, eine der beiden Hauptstraßen in Kötzting, hat Ihren Namen von einem Landadeligen bekommen, welcher der letzte Besitzer des Sitzes
heutzutage ein Teil der Stadt Pfeimdt in der Oberpfalz, nannte.
Helmut Schnabel hat in den "Gelben Bänden", den "Beiträgen zur Geschichte im Landkreis Cham" von 2008 den 2. Teil seines Beitrages über die Geschichte der Hofmark (Sitz) Reitenstein veröffentlicht und dort auch von Schwierigkeiten geschrieben eine genealogische Verbindung "unserer" Gehrings mit denen auf Hochentreßwitz zu belegen Mit Dokumenten bzw. mit den jeweiligen Pfarrmatrikeln kann dieser Beweis nicht geführt werden. Es gibt einen Wappenbrief, ausgestellt auf einen Bartholomaeus Gehring auf Hochentreßwitz, des Jahres 1653 und auch die Besitznahme des adeligen Gutes Hochentreßwitz durch von Gehring im Jahre 1651 ist belegt. 1682 ist er dann gestorben, sein gleichnamiger Sohn wurde sein Nachfolger. (siehe Hist. Atlas von Bayern Heft Nr. 50 Nabburg)
In den Archivalien des Staatsarchives für Niederbayern(!) in Landshut fand sich dann,2020, der entscheidende Hinweis, dass sich die Göhring von Reitenstein nicht nur nach denen von Hochentreswitz nennen, sondern auch nachweislich von dort abstammen.
Gleichzeitig möchte ich hier gleich anmerken und vorwarnen, dass die Abstammungslinie derer von Gehring zwar sehr, sehr einfach und schlicht ist, da es allerdings nur 2 - in Worten zwei - Vornamen in dieser Familie zu geben schien, wird es in dem folgenden Text nur so wimmeln von Bartholomaeussen und Georgen.
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Wappen derer von Görring auf Hochentreswitz aus dem Epitaph in der St. Anna Kapelle in Kötzting |
Nun aber der Reihe nach, so wir sie belegen und beweisen können
: der erste der Familie der Görrings kommt nach Reitenstein
:
Johann Bartholomaeus von Görrings
1686-1712 Herr von Reitenstein
Der Besitz des Sitzes Reitenstein - eine Gründung des späten 16. Jahrhunderts durch eine Kötztinger Bürgersfamilie Raith - wechselte nach dem 30jährigen Krieg mehrmals seine Besitzer. Im Jahre 1686 erstand dann
Johann Bartholomaeus von Görrings die Hofmark Reitenstein (Das Attribut Hofmark bzw. Sitz war für viele Jahre strittig) für die Familie und diese behielt sie bis der letzte dieses Namens 1772 kinderlos verstarb und den Markt Kötzting als Alleinerben einsetzte - allerdings mit Hindernissen und Hintertürchen.
Nun zu dem oben angesprochenen Nachweis der Herkunft der Reitensteiner Görrings . Die Regierung der Oberpfalz in Amberg schrieb, über den Umweg der Regierung in Straubing, an den Reitensteiner Hofmarksbesitzer, er möge die, nach dem Verkauf der Hofmark Hochentreswitz in seinen Händen verbliebenen, Aktenstücke herausgeben und nach Amberg übersenden.
In diesem Begleitschreiben findet sich der genealogische Beleg für die Abstammung Johann Bartholomaeus gleichsam in einer "Räuberpistole"
Wir schreiben das Jahr 1707, Bayern ist in Folge das spanischen Erbfolgekrieges von Österreich besetzt und die formale Anrede in den amtlichen Briefen richtet sich immer an den Kaiser oder die kaiserlichen Beamten. Der Vizekanzler der Regierung der Oberpfalz in Amberg, Weinzierl, schreibt an den Vicedomb, eigentlich der Stellvertreter des Kurfürsten, nun eben der des Kaiser, in Straubing:
Wir haben also folgende Situation:
Bartholomaeus von Görring auf Hochentreswitz hat zwei Söhne, Georg und Johann Bartholomaeus. Der Sohn Georg bleibt als Nachfolger auf Hochentreswitz und Joh. Bartholomaeus der zweite Sohn erwirbt - und zieht in - die Hofmark Reitenstein. Nach dem Tode seines Bruders Georg versucht er wohl noch einmal auf dem Gute seines Vaters Fuß zu fassen, scheitert aber an der Schuldenmasse und zieht sich endgültig auf den Sitz Reitenstein zurück.
In den Kötztinger Taufmatrikeln finden sich zwei Einträge derer von Gehring (Göhring) auf Reitenstein. Am 21.8.1687, gut ein Jahr, nachdem der Vater das Gut Reitenstein gekauft hatte, kommt Johann Bartholomaeus als Sohn des ebenfalls Johann Bartholomaeus und seiner Gattin Maria Eva auf die Welt.
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Taufmatrikel Pfarrei Kötzting Band 2 vom 21.8.1687: die Taufpate war die Ehefrau Regina in Vertretung des abwesenden Hofmarksrichters Johann Prechtl aus Stachesried. |
Drei Jahre später, am 5.4.1690, kam dann der zweite Sohn, Johann Georg Benedikt, auf die Welt.
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Taufmatrikel Kötzting Band 2 vom 5.4.1690 Geburt des Johann Georg Benedikt Gerring |
Wir kennen nicht viel aus dieser Zeit über die Familie von Görring, wissen aber, dass ein Sohn Johann Georg 1712 sein Nachfolger geworden ist. Entweder hatte er sein Gut seinem Zweitgeborenen vermacht und den Erstgeborenen übergangen, oder aber - was gar nicht so selten vorgekommen ist in der Zeit, es hat noch einen - früher geborenen - zweiten Sohn mit Namen Johann Georg gegeben, welcher dann bereits mit seinen Eltern beim Kauf des Sitzes nach Reitenstein mitgekommen ist.
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17.7.1707 Sterbematrikel Bad Kötzting Nr. 3 wurde die ehrenwerte Frau Eva Maria Göhring von Reitenstein beerdigt, mit allen notwendigen Sakramenten versehen. |
Fünf Jahre später am 16.6.1712 stirbt Johann Bartholomaeus (sen.) von Hochentreßwitz und Reitenstein, wohl überraschend, denn sein Sterbeeintrag trägt den Zusatz: "mortuus in lecto inventus", was ich mit: "im Bett verstorben/tot aufgefunden" übersetzen würde .
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Sterbematrikel Kötzting Band 3 Seite 516 Sterbeeintrag Johann Bartholomaeus von Gehring vom 14.6.1712 |
Johann Georg von Görring Herr auf Reitenstein von 1712-1748
ein eher unsympathischer und unbeherrschter Grundherr
Sein Sohn Johann Georg übernimmt die Hofmark und über ihn, und vor Allem wegen seines herrischen Gehabes, hat sich ein Prozessakt erhalten, der ein Schlaglicht auf die damaligen Verhältnisse zwischen adeligem Grundherr und seinen kleinen Hintersassen wirft.
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StALa Regierung Straubing A 4454 Unterschrift des Beklagten
Johann Georg von Gehring |
In diesem Prozessakt, den sowohl Helmut Schnabel ausführlich in den "Gelben Bänden" behandelt hat, als auch der Kötztinger Lesestammtisch sich dessen bereits angenommen hat, wird eine schier unmenschliche Behandlung, ja sogar Folter der Reitensteiner Untertanen geschildert durch den Hofmarksherren beschrieben, welcher seine Bauern zu kostenloser Arbeit zwingen wollte.
Gleich zu Beginn des Prozesses aus dem Jahre 1712 (Zur Erinnerung im selben Jahr ist sein Vater verstorben) beschreiben die beklagenswerten Untertanen, dass das "Schloss" in Reitenstein vor 22 Jahren neu erbaut worden war und vom Vater des Beklagten dem Ruin preisgegeben und nie repariert worden war. Beim damaligen Bau wären die Untertanen für ihre Dienstleistungen, welche über die verpflichtenden Scharwerksdienste hinausgingen, bezahlt worden.
Hans Georg, der neue Herr, wollte dies nicht so handhaben und zwang seine Bauern zu kostenlosen Hand und Spanndiensten, weiters zu kostenlosen, und jederzeit von ihm abrufbaren, Boten- und Dienstgängen.
Die Untertanen wandten sich an die Regierung in Straubing und führten ihre außerordentlichen Belastungen an. Nach der ersten Beschwerdeschrift ergeht von Seiten der Regierung der Befehl an den Hofmarksherren, sich an Recht und Gesetz und an die herkömmlichen Verpflichtungen seiner Untertanen zu halten und ihnen nichts darüber hinaus (ohne Bezahlung) abzuverlangen.
Solch eine Beschwerde an höherem Ort machte wohl den Herrn von Gehring etwas zornig und diesen Zorn lässt er dann erneut an seinen Untertanen aus, dem kurfürstlichen Befehl nachzukommen fällt ihm jedenfalls zuerst einmal nicht ein.
So wenden sich die "armen Häusler" ein weiteres Mal an die Regierung und führen ihre außergewöhnlich harten Lasten von Seiten der Herrschaft an:
....dass sie mit Stöhlung der Pagagefuhren, Vorspann oder Reitpferdt, Pothen laufen und Wachten etc. so Taag als nacht geplagt werden....
....hat er uns nit allein fast unaus sezlich zum Potten gehen und zur Scharwerch angehalten sondern auch, da wir umb befürderung des Berichts (=Stellungsnamhe zur Beschwerde bei der Regierung) und entzwischen uns zur Schand gebetten wie die Hund, ganz unbarmherzig und dergestalt
in den Stock geschlagen und mehrers hängen lassen, das wür die Handt und redo Fuess gen berg kheren: und abwerths oder gen Thall sizen müssen, volgsamb kein wunder wäre, wan wür hand und fuess abgebrochen hetten; negst dem haben wür dem Ambtsknecht zue Kezting iedesmahls 25 xr schliess und auslassen gelt bezahlen und noch dazue von unserer Herrschaft anhören miessen, daß er ihme ambtknecht, was dieser auch immer dentwegen begehre nichte absprechen wolle, wardurch dan dem allergnedigsten anbefelchen, nit allein der schuldigste Gehorsamb b´nit gelaistet: sondern im gegenfahl solch nur illudiert worden ist.
Hans Georg von Görring fordert also ein Übermaß an kostenloser Hilfe seiner Bauern, um sein "Schloss" in Reitenstein, welches sein Vater hatte verfallen lassen, und dazu ist ihm jedes Mittel recht.
Dass ihm die Regierung in Straubing, angerufen von seinen Bauern, in den Arm fallen will, steigert nur seine Wut.
Er - so der Tenor der Beschwerde seiner Untertanen - behandle sie wie Hunde und lasse sie in den Stock spannen. Solch ein Stockeinspannen, in dem Hände und Fuße fixiert sind, verursacht allein schon eine äußerst schmerzhafte Körperhaltung. Wird dieser Stock dann aber auch noch aufgehängt, so dass die Hände und Füße nach oben zeigen (gen Berg), der Körper aber nach unten (gen Tal) durchhängt und das ganze Körpergewicht von den Hand und Fußgelenken getragen wird so ist es wirklich kein Wunder, wenn die armen Bauern sich dabei Hände und Füße gebrochen hätten.
Dass sie dann auch noch den Kötztinger Amtsknecht - der ja diese Folter durchzuführen hatte - für die Rahmenbedingungen dieser Sonderbehandlung (das Aus und Einschließen im Amtshaus eines Delinquenten war eine extra Position in der "Gebührenordnung" der bayerischen Amtsmänner) machte die Schande dann nur noch perfekt.
Die Regierung schickt nun eine Kommission nach Reitenstein und lässt sich beim Ortstermin dann auch noch einzelne Erbrechtsbriefe von Reitensteiner Untertanen vorlegen, die ziemlich deutlich erkennen lassen, wie sehr Hans Georg von Görring über das Ziel hinausgeschossen ist.
Der Akt endet 1713 ohne eine schlussendliche Entscheidung, die Regierung bestätigt lediglich die bereits vorher verfügten Beschränkungen in Richtung des Hofmarksherren.
Aus der Tatsache, dass in den folgenden Jahrzehnten die Anzahl der Häusler in Reitenstein um 8 Hofstellen zunimmt, kann man aber wohl schließen, dass sich das Verhältnis etwas entspannt hat.
Im Rahmen des Prozesses wird auch erwähnt, dass der neue Hofmarksherr die Anzahl der Schafe, welche bei seinem Vater noch unter 20 Stück gewesen waren, nun auf über 200 angestiegen war, was bei den Untertanen ebenfalls ein Problem bei der Beweidung der engfängigen Flächen darstellte.
In den Jahren 1723 und später noch einmal 1740 kam es zu einem Prozess zwischen dem Gotzendorfer Bauern Mühlbauer und dem Herrn von Reitenstein.
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Briefkopfdetail des Notars, welcher
die Abschrift des Schillerschen
Kaufsbriefes bestätigte |
Mühlbauers Vater hatte ein Waldstück von einem früheren Besitzer der Hofmark Reitenstein - Peter Schiller aus Kötzting - gekauft und gleichzeitig war eine Giltzahlung von einem halben Gulden pro Jahr damit verbunden.
Mühlbauer - der Sohn - beschwerte sich nun bei Gericht, - und konnte seinen Besitztitel auch mit dem Verkaufsbrief von Peter Schiller beweisen - dass der Herr von Gehring die Entgegennahme der Giltzahlung verweigere, auf der anderen Seite aber Holz einschlagen lies und damit den Wald verwüstete.
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Anfang des Verkaufsbriefs des Peter Schillers Inhabers des
Sitzes und der Hofmark Reitenstein |
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Akt
Georg Müllbauer Bauer von Gotzen=
dorf ctra den von Göring auf Raitten=
stein Puncto eines Holzwachses so
anderen
des Anno
172340 |
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Mühlbauer berichtet ein nettes Detail: der Vater des jetzigen Hofmarksbesitzers war damals sogar persönlich in den Bauernhof seines Vaters gekommen, um die Giltzahlung abzuholen.
.... sein Vater seel: offtermahl den Ausgang des Jahr gar nit Erwarttet: sondern es ist derselbe vor der Zeit in die Behausung meines Vatters khommen, und hat den halben Gulden Holtz gilt selbst abgehollet....
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Epitaph des Kötztinger Pfleger Johann Jakob von Mayr
in der St. Anna Kapelle in Kötzting
Dieser Mann hatte so seine Probleme mit dem kleinen
Landadeligen Georg von Gehring |
Dann gibt es noch einen Akt aus dem Jahre 1731 mit dem Deckblatt:
StALa Regierung Straubing A 4502 Akt Hanns Lemberger Halbbauer zu Eckers=berg Gerichts Kötzting um für ihm neben seinem halben Hof ein Inhäusl erbauen zu dürfen, so anders betr: de Anno 1731
Über diesen Vorgang, der auf dem Aktendeckel angekündigt ist, gibt es in dem Bündel genau einen Brief, der Rest behandelt eine neue Räuberpistole unseres Herrn von Görring.
Ein Schriftwechsel also, der nichts mit dem Deckblatt zu tun hat und ausreichend über die Geisteshaltung des Johann Georg von Gehring aussagt und sich passend an die "Folteranklage" gegen ihn, zu Anfang seines Kapitels, anfügt.
Der Kötztinger "Obristwachtmeister und Pfleger" Johann Jakob von Mayr beschwert sich bei der Regierung in Straubing, dass der Reitensteiner Herr von Gehring bei der Bezahlung des Getreide- und Gelddienstes des zum Kasten Kötzting grundbaren Friesenhofes eine, ich nenns mal, Extrawurst verlange, weshalb er seinen pflichtschuldigen Rechnungsabschluss des Kastens Kötzting nicht termingerecht vorlegen könne.
...er thuett villmehr aus pur lautter hocher unnottwendtiger Einbildtung, keckh praetendieren, das man Ihme dentwillen a,mbtshalber allweegen zueschreiben und den tag zu Ablegung ermelten diensts determinieren solle.....
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Titel den Entwurfsschreiben zurück an Herrn von Görring: etc. Max Eman(uel) Churfürsst |
......Waist dahero dem vorgeschriebenen: und billich erfundtenen anbegehren in ain= so and(ereren) iedesmahlen gehorsambist nachzu=khomben, und zu and(erem) nicht Ursach zu geben. ....
Regierungskanzley Straubing
an Johann Geörg Von Göring abgang(en)
Dieser Nasenstüber von ganz oben scheint nicht allzu lange gewirkt haben, denn aus dem Jahre 1727 gibt es ein Beschwerdeschreiben von Mayers ähnlichen Inhalts, nur mit noch üblerem Benehmen von Seiten von Görrings::
Wan nun er von Göring sich dessen Abfiehrung aus vorhin anberichteten Ursachen, mehreren thayls aber pur lautterer muettwillen, und gegen dem Gericht ausser aller Ursach fiehrenten Passion wardurch er selben nichts als allerhandt Ungelegenheiten und Verhinderung zu causieren suechet, mehrmahlen verwaigert, und ich beriehrten Traidt: und ....
1731 geht's munter weiter, wieder verweigert Herr von Göhring "seine Castenschuldigkeit" obwohl diese bereits 12 mal seinem Hofbauern und dem Dienstknecht überbracht worden war. Darüber hinaus hatte er sich auch erlaubt:
sich an des Castenknechts Bruedern Hans Adam Khern hechst sträflich zuergreiffen.
Der Kötztinger Pfleger hatte diesen an einem Dienstag Nachmittag zu Herrn von Göhring nach Reitenstein geschickt welcher diesen dann bei einem seiner Untertanen, dem sogenannten Rehrl antraf. Hans Adam Kern überbrachte den schriftlichen Befehl und
richtete dabei
aus, daß er von Gehring seinen Traidtdienst übersenden möchte. Den folgenden Text hier in einer kurzen Zusammenfassung: In guter Fürstenmanier, den Boten für den Inhalt seiner Botschaft verantwortlich zu machen, zwingt Herr von Görring den Kötztinger Amtsknecht Kern in den neben seiner Haustüre angebrachten Stock und lässt ihn dort im Freien (es ist Anfang Februar) zuerst einmal stecken.
Doch hier in den Worten des Kötztinger Pflegers von Mayer:
Er darauf vermeldt, daß es ganz Recht seye, er Khern solle nur mit ihme gehen, müsse ihme was mitgeben. Und als er Khern hierauf gefolgt: und mit ihme in seinen Hof bis zu der Haus Thier zu den alda lünckher handt erricht(en) Stockh gangen, ist Er der von Göhring bey solcher stillgestandten, mit vermeldten, weillen sein Pfleger keinen anderen Respekt gegen ihme brauchen thue, so solle er in dem Stockh süzen, dessen sich aber der Khern gewaigert, und fürgewendet, wie das er es nit verschuldet und also auch in den Stockh nit gehen thue, worauf er von Göhring, wan er nit wolle, ihme gleich etwas anderts zuweisen, nit nur gethrohet sondern auch würcklich ainen aldorth gelaindten Raiffsteckhen ergriffen, iedoch solchen widerumben aus dennen handten gelegt, nachgehents dem Khern mit ainer bey dem Linckhen armb genomben mit der andern aber den obern Thaill von dem Stockh aufgehoben, disen damit er offen geblieben uf Spreizen gelegt. Volglich ihme beime armb nidergezogen, und in den Stockh zusizen anbefolchen, aso das Er Khern sich entlich darzue bequemet und daryber bei dieser unaussprechlichen Kelte (es ist zu Anfang Februar) bey einer Virtl Stundt lang in solchen endthalten, wo nachmals anfenglich des von Gehring Köchin und baldt hierauf er von geöhring auch selbsten kommen, und gesagt, daß er iezt aus dem Stockh gehen solle mit befragen. wer ihme befolchen.Nach dieser Befragung sagte der Herr von Göhring über den Kötztinger Pfleger, dieser wäre ein
"Rechter Alter S:V: Hundsf(ott)". S:V: bedeutet hier übersetzt "Mit Verlaub"
Georg von Göhring erwidert nun: :
wan nun aber ersagter Pfleger, wie es gebreuchig und auf einem Landsassen gebieren will, der Tag zur iberbringung ermelten Traidtdienst schriftlichen denominieren: und nicht durch seynen Schörgen Knecht..... (anstelle des Kastenknechts)
.... gleich einem Pauern hette piethen lassen, dan diser Schörgenknecht sich erfrecht hatte verwichenem Pfinztag zum einen aufm Raidtenstain mit diser Ausrichtung zu khommen und dessen Pfleger mir Göhring entbitten lasset, dass ich den Traidtdienst sogleich iberbringen solle, weillen andere Pauern auch zugleich eingesagt worden seye.....und aber eine Refir bekannte saxche, daß dessen Pfleger seines einbildtenten Hochmuth halbers keinen Adlstand zu tractieren weis, sondern sich pur allein mit gemeinen leithen divertire....
Die Regierung hat nun ein genaues Auge auf diese Vorgänge und der Pfleger berichtet in dem Folgejahr nur knapp dass Herr von Gehring zwar seine Schuldigkeit für das Jahr 1732 bezahlt habe, dass es aber sehr lästig sei, 6,8 ja 10 mal einsagen zu müssen und der Kastenknecht - außer er würde durch eine Aussage des Herrn von Gehring Sicherheit erhalten - sich weigern würde diesen Dienst auszuführen.
Wir wissen nicht viel weiteres von Johann Georg von Gehring, erst mit dem Sterbeeintrag in den Kötztinger Matrikeln taucht er wieder auf, als
Georg Benedikt von Görring, Herr in Reitenstein, als er am 27.12.1748 stirbt.
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Sterbematrikel Pfarrei Kötzting Band 18 vom 27.12.1748 für den Ehrenwerten Herrn Johann Georg
Benedikt von Gerring von Hohentreswitz Herr auf Raittenstein |
Nun übernimmt sein Bruder Johann Bartholomaeus die Hofmark, es ist der Herr von Gehring, nach dem in Bad Kötzting die Gehringstraße benannt ist..
Johann Bartholomaeus von Görring Herr auf Reitenstein (1748-1772)
Fangen wir mit seinem Tode an, Johann Bartholomaeus von Görring stirbt am 3.3.1772, mit 84 Jahren - so stehts auf seinem Grabstein in der Pfarrkirche Bad Kötzting. Da bei (Johann) Georg Benedikts Sterbeeintrag - seinem Bruder und Vorgänger als Hofmarksherr- kein Alter angegeben ist, ist es nicht klar, ob er, Bartholomaeus, Erstgeborene war, oder ob es einen späteren Sohn gleichen Namens gegeben hat. Helmut Schnabel jedenfalls bezeichnet Johann Bartholomaeus als den Bruder und Nachfolger des verstorbenen Georg von Görring. Zeitlich würde es passen.
Nun, ebenso wie von den beiden vorgegangenen Generationen derer von Gehring, hat sich in den Archiven fast nichts erhalten.
Wir kennen einen Prozess mit dem Kloster Rott um das Jagdrecht am Kaitersberg aus den Jahren 1758-1769 des weiteren einen ebensolchen um die Sicherstellung, dass Reitenstein als Hofmark und nicht nur als Sitz bezeichnet werden darf. Dies ist deshalb wichtig, weil eine Hofmark eine wesentlich höhere Stellung hat und auch die eigene Gerichtsbarkeit beinhaltet. Dieser Prozess, von J.B. Gehring begonnen, wird nach seinem Tode vom Markt Kötzting erfolgreich weitergeführt.
Johann Bartholomaeus heiratet
Am 18.Januar 1751, im hohen Alter von 65 Jahren heiratet J.B. von Gehring die jungfräuliche Maria Anna Viktoria Margaretha, Tochter des ehrwürdigen, bereits verstorbenen, Herrn Franz Albert von Rainer in Hackenbuch und Chamereckh und seiner noch lebenden Frau Maria Eleonora Franziska, einer geborenen Baronin von Schrenck auf Notzing. Als Trauzeugen fungierten der ehrenwerte Herr Sigismund von Prenner auf Tallersdorf und der Kötztinger Arzt Joseph Anton Halser.
Das erste Testament
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StALa Regierung Straubing Nr. 4576 |
Schon
kurz nach der Heirat, am 24.7.1755 entschließen sich die Beiden ein
Testament zu verfassen und bitten den Kötztinger Pflegskommissar von
Francken um einen Termin bei ihm, um die Urkunde bei Gericht deponieren
zu dürfen. Der Pflegskommissar antwortet sofort und so kann am 30.7.1755
das von beiden unterzeichnete Testament in Kötzting bei Gericht
deponiert werden.
Die beiden Kötztinger Gerichtsprokuratoren Johann Christoph Magerer und Georg Druckmüller bezeugen den Vorgang.
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StALa Regierung Straubing Nr. 4576 |
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Sterbeeintrag der edlen Frau Anna Maria von Gering in Reitenstein, einer geborenen Rainer von Chamereck.
Sterbematrikel Kötzting Band 18 von 1758. Auch wenn in dem Eintrag bereits der Monat Juli als Überschrift eingetragen ist, denke ich es war der 27. Juni. Der in der Liste nachfolgende Sterbeeintrag trägt das Datum vom 6.7. Auch in dem amtlichen Schreiben wegen der Testamentseröffnung ist die Rede, dass Frau von Gering Ende Juni verstorben sei. |
Schon 3 Jahre nach der Testamentsdeponierung und nur 7 Jahre nach der Eheschließung verstirbt Frau von Gehring am 2. Juli und das Gericht Kötzting setzt einen Termin zur "Publizierung des Testaments" fest. Es bittet sowohl Herrn von Gehring als auch die "Notherbin" der Erblasserin Marie Eleonora von Rainer zu dieser Testamentseröffnung zu erscheinen und setzt dazu den 10. Juli 1758 fest.
Da das Testament offensichtlich auch - vermutlich als Erst- oder Zweitschrift - bei der Regierung in Straubing hinterlegt worden ist, fordert nun Herr von Gehring das Straubinger Exemplar mit Schreiben vom 17.10.1758 ebenfalls zurück, " da meine Frau nunmehro das zeitliche gesegnet, mithin sich er ganze Status vollkommen geändert..."
Der Straubinger "höchste Bannrichter und Regierungs und Landschaftsadvokat Johann Conrad Hayder protokolliert zu seiner eigenen Sicherheit, dass er das Testament, auf Anforderung des Herrn von Gehring aus dem "Geheimen Casten" entnommen hat.
Wiederum 4 Jahre später errichtet Johann Bartholomaeus Gehring am 18.2.1762 sein eigenes Testament, welches er dann wenige Jahre vor seinem Tode noch einmal geringfügig (zulasten einer Klause in Weißenregen und zugunsten der Kötztinger Kirchenglocke) abändern wird
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Sterbeeintrag des Johann Bartholomaeus von Göring in Hohentreswitz und Reitenstein vom 3.3.1772 |
Im Jahre 1772, am dritten März, verstarb Johann Bartholomaeus von Göhring Herr auf Reitenstein und wurde auf dem Friedhof in Kötzting begraben.
In der St. Anna Kapelle - damals Zentrum des Kötztinger Friedhofs - befindet sich heutzutage sein Epitaph.
Ruhet der hochedelgebohrene Herr Herr Johann Bartlmae von Görrung uf Hochentreswitz um Raidenstain. Erster Guetthätter der Alhiesig Grossen Pfahr Gottshausglocken. dan sonderbahr Guett letzten Willens Gemeinen Markts Kötzting im Alter 84 Jahren. Letzter dessen Stammes. In Gott Entschlaffen den 1. Martii in Anno 1772 Gott Verleihe ihm die Ewige Ruehe Amen
Im Stadtarchiv Bad Kötzting befindet sich eines der Exemplare des Testamentes von Johann Bartholomaeus von Göring
Ich, Johann Bartholomae von Görring auf Hochentreswitz zum Raidenstein
bekenne himit und in Kraft dieß offen und gegen iedermänniglich, daß nach öfterer Erwägung wie des Menschen Leben auf dieser Welt sehr kurz und tausend Gefahren unterworffen, auch nichts gewissers als der Tod, nichts aber ungewissers als die Stund desselben seye, ich mich in meinem hohen Alter entschlossen habe, meines zeitlichen Vermögens halber nachfolgende Disposition und letzten Willen......zu verfassen
1. befiehlt er seine arme Seele der Barmherzigkeit des allmächtiogen Gottes .......
2. möchte er in der Pfarrkirche Kötzting, allwo die Göringische Begräbnus, begraben werden.
3. Vermacht er zum Trost des Seelenheils seines verstorbenen Bruders Georg Benedikt und seiner Frau Maria Anna Viktoria Margaretha jeweils 100 Gulden zur Lesung von insgesamt 600 (!) hl. Messen in Kötzting, Schönbuchen und Weißenregen.
4. Vermacht er 25 Gulden zum Franziskaner Kloster nach Neukirchen für 50 hl. Messen zum Trost der Armen Seelen und zusätzlich 25 Gulden für 50 weitere Messen bei den Kapuzinern in Straubing.
5. Fundiert er einen ewigen Jahrtag beim Gotteshaus in Kötzting für die Göringische und Rhainerische (seine Frau) Freundschaft mit 200 Gulden.
(damals waren 5 Prozent Zinsen üblich = 10 Gulden jährlich, diese 10 Gulden sollten aufgeteilt werden zu jeweils 5 Gulden für das Gotteshaus und für den Pfarrer und die Kirchenbediensteten)
Weiters bekommt die Kirche Kötzting 300 Gulden zum Chorbau in der Kirche.
Dieser Zusatz wird in einem späteren Testamentszusatz (Codicill) abgeändert, am 29.12.1768
6. Zur Erbauung einer Klause oder eines Priesterhauses in Weißenregen vermacht er 1000 GuldenAuch dieser Zusatz wird abgeändert bzw. gestrichen am 29.12.1768.
Zu einer Capelle aufm Raittenstein 50 Gulden dann zu dessen Unterhaltung auch 50 Gulden.
7. Vermacht er seiner freiherrlichen Mam Magdalena von Singer auf Mossau, da sie seine Hauswirthschaft gethreulich gefiehret zu einem prolegat nebst einer redo (mit Verlaub) Khue und Hausfahrnus als Zünn, Kupfer und Leinwand 1500 Gulden.
8.Nun folgen die einzelnen Legate: Den Fischerischen Kindern zu Poppenried 150 Gulden.
Den Anna Levinischen Kindern am Hainhof 150 Gulden
Den Elisabetha Prechtlischen Kindern zu Stachesried 150 Gulden
Den Anna Neybergerischen Kidnern zu Kaitersbach 150 Gulden.
Der Barbara Maltrin zu Attelskofen 150 Gulden.
Dem Dienstmaydl Magdalena Kinigin 150 Gulden.
Denen Hans Görringischen Kindern zu Regensburg 100 Gulden.
Denen Ehelhalten, welche sich in seinen Diensten bei seinem Ableben befanden aufgeteilt 60 Gulden
9. seinem Verwalter Ferdinand Mayr bzw. dessen Kinder welcher seinem Bruder im abgelaufenen Krieg, (Österreichischer Erbfolgekrieg) als auch ihm viele Dienste gratis getan und viele Schriften unentgeldlich verfaßt: das beste vorhandene Pferd, mit bester Schabracken und Zeug, die 2 besten Ochsen samt einem guten Wagen, dann 2 redo Khue, ferners meine Sackuhr, die Straßmayrische Fluiten und beste Baar Pistollen.
10. Als Hauptpunkt und Fundament eines jeden Testamentes bestimmt er als wahren Universalerben den Gemeinen Markt Kötzting, also und dergestalten das derselbe mir nicht allein in meinen eigenthumblichen Sitz und Hofmark Raidenstein, samt denen darzu gehörigen Unterthenan cum pertinentiis, sondern auch in all übrig meinen Vermögen wie solches immer na,men haben mag, succediren möge und solle.....
...geschehen zu Raittenstein den achtzehnten Monatstag Februarii im Aintausend sibenhundert zweiundsechzigsten Jahr
Johann Barthomolme von Göring
In der oben aufgezeigten Testamentsabänderung strich er das Vermächtnis für Weißenregen und den Chorbau und stiftete dafür den Betrag zur Herstellung der großen Kirchenglocke.
Drei Monate nach seinem Ableben wurde im Mai 1772 durch eine Kommission sein Besitzstand inventarisiert. Dieses Protokoll ist heute noch im Stadtarchiv Bad Kötzting vorhanden und ziegt auf wie weit es mit seinem "Schloss" her war. Die Kommission war ansehnlich, die beiden Kammerer Kötztings (heutzutage der erste und zweite Bürgermeister) Luckner und Fischer, Johann Baptist Fabrici (Voithenleitnerhaus) als Marktrat, von Görrings Haushälterin mit ihrem Rechtsbeistand - sie sollte ja das große Legat über 1500 Gulden erhalten - der Marktschreiber, zwei Gerichtsprokuratoren, der Pflegsverwalter von Frank (heutzutage in etwa der Landrat mit allerdings viel, viel umfassenderen Zuständigkeiten) zusammen mit seinem eigenen Gerichtsschreiber und Schätzleute vom Kaufmanns und Bauernstand.
Sie alle durchforsteten das Anwesen, die Stallung, die Scheunen und auch das zum "Schloß" gehörende Hofbauerngütl, bewerteten das, was sie fanden, und gingen auf den Feldern und Wiesen ebenso vor. Alles, aber auch wirklich Alles, hatte damals einen Preis und so kamen dann gerade mal gut 10000 Gulden an Wert zusammen, denen über 8300 Gulden an Legaten und Vermächtnissen gegenüberstanden. Kötzting, der Universalerbe, sollte also mit einem Vermögensüberschuss - für den er sich nichts kaufen konnte, aus dem Erbe von gerade mal 1702 Gulden das Erbe annehmen und sich damit verpflichten die Riesensummen an Legaten in bar auszuzahlen.
Dies war der Anfang für einen fast 30 jährigen erbitterten Streit innerhalb der Kötztinger Bürgerschaft, zwischen den Kötztingern und den Reitensteinern, zwischen Kötzting und der Regierung in Straubing und dem Pfleggericht und umgekehrt. Zwischen all diesen Parteien saß als Prozessbeteiligter und/oder "Zündler" Wolfgang Samuel Luckner, der damals mächtigste Mann in Kötzting, der das Testament in dieser Form nicht annehmen wollte und welcher, bei der Rückkunft nach einer Reise nach München, sich zuhause vor vollendete Tatsachen gestellt sah, die die Regierung in Straubing zusammen mit einigen wenigen Kötztinger Bürgern durchgesetzt hatten.
Das Thema der "Reitensteiner Anteile" ist zu umfangreich für diesen Blog, wurde auch ebreits ind en gelben Bänden veröffentlicht, ist auch in dem Blogeintrag über Wolfgang Samuel Luckner in Teilen nachzulesen.
Nun, wie mächtig Wolfgang Samuel Luckner damals war,s ieht man auch an der großen Kirchenglocke Kötztings, zu deren Herstellung Bartholomaeus von Görring am Ende 1300 Gulden vermacht hatte. Luckner selber steuerte dann noch 500 Gulden bei.
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aus einer Bürgerfestbeilage der Kötztinger Zeitung, der Beitrag stammt vom Kötztinger Ludwig Baumann |
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aus einer Bürgerfestbeilage der Kötztinger Zeitung, der Beitrag stammt vom Kötztinger Ludwig Baumann
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Nun, im Rahmen des Kirchenumbaus im Gotteshaus Kötzting, wurde 1778 der Auftrag vom Kirchenverwalter Luckner für den Glockenguss an die Firma Florido in Straubing erteilt. 1987 Gulden sollte sie kosten, 1300 kamen von von Görring, 500 von Luckner. Die Anweisung in Görrings Testamentsabänderung war ganz klar, dass sowohl sein Wappen als auch sein Name mit dem Zusatz "Gutthäter" auf der Glocke sichtbar sein sollten.
Nun:
Luckner ist deutlich aufgeführt: Sam. Luckner A.K. (d.h. Amtskammerer)
Dann heißt es weiter: IO:B:V:G:U:H:T:U:RT, was nur Eingeweihte entziffern können. Der Leser, der bis hierher gefolgt ist, kann die Buchstaben sicherlich eher zuordnen:
IO(hann) B(artholomaeus) V(on) G(öring) U(f) H(ochen)T(reswitz) U(und) R(eitenstein).
Ludwig Baumann schreibt weiter: Die große Glocke wurde am 13. September 1779 zum erstenmal geläutet. Seitdem geleitete ihr voller Klang die Reitensteiner auf ihrem letzten Weg zum Pfarrfriedhof - eine Reverenz an den reitensteiner Guttäter und ein liebenswerter Brauch, der den geänderten, neuzeitlichen Beerdigungsformen zum Opfer fiel.
Dieser Brauch ergibt sich zwar nicht aus dem Verfügungen J. B. von Gehring, scheint aber in Kötzting vor Generationen durchaus gebräuchlich gewesen zu sein. Nimmt man das Benehmen der Herren von Görring ihren Untertanen gegenüber zum Maßstab, so erscheint solch eine Reminiszenz dem Hofmarksherren gegenüber auch mehr als fragwürdig.
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Stadtarchiv Kötzting AA VII/3 Deckblatt
Verhör und Briefprotokoll
dann
Inventur und Vormundschaftsbuch
der
hochadelichen Görring(schen)
Hofmarch Raidenstein
de ais (annis)
1768
et
1769 |
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Wie streng der Herr v. Görring auch bei Kleinigkeiten war, zeigt ein Ausschnitt aus einem Verhörsprotokoll der Hofmark Reitenstein vom 27.4.1769. Die
Hühner seiner Untertanen waren dem Herrn ein Dorn im Auge und so verpflichtete er seinen "Hofmarksrichter" seinen Untertanen anlässlich der Zahlung der Georgigilt (es gab zwei "Steuerzahltermine" an Michaeli und Georgi), wenn eben alle Untertanen eh versammelt seien, diesen zu eröffnen, dass ab nun jeder Untertan dafür Sorge zu tragen habe, dass die Hühner nicht in die Felder und Gärten eindringen. Jedes Huhn würde "konfisziert" und der (Hühner)besitzer müsse 1ß Pfennig bezahlen (pro Stück Huhn) und den Schaden darüber hinaus.
Die Gehringstraße
Nach dem großen Marktbrand von 1867 bestand die Notwendigkeit, die Straßenführung im Markt neu auszurichten und so entstand zu Ende des 19. Jahrhunderts der untere Teil der jetzigen Gehringstraße neu, bis hinauf zum jetzigen Parkhaus und der Abzweigung bei der ehemaligen Bäckerei Kerscher. Erst ins 20. Jahrhundert herein wurde dann peu a peu auch der oberste Teil bebaut und zu Anfang erhielt die Straße dann sogar kurzfristig den Namen zu Ehren eines damaligen Bezirksamtmannes "von Fuchs", welcher von 1903 bis 1912 in Kötzting wirkte. Später jedoch wurde die Straße dann endgültig dem Reitensteiner Hofmarksherren "Gehring" gewidmet, allen unterschiedlichen vorherigen Schreibweisen zum Trotz, welche zumeist auf Göring und Görring lauteten.
Das "Schloss" Reitenstein
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HaStA München GL fasc. Nr. 1816 |
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"Raidenstein war den in den ältesten Zeiten eine blosse Einöd: Martin Raid sass circa 1500 in dasigen hölzernen Hauß"
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Vermessungsamt Cham Ausschnitt aus Uraufnahmhekarte: NO_050_41_1831 von 1831 |
Das Grundstück südöstlich des Dorfweihers, gelegen am heutigen Schlossweg, ist die Stelle, an der früher das "Schloss" Reitenstein bis zum Jahre 1772 gestanden hatte. Wir müssen es uns als ein kleines gezimmertes Haus mit, aus rauhen Steinen, gemauertem Erdgeschoss vorstellen, mit vier Zimmern zu ebener Erde und einem zusätzlichen Zimmer und einer Bodenkammer im ersten Stock.
Die, nach dem Tode J.B. von Gehring, vorgenommene Aufnahme aller seiner Güter beschreibt den Inhalt jedes einzelnen seiner Zimmer und auch seine Lage.
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Stadtarchiv Kötzting AA VII/14 |
Im Jahre 1790 erstellte der Kötztinger Marktbaumeister Hummel (sein "Dienstposten" und sein Wohnhaus, das nun sogenannte Kamplmacherhaus, wurden extra für ihn, wenige Jahre zuvor, eingerichtet und gebaut, weil der Kötztinger Kammerer Luckner die märktischen Bauvorhaben nicht mehr unter Regie durchführen lassen wollte) einen Entwurf und einen Kostenvoranschlag für ein offizielles "Amtsgebäude" in Reitenstein, welches die Reitensteiner Untertanen von ihrem Grundherren (=Markt Kötzting) einforderten.
Dieses - nie errichtete - Gebäude kommt vermutlich dem vorherigen "Schloss" sehr nahe; zumindest stimmen die Zimmeranzahl und die Funktionen gut mit denen des Inventariums des alten "Schlosses" J.B. von Gehrings überein - mit Ausnahme einer Arrestzelle. Aber zu diesem Zwecke hatte der Herr von Gehring ja seinen "Stock" gleich neben der Haustüre stehen, siehe weiter oben.
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Stadtarchiv Kötzting AA VII/14 |
Dies also ist die Geschichte derer von Gehring/Gerring/Göhring und Görring von Hohentreswitz und Reitenstein, die Namensgeber unserer Gehringstraße
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Luftaufnahme Krämerarchiv:Mitte der 60er Jahre, erste Marktplatzsanierung: Marktstraße und die parallele Gehringstraße die weiße Linie zeigt die Lage der ehemaligen Bollburggasse mit dem Chamauer Tor |