Ein Streitfall um Wasser und Grenzsteine von 1828 in
Weißenregen
Franz Fest, Häusler und Schuhmacher aus Weißenregen
klagt gegen
Karmann Joseph, Bauer in Weißenregen
um den Zugang zu einem Gemeindebrunnen und um einen Grenzverlauf
Der konzessionierte Schuhmacher
Franz Fest hatte sich im Jahre 1828 in Weißenregen ansässig gemacht, dafür hatte er dem Weissenregener Bauern Johann
Schötz ein Stück von dessen Obstgarten abgekauft und errichtete dort nach
seinem Bauplan ein kleines Haus.
Der Lageplan der Neuzeit zeigt sein Anwesen linkerhand des
letzten Anstiegs hinauf zur Wallfahrtskirche.
Ausschnitt aus dem Panoramabild von http://www.weissenregen.de/ |
Karmann aber lässt seinen kleinen
Nachbarn nun weder in seinem eigenen Hofe das Wasser schöpfen noch direkt aus
dem Brunnen.
Fest stellt daraufhin den Antrag,
dass er sein Recht bekäme das notwendige Wasser zu schöpfen.
Bei der Gemeinde selbst fände er
Gehör, weil diese entweder selber mitklagen müsste oder eben Beklagter wäre.
Nun wird eben eine Besichtigung
von Seiten des Amtsgerichts angeordnet, es wird also ein „Augenschein“
angeordnet am 29.4.1931.
Dieser findet dann am 1. Juni
statt, woher Fest in der Zwischenzeit (mehr als 4 Wochen) sein Wasser geschöpft
hat, ist nicht angegeben.
Vor Ort ergibt sich, dass der
Brunnengrand tatsächlich auf Gemeindegrund liegt, dass Überwasser wird dann in
Röhren in einen zweiten Grand in der Hofstelle des Karmann geleitet.
Der Brunnen hält in der Tiefe
ungefähr 2 ½ Klafter
Fest bietet nun an auf
Gemeindegrund einen neuen Brunnen zu graben, Karmann widerspricht und damit
endet der Streit zuerst im Ungewissen.
Gleichzeitig aber, auch im April
1831, verklagt der Schuster Fest seinen
Nachbarn wegen der Störung seines Eigentums.
Beim Ankauf des Grundstücks von Johann Schötz
ging es um ein Gartengrundstück und den so genannten Graben am Rande des Gartengrundstücks.
Zwischen diesem „Graben“ und dem Feld des Herrn
Karmann befand sich ein Gangsteig von Weißenregen nach Pulling und Blaibach
und dieser Gangsteig stellt die Grenze zwischen den beiden Grundstücken dar.
Der Bauer Karmann aber behauptete
nun, der Teil des Grabens, der vom Gangsteig aus in diesen Graben hin abschüssig
war, gehöre zu ihm und Karmann hatte auch bereits begonnen einen Teil dieser Fläche
aufzubrechen.
Plan des Kötztinger Zimmermeisters Obermeier, zum Baus des Hauses |
Fest stellt nun einen Antrag, seinem Nachbarn bei Strafandrohung von 50 Reichstalern solches zu verbieten
Erneut wird ein Ortstermin
anberaumt, da dasselbe Verhandlungsdatum angegeben ist, sind beide Fälle wohl
gleich verhandelt worden.
Noch beim Ortstermin wird eine Einigung
erzielt:
Josef Karmann erklärte, dass er
zukünftig alle Einwirkungen auf das fragliche Grundstück unterlassen werde.
Fest wird einen Zaun, 1 Schuh weit
eingerückt, von der Gartenecke bis hinauf
zum großen Birnbaum, welcher Eigentum des Karmann bleibt, errichten. Die Baulinie des Zauns wurde beim Ortstermin bereits mit Pflöcken
markiert
Auch wenn im Akt das Ergebnis des Wasserstreits nicht angegeben ist, so ist doch zu vermuten, dass der Kleinhäusler Fest sein Wasserrecht durchsetzen und somit seine Existenz an dieser Stelle auf Dauer sichern konnte.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Akten des AG Kötztings ohne ausdrücklichen Beschluss enden, in vielen Fällen ist der Ortstermin eine Art von Sühneverfahren und wenn Karmann beim Grundstücksverfahren, das ja gleichzeitig beim Ortstermin abgehandelt worden war, auf ganzer Linie nachgegeben hatte, war es beim der Wasserstreit schließlich noch eindeutiger. Fest war Gemeindebürger Weißenregens und damit war sein Recht auf das gemeindeeigene Wasser von vornherein klar.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Akten des AG Kötztings ohne ausdrücklichen Beschluss enden, in vielen Fällen ist der Ortstermin eine Art von Sühneverfahren und wenn Karmann beim Grundstücksverfahren, das ja gleichzeitig beim Ortstermin abgehandelt worden war, auf ganzer Linie nachgegeben hatte, war es beim der Wasserstreit schließlich noch eindeutiger. Fest war Gemeindebürger Weißenregens und damit war sein Recht auf das gemeindeeigene Wasser von vornherein klar.
Im Jubiläumsheft des Heimatvereins der ehemaligen Gemeinde Weißenregen von 1999/2000 ist übrigens ein historischer Lageplan abgebildet und sind die Besitzverhältnisse in Weißenregen bei der Anlage des Urkathasters wiedergegeben. Die fraglichen Häuser im Plan sind die Nummern 2 1/2 (=ehemaliges Austragshaus des Karmann) und 19 (Franz Vest, Schuhmacher)
Auf der Hofstelle des Karmann findet sich heutzutage eine Familie Kufner und das Anwesen des Franz Fest ist heute in Besitz der Familie Iglhaut.
Legende:
bei 1: Blan
Für Franz Fest Schustermeister von Weißenregen in k. Landgericht Kötzting, diesen Platz von Johan Schötz Bauer von Weißenregen durch Kauf an sich gebracht, auf diesen
Platz A: befindet sich ein Wurzgarten u:
Platz B: die Fahrtwegen ungehintern zu fahren hergestellt bleiben.
Verfertiget zu Kötzting den 17. Jänner 1828
bei 2: Kammer - Wohnstube - Holzschupfen
bei 3: Ausnahmshaus für Joseph Karmann
bei 4: Garten - Blatz des Wohnhauß
bei 5: Gehsteig nach Bulling und Bleybach
bei 6: Fahrweg der ganzen Gemeinde Weißenregen
Obstgarten des Johann Schötz
Feld des Joseph Karmann
bei 7 : Gemeindegrund
Panoramabild auf http://www.weissenregen.de/ stammt vom Heimatverein der ehemaligen Gemeinde Weißenregen
Signatur StA Landshut Amtsgericht Kötzting 6976
Signatur StA Landshut Amtsgericht Kötzting 6976
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