gewesen war, kann man im Kloster Rotter Grundbuch des Probstrichters Adam Tirrigl belegen.
Dieses - leider nur fragmentarisch fertiggestellte - Buch ist für die Häuserchronik ein erster Anker für die meisten Kötztinger Marktlehen und Sölden. Die Häuser ließ Adam Tirrigl einfach unberücksichtigt.
HStA München Landshuter Abgabe KL Rott B 2

"Stegermühl
Paullus Hofmann burger und Müller hat dise Mül aigenthümlich erkhaufft, darbey sein (Lücke für eine Zahl) gengmiöl aller Zuegehör und ain Saag zum Pretter und annderer Notturfft schneiden ligt am Kheidischpach, negst dem Regen."
Detail aus einer Planskizze, stammend aus einem Prozessakt über einen Mühlenumbau des PH, der später dann erläutert wird. Hier nur die gemauerte Mahlmühle mit den drei Mahlgängen und die hölzerne Schneidsagmühle, alle unterschächtig angetrieben durch einen aufgeständerten Wasserlauf.
Bild von 1687.
Mit seiner Ehefrau Margaretha hat Paulus Hofmann - in den Kötztinger Pfarrmatrikeln - noch drei Kinder. Kinder mit seiner ersten Frau 
Margaretha 1642
Margaretha 1646
Wolfgang - 1651 Mutter Margaretha
Da Margaretha Hofmann - als die Ehefrau des Müllers Paulus Hofmann bezeichnet - erst im Jahre 1658 stirbt, und es ab 1653 weitere Kinder eines Müllers auf der Sag Paulus Hofmann - dessen Ehefrau allerdings mit Ursula in den Taufmatrikeln steht - in den Kirchenbüchern gibt, kann man dartaus eigentlich nur einen Besitzwechsel schließen, der sowohl von Bruder zu Bruder als auch von Vater auf den Sohn möglich ist. Eine Vergabe des gleichen Vornamens an Geschwister - auch noch lebende - war damals keine Seltenheit. Auf jeden Fall heißt das neue Sagmüllerehepaar ab 1652/53
Hofmann Paulus selber verstirbt am 21.4.1675, ein Alter ist in den Sterbematrikeln nicht angegeben.


Paulus Hofmann und Ursula

Eine Hochzeit der beiden ist in den Kötztinger Büchern nicht zu belegen. Allerdings haben die beiden so viele Kinder  - und damit Taufeinträge - gemeinsam, dass ein Schreibfehler des Priesters auszuschließen ist. Siehe die nachfolgende Liste.
Paulus  -1653 Mutter Ursula
Barbara - 1654
Wolf  - 1655
Anna  - 1657
Barbara 1660
Da aber auch Margarethas Witwer noch 1658 bei ihrem Tode als "Müller auf der Saag" angeführt ist und auch Ursulas Ehemann bei den Taufen als solcher bezeichnet wird, hat es den Anschein, als ob beide zeitgleich für eine gewisse Weile das Geschäft eines Sagmüllers betrieben hätten, was sehr gut zu dem folgenden Kapitel passen würde, dem Bau einer - von der Hauptsagmühle - abgetrennten und eigenständigen Mühle weiter unten am Regenfluss.

Der Bau einer Filialsäge am Regen


Bereits im Jahre 1652 bat Paulus Hofmann bei der Regierung in Straubing um die Genehmigung, ein gutes Stück unterhalb seiner am Gruberbach gelegenen Mühle eine zweite erbauen zu dürfen, die nun aber am Regenufer stehen sollte. Er selber spricht davon, dass er mit seiner "Erbrechtsmühle am Gruberbach "aus Mangel des bedürftigen Wassers" nicht vernünftig arbeiten könne.
Bereits diesem ersten Schreiben ist ein Plan beigelegt, der - obwohl nur skizzenartig ausgeführt - zu den frühesten Darstellungen Kötztings gehört.
StA Landshut Regierung Straubing A 4227

Er selber beschwerts sich in seiner Klageschrift, dass ihm der Markt Kötzting nicht nur sein Bauvorhaben stillgelegt sondern dies auch noch mit einer Strafandrohung von 100 Reichstalern verband, sollte er den Bau fortführen wollen.
PH argumentierte, dass er eigentlich ja keine neue Säge errichten wolle sondern seine am Gruberbach gelegene Sagmühle einfach an einen neuen - für ihn geeigneteren - Platz transferieren wolle.
Nun wollte natürlich Straubing vom Magistrat wissen, was denn da dahintersteckte und am 7. Dezember 1652 antworteten die "Cammerer und Rathe des Marckhts Kötzting"
Das Hauptargument der Kötztinger Gegner war, dass "der Viehtrüb oberhalb der [neuen] Sag durch den Regen geht, es mechte mit solcher Verpauung berierter Regen zuhardt angeschwelt werden, damit man besagten Viechtrüb nit mehr haben khündte. 
Die Mühlen vor Gericht mahlten auch damals langsam und so kam es erst am 22. AUgust 1653 zu einem Orsttermin, bei dem beide Seiten ihre Argumente einer Kommission vortragen konnten, die dann ein Protokoll für die Richter in Straubing verfassten.
PH wiederholt zuerst seine Rechtsauffassung über einen Transfer und keinen zusätzlichen Mühlenbau.
Der Markt stellt fest, dass die Mühle des Hofmann "solang als der Marckht stehet, und woll yber 300 Jahr, am jetzigen Orth gestanden" und dass PH dass Recht an der Wasserkraft nur vom Gruberbach besäße und dieses in dem Moment verlöre, wenn das Wasser über seinen Fall herabgeflossen sei.
Der Markt stellte noch einmal heraus, dass der "Bluembbesuech" durch diesen Neubau "merklich gehindert" würde und der neue Bauplatz sowieso ein markteigener Grund sei.. 
PH lässt dieses nicht auf sich sitzen und betont im Gegenteil dass es sein eigener Grund und Boden  sei, auf dem er bauen wolle und dass der Markt über das Wasser schon mal überhaupt kein Recht habe.
[Dies ist korrekt, da das Recht am Regenfluss - die Grenze war der Fall der Markmühle - unterhalb der Grenze der Hofmark Blaibach und oberhalb der Hofmark Hohenwarth gehörte und seine Grundherrschaft eh das Kloster Rott sei, dem er die ordentliche Gilt reichen würde und welches auch nichts gegen seinen Bau habe. Die Gegnerschaft des Marktes beruhe rein auf Neid.
Der Markt gesteht nun nun seiner Antwort durchaus zu, dass die "Wörthwiese, darauf Hofman die Sag pauen will", eine Pertinenz des Hofmanns sei, für die er dem Kloster Rott eine Grundgilt bezahlt, beharrt aber trotzdem darauf, dass der "Bluembbesuch", also der tägliche Viehtrieb, über diese Wörthinsel der Bürgerschaft zusteht.
Die Mühle 14 Schritt lang - sollte auf der Wörthinsel erbaut werden und das Wehr dieser Mühle am genau an der Stelle errichtet werden, an der am Regenufer sich ein markanter und großer Stein sich befindet.
Eine Augenscheinnahme vor Ort stellt danach noch fest, dass - vermutlich durchb einen Anstauversuch - das Wasser ca. 65 Schritt regenaufwärts anschwellen würde und am Übergang des Viehtriebs ungefähr dann noch 6 Zoll hoch.
Einschub
In einem der allerersten Beiträge zu diesem Blog im Jahre 2012 wurde diese Skizze bereits einmal vorgestellt und genau besprochen.
Einschub Ende
Der Bescheid des Straubinger Gerichts  vom August 1653 verurteilte die Kötztinger in die Gerichtskosten - auch die des Hofmann -, was die hartleibigen und vermutlich beleidigten Kötztinger hinauszögerten, bis PH erneut nach Straubing schrieb.
Mit diesem August 1652 haben wir nun den Neubau einer kleinen Sagmühle, deren Mühlrecht am Regenfluss - nicht das Gebäude selbst - gut 100 Jahre später zur Keimzelle der nun vom Makrt betriebenen Herrensäge wurde, aus  welcher nach ihrer Privatisierung im Jahre 1803 später der heutige Lindnerbräu entstehen konnte. Doch das ist das Thema einer eigenen Häuserchronik

Weitere Funde über den Sagmüller gibt es in der Kastenamtsrechnung von 1655. (Das Kötztinger Kastenamt für der Bauträger für die 4 Schlösser im Landgericht Kötzting,  die Amtshäuser -sprich Gefängnisse und Wohnungen der Amtmänner - mussten vom Pfleggericht unterhalten werden.)
Im Jahre 1655 finden wir in dieser Rubrik die Reparaturarbeiten der Pferdestallungen, die in der Kirchenburg untergebracht waren:
"Seithemallen dann zugleich die Pferdtstahlung sowoll in den Ständten und der völlige Poden als auch der Parn und anders dermassen verfault und pauföllig gewest dass alles herausgebrochen und von Neuem gemacht werden miessen, massen dann die Pferdt ihr fuetter nit mehr heraus bekhommen mögen und nit sicher gewest wan ain oder anders schaden nemmen mechten, also ebenmessig die größte notturfft erfordert alles Holzwerch herauszebrechen und selbige Stallung durchgehent von neuem zemachen, deshalber zwar die resolution auch noch nit ervolgt demnach ist hernach sprecifivirter uncosten daryber erloffen, 
Nemblich dem Saagmüller Paulussen Hofmann vermög seiner Zetl umb 1/12 Schilling dickhe Pröter oder Pfoschen zu Pünnung der ganzen Stahlung yedes Prött umb 4 kr bezahlt.

Widerumb vor 28 andere Pröter zu ainschlagung der Ständt yedes per 3 kr machen und umb 9 geschnittene Rigl welche auch zu selbigen Ständten gebracuht worden ieden per 4 kr"

Im Jahre 1657 kommt es wieder einmal zu einem Zuständigkeitsstreit zwischen dem Markt Kötzting und dem Pfleger. Der Hintergrund ist, dass der markt in München sich vom Kurfürst - wieder - einmal seine Marktfreiheiten hatte neu bestätigen lassen und diese einzelnen Vertrags"Punkte" danach am Rathaus auch öffentlich hatte aushängen lassen. Einige dieser neuen Rechte des Marktes gingen dem Landrichter wohl zu weit und so kam es zu einem Schriftwechsel, wobei er sich zuerst einmal beim Markt beschwerte, dass dieser beim letzten Jahrmarkt einen Tisch aufgestellt hatte, um von den Händlern ein Standgelt abzukassieren, was ihnen nicht zustünde und wogegen er auch "sollemnissime" protestieren würde. Sollte sich dies wiederholen, würde er den "Scholder-Tisch sambt den Scholderer mit gwalt und acht hinweckh und in das Schergenhaus bringen lassen will."
(Ein Scholdertisch ist ein Jahrmarkt-Tisch)
Und noch einen Beschwerdepunkt führte er an:
"Und seithemallen sich auch selbigs mall Eur mitburger Paulus Hofman Müller, ebenmässig ungebürrend underfangen, meinen Voghghrts Underthan Lorenz Greilln zu Grädis, in etlich erkhauffte Hafengschirr einzesehen, sogar auch aus lauter Frävel ains oder zway zu poden geworffen und zerbrochen, yedoch auch selbst, weniger euren burgern weeder in dergleichen, noch ander sach, ainiche Einstand nit gebührtn. Ihr auch solches niemall gehabt und hergebracht, sodern yederzeit ain freyer Khauf gewest, der auch noch bleiben muess...."
Der Markt habe als - seiner Meinung nach - weder das Recht Standgebühren zu verlangen, noch dürfe er ein Kontrolle über den Warenverkehr ausüben.
Die Regierung antwortete, dass der Markt Kötzting im Jahre 1657 keine anderen Marktfreiheiten erhalten habe, wie er nicht schon bereits 1652 - nach dem Dreißigjährigen Krieg - erhalten hatte.
Der Vorgang zog sich hin bis zum Jahreswechsel 1660 hin, Straubing war das Hin- und Her argumentieren leid und informierte den Pfleger, dass er von Kötzting eine genaue Kopie der Freiheiten angefordert hatte, nicht ohne jedoch dem Kötztinger Pfleger ein "glückhliches fried: und freidenreiches neues Jahr" zu wünschen. Womit der Akt im Staatsarchiv endete, was vermutlich einen Sieg der Kötztinger mit ihren Marktrechten bedeutete.
Die Kötztinger Fluss- und Brückenlandschaft muss man sich ganz anders vorstellen, als sie es heutzutage ist. Noch bis Mitte der 50er Jahre gab es anstelle der heutigen großen Regenbrücke eine Mischung von Brücken und Wörthen.  Noch beim Jahrhunderthochwasser 1954 sprach man bei der letzten der drei Brücken von der "Höcherlbrücke".
StA Landshut Regierung Straubing A 4227
Rechts auf dieser Skizze befindet sich die Brücke über den Kaitersbach über die man dann endgültig auf der anderen Regenseite angekommen war. Der tägliche Viehtrieb zum Galgenberg wurde über eine Furth durchgeführt.


StA Landshut Markt Kötzting MR von 1661

"Paulussen Hofmann burger und Müllern an der Saag, zu Underhaltung der Pruckhen yber den Khätterspach bei der Saag, gemainen Marckhts wegen, an der Markhtsteuer lauth der Zetl Nro 104 abgehen lassen 1 fl 15 xr." Für seinen Instandsetzungsleistungen an der Brücke, deren Baulast eigentlich der Markt zu tragen hätte, erhielt PH einen Nachlass von gut 1 Gulden.
Im Jahre 1663 kam es zu einem längeren Prozess zwischen dem Markt Kötzting - eigentlich deren Müller - und dem Pfleggericht. Der Grund war, dass beim Pfleggericht eine größerer Malefizprozess anhängig gewesen war, dessen Schuldsprüche mit Sicherheit auf die Todesstrafe hinauslaufen würden, das Gericht jedoch wusste, dass die Galgen am Galgenberg völlig verfault waren.
In benachbarten Pfleggerichten war dies herkömmlich, dass das Handwerk der Müller solch ein Hochgericht (Sprich den Galgen) errichteten. Als dies der Pfleger auch von den Kötztingern verlangen wollte, biss er auf Granit. Es kam zu heftigen gegenseitigen schriftlichen Vorwürfen mit anschließend angeordneten Ortsterminen mit protokollierten Zeugenaussagen. Seinen ihm untertanen Müllern aus dem Landgericht konnte er dies natürlich befehlen, diese jedoch wehrten sich gegen diese Zumutung und stiegen ihrerseits ebenfalls in den Prozess mit ein. 
Nachdem der damalige Kötztinger Pfleger Johann Wilhelm von Leublfing vor Gericht zugeben musste, in seinem eigenen Unterlagen keinerlei schriftliche Belege für seine Behauptung finden zu können, konnte das Gericht gar nicht anders, als gegen den Kötztinger Pfleger zu entscheiden, auch wenn dies in den umliegenden Pfleggerichten genau andersrum gehandhabt wurde. Die Kötztinger Müller, an der Spitze unser Paulus Hofmann, hatten gesiegt.
StA Landshut Regierung Straubing A 4257 von 1663 Gericht ct Handwerk der Müller wegen Aufrichtung des Hochgerichts.
"Gehorsambist Pauluß Hofman, Georg Lärnbecher und Georg Billich alle 3 burger und mihler alhir zu Khözting, et cons. ain Gesambtes Handtwerck alda..."


Paulus Hofmann und Apolonia Lärnbecher



Am 3.8.1662 war seine Ehefrau Ursula verstorben und bereits am 6.11.1662 heiratete er Apolonia Lärnbecher, die Tochter des Kötztinger Wiesmüllers Georg Lärnbecher. 
Noch im Jahre 1663 war PH noch in einer Prozessgemeinschaft mit seinem Schwiegervater, dem  Wiesmüller Georg Lärnbecher,  aber schon drei Jahre später musste er als Vormund für eines der weiteren Lärnbecherkinder antreten.
Auch mit seiner zweiten Frau hatte er noch viele Kinder:
Martin 1664
Maria Magdalena 1665
Martin 1668
Totgeburt 1669
Anna Maria 1670
Totgeburt 1671
Maria Magdalena 1672
Magdalena 1673
Kind 1675
Martin 1674
Hans Jakob 1676
Michael 1677

1672 kommt er mit seinem mangelhaften Uferschutz an der Brücke in Konflikt mit dem Magistrat. Diese "Brustwehr" genannten Verbauungen der Gewässerufer waren ein Schutz für die Ufergrundstücke und für die Stabilität der Brückenauflieger. PH gibt aber hier nicht so einfach nach, denn dieser Streit mit dem Magistrat ist in den Ausgaben des Marktes für Botengänge noch bis ins Jahr 1686 zu finden.
Im Jahr drauf - 1673 - erhält er vom Magistrat eine empfindliche Geldstrafe von fast 2 1/2 Gulden.

StA Kötzting MR von 1673 Seite 10

"Pauluß Hofman burger und Miller uf der Saagmihl alhir, ist umb willen er der Marckhtfreyheit und underschidichen Verpots zuwider oberhalb des Fahls Fluder Holz erkhaufft, auch selbiges zu praejudiz der Markhtlehen zum Verkhauff nacher Regenspurg und der orthen verfiehrt, gestrafft worden 2 fl 17 xr 1 H."
Was war hier passiert: 
Dem Markt Kötzting wurde in seinen schriftlichen Marktfreiheiten  - und hier sind ausdrücklich nur die Besitzer der Marktlehen gemeint - das ausschließliche Recht zugestanden das Holz oberhalb Kötztings auf dem Regenfluss zu flößen (fludern).
Der Sagmüller war nun aber - trotz seines Berufes als Müller, er hatte natürlich berufsbedigt KOntakte und Wissen zu und über Waldbesitzer - kein Marktlehner und hatte gegen das Gesetz verstoßen, als er Blöcher auf dem Regen nach Regensburg hatte flößen lassen. 
Viele Zahlungen an den Sagmüller PH lassen sich in den Rechnungsbüchern finden für Leistungen ans Bürgerspital, für das Kommunbrauhaus, fürs Rathaus und natürlich für die Kirche und die Pflegerburg.
Im Jahre 1677 musste er sich vor dem Landrichter verantworten.
StA Landshut Rentkastenamt Straubing R 2380 Pfleggerichtsrechnung von 1677

"Einnamb an Geldtstraffen
und Gerichts Wänndlen
Verhör gehalten den 23. Marty -23 April - 3ten Juny - 3 August - dito 20. October und 4. 9bris.
Pauluß Hofmann burger und Müller zu Khözting, hat Wolfen Esstereicher, auch burger und Riembern daselbst, am Kernpauen auf den Gruber Gründten, die Säckh mit dem Sambkorn, mit ainer Schrodthackhen zerhaut. Dohalben mann ihme die Vergleichung aufgetragen, und mit Verweiß per 1/25 Pfund Regensburger Pfennige punctiert, thuet 34 kr 2 H:"
Die "Gruber Gründe" sind Flächen, die wenige Jahre zuvor der Markt Kötzting dem Kloister Rott hatte abkaufen können und diese Wiesen und Ackerflächen anschließen unter alle(! - auch die Häusler und nicht nur unter die Marktlehner) seine Bewohner aufgeteilt hatte. Jeder Kötztinger Bürger besaß nun einen kleinen Acker und Wiesenstreifen in dem Bereich zwischen dem heutigen Kreisverkehr und der Gärtnerei in Grub in der Gruberbach-Ebene und an den Hängen Richtung Süden.
1680 kam er wieder mit dem Markt in Konflikt und musste sich gleich zwei mal vor dem Magistrat verantworten. 
StA Kötzting MR von 1680
"Paulluß Hofman Müller uf der Saag, hat Amndreen Haslsteiner crafft des Rhatsprotokolls, folio 56 ainen Scholbm,en iniuriert, derselb aber dargegen unformblich retorquiert, weswegen man dann bede abgestrafft, alß den Hofmann per 1/2 Pfund Pfennige und den Haslsteiner umb 2 ßPfennige, welches trüfft 51 kr 3 H:" Hier gings also um eine gegenseitige Beleidigung während einer Ratssitzung.

Beim nächsten Fall gings um eine Schlägerei:

StA Kötzting MR von 1680
"Paulluß Hofman burger und Mühler an der Saag hat dem verpflichten Pfendter Gabriel Wallter, umb willen er seine Pferd gepfenndt mit Streichen angefallen, auß welcher Ursach dan man ihme lauth Prothocols folio 70 per umb 1/2 Pfund Pfennige punctirt thuet 34 xr 2 H:"

Was war hier passiert: in Kötzting gab es einen Flurwächter und im oberen Tor - dem Chamauer Tor - einen Stall in dem gepfändtete Tiere untergebracht wurden. Bei Vergehen geben das Weiderecht - zum Beispiel ausspannen der Pferde und in den gemeinschaftlichen Flächen grasen lassen - wurden die Tiere bis zur Bezahlung der Strafe für das Vergehen gepfändet.
In den Marktrechnungen von 1685 finden sich Ausgaben für Botenlöhne in Zusammenhang mit den mit "Paullusen Hofman habenten Strittigkeiten". Der Streit mit der neuen Mühle ist immer noch am köcheln.
StA Kötzting MR von 1685
"Von Verfassung aines Gegenberichts, wider mehrbedeuten Hofman ratione vorhabenter Pauung ainer ganz Neuen Saag, ist H: Doctor Johann Christoph Zimmermann, churfürstlicher Regimentsadvocaten zu Straubing bezalt worden 1 fl 30 xr

Der alt abgeprochnen Saag aber, und mit ihme Hofman dderentwillen abhabenten Uncostens Stritt, hat wegen des entganngnen Termins, den 4. 9bris mit ainem underthenigisten Bericht nach Straubing geschickht und dem mit 4 xr eingabgelt entricht werden miessen 40 xr."

1687 war wieder einmal eine saftige STrafe - zahlbar in die Marktkasse -* fällig. 1 Gulden 8 Kreuzer und 4 Heller - miteinander genau 1 Pfund Regensburger Pfennige - kostete die gegenseitige Beleidigung.
"Wie das Ratsprotokoll weiset, haben Paulus Hofmann, Buerger und Mueller an der Saag, und Augustin Schloegner, auch Buerger und Pader alhier, aneinander rdo Hundsvott und Schoelbmen iniuriert, somit daher widerumb umb 1/2 Pfund Pfennig gewandlt worden."
Das Jahr 1700 wird für den alteigesessenen Kötztinger Müller richtig teuer, er kommt gleich mehrmals in den Kötztinger Marktrechnungen auf der Einnahmenseite vor.
Die 34 Kreuzer - etwas mehr als ein halber Gulden - kann man ungefähr mit 75 - 125 Euro gleichsetzen, je nach Rechenmodell. Legt man einen Handwerkertageslohn von 18-20 Kreuzer zugrunde, dann bewegt sich die Umrechnung eher an/über der oberen Grenze.
StA Kötzting Marktrechnung von 1700
Hier muss er 34 Kreuzer bezahlen, weil er den Marktmüller Georg Billich einen Schelm genannt hat.

Bei seiner nächsten Verurteilung geht es um ein Thema, das Kötzting vermutlich lange umgetrieben hat:

StA Kötzting Marktrechnung von 1700
Das ist hat vermutlich einen eher makabren Hintergrund. PH hatte im Wirthaus, genauer beim Krieger - das ist das heutige Hotel zur Post - der Kellnerin Elisabeth Schmierl vorgeworfen " sye wehre an des Mauerers Todt schuldig". PH redet sich heraus, er sei falsch verstanden worden.....musste jedoch trotzdem wieder 1/2 Pfúnd Pfennige =34 xr und 2 H. bezahlen.
Dies ist einer der Funde, die man als Heimatforscher fast nicht glauben kann.....
IM September des Vorjahres war nahe des Roten Steges die Leiche des erstochenen Schreibers Gregor Mauerer gefunden worden, dessen Mörder nie gefunden wurde.

Der Mord am Roten Steg

PfA Kötzting Sterbeeintrag des Gregor Mauerer






Am 9. (September 1699) wurde der Schreiber Gregorius Mauerer ohne den Empfang der heiligen Sakramente begraben, welcher durch erlittene tödliche Wunden plötzlich verstorben war.
Dieses blutige  Ereignis KÖNNTE der Namensgeber für die schon immer bestehende schmale Brücke über den Regen gewesen sein
Im ehemaligen Carner - Nebenraum der St. Anna Kapelle innerhalb der Kirchenburg - sind heutzutage viele Epitaphien an den Wänden befestigt, die nach der Renovierung der Pfarrkirche dort nicht mehr passend gewesen waren. Darunter befindet sich auch Grabstein für den unglücklichen Gregor Mauerer.

Für eine Sonderbeilage des Kötztinger Bürgerfests wurde dieses "Drama" bereits einmal veröffentlicht.
Hier der Text dieses Grabsteins von einem unbekannten Dichter und vermutlich Frteund des Getöteten.

 
Dass dieser Mord die Kötztinger Gemüter berührte ist verständlich und vermutlich kochte auch die Gerüchteküche hoch, wer denn mit wem da etwas zu tun gehabt hatte.
Die Krieger´sche Bedienung jedenfalls wusste sich zu wehren und Paulus Hofmann musste wieder einmal bezahlen.

Danach ging er auch die Wirtin frontal an - Frau Agnes Krieger war die Großmutter des Wolfgang Samuel Luckner - indem er - allerdings ohne Beweis - behauptete, sie hätte ihn und seinen Sohn als Totschläger bezeichnet. Da er seinen Vorwurf aber nicht belegen konnte, musste er eben wieder blechen.... 34 Kreuzer 2 Heller.
Am Ende des Jahres wurde es dann noch einmal richtig teuer mit 1 fl 8 xr 4 H., sagen wir mal ca. 250 Euro.
"Paullus Hofmann Miller uf der Saag und Wolf Billich auch Miller alhir ist, umb selben in der Mihlvisitation die Sarchen (Einfassungen) uf 4 Mühlgäng sich umb 1 1/2 bis 2 Zohl zu weith befunden, ieder neben ernstlichen Verweis und dabey aufgetragner Besserung zaig Verhörs Proth. fol. 48 zu 2 fl 17 dr 1 H:"
Einer der Äusseren Räte des Kötztinger Marktrates hatte die Pflicht regelmäßig die Mahlmühlen zu kontrollieren in Hinblick auf Sauberkeit und korrektem Materialverbrauchs, es gab einen regelrechten Katalog an Kontrollpunkten und entsprechen festgesetzten Strafen bei Vergehen in diesen einzelnen Punkten, die teilweise ganz schön saftig waren. In diesem Zusammenhang steht möglicherweise auch die Tatsache, dass die Müller - hier die Mahlmüller - damals zu den unehrenhaften Berufen gehörten.
1702 durfte PH wieder einmal 1 Pfund Pfennige bezahlen - dieses Mal in die Kasse des Pfleggerichts - , weil er Andreas Reithmeier von der Englmühle geschlagen hatte.



Martin Hofmann und Anna Jakobe Peer


Schon 1689 hatte Martin Hofmann Maria(Anna) Jacobe, die Witwe des Kötztinger Bürgers Philipp Peer geheiratet und war mit dem Besitztitel ihres Marktlehens in der Marktstraße damit auch Vollbürger und später Mitglied des Rats geworden.
Am 7.12.1705 nun übergab der Vater - Hofmann Paulus, Wittiber, Bürger und Müller uf der Saag - die "mühl uf der Saag sambt Behausung Stoehl und Stadl auch beide Saagen, mit aller zu Dorf und Veldt angehörige Pertinentys" um 1400 Guzlden an seinen Sohn Hofmann Martin - des Rats und verheiratet mit Anna Jakobe -. 200 Gulden bei der Kirche Weißenregen, 120 Gulden bei der Schlosskapelle in Grafenwiesen und 100 Gulden in die Erbschaft der "Fünckhischen Pupillen" - also der Kinder einer Familie Fink - mussten übernommen werden. Der alte Herr ließ sich die freie Herberge "uf der Mühl in der obern Stuben" schreiben.
Am 23.9.1707 macht der alte Müller dann sein Testament. Da er bereits zu schwach gewesen war, um selber vor dem Magistrat - welcher damals auch die Arbeit eines heutigen Notariats verrichtete - bat er darum, dass Ratsmitglieder bei ihm vor Ort, seinen "Letzten Willen" protokollieren möchten.
3 der Kötztinger damaligen Kammerer: Johann Märckhl, Hans Hofmann und Joseph Hueber kamen in seine Wohnung und nahmen das Protokoll auf.
Er wolle auf "unser Lieben Frauen Gottsacker", also auf dem damaligen Friedhof rund herum um die Pfarrkirche begraben werden, wobei nach seiner Beerdigung 37 (!) Gottedienste gehalten werden sollten.
100 Gulden, die sein Sohn Martin ihm noch vom Kaufpreis schuldig sei, vermache er der Pfarrkirche Kötzting. Von den Zinsen dieses Kapitals (5 Gulden jährlich) solle ihm alljährlich bei der Wiederkunft seines Todestages eine Jahrtagsmesse gehalten werden.
Der er - seine Frau Apolonia war bereits am 16.10.1704 verstorben - am 21.5.1706 noch einmal geheiratet hatte - seine neue Frau war Maria Primpf, eine Chamer Bürgerswitwe  - setzte er auch ein rechtmäßiges Legat für seine Ehefrau aus, der er ihr eingebrachtes Heiratsgut von 23 Gulden einfach verdoppelte. Sein restliches Vermögen solle gleichmäßig - brüderlich und schwesterlich ohne Streit - geteilt werden.
Knapp vier Wochen später, am 21.10.1707 verstirbt Hofmann Paul, als "senex molitor" bezeichnet, also als greiser Müller. 
In der Jahresrechnung des Marktes von 1709 traf es auch den Nachfolger mit einer STrafe nach der Mühlenvisitation; die "Mühlgäng" wurden "paufellig erfunden". 
Im Jahre 1709 konnte er "die sogenannt Altwiesen beim Rabenweiher, so vorhero dem Marktdiener genuzt, durch den Regenfluß aber starckh abgerissen worden per, 80 fl verkhaufft, so hierher in Empfang khommen. 
Im selben Jahr steht ein Eintrag über den Marktbrunnen bei St. Veith, damals noch ein hölzerner Brunnkhar. Ganze 60 Gulden erhielt er dafür, dass er "das Wasserchor bey St. Veith gedingtermassen mit allem Zugehör aus guetten fehrnholz von Neuem erbaut" hatte. 
Im Jahre 1713 muss er ein weiteres Pfund Pfennige berappen, weil er "ohne Hausmetzger" erin Schwein hatte schlachten lassen.
Im Jahre 1714 endete die Ära Hofmann auf der Sagmühle.
Am 16.5.1714 verkauften Martin Hofmann, des Rats, Bürger und Miller uf der Saag und Jakobe seine Ehefrau die "die Saagmühl mit aller Mühl und beiden undern und obern Saggäng nebst der Kastnerin Wiese" um 2540 Gulden an den Stadtamhofer Bürger und Bäcker Mathias Peyerl und seiner Ehefrau Maria Apolonia. Mittlerweile waren die verschriebenen Grundschulden auf 800 Gulden gestiegen, darunter alleine 500 Gulden bei einem Herrn Schmidt, Bräumeister in Birnbach.
Er selber behielt sich "die under Saag zum Gebrauch bis St. Michaeli"


Mathias Peyerl und Maria Apolonia



Nur gut ein Jahr blieb das Ehepaar Peyerl in Besitz der Mühle, am 1.6.1715 wurde der Verkauf regelrecht rückwärts abgewickelt. 2400 Gulden standen nun als Kaufpreis in der Urkunde, wobei erneut die Kastnerin-Wiese ausdrücklich erwähnt wird, die dem oben erwähnten Birnbach Braumeister als Sicherheit verschrieben war. 

Martin Hofmann


Der mittlerweile verwitwete Martin Hofmann verkaufte am 5.9.1718 die Sagmühle (nur diese) um 1600 Gulden an den Müller aus Nösswartling Hans Georg Karl und dessen Frau Dorothea.
Die "Kastnerinwiese" und die "herunder Sag", also die Filialsäge am Regen, wurde nicht verkauft und nur die Grundschulden bei den Kirchen in Grafenwiesen und Weißenregen mussten übernommen werden. Die Kastnerinwiese muss erneut als Sicherheit für den Braumeister in Birnbach herhalten; allerdings mit dem Zusatz, dass Hofmann die Schulden binnen drei Jahren zurückzuzahlen habe.

Einschub
MH hatte sich ja die "herunder Saag" vorbehalten und wurde jetzt als "Bürger und Sagschneider" tituliert. Als solcher hatte er sich einen Streit mit den Amtskammerern geleistet, was ihm sogar eine Stockstrafe eingebracht hatte. 3 Stunden lang war er in den Stock gespannt, "umb er vorigen und ietzigen Cammerer vor Hundtsfott und Schliffelbueben ausgerufen".
Einschub Ende

Hans Georg Karl und Dorothea


In Folgejahren müssen die beiden alle Schuldbriefe neu auf ihren Namen ausstellen lassen und leihen sich auch noch zusätzliches Geld von ihren eigenen Verwandten. Das Ehepaar Karl konnte sich nicht lange auf der Sagmühle halten und verkaufte am 21.8.1720  - zum selben Preis, wie sie sie gekauft hatten - die "Sagmühle, sambt der obern Sag" an den ledigen Tenglmühler Mühlknecht Simon Kellnhofer. Neben den Schulden bei den Kirchen waren auch noch 400 Gulden Restsumme an Martin Hofmann anhängig.

Kellnhofer Simon


15 Gulden musste Simon Kellnhofer noch bezahlen, um das Kötztinger Bürgerrecht zu erhalten. Dieser führte sich gleich gut in Kötzting ein; noch im Jahr seiner Ankunft erhielt er eine Strafe vom Magistrat aufgedrückt, "umb er den Adam Widtmann, ledigen Bürgersohn alda vorgeworfen, er hette die sogenannte Gabriel Verschl geschwängert"
Natürlich hat keiner der letzten Mühlenbesitzer sich Gedanken um die reparaturanfällige Mühle gemacht, weshalb auch Simon Kellnhofer gleich bei der Mühlenvisitation auffällig wurde und eine Strafe bezahlen musste. Einer seiner Mühlsteine war zu hohl, dafür der andere zu bucklig gewesen, was ihn 34 Kreuzer kostete. Am 29.11.1723 kam es zu einem Zwangsverkauf, da Simon Kellnhofer schon lange auf der "Vergandterung" gestanden habe.
Der Verkauf stand jedoch unter dem Vorbehalt des Bürgerrechtskaufes. Sollte also ein Kötztinger Marktlehner innerhalb einer festgesetzten Frist das Anwesen kaufen wollen, müsste der Vertrag rückwärts abgewickelt werden, allerdings ohne finanzielle Nachteile des Erstkäufers.
Der Deggendorfer ledige Müllersohn Hans Wolf stiegt mit 950 Gulden in den Zwangsverkauf ein.


Hans Wolf


Einsprüche von Seiten der Kötztinger Bürger waren zwar  nicht erfolgt, aber Hans Wolf konnte trotz Aufforderung von Seiten des Marktes die Mühle nicht bezahlen, weshalb von Seiten des Marktes am 15.2.1724 der Rückkauf angeordnet wurde. Nachdem 
Nachdem das ganze aber seine Zeit benötigte, vertauschte und verkaufte Hans Wolf  "die Sagmühle in Kötzting" gegen die Mühle in Mintraching eines neuen Käufers. Wolf Reitmeier, Klostermüller aus Metten wird nun der neue Kötztinger Sagmüller. 

Wolfgang Reitmeier


Auch er bezahlt seine Bürgeraufnahmgebühr von 15 Gulden in die Marktkasse und wird als "Klostermüller aus Metten" nun der "Müller uff der Saag" in Kötzting. Er verblieb aber anscheinend selber noch häufig in Metten, denn bei der Übergabe an seinen Sohn Hans Georg am 21.10.1727 wird er immer noch als Hofmarksmüller in Metten tituliert. Die Übergabssumme betrug 1050 Gulden.

Hans Georg Reithmayr und Anna Maria

Schon 1725 hatte HG Reithmair die "die sogenannte Hofmannische Schmidtsaag zwischen der Saagmühl und Hammerschmidten deroorthen entlegen" um 350 Gulden vom zwischenzeitlichen Besitzer Albrecht Moresch gekauft und konnte somit für eine gewisse Zeit beide Mühlen wieder in einer Hand halten.


HStA München Landshuter Abgabe KL Rott B4 1727-1736

In einer Kirchentrachtliste des Klosters Rott findet sich in der Tabelle "Georg Reittmayr, Sagmihl". Auch er wurde gleich im ersten Jahr seiner Zeit als Müller erwischt und musste eine Mühlstrafe zahlen. Sein Vergehen: "ist wegen der aufm untern Gang umb ain Zohl zu weite Zarch auch auf beeden Gängen in dennen Stain und Lauffen 2 Mässl zuviell befunden Mehls".
Mit einer Schuldverschreibung über stolze 1000 Gulden beim Kloster Gotteszell versucht  Georg Reithmeier seine Verbindlichkeiten zu bündeln.
1731 erwischt es auch ihn mit einer Mühlstrafe - fast 2 Gulden muss er bezahlen - weil "am ersten und anderten gang 2 Köpl Mehl zuvil befundten und seint auch 2 Schauffel im Waserradt abgängig gewesen." Weshalb er auch für das leicht beschädigte Wasserrad eine Strafe bzu bezahlen hatte, ist mir nicht ganz klar, die Wichtigkeit der Säuberung der nachgeschalteten Mahlgänge jedoch schon.
1735 verpachtet HG Reithmayr seine " Schnittsag mit 2 Gängen unterhalb der sogenannten Saagmahlmühl entlegen" an seinen Sohn Mathias zunächst einmal auf 4 Jahre.
Schon vor Ablauf der 4-Jahresfrist mit dem Sohn verpachtet HG Reithmayr seine "Schneittsaag unterhalb der Saagmahlmühl" an den Kötztinger bürgerlichen Fludermann Hans Adam Greil um 100 Gulden für 3 Jahre.

Kloster Gotteszell



Im Jahre 1735 kommt dann zunächst das vorläufige Aus für HG Reithmayr auf der Sagmühle, hochverschuldet überlässt HGR nun das Anwesen dem Kloster Gotteszell, das ja der Hauptgeldgeber gewesen war. Im Kaufvertrag sind auch zum ersten Mal einige Gerätschaften aufgeführt, die zum Inventar der Mühle gehört hatten:
"ain Kisshammer
2 flach Hämmer
ain hebeissen
3 Mallschäffl
4 Underschiedlich Sieb
2 Multern
2 Körwisch
ain altes paumbsail
im übrigen ist sonderbar gemacht worden , das die  Reithmeierischen Eheleuth die Saagpaumb in das zu bemelter Müll  gehörige Weyerl derselben zu deren Untern Schnidtsaag bedürfftige  Paumb anziehen und aufbehalten dörffen, herentgegen aber zu der oberen gleichfalls zur Müll gehörigen Saag zu nuzen sovil was auf  derselben geschnitten werden können, davon zunemmen befugt seye,  das am Weiherl befindliche Prickhl wardurch man bemelte Plöcher  treibet hat ain Inhaber der Mühl sambt dem fordern und hintern  Theill bei iedem orths zeigenten pflastern in paulichen Wüthen  zuerhalten, daß man ohne beschwerdte daryber fahren und treiben  könne.
Mit diesem annexo, daß wan die Reithmeier die untere Saag  verkaufen wurden, das ain Inhaber der Müll allzeit vor ainem  Fremdten den Zuspruch hette."
Das verkaufende Ehepaar durfte also den Baumweiher benutzen, dafür musste sich das KLoster als der neue Inhaber verpflichten, die Brückenköpfe beim Baumweiher auf beiden Seiten in Ordnung zu halten (Pflastern). Darüber hinaus hätte das Kloster bei einem Verkauf der unteren Schneidsäge ein Vorkaufsrecht.
 

Adam Widtmann und Katharina


Johann Balthasar Scheich, der Klosterrichter aus Gotteszell verkauft am 6.6.1739 die "vom Prälaten am 9.8.1735 gekaufte Sagmahlmühl" um 1125 Gulden an Widtmann Adam und dessen Frau Katharina. 
In den Folgejahren erscheinen die üblichen Umschreibungen der Schuldverschreibungen.
PfA Kötzting KR von 1749
"Johann Adam Widman dess Äussern Rhats burger: und Müllern uf der Saag alhir zu Közting, dan Catharina dessen Eheweib, sint zu deren Unumbgänglichen Hausnotturfft....."
Bereits am  15.10.1725 hatte Adam Widtmann, der Sohn des Kötztinger Marktmüllers Andreas Widtman, Katharina Buchner, die Tochter des Gossersdorfer Gerichtsschreibers Georg Benedikt Buchner geheiratet.


Einschub
Im Jahre 1741 kommt dann das Ende für die Filialmühle, die der Markt - siehe oben - eh nie wollte, den Bau aber nicht verhindern konnte.
Mit Datum des 15.12.1741 verkauft der Markt, der zwischenzeitlich die Mühle von Georg Reithmayr erkauft hatte, auf Abbruch an den Fessmannsdorfer Müller Jakob Hofbauer, der damit vermutlich die später "Geigerlutzenmühle" oberhalb Fessmannsdorf für seinen Schwiegersohn errichtet hatte.
Im Vertrag heißt es wörtlich, der Markt verkauft "die Schnittsag , die sie von Georg Reithmayr, Klostermüller zu  Wittenberg erkauft haben, wie selbe von Holzwerch auf erbaut ist sambt all darbey  verhandtenen Rödern und Eisenzeug Käufer muß auf seine Kosten abbrechen und alles hinwegbringen.
Einschub Ende


Auch bei der Sagmühle selber geht es munter weiter mit dem Besitzerhopping.
Am 12.3.1751 erwerben Lorenz Robl und seine Frau Ursula vom Ehepaar Widtmann die Sagmühle um 1250 Gulden.

Lorenz Robl und Ursula Schreyer


Der vom Zittenhof abstammende Lorenz Robl musste für das Kötztinger Bürgerrecht nun bereits 20 Gulden bezahlen und durfte gleich noch 2 Gulden im selben Jahr drauflegen, weil auch er bei der Mühlvisitation auffällig geworden war.  Es erwischte dabei zwar auch die anderen Müller, aber bei ihm wars wohl besonders schlimm, denn die 2 Gulden waren eine eher außergewöhnlich hohe Strafsumme. Im Einzelnen hieß es: "ingleichen ist der Lorenz Robl, Mühlers in der Saagmühl, ganz unrein erfunden worden, dahero würdt gedachter Robl per 1 fl und wegen im Pritligsten gerissenen 2 Führhang nitmünder zu 1 fl in toto also multriert worden per 2 fl". 
Erst nach dem Kauf der Mühle schloss das Ehepaar einen eigenen Heiratsvertrag, weil die Ehefrau Ursula stolze 500 Gulden in die Ehe mit eingebracht hatte, weshalb ihr nun die gemeinsam gekaufte Sagmühle als Sicherheit widerlegt wurde.
1752 werden die Grundschulden der Vorbesitzer auf das Ehepaar Robl umgeschrieben - 360 Gulden von der Kötztinger Pfarrkirche und 30 Gulden beim Bürgerspital mussten übernommen werden.
Am 29.8.1755 verkaufte der Markt Kötzting die Wöhrtinsel - die kleine Hofmannsche Sagmühle, die auf dieser Wörth erbaut worden war, war ja mittlerweile abgerissen - um 112 Gulden an das Ehepaar Robl mit dem Vertragszusatz, dass man "den Käufer mit der Viehtrifft  von Gaissen nit geschweren lassen wollte."
Offensichtlich wurden die Kötztinger Ziegen an dieser Stelle durchgetrieben, was nun nur noch eingeschränkt durchgeführt werden solle.
1757 erhält Lorenz Robl,"in Ansechung dess erlittenen total Brundst Schadens 3 Freyjahr", die von der Rentmeisterischen Umrittskommission angeordnet worden waren und einen Wert von fast 6 Gulden ausmachten. Im Vorjahr waren ihm sogar sämtliche Abgaben erlassen worden, was einen Betrag von mehr als 9 Gulden ausmachte. 
Nach seinem Brandschaden benötigte Lorenz Robl vermutlich Bargeld, denn 1757 trennte er sich gleich wieder von der 1755 erworbenen Wörthinsel und verkauft diese zurück an den Markt, die das Stück Wiese gleich weiter an Wolfgang Samuel Luckner veräußert. Robl machte zumindest keinen Verlust bei dem Deal, da er 124 Gulden für die Flussinsel erzielen konnte.
Im selben Jahr muss er aber auch eine Strafe bezahlen, dieses Mal gings um das Vergehen des "Alleinehütens". Er hatte ein/sein "Schwein lauffen lassen, und dem Jakob Hofbauer in das Feld gangen". Sein Schwein hatte also unerlaubterweise beim Nachbarn gefressen und, ob Absicht oder nicht, dies war verboten.
Ursula Robl, seine Ehefrau, war im Zeitraum, 1755/1756 verstorben - in den Kötztinger Matrikeln ist darüber nicht zu finden - und Lorenz Robl verheiratete sich ein zweites Mal. Da Kinder aus erster Ehe vorhanden waren und seine erste Ehefrau eine ansehnliche Summe mit in die Ehe eingebracht hatte, war ein "Kindervertrag" nötig geworden, um deren rechte zu sichern.
Aus diesem Vertrag erfahren wir auch Details über den Brandschaden.
StA Landshut Markt Kötzting Briefprotokoll von 1758 Seite 14

"Kündervertrag weg. mütterlichen Guetts per 360 fl
Lorenz Robl Burger und Müller an der Saag alhir zu Közting selbst anwesend bekennt zwar hiermit..."
Noch zu Lebzeiten seiner ersten Frau sei er von einer "solchen Feuersprunst  haimbgesucht worden, in welchen nit allein sein Haus, Mühl, S:V:  Stahlung sambt aller vorhandten gewest Viech, sondern auch die  erst kurz zuvor ganz neu erhobene Saag mit allem Mühlwerkzeug und  anderen Hausgeräthschaften völlig in Rauch aufgegangen.
Durch diesen Vertrag erfahren wir auch den Familiennamen seiner (ersten) Ehefrau. Sie war eine geborene Schreyer und stammt aus Chamerau.
Lorenz Schwager, der Chamerauer Müller Wolfgang Schreyer, garantierte nun mit 360 Gulden für die beiden Kinder Johannes und Joseph.
Im Vertrag war die Rede davon, dass der Brand noch zu Lebzeiten Ursula Robls gewesen war.

Lorenz Robl und Maria Katharina Lärnbecher



Am 3.5.1756 heiratete der Müller und Witwer bereits die aus Cham stammende Mehlhändlerstochter (farinarius) Maria Katharina Lärnbecher. 
Damit kann man den Brand wohl auf das Winterhalbjahr 1755/1756 eingrenzen.
Kleines Detail am Rande: Am 19.2.1757 wurde ein uneheliches Kind das Kötztinger Sagmüllers auf den Namen Magdalena Dorothea getauft, das er mit Anna Maria Schmidt gezeugt hatte. 
Rechnet man hier grob die 9 Monate zurück, so landet man mit dem Zeugungstermin für dieses Mädchen ziemlich genau beim Hochzeitstermin mit seiner zweiten Ehefrau........Ts,Ts,Ts.
Im Jahre 1759 lässt er sogar 4 Ochsen alleine auf die Weide, was ihn nun nicht mehr eine Kleinigkeit, sondern fast 2 Gulden kostet, eine Stange Geld für solch einen Weideschaden.
Am 21.6.1787 übergibt Lorenz Robl seine am "12.03.1759 gekaufte Sagmühl, mit dem Acker gleich oberhalb der Behausung,
die nach dem Mühlbach entlegene Grumethwies,
wie beide Stück  dermall richtig verzaunet, weiters
das hinterhalb des Bachs  entlegene kleine Wiesfleckl
nebst dem unweit davon entlegenen  Hugläckerl."
In diesem Zusammenhang ist schon interessant, dass er seine eigenen Besitzungen "richtig eingezäunt" hat, um sie vor unrechtmäßiger Beweidung durch die Weidetieren anderer Kötztinger zu sichern."
1800 Gulden beträgt der Kaufpreis.
 s
HStA München Landshuter Abgabe KL Rott B5 von 1777-1800

Auch in dieser tabellarischen Kirchentrachtliste für das Kloster Rott kann der Übergang belegt werden.
"Lorenz Johann Robl Sagmihl" .
Katharina Robl - Sagmüllerin genannt - starb mit 55 Jahren am 28.9.1786, ihr Ehemann, Lorenz Robl am 8.12.1789 mit 66 Jahren..


Johann Robl und Maria Anna Achatz




Am 19.6.1787 heirateten  Johann Lorenz - der nunmehrige Kötztinger Sagmüller - und die Viechtacher Bürgerstochter Maria Anna Achatz.
Als im Jahre 1789 der Ausnehmer Lorenz Robl verstorben war, wurde ein Vertrag über sein Erbe errichtet, aus dem wir einen ganzen Familienbogen der Kötztinger Müllerfamilie erfahren.
566 Gulden gab es aus dem väterlichen Erbe zunächst noch zu verteilen:


"Erben:
Johann Robel Inwohner zu Kötzting
Joseph Robel bürgerlicher Häusler         
[das sind sicherlich die beiden Kinder erster Ehe]
Anna Maria des bürgerlichen Fleischhackers SAtephan Dimpfels Ehewürthin, statt welcher ihr Ehemann anwesend.
Katharina und
Christina Roblin beede ledig, doch vogtbaren Stands, welche beede unter Beystandschaft des Franz Robel Zittenhofs Inhaber, zugegen, und
Lorenz Robel leediger Schuhmacher Gesell welcher gegenwärtig unwissend wo, Lamndesabwesend ist, und folgbar ex officio vertretten wird.
"

566 Gulden an Bargeld betrug das Vermögen des Verstorbenen, dem jedoch auch noch eine ganze Reihe von Ausgaben gegenübergestellt wurden.
Gut 28 Gulden kostete die Beerdigung, weitere gut 8 Gulden die Messen, die der Verstorbene angeordnet hatte. Die Kleidung des Vaters, wurde unter die Geschwister verteil, was einen Wert von  erneut 28 ausmachte, der berücksichtigt werden musste.
Dem abwesenden Bruder wurde ein "blautucherner besserer Rock samt dem Kamisoll, ein blautüchener Mantel, und 2 sylberne Ringel .... welche alles bis zu seiner Zurückkunft in guter Verwahrung aufzuhehalten komt" im Schätzwert von 12 Gulden zugesprochen.
Das Zimmererwerkzeug, 6 Klafter Brennholz und eine 1 Kuh mussten noch bewertet und in die Rechnung mit einbezogen werden. Über viele Seiten hinweg wird nun hinzugezählt und abgezogen, was die einzelnen Erben bereits im Vorhinein vom Vater erhalten, was ihnen aus dem Überrest noch zustünde und was die "Objekte" an Wert hätten, die sie bereits/oder ab nun erhalten hätten/würden.
Erst 1791, also 4 Jahre nach seiner Heirat, schließt er einen Heiratsvertrag mit seiner Viechtacher Ehefrau, die stolze 700 Gulden an Heiratsgut mitgebracht hatte.


Decker Joseph und Anna Maria

als Pächter und sehr kurzzeitige Besitzer


1792 leiht sich das Roblsche Ehepaar 530 Gulden vom Kötztinger Marktlehner Joseph Decker und verpachtet dann sogar die Sagmühle auf 6 Jahre lang an diesen für den üppigen Preis von insgesamt 1080 Gulden. Dem Vertrag ist ein umfangreiches Inventarium beigelegt.
Es gibt die Vereinbarung, dass die Stift von "ingehenden Monath November zu Allerheiligen ihren Anfang nehmen und 6 volle Jahre nämlich bis zu solcher Zeit 1798 andauern, auch auf keine andere Arth unterbrochen werden  ausser durch einen Todtfahl der contrahierenden Paertheyen."
 
StA Landshut Markt Kötzting Briefprotokoll von 1792

"Beschreibung respect: Schätzungs Protocoll
Über den Stand der burgerlichen Saagmühl zu Koetzting, un der dabey befindlichen Mühlö: Requisiten, dann Haus: und Baumanns Fahrnuß, als diese der Possessor Johann Robel dem Joseph Decker bürgerlichjen Marcktlehner auf 6 Jahr verstifftet hat: den 25ten Oct. ao: 1792
Herr Amtskammerer Georg Windorfer
Johann Michael Steinbrecher 
Marktschreiber

Schätzleuth
H: Jakob Schafner, und H: Michael Liebl des Raths, und bürgerliche Marktlehner, dann Georg Obermayr bürgerlicher Zimmermeißter.
Mühl Requisiten
Auf den 3ten zuerrichtenden Gang ist vorhanden:
1 Obereisen, Stang, und Kumpf alles Gut
1 Pfändl gut
1 Kastel und 2 Beitlring auch gut
2 Zapfen 5 Ring und 1 Eiserner Gründl alles gut
1 Kampprad, daran muß eine neue Fehlen gemacht werden.
1 Bodenstein 2 1/4 Zohl hoch ohne Haufen
1 Läufer poer 2 1/2 Zohl und 1 dazu gehörig Einsernen Ring

Aufm 1ten Gang

1 Bodenstein per 14 Zohl ohne Hauffen
1 Lauffer per 4 zoll auch ohne Hauffen"


2ter Gang
1 Bodenstein per 9 Zoll wie die obigen
1 Lauffer per 3 Zoll
Bey diesen 2 Gängen sind alle übrigen Notdurften vorhanden, und im guten Stand

In der Mühl und Saag

2 gute Beutel
5 gute Mehl Schäfeln
3 SPitzhämmer
2 brait Hämmer
1 Rißhammer alle gut
1 Neues und
3 alte Süb
2 Sauberer zum Koppen
2 Barthwisch
2 Hebeisen, das erste 2 Schuh 11 Zoll
das zweyte 2 Schuch 8 Zoll lang
1 Alte Windmühl
1 altes Metzuen Maaß, mit 1 eisern Raif ohne Steeg
1 alter Leichter
2 Spitzmultern
1 Mitlmässiges Baum Sail mit gutem Schlußhacken
1 Schremeisen samt Schraufen Schlüßel
1 Saagblatt in der Breiteinclus der Zähnen 9 3/4 Zoll
1 Schlifstein mit eiserner Stang vom Mittel 8 3/4 zoll beritt


"An Baufählen in samentlichen gebäuden hat sich nichts wesentliches bezeugt, nur sind im obern Stock an 4 Fenster Stöcken die Gläser sehr ruinös.
2 Kühe in die Estimation  30 fl
2 Frischling ad 20 
2 Färtjl Altheu und
2 Färtl Grumet
1 Schober ockenstrohe

Churfürstlicheer Baan Markt Koetzting."

Im Jahre 1795 wird es dann zunächst turbulent. Als erstes wird am 13.1.1795 der Verkauf der Sagmühle beurkundet. Am 13.1.1795 erwirbt der Marktlehner Joseph Decker - siehe der 6 jährige Stiftskontrakt von oben - die Sagmühle um 3600 Gulden vom Melberehepaar Robl Johann und Maria Anna.
Soweit so gut --- aber nicht unter den damaligen Rechtsbedingungen im Markt Kötzting.
Am 28.10.1795 wird der obige Verkauf - zum identischen Preis - rückabgewickelt, weil es zu einem Einspruch innerhalb des Familienverbandes gekommen war.
Frau Katharina Sechsschillinger, eine Viechtacher Tuchmacherin und die Mutter der Verkäuferin - zur Erinnerung: Johann Robls Ehefrau Maria Anna stammte aus Viechtach -, legte Widerspruch gegen den Verkauf ein und bekam Recht, weil sie "näher" mit der "Erstverkäuferin" verwandt war.
 

Mathias Sechsschillinger


Noch im selben Jahr erwirbt Mathias Sechsschillinger des Kötztinger Bürgerrecht, für das er 20 Gulden bezahlen muss und später noch einmal 2 Gulden Aufnahmetax und 1 Exerziergulden. Die Behörden waren damals schon sehr kreativ, um neue Einnahmen zu generieren.

StA Kötzting Marktrechnung von 1795
Mathias Sechsschillinger bürgerlicher Saagmühler
Ich vermute mal, dass Mathias Sechsschillouinger der Ehemann der Katharina gewesen war, die ja damals per definitionem als Frau nicht das Kötztinger Bürgerrecht erwerben konnte, auch wenn sie die Besitzerin gewesen war.

Drei Jahre später das nämliche Spiel. Johann Weber, ein Söldner und Müllersohn von der Steinmühle bei Viechtach bezahlt seine Gebühren an die Marktkasse und er wirbt - mit allen Nebenkosten - das Kötztinger Bürgerrecht. Am 5.7.1798 wird dann der Verkauf verbrieft. Um stolze 4900 Gulden wechselt nun die Kötztinger Sagmühle erneut den Besitzer.

Johann Weber und Anna Maria Kagerbauer

Der frischgebackene Kötztinger Sagmüller schließt am 2.1.1800 mit der Viechtacher Müllertochter Anna Maria Kagerbauer einen Heiratsvertrag. Seine Braut bringt ihm 1200 Gulden an Mitgift in die Ehe.
Dem jungen Müllerpaar war keine lange Zeit gegönnt, denn bereits mit 36 Jahren verstarb der Müller Johann Weber am 23.9.1807 an Lungensucht, nur 3 Wochen nach der Geburt seines dritten Kindes, seiner Tochter Anna Maria, die ihre Geburt jedoch auch nur um 5 Wochen überlebte, es waren harte Zeiten für sie Sagmüllerin.
Die junge Mutter brauchte  - 3 Kinder hatte sie ja noch zu versorgen - schnell wieder einen Ehemann und Versorger und fand ihn in dem "Inwohnersohn und gelernten Mühljungen" Johann Aubeck aus Ribenzig. Der Heiratsvertrag vor dem Magistrat trägt das Datum des 19.10.1807. Es steht zu vermuten, dass dieser "Deal" bereits zu Lebzeiten des im Sterben liegenden Sagmüllers eingefädelt wurde.
Die kirchliche Hochzeit wurde am 28.12.1807 geschlossen.


Johann Aubeck und Anna Maria Weber


Nun also wieder 20 Gulden (plus Zusatzkosten) für das Kötztinger Bürgerrecht für Johann Aubeck.
Wenige Jahre später wurde in Bayern der Häuser- und Rustikalsteuerkataster angelegt und unter der - vorläufigen und später korrigierten - Hausnummer 83 findet sich unser Johann Aubeck mit einer detaillierten Besitzbeschreibung.
StA Landshut Rentamt Kötzting B 27

Hier finden wir nun die erste Beschreibung des Hauses und eine Auflistung der Grundstücke, die 1811 zur Sagmühle gehört hatten.
"Markt Koetzting
Nro LXXXIII
Johann Auböck
Das gemauerte Haus mit dabei Stall und höölzernen Stadel, die Mehlmühle und Schneidsaag
(Grchtbar zum k: Landgericht Koetzting
Ludeigen
Gattergilt zum k: Rentamt Kötzting

Den Acker auf dem Schusterbergl  (PlNr: 152 ab)
Der Leibthumsacker am Mühlbach (
PlNr: 898)
Die zweimahdige Wiese unter der Saag  (PlNr: 899
Das zweimahdige Grasgartl 
 
Nutzantheil an den noch unvertheilten Gemeindegründen
Von dem vertheilten Strohhof bei Grub: 
 (PlNr: 728)
1 Acker
Der Acker hinter dem Schrankenkeller  (PlNr: 998 a+b)
Gemeindsantheil am Richtanger ao 1803 zur Wiese cultiviert
 (PlNr: 558)


"Der aus den Pfleggründen zu Koetzting erkaufte Hängacker an der Blaibacherstraße (PlNr 1058a, 1059 a+b, 1060)
Im Jahre 1825 wird Johann Aubeck Mitglied in der zweiten "Kammer" des Marktgemeinderats; er wird Gemeindebevollmächtigter.


Georg Weber und Katharina Gruber


Am 19.1.1828 übergibt Johann Aubeck die Mühle um 2900 Gulden an seinen Sohn Georg Weber, also den Sohn aus der ersten Ehe seiner Frau, Anna Maria geb. Kagerbauer.
Im selben Jahr noch, am 7.10.1828 heiratete der junge Sagmüller die Neukirchener Schustertochter Katharina Gruber.
StA Landshut Rentamt Kötzting Umschreibeheft 1811-1840
 
"Den 19. Jänner 1828 hat Johann Aubeck Mühler zu Kötzting deßen ludeigene Mühlanwesen derorten an seinen Sohn Georg Weber samt alles Zubehör um 2900 fl: übergeben. Sonst ohne Änderung."
Lange bleibt Georg Weber nicht auf der Mühle, schon am 25.1.1832 komm t es zum nächsten Wechsel.


Georg Penzkofer und Mühlbauer Anna


StA Landshut Rentamt Kötzting Umschreibeheft 1811-1840
 
"Den 25. Jänner 1832 verkauft Georg Weber Müller von Kötzting die hieneben bezeichneten Besitzungen nebst Miehl u. Schneidsaag Gerechtigkeit u den in dem Distrikte Weißenregen und Grafenwiesen angemerkten Objekten an Georg Penzkofer um 4900 Gulden sonst ohne Aenderung."
Und weiter geht`s; vier Jahre später der nächste Besitzerwechsel. Dieses mal wird getauscht.

Josef Kolbeck und Katharina Fischer



"Dem 13. Jänner 1836 vertauscht Georg Penzkofer Mühler von Kötzting die nachgenannten und die im Steuerkataster des Distriktes Weißenregen vorgetragen im Umschreibbuch denselben Distrikt ab Nro 158 genannten Besitzungen an Joseph Kolbeck gegen deßen ganzen Aschenbrennerhof zu Grabitz kgl Landgericht Cham ohne Aufgabe.
Das Wohnhaus samt Stall Stadl Mehlmühle und Schneidsaag
der Acker auf dem Schusterbergl
Leibthumsacker am Mühlbach
die zweimahdige Wiese unter der Saag
das zweimahdige Grasgartl
Nutzantheil an den noch unvertheilten Gemeindegründen
den Acker und die Wiese aus dem Strohhof bei grub, ehemals von Ludwig eingetauscht."

Wenige Jahre zuvor war in Bayern eine neue "Behörde" geschaffen worden, um die Gerichte zu entlassen und um in zivilen Streitsachen einen möglichen außergerichtlichen Vergleich zu erreichen.
Josef Kolbeck findet sich in der kurzen Zeit, in der er in Kötzting als Sagmüller arbeitete, gleich in vielen dieser Verhandlungen und zumeist als der angeklagte Teil.
Schon im ersten Jahr seiner Ankunft in Kötzting musste er sich den Vorwürfen einiger Anlieger wehren, weil er den Gruberbach höher angestaut hatte, als seine Vorgänger. "Ignaz Schrank Bräuer u. Consorten" klagten wegen Beschädigung ihrer Wiesen. Nach einem vorgenommenen Ortstermin einigten sich die beiden Seiten darauf, dass Kolbeck sich mit seiner Aufstauhöhe nach dem  Wasserstand zu richten habe.
StA Kötzting AA XVIII/12
"Auf Vorlesen unterschreiben zur Bekräftigung
(Ignaz) Schrank - Josef Holzapfel - Josef Kolbeck - Katharina Kolbeck - Johann Freymuth - Joseph Dirnberger.
"
Weiter geht´s mit einen vorbehaltenen Lohn:  am 9.11.1837
"Auf Klagen des Gg. Straubinger Mühlknechtes v. Gehestorf gegen den Mühler Jos Kolbeck v. Kötzting wegen schuldigen 8 fl 24 xr Wochenlohn, konnte alles Zuredens ohngeachtet ein Vergleich nicht erzielt werden; daher dem Kläger das Zeugnis ertheilt wird.
Laut Unterschrift
Georg Straubinger
Joseph Kolbeck"
Dieses "Zeugnis" war ein Schriftstück, das nun dem Kläger erlaubte, den Rechtsweg einzuschlagen.

Nun kommt zum ersten Male ein Vorbesitzer ins Spiel: dem 15. Febr. 1838


"Auf Klagen des Gg Penzkofer v. Grabitz gegen Jos. Kolbeck von Kötzting wegen Forderung und Gegenforderung konnte alles Zureden ohngeachtet ein vergleich nicht zustande gebrachte werden; daher dem Kläger das Zeugnis ertheilt wird.
Hz des Gg Penzkofer
Joseph Kolbeck
"

Der bei seiner Ankunft erzielte Vergleich hielt nicht sehr lange, denn am 12.9.1839 verklagten ihn die Grundstücksanlieger, weil er seiner Pflicht, den Gruberbach sauber zu räumen nicht nachkomme. Kolbeck, vom Magistrat zur Verantwortung gezogen,  erklärte freiweg, "daß er nun bisher noch keine Zeit gehabt habe u. vor allem die Wiesen gemäht werden müßten".  Er verpflichte sich aber "in der Zeit acht Tagen die Räumung zu vollziehen."

Aus dem Jahre 1840 stammt der Grundsteuerkataster des Marktes Kötzting.
StA Landsgut Grundsteuerkataster 5038
"Hausnummer 87 in Kötzting beim Sagmüller, Joseph Kolbeck
Das Haus mit realem Mahlmühl und Schneidsagrecht
Das Wohnhaus
sammt Mühlwerk mit 3 Mahlgängen und zwei Schneidsägen mit 2 Gängen aneinander, besonderem Stadl und Stall aneinander, dann Hofraum.
An Grundstücken sind aufgezählt:
Plnr: 728 das Stohhoffeld
Plnr: 830 a und b Gruberwiese vom Strohhof 
Plnr: 152 auf dem Schusterbergl
Plnr: 898 Leibthumsackerl
Plnr: 899 Sägwiese
Plnr: 152 Das Schusterbergl

Aus dem im Folgejahr errichteten Mieterkataster erfahren wir auch Details über das Wohnhaus selber:
Joseph Kolbeck Müller /: Hauseigenthümer:/
1. Hauptgebäude
I 1 Wohnzimmer und 1 Gewölbe dann die Mühle mit drey Mahlgängen und eine Küche.
II 2 Kammern und Getreideboden dann der Hausboden unterm, Dach

2. Nebengebäude
Eine Sägmühle mit 2 Saggängen
3. Nebengebäude
Eine Stallung

4. Nebengebäude
Eine Scheuer mit Dreschtenne.


Am 9.4.1840 wird die Ehefrau, Katharina Kolbeck, vor  das Vermittlungsamt zitiert.

"Auf Klagen der Katharina Raininger Inwohnerin v. Kötzting gegen Katharina Kolbeck Mühlerin v. hier, wegen der ersten zugefügten körperlichen Mishandlungen in Folge von Schimpfereyen u. üblen Nachreden konnte bey dem heutigen Vorstande nach dem die Tatsache von der Beklagten gänzlich widersprochen, von der Klägerin aber durch Zeugen erprobt werden will, ein Vergleich nicht zu Stande gebracht werden, daher der Klägerin das Zeugnis hierüber ertheilt wird.
Hz der Kath Reiniger
Katarina Kolbek"

Am 11. März 1842 meldete sich sogar die Vor-Vorbesitzerin, Frau Anna Maria Aubeck.
"Anna Maria Aubeck Häuslerin und Austragsmillerin von hier, stellt Klage gegen Joseph Kolbeck Müller von da, wegen Austragsforderung. Dieselbe bringt nehmlichen, Kolbeck habe ihr noch 27 Schütten Roggenstroh zu verabreichen, welche sie nun von ihm fordere."
Kolbeck erklärte, dass er der Klägerin lediglich 21 Schütten Stroh zu geben schuldig sei, er aber seinerseits für sie mehrere Fuhren durchgeführt habe, welche ihm die Klägerin zuerst bezahlen solle. Danach wäre er bereit die 21 Schütten Stroh abzugeben.

Am 17. August 1843 war dann wieder einmal Joseph Kolbeck am Zuge.
Dieser zeigte den Häusler Joseph Zach an, dass dieser ihm den Haferanbau auf seinem Schusterbergacker verdorben habe. Zach gibt den Schaden zu und versichert, dass dies nicht mehr vorkommen würde.

Im Laufe des Jahres 1844 ist er gleich vier mal vor dem Vergleichsamt.
Am 15.2.1844 verklagt er die Häuslerin Anna Zach, weil "diese sich immer herbeygehen lässt, die Kinder des Klägers bei jeder Gelegenheit mit gröblichen Schimpfworten zu überhäufen, und er müsste daher bitten, daß die Beklagte den Auftrag erhalten möge, seine Kinder sowie ihn selbst mit derlei Schimpfereien zu verschonen." Anna Zach verteidigt sich damit, dass sie von den Kindern beschimpft worden wäre und sie sich diese Behandlung auch nicht gefallen lassen könne. Da Kolbeck die Klage eingereicht hatte, erschien dem Magistrat die Aussage von Frau Zach nur als Ausrede, weshalb sie im Widerholungsfalle mit einer "empfindlichen Arreststrafe" rechnen müssen. 


Bei den nächsten Verhandlungen ist Joseph Kolbeck jedoch nicht mehr der Kötztinger Sagmüller, denn schon am 18.3.1844 gibt er seine Mühle ab.

Franz Vogl und Amberger Barbara

Der aus Eschlkam nun nach Kötzting ziehende Franz Vogl, hatte bereits im Jahre 1831 als Witwer die Kötztinger Müllertochter Barbara Amberger geheiratet. In erster Ehe hatte er am 20.8.1829 in Eschlkam in eine Bäckerei eingeheiratet und die Tochter des Hauses Katharina Kilger geheiratet.


"Angemeldet den 18. März 1844
Joseph Kolbeck HsNr. 87 zu Kötzting verkauft an Franz Vogl zu Eschlkam das Haus mit realem Mehlmühl und Schneidsagrechte ..... incl. der in den Steuergemeinden Arndorf und Grafenwiesen einlaufenden Besitzungen..... wie dieses Gesamtanwesen katastriert ist ohne Änderung um die Summe von 8000 Mark.
Unterschriften Joseph Kolbeck
Franz Vogl
"
Vier Tage nach der Besitzübergabe gabs schon Krach zwischen den beiden Parteien.
22. März 1844: Franz Vogl Mühler von Kötzting belangt bei den diesseitigen Vermittlungsamte seinen Anwesensgebkäufer Josef Kolbeck, Mühler von Kötzting deshalb, weil ihm Letzterer zwei Kühe, einen Pflug, zwei Wägen und verschiedene nötige Futtervorräte entzogen hat, die er mit dem Anwesen käuflich eigentümlich erworben hat. Der Beklagte erinnert, dass er durchaus jene Gerätschaften nur entnommen habe, die er nicht an den Kauf gegeben hat und könne daher auf einen Vergleich nicht 
eingehen."
Im April gings munter weiter:
11. April 1844: Anna Korherr, Bürgerin von Furth kgl. Landgericht Cham stellt bei dem dieseitigen  Vermittlungsamt  gegen den vormaligen Mühler Josef Kolbeck Klage auf ein ihm vor 23 Jahren 
gemachtes Darlehen  im Betrage von 29 fl dass er ihr bis heute nicht zurückgezahlt hat. Die Teile einigen sich dahin, dass Kolbeck seiner anwesenden Schwester Anna Korherr im Vergleichswege bar 21 fl vorzählet, die die Klägerin in Empfang nimmt, wodurch vorstehende Differenz als bereinigt erscheint."  
Im Juli desselben Jahres sieht Joseph Kolbeck sich abschließend Forderungen sowohl von seiten seines damaligen Vorbesitzers als auch von seinem Käufer gegenüber.
"18. Juli 1844: Johann Aubeck,  Austragsmühler zu Kötzting, dann Franz Vogl Mühler daselbst treten  gegen Josef Kolbeck, vormaligen Mühler von da, deshalb an, weil der Letztere sich weigere für das 
abgeflossene Jahr den verfallenen Austrag an ihn zu verreichen. Nachdem jedoch unter den Teilen keine gütliche Einigung zu erzielen war erfolgt Klage."

In diesem Geflecht von gegenseitigen und rückwirkenden finanziellen Beziehungen bleibt auch Franz Vogl gefangen, der mit der Mühle auch die vorherigen Verpflichtungen übernommen hatte.
18. Juli 1844: Johann Aubeck  - der Vor-Vor-Vor-Vorbesitzer - Austragsmühler zu K, dann Franz Vogl, Mühler daselbst, treten  gegen Josef Kolbeck vormaligen Mühler von da deshalb an, weil der Letztere sich weigere für das abgeflossene Jahr den verfallenen Austrag an ihn zu verreichen. 
Nachdem jedoch unter den Teilen keine gütliche Einigung zu erzielen war, Klage. 
Bei dieser Verhandlung war noch Joseph Kolbeck der Angeklagte und Franz Vogl nur indirekt beteiligt; zwei Jahre später gings direkt gegen Franz Vogl.
"29. Oktober 1846: Anna Maria Aubeck Austragsbürgerin zu Kötzting tritt gegen den Mühler Franz Vogl v. Kötzting klagbar an, indem der Letztere ihr 2 Schäffel Korn als Hälfte des Austrags zugestellt habe das bei der heutigen Vorzeigung als nicht  mässig erkannt wurde und bittet den Beklagten zur Zurücknahme und Austauschung gegen ein kastenmässiges Getreide anzuhalten. Der Beklagte erinnert, dass er fragliches Getreide Franz Ohlschmied Wasenmeister zu Furth, der die Hälfte des Austrages zu bestreiten hat übersendet hat und er sei erböthig dasselbe zurückzunehmen und der Austräglerin 
gutes Getreid nach Bedarf zu überreichen . Er werde aber inzwischen gegen Franz Ohlschmied wegen Rücknahme dieses Getreides klagbar  auftreten und wenn die Differenz gehoben sein wird, wird das abgängige Austragsgetreid der Aubeckerin verabreicht werden." 
Im Jahre 1847 gehts um einen ausständigen Lohn seiner Dienstmagd.
"21. Oktober 1847:  Franziska Siebenhandl Dienstmagd dahier, dann Franz Vogl Mühler von da vergleichen sich hinsichtlich einer rückständigen Lohnforderung in nachstehender Weise. Bekennt Franz Vogl der Klägerin für die Zeit ihrer Dienstzeit von Lichtmess 1847 bis Oktober l. J. auf die Zeit von 8 Monaten ab dem jährlichen Lohn von 18 fl den Betrag von 12 fl schuld zu  sein. Diesen Betrag zu Lichtmess 1848 an die Franziska Siebenhandl zu zahlen". 
Und noch einmal geht es um den Austrag für die schon lange von der Mühle abgestandene Familie Aubeck bzw. deren Erben:
"2. Mai 1848:  Vergleich: Franz Vogl Mühler v. K. die Margarethe Aubeck, ledige Häuslerin v hier, vergleichen sich heute hinsichtlich einer Rückforderung des Ersteren für zuviel verabreichten  Naturalienaustrag an die verlebten Eltern der Beklagten in der Weise, dass sich die Beklagte unter Beistandsleistung des Sebastian Überreiter von hier verbindlich macht, zu Jakobi l J an den Kläger in Natura 29 Pfund Brechflachs, dann ½ Schäffel Korn, dann in Geld für 2 Klafter Holz und Herbergszins mit Abrechnung von 12 Schütt Stroh den Betrag von 5 fl zu bezahlten."

Nun, endlich, nach so vielen Verkäufen und Weiterverkäufen, kommt es zum ersten Male wieder zu einer Übergabe innerhalb der Familie.
Barbara Vogl, die Tochter des Franz Vogl, heiratet dem Pullinger Josef Höcherl, Sohn des Joseph und der Schlosshuber Rosina.

Josef Höcherl und Barbara Vogl

Die Hochzeit der beiden fand am 16.11.1857 statt und zwei Tage erfolgte die Übergabe des Betriebes.

StA Landshut Grundsteuerkataster 5041 Umschreibeheft 1843-1863

"Angemeldet den 18.11.1857
Franz Vogl HsNr 87 zu Kötzting übergibt a.s. Tochter Barbara und deren Ehemann Joseph Höcherl von Pulling Lit. A das Haus mit realer Mahlmühl und Schneiderecht.......um 7300 Gulden
Unterschriften 
Franz Vogl
Joseph Höcherl
Vogl Barbara"
24 Gulden kostet mittlerweile das Kötztinger Bürgerrecht, das er im Jahre 1858 erwirbt.
Im April 1859 kam es zu einer ganz besonderen Besitzübertragung, es geht um das Fischrecht auf dem Weißen Regen.
StA Landshut Grundsteuerkataster 5041 Umschreibeheft 1843-1863

"Josef Höcherl HsNr 6 in Pulling übergibt seinem Sohn Joseph Höcherl HsNr. 87 in Kötzting das Fischrecht im Weißenregenfluß und zw. in den Gemeinden Kötzting, Blaibach und Weißenregen.
freieigen - im Wertsanschlag von 200 fl 
Joseph Höcherl".
In dieser Zeit beginnt auch ein regelmäßiger Streit zwischen den Besitzern der Sagmühle und  der Stoiberschen Säge - später Lindnersäge nun Lindnerbräu - über die Anstauhöhe des Wehres. Zu diesem Zwecke werden am Ufer Eichstäbe gesetzt, die dies eigentlich regeln sollten. 

"Mai 1861: Josef  Höcherl Müller dahier hat gegen Josef Stoiber Sägmühlbesitzer von da Klage darüber erhoben, dass Letzterer den festgesetzten Wasserpegel nicht beobachtet, wodurch Ersterer in seinem Mühlwerke geschwellt werde und Nachteil erleidet. Auf Zureden  kamen beide Teile dahin überein, dass Stoiber sich verbindlich macht, seinen Sägknecht wegen der genauen Beobachtung des Wasserstandes das unter seiner Haftung gerichtlich in Pflicht nehmen zu lassen womit sich Kläger zufrieden gibt." 

Einen seltenen Fall von "Schwarzfischerei" gibt es auch in den Akten:
"6. November 1861: Klagsache des Müllers Josef Höcherl dahier contra den Häusler und Flösser Josef Haas von hier wegen etwas von Letzteren in seinem Fischwasser gestochenen und von ihm angeeigneten Fisch, welchen Höcherl auf circa 15 Pfund schwer per  Pfund zu 15 kr schätzt. Es kam ein Vergleich zustande, dass Haas den Wert von 3 fl 45 kr sogleich bezahlt, damit gibt sich Höcherl zufrieden."  
Im Zusammenhang mit diesem Streit gibt es nicht nur einen Akt in Landshut, sondern auch ein kleines Rätsel, das ich bisher noch nicht lösen konnte.
StA Landshut Rep 165 Nr 7595:
Höcherl Josef klagt gegen Joseph Stoiber ....... soweit so gut ....., Ketterlmüller(?)
Schaut man in die historische Karte des "Bayernatlas", so steht dort als Name für die Kötztinger Herrensäge und spätere Lindersäge: "Ködelmühle"
Ausschnitt aus Bayernatlas.de
Es geht um eine Aichpfahlsetzung bei der Sagmühle des Josef Stoiber und es wird ein Stein unmittelbar unter der Säge des Stoibers erwähnt, der als Grenzstein gegolten hatte.


1863 veräußert Joseph Höcherl einen Teil seiner "Sägwiese" an Stoiber Josef, woraus dieser dann seinen Baumweiher bilden konnte, nachdem auch der Markt Kötzting ihm ein Grundstück abgetreten hatte.
StA Landshut Grundsteuerkataster 5041 Umschreibeheft 1843-1863
Hier die Unterschriften: Joseph Höcherl und Joseph Stoiber als Käufer und Verkäufer und Schödlbauer für den Magistrat.

6 Kinder bekamen die Höcherls, von denen zunächst der Sohn Karl für uns Kötztinger zunächst der Wichtigste ist, es wurde nämlich 1882 zum Kötztinger Pfingstbräutigam erwählt.
Sein jüngerer Bruder Franz wurde später der Betriebsnachfolger.

Pfingsten im Hause Höcherl.


Leider haben wir kein Bild des Pfingstbrautpaares; nur vom Pfingstbräutigam hat sich ein Bild erhalten.
DIA-Repro 0695 von 1882

Von den frühen Bauten des Josef Höcherl haben sich nur Notizen in den Kötztinger Akten erhalten, erst aus den Jahren 1888 und 1893 haben wir Bauakte mit Plänen, als er seinen Stadel erweiterte und ausbaute.


StA Landshut Rep 162-8  Sch. 21 Nr.  3192 Höcherl Josef Sagmüller 1888






Im Jahre 1908 kam es zur Übergabe des Anwesens, sein Sohn Franz wurde der neue Sagmüller und dieser heiratete am 16.11.1909 Franziska Hackl vom Höllenstein, Tochter des dortigen Bauern Wolfgang Hackl und dessen Frau Anna, einer geborenen Preiss von Weiglsberg.


Franz Höcherl und Franziska Hackl


Wenige Jahre später verstarben nacheinander zuerst sein Vater Josef und seine Mutter Barbara.
Anzeige im Kötztinger Anzeiger von 1912

StA Landshut Nachlassakten Josef Höcherl
Der ASusnahmsmüller Joseph Höcherl war am 16.5.1912 mit 84 Jahren in seinem Haus in Kötzting verstorben und im Protokoll des Nachlassrichters finden wir seine ganze Familie. 

"1. Barbara Höcherl, geb. Vogl Austragsmüllerswitwe in Kötzting
2. Karl Höcherl, Privatier daselbst <<<<<< das war der Pfingstbräutigam von 1882
3. Karoline Fischer, geb. Höcherl Buchhaltersgattin daselbst
4. Anna Wagner, Gastwirtswitwe daselbst
5. Josef Höcherl Mühlbesitzer daselbst
6. Franz Höcherl Mühlbesitzer daselbst, sämtlich geschäftsfähig....
."

Die Unterschriftenliste aller bei der Nachlassverhandlung Beteiligten.
Am 18.5.1916 verstarb dann Barbara Höcherl, geb. Vogl.

StA Landshut Rep 166N-12 Schachtel 58 Nr. 48 von 1916 Höcherl Barbara Hanr 87


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