Michael Heigl
12. März 1853
Hier der link auf die bisher veröffentlichten Teile zum Thema Räuber Heigl.
Der Regierungsassessor Christoph in Kötzting
"Protokoll abgehalten über Belehrung und Verwarnung der Gemeinden des Landgerichts Kötzting bezüglich der Verhaftung des Mich. Heigl Kötzting den 12. Maerz 1853" |
Hier große Auszüge des Sitzungsprotokolls im Wortlaut:
Dr. Müller |
Carl v. Paur |
Zur Abhaltung der Versammlung wurde der sehr geräumige Saal
im Schrankschen Gasthause dahier ausgewählt und zum fraglichen Zwecke
hergerichtet.
Zu dieser Versammlung sind die vorgenannten, so wie die Unterzeichneten
Gemeindevorsteher, Bevollmächtigte und Gemeindediener, dann der gleichfalls
geladene Brigadier dahier nebst 10 Gendarmen erschienen.
Dann schreitet der Regierungsassessor Christoph ans Rednerpult und richtet seine Worte an die Versammlung........und es wird eine lange Rede....
Rede des Regierungskommissars Christoph
Eine der wichtigsten Obliegenheiten einer tüchtigen Staatsverwaltung ist die Obsorge für Beobachtung und Geltendmachung der Gesetze, die Sicherung des schuldigen Gehorsams vor denselben, in welcher Beziehung leider mehrfach gegründete Klagen gegen einen Theil der Bevölkerung des diesseithigen Landgerichtsbezirkes laut werden mussten, welche Veranlassung geben, daß die Hohe königliche Regierung von Niederbayern einen Spezialcommissar in meiner Person hierher abgesandt hat um das Sachverhältnis an Ort und Stelle zu prüfen. Dabei wurde namentlich meine Ansprache an die Gemeinden angemessen erachtet, zu welchem Behuf ich Euch als die Vertreter der Gemeinden und deren Vollzugsdiener auf heute hierher einladen ließ.
Es ist Euch, meine Männer, allen bekannt, daß der
ledige Inwohnerssohn Michael Heigl von Beckendorf vor 10 Jahren aus der
hiesigen Fronfeste entwichen ist und seitdem nicht mehr zu Verhafft gebracht,
wohl aber einer Reihe von Verbrechen und Vergehungen zum Theil dringend
verdächtigt wird, weshalb strafrechtliche Untersuchungen im Gang sind, die
dessen Verurteilung mit Grund erwarten lassen. Es ist Euch gleichfalls bekannt,
daß von Seite der kgl. Regierung und des Landgerichts während dieser langen Reihe von Jahren alle Möglichkeiten aufgeboten wurde, diese für die öffentliche
Sicherheit so gefährliche Individuen zu Verhafft zu bringen, fast jedoch alle
Bemühungen und Anstrengungen, das gesetzliche Ziel zu erreichen, fruchtlos waren.
Jeder vernünftige Begriff, daß die umfassendsten Maßregeln umsonst sind, daß
allerdings ein Verbrecher jahrelang der verdienten Strafe entzogen werden kann,
wenn sich derselbe immer wieder ausgedehnter Unterstützung der Bewohner seiner
Gegend, wo er sich aufhält, zu erfreuen hat, die es ihm leicht macht, die
Sicherheitsmannschaft auch bey der größten Vorsicht auf sich herankommen zu
lassen, er im entscheidenden Augenblick in die Felsen und Klüfte, in die Wälder
des Berglandes zu entziehen, gleich anderwerts
- eine Zeitlang Verbrechen auf Verbrechen häufend – herum zutreiben und
so sein Fortkommen zu suchen, bis er sich in die Hütten und Schlupfwinkel
seiner Freunde wieder zurückzukehren getraut. Die gepflogenen Erhebungen haben
auch den traurigen Beweis geliefert, sie haben zu genüge dargetan, daß Michael
Heigl wirklich in der Umgebung seiner Heimat die volle Unterstützung findet,
die er braucht, um sich der Schwere der Strafgesetze zu entziehen und sein
verbrecherisches Leben fortzuführen und daß er nach einiger Entfernung immer
wieder dahin zurückkehren kann, sobald er es für gut findet.
Die traurige Gewissheit einer solch strafbaren Unterstützung, die nur aus einer
höchst unverantwortlichen Gleichgültigkeit gegen die Gültigkeit der Gesetze,
zugleich aus dem Mangel wahrer christlicher Nächstenliebe, welche immer das
höchste Gebote unserer heutigen Religion ausmacht, aus Mangel aller Teilnahme
mit jenen, welche Heigl schon beschädigte /: sich nur zum Beispiel nur an das
Elend des braven Brigadiers Sommer von Viechtach, der von ihm zum Krüppel
geschossen wurde :/ aus Mangel aller gesetzlichen Sinnes her kommen. Diese
traurige Gewissheit hat die Behörde schon vielfach veranlasst den Gemeinden
allen Ernstes ein solch strafbares Benehmen vorzuhalten, das k. Landgericht
Kötzting, insbesondere dessen Vorstand, Herr Landrichter von Paur hat die
Gemeinden schon vielfach zur Erfüllung ihrer Pflichten aufgefordert und sich
mit gewohnter Offenheit und Entschiedenheit, zugleich mit bekannter
Herzlichkeit und Einsatz den seiner Verwaltung anvertrauten Gemeinden gewidmet
und sich alle Mühe gegeben, sie durch Ermahnen und Warnen zum Gehorsam gegen
das Gesetz zu bewegen, allein es war fruchtlos.
Meine Männer
Es sei hier ausdrücklich bemerkt, daß diesen bestimmten wohlverdienten Vorwurf nicht Euch Alle, sondern eben nur Jene trifft, welche in dieser Beziehung nun Schuld tragen, und das Bewusstsein hievon am deutlichsten in sich selbst haben werden, daß solche Eignungen, welche sich schwer in ihrem Gewissen halten dürfen, auch frey von diesem Vorwurf sind, und für sie lediglich die Ermahnungen und Warnungen geltend sind, die hier ausgesprochen werden müssen.
Filmausschnitt: Die große Ansprache v.l. xx, Gogeißl Heinrich (Gogeißl Hei, Kirchschläger Franz |
Es wird wiederholt, daß sich bei einem Teil der Bevölkerung ein Geist des
Ungehorsams gezeigt hat, der um so beklagenswerter und unverantwortlich ist,
als man so gerne von den Bewohnern des Bayerischen Waldes (sic (!) in späteren Krisenjahren, speziell kurz nach dem Ersten Weltkrieg, wurde von interessierter tschechischer Seite argumentiert, dass es den Begriff des "Bayerischen Waldes" früher gar nicht gegeben hätte, sondern nur den böhmischen Wald, der zu Folge dessen, bis an die Donau reichen würde.), einem heitern
braven Gebirgsvolk, nur Treuherzigkeit, Vertrauen zu seinen Behörden, von einem
biederen Charakter und Sinn für Gesetz und Ordnung, gehorsam vor dem Gesetze,
und den gesetzlichen Anordnungen, Liebe und Treue zu unserem König und Herren
erwarten würde.
Diese düstere Schattenseite, welche das Benehmen eines Theils auf die ganze
Bevölkerung des Bezirks geworfen haben, diese Schmach und Schuld der
Ungehorsamen, diese Schande der Verheimlichung, gar so langer Unterstützung
eines abgefeimten, raffinierten Verbrechers, der wie ein Alp auf den Herzen
aller Gutgesinnten lastet, müßte die Staatsregierung zu besonderer
Aufmerksamkeit veranlassen und müßte offenbar ganz besondere Verfügungen zu
Folge haben.
Die Angelegenheit hat nunmehr einen von
ihrem Ursprung ganz verschiedenen Standpunkt erreicht, es handelt sich jetzt
nicht bloß mehr um die Verhaftung eines Verbrechers, der dem Gesetze verfallen
ist, es handelt sich nunmehr, wie schon erwähnt – um den Ungehorsam eines Theils der Bevölkerung eines großen
ganzen Landgerichtsbezirkes gegen das Gesetz – eine Widerspenstigkeit und
Gesetzwidrigkeit, welche die Regierung nicht dulden darf und auch länger nicht
dulden wird.
Denkt euch, meine Männer, das Beispiel einer braven
Familie mit seinem ordentlichen, tüchtigen Hausvater, so wisst ihr daß er von
seinen Söhnen und Töchtern verlangt, daß sie seine Anordnungen vollziehen, ihm
gehorchen daß er sie straft wenn sie sich ungehorsam bezeigen.
Ihr wisst ferner auch, daß eine Familie deren Kinder gegen die Eltern
ungehorsam widerspenstig sind, ihre Befehle nur verspotten, keinen Glauben hat,
daß ihr Haushalt schlecht bestellt ist.
Ebenso ist es im Großen. Im Staate, mit der Regierung des
ganzen Landes. Die Regierung, die Mutter des Staates gibt viele und gute
Gesetze, auf daß ihre Angehörigen, ihre Kinder gegenseitig in allen ihren
Verhältnissen ihrem Leben und Eigenthum gesichert sind, und froh und bequem
neben einander fortkommen können. Sie gibt auch Strafgesetze, um die bösen
abzuhalten und den Übelthäter zu strafen und zu züchtigen welche ihren
Anordnungen nicht folgen, sich nicht daran halten wollen.
Der Staat ist eine Familie im Großen, darum heißt ihr das Land, dem ihr
angehört, Euer Vaterland, darum heißt ihr dessen Oberhaupt die Majestät des
Königs euren Landesvater, ein geheiligter Name, vor welchem sich jeder
Biedermann in Ehrfurcht beugt, und mit dem der Knabe, der Mann ein jeder von
bravem Gemüt, zum Himmel betet, um Glück und Heil für seinen König und sein Vaterland
zu erflehen.
oben v.l. Schillitz Josef (Wirt vom Gasthaus Schillitz, Voggendorf), xx vorne Wagerer Georg Boschmied Girgl |
Wenn nun aber die Söhne des Landes den Gesetzen das
Staates, welche die Majestät des Königs gegeben und den hierauf gebauten
Verfügungen nicht folgen, wenn sie ungehorsam sind, wenn sie widerspenstig und
gesetzwidrig handeln, dann versündigen sie sich an dem Vaterland und seinem
Regenten. Sie müssen gestraft werden der eigenen Erhaltung des Staats willen
und sie werden auch bestraft. Im gegebenen Fall wurde schon vielfach gefordert,
von der Unterstützung des Verbrechers abzulassen, zu dessen Verhaftung mitzuwirken,
und die Regierung, ihre Behörden, das k. Landgericht hat auch ein Recht, das zu
verlangen, denn es ist in der Natur und im Gesetz begründet.
Da nun alle Anforderungen ungeachtet dem Gesetz nicht entsprechen, vielmehr
in Ungehorsam verharrt, der Verbrecher nicht zu Verhafft gebracht werden
konnte, sah sich die hohe königliche Regierung Veranlasst, zu den letzten
Mitteln zu schreiten um dem Gesetze bald und ernstlich seine volle Geltung und
Anerkennung zu verschaffen und wenn Nichts helfen sollte, den Vollzug zu
erzwingen, den Ungehorsam zu züchtigen und zu bestrafen.
Das vorletzte Mittel war die Abordnung einer Regierungskommission, um die
Gemeinden nochmals auf dem Weg der Ermahnung zu Pflichterfüllung, zum Gehorsam
zurückzuführen, weshalb ich hierher kam, um mich dahier unmittelbar von der
Sachlage zu überzeugen, und die Fehligen noch einmal zu ermahnen, dem letzten
Mittel aber, das bald nachfolgen kann, würde Exekution durch militärische Gewalt
sein.
Ich begab mich hierher, ausgestattet mit dem Vertrauen und der Vollmacht einer
hohen königlichen Regierung, zugleich erfüllt von dem Glauben an den biederen,
geraden, gesetzlichen Sinne der Mehrzahl der Gemeindeglieder, und mit der
entschuldigenden Voraussetzung, daß die Meisten nicht aus Bosheit und Vorsatz
sondern nur aus Unwissenheit, Gleichgültigkeit und geistiger Beschränkung in
Folge unwahrer Gerüchte und Vorspiegelungen abgehalten wurden dem Gesetze
genüge zu leisten.
Ich wünsche sehnlichste, daß meine herzlichen und ernsten Worte an Euch und
durch Euch an sämtliche Bewohner dieses Bezirkes auch Eingang in Eure Herzen, Gehör und Beachtung finden und es würde mir leid tun, wenn alles fruchtlos
wäre, denn darauf könnt ihr euch verlassen, daß mir die Strafe auf dem Fuße
folgen müsste.
Wie schon bemerkt, handelt es sich zunächst um die
Mitwirkung einen flüchtig gegangenen, der öffentlichen Sicherheit in höchstem
Grade gefährlichen, äußerst strafbaren Verbrechers.
Nachdem vaterländischen Gesetze ist es nicht erlaubt, in einem solchen Fall
bloß einen müßigen Zuschauer zu machen, sondern es fordert jeden Staatsbürger
auf zu Widerherstellung der durch ein solches Individuum gestörten Ordnung, zu
dessen Verhaftung und Bestrafung mitzuwirken.
Nach Art. 787/I Stgb. ist bestimmt, daß jeder schuldig
ist…anzuzeigen bei Strafe des Gefängnisses bis zu 1 Monat, in Abt(II ist Strafe
bis 6 Jahre Arbeitshaus gedroht…..
NB: Alle diese Artikel wurden aus dem Strafgesetzbuch vollumfänglich und wörtlich verlesen
Nach Art 85 und 77 ist bestimmt 12-16
Jahre Zuchthaus, wer Verbrecher aufnimmt
Nach Art. 88 Gefängnis bis 3 Monate, wer … eine Anzeige unterlässt ….
Nach Art 327 ist bestimmt 12-16 Jahre Zuchthaus gegen den der die Gefangennahme
eines Geflüchteten verhindert.
Selbst wer der Obrigkeit bloß die Wohnung nicht offenbart wird nach Art. 412
mit Gefängnis bestraft.
Wer sich hierbei mit gefährlicher Drohung widersetzt erhält nach Art 411 bis 2
Jahre Gefängnis. Tätliche Widersetzung wird mit 2-8 Jahren bestraft Art. 316.
Alle diese gesetzlichen Bestimmungen sind darum erteilt, um möglich zu machen, daß
ein Individumm, welches seinen Nebenmenschen an Leib, Leben oder Eigenthum
beschädigte, zur Strafe kommen, sie sind zum besten der Staatsangehörigen
gemacht und sollen verhüten, daß ein Verbrecher rechtswidrige Unterstützung
findet.
Schon ein uraltes Sprichwort sagt:
Wär das Hehlen nicht, wär auch das Stehlen nicht.
Und das ist klar, daß ein Übelthäter die geraubten oder gestohlenen
Gegenstände nicht leicht zu Geld machen, sich selbst nicht lange der
Untersuchung und Strafe entziehen könnte, wenn er nicht Leute fände, die ihm
hierzu und zur eigenen Verbergung
behilflich wären, namentlich Leute, die nach der öffentlichen Meinung sich noch
immer im Rufe der Ehrlichkeit und Redlichkeit zu halten wissen.
Woher rührt es nun, daß für die Gesetze kein Gehorsam geleistet, daß der
fragliche Verbrecher nicht festgehalten wird, wenn er sich auch noch so lange
in seiner Heimath aufhält, daß er mit größter Frechheit unter seinen
Landsleuten umhergeht, daß er nicht einmal angezeigt wird, wenn er sich lange
Zeit in seinen Schlupfwinkeln aufhält, um ihn verhaften zu können?
Es wird allerdings angenommen, daß nicht bei allen, auch nicht bei der Mehrzahl
vorsätzlicher Ungehorsam gegen das Gesetz obwaltet, sondern daß auch vielfach Furcht vor dem Menschen
und falsche Vorspiegelungen über seine Harmlosigkeit Ursache seien, daß er
nicht entdeckt wird, allein für den Erfolg, für die Vermittlung der Verhaftung
und Bestrafung des Verbrechers gilt es offenbar gleich, ob die Verletzung der
Staatsbürgerpflicht als vorsätzlich oder fahrlässig erscheint, ob sie nun in
einem höheren oder nur in einem mindern Grad zu bestrafen ist.
Furcht vor einem Verbrecher ist das Schmählichste, das Unmännlichste was man
sich von einem tüchtigen, kerngesunden Gebirgsvolk denken kann, vorzüglich,
wenn ganze Dorfschaften einem einzigen Menschen gegenüber stehen wenn man
überdies häufig gar nichts zu tun braucht, als nur die Sicherheitsmannschaft
rechtzeitig von dessen Anwesenheit in Kenntnis zu setzen.
Furcht vor Rache ist kein genügender Beweggrund das
Gesetz zu missachten, denn ein auf Raub und Diebstahl angewiesener Flüchtling
wird das Eigentum des Einzelnen – auch seiner Schützlinge – eben nur solange
unversehrt lassen und schonen, als er es eben für gut hält und ihr nicht die
Umstände, welche von Tag zu Tag schlechter für ihn werden, zwingt seine
Treulosigkeit gegen das Gesetz auch gegen seine bisherigen Freunde zu kehren.
Glaubt ihr überhaupt, daß sich der Inwohnerssohn Michael Heigl durch den ihm
gewährten Verschub zum Dank verpflichtet fühlt, daß ihm hiedurch wirklich ein
guter Dienst geleistet wurde? Mit Nichten!
Wenn er im Stand wäre sein elendes Los nur wenig zu überschauen, so ,müsste er klar
einsehen, daß er klüger gethan hätte, sich schon längst freiwillig zu stellen
und die verdiente Strafe zu erleiden, als eine immer erbärmlichere Existenz in
der Freiheit, immer unstet herziehend, vor sich zu haben und dabei das Maß
seiner Verbrechen immer voller zu machen, bis es zuletzt doch überläuft.
Er müsste einsehen, daß gerade diejenigen, welche ihm Vorschub gaben, Schuld
an seinem Elend sind, weil sie ihn durch die gewährten Unterstützungen
abhielten, bei Zeiten zurückzukehren, so daß in der Schein und Schirm von
Freiheit und Straflosigkeit immer wieder verlockten, einer klügeren, vielleicht
auch wirklich gefühlten Regung seines Gewissens, einer offenbar viel
verständigeren Entsagung, auf eine solche männliche Unterwerfung unter die
verdiente Strafe mit innerster Kraft bestimmt Folge zu leisten.
Es ist eine Schmach für Männer sich durch Feigheit und Furcht vor einem
Flüchtigen abhalten zu lassen, seine Schuldigkeit zu thun, eine solche Furcht
ist aber auch noch dazu höchst unanständig, denn es ist bekannt, daß nach dem
jetzigen Verfahren die Verurteilung und Bestrafung nicht lange auf sich warten
lässt – wie ihr häufig genug in der Nachbarschaft zu Straubing bei den
Strafgerichtssitzungen erfahren könnt und jeder vernünftige muss bei ruhiger
Überlegung begreifen, daß nicht der im Gefängnis sitzende Büßer einem etwas
anhaben kann, wohl aber der frey herumziehende, auf Raub und Diebstahl
angewiesene, arbeitsscheue Verbrecher, wie nicht das gebändigte, sondern nur
das freie herumgehende Raubtier dem Menschen gefährlich ist.
Übrigens muss ich Euch aber auch noch begreiflich machen,
daß ein solches Benehmen großen Mangel an wahrer Religion und festem vertrauen
auf Gott beweist, denn nicht Feigheit oder Furcht vor Rache, sondern nur die Macht
und die Gnade und der Wille des Herrn kann Euch und Euere Habe vor Nachteil und
Schaden behüten.
Man hört auch vielfach die Äußerung: der Heigl ist gar nicht der Bösewicht, den
man aus ihm macht, er tut zu niemand etwas, er lebt nur von Wildern etc. das ,
liebe Männer ist eine Lüge, die von seinem Anhang und unwissenden geschwätzigen
Leuten ausgestreut wird, um ihn sicher zu machen, um zu täuschen und von seiner
Verfolgung abzuhalten.
Vor mit liegt ein Verzeichnis von mehr als 40 Vorfällen, teils Übertretungen,
teils Vergehen oder Verbrechen, - darunter Kapitalverbrechen, Räubereien, ausgezeichnete
Diebstähle, Widersetzungen verbunden mit Körperverletzungen deren sich Michael
Heigl von Beckendorf verdächtig gemacht hat, und zwar ist der Stand der
Untersuchungen zum größten Teil schon dermalen so geartet, daß eine Überweiung
und demnach Verurteilung in mehrfacher Beziehung eintreten wird.
Sollte aber auch nur wegen einiger, ja nur wegen einer
einzigen der Kapitalverbrechen eine Verurteilung erfolgen und gemäß gestraft,
so würde schon diese Kettenstrafe die lebenslänglich dauert oder mindestens
Zuchthausstrafe auf unbestimmte Zeit oder 20 Jahre zur Folge haben.
Auch ist unrichtig, wenn man etwa glaubt, dass die
Verurteilung des Heigl durch dessen Entfernung oder Verheimlichung vereitelt
wird. Es gibt ein Verfahren im Gesetz ….. wonach auch abwesende Verbrecher
welche sich der Ladung ungeachtet nicht freiwillig stellen, abgeurteilt werden
können. Gesetzt nur, der Liebling des fraglichen Teils der Bevölkerung wäre
wirklich schuldlos, wie man vorgibt, und nur ein argloser Streuner und
Müßiggänger, der die die bayerischen und böhmischen Gebirge höchstens im
Wildern durchzieht – warum scheut er sich vor seinen Richter zu treten und ihr
Urteil zu empfangen, daß nach dieser Meinung nur seine Unschuld herausstellen
und das Unrecht der jahrelangen Verfolgung an den Tag bringen müsste.
Ist er aber schuldig und strafbar, woher dann diese
grenzenlose Frechheit einer nun zehnjährigen Verheimlichung und Unterstützung
dieses Verbrechers, dieser Hohn und Trotz gegen das Gesetz, womit ein großer Teil
der Bewohner eines der größten
Landgerichtsbezirke sich den Anordnungen der Regierung, den Bemühungen des
Landgerichts, der unablässigen Tätigkeit der Gendarmerie entgegenstemmt, als in
Folge von Ungehorsam und Widerspenstigkeit mit Irreligiosität, Mangel an allem
gesetzlichen Sinn, von Nächstenliebe, vertrauen zu Gott, an Ehr und Gewissen?
Euer Verschulden liegt immer den Gemeinden zur Lasten, es mag immer Bosheit und
Schlechtigkeit, oder auch nur Leichtgläubigkeit, Schwäche und Feigheit oder was
immer die Ursache sein.
Ich gebe Euch den Spruch zu bedenken:
Mild mit den Schlechten - Ist Unbill gegen die Rechten!
Jede Schonung, jede Gleichgültigkeit gegen die Unterdrückung des Verbrechens
hat offenbar das Emporwachsen und Umsichgreifen, die Prahlerei und Ausdehnung
des Lasters zur Folge so wie das Ungeziefer und das Unkraut alles um sich nach
und nach immer mehr angreift und unterdrückt wenn es nicht selbst ausgerottet
und vernichtet wird.
Noch einmal verwarne ich die Gemeindeglieder, welche ihr von Allem, was ihr
hier sehet und hört, genau zu verständigen habt durch euch, Vorsteher zur
Erfüllung des Gesetzes. Ich erinnere Euch an den oben anstehenden Artikel des
Strafgesetzbuches, ich verlese euch insbesondere die Bestimmungen des
Gemeindeediktes Artikel 108.109. und 110,
NB: wörtlich verlesen: - die ihr als Gemeinde Obrigkeit pflichtgemäß zu
vollziehen habt ich verlese euch ferner wiederholt die ohnedem schon bekannt
gegebene allerhöchste Verordnung Sr. Majestät des allerhöchsten Königs
Maximilian Joseph vom 6. September 1850 – worin die schweren Folgen des
Ungehorsams der Gemeinden gegen das Gesetz deutlichste angedroht sind.
NB: verlesen Regierungsblatt 1819 S. 786
verlesen Kreisblatt 1850 S 208.
Ich fordere Euch abermals auf, meine Männer, nach diesem allen Euch genauest zu
verhalten, das königliche Landgericht und seinen Anordnungen tätigst zu
unterstützen, seinen Verfügungen genauest Folge zu leisten, Eure Angehörigen zu
Zucht und Ordnung, zur Gesetzlichkeit anzuhalten und anzuweisen unstatthaft
niemanden zu beherbergen.
Ferners fordre ich Euch auf, den k. Gendarmen kräftigst beizustehen und ihr das
Ansehen und die Achtung zu versschaffen und zu erhalten, deren sie bedarf um
ihren ohnehin so lästigen übermäßig anstrengenden Dienst mit Erfolg machen zu
können.
Insbesondere verwarne ich euch, falsche ehrenrührige
Gerüchte gegen die Gendarmerie, die ihr Wirken beeinträchtigen, ihren Eifer zum Besten der öffentlichen Sicherheit untergraben und nur Unmuth und Verdruss
erzeugen müssten, zu verbreiten und befehle euch ernstlichst auch euere
Gemeindeglieder bei entsprechender Strafe von einem gleichen Beginnen
abzuhalten.
Dem Vernehmen nach soll M. Heigl dermalen sich nicht in
diesem Bezirke befinden und ist jedoch höchst wahrscheinlich, daß er auswärts
nicht geduldet bäldest zurückkehrt, so daß sich Gelegenheit bietet, daß sich
die Gemeinden von der auf ihnen lastenden Mitschuld des Verheimlichens und
Unterstützung reinigen können, indem sie unverzüglich zusammenwirken, die
Entdeckung, Ausmittlung und Verhaftung des Verbrechers schleunigst und sicher
ins Werk zu setzen.
Folgt meiner letzten Warnung. Liebe Männer, und gehorcht dem Gesetze und seht
zu, daß ein Gleiches auch durch Eure Gemeindemänner geschieht. Man muss das Nötige
tun.
Sollte jedoch abermals Gleichgültigkeit oder gar vorsätzliche Böswilligkeit
sich geltend machen, sollte Heigl wiederholt unterstützt oder verheimlicht werden,
sollte abermals ein Saumsal in entsprechender
und bestimmter Befolgung der obrigkeitlichen Anordnungen, in Beihilfe zu
den Bemühungen der Gendarmerie sich irgendwie zeigen, so habe ich euch hiermit
zu eröffnen, daß ein solch weiterer Ungehorsam solch unehrliche
Pflichtverletzung unnachsichtlich die Einlegung ergiebiger militärischer Straf-
und Exekutionskommandos zur Folge haben würde.
Es würde dann den schuldigen Gemeinden auch nichts mehr helfen, wenn sie den
Heigl wieder entwischen lassen wollten, dies würde dann zu spät sein und sie
würden sich dann selbst der Möglichkeit verlustig machen, den Verbrecher zur
Vernunft zu bringen und sofort der Last der Exekutionsmannschaft zu entledigen,
welche nicht mehr abziehen würde, bis Heigl verhaftet ist.
Noch einmal, meine lieben Männer, ergreift so schnell als möglich die
Gelegenheit, der ergangenen Aufforderung zu genügen, die Schmach und die Schuld von Euch und den Eurigen
abzuwälzen, dies ist auch zugleich das einzige Mittel, die teure
Exekutionsmannschaft fernzuhalten, seid gehorsam dem Gesetze, dessen Vollzug
von Euch und Eueren Gemeindegliedern mit Ernst begehrt wird, damit dadurch die
Beobachtung der Staatsverfassung, zugleich durch Befolgung des Gesetzes die
Liebe und Treue zu eurem König und Herren, die ihr im Herzen tragt und die ihr
beschworen habt, und Gott wird Euch schützen
Kötzting 12.März 1853, Christoph Regierungsassessor
Im Protokoll für diese Versammlung steht dann weiterhin:
Die Vorsteher wurden von ihrem Landrichter aufgefordert
laut und vernehmlich zu erklären, ob sie dem Gesetze eine Folge leisten, ob sie
mitwirken wollen, alle möglichen Maßregeln, welche zur Verhaftung des
Verbrechers getroffen werden, auszuführen und es wurde von den Vorstehern einstimmig
und laut auf die an sie gestellte Fragen mit „JA“ geantwortet. Es wird
bemerkt, dass die ganze Versammlung sichtlich im Innersten bewegt war und dass
sich bei dem größten Teil der Anwesenden Tränen in den Augen zeigten.
Nach den Unterschriften des restlichen LG-Personals folgen zunächst die Magistratsräte Kötztings, angeführt vom Bürgermeister Schrank.
Anschließend folgen die Räte der beiden Märkte Neukirchen und Eschlkam, gefolgt von dem Block der hier stationierten Gendarmen, bevor in alphabetischer Reihenfolge sämtliche Gemeinden aus dem Landgericht aufgeführt sind. Auf der Liste hatten nun alle Anwesenden unterschrieben und sich mit den Vorgaben des Regierungsassessors einverstanden erklärt.
Der Kötztinger Landrichter Carl von Paur nutzte die Gelegenheit - alle Gemeindevorsteher in Kötzting zu haben - und stellte den Männern sein letztes Erfolgsprojekt vor, den "Verein für verwahrloste Kinder" vor und präsentierte dabei "drei bereits untergebrachte, sehr gut aussehende Kinder."
Darüber hinaus kündigte er weitere Maßnahmen an, um endlich Michael Heigl habhaft zu werden und auch das "Zusammenlegen der Kirchweihen auf einen Tag" an, und forderte von den versammelten Gemeindemitgliedern die größtmöglichen Anstrengungen, um all diese Ziele zu erreichen.
Carl von Paur |
Da die Regierungskommission nun mal schon vor Ort ist, sollen auch die anderen Beschwerdepunkte erörtert werden, wobei sich zuerst der - nach Carl von Paur - ranghöchste Beamte Kötztings, der Rentbeamte Härtl, kurzerhand bei der Kommission vorstellt und folgende Mitteilungen protokollieren lässt:
Mitteilung
durch den kgl. Rentbeamten Ludwig Haertl
Generalia: sei bereits seit 4 Jahren Rentbeamter und von Anfang
an mit Interesse bei der Heiglschen Angelegenheit dabei gewesen und möchte
seine persönlichen Erfahrungen kurz zusammenfassen:
Die hiesige Verfolgung sei immer fruchtlos, da Heigl immer
wieder – wenn man ihm hier zu leibe ginge – auf andere Gebiete auswich: teils
in Cham, teils in Viechtach, teils in böhmischen Bezirken, wo er sich dann ganz
ungestört, so lange er mochte, aufhalten konnte. Es fehlte jedes Zusammenwirken
der benachbarten Gebiete. Die Gendarmerie aber bestehe nur aus den gewöhnlichen
Stationen, nur vor ein paar Jahren wurde auf Aufforderung – des Landgerichts -
auch in Hohenwarth eine Station errichtet – für den Winter, aber erst im Sommer
genehmigt - diese aber später wieder abgezogen. Auch mit viel Militär wäre es
schwierig, angesichts des Geländes und der Unterstützung, den Flüchtling
zu finden. Die Aufnahme von Gerichtsdienern sei unzweckdienlich, weil diese
ausschließlich aus Taglöhner bestehe, welche einfach keine tauglichen
Subjekte für solch einen Gehilfendienst seien.
Auch die Struktur der „sogenannten hinausgebauten Häuseln“
(nicht Häusler!) sei etwas, was man eigentlich nur hier finden würde. Die
Inwohner sind idR verheiratete Familien, die bei dem Bauern einen kleinen Fleck
Grund haben und bei dem selben gegen Lohn von 4-6 Kreuzer und Kost im Taglohn arbeiten,
übrigens selbst wieder völlig besitzlose Personen, ledige Weibspersonen mit
Kindern bei sich haben, welche Umstände das Vorhandensein eines ordentlichen
Dienstbotenstandes völlig verdrängen.
Solche Personen, die in Masse zu einem einzigen Hof gehören,
bilden eine förmliche unzerreissliche Kette, welche durchaus nichts angeben und
ihren Bauern mehr fürchten als die Behörden und die Gendarmerie, während
ordentliche Dienstboten wegen der freistehenden Aufkündzeit viel unabhängiger
seien.
Diese Inwohner und Afterinwohner befinden sich in s.g.
Inhäuseln und hinausgebauten Häuseln….
Bei der Armut, dem Elend und der Abhängigkeit dieser Inwohner, welche weitaus
die Mehrheit des Amtsbezirkes bilden, dabei dem völligen Mangel an gesetzlichem
Sinn und einer völligen Abgestumpftheit für alles Bessere, zugleich der
Herrschaft großen Aberglaubens und großer Leichtgläubigkeit bedarf es keiner
ferneren Erläuterung dass ein Mensch, wie Heigl, von allen Seiten Unterstützung
zu hoffen und zu genießen hat
1. Kaum einer der eingesetzten Gendarmen kenne Heigl persönlich, was dieser raffiniert ausnützen kann.
So wird Heigl wohl nur durch einen Zufall und
durch Verrat entdeckt werden.
Es sind nicht nur die Inwohner sondern auch
die Söldner und teilweise die Bauern, weshalb keiner der Inwohner zur Hilfe
gewonnen werden könne, weil ihre Bauern selbst teils aus Furcht teils aus
Schlechtigkeit im Spiele sind, gegen welchen sie sich nichts zu sagen getrauen.
Es ist bekannt, dass die Bauern nicht
einmal Anzeige erstatten, wenn ein Schwein oder Schaf vom Heigl zu seiner
Nahrung gestohlen wird.
6. Es hält es für seine Pflicht ausdrücklich Posthalter Schrank, Hammerbesitzer von Sperl in der Gemeinde Fessmannsdorf nicht nur von jeder Schuld völlig freizusprechen, sondern auch festzuhalten, dass beide alles Mögliche beitragen dass Heigl verhaftet werde. Ebenso Expositus Schaitner Michael von Hohenwarth, welcher schon mehrfach von Heigl bestohlen wurde.
8.
Er hält diese Feststellung deshalb für seine
Pflicht, weil diese Personen im Falle einer Exekutionsmannschaft mit
außerordentlichen Zahlungen belastet würden – aufgrund ihres großen Besitzes -
, was diese nicht verdienten.
Ansonsten lobt der den Amtsvorstand Landrichter Carl von
Paur…. Es müsste auch sein Feind zugestehen, dass er in der Administration
das Vorzüglichste leistet, überall Tätigkeit entwickelt und Wohltätigkeit
verbreitet.
Das Forstpersonal kämpft auch laufend (und zügig nach
seiner Anzeige) gegen Forst- und Jagdfrevel, Fischdiebstähle und Frevel an den
Perlenwässern…wobei die Frevler in dieselbe Kategorie gehörten, wie die die
Gesinnungsgenossen Heigls.
Verdächtige Wirtshäuser wurden geschlossen – verdächtige Personen abgeliefert, welche aber von höherer Stelle mangels Raum in der
Anstalt – vor Errichtung des Zwangsarbeitshauses zu Ebrach – wieder
freigelassen wurde.
Bei jeder Versammlung würde Carl von Paur seine eindringlichen Warnungen an die Gemeinden kommunizieren und er habe:
1.
Ein Distriktskrankenhaus ins Leben gerufen.
Einen Distriktsarmenfond hervorgerufen.
Den Kornverein gegen die Not gegründet.
Den Verein für verwahrloste Kinder gegründet.
Sich stets für Alleen und Maulbeerpflanzungen
bemüht.
Die Anlage des Ludwigsturms und des Berges mit
Baumpflanzungen hervorgerufen.
Eine Sparkasse dahir errichtet
8.
Und noch sehr viel derlei gewirkt mit
umfassender Tätigkeit und Umsicht, bedacht für Alles Gute und bei all dem hier
in Frage stehenden besonderen Gelegenheiten möglichst unter Beiziehung der
Schuljugend.
9.
Seit neustem kommt ein Landwirtschaftlicher Verein hinzu
Kötzting habe Carl von Paur für Alles Gute zu danken, was
es gegenwärtig besitzt
Carl von Paurs Tätigkeit habe also mittelbare (durch die Behebung von Missständen und Belehrung) und unmittelbare Folgen für die Jagd auf Heigl.
Unterstützung der Gendarmen: top
Benehmen der Gendarmen: kann sich nicht beschweren und habe
von einigen Vorkommnissen und Prügeleien nur gerüchtweise gehört. Allerdings
muss auch er zugeben, dass das Ansehen der Gendarmen schlecht sei: Bei den wenigen tatsächlichen
Aufgriffsversuchen - nach Anzeigen -
habe es entweder „einen Mangel an Vorteil, Ungeschicklichkeit“ oder sogar
versagende Gewehre gegeben. Nach jedem dieser vergeblichen Aufgriffsversuche
wurde bekannt, dass Heigl an dem Verräter Rache genommen habe oder demselben
gedroht habe, ohne dass zu ermitteln war, ob der Zufall oder Plauderhaftigkeit
ihm denselben bekannt gaben.
>>>> keiner traut sich mehr anzuzeigen
>>>> Gerücht entsteht, die Gendarmen hätten keine Courage
Unterschrift Ludwig Härtl
wird fortgesetzt
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