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Samstag, 1. Juli 2023

Michael Heigl Teil 14 die große Ansprache

 

Michael Heigl

Die Bürgermeisterversammlung im Postsaal
12. März 1853

Zuerst jedoch ein Hinweis auf die Teile der Dokumentation, die bereits veröffentlicht sind:
Hier der link auf die bisher veröffentlichten Teile zum Thema Räuber Heigl.

Screenshots vom Heiglfilm aus dem Jahre 1975: Die Gemeindevorsteher werden vorgeladen und belehrt.
v.l. Riethmeier Johann - Greisinger Dionys - Tauer Karl (Katsche), Amberger Alois ("Kapaziner" Totengräber und Opa von Frisch Wolfgang, NN, NN.




Der Regierungsassessor Christoph in Kötzting


"Protokoll abgehalten über Belehrung und Verwarnung der Gemeinden des Landgerichts Kötzting bezüglich der Verhaftung des Mich. Heigl
Kötzting den 12. Maerz 1853
"


Hier große Auszüge des Sitzungsprotokolls im Wortlaut:

Dr. Müller
Schon bei seiner Ankunft in Kötzting am 9.3.1853 hatte der königliche Kommissar Regierungsassessor Christoph sämtliche Gemeindevorsteher, Gemeindebevollmächtigte und Gemeindediener auf den 12.3.1853 um 10.0 Uhr eingeladen, um denselben in einer öffentlichen Versammlung die gesetzlichen Verpflichtungen der Gemeinden zur Mitwirkung der Habhaftwerdung von Verbrechern zu erklären und dieselben ernstlichst zur Erfüllung ihrer dießfallsigen staatsbürgerlichen Obligenheiten aufzufordern.
Carl v. Paur
Zu dieser Versammlung sind insbesondere der Vorstand und die Nebenbeamten des k. Landgerichts sowie der hiesigen Geistlichkeit, der k. Rentbeamte Haertl, dann der k. Gerichtsarzt Dr. Müller, der k. Revierförster von Krafft dahier eingeladen so wie der Bürgermeister und Magistrat der diesgerichtlichen Märkte gerufen worden..

Zur Abhaltung der Versammlung wurde der sehr geräumige Saal im Schrankschen Gasthause dahier ausgewählt und zum fraglichen Zwecke hergerichtet.
Zu dieser Versammlung sind die vorgenannten, so wie die Unterzeichneten Gemeindevorsteher, Bevollmächtigte und Gemeindediener, dann der gleichfalls geladene Brigadier dahier nebst 10 Gendarmen erschienen.

Dann schreitet der Regierungsassessor Christoph ans Rednerpult und richtet seine Worte an die Versammlung........und es wird eine lange Rede....

Rede des Regierungskommissars Christoph

Filmausschnitt des Heigl-Films von 1975: Der Regierungsassessor spricht....

Eine der wichtigsten Obliegenheiten einer tüchtigen Staatsverwaltung ist die Obsorge für Beobachtung und Geltendmachung der Gesetze, die Sicherung des schuldigen Gehorsams vor denselben, in welcher Beziehung leider mehrfach gegründete Klagen gegen einen Theil der Bevölkerung des diesseithigen Landgerichtsbezirkes laut werden mussten, welche Veranlassung geben, daß die Hohe königliche Regierung von Niederbayern einen Spezialcommissar in meiner Person hierher abgesandt hat um das Sachverhältnis an Ort und Stelle zu prüfen. Dabei wurde namentlich meine Ansprache an die Gemeinden angemessen erachtet, zu welchem Behuf ich Euch als die Vertreter der Gemeinden und deren Vollzugsdiener auf heute hierher einladen ließ.

Es ist Euch, meine Männer, allen bekannt, daß der ledige Inwohnerssohn Michael Heigl von Beckendorf vor 10 Jahren aus der hiesigen Fronfeste entwichen ist und seitdem nicht mehr zu Verhafft gebracht, wohl aber einer Reihe von Verbrechen und Vergehungen zum Theil dringend verdächtigt wird, weshalb strafrechtliche Untersuchungen im Gang sind, die dessen Verurteilung mit Grund erwarten lassen. Es ist Euch gleichfalls bekannt, daß von Seite der kgl. Regierung und des Landgerichts während dieser langen Reihe von Jahren alle Möglichkeiten aufgeboten wurde, diese für die öffentliche Sicherheit so gefährliche Individuen zu Verhafft zu bringen, fast jedoch alle Bemühungen und Anstrengungen, das gesetzliche Ziel zu erreichen, fruchtlos waren. Jeder vernünftige Begriff, daß die umfassendsten Maßregeln umsonst sind, daß allerdings ein Verbrecher jahrelang der verdienten Strafe entzogen werden kann, wenn sich derselbe immer wieder ausgedehnter Unterstützung der Bewohner seiner Gegend, wo er sich aufhält, zu erfreuen hat, die es ihm leicht macht, die Sicherheitsmannschaft auch bey der größten Vorsicht auf sich herankommen zu lassen, er im entscheidenden Augenblick in die Felsen und Klüfte, in die Wälder des Berglandes zu entziehen, gleich anderwerts  - eine Zeitlang Verbrechen auf Verbrechen häufend – herum zutreiben und so sein Fortkommen zu suchen, bis er sich in die Hütten und Schlupfwinkel seiner Freunde wieder zurückzukehren getraut. Die gepflogenen Erhebungen haben auch den traurigen Beweis geliefert, sie haben zu genüge dargetan, daß Michael Heigl wirklich in der Umgebung seiner Heimat die volle Unterstützung findet, die er braucht, um sich der Schwere der Strafgesetze zu entziehen und sein verbrecherisches Leben fortzuführen und daß er nach einiger Entfernung immer wieder dahin zurückkehren kann, sobald er es für gut findet.
Die traurige Gewissheit einer solch strafbaren Unterstützung, die nur aus einer höchst unverantwortlichen Gleichgültigkeit gegen die Gültigkeit der Gesetze, zugleich aus dem Mangel wahrer christlicher Nächstenliebe, welche immer das höchste Gebote unserer heutigen Religion ausmacht, aus Mangel aller Teilnahme mit jenen, welche Heigl schon beschädigte /: sich nur zum Beispiel nur an das Elend des braven Brigadiers Sommer von Viechtach, der von ihm zum Krüppel geschossen wurde :/ aus Mangel aller gesetzlichen Sinnes her kommen. Diese traurige Gewissheit hat die Behörde schon vielfach veranlasst den Gemeinden allen Ernstes ein solch strafbares Benehmen vorzuhalten, das k. Landgericht Kötzting, insbesondere dessen Vorstand, Herr Landrichter von Paur hat die Gemeinden schon vielfach zur Erfüllung ihrer Pflichten aufgefordert und sich mit gewohnter Offenheit und Entschiedenheit, zugleich mit bekannter Herzlichkeit und Einsatz den seiner Verwaltung anvertrauten Gemeinden gewidmet und sich alle Mühe gegeben, sie durch Ermahnen und Warnen zum Gehorsam gegen das Gesetz zu bewegen, allein es war fruchtlos.

Meine Männer

 Es sei hier ausdrücklich bemerkt, daß diesen bestimmten wohlverdienten Vorwurf nicht Euch Alle, sondern eben nur Jene trifft, welche in dieser Beziehung nun Schuld tragen, und das Bewusstsein hievon am deutlichsten in sich selbst haben werden, daß solche Eignungen, welche sich schwer in ihrem Gewissen halten dürfen, auch frey von diesem Vorwurf sind, und für sie lediglich die Ermahnungen und Warnungen geltend sind, die hier ausgesprochen werden müssen.

Filmausschnitt: Die große Ansprache v.l. xx, Gogeißl Heinrich (Gogeißl Hei, Kirchschläger Franz


Es wird wiederholt, daß sich bei einem Teil der Bevölkerung ein Geist des Ungehorsams gezeigt hat, der um so beklagenswerter und unverantwortlich ist, als man so gerne von den Bewohnern des Bayerischen Waldes (sic (!)  in späteren Krisenjahren, speziell kurz nach dem Ersten Weltkrieg, wurde von interessierter tschechischer Seite argumentiert, dass es den Begriff des "Bayerischen Waldes" früher gar nicht gegeben hätte, sondern nur den böhmischen Wald, der zu Folge dessen, bis an die Donau reichen würde.), einem heitern braven Gebirgsvolk, nur Treuherzigkeit, Vertrauen zu seinen Behörden, von einem biederen Charakter und Sinn für Gesetz und Ordnung, gehorsam vor dem Gesetze, und den gesetzlichen Anordnungen, Liebe und Treue zu unserem König und Herren erwarten würde.
Diese düstere Schattenseite, welche das Benehmen eines Theils auf die ganze Bevölkerung des Bezirks geworfen haben, diese Schmach und Schuld der Ungehorsamen, diese Schande der Verheimlichung, gar so langer Unterstützung eines abgefeimten, raffinierten Verbrechers, der wie ein Alp auf den Herzen aller Gutgesinnten lastet, müßte die Staatsregierung zu besonderer Aufmerksamkeit veranlassen und müßte offenbar ganz besondere Verfügungen zu Folge haben.
 Die Angelegenheit hat nunmehr einen von ihrem Ursprung ganz verschiedenen Standpunkt erreicht, es handelt sich jetzt nicht bloß mehr um die Verhaftung eines Verbrechers, der dem Gesetze verfallen ist, es handelt sich nunmehr, wie schon erwähnt – um den Ungehorsam  eines Theils der Bevölkerung eines großen ganzen Landgerichtsbezirkes gegen das Gesetz – eine Widerspenstigkeit und Gesetzwidrigkeit, welche die Regierung nicht dulden darf und auch länger nicht dulden wird.

Denkt euch, meine Männer, das Beispiel einer braven Familie mit seinem ordentlichen, tüchtigen Hausvater, so wisst ihr daß er von seinen Söhnen und Töchtern verlangt, daß sie seine Anordnungen vollziehen, ihm gehorchen daß er sie straft wenn sie sich ungehorsam bezeigen.
Ihr wisst ferner auch, daß eine Familie deren Kinder gegen die Eltern ungehorsam widerspenstig sind, ihre Befehle nur verspotten, keinen Glauben hat, daß ihr Haushalt schlecht bestellt ist.

Ebenso ist es im Großen. Im Staate, mit der Regierung des ganzen Landes. Die Regierung, die Mutter des Staates gibt viele und gute Gesetze, auf daß ihre Angehörigen, ihre Kinder gegenseitig in allen ihren Verhältnissen ihrem Leben und Eigenthum gesichert sind, und froh und bequem neben einander fortkommen können. Sie gibt auch Strafgesetze, um die bösen abzuhalten und den Übelthäter zu strafen und zu züchtigen welche ihren Anordnungen nicht folgen, sich nicht daran halten wollen.
Der Staat ist eine Familie im Großen, darum heißt ihr das Land, dem ihr angehört, Euer Vaterland, darum heißt ihr dessen Oberhaupt die Majestät des Königs euren Landesvater, ein geheiligter Name, vor welchem sich jeder Biedermann in Ehrfurcht beugt, und mit dem der Knabe, der Mann ein jeder von bravem Gemüt, zum Himmel betet, um Glück und Heil für seinen König und sein Vaterland zu erflehen.

oben v.l. Schillitz Josef (Wirt vom Gasthaus Schillitz, Voggendorf), xx
vorne Wagerer Georg Boschmied Girgl


Wenn nun aber die Söhne des Landes den Gesetzen das Staates, welche die Majestät des Königs gegeben und den hierauf gebauten Verfügungen nicht folgen, wenn sie ungehorsam sind, wenn sie widerspenstig und gesetzwidrig handeln, dann versündigen sie sich an dem Vaterland und seinem Regenten. Sie müssen gestraft werden der eigenen Erhaltung des Staats willen und sie werden auch bestraft. Im gegebenen Fall wurde schon vielfach gefordert, von der Unterstützung des Verbrechers abzulassen, zu dessen Verhaftung mitzuwirken, und die Regierung, ihre Behörden, das k. Landgericht hat auch ein Recht, das zu verlangen, denn es ist in der Natur und im Gesetz begründet.
Da nun alle Anforderungen ungeachtet dem Gesetz nicht entsprechen, vielmehr in Ungehorsam verharrt, der Verbrecher nicht zu Verhafft gebracht werden konnte, sah sich die hohe königliche Regierung Veranlasst, zu den letzten Mitteln zu schreiten um dem Gesetze bald und ernstlich seine volle Geltung und Anerkennung zu verschaffen und wenn Nichts helfen sollte, den Vollzug zu erzwingen, den Ungehorsam zu züchtigen und zu bestrafen.
Das vorletzte Mittel war die Abordnung einer Regierungskommission, um die Gemeinden nochmals auf dem Weg der Ermahnung zu Pflichterfüllung, zum Gehorsam zurückzuführen, weshalb ich hierher kam, um mich dahier unmittelbar von der Sachlage zu überzeugen, und die Fehligen noch einmal zu ermahnen, dem letzten Mittel aber, das bald nachfolgen kann, würde Exekution durch militärische Gewalt sein.
Ich begab mich hierher, ausgestattet mit dem Vertrauen und der Vollmacht einer hohen königlichen Regierung, zugleich erfüllt von dem Glauben an den biederen, geraden, gesetzlichen Sinne der Mehrzahl der Gemeindeglieder, und mit der entschuldigenden Voraussetzung, daß die Meisten nicht aus Bosheit und Vorsatz sondern nur aus Unwissenheit, Gleichgültigkeit und geistiger Beschränkung in Folge unwahrer Gerüchte und Vorspiegelungen abgehalten wurden dem Gesetze genüge zu leisten.
Ich wünsche sehnlichste, daß meine herzlichen und ernsten Worte an Euch und durch Euch an sämtliche Bewohner dieses Bezirkes auch Eingang in Eure Herzen, Gehör und Beachtung finden und es würde mir leid tun, wenn alles fruchtlos wäre, denn darauf könnt ihr euch verlassen, daß mir die Strafe auf dem Fuße folgen müsste.

Wie schon bemerkt, handelt es sich zunächst um die Mitwirkung einen flüchtig gegangenen, der öffentlichen Sicherheit in höchstem Grade gefährlichen, äußerst strafbaren Verbrechers.
Nachdem vaterländischen Gesetze ist es nicht erlaubt, in einem solchen Fall bloß einen müßigen Zuschauer zu machen, sondern es fordert jeden Staatsbürger auf zu Widerherstellung der durch ein solches Individuum gestörten Ordnung, zu dessen Verhaftung und Bestrafung mitzuwirken.

Nach Art. 787/I Stgb. ist bestimmt, daß jeder schuldig ist…anzuzeigen bei Strafe des Gefängnisses bis zu 1 Monat, in Abt(II ist Strafe bis 6 Jahre Arbeitshaus gedroht…..
NB: Alle diese Artikel wurden aus dem Strafgesetzbuch vollumfänglich und wörtlich verlesen
 Nach Art 85 und 77 ist bestimmt 12-16 Jahre Zuchthaus, wer Verbrecher aufnimmt
Nach Art. 88 Gefängnis bis 3 Monate, wer … eine Anzeige unterlässt ….
Nach Art 327 ist bestimmt 12-16 Jahre Zuchthaus gegen den der die Gefangennahme eines Geflüchteten verhindert.
Selbst wer der Obrigkeit bloß die Wohnung nicht offenbart wird nach Art. 412 mit Gefängnis bestraft.
Wer sich hierbei mit gefährlicher Drohung widersetzt erhält nach Art 411 bis 2 Jahre Gefängnis. Tätliche Widersetzung wird mit 2-8 Jahren bestraft Art. 316.
Alle diese gesetzlichen Bestimmungen sind darum erteilt, um möglich zu machen, daß ein Individumm, welches seinen Nebenmenschen an Leib, Leben oder Eigenthum beschädigte, zur Strafe kommen, sie sind zum besten der Staatsangehörigen gemacht und sollen verhüten, daß ein Verbrecher rechtswidrige Unterstützung findet.


Schon ein uraltes Sprichwort sagt:
Wär das Hehlen nicht, wär auch das Stehlen nicht.



Und das ist klar, daß ein Übelthäter die geraubten oder gestohlenen Gegenstände nicht leicht zu Geld machen, sich selbst nicht lange der Untersuchung und Strafe entziehen könnte, wenn er nicht Leute fände, die ihm hierzu  und zur eigenen Verbergung behilflich wären, namentlich Leute, die nach der öffentlichen Meinung sich noch immer im Rufe der Ehrlichkeit und Redlichkeit zu halten wissen.
Woher rührt es nun, daß für die Gesetze kein Gehorsam geleistet, daß der fragliche Verbrecher nicht festgehalten wird, wenn er sich auch noch so lange in seiner Heimath aufhält, daß er mit größter Frechheit unter seinen Landsleuten umhergeht, daß er nicht einmal angezeigt wird, wenn er sich lange Zeit in seinen Schlupfwinkeln aufhält, um ihn verhaften zu können?
Es wird allerdings angenommen, daß nicht bei allen, auch nicht bei der Mehrzahl vorsätzlicher Ungehorsam gegen das Gesetz obwaltet, sondern  daß auch vielfach Furcht vor dem Menschen und falsche Vorspiegelungen über seine Harmlosigkeit Ursache seien, daß er nicht entdeckt wird, allein für den Erfolg, für die Vermittlung der Verhaftung und Bestrafung des Verbrechers gilt es offenbar gleich, ob die Verletzung der Staatsbürgerpflicht als vorsätzlich oder fahrlässig erscheint, ob sie nun in einem höheren oder nur in einem mindern Grad zu bestrafen ist.
Furcht vor einem Verbrecher ist das Schmählichste, das Unmännlichste was man sich von einem tüchtigen, kerngesunden Gebirgsvolk denken kann, vorzüglich, wenn ganze Dorfschaften einem einzigen Menschen gegenüber stehen wenn man überdies häufig gar nichts zu tun braucht, als nur die Sicherheitsmannschaft rechtzeitig von dessen Anwesenheit in Kenntnis zu setzen.

Furcht vor Rache ist kein genügender Beweggrund das Gesetz zu missachten, denn ein auf Raub und Diebstahl angewiesener Flüchtling wird das Eigentum des Einzelnen – auch seiner Schützlinge – eben nur solange unversehrt lassen und schonen, als er es eben für gut hält und ihr nicht die Umstände, welche von Tag zu Tag schlechter für ihn werden, zwingt seine Treulosigkeit gegen das Gesetz auch gegen seine bisherigen Freunde zu kehren.
Glaubt ihr überhaupt, daß sich der Inwohnerssohn Michael Heigl durch den ihm gewährten Verschub zum Dank verpflichtet fühlt, daß ihm hiedurch wirklich ein guter Dienst geleistet wurde? Mit Nichten!
Wenn er im Stand wäre sein elendes Los nur wenig zu überschauen, so ,müsste er klar einsehen, daß er klüger gethan hätte, sich schon längst freiwillig zu stellen und die verdiente Strafe zu erleiden, als eine immer erbärmlichere Existenz in der Freiheit, immer unstet herziehend, vor sich zu haben und dabei das Maß seiner Verbrechen immer voller zu machen, bis es zuletzt doch überläuft.
Er müsste einsehen, daß gerade diejenigen, welche ihm Vorschub gaben, Schuld an seinem Elend sind, weil sie ihn durch die gewährten Unterstützungen abhielten, bei Zeiten zurückzukehren, so daß in der Schein und Schirm von Freiheit und Straflosigkeit immer wieder verlockten, einer klügeren, vielleicht auch wirklich gefühlten Regung seines Gewissens, einer offenbar viel verständigeren Entsagung, auf eine solche männliche Unterwerfung unter die verdiente Strafe mit innerster Kraft bestimmt Folge zu leisten.
Es ist eine Schmach für Männer sich durch Feigheit und Furcht vor einem Flüchtigen abhalten zu lassen, seine Schuldigkeit zu thun, eine solche Furcht ist aber auch noch dazu höchst unanständig, denn es ist bekannt, daß nach dem jetzigen Verfahren die Verurteilung und Bestrafung nicht lange auf sich warten lässt – wie ihr häufig genug in der Nachbarschaft zu Straubing bei den Strafgerichtssitzungen erfahren könnt und jeder vernünftige muss bei ruhiger Überlegung begreifen, daß nicht der im Gefängnis sitzende Büßer einem etwas anhaben kann, wohl aber der frey herumziehende, auf Raub und Diebstahl angewiesene, arbeitsscheue Verbrecher, wie nicht das gebändigte, sondern nur das freie herumgehende Raubtier dem Menschen gefährlich ist.

Übrigens muss ich Euch aber auch noch begreiflich machen, daß ein solches Benehmen großen Mangel an wahrer Religion und festem vertrauen auf Gott beweist, denn nicht Feigheit oder Furcht vor Rache, sondern nur die Macht und die Gnade und der Wille des Herrn kann Euch und Euere Habe vor Nachteil und Schaden behüten.
Man hört auch vielfach die Äußerung: der Heigl ist gar nicht der Bösewicht, den man aus ihm macht, er tut zu niemand etwas, er lebt nur von Wildern etc. das , liebe Männer ist eine Lüge, die von seinem Anhang und unwissenden geschwätzigen Leuten ausgestreut wird, um ihn sicher zu machen, um zu täuschen und von seiner Verfolgung abzuhalten.
Vor mit liegt ein Verzeichnis von mehr als 40 Vorfällen, teils Übertretungen, teils Vergehen oder Verbrechen, - darunter Kapitalverbrechen, Räubereien, ausgezeichnete Diebstähle, Widersetzungen verbunden mit Körperverletzungen deren sich Michael Heigl von Beckendorf verdächtig gemacht hat, und zwar ist der Stand der Untersuchungen zum größten Teil schon dermalen so geartet, daß eine Überweiung und demnach Verurteilung in mehrfacher Beziehung eintreten wird.

Sollte aber auch nur wegen einiger, ja nur wegen einer einzigen der Kapitalverbrechen eine Verurteilung erfolgen und gemäß gestraft, so würde schon diese Kettenstrafe die lebenslänglich dauert oder mindestens Zuchthausstrafe auf unbestimmte Zeit oder 20 Jahre zur Folge haben.

Auch ist unrichtig, wenn man etwa glaubt, dass die Verurteilung des Heigl durch dessen Entfernung oder Verheimlichung vereitelt wird. Es gibt ein Verfahren im Gesetz ….. wonach auch abwesende Verbrecher welche sich der Ladung ungeachtet nicht freiwillig stellen, abgeurteilt werden können. Gesetzt nur, der Liebling des fraglichen Teils der Bevölkerung wäre wirklich schuldlos, wie man vorgibt, und nur ein argloser Streuner und Müßiggänger, der die die bayerischen und böhmischen Gebirge höchstens im Wildern durchzieht – warum scheut er sich vor seinen Richter zu treten und ihr Urteil zu empfangen, daß nach dieser Meinung nur seine Unschuld herausstellen und das Unrecht der jahrelangen Verfolgung an den Tag bringen müsste.

Ist er aber schuldig und strafbar, woher dann diese grenzenlose Frechheit einer nun zehnjährigen Verheimlichung und Unterstützung dieses Verbrechers, dieser Hohn und Trotz gegen das Gesetz, womit ein großer Teil der Bewohner eines der  größten Landgerichtsbezirke sich den Anordnungen der Regierung, den Bemühungen des Landgerichts, der unablässigen Tätigkeit der Gendarmerie entgegenstemmt, als in Folge von Ungehorsam und Widerspenstigkeit mit Irreligiosität, Mangel an allem gesetzlichen Sinn, von Nächstenliebe, vertrauen zu Gott, an Ehr und Gewissen?
Euer Verschulden liegt immer den Gemeinden zur Lasten, es mag immer Bosheit und Schlechtigkeit, oder auch nur Leichtgläubigkeit, Schwäche und Feigheit oder was immer die Ursache sein.

Ich gebe Euch den Spruch zu bedenken:
Mild mit den Schlechten   -     Ist Unbill gegen die Rechten!
Jede Schonung, jede Gleichgültigkeit gegen die Unterdrückung des Verbrechens hat offenbar das Emporwachsen und Umsichgreifen, die Prahlerei und Ausdehnung des Lasters zur Folge so wie das Ungeziefer und das Unkraut alles um sich nach und nach immer mehr angreift und unterdrückt wenn es nicht selbst ausgerottet und vernichtet wird.
Noch einmal verwarne ich die Gemeindeglieder, welche ihr von Allem, was ihr hier sehet und hört, genau zu verständigen habt durch euch, Vorsteher zur Erfüllung des Gesetzes. Ich erinnere Euch an den oben anstehenden Artikel des Strafgesetzbuches, ich verlese euch insbesondere die Bestimmungen des Gemeindeediktes Artikel 108.109. und 110,
NB: wörtlich verlesen: - die ihr als Gemeinde Obrigkeit pflichtgemäß zu vollziehen habt ich verlese euch ferner wiederholt die ohnedem schon bekannt gegebene allerhöchste Verordnung Sr. Majestät des allerhöchsten Königs Maximilian Joseph vom 6. September 1850 – worin die schweren Folgen des Ungehorsams der Gemeinden gegen das Gesetz deutlichste angedroht sind.

NB: verlesen Regierungsblatt 1819 S. 786
verlesen Kreisblatt 1850 S 208.
Ich fordere Euch abermals auf, meine Männer, nach diesem allen Euch genauest zu verhalten, das königliche Landgericht und seinen Anordnungen tätigst zu unterstützen, seinen Verfügungen genauest Folge zu leisten, Eure Angehörigen zu Zucht und Ordnung, zur Gesetzlichkeit anzuhalten und anzuweisen unstatthaft niemanden zu beherbergen.
Ferners fordre ich Euch auf, den k. Gendarmen kräftigst beizustehen und ihr das Ansehen und die Achtung zu versschaffen und zu erhalten, deren sie bedarf um ihren ohnehin so lästigen übermäßig anstrengenden Dienst mit Erfolg machen zu können.

Insbesondere verwarne ich euch, falsche ehrenrührige Gerüchte gegen die Gendarmerie, die ihr Wirken beeinträchtigen, ihren Eifer zum Besten der öffentlichen Sicherheit untergraben und nur Unmuth und Verdruss erzeugen müssten, zu verbreiten und befehle euch ernstlichst auch euere Gemeindeglieder bei entsprechender Strafe von einem gleichen Beginnen abzuhalten.

Dem Vernehmen nach soll M. Heigl dermalen sich nicht in diesem Bezirke befinden und ist jedoch höchst wahrscheinlich, daß er auswärts nicht geduldet bäldest zurückkehrt, so daß sich Gelegenheit bietet, daß sich die Gemeinden von der auf ihnen lastenden Mitschuld des Verheimlichens und Unterstützung reinigen können, indem sie unverzüglich zusammenwirken, die Entdeckung, Ausmittlung und Verhaftung des Verbrechers schleunigst und sicher ins Werk zu setzen.
Folgt meiner letzten Warnung. Liebe Männer, und gehorcht dem Gesetze und seht zu, daß ein Gleiches auch durch Eure Gemeindemänner geschieht. Man muss das Nötige tun.
Sollte jedoch abermals Gleichgültigkeit oder gar vorsätzliche Böswilligkeit sich geltend machen, sollte Heigl wiederholt unterstützt oder verheimlicht werden, sollte abermals ein Saumsal in entsprechender  und bestimmter Befolgung der obrigkeitlichen Anordnungen, in Beihilfe zu den Bemühungen der Gendarmerie sich irgendwie zeigen, so habe ich euch hiermit zu eröffnen, daß ein solch weiterer Ungehorsam solch unehrliche Pflichtverletzung unnachsichtlich die Einlegung ergiebiger militärischer Straf- und Exekutionskommandos zur Folge haben würde.
Es würde dann den schuldigen Gemeinden auch nichts mehr helfen, wenn sie den Heigl wieder entwischen lassen wollten, dies würde dann zu spät sein und sie würden sich dann selbst der Möglichkeit verlustig machen, den Verbrecher zur Vernunft zu bringen und sofort der Last der Exekutionsmannschaft zu entledigen, welche nicht mehr abziehen würde, bis Heigl verhaftet ist.
Noch einmal, meine lieben Männer, ergreift so schnell als möglich die Gelegenheit, der ergangenen Aufforderung zu genügen, die Schmach  und die Schuld von Euch und den Eurigen abzuwälzen, dies ist auch zugleich das einzige Mittel, die teure Exekutionsmannschaft fernzuhalten, seid gehorsam dem Gesetze, dessen Vollzug von Euch und Eueren Gemeindegliedern mit Ernst begehrt wird, damit dadurch die Beobachtung der Staatsverfassung, zugleich durch Befolgung des Gesetzes die Liebe und Treue zu eurem König und Herren, die ihr im Herzen tragt und die ihr beschworen habt, und Gott wird Euch schützen

 Kötzting 12.März 1853, Christoph Regierungsassessor


Im Protokoll für diese Versammlung steht dann weiterhin:

Die Vorsteher wurden von ihrem Landrichter aufgefordert laut und vernehmlich zu erklären, ob sie dem Gesetze eine Folge leisten, ob sie mitwirken wollen, alle möglichen Maßregeln, welche zur Verhaftung des Verbrechers getroffen werden, auszuführen und es wurde von den Vorstehern einstimmig und laut auf die an sie gestellte Fragen mit „JA“ geantwortet. Es wird bemerkt, dass die ganze Versammlung sichtlich im Innersten bewegt war und dass sich bei dem größten Teil der Anwesenden Tränen in den Augen zeigten.   

Hier an der Spitze der Unterschriftenliste nacheinander Carl v. Paur, der königliche Landrichter, 
der Rentbeamte Härtl und der Gerichtsarzt Dr. Müller. Danach folgen die einzelnen Beamten des Landgerichts.

Nach den Unterschriften des restlichen LG-Personals folgen zunächst die Magistratsräte Kötztings, angeführt vom Bürgermeister Schrank.


Anschließend folgen die Räte der beiden Märkte Neukirchen und Eschlkam, gefolgt von dem Block der hier stationierten Gendarmen, bevor in alphabetischer Reihenfolge sämtliche Gemeinden aus dem Landgericht aufgeführt sind. Auf der Liste hatten nun alle Anwesenden unterschrieben und sich mit den Vorgaben des Regierungsassessors einverstanden erklärt.
Der Kötztinger Landrichter Carl von Paur nutzte die Gelegenheit - alle Gemeindevorsteher in Kötzting zu haben - und stellte den Männern sein letztes Erfolgsprojekt vor, den "Verein für verwahrloste Kinder" vor und präsentierte dabei "drei bereits untergebrachte, sehr gut aussehende Kinder."
Darüber hinaus kündigte er weitere Maßnahmen an, um endlich Michael Heigl habhaft zu werden und auch das "Zusammenlegen der Kirchweihen auf einen Tag" an, und forderte von den versammelten Gemeindemitgliedern die größtmöglichen Anstrengungen, um all diese Ziele zu erreichen. 

Carl von Paur 

Da die Regierungskommission nun mal schon vor Ort ist, sollen auch die anderen Beschwerdepunkte erörtert werden, wobei sich zuerst der - nach Carl von Paur - ranghöchste Beamte Kötztings, der Rentbeamte Härtl, kurzerhand bei der Kommission vorstellt und folgende Mitteilungen protokollieren lässt: 

Mitteilung durch den kgl. Rentbeamten Ludwig Haertl


Generalia: sei bereits seit 4 Jahren Rentbeamter und von Anfang an mit Interesse bei der Heiglschen Angelegenheit dabei gewesen und möchte seine persönlichen Erfahrungen kurz zusammenfassen:

Die hiesige Verfolgung sei immer fruchtlos, da Heigl immer wieder – wenn man ihm hier zu leibe ginge – auf andere Gebiete auswich: teils in Cham, teils in Viechtach, teils in böhmischen Bezirken, wo er sich dann ganz ungestört, so lange er mochte, aufhalten konnte. Es fehlte jedes Zusammenwirken der benachbarten Gebiete. Die Gendarmerie aber bestehe nur aus den gewöhnlichen Stationen, nur vor ein paar Jahren wurde auf Aufforderung – des Landgerichts - auch in Hohenwarth eine Station errichtet – für den Winter, aber erst im Sommer genehmigt - diese aber später wieder abgezogen. Auch mit viel Militär wäre es schwierig, angesichts des Geländes und der Unterstützung, den Flüchtling zu finden. Die Aufnahme von Gerichtsdienern sei unzweckdienlich, weil diese ausschließlich aus Taglöhner bestehe, welche einfach keine tauglichen Subjekte für solch einen Gehilfendienst seien.
Auch die Struktur der „sogenannten hinausgebauten Häuseln“ (nicht Häusler!) sei etwas, was man eigentlich nur hier finden würde. Die Inwohner sind idR verheiratete Familien, die bei dem Bauern einen kleinen Fleck Grund haben und bei dem selben gegen Lohn von 4-6 Kreuzer und Kost im Taglohn arbeiten, übrigens selbst wieder völlig besitzlose Personen, ledige Weibspersonen mit Kindern bei sich haben, welche Umstände das Vorhandensein eines ordentlichen Dienstbotenstandes völlig verdrängen.
Solche Personen, die in Masse zu einem einzigen Hof gehören, bilden eine förmliche unzerreissliche Kette, welche durchaus nichts angeben und ihren Bauern mehr fürchten als die Behörden und die Gendarmerie, während ordentliche Dienstboten wegen der freistehenden Aufkündzeit viel unabhängiger seien.
Diese Inwohner und Afterinwohner befinden sich in s.g. Inhäuseln und hinausgebauten Häuseln….
Bei der Armut, dem Elend und der Abhängigkeit dieser Inwohner, welche weitaus die Mehrheit des Amtsbezirkes bilden, dabei dem völligen Mangel an gesetzlichem Sinn und einer völligen Abgestumpftheit für alles Bessere, zugleich der Herrschaft großen Aberglaubens und großer Leichtgläubigkeit bedarf es keiner ferneren Erläuterung dass ein Mensch, wie Heigl, von allen Seiten Unterstützung zu hoffen und zu genießen hat

1.     Kaum einer der eingesetzten Gendarmen kenne Heigl persönlich, was dieser raffiniert ausnützen kann. 
So wird Heigl wohl nur durch einen Zufall und durch Verrat entdeckt werden.
 Es sind nicht nur die Inwohner sondern auch die Söldner und teilweise die Bauern, weshalb keiner der Inwohner zur Hilfe gewonnen werden könne, weil ihre Bauern selbst teils aus Furcht teils aus Schlechtigkeit im Spiele sind, gegen welchen sie sich nichts zu sagen getrauen.
 Es ist bekannt, dass die Bauern nicht einmal Anzeige erstatten, wenn ein Schwein oder Schaf vom Heigl zu seiner Nahrung gestohlen wird.

6.       Es hält es für seine Pflicht ausdrücklich Posthalter Schrank, Hammerbesitzer von Sperl in der Gemeinde Fessmannsdorf nicht nur von jeder Schuld völlig freizusprechen, sondern auch festzuhalten, dass beide alles Mögliche beitragen dass Heigl verhaftet werde. Ebenso Expositus Schaitner Michael von Hohenwarth, welcher schon mehrfach von Heigl bestohlen wurde.

8.       Er hält diese Feststellung deshalb für seine Pflicht, weil diese Personen im Falle einer Exekutionsmannschaft mit außerordentlichen Zahlungen belastet würden – aufgrund ihres großen Besitzes - , was diese nicht verdienten.
Ansonsten lobt der den Amtsvorstand Landrichter Carl von Paur…. Es müsste auch sein Feind zugestehen, dass er in der Administration das Vorzüglichste leistet, überall Tätigkeit entwickelt und Wohltätigkeit verbreitet. 
Das Forstpersonal kämpft auch laufend (und zügig nach seiner Anzeige) gegen Forst- und Jagdfrevel, Fischdiebstähle und Frevel an den Perlenwässern…wobei die Frevler in dieselbe Kategorie gehörten, wie die die Gesinnungsgenossen Heigls.

Verdächtige Wirtshäuser wurden geschlossen – verdächtige Personen abgeliefert, welche aber von höherer Stelle mangels Raum in der Anstalt – vor Errichtung des Zwangsarbeitshauses zu Ebrach – wieder freigelassen wurde.
Bei jeder Versammlung würde Carl von Paur seine eindringlichen Warnungen an die Gemeinden kommunizieren und er habe:

1.       Ein Distriktskrankenhaus ins Leben gerufen.
 Einen Distriktsarmenfond hervorgerufen.
 Den Kornverein gegen die Not gegründet.
 Den Verein für verwahrloste Kinder gegründet.
 Sich stets für Alleen und Maulbeerpflanzungen bemüht.
 Die Anlage des Ludwigsturms und des Berges mit Baumpflanzungen hervorgerufen.
 Eine Sparkasse dahir errichtet

8.       Und noch sehr viel derlei gewirkt mit umfassender Tätigkeit und Umsicht, bedacht für Alles Gute und bei all dem hier in Frage stehenden besonderen Gelegenheiten möglichst unter Beiziehung der Schuljugend.

9.       Seit neustem kommt ein Landwirtschaftlicher Verein hinzu

Kötzting habe Carl von Paur für Alles Gute zu danken, was es gegenwärtig besitzt

Carl von Paurs Tätigkeit habe also mittelbare (durch die Behebung von Missständen und Belehrung)  und unmittelbare Folgen für die Jagd auf Heigl.

Unterstützung der Gendarmen: top

Benehmen der Gendarmen: kann sich nicht beschweren und habe von einigen Vorkommnissen und Prügeleien nur gerüchtweise gehört. Allerdings muss auch er zugeben, dass das Ansehen der Gendarmen schlecht sei:  Bei den wenigen tatsächlichen Aufgriffsversuchen  - nach Anzeigen - habe es entweder „einen Mangel an Vorteil, Ungeschicklichkeit“ oder sogar versagende Gewehre gegeben. Nach jedem dieser vergeblichen Aufgriffsversuche wurde bekannt, dass Heigl an dem Verräter Rache genommen habe oder demselben gedroht habe, ohne dass zu ermitteln war, ob der Zufall oder Plauderhaftigkeit ihm denselben bekannt gaben.

>>>> keiner traut sich mehr anzuzeigen
>>>> Gerücht entsteht, die Gendarmen hätten keine Courage

Unterschrift Ludwig Härtl

wird fortgesetzt



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