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Mittwoch, 28. August 2019

Die Wuhn


Altkötzting: Die Wuhn



Am 3. Juni 1867 brach um 11 Uhr nachts im Hintergebäude des Kötztinger bräuenden Bürgers Joseph Amberger Feuer aus (heutzutage Gasthaus Dreger in der Marktstraße, Details nachzulesen in dem eigenen Blogeintrag: Der große Marktbrand von 1867). Aus diesem anfänglichen Kleinfeuer, vermutlich ausgelöst durch eine offene Kerzenflamme, entstand ein verheerender Marktbrand, der eine komplette Häuserfront der Markstraße vom oberen Tor bis in den unteren Markt erfasste und in Schutt und Asche legte. „In sechs Stunden war ein großer Teil des Marktes, darunter das Bürgerspital und theilweise auch die St. Veithskirche, die Gottesackerkapelle nebst 90 Nebengebäuden ein glühender Schutt- und Aschehaufen“[1].

Staatsarchiv Landshut: Rep 164-8 Nr_ 1570. rot, die abgebrannten Anwesen


Als Folge dieser Brandkatastrophe wurde der Verlauf der Straßen, zumindest im Brandgebiet, neu durchdacht und so zugeschnitten, dass den Regeln des passiven Brandschutzes eher entsprochen werden konnte und im Wesentlichen der Straßenverlauf entstand, den wir heute kennen.



Neuprojektierung des Straßenverlaufs in der "heutigen" unteren Marktstraße, mit der Wuhn, erkennbar mitten in der neu anzulegenden Straße


 
Während früher die Marktstraße, bergabführend, beim Spitalbrunnen endete und die Fuhrleute entweder über die enge Müllerstraße oder die stark abknickende Herrenstraße und dann über die schmale Regenbrücke aus dem Markt hinaus fahren mussten, konnte nach der neuen Straßenführung der Durchgangsverkehr in Kötzting um vieles leichter abgewickelt werden. Die Engstelle beim Krankenhaus blieb aber bis in die 50er Jahre des 20. Jahrhunderts bestehen.

Um all diese Veränderungen des Straßenverlaufs durchsetzen zu können waren langjährige Grundstücksverhandlungen nötig. Einige Anwesen mussten zugunsten von Brandschneisen ersatzlos gestrichen werden, andere konnten an benachbarter Stelle wiederaufgebaut werden. Der Straßenverlängerung im unteren Markt fielen neben mehreren Städeln und anderen Nebengebäuden auch Teile des Spitals und einige Wohngebäude zum Opfer. Eines dieser Anwesen führte den sonderbaren  Eigennamen „Wuhn“ und hatte eine wechselvolle Geschichte.

Lage der Wuhn


Würde man die Wuhn heute an ihrem Originalplatz errichten wollen, müsste man das Haus mit Erd- und Obergeschoss mitten auf der unteren Marktstraße vor dem Anwesen Schötz platzieren.



Da sich die Anwesen im Markt Kötzting in das Schema Marktlehen-Sölde-Leerhaus einfügten, ist zunächst zu klären wo die Wuhn einzuordnen ist. Dem Besitz an Grund und Boden entsprechend und damit abgestuft in den Rechten und Pflichten galten Kötztings Marktbewohner als Marktlehner, Söldner, Häusler und Inwohner.
Schon im niederbayrischen Herzogsurbar (kurz nach 1301) ist Kötzting als Markt bezeichnet und aufgeführt mit 36 Lehen und 10 Sölden.[2] Im Marktrechtsprivileg Kaiser Ludwig des Bayern vom 11. November 1344 heißt es unter anderem: „Von erst wan der Markt getheilt ist von dreu Höfen zu 36 Burglehen und in 12 Sölden, wollen wür, wer der Lehen eines mer oder minder inn hat, der soll arbeiten all die Arbeit, die den Markt angehört mit Fludern, Fleischwerken, mit Pachen, mit Schenken, mit Gastung und mit anderer Arbeit und Handwerken.“[3]

Bereits aus der ersten Gründungszeit Kötztings stammt also die Aufteilung des Ortes in 36 Marktlehen, 10 (an anderer Stelle 12) Sölden und 20 Teilen. Hinter diesen „Teile“ genannten Anwesen verstecken sich die Leerhäuser.
Was war das Besondere an diesen unterschiedlichen Anwesen?
Die Marktlehner waren gewissermaßen die Oberschicht in Kötzting, ausgestattet mit allen Rechten, die das Marktprivileg erlaubte, einschließlich des uneingeschränkten Brau- und Schankrechtes. In Kötzting hatten also nur die Besitzer der 36 Marktlehen die Erlaubnis, im Kommunbräuhaus brauen zu lassen und ein Wirtshaus zu betreiben. Und sie nutzten dies auch weidlich. Die Söldner hatten dieses Braurecht nur eingeschränkt, das heißt, sie durften nur festgelegte Mengen brauen (1 Sud pro Jahr) und dieses Bier auch nicht ausschenken. Die (Leer)Häusler, am unteren Ende der Rechteskala der besitzenden Bürger, hatten weder Brau- noch Schankrecht, und nur wenn einer der „Häusler“ eine Handwerksgerechtigkeit besaß, durfte er seinen Beruf in seinem Anwesen ausüben. Ein weiteres Merkmal der „Leerhäuser“ war, dass beim Haus kein weiterer Grundbesitz vorhanden war.

Im Besitz des Marktes

Unter Führung des bayerischen Ministers Graf Montgelas wurden die Gemeinden durch die Edikte
von 1806 und 1808 unter „staatliche Kuratel“ gestellt und die gemeindliche Selbstverwaltung beseitigt. Bereits ein paar Jahre vorher kam aus München die zwingende Aufforderung an alle Gemeinden, ihre im Eigenbesitz befindlichen Immobilien öffentlich zu versteigern. Damit sollten Einnahmen für die Magistratskasse erzielt und Folgekosten entscheidend reduziert werden. So konnte im Jahr 1803 der Kötztinger Magistrat unter anderem die Marktschneidmühle (heute Brauerei Lindner) und die Wuhnbehausung versteigern.[4]   
Bis zu dieser Zeit war also die Wuhn im Besitz des Marktes Kötzting. Ein Blick in die ersten Marktrechnungen zeigt bereits für das Jahr 1647 Pachteinnahmen für kleine Grundstücke, welche der Wuhn. zugeordnet waren[5] Im Einzelnen waren es zwei kleine Äcker und ein Wurzgartl.
1683 zahlte der Kötztinger Ratsbürger Wolfgang Seiderer für die zwei Wuhnäcker, die vorher Georg Denscherz (1647) gepachtet hatte, 30 Kreuzer im Jahr und der Kötztinger Kammerer Jakob Passauer für den Wuhngarten 1 Gulden und 30 Kreuzer.
Damit kann festgehalten werden, dass die Wuhn ursprünglich eigene, eigentlich unveräußerliche, Grundstücke hatte, sogenannte Pertinenzien. Zählte die Wuhn also früher zu den Marktlehen oder war sie nur eine Sölde?
Trotz des geringen Grundbesitzes ist sie im Liquidationsprotokoll vom Jahre 1831 als Marktlehen vorgetragen.[6] Im Häuser- und Rustikalsteuer-Kataster von 1811 ist das Gebäude beschrieben als ein gemauertes Haus mit einem hölzernen Stallerl. Der Wert des Anwesens wird mit 600 Gulden angegeben, der Besitzer war 1811 der Nagelschmied Anton Magg.[7]
Für die Einordnung als Marktlehen spricht zum anderen auch die klare Aussage des Kötztinger Priors und Pfarrvikars P. Gregor Mack, der sich mit dem damaligen Kammerer (=Bürgermeister) Samuel Luckner einen heftigen Streit unter anderem um Kirchengrundstücke lieferte. Da Luckner vermutete, dass dem Mesnerhaus, welches die Pfarrei Kötzting nach dem 30-jährigen Krieg von einem Privatmann angekauft hatte, früher ebenfalls Grundstücke fest zugeordnet gewesen waren, warf er der Kirche vor, dieses nunmehrige Mesneranwesen zertrümmert zu haben. Pfarrer Mack konterte mit dem Hinweis, dass die Wuhn, früher auch einmal ein Marktlehen gewesen sei, und fragte, wo denn deren Grundstücke geblieben wären.[8]
Was steckte hinter diesem Streit um früher vorhandene Grundstücke? Die Einteilung des Grundbesitzes im Markt Kötzting in die drei Anwesensgrößen (Marktlehen,Sölden und Häuser) entsprach der Regelung auf den Dörfern mit "Ganzen, Halben, Viertelbauernhöfen und weiter abgestuft mit den Söldnern und Häuslern). der Zweck dieser Regelung war eine Finanztechnische. Jede dieser Einheiten hatte den gleichen Steuersatz zu bezahlen,. unabhängig ob der Besitzer gut oder schlecht wirtschaftete. Somit konnte der Grundherr (hier der Markt Kötzting), unabhängig von einer möglichen Wirtschaftsflaute oder sonstigen Beeinflussungen, von genau bezifferten Einnahmen ausgehen. Allerdings behinderte diese Wirtschaftsform auch den Aufstieg von einzelnen Bewohnern, da ein Wachstum eines Anwesens nicht möglich war, da Grundstücke eben von einem Besitzer zu einem anderen verkauft - und damit vom Hauptanwesen abgetrennt, werden durften.
Ein weiterer Beleg für die Wuhn als Marktlehen: Es gint Hinweise, dass die Wuhn früher wohl eine Brauerei gewesen war, sogar in Privatbesitz. Anschließend, als sie dann zum Besitz des Marktes gehörte, wurde im Erdgeschoß noch lange Zeit ein Wirtshaus betrieben. Solch ein Bierausschank war aber in Kötzting ausschließlich den Marktlehnern vorbehalten, weder Söldnern noch Häuslern wurde dieses Recht zugestanden. In Pachtverträgen nach dem 30-jährigen Krieg finden wir manchmal noch die Verpflichtung für den Pächter der Wuhn, dass er das Bier im Kommunbräuhaus zu beziehen habe.
Andererseits aber lag die Wuhn in einem Ortsteil, in dem sonst nur Leerhäuser angelegt waren. Ausnahme: das benachbarte Spitalgebäude, das vor der Umwandlung in ein Spital ebenfalls ein Marktlehen war.
Vor 1830, als es noch keine Vermessungspläne und damit auch keine Plannummern gab, wurden die Besitztümer, Häuser und Anwesen mithilfe von markanten Ortsteilen oder Nachbarn beschrieben. Unter Kötztings Häusern gibt es nur wenige, die in Schriftstücken (z.B.Briefproto­kollen) als Ortsangaben, sozusagen als "Anker" zur räumlichen Zuordnung der Nachbarshäuser, dienten. Zu diesen festen Bezugsgrößen zählten die Fleischbank, das Rathaus, das Spital, die Veitskirche, der Pfarrhof und eben auch die Wuhn.
Der Bereich zwischen Wuhn und Pfeffergraben war Ende des 17. Jahrhunderts das aktuelle Neubaugebiet Kötztings. Der Neubürger und Schuhmacher Michael Juglreiter etwa ersteht im Jahre 1672 um 66 Gulden „ein Grundstück zunegst der Wuhn fuer ein Heusl.“[9]  

Stadtarchiv Kötzting: Beilage zum Bauantrag des brauenden Bürgers Hofbauer (später Wirtshaus
Greiner, nun der Blumenladen Alchemila) Das "Haus der Elisabeth Dreger" ist heutzutage das
Schuhhaus Liebl. Der Besitzer der Wuhn ist Anton Magg






Als Marktlehen war die Wuhn früher sicherlich im Privatbesitz. Später wurde sie aus unbekannten Gründen vom Markt übernommen. Und dieser versuchte erfolgreich diesen Kostentverursacher wieder loszuwerden. Wie ein Bumerang kam diese Immobilie wieder in den Marktbesitz zurück, und erst die Verwaltungsreform im 19. Jahrhundert brachte mit den angeordneten Zwangsversteigerungen ein Ende der kommunalen Aufsicht über das alte Gebäude.      

Die Bewohner der Wuhn


Die Entstehung der Wuhn ist wie die der meisten Anwesen Kötztings unbekannt. Erstmals um 1620 bekommen wir Kenntnis von ihrer Existenz.
Wolf Paulus der Jüngere, Ratsbürger und Bürgermeister von Neukirchen b. Hl. Blut, klagt 1626 gegen Kötztings Kammerer und Rat wegen 1000 Gulden ausständiger Schuld im Zusammenhang mit dem Verkauf der Wuhn. Dabei legt er einen Kaufbrief vom 19.11.1621 vor, den der Markt Kötzting ausgestellt hatte, als er, Wolf Paulus, die Wuhn „mit aller Ein- und Zuegehör, sambt der Preustath und darzue gehörigem Preugeschier, vermög alter Brief und Sigl um 2400 Gulden und 20 Reichstaler Leykauf“ an Adam Mayr zu Simpering verkauft hatte. Mit dem Brief waren alle Zahlungsfristen geregelt. 400 Gulden waren sogleich zu entrichten, 1000 im Jahre 1622 und die restlichen 1000 Gulden sollten 1623 beglichen werden.[10] Obwohl der Käufer Adam Mayr aus Simpering kam und der Verkäufer Paulus aus Neukirchen, liefen die Geldströme nicht direkt zwischen den beiden. Adam Mayr zahlte an die Kötztinger, und diese verpflichteten sich zu den oben angegebenen Zahlungszielen. Soweit so gut. Nun setzte aber zu Beginn des dreißigjährigen Krieges eine Währungsinflation ein. Zwischen 1621, dem Verkaufsdatum, und 1623, dem Zeitpunkt der letzten Zahlungsfrist, fand in Bayern eine hohe Geldentwertung statt. Die Entwertung geschah zu den damaligen Zeiten einfach dadurch, dass die Münzprägeanstalten schlicht den Goldgehalt der Münzen reduzierten. Wolfgang Paulus wollte die, vom Nennwert her, 1000 Gulden betragende Restsumme von den Kötztingern nicht annehmen. Um formal keinen Fehler zu machen, deponierten die Kötztinger die Summe zuerst beim Landrichter, hoben sie aber später wieder ab und legten das Geld gewinnbringend an. Der Streit wurde vor dem Landgericht in Kötzting ausgetragen, und am 2.Mai 1626 kam es zur Verhandlung, bei der Wolf Paulus erklärte, dass die erste Tranche „mit Münz im hechsten Wert erlegt“ worden war. Dann allerdings seien „die Münz abgeschlagen“ worden, und er begehre jetzt von den Kötztingern entweder 1100 Gulden der schlechten Münzen oder aber sie, die Kötztinger, sollten die ausgemachten 1000 Gulden in der alten Währung bezahlen. Lieber wolle er die Wuhn wieder zurücknehmen, als sie um einen schlechten Betrag abgeben. Im Übrigen hätte er schon einen anderen Käufer gehabt, den Gerichtsschreiber Eustachius Landauer, der sogar 3000 Gulden geboten hatte. Diesen aber hätten die Kötztinger abgelehnt.

Der Magistrat trat in voller Besetzung auf. Vier Innere und vier Äußere Räte machten ihre Aussage. Sie bestätigten die Grundaussagen des Neukirchener Bürgermeisters. Und alles sei genauso durchgeführt worden, wie es mit Wolf Paulus und Adam Mayr vereinbart worden war. Wolf Paulus habe die ersten 1000 Gulden bereits angenommen und mit diesen gewirtschaftet. Die zweite Summe hätten sie noch vor der Abwertung bezahlt und sie hofften stark, nicht schuldig zu sein und nicht von dem Gut weichen zu müssen.
Mit dem Geldverdienen aus den ersten 1000 Gulden sei es nicht so weit her, meinte Wolf Paulus. Lieber würde er sich mit der geringen Einnahme aus den erhaltenen Kaufsgeldern mit den Kötztingern vergleichen und die Wuhn zurückbekommen, als sich mit den schlechten Münzen zufrieden geben. Dies umso mehr, als die Kötztinger den Landauer, der schließlich viel mehr geboten hatte, gehindert und abgeschreckt hätten. Und am St. Georgi Tag, als die Kötztinger ihm das Geld nach Neukirchen geschickt hätten, seien die Münzen in München bereits abgewertet worden und das Mandat dazu bereits geschrieben gewesen.
Die Räte gaben nicht auf. Er habe mit dem Geld trotzdem bereits gewirtschaftet und Grund und Boden damit gehandelt. Sie aber hätten die Wuhn vor Jahren um 600 Gulden gekauft und später wieder verkauft und all die Jahre hätten sie sich nur um Baufälle kümmern müssen.

Nun kam es zu einem Gerichtsentscheid betreffend die Behausung und Bräustatt Wuhn:
Obwohl viel Mühe von Seiten des Pfleggerichts verwendet worden ist, einen Vergleich zu erzielen, sei man in dieser Richtung nicht erfolgreich gewesen. Die erste Tranche der Kaufsumme sei korrekt und ohne Schaden für den Neukirchener bezahlt worden.
Da aber, als der zweite Termin näher gerückt war, „gleich das Geschrey gangen, es werde das Geld abgeschlagen“, solle weder Wolf Paulus allein den Schaden tragen, noch könne er den Kötztingern angelastet werden, die korrekt, dem Termin gemäß, gezahlt hätten. Da die Kötztinger die zweite Summe gewinnbringend angelegt hätten – es waren ja inzwischen ein paar Jahre vergangen – sollten sie dem Neukirchener die 1000 Gulden zusammen mit den angefallenen Zinsen von 65 Gulden bezahlen. Die Verfahrenskosten sollten aufgehoben und die Kosten der protokollierten Verhandlung allein von den Kötztingern getragen werden. Ansonsten erklärte man beide Parteien zu guten Freunden und Nachbarn, verwies auf das Recht der Revision und verblieb mit freundlichen Grüßen.

Wie aus den Gerichtsakten hervorgeht, war die Wuhn also vor dieser Zeit bereits im Besitz des Marktes. Möglicherweise war sie der Vorgänger des Kommunbrauhauses. Ein „Verzeichnis der Weißen Pierpreuheußer in dem Rennt Ambt Straubing“ listet in Kötzting drei Weißbierbrauereien auf. Eines davon ist im Besitz des Marktes. Von diesem Brauhaus heißt es, dass es von zwei Kötztinger Bürgern ca. 1550 gegründet und um das Jahr 1580 vom Markt angekauft worden war. Dem Bericht nach soll in diesem Brauhaus aber mehr Braun- als Weißbier gebraut worden sein.[11]
Dieses kleine hölzerne Gebäude war also Brauerei, Wirtshaus und Wohnhaus.

In der kartographischen Uraufnahme Kötztings aus dem Jahre 1831 ist die Wuhn (Hausnummer 119) als langgezogenes Rechteck eingezeichnet.[12]

Obwohl der Markt Kötzting versuchte den Nutzwert des Gebäudes zu steigern, dürfte die Wuhn dem Magistrat in vielen Jahren wie ein Mühlstein um den Hals gehangen haben.
Die Einnahmen waren reduziert auf niedrige Pachtzahlungen aus dem Gebäude und den wenigen Grundstücken. Die regelmäßig wiederkehrenden Umbau- und Unterhaltungsmaßnahmen aber nahmen kein Ende. Darüber hinaus waren an das Kloster Rott alljährlich Giltzahlungen für das Anwesen fällig. Der Markt wurde vom Kloster nicht anders behandelt als jeder Privatbesitzer.
Zuerst einmal versuchte der Magistrat die Nutzungsmöglichkeiten der Wuhn zu erhöhen. Und als sich Mitte 1666 die Möglichkeit ergab, eine Werkstatteinrichtung zu erstehen, kaufte sie der Markt mitsamt dem Recht auf Handwerksausübung und transferierte beides, Werkstatt und Recht, auf die Wuhn.

Der Rechnungsführer notierte, dass die „dem Markt gehoerige alte Wuhnbehausung umb mehr und besonders Nuzen willens ain Schlosser werkstatt als vorhero solcher Gerechtigkeit von Ander Lehners Behausung zu versagt gemainer Markts verkhaufft worden. Hat der eingestueffte Schlosser Arnold Paar mit allem was er selbst wegen verreichter Schlosser Arbeit verdient.“

Von Andreas Lehner, einem Schlosser, wurde diese Werkstatt für die Summe einer späteren Jahrespacht angekauft. Und im Jahre 1682 zahlte der Schlosser Arnold Paar für zwei Jahre 9 Gulden an den Markt, noch etwas behindert wegen der Umbaumaßnahmen. Aber immerhin konnte er, wenn auch eingeschränkt, seine Werkstatt nutzen.[13]

Im Gegensatz zu dem Mieter Wolfgang Schwarz, der wenige Jahre vorher, 1672, bei einem Nachbarn Martin Rädlinger, Bürger und Gerichtsbote (heute Blumengeschäft Riedl) auf Marktskosten von Georgii bis Michaeli einquartiert werden musste, weil „er in der Wuhn Wohnung der grossen paufehligkeit und der darbey besorgten Gefährlichkeit nit mehr wohnen koennen.“[14]

Die Wuhn war also im Jahre 1672 buchstäblich am Einfallen und so häufen sich in den Folgejahren auch die Reparaturen, die sich bis ins Jahr 1682 ziehen.

Auch 1681 bestand wieder die große Gefahr, dass das Haus zerfiel, denn nach der Marktrechnung desselben Jahres verkaufte der Kalkofener Kalkmeister Georg Spagerer 46 Tragen Kalk an den Markt wegen der „gross vor Augen gestandten Gefahr die zu dem zum gemainen Markht gehoerigen behausung, die Wuhn genannt, Paufelligkeit und der Oelter halber wegen Ueberneigen Hoehe abgetragen und widerumben was die Notturft erfordert zugericht und zum Theil sonderbar an ainem herforden Eckh von der grundvest auss von Neuem erpauth werden muessen.“    

In der damaligen Zeit, bei den schlechten Baumaterialien, war es vor allem wichtig das Dach dicht zu bekommen und so wurde ein völlig neuer Dachstuhl errichtet und die Wuhn meistenteils mit Legschindeln aber auch mit Ziegeln (Preiss und Häcken) gedeckt. Teile der Wände wurden repariert. Benötigt wurden 1500 Ziegel und 11000 Schindeln, die zum größten Teil aus dem markteigenen Watzlholz bei Grafenwiesen stammten.[15]

Außerdem wurde die Küche neu aufgemauert, und die Öfen wurden neu gesetzt.

1685, als es schon wieder nötig war Schäden auszubessern, erschien die Ausführung dem Magistrat zu teuer, vor allem die Abrechnung des Schlossers und Schreiners Paar, der die Arbeiten selbst am Haus vorgenommen hatte, wurden angezweifelt, und eine Kommission sollte gleich alle Abrechnungen Paars überprüfen. Und so ist auf Befelchs Cammerer und Rat Anthony Praendl Schmied und Wolf Immerl Schreiner aufgetragen worden, dass sie des Schlossers Arbeith bei der Wuhnbehausung und dem Rathaus besichtigen und erleitterung geben sollen ob er nit zuviel in seiner Spezifikation einkhommen lassen“.[16] Der Schreiner Hans Lehner, der Sohn des Andreas Lehner, von dem der Markt die Werkstatt angekauft hatte, war für die Erneuerung der Stuben und Kammertüren zuständig.

1693 war der nächste größere Umbau fällig. Und durch die Art der vergebenen Arbeiten wird die Bausubstanz des Hauses deutlich.

Nachdem zuerst die Fensterstöcke ausgebessert waren, wurde alles für den neuen Fußboden hergerichtet: „… und so hat man zur obbedeitten Stuben oeffterer Laimbstain zum Fusspoden  beschnitten, Sandt graben und fuehren lassen, so dann an 26 Fuhren Laimb ab iede Fuhr 1 kr, von 6 Fuhrn Sand iedem 2 ½ kr Grabelohn item von 32 Fuhren ab iedem 3 kr Fuhrlohn und absonderlich von Fuehrung 5 Bolsterhoelzer“ bezalt“

Der Kötztinger Mauerer Hans Poll lieferte einen Nachweis ab wegen Arbeit auf dem obern Stubenpoden und Aufmauerung eines Mäuerls item  Ausweissung der Stuben und ander darbey verrichter Arbeit.“   

Der Hafner Hans Koller verrechnete 2 Gulden 51 Kreuzer für das Setzen des Ofens in der Wuhnbehausung und die dafür hergegebenen Ofenkacheln. 

Auch der obere Stubenboden wurde mit Brettern verschlagen, Ofenstangen wurden errichtet und eine Ofenbank. Verarbeitet hatte all die Materialien der Zimmermann Ander Müller.

Die Schlosserstube war ebenfalls heizbar mit einen eigenen Ofen. Denn Koller Hans besserte nicht nur den Ofen aus, sondern lieferte auch die Kacheln neben einer Rehrn“.

Die Wuhn, die zehn Jahre zuvor ein neues Dach erhalten hatte, um weiteren Schaden zu verhindern, wurde nun von innen heraus renoviert. Der Fußboden, mit Lehm und Sand fest gestampft und mit darauf ausgerichteten Polsterhölzern versehen, konnte mit aufgenagelten Falzbrettern neu belegt werden.

Sowohl der erste Stock, der als Wohnung vermietet war, als auch die Schlosserei waren mit einem Kachelofen beheizbar.

In den folgenden Jahren kam dann der Keller dran, der unbedingt entwässert werden musste. Dies ist ein altes Übel in manchen Kötztinger Kellern, vor allem im unteren Markt, wo Grundwasser unaufhaltsam in die Keller eindringt. Wo solch ein Grundwasser gelegen kam, konnte man Schöpfbrunnen anlegen (z. B. den Spitalbrunnen). Im Haus jedoch war es unerwünscht. So musste der Maurer Poll mit einem ausgemauerten Kanalgraben Abhilfe schaffen. Wie feucht dieses Areal war, sieht man daran, dass gleich neben der Wuhn ein Brunnen lag, der im Jahre 1678 mit Aufwand gereinigt wurde.[17] Auf einem Plan von 1826 sind sogar zwei Brunnen neben dem Garten des Wuhnbesitzers Magg deutlich zu sehen.

Um die Wende vom 17. zum 18. Jahrhundert zieht ein neuer Schlosser in die Wuhn. Von seinem Pachtvertrag kennen wir den genauen Text:

„Stifftbeschreibung

Von Cammerer und Raths wegen alhier würdet Johann Stahl bürgern alda, die zu gemainer Markht gehörig sogenannte Wuhnbehausung hirmit dergestalten auf ain Jahrlang so sich zu Hl: Georgy ao 1703 anfangt und zu solcher Zeit H: Georgy 1704 widerumben endet, gegen Erlag 18 fl pactierten Stüfftgeldts verstüfftet, dass er hierinnen die Würthschaft mit Weiss und Praunpier so er von der Bürgerschaft und nit Herrn Khrieger viertlweis Zenemmen auszäpfeln neben ander berechtigtem Zweck betreiben möge. Den darin befindlichen Schlosser zur beihilf zuegeniessen, entgegen aber allen Schaden welche durch sein oder die seinigen Vahrlessigkheit sich bey solcher Behausung eraignen würde auf seinen Säckl zubessern haben solle. Actum 21.12. Anno 1702“[18]

Die Laufzeit des Vertrags beträgt also gerade mal ein Jahr.[19] Dafür darf er sowohl die Schlosserei ausüben oder untervermieten und er darf, und das dürfte die Haupteinnahmequelle gewesen sein, ein Wirtshaus betreiben. Die einzige Einschränkung war, er musste das Bier in der Kommunebrauerei beziehen und durfte sich nicht bei seinem Nachbarn dem Herrn Johann Krieger, Privatbrauer (heute Gasthof zur Post), bedienen.

Eine Petition der Witwe Stahls um Pachtnachlass, wirft ein Licht auf die Lebensbedingungen in Kötzting während des Spanischen Erbfolgekriegs.

Johann Stahl, dem die Wuhn mit Schlosserwerkstatt, Wirtshaus und Wohnung verstiftet worden war, ist in den Kriegswirren von den österreichischen Husaren getötet worden. Seine Witwe bittet nun beim Magistrat um einen Nachlass der üblichen 18 Gulden Jahrespacht und erhält ihn auch gewährt. Darüber hinaus wird ihr die Wuhn für drei Jahre verpachtet. Die Schlosserei könnte sie ja untervermieten. Auch ihr wird verboten, das benötigte Bier beim Krieger zu beziehen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass der Kötztinger Bildhauer Johann Paul Hager mit einer Tochter des Johann Stahl verheiratet war. Es darf angenommen werden, dass er in der Schlosserwerkstatt des verstorbenen Schwiegervaters seine Bildhauerwerkstatt einrichtete.   

Aus dem Jahr 1709 kennen wir einen Rechnungseintrag, der ein Licht auf die damaligen Gewohnheiten wirft. Die den Markt durchfahrenden Fuhrleute mussten einen Pflasterzoll zahlen. Der Zöllner wohnte in der Herrenstraße (jetzt Blumenladen Riedl). Die Fuhrleute aber versuchten den Markt ungesehen über einen Verbindungsweg von der Wuhn nach dem Pfeffergraben zu verlassen. Der Markt musste reagieren und verbaute die Notausfahrt: „Von dem sogenannten Pfeffergraben hat man zu der Wuhn 2 Grenzstain zum eingraben herauf geführt umb dadurch zemachen daß die Pflasterzohl durch die frembten Fuhrleit nit umbfahren werden und deswegen denen darzu gebrauchten so stark zeheben und aufzulegen gehebt.“ Als Absperrung wurden also einfach zwei große Steine mitten auf dem Weg platziert. 

Dass die Wuhn während der ganzen Zeit immer noch als Wirtschaft genutzt wurde, ergibt sich aus mehreren Einträgen in den Rechnungsbüchern. In den Bänden des Pfleggerichts Kötzting von 1706 wird eine Gerichtsstrafe notiert, weil Kötztinger Saliterknechte (der Saliter wohnte gleich neben der Wuhn) sich am Pfingstmontag eine Rauferei mit einem Arndorfer Knecht lieferten. Valentin Völkl, Salliterknecht aus Kötzting, und Thürmeier, dann Oswaldt Völckhl sammentlich 3 Salliterknecht, haben Georgen Penzkofer ledigen bauernknecht zu Ärndorf verwichenen heyl. Pfingstmontag bey dem sogenannten alten wunwürth ufm Berge, da Penzkofer weillen es schon ziemblich nacht worden nicht ufm weege nacher Haus zugehen, begriffen wahr ohne Ursach angefallen und mit Schrägenffiessen dergestalten geschlagen, dass er an der Stürn ober des lünckhen Augs bluetig gewesen.[20] Alle drei wurden mit 3 Gulden 25 Kreuzern abgestraft, eine respektable Summe, wenn man bedenkt, dass die Jahrespacht für eine Wuhnhälfte nur zwischen 7 und 9 Gulden ausmachte.

Im Spanischen Erbfolgekrieg, es waren Soldaten einquartiert, musste der Wuhnwirt Martin Hofmann gleich 18 Rekruten bewirten und stellte den Aufwand dann dem Markt Kötzting in Rechnung.[21] Dieser Hofmann erhält in seinem Stiftsvertrag etwas genauere Vorschriften, wie er seine Wirtschaft zu führen hat. Neben der Vorgabe, das Bier bei der Bürgerschaft und nicht beim Krieger zu kaufen, wird auch die Auflage erläutert, das Bier viertlweise zu kaufen. Er dürfe nämlich das Bier nicht einlagern – wohl um keine zu große Konkurrenz den anderen Bürgern zu machen –, sondern dürfe gerade mal zwei (Viertl-)Fass Bier vorrätig haben (1 Viertl = 100 Maß). Er darf weder schlachten noch Fleisch verkaufen. Schweine dürfe er sich aber halten, soviel er für seine Wirtschaft benötigt.[22]

Nachweislich wurde in der Wuhn zumindest bis 1721 Bier ausgeschenkt und eine Wirtschaft betrieben.

Wie man sich die räumliche Aufteilung der Wuhn mit den zwei Parteien vorstellen muss, verdeutlichen zwei Einträge im 18. Jahrhundert.

Nach einer Rechnungsrevision wird sie neu verstiftet und zwar „ist vermög der vom  
churfürstlich wohlloblichen Rentamt Straubing ausgeförtigt  hochgdigen Resolution so der 1760ten Marktkammerrechnung mit Nr. 9 anliget die hünter Stuben besamt der Nagelschmiedgerechtigkeit in der sogenannten Wuhn Behausung  bewilligt worden.Dahero man ihme Fischer lauth Rhatsprotokoll de ao 1766 fol. 49 solche hüntere Stuben und Nagelschmiedengerechtigkeit umb 6 und der Katharina Härtlin  verwittibte Leineweberin alda, die vordere Stuben ingleichen vor 6 fl verstifftet.“[23]

Im Jahre 1785 wird die bürgerliche Wuhnbehausung samt der Nagelschmiede  Antoni Fisher nunmaliger Nagelschmied dann Johann Mossmüller bürgerlicher Inwohner und zwar dem Fischer die hintere Stuben samt  der Nagelschmied per 8 fl dem Mossmüller aber die vordere Stuben ab 6 fl unteinander verstift. Dieser Nagelschmied aber zu keiner Zahlung fähig.“

Im Jahre 1793 wird der Antrag gestellt, in Kötzting eine Freibank zu errichten. Und der Magistrat sieht eine neue Einnahmequelle und lässt das neue Gebäude neben der Wuhn errichten, genauer gesagt: „Die große Freibank ließ man zur Wuhnbehausung hinzu schraufen und für eine Kammer zu recht richten.[24] An die Wuhn wurde also ein hölzernes Nebengebäude angelehnt und man hoffte auf große Einnahmen. Allein, der Freibankmetzger schickte zwar seine Familie, selber aber nahm er den Betrieb nie auf, und der Markt blieb auf all seinen Schulden sitzen.

Wie eingangs erwähnt, zwang die Regierung in München zu Anfang des 19. Jahrhunderts die bayerischen Kommunen sich von kommunalen Immobilien zu trennen. So rief der Kötztinger Magistrat zur öffentlichen Versteigerung auf und Anton Mack, ein Kötztinger Marktlehner und Nagelschmied, ersteigerte 1803 die Wuhn für 1215 Gulden.[25] Anschließend beantragte er für sich beim Landgericht eine Konzession, um eine Nagelschmiede zu betreiben und erhielt diese auch mit der Auflage, den vorher eingestifteten alten Nagelschmied Fischer als Meistergeselle zu übernehmen. Von 1832 bis 1836 war Anton Mack dann auch noch Kammerer (Bürgermeister) in Kötzting. Am 12.5.1834 heiratete der Neubürger Anton Schreil – er stammte aus Hohenwarth – Barbara, die Tochter des Nagelschmieds Mack und „erheiratete“ sich mit seiner Braut auch die Nagelschmiedsgerechtigkeit und die Wuhn.


Ein Spottgedicht

Dr. Carl Müller, genannt Saumüller
Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist er auch der Nagelschmied mit Vornamen Anton, auf den der Kötztinger Bezirksarzt und Dichter Dr. C. Müller, genannt Saumüller, ein Spottgedicht schrieb.[26]
Sollte der geneigte Leser bei der Textzeile: "und schau ma hinten nein" spontan denken: "er wird doch nicht etwa DAS gemeint haben"?` Doch genau um diese Körperöffnung geht es bei dem Spottgedicht.









Wirkliche Begebenheit


wie ein bürgerlicher Nagelschmied zu Kötzting einen großen Bretternagel verschluckt haben thäte und derselbe, obwohl unter unsäglichen Schmerzen und nachdem ihm sein Eheweib in Silber gefasst nach Weißenregen verlobt, durch den ganzen Leib gegangen, im Jahre des Heils, als man schrieb 1853. Personen: Antoni der Nagelschmied, Waberl sein Weib.



Geh Waberl zünd a Kerzn an

Und schau ma hinten nein.

Es sticht mich etwas mordian

Dös muß a Nagel sein.

Z´erst is er mir im Magen drin gleg´n

Ich hab´n deutli g´spürt.

Doch wie ich druck, hat sich der Lump

Auf einmal hint postiert.

Waberl: Geh Toni, schau bist du denn toll

Was fällt dir net als ein.

Ich koch doch in die Knödl wohl

Koan Bretternagl nei.

Toni: Oh Mordian, auweh, auweh,

Geh sei net so bequem

Wie schlagt sich glei der Brand dazu,

bei mir woaßt ohnedem

O Mordion, oh weh oh, weh!

Wirst sehn i stirb jetzt glei.

Wer nimmt sich nun der Kinder an,

Wer kriegt mei kreuzbravs Weib,

Waberl: Geh Toni, mach mirs Herz net schwer

Sonst fang is Flehna an

Ziehn lieber auseinand,

Damit ich nein schaun kann.

Toni: Oh Mordion, herzliebstes Weib

Wahr ists das glaub mir g´wiß

I g´spürn jetzt scho im ganzen Leib

A Bretternagel is.

(Waberl guckt nein)

O Toni, wenn ich´n glückli krieg

I moa i hab´n g´segn

In Silber laß i´n faß´n glei

Und tragn auf Weißenregn.

Toni: O liebs Weib, plag di net so sehr,

Du kannst ihn ja kaum krieg´n

Geh hol mir´n Dr. Seidl her,

Der muß mir´n außa ziehn.

Der Doktor kommt, nimmt Perspektiv

Und schaut ins Loch hinein.

Sagt: lieber Toni da hats g´fehlt

Dös muss a Nagl sein.

Jetzt gehts nur Gselln und halts man fest

Sonst halt er’s uns net aus.

Und i nimm mei Geburtszang her

Und zieh den Teufel raus.

Der Toni schreit: Auweh ös Schwanz,

dös is koa Narrethei.

Der Doktor sagt: Jetzt holt di stad

Ich hab den Nagl glei!

Der Doktor zieht aus Leibeskraft

Der Krank schreit, was er kann

Bringt endlich raus an Ochsenfuß

Mitsamt den Boana dran.

Der Toni sagt! Jetzt ist mir leicht

Jetzt ist der Schmerz vorbei.

I´ glaubs scho sagt der Dr. drauf,

da schau die Sauerei.

Und s´Waberl sagt: Gott Lob und Dank,

Jetzt leg di Toni und rast.

I geh damit zum Goldschmied hin,

damit er´s Boandl fasst!

Doch du mein lieber Nagelschmied

Wennst wieder frisst an Fuß,

So friß doch net de Boana mit

Dass man´s hint raus ziehgan muß“.


Anton Schreil besaß die Wuhn noch, als im Juni 1867 wieder einmal eine Brandkatastrophe über Kötzting hereinbrach und eine Markthälfte abbrannte. Wie in der Einleitung bereits erwähnt, wurden beim Neuaufbau feuerpolizeiliche Auflagen berücksichtigt und neben der Anlage von Brandschneisen auch der Straßenverlauf im unteren Markt neu gestaltet. Die Altbesitzer der Brandgrundstücke wurden entschädigt und nach dem Neuaufbau verschwand hier ein Stück Altkötzting unter dem Straßenpflaster. Wenige Jahrzehnte später konnte sich kaum jemand vorstellen, dass es einst anders gewesen sein könnte. Erst bei der aufwändigen Sanierung der Kötztinger Straßen in den Jahren nach 1983 kam der eine oder andere Keller für die ausführenden Baufirmen überraschenderweise unter dem damaligen Straßenpflaster zutage.

Betreiber der Wuhnwerkstatt


1672    Wolf Schwarz

1682    Arnold Paar, Bürger und Schlosser  

1686    Christoph Khamp, Schlosser

1693    Gotthard Gnadenpaur, Schlosser    

1694    Georg  Billich

1703    Johann Stahl

1708    Paulus Maier

1716    Hans Georg Pachmayr, muss einen Schlosser hinzunehmen

1730    Kaspar Lobner, Nagelschmied

1747    Hans Fischer, Nagelschmied

1785    Anton Fischer, Nagelschmied

Bewohner der Wuhn


1672    Wolf Schwarz

1694    Georg Billich

1703    Johann Stahl

1708    Paulus Meier

1710    Martin Hofmann, führt die Wirtschaft

1716    Hans Georg Pachmayr

1719    Georg Zilker

1721    Georg Zilker

1730    Kaspar Lobmayer

1741    Johann Baptist Eller

1745    Johann Gulder, Hüter, die vordere Wuhnstube

1753    Ander Wurmb Zeug- und Leineweber

1766    Katharina Härtl, Witwe

1785    Johann Moosmüller, Inwohner, die hintere Stuben

1788    Johann Mossmüller, die obere Wohnung, neu gemacht

1788    Wolfgang Preu, Wagner, die untere Wohnung

1794    Johann Moosmüllers Witwe, die obere Wohnung

1794    Ander Prebeck, die untere Wohnung



Besitzer der Wuhn

Herkunft privat

vor 1620             Markt Kötzting

1621                   Wolf Paulus

1621                   Adam Mayr

1650 bis 1803 Markt Kötzting

1803                   Anton Mack, Nagelschmied

1837                   Anton Schreil

1860                   Anton Schreil, Hausname beim Nagelschmied

1867                   abgebrannt






[1] CARL VON PAUR: Gedenkblätter zur Ortsgeschichte des Marktes Kötzting von 1800 bis 1871, Manuskript im    Panzerschrank des Bürgermeisters, S. 367.
[2] MAX PIENDL: Kötzting in seiner geschichtlichen Entwicklung, in: Kötzting 1085-1985, Regensburg 1985, S. 27.
[3] Zitiert nach Piendl, wie Anm. 2, S. 29.
[4] Stadtarchiv (im Folgenden Stadt A) Kötzting, AA V/23.
[5] Stadt Kötzting, Archiv Arbeitskreis Heimatforschung (im Folgenden AAH), Marktrechnung Kötzting 1647.
[6] Vermessungsamt Cham, Liquidationsprotokoll der Steuergemeinde Kötzting. III. Band, Haus-Nr. 119.
[7] Staatsarchiv Landshut (im Folgenden StA La), Häuser- und Rustikalsteuerkataster Kötzting 1811, Nr. 389.
[8] Bayerisches Hauptstaatsarchiv München (im Folgenden BayHStA), KL Rott 80.
[9] StadtA Kötzting, Marktrechnungen Band 1, S. 37.
[10]  StA La, Rep 97e Nr. 189.
[11] StA La, Rentkastenamt Straubing A 1166.
[12] Abgedruckt in: Kötzting 1085-1985, wie Anm. 2, S. 85.
[13] StadtA Kötzting, Marktrechnungen Band 10, S. 8.
[14] StadtA Kötzting, Marktrechnungen Band 1, S. 39.
[15] StadtA Kötzting, Marktrechnungen Band 10, S. 28.
[16] StadtA Kötzting, Marktrechnungen Band 13, S. 31.
[17] StadtA Kötzting, Marktrechnungen Band 7, S. 41.
[18] StA Landshut,Pfleggericht Kötzting P2, S. 21.
[19] Ohne Genehmigung durch die Regierung durften die Kommunen solche Verträge immer nur mit einer Laufzeit     von einem Jahr abschließen. Protokollierten sie längere Laufzeiten, so kassierte die Regierung anschließend die     Verträge wieder, so geschehen im Jahre 1700 als der Rentmeister aus Straubing in seinem Umrittsprotokoll solche     Vorgehensweise monierte und gegen die Verpachtung der Wuhn auf drei Jahre Einspruch erhob.
[20] StA Landshut, Rentkastenamt Straubing R 2392, S. 2.
[21] StadtA Kötzting, Marktrechnung von 1710, S. 38.
[22] StA Landshut, Pfleggericht Kötzting P5, S. 14.
[23] StadtA Kötzting, Marktrechnung von 1767, S. 15.
[24] #######
[25] StadtA Kötzting, AA X/15.
[26] CARL MÜLLER:  Gedichte aus seiner letzten Zeit in Kötzting, Druck von J. Jakob in Kötzting, 1855, S. 33.

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