Michael Heigl
Winter 1851- Herbst 1852
Nach dem dramatischen Zusammenstoß Heigls mit der Gendarmerie im Herbst des Vorjahres auf dem Predigtstuhl, welcher eigentlich bereits das dritte fatale Zusammentreffen Heigls mit der Staatsmacht darstellte, rückten die königlichen Gendarmen mehr in den Blickpunkt und dies in doppelter Hinsicht.
Nicht nur, dass sie sich ärgerten, nicht erfolgreich bei der Jagd gewesen zu sein, wofür sie sich noch jedes Mal bei ihren vorgesetzten Behörden zu rechtfertigen hatten, sie wurden auch noch dafür verspottet.
Als sie dann noch zunehmend übergriffig gegen Teile der Bevölkerung vorgingen, die sie als verdächtig der Unterstützung des Heigl ansahen, schaukelten sich die gegenseitigen Animositäten noch weiter hoch und Heigl bekam hier wohl seinen Ruf als "Volksheld" verpasst, der es den (verhassten) Gendarmen regelmäßig "zeigte"
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Hofer Sepp als Moritatensänger im 1973er Heigl Film, der hier den Gegensatz zwischen dem "harmlosen" Michael Heigl und den "Bösen" Gendarmen thematisiert. |
Doch zunächst zurück zu den Folgen des Zusammentreffens am Predigtstuhl, die ja sowohl Heigl als auch den Brigadier erheblich verletzte.
Am 19.10.1851 schrieb das Landgericht Kötzting an das Innenministerium in Landshut, dass sich seit dem Aufeinandertreffen "jede Spur über seinen damaligen Aufenthalt verschwunden seie, ungeachtet die Gendarmerie auf tägliche Streife im ganzen Gerichtsbezirk hält und fortsetzt. Es scheint demnach die Verletzung, welche Heigl am 6. Sept. erlitt und die nach den gepflogenen Ehebungen ohnehin nur einen Arm betraff, doch nicht an besonderer Bedeutung gewesen zu sein." Von Paur äußerte die Vermutung, dass Heigl in einem der vielen Bauernhäuser einen Unterschlupf gefunden habe.
Das Schwein des Gutbesitzers Ignatz Schrank
Ignatz Schrank - heute würde man sagen der Kötztinger Postwirt - war nicht nur der Besitzer des größten Kötztinger Anwesens, das heute als "Hotel zur Post" bekannt ist und dessen Frau eine Urenkelin des Wolfgang Samuel Luckner gewesen war, sondern ihm gehörte auch der Gutshof in Hohenwarth. Mit Datum des 26.12.1851 - er musste also am 2. Weihnachtsfeiertag arbeiten - erstellte der Brigadier Patzak einen Bericht über einen gemeldeten Diebstahl und die dazugehörigen Maßnahmen.
Brigadier meldet, dass der berüchtigte Michael Heigl von Beckendorf k.LGK mit seiner Beihälterin
am 18. dies abends den Gutsbesitzer Ignaz Schrank von Hohenwarth ein Schwein im Wert von acht fl. ohne Einbruch entwendete und das Schwein in die Behausung des Häuslers Jakob Bäumel von Hohenwarth brauchte, wo er in dem Nebenstüberl der Inwohnerin Therese Schirl seinen schon längeren Aufenthalt gepflogen hat.
Da der selbe durch das Dienstbotenpersonal des erwähnten Schrank auf der Spähe verfolgt wurde und Heigl sich mit dem gestohlenen Schwein in der Behausung des Bäuml befand, wurde sogleich die dortige Gemeindeverwaltung und der hiesigen Gendarmerie Station Anzeige gemacht, allein bei Ankunft Gendarmerie Patrouille war der selbe schon wieder aus dem Hause entflohen und niemand hatte angegeben, wo er seine Wege eingeschlagen hat.
Aus dieser groben Verletzung, dass der dortige Gemeindevorstand mit so vielen Männern und jungen Burschen das Haus besetzen ließ und ist dennoch entkommen, geht deutlich hervor, dass das ganze Dorf Hohenwarth und dessen benachbarte Dörfer förmlich mit ihm verstanden sind und die Arretierung des selben so sehr erschweren daß alle Mühe und Anstrengung jeder Art durch die Gendarmerie fruchtlos sein werden solches als ein ganzes Komplott zu betrachten ist. Heigl hat beinahe in jedem Haus in der Gemeinde in Hohenwarth Ansdorf und Gotzendorf Unterschlupf und Unterstützung, wobei keine einzige Bewohner von denselben durch die Gendarmerie etwas erfragt werden könne. Der gehorsamst Unterzeichnete hat sich schon öfter mit mehreren rechtlichen Männern hierrüber benommen welche diese verrufene Gegend kennen solche begutachteten ebenfalls wie die hohe königliche Regierung dieser Gemeinde eine Exekution von Militär auf ihre Kösten einlegen würde und ununterbrochen die Streifen und Durchsuchung der Häuser vornehmen zu können es würde daher eher zu einem Resultate führen und den noch etwas gut gesinnten Bewohnern würde es daran gelegen sein solchen seinen Aufenthalt zu entdecken Dem königlichen Landgericht Kötzting wurde sogleich hierüber Anzeige erstattet und auf Requisition des königlichen Landgerichts die Theres Schierl nebst ihre Tochter Theresa Auzinger von Hohenwarth als Mithelferin arretiert und samt dem gestohlenen Schwein dem königlichen Landgericht Kötzting eingeliefert Unterschrift Patzak Brigadier.
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Hohenwarth um 1830. Detail aus Bayernatlas.de |
Einen Tag später bereits legt das "Commando der k. Gendarmerie=Copagnie von Niederbayern" mit Sitz in Landshut dem Innenministerium - mit Beilage des Berichts des Brigadiers Patzer - nahe, eine vor Jahren aufgelöste Polizeistation - und zwar auf Kosten der Gemeinden Hohenwarth und Gotzendorf - wieder zu errichten und diese neben den Gendarmen zusätzlich mit mindestens 6 Liniensoldaten auszurüsten. Die Regierung folgt grundsätzlich dieser Logik, möchte jedoch vorher noch die Meinung des Landgerichtes hören und dieses ist noch nicht bereit, diese Option zu ziehen.
Auch in der staatsanwaltlichen Zusammenfassung von Heigls Straftaten findet sich der Schweinediebstahl.
37. 1851
Diebstahl zum Schaden des Bierbrauer und Realitätenbesitzer Ignaz Schrank von Hohenwarth verübt am 19. Dezember 1851. Polizeilich strafbar, weil Schweinestall isoliert stand und das Schwein nur auf 5 fl geschätzt wurde. Das Schwein, dessen Blutspur nach entdecktem Diebstahl bis zum Hause einer gewissen Therese Schür, ledig von Hohenwarth verfolgt worden, fand sich daselbst bereits gevierteilt. Sie gab an, daß Heigl den Diebstahl verübt, und sich bei ihr den Eintritt erzwungen.Höchst wahrscheinlich, da Gegenstände von Heigl befindlich daselbst sich verfunden und auch dessen Lagerstätte eine wollene Decke etc. noch vorgefunden wurde. Durch Erkenntnis des kgl Kreis- und Stadtgerichts Straubing vom 8. Mai 1852 wurde gegen Theres Schür das Verfahren eingestellt - bezüglich des Heigl befohlen die Akten den übrigen zu adhibiren.
Zweifellos, daß Heigl der Thäter, da noch andere Viktualien, 2 gestohlene Gänsleiber gefunden wurden. Beruht auf seiner Habhaftwerdung und Vernehmung."
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Das Schloss bzw. der Gutshof mit der Brauerei von Hohenwarth auf einem Aquarell von Mathias Heilmeier, entstanden um das Jahr 1900. |
Auf dem folgenden Stich von Julius Braun aus dem Jahre 1846 können wir Hohenwarth erkennen, so wie Michael Heigl den Ort gesehen hat.
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Julius von Braunn, Schloß Hohenwarth bei Kötzting in Niederbayern. In:
Das Königreich Bayern Band 2 München 1846 |
1852
Nachdem in den Untersuchungsakten zu diesem Falle ja nur MH und seine Freundin auf der einen und die bereits verhafteten Theresia Schirl und deren Tochter auf der anderen Seite vorkämen, hielt es Carl von Paur für übertrieben, gleich alle Bewohner der zwei Gemeinden wegen Begünstigung des MH zu bestrafen.
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Carl von Paur |
Weiter schrieb er der Gendarmerie ins Stammbuch:
Auch dürfte kaum je zu bestreiten sein, dass eine tätliche, immerhin mit Lebensgefahr verbundene, Gefangennahme des Heigl wenigstens bloßer privat Personen, wie damals die Schrankschen Dienstboten, nicht wohl als eine Pflicht angesehen werden kann, während früher seine Festhaltung einer förmlichen wohl bewaffneten Streifpatrouille, die ihn schon buchstäblich in Händen gehabt, sonderbarerweise nicht möglich war.
Noch dazu hält er den Kreis der Gemeinden, in denen MH Unterschupf fände, als zu klein benannt, er nimmt auch noch die beiden Dörfer Ansdorf und Grafenwiesen in die Liste mit auf und stellt fest, dass
"Heigl abwechselnd bald in dieser bald in jener der genannten Gemeinden herum streifend gesehen wird, während er einen weiteren Umkreis – eben weil ihm dort keine Unterstützung zu Teil wird – vermeidet.
Aus diesen Gründen -und auch, weil solche eine Stationierung auf Kosten der Gemeinden von der Androhung bis zur Realisierung zu viel Zeit benötigen würde - schlägt er vor, solch eine Station auf Staatskosten errichten zu lassen.
Und so beginnt die Behördenmühle zu mahlen. Inzwischen ist es Februar des Folgejahres geworden und Carl von Paurs Bericht an das Innenministerium wird dem Gendarmerie=Commando weitergereicht mit der gleichzeitigen Anfrage, ob diese einen möglichen Standort für diese Station benennen könne.
Nach Einlaufen aller angeforderten Berichte entscheidet das Innenministerium am 14. März 1852_
Staats=Ministerium des Innern
Der k. Regierung K.d.I. werden die Beilagen des in untenbemerkten Betreffe unterm 26ten v. Mts erstatteten Berichts nebst vorgelegten Akten anruhend mit dem Eröffnen zurückgegeben, daß die beantragte Errichtung einer provisorischen Gendarmerie=Station zu Hohenwarth, bestehend aus einem Brigadier und 5 Mann genehmigt und die vorläufige Dauer dieser provisorischen Station bis zum 1. August l. Js festgesetzt werde, in sofern nicht die frühere Verhaftung des Michael Heigl die in diesem Falle von der k. Regierung, K.d.J. sofort vorzunehmende Auflösung dieser Station möglich macht.....
Um die Mannschaftsstärke der neuen Station zu bewerkstelligen mussten die Gendarmeriestationen von Kötzting, Viechtach, Mitterfels, Konzell, Zwiesel und Regen je einen Gendarmen abstellen, die selber wieder durch je einen Liniensoldaten aufgefüllt wurden. In einem wesentlichen Punkt jedoch folgt das Ministerium dem Kötzting Landrichter nicht. Die Finanzierung dieser Mannschaft wird zwar zunächst dem "Sicherheitsetat" aufgebürdet, jedoch müssten die verdächtigen Gemeinden zur Refinanzierung herangezogen werden.
Nun werden wieder Einwohner- und Steuerlisten von den Gemeinden angefordert bzw. die früheren Listen - bei der letzten Stationierung der Gendarmen - zur weiteren Berechnung herangezogen.
Hier als Beispiel die Liste von Hohenwarth:
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Ignaz Schrank, der Gutbesitzer, steht - zusammen mit seinen Abgaben von der Haselmühle - mit gut 80 Gulden mit weitem Abstand an der Spitze der Liste. Der Schneider Georg Bäuml, in dessen Haus sich Michael Heigl aufgehalten haben soll und wo das gestohlene Schwein schlussendlich gefunden wurde, steht an der Position 31.in dieser Liste, |
Vorausschauend hatte die Kötztinger Station bereits Kontakt mit Ignaz Schrank aufgenommen und von diesem die Zusicherung erhalten, dass für diese provisorische Mannschaft eine gut geeignete Wohnung vorhanden wäre und diese auch "
gegen billige Entschädigung abgelassen werden" würde. Die Herbeischaffung der nötigen Betten können leicht vom Landgericht Kötzting organisiert werden.
Als hätte Heigl gewusst - vermutlich hatte es ihm zugetragen -, daß die Aufstellung der provisorischen Station bis zum 1. August terminiert war, hielt er sich die folgenden Monate bedeckt. Nur ein einziger Überfall findet sich in den staatsanwaltlichen Akten, eine Racheaktion an einem jungen Mann, den er verdächtigte, seinen Bruder verraten zu haben. Besonders interessant sind die Randbemerkungen des Staatsanwaltes, der bei jeder der "großen" Straftaten auch die zu erwartende bzw. die zu fordernde Strafe hinzufügt.
38 1852
"Verbrechen der Körperverletzung im Komplotte verübt am 26. Mai 1852 zum Nachtheil des Martin Fendl ledig von Reitenstein.
An diesem Tage nachmittags trat plötzlich Michael Heigl,mit einem Doppelgewehr bewaffnet, in die Wohnung ......"
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Auszug aus der Liste des Staatsanwaltes |
..... des Martin Fendl mit den Worten: Du bist Schuld, daß mein Bruder Adam in Arbeithshaus gekommen ist, und schoß ihn mit dem einen Laufe auf den rechten Fuß, daß Fendl zusammen sank. Heigl hatte hiebei einen Genossen bei sich, der ihm bei der Überwältigung des Fendl Hilfe leistete.
Die Arbeitsunfähigkeit dauerte weit über 30 Tage.
Ueberführung: Eidliche Deposition des Martin Fendl und seiner Conkubine Anna Maria Gruber, das Knallen des Schusses, das von den Nachbarsleuten gehört wurde.
Anna Maria Gruber, die erste Geliebte Michael Heigls und Mutter von mindestens dreien seiner Kinder, hatte sich also zwischenzeitlich von Martin Fendl trösten lassen.
Es bleibt also die Frage, weil Anna Maria Gruber später ja wieder zu Heigls Bande gehört hatte, war es also wirklich Rache an Martin Fendl oder eher seine Eifersucht?
Dieselbe Quelle benutzend, beschreibt Dr. Sommerfeldt die Szene sehr viel lebhafter:
Es kommt, wie es kommen musste, Heigl hält sich - mit Ausnahme des obigen Racheaktes - ruhig und schon rudert die Regierung angesichts der Kosten zurück, schreibt bereits Ende Juli an das LG Kötzting
und erinnert dort an die "deadline" dieser provisorischen Station, die auf den 1. August festgelegt worden war.
Sie stellt nüchtern fest, dass diese Station seinen Zweck bisher nicht erreicht habe, eine Weiterführung ebenfalls nicht brächte, und genehmigt höchstens eine Reduzierung dieser Station auf 2 Mann oder noch besser eine Erhöhung der Kötztinger Mannschaft von 10 auf 12 Mann.
Der "Kompromiss", der gefunden wurde, bedeutete, dass 2 Mann der vergrößerten Station Kötzting nun von Hohenwarth aus ihren Dienst zu verrichten hatten.
Der Überfall und die Misshandlung der Anna Maria Stoiber von Hudlach
Schon zwei Wochen nach der Reduzierung der Wachmannschaft schlug Michael Heigl erneut zu, diesmal mit einer von seiner Seite noch nie ausgeübten Brutalität.
Die "Schadensmeldung" kam diesemal von der Station Lam:
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Lamm den 18. August 1852 praes: 22/8 52 Station Lamm an das Brigade Commando Kötzting Der Bericht benötigte also - polizeiintern - von Lam nach Kötzting ganze 4 Tage(!) So kann man auch einen flüchtigen Räuber fangen ....... |
Der Unterzeichnete meldet gehorsamst, dass am fünften des Monats früh 6:00 Uhr im Wald bei Reitenberg 1 Stunde von Kötzting entfernt die 60-jährige Bewohnerin Anna Maria Stoiber von Vorderhudlach, königliches Landgericht Kötzting, von dem flüchtigen Michl Heigl von Beckendorf überfallen und zu Boden geworfen wurde.
Nachdem selbe auf dem Boden lag hielt er sie mit einer Hand beim Hals, kniete sich auf dieselbe und gab ihr mit den Knien und mit den Kolben seines Doppelgewehre es so lange und so viel Stöße dass sie eine Zeit lang leblos zu Boden lag. Dann nahm er sie bei den Haaren und zog selber so lange auf dem Boden herum, bis eben fast der größte Teil der ergriffenen Haare in der Hand geblieben. Ferners riss er diese alte Person vom Boden wieder in die Höhe und nahm selbe fast 1 Stunde Weg soweit mit sich fort, bis fast zur höchsten Spitze am Kaitersberg.
Unterwegs wurde dieselbe noch öfters durch Schläge misshandelt und anbei bemerkt, dass wenn sie den Kaitersberg bestiegen habe, sie dort ihr Grab finden werde. Als sie nun beinahe den höchsten Punkt erreicht hatten, gab Heigl ein Zeichen worauf seine Konkubine erschien, welche ebenfalls mit einem Gewehr bewaffnet war. Dieser stellte er das alte bis zum Tode gemarterte Weib vor, zerteilte ihr dann noch mit seinem langen Messer drei Tücher welche selbe am Leibe hatte und vernichtete ihr auch noch die bei ihr haben die Bürte mit den Worten: dieses alles habe ich dir deswegen getan, weil du mit den Gendarmen redest, und dein Sohn – Martin Fendel – mich im vorigen Jahre bei den selben verraten hat. Wenn du von dem, was ich dir soeben angetan habe jemanden eine Entdeckung machest, so gehe ich in deine Wohnung und erschieße dich.
Hierauf verschwand Heigl nebst seiner Konkubine aus ihrem Augen. Dem königlichen Landgericht wurde hierüber Anzeige und dem königlichen zweiten Distriktskommando Meldung erstattet auch wird die nötige Spähe auf Heigl heute gesetzt Josef Geigl Stationskommando.
Einschub Heigl - Fendl - Gruber - Pritzl und deren (angebliche) Kinder
Im vierten Teil dieser Dokumentation wurden bereits die Kinder Michael Heigls aufgeführt, die er mit Anna Maria Gruber zwischen 1836 und 1842 bekommen hatte.
In einer Aschaffenburger Zeitung wurde unter der Rubrik "Mannigfaltigkeiten" der Schwurgerichtsprozess Heigls vorgestellt. Auch die beiden Frauen Anna Maria Gruber und Therese Pritzl wurden angeklagt und in der Vorstellung dieser beiden Frauen hieß es im Zeitungsbericht, dass Anna Maria Gruber mit Heigl 4 und später mit "einem gewissen Fandl" weitere drei Kinder gehabt habe. Bei Therese Pritzl ist ebenfalls von 4 Kindern die Rede, die sie von Michael Heigl bekommen haben solle.
Heigls vier Kinder mit Anna Maria Gruber können in den Kötztinger Pfarrmatrikeln gut belegt werden.
Bei den Kindern mit der Therese Pritzl ist nur das eine vom Januar 1853 aktenkundig und von den berichteten 3 Kindern Fendl/Gruber ist in den Kötztinger Matrikeln keine Spur zu finden.
Allerdings findet sich in den Rimbacher Büchern ein Geburtseintrag eines Findelkindes, bei dem der Priester damals bereits den Verdacht einer Vaterschaft Michael Heigls notiert hatte. Auch das Jahr 1849 würde passen.
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Dank an Herrn Silberbauer, Rimbach für diesen Fund |
Das Mädchen wurde am 14.3.1849 auf den Namen Franziska getauft. Die Taufpatin war Franziska Stoiber aus Hundzell
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Hier die Notiz des Rimbacher Pfarrers: Dieses Kind ist Nachts 7 Uhr 18. März bei Franz Stoiber mit einer tiefen Wunde am Kopf heimlich gelegt worden in Hundzell Der wirkliche Vater und die wirkliche Mutter fehlen (Heigl?) |
In dem Zeitungsbericht aus Aschaffenburg heißt es über sie, dass sie bereits das Ziel einer Untersuchung wegen fahrlässiger Kindstötung und Kindsaussetzung gewesen war. Möglicherweise wurde das schwer verwundete Mädchen auch von Gerichtsseite ihr bereits zugerechnet.
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Auszug aus dem Prozessbericht der Aschaffenburger Zeitung von 1854 über Therese Pritzl |
Einschub Ende
Trotz seiner Liaison mit Therese Pritzl scheint MH seine frühere Freundin und die Mutter einiger seiner Kinder, Anna Maria Gruber, nicht ganz aus den Augen lassen zu wollen, denn am 4. September 1852 stattete er ihr einen besonderen Besuch ab, der nicht ohne Folgen geblieben war, sowohl bei Frau Gruber als auch in seinem eigenen Strafregister.
40. 1852
Körperverletzung zum Schaden der Anna Maria Gruber seiner früheren Concubine am 7. September 1852
Eid vernommen benennt sie als Thaeter den Michael Heigl, der ihr aus Rache diese Mißhandlung zugefügt habe.
Arbeitsunfähigkeit 16 Tage
Beruht auf Vernehmung des Heigl.
Der Raub in Vorderwaldeck
Am 29.8.1852 kam es zu einem Raubüberfall, der in seiner Rücksichtslosigkeit durchaus auf MH zutreffen könnte, jedoch findet diese Straftat zwar in den Polizeiakten seinen Niederschlag, wo auch die Täterbeschreibung der überfallenen Frau auf MH hinweist, jedoch wird dieser Raubüberfall nicht in die durchnummerierten Anklagepunkte des Staatsanwaltes aufgenommen.
Kötzting am 2. September 1852
Bericht des königlichen Landgerichts Kötzting an die königliche Regierung von Niederbayern, Kammer des Inneren
Voruntersuchung wegen Raubes bei dem Söldner Georg Winter von Vorderwaldeck betreffend am vergangenen Sonntag den 29. August des Jahres wurde die Früh am um 6:00 Uhr die im Kuhstalle beim Melken begriffene Barbara Winter, Eheweib des Söldners Georg Winter, auf der Einöde zu Vorderwaldeck (in der Gemeinde Lam dieselben Gerichts)von einem zur Zeit noch nicht bestimmt ausgemittelten Burschen, dessen Äußeres aber, wie die Damnifikantin ihn beschreibt, auf den flüchtigen Michael Heigl zu passen scheint, räuberisch überfallen.
Durch Schläge mittels eines Doppelgewehrs und durch Drosselung am Hals sie misshandelt und durch die Wohnstube in die anstoßende Kammer geschleppt, wo der Räuber aus einem Hangkasten, den er mit Gewalt ( mit einer Hacke) öffnete, ungefähr 80 Gulden in barem Geld herausnahm, worauf er sie an den Haaren in einen oberen Kammerboden schleppte, dort selbst wieder einen Kasten mit der Hacke öffnete und 120 Gulden bares Geld daraus wegnahm.
Die Damnifikantin Barbara Winter war mit zwei Knaben, die sich in der Wohnstube befanden und auf dem Lärm im Stall und Flöz schnell flüchteten, allein zu Hause, und rette sich endlich durch einen Sprung über den Hausschrott hinunter. Die am 31. August mit ihr in loco vorgenommene Wundbesichtigung ergab keinerlei Gefahr für ihren körperlichen Zustand, soferne nicht etwa nachfolgende Zufälle ihrer der mal ungefähr acht Wochen langen Schwangerschaft gefährden sollten. In dem dieser Vorfall vorschriftsmäßig zur Anzeige gebracht wird, wird zugleich bemerkt, dass die Untersuchung in vollem Lauf ist.In tiefster Ehrfurcht
einer königlichen Regierung
unterthänig gehorsamstes
königliches Landgericht Kötzting
Paur Landrichter
Und wieder muss sich Carl von Paur erklären, weshalb es bisher nicht möglich gewesen war, Michael Heigls habhaft zu werden.
Den folgenden erklärenden Bericht, den er pflichtschuldigst abliefert, lässt er diesesmal auch von seinem Assessor Schmid mitunterschreiben.
"
insbesondere wäre eine Anordnung einer größeren Streife, selbst durch den ganzen Gerichtsbezirk, bei der ausserordentlich waldigen und gebirgigen Lage desselben, die dem Flüchtigen tausend und tausend verborgene Schlupfwinkel in Wäldern, Schluchten und.......
und Einöden bietet nach diesamtlicher Überzeugung voraussichtlich gleichfalls ohne Erfolg und ohne Aufbietung einer Mannschaft von mehreren Hunderten von vornherein nicht zweckmäßig zu veranstalten."
Immer wieder führen die Behörden vor Ort die örtlichen Geländeschwierigkeiten an, um ihren Vorgesetzten die Misserfolge erklären zu können.
Aus dem Jahre 1801 gibt es eine Landesbeschreibung Bayern, die von Joseph Hazzi erstellt wurde.
Helmut Schnabl, der Hohenwarther Heimatforscher hat die, unsere Gegend betreffenden Teile in den Gelben Bänden - den Beiträgen zur Geschichte im Landkreis Cham - veröffentlicht.
Hazzi beschreibt unsere Gegend, unsere Bewohner und Häuser sogar noch mit schlimmeren Eigenschaften, als es 45 Jahre später Carl von Paur tat.
Helmut Schnabl nach Hazzi im Band 8 der Beiträge zur Geschichte im Landkreis Cham:
Über die Zustände auch im Raum Kötzting in dieser Zeit bringt der Kurpfalzbaierische General-Landesdirekzionsrath in München, Joseph Hazzi, eine Reihe bemerkenswerter Angaben. Von 1801 bis 1808 veröffentlichte er insgesamt 9 Bände „Statistische Aufschlüsse über das Her-zogthum Baiern, aus ächten Quellen geschöpft. Ein allgemeiner Betrag zu Länder= und Menschenkunde." Das Vorwort im ersten Band stammt vom 12. März 1801.
Über das Landgericht Kötzting schreibt er: Erst seit einiger Zeit wurde zu Kötzting ein Medicus angestellt, der aber kaum zu leben hat. Die Menschen leben sich selbst überlassen sehr roh fort.
Das Kloster Rott hat hier auch eine Probstey und treibt sein Wesen wie das Kloster Niederaltaich zu Regen und Bärnstein. Pfaffensinn leuchtet daher überall hervor.
Die gewöhnlichen Unglücksfälle kommen vom Feuer, Schauer, Bären-fraß, Schneedruck usw.
Die Heiratsgüter steigen von 500 fl. bis auf 2000 fl. Auch die Güter stehen sich von 2000 fl. bis 500 fl.
Um von einem Ort zum anderen zu kommen, riskiert man Leib und Leben. Ungeheure Steine versperren die Wege; jeder sucht sie glücklich zu passieren, aber niemand denkt daran, sie wegzuschaffen und den Weg zu bahnen. (Hazzi bezieht dies insbesondere auf den Lamer Winkel.)
Die kleinen Dörfer mit ihren kleinen hölzernen Häusern, die ganz mit Holz umringt und mit schweren Schindeldächern belegt sind, bieten einen widerlichen Anblick dar. Die Haustüren sind so klein, daß man sich tief bücken muß, um sich nicht vor den Kopf zu stoßen; aus den Fensterlöchern zu sehen, ist unmöglich. Im Innern ist die Hitze so drückend, daß man ersticken möchte. Alles ist mit Rindsblut kohlschwarz eingestrichen, ohne Meubeln (Möbel), voll Schmutz. Und dann erst der Stall: Man weiß nicht, wer schlechter wohnt, das Vieh oder die Menschen!!
Das Klima ist sehr rauh, besonders am Hintergrund des weißen Regens und am Loh= und Schneiderberg, wo fast ewiger Schnee anzutreffen und die Spur von Bären zu sehen ist, die ganze Felder verwüsten und auch die kleinen Erntehoffnungen vernichten.
Im Lamerwinkel gibt es immer viel Raufereien auf Mord und Tod. Auch haben sie Hang zu Zänkereien und Prozessen (sie heißen es Tägen). Kleine Diebstähle sind nicht selten.
Strenger Fleiß in der Arbeit und Nüchternheit gehören zu ihren guten Eigenschaften. Mangel an aller Erziehung räumt den Vorurteilen und Aberglauben volle Gewalt über diese Menschen ein. Sie lieben den Ehestand, erzeugen viele Kinder und lassen auch viele Inleute, als ihre Taglöhner, heiraten; daher es an Taglöhnern nicht fehlt.
Fieber sind ihre häufigsten Krankheiten (wahrscheinlich ist damit „Frais" gemeint); ob sie gleich meistens von Jugend auf einen verkrüppelten Körper haben, so werden sie doch sehr alt.
Nur der vierte Teil ist als kultiviert anzunehmen, das übrige besteht aus Waldungen, Weiden usw. Die Getreideernte gibt 4,5 bis 6 Samen; im Lamerwinkel nur 2 oder 3, oft gar nichts. Das Wiesenwässern kommt immer mehr in Aufnahme. Flachs und Erdäpfel machen den Hauptgewinn der Landschaft aus. Der Wildhirtenstab ist hier noch ganz in seiner wahren Region; von allen Seiten ertönen die Kuhglocken.
Die Waldungen bestehen meistens aus schwarzem Holz, leiden aber viel von den Weiden und Gewohnheiten (Gewohnheitsrechte). Die Birken-berge auf allen Seiten geben dem Ganzen eine etwas sanfte Mischung.
Diese Birkenberge oder das Riedern machen Hauptspekulation der Bewohner aus. Die Obst- und Gartenkultur liegt noch in der Wiege. Der Viehstand ist mit Ausnahme der Ochsen schlecht. Geise werden zum Nachteil der Waldungen in Menge gehalten.
Ochsen, Flachs, Leinwand und Holz sind die Haupthandlungsartikel.
Die zwei Glasfabriken bringen ebenfalls Geld in Umlauf. Die Holzarbeiten, das Spinnen und Aschenbrennen machen Nebenverdienste aus. Auf den sog. Helmhöfen (bei Rittsteig) findet sich das einzige Kalklager im Granit in der ganzen Waldgegend vor, weswegen dieser Kalk eine große Abnahme hat.
Auch Hazzi bemerkt - bereits 1801 - die viel zu große Anzahl der Inwohner und die völlige Unpassierbarkeit der Wege vor allem im Bereich von Kötzting bis Lam.
Carl von Paur fasst in seinem Bericht vom 20. Oktober 1852 die bisherigen ergänzenden Maßnahmen zusammen und benennt wieder einmal die Ursachen im Detail, die seiner Meinung nach in ihrer Summe der Grund für all die Fehlaufgriffe gewesen sind.
"Kötzting den 20. Oktober 1852
Bericht an die königliche Regierung von Niederbayern
betreffend den flüchtigen Verbrecher Michael Heigl
im Nachgang hohen Befehls vom 24. präsentes 28. August erneuert und am 13. praes am 18. des Monats wird in aller Erbietung berichtet
Seit Jahren wurde kein Mittel unversucht gelassen, des flüchtigen Verbrechers Michi Heigl habhaft zu werden, wie dies aus den Sicherheit Rapport an des königlichen Gendarmerie Kommandos von Niederbayern der hohen Kreisstelle ohne dies bekannt ist. Die hohe Aufforderung vom 24. August gab den unterthenigst gehorsamst Gefertigten zur Stunde Veranlassung, die Angriffsmittel zu erneuern und zwar zunächst durch Verschärfung der Aufträge an die königliche Gendarmerie Brigade und das Gerichtsdienerpersonal für unausgesetzte Spähe und unverdrossene Patrouillendienste.
Auch die Gemeindevorsteher und Gemeindediener werden bei jeder Gelegenheit ernstlich ermahnt und aufgefordert, menigst durch Ausforschung der Unterschlupfsorte und Anzeige hier rüber dessen aufgriff zu ermöglichen.
Die Abwartung des Resultats dieser Aufforderungen, die leider wieder erfolglos blieben, verzögerte die gegenwärtige Berichterstattung, worüber um Entschuldigung gebeten wird.
Ungeachtet nun den Aufsichtsorganen, insbesondere der Königlichen Gendarmerie Mannschaft, das Zeugnis der Pflicht Erfüllung nicht versorgt werden kann, muss die bisherige Erfolglosigkeit der Bemühungen vorzugsweise dem Terrain Schwierigkeiten zugeschrieben werden; in dem der überhin 10 Quadratsmeilen ausgedehnte und 8 Stunden Länge an der böhmischen Grenze hingestreckte Amtsbezirk sehr dicht bewaldet und sehr gebirgig ist. Diese mit dicken Wäldern und vielen Schluchten versehene in ihren höheren Lagen unbewohnte Gebirge bieten eine solchen Menge an Schlupfwinkel und Verstecken dar, dass sie von Personen, die die Örtlichkeit nicht auf das Genaueste kennen, nicht leicht entdeckt werden und in welchem sich ein der Verwilderung verfallener Mensch allerdings Jahre lang verborgen halten kann.
Wie bereits in Gehorsams dem Berichte vom 30. vorigen Monats in betreffend des Raubes an der Bäuerin Winter von Vorderwaldeck unterthenigst ist bemerkt worden, lassen, wie die Erfahrung lehrt, auch großartige Streifen kein Resultat erwarten, und selbst die militärische Besetzung mehrere Gemeinden, würden – wollte man auch von der Kostspieligkeit der Ausführung ab sehen – ein sicheres Resultat nicht hoffen lassen, da in solchen Falle der Flüchtling für einige Zeit in eine andere Gegend, insbesondere auf das angrenzende böhmische Gebiet (wo selbst es bei der großen Armut und Diebstählen nicht fehlt) gehen und nach der für ihn wieder beseitigt in Gefahr wieder zurückkehren würde.
Was das von der hohen Stelle in Anregung gebrauchte Vertrauen nun betrifft, welches der unterfertigte Amtsvorstand bei der Bevölkerung genießt, wodurch Ihnen die Möglichkeit der Benutzung der hieraus abgeleiteten Angriffsmittel an die Hand gegeben ist, glaubt der selbe in aller Ergebenheit bemerken zu dürfen, daß der gut denkende Teil der Bevölkerung, von welchen wenn die vertrauliche Mitteilung zu erwarten wäre, entweder in gleicher Unkenntnis der Aufenthaltsorte des Heigl sich befindet, oder von Furcht, sie sei gegründet oder nicht, so sehr befangen ist, daß sie eine solche nicht zulässt.
Der großen Mehrzahl der Bevölkerung ist die Abwartung des Heigl eine ganz gleich gültige Sache, und ein anderer, ebenfalls nicht unbeträchtlicher Teil der selben steht auf einer moralisch so tiefen Stufe dass er die Aufbringung eines Verbrechers für Sünde hält, und eher zur Unterschlupfgebung und Verheimlichung als zur Anzeige geneigt ist.
Übrigens hat es bisher an geheimen und vertraulichen Mitteilungen über den Aufenthalt des Heigl keineswegs ermangelt, was auch eine vertrauliche Korrespondenz des Gehorsams Unterzeichneten mit dem Chef des K & K böhmischen Gendarmeriekommandos im Klattau und infolgedessen eine große Streife auf böhmischen Gebiete längst der bayerischen Landesgrenzen veranlasst hat, allein ebenfalls ohne Erfolg
Es sind weniger die Besitzer der Bauernanwesen, als vielmehr die Inwohner welche der Unterschlupfgebung verdächtigt werden können, deren Wohnungen entfernt von den Höfen häufig ganz isoliert und zunächst wohl auch in den Waldungen an den Bergabhängen situiert sind. Diese Gattung der Bevölkerung ist bei dem häufigen Wechsel deren Wohnungen schwer zu überwachen, und als zumeist ganz arm und in tiefster Not lebend sehr geneigt, aus der Unterschlupfgebung eines Verbrechers Vorteil zu suchen
Es dürfte übrigens einige Hoffnung bestehen, dieses stets bewaffneten Verbrechers im Winter habhaft zu werden, wenn in Kälte und tiefer Schnee zwingen werden, seinen bisherigen Schlupfwinkel im Freien zu verlassen und in den Häusern Unterschlupf zu suchen. Es ist aber unerlässliche Voraussetzung, dass, wenn der selbe durch Zufall oder Verrat der Streifen den Gendarmerie Mannschaft auf stoßt, die sie vereint oder auch vereinzelt mit entschlossenem Aufopfern dem Mut auf Leben und Tod ihm entgegentritt.
Es dürfte sachdienlich sein wenn der Gendarmerie Mannschaft, oder doch einzelnen Gendarmen, die Bewilligung von der königlichen Gendarmerie Korps Kommando erteilt respektive erwirkt würde, ausnahmsweise in beliebiger Zivilkleidung und Bewaffnung gehen zu dürfen, um ohne Auffälligkeit dessen Schlupfwinkel sicherer ausforschen und ihn dadurch näher auf dem Leib rücken zu können.
Man bedauert zurzeit andere Vorschläge nicht machen zu können, und ist Dienst schuldigist bereit, jede hohe Anredung, die in der Sache vor geschrieben werden wird, schleunigst in Vollzug zu setzen in tiefster Ehrfurcht
von Paur königlicher Landerichter"
Mit demselben Datum - 20.10.1852 - beginnen auch wieder - nach einer Lücke von fast 4 Jahren Einträge in der tabellarischen Auflistung der Kötztinger Polizeibehörde:
61. 20. Oktbr 1852: Adam Heigl, Bruder des Räubers der Unterstützung seines Bruders verdächtig durch die Gendarmerie angezeigt.
62. 26. Oktbr 1852: Durch Gendarmerierapport v. 26. Okt wurde der Häusler Pritzl v. Rosenau, der Bruder Wolfgang Heigl, der Häusler Pritzl, beim Bergpritzl genannt, der Häusler Paul Pritzl, beim Pritzl Pauli genannt, der Bierwirth Joseph Hastreiter zu Kötzting, Theres Pritzl led. v. Gotzendorf, der Verbindung mit Heigl angeschuldigt.
Einschub
In Kötzting erhielt im Jahre 1849 ein Josef Hastreiter das Bürgerrecht und ist danach als Häusler auf dem Anwesen mit der alten Hausnummer 115 nachgewiesen.
Das Haus mit der alten Nummer 115 trägt die heutige Hausnummer Holzapfelstraße 10.
Es ist allerdings nicht zu vermuten, dass Hastreiter dort auch eine Wirtschaft betrieben hat, da es Häuslern zu diesem Zeitpunkt noch nicht erlaubt war, Bier auszuschenken, es könnte sich jedoch um ein unangemeldetes Wirtshaus gehandelt haben.
Einschub Ende
Folgende Maßnahmen bzw. Strafen wurden gegen die Beschuldigten ausgesprochen:
"
(Adam Heigl) wurde arretiert, vernommen, detimiert, durch Beschluß vom 5.Nov. 1852 seine Einschaffung in das Arbeitshaus beschloßen, von der hohen Regierung auf 4 Monate festgesetzt.
Wolfgang Heigl wurde durch landg. Beschluß vom 10. Dezbr. 1852 zur Einschaffung ins Arbeitshaus verurtheilt. Dauer 4 MonateDie Bierwirtschaft des Hastreiters für immer geschlossen durch Beschluß des k. Landgerichts bestätigt durch hohe Regierungs-Entschließung vom 2. Nov. 1852.
Theres Pritzl verfolgt Signalement veröffentlicht. Die übrigen Personen verwarnt.
Und so wird es Herbst im Jahre 1852 in dem sowohl Heigls letzte "Bande" sich zusammenfindet und auch sich Mord und Totschlag in unserem Waldgebirge häufen.
Doch dazu erst im nächsten Teil