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Samstag, 18. Januar 2025

Lindnerpreview - 1

 

Das Ende der Herrensäge und der Beginn einer neuen Zeit.

Mit der neuen Regierung des Königreichs Bayern änderte sich vieles bei uns. Neben der Säkularisation der unzähligen Klöster wurden auch die bayerischen Kommunen verpflichtet, sich von ihren Immobilien - hier Realitäten genannt - zu trennen.
In Kötzting betraf dies zum Beispiel die Wuhn, die Fleischbank, den Strohhof in Grub (später die Gärtnerei in Grub), den Watzlhof bei Grafenwiesen, das Widtum und neben manchem anderen auch die Herrensäge.
StA Landshut LGäO Kötzting Nr. 646

Akt des kgl. bayr. Bezirksamts Kötzting
Betreff:
Der Verkauf der Herensäge und anderer kleinerer Realitäten
1803

Am 3. Juli 1803 wird folgendes Schreiben an die großen Nachbarsgemeinden verschickt:
"Verruf:
Dem 16. dieß Monats von 9 bis 10 Uhr vormittags wird man die zur Marktskammer Kötzting gehörige Herrn: oder Schneidsäge durch Versteigerung an den Meistbietenden verkaufen. Dieß macht man himit öffentlich bekannt, damit sich die Kaufs Liebhaber am gesagten Tage udn zu genauer STund in der Gerichtsschreiberey einfinden können.
3. July 1803

Die Adressaten waren die Verwaltungen in Kötzting, Lam, Chamerau, Cham, Furth und Viechtach.
Nun kam der Tag der Tage und im Protokoll der Versteigerungssitzung heißt es, dass man den Interessenten zunächst deren Verpflichtungen aufgezählt hatte, die sie mit dem Kauf eingingen.
Mit der Mühle würde auch die Wohnung beim Hüthaus (diese war ein schlichter Anbau an die Herrensäge) und das "dabey befindlich kleine Gärtl" mit verkauft. Der Käufer habe jährlich 25 Kreuzer an die Hofmark Blaibach als Wassergilt zu entrichten.
Der Kaufschilling sei zu bezahlen in dem Moment, in welchem dieser Verkauf von oben genehmigt worden sei.
Die vorhandene "Pschlacht" (Uferbefestigung und Wehranlagen) und Wehranlagen habe er nach den gültigen Vorschriften herzustellen und zu unterhalten.
Ausdrücklich wird festgehalten, dass der neue Besitzer " niemals aber befuegt sein solle, den Wasserbau höher anzuführen, als er dismal steht."
Mit diesen Vorgaben wurde ein Einstiegspreis von 1000 Gulden angesetzt und die Versteigerung konnte beginnen. Und es ging los:
Versteigerungsprotokoll: Seite 1 von 7 mit den Angebotssummen der Versteigerung
Und so gings munter weiter.... bis es dann zu einer Entscheidung kam:
Seite 7 von 7 mit dem Endgebot von 2310 Gulden

Die Entscheidung

Der letzte Käufer und Meistgeber

Joseph Mühlbauer   von Hohenwarth und dermahl Sagknecht zu Feßmannsdorff schlug vorige

2310 fl

Um welche die Herrensaag ihme Mühlbauer doch mit Vorbehalt der gdsten Begenehmigung und gegebener Erlegung beym Erfolge derselben zuerkennt worden
kgl Land- und Commissions Gericht
Kötzting

 

Joseph Mühlbauer und Greil Katharina


Mit diesem oberen Schreiben sollte der Fall eigentlich erledigt sein... jedoch weit gefehlt; es kam zu Einsprüchen wegen der Verhandlungsführung bei der Versteigerung und so musste sich der Leiter der Versteigerung zunächst einmal rechtfertigen. Johann Weber, der Kötztinger Sagmüller hatte sich wegen eines Formfehlers beschwert und die Klarstellung erfolgte in Schriftform von Seiten des Landgerichts. Da es ein Konzeptschreiben ist, kann ich nur vermuten, dass dieser der Freiherr von Pechmann selber gewesen war.
Offensichtlich war das Zeitfenster - von 9 bis 10 Uhr - der Kritikpunkt und Pechmann bestätigt dieses, legt aber nach, dass er zur Messung dieses Zeitraums nicht die Turmuhr, sondern die "Stabuhr des Amtszimmers als Richtschnur" genommen hätte, was er den Teilnehmern auch zu Beginn der Veranstaltung so kommuniziert habe.
Er habe vorher angekündigt, dass er beim "10 Uhr Schlag" der Uhr fragen würde, ob keiner mehr geben wolle und " wer sodann beym 3. Aufruf das meiste geboten haben wird, der soll als Käufer erkannt werdenNach einem Höhertreiben während dieser Zeit blieb es bei 2310 Gulden stehen. Ich rief dies auf mit der Frage,  - ob keiner mehr geben wolle - , deutlich und langsam,. 2 mal aus und da alles schwieg, erkannte ich beym dritten Ruf den Mühlbauer als KäuferWeber hat sich also die Schuld ganz selbst zuzuschreiben daß er in der Zeit nicht geredet und sich zulange besonnen hat.
Geniert ihme aber diese Holzhütten mit der sehr schlechten Wohnung im Huethaus auch zu wohlfeil, So kann die Versteigerung, weill darüber noch keine gnädigste Ratifivcation erfolgt ist, allerdings reassumiert werden."
Er habe daher für den 3. September - dieses Mal aber für ganze 3 Stunden von 9-12 Uhr - einen neuen Versteigerungstermin angesetzt.

Nun also ergeht eine neuer "Verruf" an alle Nachbargemeinden mit der Bekanntgabe, dass die vorherige Versteigerung nicht die behördliche Genehmigung bekommen habe und deshalb neu verhandelt werden müsse.
Beim zweiten Termin stieg der Verhandlungsführer gleich mit dem vorherigen Gebot von 2310 Gulden als neues Anfangsgebot ein.
Wieder ging es munter los und es scheinen vor allem Johann Weber - der Kötztinger Sagmüller - und Joseph Mühlbauer gewesen zu sein, die sich hochsteigerten.

Erneut ging Joseph Mühlbauer als der Sieger hervor. Der Einspruch des Oberliegers Johann Weber hatte ihn jedoch viel Geld gekostet.
Für 2859 Gulden hatte er nun beim zweiten Mal den Zuschlag erhalten und war stolzer Besitzer der früheren Herrensäge.



"Im Namen seiner churfürstlichen Durchlaucht in Baiern
Der dem Landgericht übertragen gewesene, und unterm 3ten vor sich gegangene Verkauf der zur Kammer des markts Kötzting gehörigen sogenannten Herrn Schneidsäge um 2859 fl an Joseph Mühlbauer, ist unterm heutigen - 19.9.1803-  genehmigt, und an Marktmagistrat das geeignete erlassen worden...."

Trotzdem wird auch in diesem Schreiben dem Landrichter ein Formfehler angekreidet, der nun im Nachgang zu einer Zeugenvernehmung führte.
Der verwitwete Kötztinger Zimmermeister Georg Obermayr wurde befragt und gab auf Nachfrage zunächst sein Alter und sein Vermögen an. Er sei 61 Jahre alt und schlage sein Vermögen mit 300 Gulden an. Er gab an, weder mit Johann Weber noch mit dem Magistrat verpflichtet oder befreundet zu sein, vor allem, weil mittlerweile bereits sein Sohn der Kötztinger Marktzimmermeister geworden sei.
Auf Befragen gab er als richtig an, dass er die neu errichtete Säge im Jahre 1756 - es hatte damals offensichtlich schon einen Einspruch gegeben - anschließend um einen "ganzen Schuh" tiefer hatte "im Wasserbett" einbauen müssen.
Er schildert nun genauer, wie die Mühle damals erbaut und abgeändert worden war:
"Aller Anfangs, wie die Herrensag neu auf gegenwärten Platz gebauet wurde, kam selbe mit 2 Saagen, ein Wutzradl, und wurde im Wasserbett so erhöht, daß sie ausdrängte und schwellte.
Weil uff Klagen einloffen so wurde sie auf 4 oder 5 Wochen früher um 2 Schuh erniedergebaut und in das Fürgericht gerichtet: Wie nun dadurch die Saag von dem Wasser nicht mehr getrieben worden, so kommt selbe wieder in das Wutzlrädl und das Wasserbett um 8:9: oder 10 Zoll zur Erhöhung  vund weil die neuerliche Lage, wie sie sich dermahl befindet, wodurch dem Besitzer der Sagmühl nicht die mündeste Schwellung verursacht worden.
Die nächste Frage war, ob er diese Abänderung selber gesehen habe.
Auch dies bejaht er, er habe " mit eigenen Augengesehen, wie die Herrensaag in das Fürgericht gestellt worden, nun um 2 Schuh tiefer weiters gebauet worden seye, und da die nachmahlige Höherführung bey wieder Herstellung der Wutzrädln, welches durch ihme Gezeugen selbst vor 28: 30: oder vielleicht  noch mehr Jahren, weil er schon Meister war, nur 8 bis 10 Zohl betrug. So ist das Wasserbett gegen den erstmahligen Bau um 14 bis 15 Zohl niederer, wie es die noch verhandnen Stöcke beweisen werden.."

Am Ende seiner Vernehmung bestätigte er noch alles vorher ausgesagte und unterschrieb das Protokoll:
Unterschrift des Georg Obermayr, früherem marktzimmermeister von Kötzting

Mit Datum des 10.10.1803 wird vom Landgericht Kötzting ein Rundschreiben verfasst - welches alle Beteiligten zu unterschreiben hatten -, in dem allen Schuldner ein Termin genannt wurde (12.10.1803 von 8 bis 10 Uhr) an dem sie bei der Behörde zu erscheinen hatte, um ihre offenen Posten zu bezahlen.
Darunter auch Joseph Mühlbauer.

Joseph Mühlbauer Käufer der Herrensaag                            Joseph Datler von Strohhof Herberg Zünß
                                                    2859 fl                                                                                        6 fl

Anton Mack Käufer der Wuhn                                               Anton Härtl allda eben
                                                    1215 fl                                                                                        6 fl

Der Strohhof in Grub - heute der markante Ziegelbau am Orteingang und Teil einer späteren Gärtnerei - war/ist ein zweistöckiges Gebäude in Besitz des Marktes Kötzting dessen Wohnungen vermietet waren.
Die Wuhn ist ein ebenfalls zweistöckiges Haus gewesen, das beim Marktbrand 1867 völlig zerstört und nicht wieder aufgebaut worden ist. Die Lage wäre mitten in der heutigen unteren Marktstraße vor dem Anwesen Schötz.
Nun also war der ganze Vorgang abgeschlossen und ab dem 12. Oktober 1803 befand sich die frühere Herrensäge endgültig in privater Hand.
Im seinem mit der Marktgemeinde abgeschlossenen Kaufvertrag heißt es, dass Joseph Mühlbauer die 
"Schnittsag am Regensfluß unweit des Waffenhammers und die an das Hüthaus angebaute Wohnung eines zeitlichen Sagschneiders" gekauft hatte. Weiter heißt es in dem Vertrag: "Übrigens hat Käufer für die Zukunft alle Reparationen beyr Saag  sowohl am Sagfahl und im Wasserlauf so zubesorgen, wie es nach  aelteren Verträgen die Marktskammer selbst beobachten mußte,  damit der Xaver Auzinger bürgerl: Waffenschmied klaglos gehalten und  auch dem Johann Weeber, Saagmühler, mit übertriebnen Fahl  Aufsetzung an seiner Mühl keine Schwöllung verursacht werde."
Nachdem, er diesen Deal unter Schwierigkeiten unter Dach und Fach hatte bringen können, heiratete er nur 3 Wochen später in Kötzting Katharina Greil, eine Halbbauerstochter aus Gradis, die ihm im Heiratsvertrag verspricht, 500 Gulden als Mitgift in die Ehe einzubringen.
Zusammen bekamen die beiden 4 Kinder
Barbara * 18.1.1807  >>>>>> sie wird die Besitznachfolgerin werden und zweimal jeweils einen Herrn Stoiber heiraten
Katharina * 19.9.1809
Kind * 12.1.1811 bei der Geburt gestorben und ohne Namensvergabe beerdigt
Anna Maria * 27.6.1812 

Wenige Jahre später erfahren wir aus dem Häuser- und Rustikalsteuerkataster genaueres über den Gesamtbesitz des Joseph Mühlbauer:
StA Landshut Rentamt Kötzting B 27 von 1811

"Fasc. Nro 80
St: H: 
Nro LXXXVI ( die später gültige Hausnummer 88 erhielt das Haus erst im Jahre 1840)
Joseph Mühlbauer
Das gemauerte Haus                   PlNr.: 965
mit einem kleinen Gärtl

St. H:
Nro LXXXVII 
 PlNr.: 965 1/2 dessen hölzerne Schneidsaag
Nutzantheil an den noch unvertheilten Gemeindegründen
 PlNr.: 971 das zweimahdige Baumgeläger Wiesel
 PlNr.: 938 Gemeindeantheil unweit dem Haus 1 Flecken
 PlNr.: 937 das Flecken beim rothen Steg, ebenfalls ein Gemeinds=Antheil, beide zu Wiesen cultiviert
 PlNr.: 939 der sogentannte Saagacker"
Zieht man anhand der Plannummern nun noch einmal den oben bereits angeführten Auszug heran, so hat Mühlbauer wohl innerhalb der folgenden Jahr zwar sein Wohngebäude errichten können, ansonsten aber  gab es in dem Areal noch nicht mehr als nur die Säge, ein Wohnhaus und ein kleines Garterl.
Bei den im Plan hier grün eingezeichneten Verkehrsflächen dürfte es sich um die Flächen handeln, die mit großem Aufwand schon zu Luckners Zeiten mit Kies und Beschütt aus dem Unterlauf des Regens einigermaßen standfest gemacht worden waren.
Nur die blau eingezeichneten Gebäude waren der Bestand des Jahres 1811. Der Plan stammt aus dem Jahre 1831 ff.


Am 1. Oktober 1817 kann JM von der Witwe des Kaspar König das Hammerwiesel erwerben.
StA Landshut Rentamt Kötzting B28 Umschreibeheft von 1813-1840
"Kaspar Königs Wittib in Kötzting hat das sogenannte Hammerwieses nebst dem kleinen Ackerl hiebei an Joseph Mühlbauer Saagschneider derorten um 100 fl verkauft, ohne Änderung."

1819 kam JM in ein Zerwürfnis mit dem Markt Kötzting. Er war zuvor vom Magistrat verpflichtet worden, zusammen mit dem Bürgermeister Magg die Kontrolle über die "Wasserfahrtgelder" auszuüben und dabei war es zu Unstimmigkeiten gekommen, die zunächst zu seiner Suspendierung führten, bis die Sache gründlich aufgearbeitet sei. In den Akt stehen auch die Mengen an Fludern ( zusammengebundene Transportmengen an Holz, ähnlich Flößen), die durch den Markt gefludert wurden.
82 1/2 Fluderfahrten wurden 1819 durch den Markt Kötzting durchgeschleust, was dem Markt eine Einnahme von 164 Gulden erbrachte.

Im Jahre 1824 kam es zu einem Streit des Sagschneiders mit den Kötztinger Fluderherren, weil er von diesen das Fludergeld fordern wollte. Dieses Fludergeld fällt dadurch an, dass ein Wehrbesitzer sein Stauwehr absenken muss, um das Durchflößen von Stämmen oder Brettern auf dem Wasserwege überhaupt zu ermöglichen. 
Der Markt Kötzting habe dabei dem Landgericht zur Beweisführung seine sämtlichen Freiheitsbriefe vorgelegt, die von 1344, von 1571, den von 1600, von 1652, von 1657, von 1682 und zum Schluss noch den von 1756. Alle diese Originalbriefe auf Pergament wurden " in einem eigenen dazu verfertigten Kistchen verschlossen übergeben". Das Landgericht reichte dieses Kistchen an die Regierung des Unterdonaukreises KdI weiter und dieses wurde auch nach den ersten Verhandlungen wieder dem Markt zurückgegeben. Nun aber, da es in die höchste Instanz nach München geht bei der Angelegenheit, muss das Kistchen erneut auf die Reise gehen. Der Landrichter muss die Freiheitsbriefe erneut vom Markt anfordern und nach München schicken.
Mühlbauers Problem bei der Streitsache ist am Ende, dass er halt nur als ein Häusler gilt und eben kein Marktlehner ist und nur diese Kötztinger althergebrachten Marktlehner haben seit Jahrhunderten das Recht, Holz auf dem Regen zu flößen. Auch wenn in den Akten kein Ergebnis des Prozesse erwähnt ist - das ganze zieht sich von 1820 bis 1826 - , so hat Mühlbauer aufgrund der Aktenlage zu diesem Zeitpunkt eher schlechte Papiere. 50 Jahre später sähe das ganze allerdings anders aus.
1826 kann er das nächste Grundstück erwerben.
"Den 30. Jänner hat Andree Haas Schlosser in Kötzting dessen Wiesl bei der Herrensaag an Joseph Mühlbauer Bürger derorthen um 40 Gulden verkauft, sonst ohne Änderung."
1831 kann er dann sogar das Kötztinger Hüthaus  - komplett - erwerben, ein Haus das ihm zum Teil bereits durch den Mühlenkauf gehörte.
"Den 21. November 1831 verkauft die Gemeinde Kötzting dero Hirthaus dahier an den Sagmhler Joseph Mühlbauer um 500 fl, verkauft sonst ohne Änderung."
Im späteren Grundsteuerkataster heißt es über sein Anwesen: „Wohnhaus mit Stall unter einem, Dache /: aus ehemaligen Hirthaus Nro 160 „:/. Das heißt, dass das Kötztinger Hirthaus anscheinend immer schon direkt an die Herrensäge angebaut worden war, weshalb JM auch 1803  - siehe oben - einen Teil dieses Hirthauses (die an das Hüthaus angebaute Wohnung eines zeitlichen Sagschneiders) miterwerben hatte müssenNun bildeten die beiden Gebäude eine Einheit aus Wohnhaus und Stall.

Hier nun der Gebäudebesitz des Joseph Mühlbauer im Jahre 1831
Und weiter geht´s mit seiner Arrondierung. 
"Den 25. Oktober 1832 vertauscht Xaver Auzinger Hammerschmied von Kötzting seine zweimadige Hammerwiese an
Joseph Mühlbauer von dort um dessen Landrichter oder Gerichtsschreiberwies und den Pointwiesantheil mit daran liegenden wiesmassigen Weiherl ohne Aufgab und sonstige Änderung.
"

Im Juni 1833 lässt das Stadtgericht Passau  - als Gantgericht über die Masse des zahlungsunfähigen ehemaligen Kötztinger Landrichters, des Barons Pechmann - dessen Kötztinger Grundstücke verkaufen.
Aus dieser Konkursmasse erwirbt JM den sogenannten Hammeracker um 640 Gulden.
Dann kommt der nächste Besitzwechsel.  Das Ehepaar Mühlbauer übergibt den Gesamtbesitz an die Tochter Barbara und deren Ehemann Joseph Stoiber.


Wolfgang Stoiber und Barbara Mühlbauer



 "Den 18. Jenner 1836 übergibt Jos Mühlbauer von Kötzting an seine Tochter Barbara Mühlbauer und ihren angehenden Ehemann Wolfgang Stoiber von Ober?? nachstehende Realitäten, mit jenen im Steuerdistrikte Weißenregen entlegen um 3000 fl.
Das gemauerte Haus mit kleinem Gartl
die hölzerne Schneidsag
Nutzantheilö an unvertheilten Gemeindgründen
Gemeindeantheil unweit vom Haus
das Fleckchen beim Rothen Steg Wiese
den ludeigenen Saagaker
die Hammerwiese beim Rothen Steg
das kleine Akerl dabei > Wiese
die zweimadhige Hammerwiese
der sogenannte Hammeracker
das ludeigene Gemeindehüthaus"
Am 19.1. 1836 heirateten Wolfgang Stoiber, Sohn des Georg Stoiber aus Weißenregen und der Kastl  Franziska, Barbara Mühlbauer. Schon ein halbes Jahr nach der Hochzeit starb der junge Sagmüllermeister Wolfgang Stoiber mit 36 Jahren an Unterleibsbrand.

Joseph Stoiber und Barbara Mühlbauer



Im Februar 1838 heiratete die junge Witwe erneut, dieses Mal Joseph Stoiber, Sohn des Michael Stoiber und der Therese Utz.
Joseph Stoiber blieb nicht viel Zeit, um in der neuen Rolle anzukommen, denn, wie man noch heutzutage sehen kann, bereits im Jahre 1840 erneuert er sein Wohnhaus und schmückt das Türgewände seiner Haustüre standesbewusst mit seinem Namen. Leider sind aus dieser frühen Zeit nur sehr wenige Baupläne und Bauakten überliefert, der Stoiberneubau ist nicht darunter.

Foto Pongratz: Lindnerbräu im Sommer 2023

Nur wenig Zeit blieb dem Altenteiler von seiner "Ausnahm". Mühlbauer Josef, auch als ein Sagmüller bezeichnet, starb mit 75 Jahren schon am 4.9.1837 an der Ruhr. Seine Witwe, Mühlbauer Katharina, starb hochbetagt am 26.8.1851 mit 82 Jahren an "gangreana senilis" (=Altersschwäche).
Im Jahre 1840 konnte nun auch der junge Nachfolger seinen Besitz erweitern.
"Den 29. September 1840 verkaufte Franz Obermaier in Kötzting an Joseph Stoiber Saagmüller daselbst das ludeigene Wiesfleckl bey der Herrensaag PlNr. 939 um 15 fl ohne sonstige Änderung."
Beim nächsten Grunderwerb taucht plötzlich ein zweites mal dieser seltsame Begriff der "Ketterlsäge" auf, der für uns so seltsam ist, da er völlig unbelegbar genutzt wird.

"Am 10. Jänner 1842 Johann Stoiber Both und Fragner Hausnummer 29 et 51 zu Kötzting, hat den Aker PlNro 934a ..... und die Wiese PlNro 934b ...... an Joseph Stoiber HsNr 88 et 160 (noch wird das alte Hüthaus als eigene Hausnummer aufgeführt.) von der Ketterlsag(!) um die Summe von 300 fl käuflich überlassen.....
Im Jahre 1848 stellt Joseph Stoiber einen Antrag beim Landrichter Carl von Paur, seine Schneidsäge neu erbauen zu dürfen. Carl von Paur fordert den Markt auf, die Vermögensverhältnisse des Joseph Stoiber darzulegen.


Mai 1861: Josef  Höcherl Müller dahier hat gegen Josef Stoiber Sägmühlbesitzer von da Klage darüber erhoben, dass Letzterer den festgesetzten Wasserpegel nicht beobachtet, wodurch Ersterer in seinem Mühlwerke geschwellt werde und Nachteil erleidet. Auf Zureden  kamen beide Teile dahin überein, dass Stoiber sich verbindlich macht, seinen Sägknecht wegen der genauen Beobachtung des Wasserstandes das unter seiner Haftung gerichtlich in Pflicht nehmen zu lassen womit sich Kläger zufrieden gibt. 
Am 31.12.1867 erscheint Josef Stoiber vor dem Magistrat und gibt dort zu Protokoll.
StA Kötzting AA XIV 41 von 1867
"Erscheint Josef Stoiber, bgl. Sagmüller von Kötzting und gibt auf Befragen folgendes an:
Ich bin jetzt 60 Jahre alt /:geb 28. April 1808:/ besitze die sogenannte Herrn= oder Kötterlsäge(!), welche früher Eigenthum des hies. Magistrates war, betreibe das Schneidsäge=Geschäft schon 30 Jahre lang und fast alle Jahre habe ich Blöcher gekauft und dieselben auf meiner Schneidsäge geschnitten. Von allen diesen Blöchern, welche ich durch die Marktmühl=Wöhr getriftet habe, mußte ich die Fludermauth bezahlen und zwar einen Gulden vom Fluder. Früher gingen 46 Blöcher von 12 Schuh Länge auf 1 Fluder, ob diese nun 1/2 Schuh länger oder kürzer waren, das kam nicht in Anschlag. Blöcher auf 18 Schuh wurden auf Kurze umgerechnet.
Als sein Schwiegervater diese Mühle erworben hatte, war bei der Verbriefung nicht hervorgehoben worden, ob der Besitzer der Mühle die Blöcher, die er auf seiner Mühle einschneide auch "vermauthen" muss. Sein Schwiegervater habe die Meinung vertreten, dass er dies nicht machen müsse und hätte die Säge auch nur unter dieser Bedingung gekauft. Er war dieser Meinung, weil der Magistrat als früherer Betreiber und die jeweiligen Pächtern ebenfalls keine Mauth zu bezahlen hatten. Der Prozess hatte sich jedoch sehr lange hingezogen und schließlich war sein Schwiegervater - Josef Mühlbauer -, der die Mauthzahlungen eingestellt hatte, gestorben, bevor dieser Prozess zu einem Ende gekommen war. Er, Stoiber, sollte nach dem Wunsche seines Schwiegervaters den Prozess eigentlich weiterführen. Es hatten sich jedoch über die Jahre nun die Fludermauthzahlungen aufsummiert, die er, Stoiber, würde er den Prozess verlieren, dann auch alle würde bezahlen müssen. Deshalb habe er mit dem Magistrat einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um eine Gebühr von 1 Gulden für ein Fluder Blöcher,  egal ob es sich um lange oder kurze Blöcher handele. Dieses war keine Haarspalterei, denn die Gebühren beim Durchtriften richteten sich - der Gebührenordnung gemäß - genau nach der Länge der Blöcher.
Derzeit aber würden gar keine langen Blöcher mehr getriftet, sondern seit etwa 15 Jahren hätte er nur "Holländerblöcher" mit 10 1/2 Schuh Länge  - und 52 Stück auf ein Fluder  - triften lassen. Nach dieser Berechnung würde er nun die Fludermauth in Höhe von 1 Gulden bezahlen.
 
Protokollunterschrift: "Josebh Stoiber"
Der Magistrat lässt nun Zeugen vernehmen und legt dem Gericht auch seine Auflistung der Fluderfahrten durch den Marktmühlenwehr vor,
74 Fluderfahrten für das Jahr 1868 sind dort für Joseph Stoiber vermerkt und nun steigt der neue Schwiegersohn - Karl Lindner - ebenfalls in den Prozess mit ein, der sich bis ins Jahr 1880 hinziehen wird und für die Lindner/Stoibersche Prozesspartei mit einer Verurteilung endete. .  

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