Das "alte Kötzting" bei der Uraufnahme bei der beginnenden Landvermessung hatte 159 Anwesen.
Der Geschichte dieser Bürgerhäuser und ihrer Bewohner nachzuspüren und sie zu dokumentieren, ist das Ziel dieser Häuserchronik.Die Anfänge und die Entwicklung unserer Heimatstadt können von der Teilung der Urhöfe bis hin zur Auswahl als Landgerichtsort in einem einleitenden Blog nachgelesen werden.
alte Hausnummer 56
beim Schödlbauer
Plan der Uraufnahme von 1831 |
Foto Pongratz |
Zwei Dokumente sind für diesen - und auch zeitgleich für den Nachweis des Besitzes der späteren Klosterschmiede (alte Hausnummer 99) - Nachweis ausschlaggebend.
Das erste ist eine Schuldverschreibung:
Blickt man auf den obigen Lageplan, so kann man erkennen, dass die beiden Anwesen 56 und 99 hinter dem Haus mit der alten Nummer 55 eine lange gemeinsame Grenze haben. Das im Lageplan von 1831 bezeichnete Landgerichtsgebäude war im Jahre 1654 noch der Pfarrhof.
Diese Lagebeschreibung hilft auf bei der Erstellung der Häuserchronik des benachbarten Hauses mit der alten Hausnummer 99 weiter, der Klosterschmied, weil die bisherige Besitzbeschreibung des Herrn Katzenberger immer nur von der Angrenzung an den Pfarrhof gesprochen hatte und das hätte auf andere Anwesen auch zugetroffen.
StA Landshut Markt Kötzting Briefprotokollband 1 |
Quittung per 20 fl
Erhard Neidlinger und Margaretha
PfA Kötzting Band 1 Seite 340 |
"Den 18 April Leonhard Neidinger burger und Wagner alhir filius baptizatus N. Andreas patrinus Andreas Painl burger und mezger alhir"
Hans Hecht und Eva Neidlinger
PfA Kötzting Band 1 Seite 168 |
Bereits am 8.12.1645 kommt die Tochter Maria auf die Welt, wird getauft und der Pfarrer kann natürlich auch rechnen und notiert am Rande des Taufeintrags:
PfA Kötzting Band 1 Seite 383 |
NB diser Hans Höcht hatt noch khain 1/2 Jahr gehaust und eigesegnet gewest!"
Ganz grundsätzlich muss man hier festhalten, dass die Anfänge der Kötztinger Kirchenbücher sehr lückenhaft sind, vor allem was die Sterbeeinträge angeht.
Hans Hecht und Eva
PfA Kötzting Band 1 Status animarum |
Söhne: Andreas und Philipp jeweils 2 Jahre
Töchter: Anna Jacobe 5 und Anna 10 Jahre
Im Kötztinger Verhörsprotokoll von 1655 steht eine Kurznotiz über unseren Wagnermeister
StA Kötzting Verhörsprotokoll 1655 |
Hieran Wolfen Seyder wierdet hiermit auferladen daß er Hanß hechten Wagnern die vorgeliehene 3 fl auf heilige Osstern bezallen solle"
StA Landshut Markt Kötzting Marktrechnung von 1660 "Hans Hechten Wagnern alhir, für das Rath zum Storchen Nest bezalt 36 xr" |
"Hannsen Hecht burger und Wagnern 50fl welche er Inhalt briefs auf seiner Behausung verschrieben, trüfft also der Zins 2 fl 30 xr"
StA Landshut Rentkastenamt Straubing Pfleggerichtsrechnung von 1682 |
Philipp Hecht burgersSohn alhier und Franz Gueth Burger und Huedter alda, seint umbwill Höcht auf der gassen mit ainer bei sich gehabten Wagner Waffen umbgehaut, und sich ungebierlich verhalten, guett aber aines Mußquetiers Tegen auf der Gassen entblösst, mit schreinen: und in anderweg ungebier veriebt, mit ernstlichen Verweis.2. Tag im Ambthaus abgepiest worden, an gelt aus unvermögenheit : NIHIL"
Philipp Hecht und Dorothea Schindler
Hanß Hecht 2 xr (=die "Gebühr" für ein Haus) |
Unterm 27. Mai 1686 findet sich die Hochzeit Philipp Hechts.
Die Trauzeugen waren der Lehrer und der Mesner."
Zwei Jahre später, im Oktober 1688, verstarb dann auch seine Mutter, Eva Hecht, "die alt Wagnerin".
Die Mühlen der "Schuldenumschreibung" mahlten langsam damals, erst im Spitalrechnungsbuch von 1689 werden die jungen Hechts als die neuen Schuldner vorgetragen, noch im Vorjahr - obwohl bereits 1686 verstorben - war Hans Hecht als der Schuldner beschrieben.
StA Kötzting Spitalrechnung von 1689 |
Hans Höcht burger und Wagner alhir, und Eva sein Hausfrauen, aniezt Philipp Höcht der jünger und Dorothea sein Eheweib haben inhalt der Schuldverschreibung, datiert den 7. Jenner 1688 auf ihrer besizenten behausung, sambt Weiblicher Verzicht 50 fl verschrieben, trüfft der Zinß zu Michaele 2 fl 30 xr"
Es könnte also durchaus sein, dass derjenige Philipp Hecht, der weiter oben 2 Tage im Gefängnis hatte verbringen müssen, auch sein älterer Bruder gewesen ist.
Philipp Hecht - der Ältere - hatte nur 2 Monate nach seinem jüngeren Bruder geheiratet.
Am 21.7.1688 wurde Anna Waizer aus Kötzting seine Ehefrau
Einschub Ende
StA Landshut Rentkastenamt Straubing Marktrechnung Kötzting von 1690 |
Stockhstraf 4 Stund
Philipp Höcht Wagner ist seinem Brudern auch Philipp Höchten dem eltern vor das Haus geloffen, und hat denselben ainen Schölbmen Iniuriert, ist aso vermög Prothocolls fol: 1 per uf 4 Stundt in STraff condemnirt worden."
Im Umrittsprotokoll des Jahres 1691 taucht er ebenfalls auf, da er vom Rimbacher Pfarrer Kaspar Schlieringer wegen Beleidigung verklagt worden war.
1694 trifft es ihn erneut wegen einer "Schelmbenverscheltung", diesmal kostet es ihn 1 Pfund Regensburg Pfennige, was gut dem Verdienst von 3-4 ganzen Tagen entspricht.
Im Jahre 1698 steht er wieder vor Gericht, dieses Mal vor dem Herrn Landrichter.
"Philipp Höcht burger und Wagner alhir hat Marthin Präncl Schmid ufm Hammer in der Kriegerischen Würthsbehausung alhir offentlich vorgeworffen, Er Prändl wahre halt ein Mann der auf 4 Seylen gehörte, dahero mann die Iniuri, weillen Pränctl sonnsten weithern khaines bösen berueffs ist, ex officio aufgehebt, und dem Höchten armueth halber drey Stund lang im Ambthaus abgebiest."
Mit dem Wagnermeister hatten die Kötztinger Gerichte immer wieder zu tun, so auch in den Jahren 1708 und Jahre 1709:
"So hat Philipp Höcht burger und Wagner alhir zu Közting Christophen Vogl Schmidt zu Camerau, uf der Schmidt hörberg dahir, ohne Ursach beim Prustflöckh ergrüffen, deme aine Maullschellen zuegefieget, und öffters ainen S.V: Schelmb und Dieb verscholten, daher mann , weill der Vogl aines menniglich bekhandten guetten berueffs und Leimueths ist, die iniuri Ex officio aufgehebt, dem Höchten aber in Ansehung seiner offenbahren unvermögenheit mit ernstlichen verweis .2. Stundt lang im AMbthaus abgewanndlet" Pfleggerichtsrechnung von 1708)
StA Landshut Rentkastenamt Straubing Pfleggerichtsrechnung von 1709 |
Verhör gehalten, den 19 Aprill, 5. July, 4. et 11. Obris anno 1609
Philipp Hecht burger und Wagner alhir hat geörgen Poidl auch Burgern und Huefschmidt der orthen, bezechterweis aus ybereyllten Zohrn, ainen S.V. Schelmben und dieb verschmecht, sich aber mit dem widerumben verglichen und bekent, daß er dergleichen iniuri von ihme nit sindern villmehrers alles liebs: und Guettes zusagen wisse, Volgsamb die uncossten allainig abzustatten uf sich genommen, warbey manns zwar, weillen Poidl, von selbsten aines guetts berueffs, und leinmueths ist, obrigkeitlich gelassen, die iniuri ey officio aufgehebt, dem Hechten aber, armueth halber 3 Stundt lang ins Ambtshaus condemniert."
StA Landshut Rentkastenamt Straubing Pfleggerichtsrechnung von 1715 |
HStA München Landshuter Abgabe KL Rott B4 |
Johann Hecht und Margaretha Vogl
PfA Kötzting Band 14 |
Die Ehe schloss Pater Emmeram und die Trauzeugen waren der Bürger Romanus Schlögner und der Vater des Bräutigams."
Gleich zu Beginn der Blogeinträge in den Kötztinger Geschichten gab es einen Beitrag über den "Sherif von Traidersdorf", einem Abkömmling der Traidersdorfer Vogl-Familie, der als Nachfahre von Auswanderern vor mehreren Jahren Kontakt zur alten Heimat aufgenommen hatte und sogar unser Pfingstfest miterleben konnte.
StA Landshut Markt Kötzting Briefprotokoll von 1728 Seite 41 |
Philipp Höcht verburgerter Wagner alhir zu Közting und dessen Eheweib Dorothea, auf beistandsleistung Johann Josephen Franckl burger und Goldschmidts alda, Bekhennen und ybergeben auf erlangt obrigkeitlichen Consens, umb ihres verhoffent bessern Nuzen, und der Gelegenheit willen, wie Kaufybergab Rechtens ist, deren aine Zeithero ingehabt Lähres Heusl, wie selbes mit Schar und tach umbfangen, zwischen dem Marktmüller und Margaretha Lärnbecherin Haus entlegen, sambt all vorhandtnen Wagner Werchzeug, hiervon nichts besondert, noch ausgenommen, deren frendl. geliebten Sohn Johann Höcht, seines Handtwerchs auch ein Wagner, und dessen negst angehentem Eheweib Margarethha Vogln von Traitterstorf, Ghrts Közting gebürttig, benanntlichen umb und vor 170 fl rechtspactierte Kaufsybergabssumma, dergestalten, das ybernemmerer die zum Lobwürdtig Hofspittall alhir schuldige Capital der 50 fl und zum lobwürdtigen Gottshaus Grafenwiesen ingleichen 20 fl Capital eintweder bezallen oder versichern....
Auf Lebenszeit verbliebe den Übergebern die freie Herberge in "dem vorhandtenen Extra Stübl".
Die Vormünder quittieren eine Summe von 40 Gulden, die der verbürgerte Fluderknecht Wolf Steinbock der Tochter ausbezahlt hatte, mit dem Hinweis, dass diese Summe nach dem Tode der Margaretha Hecht ihr als Erbteil zugefallen sei. Dies bedeutet mit Sicherheit, dass dies das Heiratsgut der Margarethe Hecht, einer geborenen Vogl, gewesen war, das nach ihren Tode - und entsprechend den damals gepflogenen Bräuchen - dem überlebenden Kind(ern) als mütterliches Erbe zufiel.
Mit dieser Jahreszahl und dem Namen Wolfgang Steinbock haben wir einen Nachweis eines Besitzwechsels, der sich ansonsten nur durch eine Rückschau aus sehr viel späteren Belegen hätte nachweisen lassen.
Hier also zunächst die weitere Entwicklung der Familie Hecht.
Johann Hecht und Anna Kiefl
PfA Kötzting Band 14 |
Auch dieser Ehe ist kein Glück beschieden, kinderlos verstarb auch die zweite Ehefrau Johann hechts.
Mit Datum des 29.5.1732 findet sich die "Carpentaria" Anna Hecht in den Kötztinger Sterbematrikeln.
Am 30.9.1732 geht der Witwer Johann Hecht seine nächste Verbindung ein.
Johann Hecht und Margaretha Schmatz
PfA Kötzting Band 14 Seite 68 |
Der Zimmermanns Philipp Hecht verstirbt am 5.10.1736, seine Frau Dorothea war bereits 2 Jahre vor ihm verstorben, am 24.1.1734.
Wolf Steinbock und Katharina Seidl
Drei Buben stehen von dem Ehepaar in den Kötztinger Pfarrmatrikeln, jedoch müssen sie noch mindestens eine weitere Tochter bekommen haben, denn die spätere Besitzübergabe erfolgt an einen Schwiegersohn.
Aufgrund der Schuldumschreibung beim Spital kann man belegen, dass Johann Hecht ziemlich bal nach dem Tode seiner Frau und seiner eigenen Wiederverheiratung das Haus verkauft hat und mit dem Verkaufserlös das mütterliche Erbe für seine Tochter erster Ehe freigegeben hatte.
StA Kötzting Spitalrechnung von 1733 |
Wie oben bereits einmal angeführt, folgen die Beurkundungen der Grundschulden nicht immer schnell und gleich den erfolgten Verkäufen. Leider klafft in der überlieferten Briefprotokollreihe eine ärgerliche Lücke zwischen 1728 und 1731.
Ab 1730 Wolfgang Steinbock, der Fludermann.
Bereits bei einer Geburt im Jahre 1666 finden wir in Kötzting einen Simon Steinbeck, als dessen Beruf "Wassermann" eingetragen ist.
Der Fluderknecht Wolf Steinbock war einer der vielen Kötztinger Fluderer - Fluderherren und Fluderknechte -, die eine heute unvorstellbar schwere und gefährliche Arbeit verrichteten, die Blöcher und Bretterstapel auf dem Fluss bis nach Regensburg und manchmal sogar weiter bis nach Straubing zu transportieren.
Der Streik der Kötztinger Fluderknechte
Es liegt in der Natur der Sache, dass es sich dabei ausschließlich um
Rechtsstreitigkeiten handelte, zumeist um die Verteidigung herkömmlicher Rechte
oder Streit um die Kosten der Durchleitung an den vielen Stauanlagen der am
Regen liegenden Mühlen.
Eine Arbeitsverweigerung der Kötztinger Fluderknechte, der diesen Transport
empfindlich störte und Auswirkungen bis hinaus nach Straubing hatte und sogar
eine Tagesfahrt einer Regierungskommission nach Kötzting auslöste, findet sich
nur in den Akten der Regierung Straubing[1].
Die Kötztinger Fluderherren
Bereits im Jahre 1344 wird den 36 Kötztinger Marktlehnern
das uneingeschränkte Recht eingeräumt, auf dem Regenfluss zu fludern.
Schmeller[2] bringt den Ausdruck
„Fludern“ sogar besonders mit dem Flößen auf dem Regenfluss in Verbindung und
zitiert Hazzi, der die 36 Kötztinger Fluderherren heraushebt.
Schmeller Andreas, Bayerisches Wörterbuch von 1827 Seite 586 |
Die Kötztinger Fluderknechte
Anders, als es das Wort suggerieren könnte, waren diese
Männer, die die „Fluder- oder Wasserarbeit“, wie sie es nannten, verrichteten, keine Taglöhner, sondern eingesessene Bürger mit Bürgerrecht und eigenen
Häusern. In seltenen Fällen waren sie Inwohner, besaßen aber den Beisitz, also
ein vermindertes Bürgerrecht.
Bereits im März des Jahres 1689 hatten sich die Fluderknechte beim Magistrat Kötzting
durchgesetzt und erreicht, dass den Kötztinger Fluderherren – strafbewehrt mit
2 Pfund Pfennigen – verboten war, aus umliegenden Dörfern „weder Paurn noch
Inleith hereinzubringen“ solange „im Markht müessige Fluderknecht
verhandten, welche khein Arbeit haben“
Ihre Argumentation lief darauf hinaus, dass sie einerseits als Bürger Kötztings
ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen hatten und andererseits keine
anderen Verdienstmöglichkeiten sähen, weshalb der Markt sie mit dieser Auflage
zu schützen habe, was dieser auch tat, indem er diese Vereinbarung als
„Gerichtserkanntnis“ in sein Sitzungsprotokoll einband.
Die Arbeitsverweigerung
Schon mehrmals hatten
sich in der Vergangenheit die Regierung und der Magistrat von Straubing beim
Pfleggericht in Kötzting über die mangelhaften Holzlieferungen der Kötztinger
Fluderherren beschwert, was sogar in der Aussage gipfelte, Straubing würde nur
noch Schwartlinge erhalten, denn das gute, brauchbare Holz käme nicht über
Regensburg hinaus.
Nun aber, im Jahre 1765, hatten die Straubinger allen Grund, sich zu
beschweren. Die „Hauptdonaubrücke“ war marode und die Bäume und das
Baumaterial, die für die Reparatur vorgesehen und bestellt waren, kamen und
kamen nicht an.
In ihrer Not wandten sich Bürgermeister und Räte der Stadt
Straubing am 30. April 1764 an die Regierung und schilderten die Problempunkte
so, wie sie sie sahen.
Nachdeme iedermanniglich vor Augen liget, wie die alhiesige
Haupt-Donau=Pruckhen in einem ruinösen und gefährlichen Stand sich befündt: volgents
die höchste und unverschiebliche nothwendigkeit erfordert, in disen Pruckhenpau
ohnausweüchlichen zusözen und nach Möglichkeit, und Cräfften solang zu
continuieren, bis die Hauptgefahr widerumben vorgesorgent seyn möge.
Nun aber bringe der Kötztinger Holzlieferant Rabenbauer „die unverhoffte
Nachricht, daß er mit dieser Holz Ausfuhr bey der sogenannten Lährpächer: und
Pullinger Mühl mit denen wirklichen per Wasser angekommenen Lang=hölzern ganz
neuerlich aufgehalten und nicht durchpassiert worden, ja auch von der
Herrschaft Runding, vollmehr Hofmarch Plaibach /: unter welche gemelt 2 Müller
gehörig:/ hierinfahls die mindiste Ausrichtung zu ungehinderter auspassierung
verlangen könne.“
Straubing verlangte nun, wegen „periculum in mora, der Herrschaft Runding,
mit Androhung einer empfindlichen Strafe, zu befahlen, dem Kötztinger
Holzlieferanten nicht mehr den mindesten Aufenthalt zu erzaigen“.
Andernfalls müssten sie „mit solchem Pruckhenpau widerwillig aussezen“
Der Weg vom Rathaus zur Regierung in Straubing ist kurz, denn schon mit
Datum desselben Tages schreibt die angesprochene Behörde ihre Vorstellungen an
den Rand des Beschwerdebriefes. Am 2. Mai gehen dann bereits die Schreiben an
die Nothafftische Hofmark in Blaibach und an das Landgericht Kötzting hinaus.
Blaibach wird im Weigerungsfalle eine Strafe von 12 Pfund Regensburger
Pfennigen angedroht und auch darüber informiert, dass das Landgericht Kötzting
gleichzeitig angewiesen worden war, in diesem Falle sofort einzuschreiten.
Noch bevor das Schreiben der Regierung beim Landgericht in Kötzting angekommen
sein konnte, hatte Kötzting - offensichtlich von sich aus - seine vorgesetzte
Behörde von dem erkannten Problem des „Holzstaues“ unterrichtet.
Damit wird nun für die Regierung in Straubing klar, dass es nicht die Müller
waren, die den Verzug verursachten, sondern die Weigerung der Kötztinger
Fluderknechte, unter den alten Bedingungen ihre Arbeit aufzunehmen. Dadurch,
dass in all den folgenden Verhandlungen und Schriftwechseln kein einziges Wort mehr
von den beiden Müllern vorkommt, hat es
den Anschein, als hätten die Kötztinger Fluderherren dieses Argument
tatsächlich nur vorgeschoben, um von ihren Problemen abzulenken bzw., um Zeit
zu gewinnen.
Das Kötztinger Landgericht informiert Straubing, dass die „die von den
dorthigen Fludermaistern ehedessen gebrauchte Fluderknechte oder Tagwercher
unter sich selbst ein Complot gemacht“ hätten kraft dessen „kein
ainziger so lang oder vill nicht mehr in die Arbeith zu gehen gedenket, biß
nicht iedem yber den ehevorigen Lohn extra noch zu einer Zulage oder Besserung
1 f: abgeraicht werdte und zwar mit der ferneren Bedingnuß, im fahl sich dem
einer unterstehen sollte, darwider zu handeln, sie ein solchen mit schlögen
yberfahren wurden, wie selbe dan würklich an einem, der in die arbeit gegangen,
das angetrohte ausgewirket und wahrgemacht.“
Straubing befiehlt mit Schreiben vom 4. Mai
– und zwar instanti, also sofort, schleunigst – die Fluderknechte vor
das Pfleggericht rufen zu lassen und diesen zu befehlen, ihr sträfliches
Benehmen zu unterlassen und die bestellten Baumaterialien zu den alten
Bedingungen zu befördern.
Sollte sich jemand „weittig renitent“ erweisen, so ergeht die
zusätzliche Anweisung, solche Personen „alsoglich geschlossener in
alhiesiges Arbeitshaus einliefern zu lassen.“
Auch der Markt Kötzting wird nun in die Pflicht genommen und damit indirekt für
die Verzögerungen verantwortlich gemacht.
Es geht nun Schlag auf Schlag, mit Datum vom 8.Mai gibt das Landgericht die
ultimative Anordnung an die Fluderknechte weiter und diese brauchen gerade mal
4 Tage, um sich am 12.5. mit einem längerem juristischen Schreiben nicht nur zu
wehren, sondern auch ihre Probleme im Detail darzulegen.
Wie in der damaligen Zeit bei behördlichen Schreiben üblich, bestätigten die
Beschuldigten zuerst einmal, dass sie dem Schreiben entnommen hätten, dass sie
die Strafbewehrung mit „Band und Eisen“ oder gar mit der Einlieferung
ins Arbeitshaus sehr wohl dem Schreiben entnommen hatten. Sie bitten aber bei
der Regierung um Verständnis für ihre Lage und erläutern ihre Standpunkte.
1. Seien
sie nicht die Leibeigenen der Fluderherren oder „gebrädte Diener“ sondern „gleich
selben allhiesige Mitbürger“. Wenn diese sie weiter für das Fluderwerk
gebrauchen wollten, so müssten sie auch ein Gehalt bezahlen, von dem sie und
ihre Angehörigen dann auch Leben könnten.
2. Hätten
die Knechte an dem Materialmangel in Straubing keine Schuld, denn hätten „die Fluderherren ihre bishero nachher Regenspurg gefierte
derley Pretter bis nachher gedachten Straubing transportieret, so wurde dero
dasige Haupt=und Regierungsstatt damit gewisslichen genuegsam und überflüssig
versehen gewesen seyn.“
3. Hatte
Michael Rabenbauer, der bei den Fluderherren „so zu sagen das Rueder führt“ auf dem Rathaus verlauten lassen,
dass man uns Marktknechte zu dem Fluderwerk nicht brauchen würde. Wenn man sie
also gar nicht bräuchte, wäre auch nicht einzusehen, warum sie bei
Strafandrohung zu der Arbeit gezwungen werden sollten.
4. Hätten
sich die Knechte ja nicht einfach grundsätzlich geweigert zu arbeiten, sondern
eben nur einen höheren Lohn für ihre Leistung verlangt. Im Übrigen sei dieser
höhere Lohn im vergangenen Jahr schließlich bereits bezahlt worden. Jetzt aber
hätten sich die Fluderherren gemeinsam darauf verständigt, diesen Zuschlag zum
Lohn zu verweigern. Um dies in ihrer Gruppe (der Fluderherren) durchzusetzen,
musste jeder der Fluderherren 10 Gulden als Kaution hinterlegen, welche in dem
Moment verfallen sein sollte, wenn einer der Fluderherren von der Vereinbarung
abwiche.
5. Mit
dem vorherigen Lohn, könnten die Fluderknechte „unmöglich mehr leben und
fortkommen“, da sie, als 2 Knechte zusammen, nur 6 Gulden 30 Kreuzer für
die Fahrt von Kötzting nach Regensburg erhielten. Dafür müssten sie aber für „Hin und Her
wenigstens 6,7, und auch 8 Tag auf dem Land consumieren und doch auch beynebens
die Unserigen zu Haus unterhalten“. Für die Weiterfahrt nach Straubing, die
noch einmal mindestens 1 Tag, meistens sogar 2 Tage dauerte, bekamen sie
zusammen sogar nur 50 Kreuzer. Und dies, obwohl sie „doch den ganzen Tag
über bis an die Knye im Wasser stehent arbeithen miessen.“
Im Gegensatz dazu erhielten die (Regensburger) Fluderer, die nur von Reinhausen
- einem Ortsteil von Regensburg - nach Straubing flößten, zusammen 2 Gulden 45
Kreuzer.
Und so bäten sie die Regierung um
Verständnis für ihre Lage, dies umso mehr, als der Lohn bereits seit über 40
Jahren in dieser Höhe Bestand hatte und unmöglich so weiterhin bestehen könne.
Die Knechte hielten also weiterhin an ihrer Forderung nach einer Lohnerhöhung
von je 1 Gulden für die beiden Fluderknechte fest, die für jeweils ein „Floß“
nötig waren.
Die Regierung erkannte wohl mit dem Rückschreiben der Fluderknechte, dass es
hier mit einem Machtwort nicht getan war, und forderte seinerseits nun den
Magistrat Kötzting und das Pfleggericht in Kötzting auf, beide Seiten an einen
Tisch zu bringen und ermahnte zusätzlich den Magistrat eindringlich, seine
Verpflichtungen zu erfüllen.
Vom Magistrat Straubing kam in regelmäßigen Abständen zusätzlich neuer Druck,
da die Stadt immer noch auf die benötigten Baumaterialien wartete und so schrieb
sich der dortige Magistrat am 5.Juni den Frust von der Seele: Die Kötztinger
Fluderleute würden im Frühjahre die „erste und schönste Holzware der Statt
Regenspurg in größter Quantität zuefiehren und das übrige Publicum recht
beflissentlich in solange den Mangel leiden lassen“ und dann auch abwarten,
“bis dann die Zeit herbey gekhommen, daß man den Regen wegen den Perlfang
nimmermehr paßiern derffe.“
Der Magistrat Kötzting war nicht erfreut darüber, dass die Angelegenheit beim
Pfleggericht in erster Instanz verhandelt werden sollte, da, wie er schreibt,
sowohl die Fluderherren als auch die Fluderknechte „immediate
Bürgerspersohnen“ seien, „wovon
theils sogar Häusl ansessig seint“. Mehr aber kommt nicht von Seiten des
Marktmagistrats und damit war für die Regierung
klar geworden, dass der Markt
Kötzting offensichtlich nicht in der Lage oder willens gewesen war, hier eine
Lösung zu erzielen. So kam es am 25. Juni zu einer „Tagesfahrt“ in Kötzting vor
Ort, und in einem Protokoll an die
Regierung stellte der Pflegskommissar
die gegenseitigen Vorwürfe zusammen. Extra für diese Tagesfahrt, also
den Ortstermin, legten die Fluderknechte eine Abschrift einer Vereinbarung aus
dem Jahre 1689 vor. Diese war zwischen den damaligen Kötztinger Fluderknechten
und -herren abgeschlossen worden und in welcher tatsächlich die Fluderherren
ganz klare Vorgaben erhielten, wen sie für die Wasserarbeit überhaupt einstellen
durften. Dort heißt es wörtlich „…wirdet
ihnen Fluderherren bey 2 Pfund Pfennig Straff aufgetragen, solang im Markht
muessige Fluderknecht verhanden, welch khain arbeith haben, das sye schuldig sein
sollen, dieselben zu ihrem Fluderwerkht und Wasser arbeith zu gebrauchen, und
aus denenn umbliegenten Dörfern weeder
Paurn noch Inleyth hereinzubringen…
Diese alte Vereinbarung ist natürlich Rückenwind für die Fluderknechte. Diese tragen
erneut ihr Anliegen und ihre Nöte vor und beschreiben, dass, da die sowohl die
Bretter nun teurer verkauft würden und auch die „victualien nambhafft gestiegen“ seien, es „ohnmöglich bey dem alten Lohn bestehen könne“. Sollten die
Fluderherren sich nicht zu einem höheren Lohn „bequemen“, würden sie
nicht mehr arbeiten.
Die Fluderherren meinten, dass
der „allzeit abgereichte Lohn ohnedem so
gross„ sei, dass die „Anbringer schon
damit genuegsamb zufrieden sein“ könnten. Sie gestehen durchaus ein, dass
der Bretterpreis gestiegen war, aber eben auch der Einstiegspreis der
Blöcher. Früher hätte solch ein
Fluderbaum 8, 9 oder 10 Gulden gekostet, derzeit aber würden 18, 20 und 21
Gulden dafür verlangt.
Sie bitten, dass es bei dem alten Lohn bleiben müsse, und hoben das „Bonum publicum“,
also das Allgemeinwohl, hervor mit dem die „renitenten“ Fluderknechte zur Raison gezogen werden
sollten.
Die Kommission schlug einem Kompromiss vor, der vorsah, dass die Lohnerhöhung
nicht einen ganzen Gulden, sondern nur 45 Kreuzer ausmachen solle. Diese
Regelung habe auch eine rückwirkende Bindung, solange eben der Streit bereits
bestünde.
Die Fluderherren waren alles andere als glücklich über diesen Vorschlag und
antworteten ihrerseits mit einer vielseitigen Erklärung und gleichzeitig
Anklageschrift gegen die Fluderknechte.
1. Dass der seit alters her bezahlte Lohn
nicht mehr zum Leben reiche, sei aber nicht die Schuld der Fluderherren,
sondern die der Knechte, da diese „am Wasser arweith befindtlichen Leuth von
Tag zu Tag mehr der Pier-Nässe angewohnen und so lang sie was haben auf denen
Pier Pänken ankleben, also ist nicht unser sondern ihr Schuld, daß die lobl.
Statt Straubing an Fluderwerkch Mangel zu leiden habe, dan, wann sie nacher
Regenspurg khommen, so schlagen sie Hacken und Stächl von denen Stangen ab, und
nemmen, nachdeme sie einen weiteren Pierrausch aufgeladen, ihren Rückweg
nacher Kötzting, ohne daß sie zuvermögen wären, weitters und nacher Straubing
zu fahren, wie dan anheuer diser Casus dem Stephan Irlbacher widerfahren,
welcher nolens volens zu Regenspur verkhauffen miessen, weillen sye ihme nicht
weitters gefahren und also ergehet es
uns.“
2. Es gäbe zwar andere, die diese
Arbeit übernehmen könnten, doch die Fluderknechte wären diesen gegenüber „äußerst
bedrohlich“ weshalb die Fluderherren, um die Ware nicht Schaden nehmen zu
lassen, tatsächlich auf diese angewiesen waren. Um diese „Bedrohung“ auch
genauer auszuschmücken, berichten die Fluderer von einem weiteren Fall, der
auch zusätzliche Details der damaligen Verdingung enthält.
Alle Fluderknechte, wenn sie sich für eine bestimmte Fluderfahrt
verpflichteten, würden im Voraus einen Gulden erhalten, der ihnen später aber
wieder vom Lohn abgezogen würde, aber ihn auch verpflichtete, die Floßfahrt
tatsächlich durchzuführen und die Ladung bei den „Behörden“ abzuliefern.
Josef Völkl nun habe solch einen Gulden von Bernhard Auzinger erhalten; als
dieser nun von der Forderung der Knechte nach einem höheren Lohn erfahren
hatte, habe er die bereits zur Abfahrt bereit gerichteten Bretter des Auzingers
liegen gelassen, die nun nicht nur im Falle eines Hochwassers weggeschwemmt
worden wären, sondern an den unterliegenden Wehren und Brücken einen großen
Schaden hätten anrichten können.
Nachdem nun Völkl seiner Schuldigkeit nicht nachgekommen war, wollte nun
Auzingers Ehefrau den als Vorschuss gegebenen Gulden von Völkl wieder
zurückholen. Aber dieses Ansinnen ging schief, denn Völkl „unterstand sich,
Sie Auzingerin mit Stössen und Schlögen zur Stubenthier hinaus zu stossen“.
3. Zur Hauptsache, bei der
Angabe der Lohnhöhe, meinten die Fluderer, seien die Knechte nicht bei der
Wahrheit geblieben. Es sei richtig, dass der Vorder- und Hinterknecht zusammen 6
Gulden 30 Kreuzer erhalten würden, aber sie hatten verschwiegen, dass ein jeder
bei der Ankunft in Regensburg zusätzlich 30 Kreuzer Kostgeld, also zusammen 7
Gulden 30 Kreuzer erhalten und die allermeisten Fahrten auch nur 2 1/2 bis 3
Tagen dauern würden. Für die Weiterfahrt nach Straubing, für die es in der
Regel nur 1 Tag brauchte, erhielten die Beiden zusätzlich 36 Kreuzer. „Müessen
sie aber Casu Wündt, Nebbl oder Wasser Feyrn(?), so muess ihnen sonderbar das
Kostgeld verraicht werden.“ Weiter meinten die Fluderherren, hätten es sich
die Knechte in Ihrer Argumentation zu leicht gemacht, indem sie „das
Geringere angebracht, das Mehrere aber verschwiegen“ hätten.
4. Die vom Pfleggericht
verordnete Lohnerhöhung von 1 Gulden 30 Kreuzern würde die 6 Fluderherren
Kötztings, von denen jeder an die 50 Fahrten im Jahr mache, zusammen eine
Zusatzausgabe von 450 Gulden verursachen. Um nicht zu verderben, wären die
Fluderer, angesichts der zusätzlich höheren Einkaufspreise somit gezwungen, „diese
Höherung auf dem Fluderzeug zu schlagen, wo ultimato ainzig und alleinig das
Publicum graviert und der höchste Preis dieser Sachen noch mehrers vergrössert
wurdte.“
5. Mitschuld an der ganzen Misere
hätten auch die vielen
„Kaudereyen und unberechtigren Fludermaister“, die im zeitigen Frühjahr
den Knechten einen höheren Lohn versprächen, um ja sehr zeitig mit ihren
Fahrten in Regensburg anzukommen, wo es jahreszeitlich dann die besseren Preise
gäbe.
Schlussendlich baten die Fluderer, das Pfleggericht möge die angeordnete
Lohnerhöhung zurücknehmen und einfach alles beim Alten lassen.
Nun gab es also einen neuen Aspekt, den die Regierung zu berücksichtigen hatte,
die „Kauderer“ von Kötzting, also die Personen, die eigentlich keine
Berechtigung zum Fludern hatten. Die Regierung wies das Mautamt an, darauf zu
achten und prompt erwischte es den Kötztinger Schneidermeister Sebastian
Lecker, der für sein abfahrbereites Floß keine „Politen“ – hier eine Art
von Beförderungserlaubnis – von der zuständigen Behörde ausgestellt bekommen
hatte. Der Kötztinger Schneidermeister Lecker war vom Bürgerrecht her ein
sogenannter Häusler. Fluderberechtigt, entsprechend den Bestimmungen des
Kötztinger Freiheitsbriefes, waren aber nur die 36 Kötztinger Marktlehner. Dem
Buchstaben dieser Urkunde nach waren die Fluderherren tatsächlich im Recht,
auch wenn Sebastian Lecker davon schrieb, dass “herunterhalb der alhiesigen
Markht Mühl das Fluderwerch bißher von jedermann willkürlich exerceirt worden
seye“. Das Wehr der Kötztinger Marktmühle war – und ist es auch heute noch
- eine jahrhundertealte Grenze im Weißen Regen. Allerdings war
diese Grenze vor allem für die Fischerei maßgeblich und eigentlich nicht für
die Fluderer gedacht.
Unterstützung in der Abwehr dieser „Kauderer“ erhalten die Fluderherren nun
auch von den am Regen flussabwärts liegenden Müllern: Johann Adam Lärnbecher
aus Gmündt, dem Müller Högel von Pulling und von Wolfgang Schreyer von der
Mühle in Chamerau. Alle drei monieren, dass die „unberechtigten“ Fluderer zu
Kötzting, namentlich Sebastian Lecker, Wilhelm Finck, Johann Lecker und ein N.
Krävogl von Weißenregen, ihre hier aufgekauften Blöcher sofort nach Regensburg
brächten und diese erst dort einschneiden lassen würden, was ihnen allen nicht
nur einen großen finanziellen Schaden zufügen, sondern zusätzlich auch ihre
Wasserwehren ruinieren würde. Auch die drei Müller forderten, eine Ausstellung
der „Politen“ an unberechtigte Fluderer zu unterbinden.
Erneut äußern sich die Knechte, die die Vorwürfe der Fluderherren nicht
unbeantwortet lassen wollten. Es sei mit „beyden Händen zu greiffen, daß
sich villmehr die Fluderherren der Bier: oder vielleicht wohl eher der Wein
Nässe immer mehr und mehr angewohnen und solche von unseren saueren Schwiz und
Schwaiß unverantwortlich an sich ziehen wollen“.
In ihrem Schreiben sind einige
bemerkenswerte Details enthalten. Im Jahr zuvor war zum Beispiel noch an St.
Nikolaus ein letztes Floß nach Straubing abgefahren und die tägliche Arbeitszeit
beim „Zusammenrichten der Fluder“ dauere von 4 Uhr morgens bis 7 Uhr abends.
Auch die „übliche“ Größe eines Fluders ist genannt: 1 Fluder hatte 20 Fach. Ein
Fach hatte 44 Bretter, insgesamt also 888 Bretter. Die Lohnerhöhung würde also
nicht einmal mit einem einzigen Heller pro Brett durchschlagen, meinten die
Knechte.
Es blieb also zunächst bei der von der Regierung angeordneten moderaten
Lohnerhöhung.
Soweit, so gut sollte man meinen, aber Straubing wartete immer noch auf die so
dringend benötigten Baumaterialien und schrieb erneut an die Regierung, nun war
es Sommer geworden. Am 20. Juli benannte Straubing die Kötztinger Fluderherren namentlich, die die
Lieferungen hinausgezögert hatten. Es waren dies die Kötztinger Bürger Auzinger, Kollmayer und Rabenbauer, „Underdessen
aber seyndt die zway Monathe July und August eingefallen, wo under diser Zeit
wegen des Perl=Fang der Regenfluß gewohnlichermassen zu spörren khommet, mithin
ainige Flöss heraus zu passiren bey klainem Wasser nit gestattet werden
döffen.“
Straubing bittet nun die Regierung, dem „Perl-Fang-Direktor von Vieregg zu
Piederstorff „anzuweisen, dass dieser im Falle eines „auflaufenden
hochen Wasser“ diesen Fluderleuten das Flößen erlauben solle.
Anfang November, Straubing wartet immer noch und beschwert sich über den
Kötztinger Fluderer Rabenbauer, der, entgegen der Anordnungen von Regierung und
Pfleggericht, nicht nur bisher nichts geliefert, sondern sogar verbotenerweise
Holz „außer Landes“ verkauft hätte.
Nun so muss der Kötztinger Pflegskommissar von Francken auf Befehl von oben den
Fluderherren Rabenbauer zu sich zitieren und befragen; mittlerweile aber war es
der 9. November geworden.
Am 8. November 1765 wurde Johann Michael Rabenbauer vernommen. Er gab zu
Protokoll, dass er zwar am 14. Oktober mit 5 Fahrten von hier abgefahren sei, aber nur 1 davon nach Regensburg und 2 nach Stadt am Hof abgegeben habe. Die
übrigen 2 Fahrten wären nach Mötzing verkauft worden. Die Stadt und das Hochstift Regensburg würden das „Ius incolatus gaudieren“ und daher
würden diese Lieferungen nicht unter das Verbot fallen, Ware ins Ausland zu
liefern. Was nun den „accord“ -
also den Lieferauftrag – aus Straubing anginge, so erinnere er sich nur daran,
dass dieser Auftrag nie zustande gekommen war, weil er vom Bauamt in Straubing
ausdrücklich einen Aufpreis von 1 Pfennig pro Brett verlangt habe, was diese
nicht zusagen wollten. Aus diesem Grunde fühle er sich auch nicht an den „Accord“
gebunden. Im Übrigen würden in den kommenden Wochen „6 förth underschidlichen Prödern und Laden nachher Straubing abfahren
und selbe dem dorthigen Pauambt zum Kauff anfeillen. Und Sofern er mitselben
dess Kauffs halber einig würdet und die paar Bezahlung yberkommet, solche auch
disem herzlich gern umb einen billichen Preyß anlassen.“
In dem Anschreiben, das der
Kötztinger Pflegskommissar zusammen mit dem Protokoll an die Regierung
übersandte, fügt dieser weiter an, dass auch die Herrschaften Donaustauf und
Wörth nun als „inländisch“ angesehen werden müssten und die Übergabe von
Holz an deren Untertanen demnach nicht mehr verboten sei. Franz Xaver von
Francken, der Pflegskommissar, bringt es
auf den Punkt: Die Ursache, warum so wenig Material bis nach Straubing käme,
liege darin, „weillen sye – die
Fluderherren - die Paar Bezahlung nit
erhalten, sondern lange Zeit zu wartten muessen. Wann also das Stadtpauamt Straubing richtig und paar bezahlt, so
versprechen die Fluderer genuegsamen Vorrath an Holz Materialien ir und allzeit
demselben zu verschaffen.“
Nun kommt es am 18. Dezember zu
einem endgültigen protokollierten Zusammentreffen der beiden Parteien, in der
nun auch zum ersten Mal einige Namen der Kötztinger Fluderknechte aufgeführt
sind. Mathias Sturm, Josef Miller, Josef Schinagl und Josef Lecker zeichneten
als Vertreter der Fluderknechte.
Beide Parteien bringen erneut ihre finanziellen Argumente vor und das
Pfleggericht reicht das Protokoll an die Regierung weiter, wo am 20. Dezember
1765 dann der „Abschidt“ gesprochen wurde.
Eine Standartfahrt nach Reinhausen sollte nun 6 fl 30 xr für die beiden Knechte
und zusätzlich 30 xr Kostgeld einbringen. Würde eine Fahrt – ohne Schuld der
Knechte – länger als 5 Tage dauern, müssten jedem Knecht pro Tag 20 weitere
Kreuzer bezahlt werden. Die Bezahlung für die Strecke Reinhausen-Straubing
bliebe unverändert, wenn diese Fahrt innerhalb eines Tages abgeschlossen werden
könnte, ansonsten gäbe es einen Zuschlag von 36 Kreuzern.
Die Fluderherren werden ermahnt, „
iederzeit mit ihren Fludern bey Zeiten im Fruehe Jahr bey guetten Wasser,
langen Tägen und witterlicher(?) Zeit aus und an die bestimbte Ohrt hinfahren
khönnen.
Gleichlautende Abschriften – mit der Unterschrift des Barons von Asch -
gingen Anfang Januar 1766 an den Markt und das Pfleggericht Kötzting und
ebenfalls an die beiden streitenden Parteien.
So hat man sich solch ein "Fach" vorzustellen, wie es im obigen Plan beschrieben ist. |
Einschub Ende
Indem Wolfen Hausladen Inwohner zu Grädis seel hinterlassene Wittib Maria sich bey ihrem Schwagern Wolfen Steinpöckh, verbürgerter Häusler, alhir schon bey 3 Jahr lang aufgehalten mit allem wie anderst nit vorkomen ehrl. aufgeführt und zu ainer Einbesserung 147 fl in parrn geld einzubringen hat. Als ist bemelter Hausladen auf ihr demüttiges Bitten vor ain Beysüzerin an und aufgenommen worden. Dergestalten und zum pactirten Beysüz geld yber abzug des Deputatis erlegen solle. 5 fl.
Rhat gehalten den 15. Dezember ao 1746
Am 2.3.1743 ist ein Wolfgang Hausladen, Inwohner in Gradis, gestorben.
Am 3.6.1731 verstirbt der Bub Kaspar Hausladen, der Vater ist der Hirte von Gadsdorf Wolf Hausladen.
Am 20.2.1730 heiratet ein Hausladen Wolfgang aus Niederrunding eine Maria Seidl aus Gadsdorf, Tochter des Bauern Mathias Seidl..
Mit dem Hinweis, dass Wolf Steinbach der Schwager der Witwe Hausladen war, sollte der ausreichende Beweis geführt sein, dass Steinbach ursprünglich aus Atzlern und seine Ehefrau aus Gadsdorf stammte.
Im selben Jahr wurde der Fluderknecht Wolf Steinbeck beim Alleinehüten erwischt, Großvieheinheiten hatten Häusler eh nicht durchfüttern können, aber die Ziegenhaltung war ihnen grundsätzlich erlaubt, was vermutlich auch schwierig gewesen war, ohne eigenes Grundstück Winterfutter zu sammeln.
"Indeme sich Wolf Stainpökh und Hans Schöz beede Fluderknecht und Heisler alhir wider den ergangen Rhat Schluss allein hieten zelassen understanden, als würdet denselben ghrtl aufgetragen das sye ihr Gaisen bey verwendung ½ Pfund Pfennig Straff unter die Herth treiben, den halben Gerichtscosten miteinander zallen sollen." Ratsprotokoll Kötzting 1745
Lanzinger Martin und Steinbeck Eva
PfA Kötzting Band 14 Seite 132 |
Am 5. desselben Monats haben den Bund der Ehe geschlossen der ehrenwerte Jüngling Martin, ehelicher Sohn des Kötztinger Bürgers und Schusters Benedikt Lanzinger - noch am Leben - und seiner bereits verstorbenen Frau Katharina, mit der tugendsamen Jungfrau Eva, eheliche Tochter des Kötztinger Bürgers Wolfgang Steinpöckh und Katharina seiner Ehefrau, die beide noch am Leben waren. Als Zeugen fungierten Josef Gräll Bürger und Schreiner und Wolfgang Steinpockh, der Vater der Braut. Die Ehe schloss Pater Chuno Ruebmer"
Nun war also nach den Wagnern und dem Fluderknecht ein Schuster auf dem Hause angekommen und das sollte bis fast Mitte des 20. Jahrhunderts so bleiben.
Wiederum 3 Monate vorher, am 24.3.1749 konnte Martin Lanzinger die Konzession als Schuhmacher um 40 Gulden erwerben:
Die Schuhmachersgerechtigkeit des verstorbenen Hans Georg Einweckh, Bürgers und Schuhmachers in Kötzting, wurde von seiner Witwe Margaretha und der Tochter Anna Maria an Martin Lanzinger, ledigen Bürgerssohn zu Kötzting verkauft.
Martins Eltern, Benedikt und Barbara Lanzinger - alte Hausnummer 118 - waren sogar bereit, die 50 Gulden "Grundschuld" beim Kötztinger Spital auf sich und ihr Haus im Pfeffergraben aufzunehmen, um dem Sohn den Start auf dem neuen Anwesen und die Ablösung der Schuhmachersgerechtigkeit zu ermöglichen.
HStA München GL Fasc. 1819/22/4 |
DIA Repro 123 Foto um 1900 |
StA Kötzting Marktrechnung von 1776 |
Lanzinger Josef und Obermayr Katharina
Eine Woche später wird auch die Schuhmachersgerechtigkeit übertragen und Martin Lanzinger muss bei dieser Übertragung eine vertragliche Zusage treffen, er "muss sich nach Abgabe aller Neuen Schuhmacherarbeit gänzlich und bey Straf enthalten" ..... nur die die "alte Arbeith als Flicken und doppeln" bleibt ihm.
Im November desselben Jahres - 16.11.1784 - heiratet der junge Schustermeister Katharina Obermayr, die Tochter des Kötztinger Zimmermeisters und Nachbarn Georg Obermayr.
Seine Mutter, Eva Lanzinger, stirbt im Alter von 66 Jahren am 5.8.1785 und der Witwer, Martin Lanzinger, heiratet im ausgehenden Winter des Folgejahres die Witwe Katharina Neuberger aus Reitenstein.
Mehrere Kinder bekommt das junge Paar, jedoch ist die Freude über die wachsende Familie nur von kurzer Dauer, denn am 30.4.1791 stirbt der junge Schustermeister Josef Lanzinger mit gerade mal 27 Jahren und die Witwe steht da mit drei kleinen Kindern, Margaretha 6 , Katharina 5 und Franz 3 Jahre alt. Am 19.1.1792 hat die junge Witwe dann einen neuen Ehemann gefunden und mit dem Schuster Josef Schödlbauer aus Swina (bei Klattau in Böhmen) kommt nun die Familie Schödlbauer auf das Anwesen, die für fast 250 Jahre in Kötzting präsent sein wird.
HStA München Landshuter Abgabe KL Rott B5 1777-1800 |
Josef Schödlbauer und Katharina Lanzinger
Die Trauzeugen waren der Schuster und Häusler Franz Paul Piendl und der hiesige Mesner Josef Arent.
2. Heuraths Brief per 100 fl
bekennt
Schon gut 7 Monate später, am 21.8.1792, wird der erste Sohn des Paares, ein Joseph, geboren und getauft. Sieben weitere Kinder werden die beiden noch bis zum Jahre 1810 bekommen.
Im Jahre 1811 wurde der Häuser=und Rustikalsteuerkataster erstellt und unter der damaligen Hausnummer 53 (diese wurde bei der Anlage des Grundsteuerkatasters auf die Hausnummer 56 abgeändert):
StA Landshut Rentamt Kötzting B27 |
Das gemauerte Haus mit Stall und hölzernem Stadel. PlNr. 176
Gemeindeantheil am Hütanger ao 1803 zur Wiese cultiviert. PlNr. 339
Nutzantheil an den noch unvertheilten Gemeindegründen
Von dem vertheilten Strohhof bei Grub 1 Ackerl PlNr. 821
Der aus den Klostergründen erkaufte Teil des Ottlweihers, ein Wiesgrund (in Bleistift: Widtenwiesel)"
Im Jahre 1826 kam es in ganz Bayern zu einem Aufruf mit nachfolgender Sammlung zugunsten des - mit weitgehend bayerischer Unterstützung - neu gegründeten Königreiches Griechenland.
StA Kötzting AA V-17 |
Joseph Schödlbauer - eigenhändige Unterschrift aus der "Griechenland-Liste" |
StA Kötzting AA XI 91 |
Katharina Hartl, eine geborene Lanzinger, verklagte dort ihren Stiefvater Josef Schödlbauer.
StA Kötzting AA VIII/12 |
2. den 12ten Dez. 1834
Katharina Hartl, geborene Lanzinger, Webermeisterin in Kötzting klagt ihren Stiefvater Josef Schödlbauer Schuhmacher von hier, um schuldige Zinsen; die Sühne wurde vergebens versucht - daher das Zeugnis der Hartlin hierüber ausgefertigt worden ist."
Es erscheint Joseph Schedlbauer und dessen Eheweib, Schuhmacherseheleute von Kötzting miot dem Anbringen, daß sie bey mit Johann Hartl Weber dahier geführten, nunmehr beendeten Prozess wegen Erbschaftsansprüchen ihrem Sohne Franz Schedlbauer 39 Jahre alt, das Anwesen mit aller Ein- und Zugehör um 950 fl übergeben, welche nachstehenden Ausweis erhalten:
3. dem Lederer Wolfgang Kolbeck aus Cham unverzinst 50 fl
6. Die Schedlbauerschen Kinder erhalten:
b) Xaver ledig Stands und
c)Georg ledigen Stands erhalten auf ihre Lebensdauer wöchentlich 30 xr Verpflegungsbeitrag.
Religionslehre gut
Christoph Plöd
Signalement
Denscherz Auzinger
Königliche Prüfungs Comission Kötzting
Contrasigniert
Königl. Landgericht Kötzting
B.v. Schatte
Nachdem nun derselbe dadurch den Konskriptionsgesetzen Genüge geleistet hat, und von dem Militärdienst der aktiven Armee frei geworden ist, so wird er hiermit aus der Militär=Pflichtigkeit entlassen, und demselben gegenwärtige Entlassungsbescheinigung. um davon nach den Vorschriften des Konskriüptionsgesetzes den nöthigen Gebrauch zu machen, und sich damit überall gehörig ausweisen zu können, jedoch unter der ihm ausdrücklich gemachten Erinnerung ertheilt, daß, im Falle er dem bestehenden Verbothe entgegen, in auswärtig Dienste träte, derselbe seines Vermögens verlustig werden und bei seiner Rückkunft in der Königreich der Stellung zum National=Kriegsdienst unterworfen seyn würde, und daß er im Nothfalle aufgefordert, zur Vertheidigung des Vaterlandes bei der Nationalgarde sich müße gebrauchen lassen.
Kammer des Innern
Dem Franz Schedlbauer nachgehendem Hausbesitzer in Kötzting wird auf die Erklärung seines Vaters Joseph Schedlbauer, daß er Ersterer sein Anwesen mit hierauf inkl realisattender Schuhmacher_Gewerbs=Gerechtigkeit um 950 Gulden abtritt. Dieses reale Schuhmacher=Gewerbsrecht hiermit local-polizeilich wieder verliehen...."
StA Landshut Rentamt Kötzting B 28 Umschreibeheft |
Schödlbauer Franz und Magdalena Hollmeier
PfA Kötzting Band 16 Heiratsmatrikel |
Auch in dieser Generation der Schödlbauer-Familie sind 8 Geburten in den Kötztinger Taufmatrikeln verzeichnet.
StA Landshut Grundsteuerkataster 5038 |
Das Haus mit realer Schuchmachersgerechtigkeit
Gebäude:
"Obiger Besitzer hat die Verbindlichkeit weliche Reparaturen an dem durch seinen Hofraum führenden Wasserkanal notwendig werde, zu gestatten."
Diese Grunddienstbarkeit und die Arbeiten, die damit zusammenhingen, führten die beiden Nachbarn Schödlbauer und Klinger auch vor Gericht, als sie beide zusammen gegen Erdarbeiten im Zusammenhang mit dem Brunnen vor ihren Häusern mit Gewalt vorgingen.
StA Landshut Grundsteuerkataster 5045 Mieterkataster von 1842 |
1. Hauptgebäude
Unter der Erde: Ein kleiner Keller
I: Stock 1 Wohnzimmer mit Kochzimmer, und 1 Kammer, dann Stallung und Hausboden unterm Dach
Unterschrift: Schödlbauer
2. Katharina Schedlbauer: Austräglerin /:Mietherin:/
I. Stock 1 Wohnstube und 1 Kammer
bestätigte Unterschrift: Kath x Schödlbauer
Ein kleine Scheune mit Dreschtenne"
Im Jahre 1862 kam es zu einem Streit zwischen Franz Schödlbauer und seinem Nachbarn, dem Marktmüller Amberger.
StA Kötzting AA XI-116 |
Praes. Bürgermeister Kollmaier - Grasenauer
Franz Schedlbauer v. hier erklärt:
Magistrat Kötzting.....
StA Landshut Rep 166N-12 Schachtel 33 Nr. 50 von 1890 Schödlbauer Magdalena |
verwittwet
Johann Schödlbauer und Hofmann Barbara
In einem Lageplan, der einem Bauplan der Brauerei Röhrl beigelegt war, kann man die Gebäudeaufteilung seines Nachbarn Schödlbauer gut erkennen.
StA Landshut Rep 162-8 Nr. 3140 |
Nro 1 Gemauerte Stallung und Kühlhaus
2 Wohn- und Brauhaus des Bauherren
3 Hofraum
5 Stadel des Johann Schödlbauer
6 Wohnhaus desselben
7 Wohnhaus der Witwe Maria Wieser
8 Wohnhaus der Franz Stoiberschen Realitäten.
Im Grundsteuerkataster von 1860 finden sich gleich zu Anfang auch - in Kurzform - die weiteren Besitzübergaben bis hin zum nächsten revidierten Kataster von 1911.
StA Landshut Grundsteuerkataster Nr. 5047 ab 1860 |
Schödlbauer Johann und dessen Braut Hofmann Barbara
Schödlbauer Johann
Hier nun folgend in Kurzform die letzte "Schödlbauer-Generation" auf DIESEM Hause, denn in den Dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts kaufte Hans Schödlbauer das benachbarte Anwesen des Schreiners Klinger und wechselte mit Familie und Gewerbe hinüber in das neue Haus, das er folgend auch auf die Bedürfnisse der neuen Zeit ausbaute.
Johann Schödlbauer und Waldmann Elisabeth
DIA Repro 1389 Mitte Bürgermeister Hans Schödlbauer mit Pfarrer Dietl. Das Bild muss vor 1950 entstanden sein, da bis 1949 die Kranzlübergabe auf dem heutigen Jahnplatz erfolgte. |
Am 4. Juni nachmittags um ¾ 3 Uhr „ wurden Feuersignale und vom Marktturm die Brandglocke gehört: in der Marktmühle brennt es! Ein zweifacher Blitzstrahl ohne Donner hatte eingeschlagen und gezündet und bis man´s meinte stand das ganze Stallgebäude in Flammen. Schrecken auf allen Gesichtern; denn schon loderte der Brand empor und es schien unmöglich das verzehrende Element einzudämmen. Doch was unmöglich schien wurde gemeistert, der Brand konnte lokalisiert werden und ein weiteres umsichgreifen verhindert werden; aber man denke: Schindeldächer auf Stall und Wohngebäude und Nachbarhäuser, vielfach alte hölzerne Häuser in der Nachbarschaft; dazu das Sägewerk; nur ein Haus mit Ziegeldach, (Schuhmachermeister Schödlbauer) steht nebenan und gerade dahin trieb der Wind die Flammen. Heute hat sich unsere Hochdruckwasserleitung bewährt, ja man kann sagen nur sie hat uns vor größerem Unheil bewahrt, denn aus 8 Hydranten prasselten alsbald die Wasserstrahlen und siegten über des Feuers Wut.
Da alles Vieh gerettet werden konnte beläuft sicher der Schaden für die Marktmühle auf ca. 5-6000 Mark, der Schaden bei Schödlbauer ist von geringerer Bedeutung"
KA vom Juni 1923 |
StA Landshut Grundsteuerkataster Nr. 5058 |
Josef Schödlbauer und Barbara Pongratz
StA Landshut Grundsteuerkataster Nr. 5055 |