Das "alte Kötzting" bei der Uraufnahme bei der beginnenden Landvermessung hatte 159 Anwesen.
Der Geschichte dieser Bürgerhäuser und ihrer Bewohner nachzuspüren und sie zu dokumentieren, ist das Ziel dieser Häuserchronik.Die Anfänge und die Entwicklung unserer Heimatstadt können von der Teilung der Urhöfe bis hin zur Auswahl als Landgerichtsort in einem einleitenden Blog nachgelesen werden.
alte Hausnummer 96
beim Decker
Dieser Hausname mag für viele Kötztinger heutzutage eher seltsam klingen, da "der Decker" für sie das Gebäude war, auf dessen Grund das heutige Modehaus Frey errichtet wurde. Mit dem Eckgebäude am Ende der Herrenstraße - heute in besitz der Familie Gartner - haben wir jedoch sozusagen das Stammhaus der "Decker"- Großfamilie in Kötzting und Konrad Krämer d.A. - der Ostmarkonkel - beschrieb in der Kötztinger Umschau noch im Jahre 1957 in einer seiner Anekdoten ein Schubkarrenrennen zweier gehbehinderten aber betrunkenen Kötztinger "Originale", das - beim Röhrl beginnend -zwischen dem "Apotheker und dem Decker" durch verlief und bei der Hofeinfahrt des "Schmidtbräus" endete.
Der damalige - Anfang des Jahrhunderts - Kötztinger Apotheker war im Gebäude der späteren Schmidtbank - Commerzbank ( heute ein Steuerberaterbüro) und der Decker war das spätere Kaufhaus Gartner.
Der damalige - Anfang des Jahrhunderts - Kötztinger Apotheker war im Gebäude der späteren Schmidtbank - Commerzbank ( heute ein Steuerberaterbüro) und der Decker war das spätere Kaufhaus Gartner.
Es ist wie immer schwierig, die Besitzer eines Kötztinger Anwesens im Zeitraum vor dem Beginn der überlieferten Briefprotokolle zu belegen. Da es sich bei unserem haus um eine Sölde handelt, ist die erste und vor allem sehr zuverlässige Quelle Adam Türrigl mit seiner Steuerliste, durch die ein Jakob Petwitsch um 1650 auf dem Hause als Besitzer nachgewiesen ist.
Da die früheren Steuerlisten - in den meisten Fällen - in ihrer Liste die Reihenfolge der Anwesen abbildeten, wie sie in Natura aufeinander folgten, gibt es einen Hinweis darauf, wer der Vorbesitzer des Hauses gewesen sein könnte, bzw. sogar vermutlich gewesen ist.
![]() |
HStA München Landshuter Abgabe KL Rott R 1 von 1638 |
"Herr Mathiasen Rosenhammer seel: hinderlassene Erben vom Gschwandhof und Hönigwisen, auch von der Sölden.
Georg Löffler von der Sölden
Die Herren von Khözting wegen der Wuhn"
Da in diesen frühen Listen ausschließlich die Marktlehen und Söldner ausgeführt wurden - Leerhäuser durften per Definition des Kötztinger Freiheitsbriefes damals nur von Marktlehnern zusätzlich besessen werden, ist die auf der Liste zwischen dem Gschwandhof und der Wuhn (früher eine Marktlehen) beschriebene Sölde wohl unser gesuchtes Anwesen.
Wir hätten also einen ersten Vorbesitzer mit Georg Löffler und dessen Frau Margaretha.
Dieselbe Methode auf die nächst ältere der noch vorhandenen Rechnungen des Klosters Rott angewandt: (HStA München KL Rott Nr. 10 von 1620)
Gschwandhof - Wolf Hölzl von der Sölden - Wuhn
![]() |
(HStA München KL Rott Nr. 12 von 1584) |
In der Steuerliste von 1584 folgt auf Hanns Yetinger, dem Besitzer des Gschwandhofes, ein "Wolf Schreiner von der Sölden".
Sogar noch aus dem Jahre 1442 können wir von dieser Reihung berichten und eine zusätzliche "Ortsangabe" gibt uns Sicherheit, dass wir mit den obigen Schlussfolgerungen auf der sicheren Seite waren.
![]() |
(HStA München KL Rott Nr. 112 von 1442) |
Da bekannt ist, dass an dieser Engstelle in früheren Zeiten einmal eines der Kötztinger Markttore existiert hatte, ist dies ein zusätzlicher Beleg dafür, dass die Sölde, die in der Liste nach dem Gschwandhof aufgeführt ist, das Eckhaus in der heutigen Herrenstraße war.
Man kann also - mit aller Vorsicht, jedoch, wir ich meine, ausreichend belegt - folgende Vorbesitzer auf dem Anwesen benennen:
1442 ein Jörg Schneider
1584 ein Wolf Schreiner
1620 ein Georg Löffler
1584 ein Wolf Schreiner
1620 ein Georg Löffler
1654 ein Jakob Petwitsch
Wolf Schreiner
Über wolf Schreiner lässt sich nur ein einziger Eintrag in den Akten finden, als sein Anwesen der Tatort für einen Diebstahlsversuch gewesen war.
![]() |
StA Landshut Kurbayern Hofkammer Ämterrechnung RMA Straubing R 2534 Pfleggerichtsrechnung Kötzting von 1574 |
Barbara, weillenndt Wolfen Kramers nachgelassne Wittib, welche auf aines Burgers zu Khözting Wolfen Schreiners Traittpoden erwischt worden, Ist in Bedenckhung ires Alters, und auf Fürbitt der von Khözting Fünff Tag im Ambtshauß mit der Vennkhnuß gestraft,
Ist eingelegt worden am Anfang in Osterfeiertagen, und gelegen bis auf den Sambstag fünff Täg, Ir ain Tag für die Aztung 20 xr. Thuet die Fünf täg 2 ß 20 xr 2dn.
Dem Ambtman Eisengelt 2 ß und die fünff tag warttgellt den Tag 1 xr thuet fünff xr macht dem Ambhtsmann Wartt, und Eisengelt 1ß 1dn."
Auch wenn´s auf den ersten Blick nicht so aussieht, aber dies sind zwei unterschiedliche Handschriften und aufgrund der Altersangaben bei den Kindern konnten bereits vor vielen Jahren die Einträge der zweiten Handschrift grob auf den Zeitraum von 1656 eingrenzt werden.
"Jacob Petwitsch burger und Gastgeb, hat ain Behausung Stadl und Stallung negst dem Schloß und gegen dem Pfarrhof, neben dem Schuel: und Mesnerhaus, darzue gehört Söldenrecht mit nachfolgenten Grundt und Poden."
Vom 27. Mai 1651 haben wir eine Schuldverschreibung des Ehepaars Petwitsch.
Georg Löffler und Magdalena
In der Dokumentation des Hauses mit der alten Hausnummer 48 - Weiß auf der Höh - wo Georg Löffler 1654 nachgewiesen ist, wurde bereits die Vermutung geäußert, dass ein früherer Nachweis GLs als Gastwirt sich auf einem anderen Anwesen hat beziehen müssen.
Diese damalige Vermutung bekommt hier nun Sicherheit und den Nachweis, dass die "Lebensnachweise" Georg Löfflers aus den dreißiger Jahren des 17. Jahrhunderts sich auf unser gesuchtes Haus beziehen.
Hans Georg Löffler findet sich in den Akten bereits seit dem Jahre 1626, als er als Bürger und Gastgeber angegeben ist.
![]() |
PfA Kötzting Status animarum "Marckt Kötzting Geörg Löffler Magdalena ux(or = Ehefrau) Margaretha filia Hans Pürckhl ux. Eva Anna filia Anna 16 Jahre Barbara ancilla (=Magd)" |
Aus der Zeit, als GL noch Gastwirt auf unserem Eckhaus gewesen war, findet sich ein kurioser Eintrag über einen ertappten Taschendieb.
"Aufgab auf gefangne
Malefiz persohnen
Erste.
Nachdeme Hannß Fleischman ein Pueb bei 20 Jahren allt, ainen Eibischen nacher Rundting gehörigen Underthan, Wolfen Schreiner von Niesassen als derselbe bei georgen Löffler burgern und Gastgebern zu Khözting auf der Panckh geschlafen und bezecht gewesen, Ime in der nacht ainen Hosensackh darinen gellt, messer und anderst gewest, ausgeschnidten, dariber ordentlich und durch die Ambtleuth zu verhafft genommen worden. Dessen begangne diebstähl der hochloblichen churfürstlichen Regierung Straubing ich underthenig berichtet, Und mir darauf under dato 14, May anno 626 bevolchen worden...."
Hans Fleischmann wurde nun auf Befehl der Regierung mit Ruten ausgepeitscht und anschließend für ewige Zeiten des Landes Bayern verwiesen.
Im Jahre 1635 findet sich GL als Mitglied im Äußern Rat und dort eingesetzt als der Ziegelverwalter und mit einer Schuldenaufnahme von 50 Gulden bei der Marktkammer, für die er ab dem Folgejahr 2 1/2 Gulden an Zinsen zu bezahlen hat.
Im Jahre 1635 findet sich GL als Mitglied im Äußern Rat und dort eingesetzt als der Ziegelverwalter und mit einer Schuldenaufnahme von 50 Gulden bei der Marktkammer, für die er ab dem Folgejahr 2 1/2 Gulden an Zinsen zu bezahlen hat.
![]() |
StA Landshut Markt Kötzting MR von 1637 |
"Desgleichen Geörg Löffler von 50 fl Haubt Capitall daß ao 637 verfallene Interesse ampfangen 2 fl 30 xr."
Alle anderen Funde über Georg Löffler beziehen sich bereits auf sein neues Anwesen, dem Wirtshaus auf dem Pichel, das später als "der Weiß auf der Höh" bezeichnet wurde.
Zwischen 1640 und ca. 1654 jedenfalls haben wir dann Jakob Petwitsch als Besitzer mit seinem Söldenanwesen.
.
Jakob Petwitsch und Elisabeth
![]() |
HStA München Landshuter Abgabe 1982 KL Rott B1 |
Interessant ist hier ein gewisses Paradox: das Anwesen wird als eine Sölde bezeichnet und gleichzeitig der Besitzer als Gastgeber, also als Wirt. Eine Söldenrecht beinhaltete in Kötzting aber keinerlei Schankerlaubnis. Ein Söldner hatte nur das Recht für seinen eigenen verbrauch im Kommunbrauhaus brauen zu lassen und hatte ausdrücklich KEIN Schankrecht.
Leider ist von diesem Besitzerpaar weder ein Heirats- noch ein Geburtseintrag zu finden, weshalb es nicht möglich ist, Hinweise auf einen Vorbesitzer zu finden.
Leider ist von diesem Besitzerpaar weder ein Heirats- noch ein Geburtseintrag zu finden, weshalb es nicht möglich ist, Hinweise auf einen Vorbesitzer zu finden.
Sehr schön ist hier die Ortsangabe herausgearbeitet:
"Negst dem Schloß": Der heutige Nachbar, die frühere Schmidtbank, existierte damals noch nicht als eigenständiges Kötztinger Anwesen, sondern war das sogenannte Torwärterhäuschen und damit Teil des Schlosses.
"Gegen dem Pfarrhof": Das gesamte Areal vom heutigen Notariat - früher Amtsgericht - bis zum Rathaus war früher der Pfarrhof als Teil des Priorats Kötzting.
"Gegen dem Pfarrhof": Das gesamte Areal vom heutigen Notariat - früher Amtsgericht - bis zum Rathaus war früher der Pfarrhof als Teil des Priorats Kötzting.
"Neben dem Schuel- und Mesnerhauß": Das heutige "Silberbauer´s Stodheisl" beherbergte in seinem "Leben" schon viele Bewohner. Nachdem im Dreißigjährigen Krieg das Kötztinger Schulhaus - unbekannt, wo dieses gelegen hatte - abgebrannt war, kaufte die Kirche das kleine Haus in der Herrengasse und machte daraus sein Schul- und Mesnerhaus.
Vom 27. Mai 1651 haben wir eine Schuldverschreibung des Ehepaars Petwitsch.
![]() |
StA Landshut Markt Kötzting Briefprotokoll Band 1 Seite 9 |
"Schuldverschreibung
Jacob Petwitsch burger und gastgeber alhir, Elisabetha sein eheliche Hausfrauen neben Irem hierzue erbetnen Anweiser und Beystandt herrn Wolfen Scharrer Pelkhoverischer Hofmarchsrichter zu Leichtenegg, Entlehnen von Leonhardten Vogl und Andreen Österreicher Ledern beede burger alhir, Als yber weillendt Hannsen Holzapfels gewesten burger und Gastgeber zu Camb seel. hinderlassnen Khünder...."
450 Gulden - in dieser Zeit eine enorme Summe - leiht er sich, wobei im Akt am Rande vermerkt ist, dass er nur 300 fl bisher sich hat ausbezahlen lassen, und versichert mit seiner "besüzenden Behausung am Kirchweg neben Wilhamben Urbans behausung und gegen dem Pfarrhof yber gelegen."
Einschub
1651 ist also das spätere Schul- und Mesnerhaus noch in Privatbesitz eines Wilhelm Urban.
Einschub Ende
Nur 3 Tage später, am 30.5.1651 unterschreiben die beiden den nächsten Schuldschein, als sie sich vom damaligen Wiesmüller Georg Lärnbecher 35 Gulden borgen und dafür "den Gartten neben dem Regen nebst der Wißmüll und den Ackher gegen den Raienstain in Thaillen ligent" als Sicherheit schreiben lassen.
Im Jahr drauf, am 9.10.1952 findet sich die nächste Schuldeinschreibung.
Dieses Mal geht es um 50 fl, die ihnen Wolf Scharrer leiht und das beliehene Objekt scheint in Teilen identisch zu sein, wie im vorherigen Schuldbrief, nämlich: "Ihren Gartten bey Wißing, so neben Hannsen Vischers Gartten und er Angerwisen ligt."
Die Begriffe Wissing und Wiesmühle wurden damals noch abwechselnd für die Wiesmühle genutzt.
Am 23.4.1654 wird in den Briefprotokollen eine weitere Schuldverschreibung eingetragen; 100 Gulden erhält das Paar vom Kötztinger Bürgerspital und dafür hinterlegen sie "die Behausung am Kirchweg sambt den dazugehörigen Gründen".
Was immer Jacob Petwitsch und seine Frau mit dem Geld vorgehabt hatten, viel zeit blieb ihnen nicht, denn bereits im November, beim Verkauf des Hauses, ist es nur noch die Witwe Elisabeth Petwitsch, die als Verkäuferin auftritt.
Um 650 Gulden verkauft sie das Anwesen an den " erngeachten Georgen Mayr churfrstlichen und zugleich auch Gemainen Marckhts Preumaister". 6 Reichstaler erhält die Witwe noch in bar ausbezahlt. Die Bestimmungen sahen vor, dass Mayr 150 Gulden, die das Paar in Viechtach, und die 100 Gulden beim Kötztinger Spital verschuldet waren, übernehmen müsse und 300 Gulden an "Khündergelt" - das sollte das geliehene Geld aus der Vormundschaft der Holzapfelkinder sein, - in bar zurückzuzahlen habe.
Georg Mayr und Dorothea
Von diesem Braumeister haben wir den seltenen Fall, dass ein Lehrvertrag die Zeiten überdauert hat, der uns einen schönen Einblick in die damaligen Verhältnisse zwischen Lehrling und Lehrherr gibt.
![]() |
StA ÖLandshut Markt Kötzting Briefprotokoll Band 1 |
Aufnembung Preuhandtwechs
Georg Mayr churfrtl und zugleich Gemainen Marckhts Khözting Preumaister und burger alda, stelt seinen Lehrjung Johan Baptiste Herrn Wolfen Scharrer Pelkhoverischen Hofmarchs Richters zu Leichtenegg p. eheleiblicher Sohn, bey einem ersamen Rath mit dem Anzaigen vor, wie das derselb durch Ersuech seines Herrn Vattern, in beysein und Gegenwarth zwayen Maister als der erngeachten Sebastian Strumbs churfrtl Preumaisters zu Viechtach und Ludtwigen Vordermaiers burger und Pierpreuens daselbsten auf das Preuhandtwerch selbiges zway Jahr lang, welche sich Bartholomey anno 1653 angefangen und zur selben Zeit anno 1655 widerumben enden sollen"
Als Lehrgeld zahlt Scharrer 12 Gulden in zwei Tranchen und zusätzlich 2 Pfund Wachs, "welches zu der Ehr Gottes angelegt werden solle."
Nur ganz wenige Protokollbände des Kötztinger Magistrats als Gerichtsinstanz haben sich erhalten und gleich im ältesten - aus dem Jahre 1654 - und dort gleich auf Seite 1 findet sich eine Verhandlung vor dem Magistrat, in der sich Georg Mayr einer Anklage stellen muss.
![]() |
StA Kötzting Verhörsprotokoll 1654 Seite 1` |
"Verhör gehalten den 13. Febr. anno 1654
Sein gesessen Hans Raidt, georg Tenscherz, Wolf Seyder und Wolf Vischer all vier des Innern Raths und Cammerer, dann Sigmundt Raidt, Hanns Schreiner, Wolf Kholbinger und Georg Vogl
Clag Injurij und Wortwexln betr.:
Mathes Streicher burger und Schneider alhir contra Georgen Mayr Preumaister alda umb das beclagter den 5. diss im Preuhaus mit dem Cleger, ohne Ursach das Wortwexlen angefangen, Cleger gehe fälschlich mit der Abseich umb, in deme ers der Kluegin widerumben zustehen lasse, welches beclagter nit leiden möge, müesste es nottwendig dem churfrstl. Herren Preuverwalter bedeuten, waryber Cleger zwar auf gedachten Herrn Preuverwalters, der Im dann desthalben hollen lassen, aigens anfragen unlaugbar gemelt, das des Preumaisters redo Schwein, die Crafft des Prandtweins fressen, nach disem Beclagter, den Kleger ein redo Schelmen und Dieb Iniuriert und obzwar er Cleger solche Schmach, dem Beklagten....."
Sein gesessen Hans Raidt, georg Tenscherz, Wolf Seyder und Wolf Vischer all vier des Innern Raths und Cammerer, dann Sigmundt Raidt, Hanns Schreiner, Wolf Kholbinger und Georg Vogl
Clag Injurij und Wortwexln betr.:
Mathes Streicher burger und Schneider alhir contra Georgen Mayr Preumaister alda umb das beclagter den 5. diss im Preuhaus mit dem Cleger, ohne Ursach das Wortwexlen angefangen, Cleger gehe fälschlich mit der Abseich umb, in deme ers der Kluegin widerumben zustehen lasse, welches beclagter nit leiden möge, müesste es nottwendig dem churfrstl. Herren Preuverwalter bedeuten, waryber Cleger zwar auf gedachten Herrn Preuverwalters, der Im dann desthalben hollen lassen, aigens anfragen unlaugbar gemelt, das des Preumaisters redo Schwein, die Crafft des Prandtweins fressen, nach disem Beclagter, den Kleger ein redo Schelmen und Dieb Iniuriert und obzwar er Cleger solche Schmach, dem Beklagten....."
Der Reihe nach...
Mit diesem "Abseich" - weil es später in Verbindung mit dem Branntweinbrennen genannt wird - ist wohl das Glegerwasser und/oder der Treber gemeint, ein Abfallprodukt bei der Bierherstellung, aus dem einige Kötztinger Bürger dann Schnaps herstellten.
Der Verdacht der Zweckentfremdung dieses Materials, den der Braumeister gegenüber seinem Brauverwalter geäußert hatte, führte dann offensichtlich zu einer Vernehmung des Schneiders, der dabei wohl meinte, es wäre wohl eher das Schwein des Braumeisters für den Schwund verantwortlich.
Diese Beleidigung habe Streicher sofort zurückgewiesen und möchte nun seine Ehre wiedr hergestellt sehen.
Georg Mayr gesteht den "Wortwechsel" durchaus ein, erklärt aber, dass Streicher, als er am 5.2.1654 einen "Sud Weißbier getan" hatte, von der Glegermenge, die ihm von der bürgerlichen Obrigkeit zugestanden worden war, auch der Witwe Klug etwas abgegeben hatte, die jedoch ihr Glegerwasser bereits erhalten hatte. Aus diesem Grunde musste er den Vorgang melden.
Nach der "Hinzuziehung" der Mayrschen Schweinehaltung ergab eben dann ein Wort das andere.
Streicher widerspricht dieser Ausführung, da es dem Braumeisters überhaupt nichts angehe, da er "die Abseich oder das Glegerwasser" schließlich bezahlen würde.
Nachdem Mayr erneut auf seiner Sicht der Dinge besteht, windet sich der Magistrat ganz geschickt aus der Zwickmühle und verweist die Kontrahenten an das Landgericht, soll sich halt der Herr Landrichter mit den beiden herumstreiten. Nachdem die Rechnungsbände des Pfleggerichts von 1656 und 1657 nicht überliefert sind, bleibt der Ausgang dieses Streits im Dunkeln.
Mit diesem "Abseich" - weil es später in Verbindung mit dem Branntweinbrennen genannt wird - ist wohl das Glegerwasser und/oder der Treber gemeint, ein Abfallprodukt bei der Bierherstellung, aus dem einige Kötztinger Bürger dann Schnaps herstellten.
Der Verdacht der Zweckentfremdung dieses Materials, den der Braumeister gegenüber seinem Brauverwalter geäußert hatte, führte dann offensichtlich zu einer Vernehmung des Schneiders, der dabei wohl meinte, es wäre wohl eher das Schwein des Braumeisters für den Schwund verantwortlich.
Diese Beleidigung habe Streicher sofort zurückgewiesen und möchte nun seine Ehre wiedr hergestellt sehen.
Georg Mayr gesteht den "Wortwechsel" durchaus ein, erklärt aber, dass Streicher, als er am 5.2.1654 einen "Sud Weißbier getan" hatte, von der Glegermenge, die ihm von der bürgerlichen Obrigkeit zugestanden worden war, auch der Witwe Klug etwas abgegeben hatte, die jedoch ihr Glegerwasser bereits erhalten hatte. Aus diesem Grunde musste er den Vorgang melden.
Nach der "Hinzuziehung" der Mayrschen Schweinehaltung ergab eben dann ein Wort das andere.
Streicher widerspricht dieser Ausführung, da es dem Braumeisters überhaupt nichts angehe, da er "die Abseich oder das Glegerwasser" schließlich bezahlen würde.
Nachdem Mayr erneut auf seiner Sicht der Dinge besteht, windet sich der Magistrat ganz geschickt aus der Zwickmühle und verweist die Kontrahenten an das Landgericht, soll sich halt der Herr Landrichter mit den beiden herumstreiten. Nachdem die Rechnungsbände des Pfleggerichts von 1656 und 1657 nicht überliefert sind, bleibt der Ausgang dieses Streits im Dunkeln.
Im Jahre 1661 steht in den Kötztinger Kirchenrechnung:
![]() |
Pfa Kötzting Kirchenrechnung von 1661 |
Einschub
In der Kirchenrechnung von 1650 gibt es einen Eintrag, der Fragen aufwirft:
"Andre Krüerger, yezt Jacob Siget vom Haus neben Wilhelm Urban". Wilhelm Urban besaß, wie oben bereits erwähnt, das spätere Schul- und Mesnerhaus.
Da Jacob damals eher ein seltener Vorname gewesen war UND im der obigen - ersten - Schuldverschreibung eine Zusatzbemerkung zu finden ist, denke ich, dass sich der Schreiber der Kirchenrechnungen schlicht vertan/verhört hatte, als er die Namen niederschrieb.
NB: Der Petwitsch hat an dieser Summe - Hypothek von den Holzapfelschen Kindern - nur 300 fl empfangen und dem Khrieger zuegestellt. Also er mit solchen 300 fl alles vor allen Geltern den Vorgang hat.Da Jacob damals eher ein seltener Vorname gewesen war UND im der obigen - ersten - Schuldverschreibung eine Zusatzbemerkung zu finden ist, denke ich, dass sich der Schreiber der Kirchenrechnungen schlicht vertan/verhört hatte, als er die Namen niederschrieb.
Leider ist diese Rubrik der Pfenniggilt, die offensichtlich nur für dieses Haus galt, in den älteren Kirchenrechnungen noch nicht mit aufgeführt.
Einschub Ende
Der Eintrag mit der Kirchentracht wiederholt sich bis zum Jahre 1671, danach heißt es:
![]() |
Pfa Kötzting Kirchenrechnung von 1672 |
Mathias Trembel und Mayr Dorothea
Auch wenn Georg Mayr, der Braumeister, bereits am 29.7.1666 verstorben war, heiratete seine Witwe erst 4 Jahre später. Erst am 26.8.1670 kam es zu einer Hochzeit zwischen dem Reiter Mathias Tremml aus Rittsteig und Dorothea, der Witwe des Braumeisters Georg Mayr und somit wurde er der Nachfolger auf dem Anwesen..
![]() |
PfA Kötzting Matrikel Band 1 Heiratseintrag Tremml-Mayr MT war "Archebusier Reiter" ( also bewaffnet mit einem schweren Gewehr) unter des Herrn Obrist Heinig. |
1670 hieß der Besitzer - auf der Liste direkt vor der Wuhn - immer noch Georg Mayr.
![]() |
HStA München Landshuter Abgabe Kl Rott R2 von 1670 |
![]() |
HStA München Landshuter Abgabe Kl Rott R3 von 1672 |
Wir wissen, dass Mathes Tremml um das Jahr 1690 - seine Schuldverschreibung dieses Jahres geht bereits auf das neue Haus - herum sich im oberen Markt - alte HaNr 144 - sesshaft gemacht hat, wann genau der Wechsel erfolgt ist, ist angesichts der Fundleere ungewiss.
Da jedoch am 18.9.1690 der Kötztinger Probsteirichter Johann Balthasar Wachter Elisabeth Mayr, die Tochter des Braumeisters Georg Mayr geheiratet hatte, dürfte die Rochade auf den Kötztinger Anwesen ziemlich genau zu diesem Zeitpunkt begonnen haben.
JB Wachter müsste bereits in einem fortgeschrittenen Alter gewesen sein, da er zusammen mit seiner ersten Frau Katharina schon im Jahre 1662 mit dem ersten Kind in den Geburtsmatrikeln erscheint.
Am 9.7.1689 verstarb dann JB Wachters erste Frau und im Folgejahr heiratete er die sehr viel jüngere Braumeisterstochter.
Am 9.7.1689 verstarb dann JB Wachters erste Frau und im Folgejahr heiratete er die sehr viel jüngere Braumeisterstochter.
Johann B. Wachter und Elisabeth Mayr
"Am 18. wurden ehelich verbunden .... der edle, feste und wohlvornehme Herr Johann Balthasar Wachter, ihrer gräflichen Exzellenz des Grafen Nothafft Pfleger zu Runding, der Kloster Rottische Probstrichter und Bräugegen- und Marktschreiber alhier, mit der mädchenhaften Jungfrau Elisabeth Mayr, ehelichen Tochter des verstorbenen hiesigen Braumeisters Georg Mair und seiner ebenfalls bereits verstorbenen Ehefrau Dorothea. Martin Joseph Hueber und Johann Märkl waren die Trauzeugen."
Bereits am 11.11.1671 hatte JB Wachter, der damalige Kötztinger Gerichtsprokurator einen Antrag auf die Probstrichterstelle gestellt, die er danach offensichtlich auch erhielt, denn bereits in den Marktrechnungen von 1672 wird er die Marktzahlungen an das Kloster entgegennehmen.
![]() |
StA Kötzting Marktrechnung von 1672 |
"Johann Balthasar Wachter Closter Rottischer Probstei Verwalter alhir vermög Scheins No 57 : ab denen zuermelten Closter schuldigen 200 fl Haubtsach, den auf Egidi diss 1672. Jahres verfallenen zinß bezalt mit 10 fl."
Am 25.09.1693 verstarb JB Wachter, nun nur noch als Bräugegenschreiber bezeichnet.
Wachter Elisabeth
Vom 10.11.1694 gibt es eine Notiz (KL Rott Nr. 80) in der das Kloster Rott die Rechte auf das Haus bekräftigt und feststellt, dass die Familie Wachter in einem Haus lebe "das dem Kloster giltpflichtig war."
Elisabeth Wachter hat sich wohl erfolgreich um den Posten der Pflasterzolleinnehmerin beworben, denn im Jahre 1695 steht in den Marktrechnungen folgender Satz:
![]() |
StA Kötzting Marktrechnung von 1695 |
No: 6 Diser Zohl, so quarthalither bey der Wachterschen wittib ausgezelt worden, hat diss Jahrs lauth der beylag ertragen. 12 fl."
1696 wird Elisabeth Wachter in den Rechnungsbüchern als " aufgestellter Zoellner" bezeichnet. Betrachtet man den damaligen Straßenverlauf Kötztings - die heutige untere Marktstraße existierte damals noch nicht - so konnte buchstäblich der gesamte Warenverkehr Kötztings, so er nicht in Teilen über die Regenbrücke ausweichen konnte, beim Wachterschen Hause kontrolliert und abkassiert werden.
Auch die Witwe Wachter betrieb wohl noch eine Art von Gastwirtschaft, weil sie nachweislich Bier brauen ließ. Dabei hatte sie jedoch ein amtliches Verbot überschritten und war dafür entsprechend bestraft worden. I Pfund Regensburger Pfennige musste sie bezahlen, weil sie "sich wider das oeffentliche Verbot und diktierten Straf, in die praune Waikh einzuschickhen, understandten und derentwilen gewandelt worden."
Das Brauwesen in der Kommunbrauerei unterstand dem Braumeister und die brauwilligen Bürger hatten die Zutaten zu liefern, wobei einige auch mal den verdacht äußerten, dass dieser ihre Rohmaterialien nicht oder nicht nur verwandte. So ist der Straftatbestand zu verstehen, dass Frau Wachter bei ihrem Sud Bier noch zusätzliches Malz hinzugegeben hatte.
Das Brauwesen in der Kommunbrauerei unterstand dem Braumeister und die brauwilligen Bürger hatten die Zutaten zu liefern, wobei einige auch mal den verdacht äußerten, dass dieser ihre Rohmaterialien nicht oder nicht nur verwandte. So ist der Straftatbestand zu verstehen, dass Frau Wachter bei ihrem Sud Bier noch zusätzliches Malz hinzugegeben hatte.
1699 steht in den Kirchenrechnungen wieder einmal der Eintrag wegen der Pfenniggilt an die Kirche, die dieses Haus - und nur dieses Haus - in Höhe von 6 Schilling Pfennigen.
![]() |
PfA Kötzting KR von 1699 |
"Frau Wachterin Wittib von ihrem Haus neben der Schuell 6 Schilling."
Johann Friedrich Dürr und Elisabeth Wachter
Am 27.11.1696 schritt die junge Witwe dann erneut zum Traualtar und heiratete den aus Neumarkt in der Oberpfalz stammenden Johann Friedrich Dürr.
Beide schlossen am 10.7.1700 dann auch noch einen Heiratsvertrag, bei dem der Ehemann als Wachtmeister in einem Kürassier-Regiment bezeichnet wurde. 280 Gulden brachte der Hochzeiter in die Ehe mit ein.
Im selben Jahr stand sie vor dem Magistrat und musste sich einer Beleidigungsklage der Nachbarin stellen. Agnes Krieger, die Nachbarin auf dem heutigen Anwesen Hotel zur Post, war die - spätere - Großmutter Wolfgang Samuel Luckners und sicherlich bei weitem die mächtigste Frau Kötztings zur damaligen Zeit.
Elisabetha Dirin burgerin alhir, hat sich mit Agnes Kriegerin, auch Bürgerin alda, umb sye dirin ermelte Kriegerin ain garschtige Hurn und Lumppen verscholten, verglichen, und mithin sye Dirin neben ernstlichen Verweis per 1/2 Pfund Pfennige punctirt worden, vermög verhörs Protk: fol 43 : 34 xr 2 H:"Als JF Dürr im Jahre 1705 dem Ehepaar Waldherr um 47 Gulden ein Feld abkauft, - "Acker hinder dem Markt: am oberen Ort an des Christoph Raidten, dem undern an des Hansen Dengscherzens Äckher, so dermallen Ihro gnadeten H: Pfleger alhier nuzniesslichen hat" - wird er als ein "gewester churbayr. Leutnant" bezeichnet.
Da Friedrich Dürr mit der Witwe Wachter auch noch Stiefkinder durch die Heirat bekam, musste er deren väterliches Erbe sicherstellen und, als sich seine 16 jährige Stieftochter Anna Katharina Wachter auf Arbeitssuche nach Straubing begab, musste er ihr, da sie ja ab jetzt bei ihm keine Kost und Logis mehr zu fordern hatte, ihr väterliches Erbe über 183 Gulden nicht nur sicherstellen, sondern ihr ab diesem Zeitpunkt auch die rechtlich vorgesehenen Zinsen bezahlen.
Im Jahre 1713 musste er für einige Stunden ins märktische Gefängnis, weil in seinem Kamin ein Feuer ausgebrochen war.
![]() |
Marktrechnung von 1713 |
"Friedrich Dürr Bürger alhir, umb bey ihme der Rauchfang gebrunnen, zu Haltung khünfftig besserer Obsorg, nebst ernstlichen verweis Zur Straff 3 Stund lang in den bürgerlichen Gehorsamb geschafft worden."
Aus den Jahren 1727 bis 1736 existiert ein Kirchentrachtregister des Klosters Rott und dort ist Johann Friedrich Dürr aufgelistet.
Dürr Margaretha
Am 24.4.1734 übergibt der "geweste Cammerer" Johann Friedrich Dürr seine bürgerliche Marktlehensbehausung - plötzlich ist keine Rede mehr von einer Söldenrechtsbehausung - "sambt den aigenthuemblichen Stuecken" wie dem "Fraenzlacker oberhalb des Freudthofes uf der Hench" an die Tochter Margaretha Dürr zum Preis von glatten 1000 Gulden.
Fast genau ein Jahr später kommt es - Johann Friedrich Dürr ist mittlerweile verstorben - zu einer Aufteilung des väterlichen Erbes unter die Geschwister, als da wären:
Anna Katharina, die Frau des Viechtacher Gerichtsboten Johann Seidl
Franziska Rabl, eine verbürgerte Metzgerin in Kötzting
Franziska Rabl, eine verbürgerte Metzgerin in Kötzting
Maria Margaretha Dürr, noch ledig in Kötzting und
Johann Christoph Bernhard Dürr, bei den Benediktinern in Mallersdorf.
Alle vier bestätigen ihrer Schwester Margaretha die verbliebenen 172 Gulden aus dem Erbe des Vaters erhalten zu haben.
Vermutlich um diese Auszahlung schultern zu können, nimmt die "Jungfrau Margaretha Dürr" 70 Gulden auf und hinterlegt dafür den "Franzlacker, oberhalb des Friedhofes uf der Hench"
Alle vier bestätigen ihrer Schwester Margaretha die verbliebenen 172 Gulden aus dem Erbe des Vaters erhalten zu haben.
Vermutlich um diese Auszahlung schultern zu können, nimmt die "Jungfrau Margaretha Dürr" 70 Gulden auf und hinterlegt dafür den "Franzlacker, oberhalb des Friedhofes uf der Hench"
Kalb Franz Xaver und Maria Margaretha Dürr
Mehr als 2 Jahre wirtschaftet die junge Frau Dürr alleine, dann kommt der richtige Hochzeiter: Kalb Franz Xaver, Sohn des Regensburger Schankkellners (Epocellator) Franz Kalb wird die junge Frau heiraten. Das Hochzeitsdatum ist der 27.9.1736 und die Markträte August Fischer und der Müller Adam Widmann sind die beiden Trauzeugen. Im selben Jahr erwirbt FX Kalb das Kötztinger Bürgerrecht.
"Nitweniger Herr Franz Xaveri Kalb lediger ??degger gesöll von Regensburg, ist nit weniger zaig Protokolls fol. 9 vor einen Burger acceptiert auch von selben hierumben erlegt worden 12 fl."Immer noch - nun 1737 - taucht in manchen Kirchenrechnungen die Pfenniggilt dieses Hauses in Höhe von umgerechnet 25 Kreuzern auf, ein besonderes Kennzeichen, das ausschließlich auf dieses Haus zutrifft.
Im Jahre 1738 erweitert er offensichtlich sein Haus, denn in den Marktrechnungen findet sich ein Eintrag über eine Grundabtretung: "bei Auferpauung dessen Behausung ein gemain Marktsgrundt zu 7
Schuech praith verwilligt worden, der sodann hiervon entricht: 15 Gulden."
Im Jahre 1740, vier Jahre nach der kirchlichen Heirat, schließen die beiden dann auch einen Heiratsvertrag vor dem Magistrat.
Im ausbrechenden Österreichischen Erbfolgekrieg hat das Gebäude am Ortseingang Kötzting und gleich neben dem Pflegsschloss einen großen Nachteil...... es wird fast bei jeder "Gelegenheit" von fremden Soldaten als Quartier beansprucht.
In den Rechnungsbüchern von 1742 taucht sein Name mehrmals auf, obwohl er bereits am 27.6.1742 verstorben ist. Sowohl er als auch seine Witwe werden in diesem Jahr durch Quartierleistungen belastet.
![]() |
StA Kötzting MR von 1742 |
"So seint in der Nacht die ankommend 14 Fuhrn in die Kalbische Behausung einquartiert worden, die sodan in Essen und Trünckhen und andere Uncosten causirt zu 5 fl 14 xr."
"Ab dem ufm Galgenberg Compirt Servalonischen Corpo, Franz Xaveri Kalb Gastgeber alhir, denen Krank und Plessierten an Essen und Trinckhen verraicht 7 fl 47 xr."
"Ein beyr verwittibte Kalbin gewester Officir, weegen der Vorspan geben worden 4 fl 45 xr"
Frau Kalb hatte also Pferde zur Verfügung stellen müssen.
Im Oktober 1742 - gleich nach der Eroberung und Einäscherung der Stadt Cham durch die Panduren des Barons von der Trenck - wurden auch an den Markt Kötzting Kontributionsforderungen gestellt, die der Magistrat auf seine Bürger verteilte. 24 Gulden, eine stolze Summe musste die Witwe Kalb in der ersten Tranche bezahlen, der noch viele, viele weitere folgen sollten.
Frau Kalb hatte also Pferde zur Verfügung stellen müssen.
Im Oktober 1742 - gleich nach der Eroberung und Einäscherung der Stadt Cham durch die Panduren des Barons von der Trenck - wurden auch an den Markt Kötzting Kontributionsforderungen gestellt, die der Magistrat auf seine Bürger verteilte. 24 Gulden, eine stolze Summe musste die Witwe Kalb in der ersten Tranche bezahlen, der noch viele, viele weitere folgen sollten.
Gerade mal 9 Monate nach ihrem Mann, am 18.3.1743, verstarb auch seine Witwe und die "Kalbschen Erben" mussten reagieren.
Rabl Jakob und Josef als Pächter
Am 5.4.1748, lange Jahre nach dem Tode der Witwe verpachteten die "Kalbschen Erben" das Marktlehen zusammen mit dem Feld beim Friedhof an die beiden Brüder Jakob und Josef Rabl auf drei Jahre zu einem Pachtpreis von 40 Gulden pro Jahr.
Als das Ende der Pachtzeit näher gekommen war, waren die Kalb´schen Kinder aber immer noch zu jung, als dass sie das Anwesen hätten betreiben können, und so verlängerte der Beistand der Kinder, das Ratsmitglied Christoph Kollmaier, zusammen mit dem Vormund, dem Kötztinger Gastgeber Johann Scholl, den Stiftkontrakt im Jahre 1750 erneut um 3 Jahre.
Als das Ende der Pachtzeit näher gekommen war, waren die Kalb´schen Kinder aber immer noch zu jung, als dass sie das Anwesen hätten betreiben können, und so verlängerte der Beistand der Kinder, das Ratsmitglied Christoph Kollmaier, zusammen mit dem Vormund, dem Kötztinger Gastgeber Johann Scholl, den Stiftkontrakt im Jahre 1750 erneut um 3 Jahre.
Durch den neuen Vertrag erfahren wir auch mehr über die Kinder, denn dort sind aufgeführt:
Magdalena, 13 Jahre
Walburga, 12 Jahre und
Balthasar, 10 Jahre alt
Nunmehr ist es aber nur noch Jakob Rabl, der das Anwesen anpachtete, und dieses Pachtverhältnis dann noch einmal im Jahre 1754 ein weiteres Mal verlängerte.
Zagmann Wolfgang und Magdalena Kalb
Obwohl Zagmann Wolfgang aus Furth eine der beiden Mädchen, Maria Magdalena Kalb, heiratete, wollte - oder konnte - er offensichtlich das finanzielle Risiko eines Kaufes des Anwesens nicht eingehen, und behalf sich weiterhin mit einem Pachtvertrag, was allerdings bedeutete, dass er kein Kötztinger Bürger werden, sondern nur den sogenannten Beisitz erwerben konnte.
Am 1.3.1756 jedenfalls heiratete der Furth Metzgerssohn die nun 19 jährige Magdalena Kalb.
Der neue Stiftkontrakt vom August 1756 beinhaltete die selben Bedingungen wie bei den Rabl-Brüdern.
Walburga Kalb, die jüngere Schwester, legte sich mit ihrem Onkel Jakob Räbel an, dem Ehemann der Franziska Dürr. Sie nannte ihren Onkel einen "einen Calfactor und Spitzbuben" und durfte dafür 21 Kreuzer in die Marktkasse abliefern.
Magdalena Kalb, zum Jahresanfang noch als ledig bez, durfte ebenfalls eine Strafe bezahlen, als sie "Mathias Scholls Ehefrau eine Sau intituliert" hatte.
Die anderen Kötztinger Bürger, die für ihr Bürgerrecht viel Geld hatten bezahlen müssen, waren mit der Methode Wolfgang Zagmanns, sich mit einem Beisitz zu begnügen und ansonsten alle Vorteile des Marktes zu genießen, nicht einverstanden und forderten im Jahre 1757 eine Änderung dieser Regelung. Ab nun musste Wolfgang Zagmann, "welcher das Kalbische Häußl stiftweis besitzt ist, für einige Bürger der Ungewissheit seiner Häuslniederlassung willen nit ausgenommen, sondern mit ihme lautt Rhattsprotokoll de anno 1755 die Sach dahin abgemacht worden, dass solang Zachmann qua Stiffter uf dem Kalbschen Haus sich befündten, er jährlich 1/8/4 Beysitz oder respective Schuzgeld erlegen solle."
1758 zahlte er noch sein "Schutzgeld" in der geforderten Höhe, um sich im Jahr drauf nach bereits einem Vierteljahr nach Neukirchen abzusetzen, weshalb 1759 auch nur 17 Kreuzer 1 Heller in den Rechnungsbüchern auftauchen.
Kalb Balthasar
Nun also der nächste Kalb-Abkömmling. Balthasar Kalb, gerade mal 20 Jahre alt, erwarb am 27.3.1760 um 1304 Gulden das Marktlehen "am Kürchweg negst am Schuelhaus entlegen". Zeitgleich muss der junge Mann 300 Gulden - bei der Pfarrkirche Kötzting - aufnehmen, um seine Schwester auszuzahlen.
Alt genug um solch ein Anwesen kaufen zu dürfen aber noch zu jung zum Heiraten, treibt sich Balthasar Kalb mit anderen Burschen im Markt herum, und muss sich belehren lassen.
Alt genug um solch ein Anwesen kaufen zu dürfen aber noch zu jung zum Heiraten, treibt sich Balthasar Kalb mit anderen Burschen im Markt herum, und muss sich belehren lassen.
![]() |
StA Kötzting MR von 1762 |
Nechst disen seint Balthasar Kalb, leediger Bürger, dann Michl Rabenbauerm und martin Hofmann gleichmässige leedige Bürgers Söhn, sammentlich alhir, über 12 Uhr nachts uf der Gassen herumb schwarmend angetroffen...
.... welches Ihnen dann geschärfftens interdiciret, und dabey aufgetragen worden, daß sye hinfüro bessere Aufführung pflegen, und sich so spatt auf der Gassen nit mehr betretten lassen sollen, ausser dessen gegen ihnen ain anderes Empfindliches Eisechen vorgekehret werden wurde, pro nunc aber miesse ain ieder 1. alle 3. aber 3 Pfund Pfennige pro pona erlegt. Bringen in Münz: 3 fl 25 xr 5 H:"
Dieser Vorgang und die Strafe müssen noch knapp vor seinem 21. Geburtstag stattgefunden haben, denn mit seiner Volljährigkeit heiratet er am 30.9.1762 Rosina Moreth aus Neukirchen.
Im Jahr drauf schließt er am 27.7.1763 schließt er mit ihr einen Heiratsvertrag, in dem sie ihm 800 Gulden an Mitgift zusagt. Im Heiratsvertrag wird sie als Tochter des Bürgermeisters Adam Moreth bezeichnet,
Der junge Mann lieferte sich einen Schlagabtausch mit dem - eigentlich mächtigen - Kammerer Wolfgang Samuel Luckner; ein Fall, der am Ende sogar vor dem Rentmeister landete.
Die Vorgeschichte:
Johann Georg Hasel, ein lediger Inwohnersohn wurde vom Magistrat im Jahre 1762 4 Stunden öffentlich in den Stock gespannt - 2 Stunden vor- und 2 Stunden nachmittags, man wollte es wohl erträglich machen - , weil er "nachtszeit umb .9. Uhr die Barbara Leebin, ledigen Stands alda, welche bey Johannes Dirnberger bürgerl: Kueffner derorthen sich befinden, vorgepasst, sye nit allein beym Haaren genommen, sondern auch der gestalten geschlagen, daß sye ain großes Geschray ausgeyebet, wordurch alle Leuth aus denen Hausern geloffen und vermaint, es seye feuer auskommen."
Als im Jahr drauf der Straubinger Rentmeister wieder auf seinem Umritt in Kötzting alle Rechnungsbücher kontrollierte und einlaufende Beschwerden prüfte, war die Fall Hasel/Leeb nun aber in Verbindung mit unserem Balthasar Kalb Teil eines größeren Eintrags.
Offensichtlich hatten sich die beiden obigen Streithähne wieder gütlich vereint und die junge Braumeisterstochter logierte nun im Haus des Balthasar Kalb.
Wie in einem Umrittsprotokoll üblich, ist dieses in zwei Spalten geschrieben, wovon die rechte Spalte - zeitlich vorgelagert - den Fall aufgreift, wie er vom Magistrat behandelt - bzw. in diesem Fall vom Kammerer Luckner als Problemfall geschildert - wurde und die linke Seite dann die Vorgaben des Rentmeisters enthält.
![]() |
StA Kötzting Umrittsprotokoll 1763 |
Zuerst also die "Beschwerde" des Kammerer Luckners, wobei es schon beachtenswert ist, dass er diesen "Fall" nicht hatte selbstständig lösen können bzw. auch nicht hatte lösen dürfen, wobei er sich im Normalfall an solche juristische "Kleinigkeiten" nicht zu halten pflegte.
"...Und zumallen Barbara Lebin chfrstl. Weisse Preumaisters Tochter und Georgen Hasel burgerlicher Insassen und Fluderknechtssohn alhier in allgemain offentlich Rueff, dass lesterer ihr Anhang seye hat man Magistrats seits nit ermanglet hierauf mitl und Weeg in dilgung des Missbrauch, id est als der ersten Oböligenheit ieder obrigkeit zu gedenckhen, dahero weillen die Lebische Tochter unter gerichtischer Iurisdiktion steht, so haben wir den Hauswürth Balthasar Kalb protokolliter bey Rhat
Auftrag getan, das er solche von Zeit 14 Tägen nit mehr in dessen Behausung gedulten solle, der aber Kalb sich nit gefuegen sondern dem Teermin zu zweymahl fruchtloss verstraichen lassen. Worauf der amtierende Cammerer Luckhner zu volge des Magistratischen Auftrags selber die andictierte 5 Pfund Straff zu bezallen angehalten, wessen Kalb sich nit allain gewaigert, sondern auch anzu die Sach soweith kommen lassen. das zu erhollung diser Straff die Viertlmaister Jacob Amberger und Michael Paur abgeschickht werden müessen, welch dise nebst dem markhtdiener er weder in Arrest gangen, weniger die Straff der 5 Pfund erlegt hat.
Aus welchen als einem noch ganz jungen Burger ein sonderbahr ungehobeltes Holz zu lezt erwachsen möge. Bitten also ganz gehorsamblich selben vorzuruefen.
Hier das Protokoll des Rentmeisters aufgrund dieses Auftrags:
Aus welchen als einem noch ganz jungen Burger ein sonderbahr ungehobeltes Holz zu lezt erwachsen möge. Bitten also ganz gehorsamblich selben vorzuruefen.
![]() |
StA Kötzting Umrittsprotokoll 1763 |
Hier das Protokoll des Rentmeisters aufgrund dieses Auftrags:
"Die Lebische Tochter hat sich selbsten bey der Commission vorgestellt und vorgebracht, wie das man selbe und Ihre alt erlebte Muetter von Magistrats wegen sehr betruckhte, und an solchen meiste die gegen Ihr habente Passion dess Cammerer Luckhner vortringe,
Sye
Sye
hat aber woll sorgfältig von ihrer yblen Auffiehrung zu Proscindiren gewußt, nun seye die Sach wie ihme wolle, so ist ohne ander Beschwerdte, die alte Muetter nit woll mehr von dem marckht zu stossen, massen Sye schon yber die 30 Jahr hir ansessig: und ohne Bechwerde der burgerschaft sich vortbringt....
.....ein anderes ist es aber mit ihrer Tochter, die dem Vorschreiben nach sich ybel: und verdächtig aufführet, mann würdt also dem churfürstlichen pfleggericht auftragen der alten Lebin zu bedeutten, dise ihre Tochter bis hin heyl: Jacobi anderstwo in Dienst zu verschickhen, wo ihr frey stehet, eine andere von ihren Töchtern, so sich besser aufführet, zu ihrer Auswartt alhero zu berueffen.
Was aber den Baltasarn Kalb anbetrifft, da hat mann selben vor Coommission citirt, deme seine gerobe Auffiehrung gegen dem Magistrat alles Ernst verwießen, die Bezahlung der fünff Pfund Pfennig Straff aufgetragen, und dem in facie commissioni angehalten, seinen ausgeiebten Exces, und Grobheit gegen die zway anwesente Cammerer, und Markhtschreiber zu deprecieren, hinach aber solle ihme der ambtierende Cammerer Luckner auf einen halben Tag in den burgerlichen Arrest abbiessen."
Was aber den Baltasarn Kalb anbetrifft, da hat mann selben vor Coommission citirt, deme seine gerobe Auffiehrung gegen dem Magistrat alles Ernst verwießen, die Bezahlung der fünff Pfund Pfennig Straff aufgetragen, und dem in facie commissioni angehalten, seinen ausgeiebten Exces, und Grobheit gegen die zway anwesente Cammerer, und Markhtschreiber zu deprecieren, hinach aber solle ihme der ambtierende Cammerer Luckner auf einen halben Tag in den burgerlichen Arrest abbiessen."
In den Folgejahren wird Balthasar Kalb - solange er auf diesem Anwesen lebte und arbeitete, immer auch als Gastwirt bezeichnet und seine Ehefrau Rosina, als diese wegen eines Streits mit Katharina Bauer im Jahre 1766 bestraft wurde, steht als Wirtin in den Marktrechnungen.
Schon im Jahre 1768 aber, kommt es zu einem Verkauf und der Käufer ist der Kötztinger Neubürger Hans Loheberger aus Ottenzell, der 20 Gulden für das Kötztinger Bürgerrecht bezahlte.
JB Kalb nun kauft das Marktlehen des Schwarzfärbers Christian Mack vor dem oberen Tot und bleibt somit weiterhin ein Kötztinger Marktlehner.
JB Kalb nun kauft das Marktlehen des Schwarzfärbers Christian Mack vor dem oberen Tot und bleibt somit weiterhin ein Kötztinger Marktlehner.
Hans Loheberger und Anna Maria Aschenbrenner
Bei einem Kaufpreis von 2370 Gulden fiel diese Gebühr für das Bürgerrecht natürlich nicht mehr ins Gewicht. Das Marktlehen wird beschrieben mit "am 27.3.1760 übernommen am Kirchweg negst dem Schuelhaus, sambt dem Kalbenstadel und Keller am Pfeffergraben neben dem Schlosser".
Dieser Kalbenstadel sollte später noch eine große Rolle spielen.
Weiters wurden noch mitverkauft: "item den Dürn- und Langgarten, alle 2 bei Wising entlegen,
die Altwiesen in der Laimbgassen ind den den freieigenthümlichen WaldHerrnäggerl hinter dem obern Freydhof."
Auch Hans Loheberger muss weiterhin die Grundgilt an die Pfarrkirche Kötzting bezahlen.
Hans Loheberger trennt sich von einem kleinen Gartengrundstück. Den "zwischen dem Pflegsstadel und Schulmeistersgärtl liegenden oeden Wurzgarttl welches ganz übersinnig und nicht zu nuzen" sei verkauft er um 20 Gulden an die Kirche Kötzting, für deren "Erpauung, respective Transferierung der im Freidhof gestandtenen anvvor aber wechgekommenen Gotteshausschupfen oder Langhaus."
Hans Loheberger trennt sich von einem kleinen Gartengrundstück. Den "zwischen dem Pflegsstadel und Schulmeistersgärtl liegenden oeden Wurzgarttl welches ganz übersinnig und nicht zu nuzen" sei verkauft er um 20 Gulden an die Kirche Kötzting, für deren "Erpauung, respective Transferierung der im Freidhof gestandtenen anvvor aber wechgekommenen Gotteshausschupfen oder Langhaus."
Im Jahre 1771verkauft er den "Kalbenstall" einem Feldstadel, errichtet über einem Kellergewölbe.
78 Gulden erhält er von Michael Liebl für den "sogenannten Kalben Stadel nebst dem Schlosserhaus , und den dabei liegende Keller, der durch Wassereinbruch unbrauchbar ist."
Am 18.1.1772 verstirbt der Wirt Johann Lohberger und seine Witwe muss nun schauen, wie sie alleine weiterkommt, vor allem, da der direkte Nachbar Wolfgang Samuel Luckner möglicherweise versucht ist, seine Besitzungen Gschwandhof(=TCM-Klinik) und das heutige Hotel zur Post zu einem Komplex zusammenzuziehen. WS Luckner leiht der Witwe Loheberger/Lohberger insgesamt 350 Gulden zu einem damals günstigen Zinssatz von 4 Prozent, verlangt aber, dass die Witwe Lohberger sich mit ihrem gesamten Vermögen - einschließlich ihres Heiratsgutes für diese Summe haftet.
Um 2370 Gulden erworben, geht das um einige Grundstücke verminderte Anwesen nun im Jahre 1779 um 1500 Gulden an den Schwiegersohn weiter. Georg Adam Heinz, Klosterwirtsssohn aus Reichenbach wird der Ehemann der Franziska Lohberger.
Heinz Georg Adam und Franziska Lohberger
400 Gulden verspricht der neue Mann im Hause mit in die Ehe einzubringen, der nun auch Kötztinger Bürger wird.
Bereits im Jahre 1780 strebt er einen Prozess an, um den Verkauf des Kalbenstadel wieder rückgängig machen zu können. Das Grundstück, auf welchem dieser Stadel mit Keller errichtet war, galt als eine sogenannte Pertinenz des Marktlehens. Man unterschied deutlich zwischen freiverkäuflichen Grundstücken und solchen "Pertinenzien", Grundstücken also, die fest mit dem Anwesen verbunden waren und eben nicht abgetrennt werden durften.
Der Streit um diese - am Ende vergebliche - Rückübertragung ging über viele Jahre und war einer der Belege, wie es Luckner immer wieder gelang, Gerichtsprozesse zu seinen Gunsten zu wenden.
Der Besitz dieses Marktlehens bleibt ein Schleudersitz; 1779 erworben verkauften die jungen Hausbesitzer das Marktlehen "am Kuerchweg negst dem Schuelhaus entlegen und am 26.11.1779 gekauft" um 2300 Gulden an den Viechtacher Bürgerssohn und Bräuknecht Josef Schreiner, der Anna Maria König, eine Kötztinger Metzgerstochter, geheiratet hatte.
Schreiner Josef und Anna Maria König
Am 25.4.1782 wurde der Verkauf protokolliert und am 29.4.1782 fand die Hochzeit statt. Eine stattliche Anzahl an Schuldverschreibungen musste das neue Paar unterschreiben und auch deren freiverkäufliche Grundstücke sind im Protokoll aufgeführt.
Verkauft wird das Marktlehen "samt dem Thänn oder langen Garten, alle zwey negst Wißing gelegen, der Raidenstaineracker, die Altwies in der Laimgassen, und das WaldHerrenäggerl hinter dem obern Friedhof.“
Schuldverschreibungen gibt es genügend:
400 fl bei der Kirche Kötzting, 200 fl von Weißenregen, 100 fl bekommt die Kirche Steinbühl und 300 Gulden noch der Kammerer Luckner, der zu dem Zeitpunkt wohl auf dem Höhepunkt seiner macht in Kötzting war.
Dieselben Grundstücke und dieselbe Liste an Schulden.....bereits zwei Jahre später verzichtete auch dieser Besitzer auf das Anwesen und mit dem nächsten Käufer tritt dann endlich einmal Ruhe ein für mehr als 100 Jahre an diesem markanten Straßeneck in Kötzting.
Der neue Käufer ist ein Schneidermeistersohn aus Prackenbach: Josef Decker.
Der neue Käufer ist ein Schneidermeistersohn aus Prackenbach: Josef Decker.
Josef Decker und Anna Maria Breiter
In Kötzting existiert kein Heiratseintrag der beiden; durch einen Eintrag in den Geburtsmatrikeln kennen wir jedoch den Namen und die Herkunft der Frau Decker, es ist Anna Maria Breiter aus Wettzell.
![]() |
StA Landshut Markt Kötzting Briefprotokoll von 1784 |
Einschub
Hier im Verkaufsbrief wird deutlich zwischen den Pertinenzien, die gar nicht extra aufgeführt zu werden brauchten, weil eh unverkäuflich - und den frei verfügbaren Grundstücken unterschieden.
Einschub Ende
2450 Gulden kostet das Marktlehen nun und sogar in der Kirchentrachtliste des Klosters Rott von 1777-1800 kann man diese mehrfachen Besitzerwechsel erkennen.
Josef Deker"
Im Verkaufsbrief ist auch eine genaue Regelung getroffen, wie mit der Ernte der bereits vom Vorbesitzer angebauten Felder zu verfahren sei.
Die Hälfte des Kornertrags und alles Stroh gehöre dem Verkäufer wobei sie die beiden Parteien die Unkosten zu gleichmäßig zu teilen hatten. Die Leinsaat und Ernte wurde geregelt und wurde ein "gelaitterter Wagen, wie solcher zerlegter verhandten, ain zugerichter Pflueg, ain Äden mit eisernen Zennen, ain Schmidstuhl, mit aller Zugehör, 20 Schenk und 7 Sommerbiervässer,
Die Hälfte des Kornertrags und alles Stroh gehöre dem Verkäufer wobei sie die beiden Parteien die Unkosten zu gleichmäßig zu teilen hatten. Die Leinsaat und Ernte wurde geregelt und wurde ein "gelaitterter Wagen, wie solcher zerlegter verhandten, ain zugerichter Pflueg, ain Äden mit eisernen Zennen, ain Schmidstuhl, mit aller Zugehör, 20 Schenk und 7 Sommerbiervässer,
![]() |
StA Landshut Markt Kötzting Briefprotokoll Band 1784 |
5 Tisch, 2 doppelte Lain Schrägen, 5 derlei Ainfache, 8 steinerne beschlagne Maß-Kriegl, 2 ganze und 2 halbe Maß Gläßer eben mit zün beschlagen .4. Brandwein gläßl.
Ain großes Crucifix 2 auf glaß gemahlne Bilder. Ain Fleischhackstock, ain Fleisch bäll, 1 Tröber Boding, 1 eisernes Kästl, ain Eisernen Höllhafen, 1 eiserne Röhrn, 1 Bierbippen, 6 große erdne Schisln, 2 KörzenLiechter, samt der Buzschaer 1 Eisernen Wag Balcken samt hölzernen Teller und steinerne gewichten. 4 Salz Bixl, 1 Zechtafel und ain Fleischlamb."
Wenige Seiten nach dem Verkaufsbrief wird in den Kötztinger Briefprotokollen ein "Revers" protokolliert, der im Prinzip einem Knebelvertrag entspricht.
Vermutlich haben die Kötztinger Schneider beim Magistrat einen kleinen Aufstand veranstaltet, als sie hörten, dass der neue Marktlehner von Beruf ein Schneider gewesen war und so musste Josef Decker ein "Stillhalteabkommen" unterschreiben.
Er musste bestätigen, dass ihm die hiesige "Marktlehensgerechtigkeitsbehausung" nur unter dieser Bedingung hatte verkauft werden dürfen, wenn er sich verpflichtete, "sich der kundigen Schneider Profession weder in der Schneider: noch in der Säcklerarbeit ..... sowohl heimblich als offentlich bey Straf zu enthalten".
Nun blieben Josef Decker also ausschließlich der Betrieb einer kleinen Gastwirtschaft, gelegen direkt neben dem übermächtigen privaten Brauhaus des WS Luckner - und der kleinen Landwirtschaft, die aber durch den Verkauf des Stadels mit dem Keller sehr eingeschränkt, ja fast unmöglich gemacht war.
Was GA Heinz in Ansätzen bereits versucht hatte, wollte nun Josef Decker unter allen Umständen erreichen. Nachdem die Rückabwicklung des Stadelverkaufs sehr schnell als nicht durchführbar erkannt wurde, trat Josef Decker an den Magistrat heran - sprich WS Luckner - und bat um ein Grundstück beim Friedhof, um sich einen neuen Stadel errichten zu dürfen.
Einschub
Was wurde aus Georg Adam Heinz und seiner Frau?
Im Jahre 1787 stellte der Reichenbacher Tavernwirt einen Antrag auf die Errichtung einer "Metzgerfreibank" und diese wurde ihm " auf dies vitae", also auf seine Lebenszeit genehmigt.
Im Jahre 1787 stellte der Reichenbacher Tavernwirt einen Antrag auf die Errichtung einer "Metzgerfreibank" und diese wurde ihm " auf dies vitae", also auf seine Lebenszeit genehmigt.
In der Nähe der Kötztinger Wuhn wurde ihm diese Freibank sogar auf Kosten der Marktkasse errichtet.
In den Marktrechnungen von 1787 heißt es darüber: "da der Adam Heinz, anfänglich gewester Marktlehner und nachhiniger Stiftwürth zu Reichenbach, in heurigen Jahr wieder hierher
zurückkam und von einer churfrtl. hochlobl. Oberen Landesregierung in München eine Freybanks Metzgersgerechtigkeit auf seine lebenstag erwürkte, hat man das ganze Verhältnis mit Umständen einer Chr. wohllobl. Cameral Rentdeputation Straubing einberichtet und gehorsam gebetten, das aus den angeführten Beweggründen hochgnädig verwilliget werden möchte, das die befragte Freybank bey der Wuhnbehausung aus Kosten der Marktskammer erbauet werden darf. "
Einschub Ende
Der Zehentstadel der Pfarrei und des Joseph Decker
Im August 1789 formulierte in einem längeren Gutachten der neue Kötztinger Landrichter Freiherr von Armansperg, der auch die Oberaufsicht über die Kötztinger Kirchenadministration hatte, seine schon von anderen Stellen bekannte Beurteilung des Kammerers Luckner und hielt dabei auch nicht mit seiner Meinung über dessen Methoden und Gebahren zurück. Hintergrund war ein zu diesem Zeitpunkt bereits lange zurückliegender Grundstücksverkauf bzw. eine Gutszertrümmerung.
(StA Landshut Rentkastenamt Straubing Gericht Kötzting A 89)
Der Hintergrund dieses Gerichtsaktes war die oben bereits angesprochene berufliche Einengung des Josef Decker und seine Versuche sich daraus zu befreien. Josef Decker, eigentlich ein Schneider, der sich durch seine Verzichtserklärung jedoch auf die Ausübung seines Berufes verzichtet hatte, musste, nun auf die Landwirtschaft als Lebensunterhalt ausweichen und 1789 den Antrag auf Rückübereignung des Grundes am Pfeffergraben zunächst des Schlossers, den sein Grundvorfahren Hans Lohberger unrechtmäßig verkauft hatte. Unrechtmäßig deswegen, weil das Grundstück als „Pertinenz“ zum Haus galt; es hätte also nach den damaligen Gesetzen nie vom Gesamtbesitz abgetrennt werden dürfen und daher müsste es auch wieder zurückgenommen werden können.
Mittlerweile hatte die Kirche Kötzting, als Käufer dieses Grundstücks, vertreten durch den Kirchenpropst Michael Liebl, jedoch dort aber bereits einen eigenen Zehentstadel errichtet.
Decker bot nun nicht nur an, den Kaufpreis zurückzuerstatten, sondern sogar an einem anderen Platz, den der Markt zur Verfügung stellen sollte, am besten am Hütanger, einen neuen Zehentstadel auf eigenen Kosten zu erstellen. Der Magistrat unter Luckners Führung lehnte ab. Auch auf einem Ausweichplatz beim oberen Friedhof wollte sich der Magistrat nicht einlassen.
In einem Schreiben an die churfürstliche Rentdeputation in Straubing stellten der Landrichter Freiherr von Armansperg und Pater Coelestin Steiner fest, beide als gemeinsam Verantwortliche für die Kirchenadministration des Marktes und des Pfarrgotteshauses in Kötzting, dass die Offerte des Decker sehr wohl annehmbar und angemessen wäre.
Der ursprüngliche Verkauf sei mit Wissen Luckners geschehen, der diesem unrechtmäßigen Verkauf deswegen gerne zugestimmt hatte, weil damit sein Nachbar, der genau zwischen seinen Hauptanwesen dem Brauhaus und dem Gschwandhof gelegen war, ein für allemal geschwächt worden wäre. Wenn Luckner beide Anwesen zu einer Einheit hätte zusammenziehen wollen, und das unterstellten ihm die Unterzeichner, dann musste er eben alles tun, um seinen Nachbarn nachhaltig klein zu halten.
Decker, der unter gar keinen Umständen seinen erlernten Beruf als Schneider ausüben durfte, war nun als Marktlehner mit Brau- und Schankrecht, obwohl hervorragend am Ortseingang und beim Schloss gelegen, räumlich äußerst eingeschränkt und brauchte dringend Platz für sein Getreide, sein Vieh, sein Bräugeschirr und Unterstellmöglichkeiten für seine Gäste. Mit dem von Luckner damals - das Gutachten sagt: aus eigennützigsten Absichten - geduldeten Verkäufen und der anschließenden sofortigen Bebauung der Grundstücke war Decker im Moment dauerhaft blockiert, da der von Luckner dominierte Magistrat alle angesprochenen Ausweichplätze schlichtweg ablehnte.
Der Landrichter von Armansperg und der Pfarrvikar Steiner baten die beiden Kammerer Kollmeier und Luckner zusammen mit dem Marktschreiber zu sich, besprachen den Antrag Deckers, den beide Kammerer solange guthießen, bis die Rede auf ein Ausweichgrundstück kam. Ab diesem Punkt stellten sich die beiden stur und wollten kein Stück Boden des Marktes freigeben. Decker solle sich ein Grundstück kaufen wenn er eines bräuchte, der Markt benötige jeden Quadratmeter seiner eh zu geringen Weide für seine Bürger. Als Ausweg schlugen von Armansperg und der Pfarrer vor, sich den Platz anzusehen, aber empört musste der Pfarrvikar feststellen, „dass beede Kammerer unartig genug waren, mich Landrichter und mich Pfarrvikar, allein dahin gehen zu lassen, wo sie dagegen links und rechts abwichen und zu Hause gingen, ohne auf ein Zurufen zu antworten oder die Ursache anzuzeigen“.
Der Marktschreiber jedoch begleitete die beiden Herren beim Ortstermin, beorderte noch zwei Ratsmitglieder und 4 Gemeinderedner zur Stelle und, nach der Ablehnung des Hütangerplatzes, suchte und fand die Kommission vor dem oberen Tor, hart neben dem Gottesacker einen Platz, den alle Anwesenden auch für geeignet erachteten und gemeinsam wurde ein Bericht unter der Mitfertigung der Ratsverwandten erstatten, um größere Sicherheit zu haben, da man sich von dem Kammerer Luckner soviel versprechen konnte, dass er "zur Auflebung eines Bürgers nie eine Hand bieten werde, der Kammerer Kollmayr aber nie anderst als nach den Lucknerschen Orakel Sprüchen handelte."
Allein, sie sahen sich auch hier getäuscht, der Magistrat hielt auf Veranlassung des Kammerer Luckners einen "Ratstag, mit Zuziehung des Bürgerausschusses", ab und wies den Bauplatz wegen zu vieler Nachteile ab.
- den Nachbarn würde das Licht verbaut
- in der Seelenkapelle könnte zur Dreschzeit keine Messe gehalten werden.
- mit einem langen Baumstamm könne man nicht mehr vorbeifahren
- es würde damit beim Gottesacker eine wilde Toilette entstehen
All diese Punkte wurden dem Landrichter nur auf Umwegen mitgeteilt, da der Marktschreiber sich weigerte das entsprechende Berichtsschreiben zu unterzeichnen, da er ja am Lokaltermin teilgenommen hatte und Urheber des ersten, zustimmenden, Protokolls war. Da die Ablehnungspunkte dem Landrichter und Pfarrer trotzdem bekannt wurden, gingen beide auf alle „Ausreden“ einzeln ein.
- Die Häuser sind an vielen Stellen im Markt noch viel enger gebaut, und die Leute sähen sich doch genug.
- Der Dregerstall läge jetzt auch nur 12 Schritt von der Kapelle entfernt und hatte noch nie gestört, also was sollte da das Dreschen in einem neuen zusätzlichen Zehentstadel stören
- Bereits der Augenschein zeigte, dass man mit jedem langen Baumstamm vorbeifahren könne.
- Beim vierten Punkt allerdings brachte der Pfarrer nicht nur überhaupt kein Verständnis auf, sondern und merkte an, - und dies wirft einen interessanten Blick auf die Sauberkeit der Kötztinger Straßen – „es soll die Marktsobrigkeit durch ihre untergebenen Diener nur auf mehrer Reinlichkeit bedacht nehmen lassen, so bleibt auch dies vermieden; jetzt ists freylich ein purer Schweinsstahl und es ist ohne Ärgernis nicht zu sagen, dass selbst bey oeffentlichen Processionen das Allerheiligste auf offenen Platz bay Unreinlichkeiten erster Größe vorbey getragen werden muss“.
Die beiden Gutachter kamen zum Entschluss, um einen Prozess Decker gegen die Kirche zu vermeiden, sollte man dem Wunsche Deckers nachkommen und den Markt veranlassen, das Grundstück zur Verfügung zu stellen, allein, „wenn sich ein Bürger ehrlich zu nähren versucht, wird er statt unterstützt, unterdrückt, so lässt man ohne an Rettung zu denken vom Regenfluss ganze Flecke gemeines Weid weck fressen, wenn aber von der Hilfe des Bürgers, von der Gefälligkeit gegen die Mutterkirche die Rede ist, da findet man nicht geringsten Blatz“.
Es half aber nichts, der Magistrat gab nicht nach, und auch nach dem Amtsverzicht Luckners, - er zog aber immer noch die Fäden im Hintergrund – kam Decker in seiner Angelegenheit nicht weiter. Er schrieb, der Amtskammerer Straubinger wolle ihm in dieser Sache "einen Prozess an den Hals hängen, weswegen er gar nicht lüstern sei, den Ort durch einen langwierig und kostbaren Streit zuerkämpfen.
Er zog daher seine Anträge zurück und bat darum den auf seinem früheren Grund errichteten Zehentstadel der Kirche anpachten und benutzen zu dürfen.
Er zog daher seine Anträge zurück und bat darum den auf seinem früheren Grund errichteten Zehentstadel der Kirche anpachten und benutzen zu dürfen.
Die Zehentverstiftung in Kötzting
Einige Dörfer rund herum um Kötzting hatten Abgaben von ihren Ernteerträgen an die Pfarrkirche Kötzting zu entrichten. Manche dieser Zehenten, also eigentlich eine Ablieferung eines Zehntels des Ertrages, war an unterschiedliche Kirchen gewidmet und selbst dies änderte sich in einem gewissen Jahresrhythmus.
Um nun nicht selber mit eigenem Personal, Aufwand und späteren Lagerkapazitäten die ihnen zustehenden Getreidemengen vor Ort einzusammeln zu müssen, wurde das Mittel der Zehentverstiftung eingeführt, einer frühen Art eines Warenterminkontraktes. Dies hatte für die Kirche die Vorteile einer im Vorhinein feststehenden und sicheren Geldeinnahme und darüber hinaus keinerlei weiteren Aufwendungen beim Eintreiben der Korngarben.
Um nun nicht selber mit eigenem Personal, Aufwand und späteren Lagerkapazitäten die ihnen zustehenden Getreidemengen vor Ort einzusammeln zu müssen, wurde das Mittel der Zehentverstiftung eingeführt, einer frühen Art eines Warenterminkontraktes. Dies hatte für die Kirche die Vorteile einer im Vorhinein feststehenden und sicheren Geldeinnahme und darüber hinaus keinerlei weiteren Aufwendungen beim Eintreiben der Korngarben.
Der Zehent eines ganzen Dorfes wurde so in einer eigenen Versteigerung an den meistbietenden vergeben, dem aber nach dem "Fexen" des Zehent die Möglichkeit verblieb, aus den Erntemengen, je nach Marktlage, mehr zu erzielen, als er vorher geboten hatte.
Das Risiko einer Missernte wurde durch die dadurch zumeist explosionsartig nach oben schnellenden Getreidepreise zumeist mehr als ausgeglichen.
Das Risiko einer Missernte wurde durch die dadurch zumeist explosionsartig nach oben schnellenden Getreidepreise zumeist mehr als ausgeglichen.
Hier solch ein Zehentversteigerungsprotokoll aus dem Jahre 1793:
![]() |
(StA Landshut Rentkastenamt Straubing Gericht Kötzting A 89) |
Zehent-Verstifftungs Protokoll
Welches gehalten worden ist, als man dien Zehenden des Würdtigen Unser Lieben Frauen Marckts= und Pfarr Gotteshaus Kötzting plus licitandi auf heuriges Jahr verstiftet hat, am 15. Juli 1793
Namen der zehentbaren ortschaften und der Stifter:
Unterthenigste Vorerinnerung
Der Vortheill, welcher sich schon in den Jahren 1791 er 1792 durch die Dorfschaften weis zehent Verstifftung bewiesen hat, gab die veranlassung, das man auch heuer mit der Zehent Verstifftung auf gleiche Art zuwercke ging.
Heur fällt der kammerische Jahrtag auf die filial Steinbühl, und folgbar hat auch das hiesige Pfarrgottshaus heur blos den kleinen Zehentgenuss, weill gegen fertten die Dorfschaften Riedl, Punried, Traidersdorf und Wurz hinweeg und dagegen einzig Gutendorf herbey gekommen ist.
Wie oben erwähnt wechselte der Zehentgenuss in einem zumeist dreijährigen Rhythmus, weshalb die oben aufgeführten Dörfer ihren Zehent in diesem 1793ten Jahr an die Kirche Steinbühl zu entrichten hatten. Hier nur das "Versteigerungsprotokoll" für den Markt Kötzting.
NB Die bemerckte für das Gotteshaus unzehentbare Gründe sind heur größtentheils mit Wintergetreyd bepauet, woher sich die diesjährige Stiftsminderung hernimmt.
Erstes Stifftangebot:
Josef Decker Marktlehner 81 Gulden
Xaveri Auzinger 84
obiger Decker 85
Josef Lippert bürgerlicher Wagner 86
Der Auzinger 87
Josef Dröger Marcktlehner 90
Veith Haslsteiner Marchtlehner
zum letzenmahl 91"
Und nun noch ein Beispiel eines Dorfes, hier Zeltendorf:
Zeltendorf
Ein ganzer .5. halbe Hoef, und 3 Sölden, also 9 Städl 1/3 Zehent"
Der Zehent wurde in diesem Falle offensichtlich nicht oder zumindest nicht nur auf dem Felde direkt erhoben, sondern auch oder auch ausschließlich nach der Ernte in den Städeln abgeholt.
"Paul Groß bürgerter Kramhändler 35 Gulden
Josef Lippert Wagner 37
"Paul Groß bürgerter Kramhändler 35 Gulden
Josef Lippert Wagner 37
Ander Wensauer Bauer zu Roeckendorf 40
Groß 41
Wensauer 44
Gros 46
Lippert 48
Wensauer 50
der Lippert zum letzten Mahl 51
Paul Groß, der Kramhändler, betrieb seinen Laden damals als Stifter im Rathaus und wurde der Schwiegervater des Josef Decker jun.
Paul Groß, der Kramhändler, betrieb seinen Laden damals als Stifter im Rathaus und wurde der Schwiegervater des Josef Decker jun.
Am Ende dieses Protokolls wird dann Josef Decker noch einmal aufgeführt:
Joseph Decker burgerter Marcktlehner gibt für disen pro hoc ao nebst angelobt baulicher Unterhaltung Stiftgeld 5 fl."
Für einen Stift/Mietpreis von jährlich 5 Gulden kam nun Josef Decker doch zu seinem Stadel und konnte so mit der Landwirtschaft sich und seine Familie ernähren und Luckner hatte das Nachsehen.
Trotzdem versuchte Josef Decker sich noch weitere Verdienstmöglichkeiten zu erschließen und erwarb zunächst die Sagmühle von der Familie Robel. Bereits zwei Tage nach der Verbriefung kam der Einspruch eines Bruders der Vorbesitzer, der auf seinem Einstandsrecht bestand und so wurde der Verkauf rückabgewickelt. Außer Spesen nichts gewesen.
Als seine Frau Anna Maria am 18.7.1799 mit gerade mal 39 Jahren gestorben war, findet sich – vor seiner nächsten Verheiratung eine Liste der Kinder, darunter neben 4 Mädchen auch ein Josef, im Jahre 1800 10 Jahre alt.
Für einen Stift/Mietpreis von jährlich 5 Gulden kam nun Josef Decker doch zu seinem Stadel und konnte so mit der Landwirtschaft sich und seine Familie ernähren und Luckner hatte das Nachsehen.
Trotzdem versuchte Josef Decker sich noch weitere Verdienstmöglichkeiten zu erschließen und erwarb zunächst die Sagmühle von der Familie Robel. Bereits zwei Tage nach der Verbriefung kam der Einspruch eines Bruders der Vorbesitzer, der auf seinem Einstandsrecht bestand und so wurde der Verkauf rückabgewickelt. Außer Spesen nichts gewesen.
Als seine Frau Anna Maria am 18.7.1799 mit gerade mal 39 Jahren gestorben war, findet sich – vor seiner nächsten Verheiratung eine Liste der Kinder, darunter neben 4 Mädchen auch ein Josef, im Jahre 1800 10 Jahre alt.
Decker Josef und Vogl Anna
Der Witwer Josef Decker heiratet am 26.10.1800 die Arnbrucker Wirtstochter Anna Vogl.
Bei seiner Wiederverheiratung musste den 5 Kindern erster Ehe deren mütterliches Erbe sichergestellt werden und zu diesem Zwecke ist bei der Beurkundung auch der Bruder der Verstorbenen, der Wettzeller Schullehrer Wolfgang Breitter anwesend. Das Heiratsgut der Verstorbenen in Höhe von 400 Gulden wird den Kindern gutgeschrieben und der Vater versichert diese Summe mit seinem Anwesen.
Beim anschließend protokollierten Heiratsvertrag mit seiner neuen Ehefrau wird ihm diese ebenfalls 400 Gulden - zusammen mit einer Kuh und einer gewöhnlichen Ausstattung - in die Ehe einzubringen versprechen.
Als seine Gegenleistung wird protokolliert, dass der neuen Frau "zur lebenslangen Wohnung das im obern Stockwerk befindliche Seiten Stübel, welches vom hausbesitzer baulich unterhalten werden" müsse, geschrieben wird.
Als seine Gegenleistung wird protokolliert, dass der neuen Frau "zur lebenslangen Wohnung das im obern Stockwerk befindliche Seiten Stübel, welches vom hausbesitzer baulich unterhalten werden" müsse, geschrieben wird.
Weiter wird protokolliert:
"Zur Behölzung kommen ihr jährlich 4 Klafter bürkenes Brennholz wie sie hier gemacht werden an die Wand zu liefern."
Zum Lebensunterhalt mus ihr jährlich in gut kastenmäßigen Getraid veerreicht werden: 2 Münchner Metzen Waitz, 2 Schäfel Korn und 1/2 Schäfl Haaber, ferners hat sie das ganze Jahr dergestalten die Nutzung von einer Kuhe, das selbe täglich eine andere der beym Haus befindlichen Kühe benutzen darf.
So muss ihr auch ab iedem auf dem Haus gebrannt werdenden Sud Bier 15 mas Bier und 15 Maas Covent (=Dünnbier) behändiget werden.
Zum Lebensunterhalt mus ihr jährlich in gut kastenmäßigen Getraid veerreicht werden: 2 Münchner Metzen Waitz, 2 Schäfel Korn und 1/2 Schäfl Haaber, ferners hat sie das ganze Jahr dergestalten die Nutzung von einer Kuhe, das selbe täglich eine andere der beym Haus befindlichen Kühe benutzen darf.
So muss ihr auch ab iedem auf dem Haus gebrannt werdenden Sud Bier 15 mas Bier und 15 Maas Covent (=Dünnbier) behändiget werden.
Ausgebauet 2 Pifang Erdapfel 2 deto Ruben und 2 Schilling Kraut Haupl.
Auch Anna Deckerl, nee Vogl, lebte nicht lange; am 1.3.1805 verstarb sie im Alter von 48 Jahren.
Im Zusammenhang mit den Napoleonischen Kriegen musste Bayern sowohl als Gegner wie auch als Verbündeter Frankreichs Quartierlasten tragen und von Josef Decker gibt es eine langes Beschwerdeschreiben, das uns einen guten Einblick gibt, welche Bedrückungen damals die Bevölkerung auszuhalten hatte.
Die Einquartierungen durch den Krieg Napoleons
![]() |
StA Kötzting AA XVII-18 |
.
"In wie lange Zeit ich endesgefertigter mitburger dennach hier in Stand Quartier verbliebenen Theils Reichs: theils auch Bajrische Infanterie: und Cavalleria Truoppen in meiner Behausung, die Wacht und OrdonanzStuben, bies zu ihren Vollen ABmarsch, höchst beschwerlich und mit ausgestanden übergrossen Ungestime würcklichen gehaltent; das ist iedermans, wie mir selbst auch dieses einem loblichen Magistrat zuruckerinderlich noch bewust, daß mir die zuesicherung geschehen, in jenen Stuben hinreichende Genuegthuung zu verschaffen, was bey der ohnabänderlich: und kriegerischen Lage, sonderheitlich für die Soldaten abgereicht: und als erforderlich, und ohnentpöhrliche Dürfnüsse, zun Höhung aller Schwierigkeiten indessen aus meinem Säkl bestritten und von mir als nicht schuldig abgereicht wird. Welche auslagen würcklichen ex propsiis bestritten, zeig nachstehender Specification: und bitte anbey gehorsam, daß mir in anbetracht, sehr vielles im meinem Hause ruiniert - meine gewörb merklich und empfindlich die ganze Zeit über gespört und in Hausweesen selbst sehr villes verlästiget worden, eine solch groß günstige genugthuung an Geld und Geldswerth wolle verschaffte werden, daß ich als gleichmäßiger mitburger denen minder betrückten mechte gleich gehalten"
"In wie lange Zeit ich endesgefertigter mitburger dennach hier in Stand Quartier verbliebenen Theils Reichs: theils auch Bajrische Infanterie: und Cavalleria Truoppen in meiner Behausung, die Wacht und OrdonanzStuben, bies zu ihren Vollen ABmarsch, höchst beschwerlich und mit ausgestanden übergrossen Ungestime würcklichen gehaltent; das ist iedermans, wie mir selbst auch dieses einem loblichen Magistrat zuruckerinderlich noch bewust, daß mir die zuesicherung geschehen, in jenen Stuben hinreichende Genuegthuung zu verschaffen, was bey der ohnabänderlich: und kriegerischen Lage, sonderheitlich für die Soldaten abgereicht: und als erforderlich, und ohnentpöhrliche Dürfnüsse, zun Höhung aller Schwierigkeiten indessen aus meinem Säkl bestritten und von mir als nicht schuldig abgereicht wird. Welche auslagen würcklichen ex propsiis bestritten, zeig nachstehender Specification: und bitte anbey gehorsam, daß mir in anbetracht, sehr vielles im meinem Hause ruiniert - meine gewörb merklich und empfindlich die ganze Zeit über gespört und in Hausweesen selbst sehr villes verlästiget worden, eine solch groß günstige genugthuung an Geld und Geldswerth wolle verschaffte werden, daß ich als gleichmäßiger mitburger denen minder betrückten mechte gleich gehalten"
"werden und ich nit ganz alleins eine solch übergroße Burd zu mein und der meinigen empfindligisten Schaden zu erdulten haben derfte.
Spezifikation
Für die Fürst Bambergischen Dragoner 11 Pfund Inslet Körtzen abgeben a 26 xr 4 fl 46 xr
für das Morawitzische Fußvolk derley 27 Pfund Kerzen 11fl 42 xr
für die Fuggerisch: Friederich von Pappenheimerische Gavallerie 24 Pfund Kerzen
Zum Leg: oder Schlafstroh von titl Herrn P:Prior für sammentl. obige Soldaten 3 Schöber a 9 fl erkauft und hirfür ausgelegt 27 fl.
Zu Heizung der Wachtstuben Tag und Nacht nur gering 10 Khlaffter Holz theils Buchens und Birkens verbrennt, die Klafter einschüsig des Fuhrlohns nach 3 fl 15 xr macht 32 fl 30 xr.
Von Benutzung des Zimmers und einrechnung dessen, was mir an Thieren und in anderweeg ruiniert worden, und aus Kopfbolstern abgenutzt worden, werden nur eingereicht 15 Gulden
An denen auf der Wache gesessenen arrestanten, und Hauptsächlichen an dem Gastner und Cons., die nach Bogen zum Staatb nach der Hand abgeliefert worden, sind mir an Zechen zu Verlust gangen geringst zusammengesetzter Massen 8 fl 45 xr
Ganzer Betrag 110 fl 7 xr
![]() |
Gehorsamer Joseph Deker burgerlicher Marktlehner in Közting |
Aus dem Jahre 1806 haben sich die Kötztinger Wahlunterlagen erhalten, bei denen - von einer freien und geheimen Wahl war damals noch lange nicht die Rede - auch das Wahlverhalten Josef Deckers belegt ist.
![]() |
StA Landshut LGäO Kötzting Nr. 793 Magistratswahlen von 1806 Wahlzettel und Bürgerliste |
Hausnummer 80 Josef Decker
Bürgermeister Schepperl
Rathe:
Wenz: Bauer
Kasp. Gernhuber
Lorenz Mühlbauer
Fr. Pauk Piendl
Wenz: Bauer
Kasp. Gernhuber
Lorenz Mühlbauer
Fr. Pauk Piendl
Ausschuß:
Anton Mack
Jos. Drickl
Mathias Pfeffer
Jos. Drickl
Mathias Pfeffer
Franz Lippert
Im Jahre 1811 wurde der Häuser- und Rustikalsteuerkataster errichtet - die Hausnummern stimmen noch nicht mit den späteren "alten" Hausnummern überein - und Josef Decker wird dort mit einer ansehnlichen Liste an Grundstücken aufgeführt, einschließlich des Zehentstadels, den er zwischenzeitlich der Kötztinger Kirche hatte abkaufen können.
"Markt Kötzting Nro 93 Josef Decker Notiz in Blei: HsNr 96 PN 201
Das gemauerte Haus mit Stallung, dann einem kleinen Hausgartl
Nro 171 der aus den Realitäten der Pfarrkirche Koetzting erkauffte Zehentstadel Notiz in Blei: 222
Der Acker in der Laimgassen Notiz in Blei Plnr: 562
Der Acker gegen Raittenstein Notiz in Blei Plnr: 665
Das Waldherrnackerl auf der Blatten Notiz in Blei: vertauscht gegen was?
Die zweimahdige Langengarten Wiese Notiz in Blei Plnr: Nun HsNr 98 543
Die zweimahdige Laimgartenwiese Notiz in Blei Plnr: 954
Die zweimahdige Langengarten Wiese Notiz in Blei Plnr: Nun HsNr 98 543
Die zweimahdige Laimgartenwiese Notiz in Blei Plnr: 954
Nutzantheil an den noch unvertheilten Gemeindegründen
Aus dem vertheilten Strohhof bei Grub Notiz in Blei Plnr: 741 "
Im stolzen Alter von 87 Jahren verstarb Josef Decker am 7.7.1836 an Altersschwäche.
Der Nachlass des Josef Decker senior:
130 Seiten dick ist der Nachlassakt des Josef Decker, der sich im Staatsarchiv Landshut befindet.
![]() |
Rep 166N-12 Schachtel 3 Nr. 640 Decker Josef |
Josef Decker war offensichtlich bereits so bekannt und sein Vermögen so weit verteilt, dass der Verkauf der Kirche von Schönbuchen von seinen Erben nach seinem sein Tod sogar eine Nachricht und einen Aufruf im "Intelligenzblatt für den Unterdonaukreis" wert war.
![]() |
Rep 166N-12 Schachtel 3 Nr. 640 Decker Josef |
![]() |
Ausgabe vom 8.11.1836 |
Am 7. Juli.1836 war der "hiesige Austragsbürger" Joseph Degger mit Tod abgegangen" und hatte "4 Kinder wovon eine Tochter nemlich die verstorbene Gattin des k. Advokat Schießl in Viechtach zwei minderjährige Kinder hinterlassen hat."
Josef Decker junior legt nun nacheinander die wichtigsten Urkunden vor, beginnend mit dem Übergabevertrag und den darin enthaltenden Ausnahmeregelungen für den Vater in.
![]() |
Übergabevertrag vom 8.4.1820 zum Betrag von 3000 Gulden |
Die Leibthum=Bedingungen: (unter anderem)
Zur Wohnung das obere Stübel, jährlich 4 Klafter Birkenholz, 1 1/2 Schäffel Weizen: Der Ausnehmer ist berechtigt, jeden Tag von einer anderen Kuh die Milch zu melken.
Auch von jedem Sud Bier, den der Sohn zukünftig brauen wird, ist der Vater berechtigt jeweils 30 Maß Bier und in etwa soviel Nachbier sich maßweise zu holen.
Auch von jedem Sud Bier, den der Sohn zukünftig brauen wird, ist der Vater berechtigt jeweils 30 Maß Bier und in etwa soviel Nachbier sich maßweise zu holen.
Unterschrieben hat diesen Vertrag der damalige Kötztinger Landrichter von Pechmann, der Mann also, der wenige Wochen später den Pfingstritt wieder genehmigen wird.
Wie in der überregionalen Presse bereits angekündigt, kam es am Donnerstag den 24.11.1836 in Kötzting zum angekündigten Treffen, zu dem sich zwar der Viechtacher Advokat entschuldigen ließ, jedoch ein vielseitiges Schreiben sandte, in dem er von der "schlechten Ausstattung seiner ersten Ehefrau Franziska Degger sprach" und sich dagegen wandte, dass die übrigen Erben ihn als den Veranlasser dieser großen Inventarisierung ansahen.
Der Advgokat Schießl äußerte den Verdacht, dass sein Schwiegervater auch nach dessen Übergabe noch vieles an Vermögen besaß - und hinzuverdient - und auch viele Schuldentitel in Händen gehalten hatte, und deshalb forderte er die Inventurskommission auf, alle "Vermögenstheile, Baarschaft und Aktivforderungen des Erblassers" getreulich anzugeben.
Als nächstes, im Januar 1837 und in Anwesenheit auch des Herrn Schießl - wurden nun die verschiedenen Schuldner geladen, die ihre Schulden in die Erbmasse durch Unterschriften bestätigten.
11 fl 36 xr vom Lehrer Reisinger
40 Gulden von Johann Wanninger aus Kreuzbach
400 Gulden von Peter Peinkofer, Bauer in Hetzenberg
50 Gulden von Georg Wieser, Wirt in Grafenwiesen
53 Gulden von Therese Plötz - die diese Schuld aber nicht anerkennt.
400 Gulden von Peter Peinkofer, Bauer in Hetzenberg
50 Gulden von Georg Wieser, Wirt in Grafenwiesen
53 Gulden von Therese Plötz - die diese Schuld aber nicht anerkennt.
68 Gulden von den Schrankschen Relikten
6 Gulden Josef Schießl, Schullehrer in Blaibach
60 Gulden Josef Portenhammer, Organist in Neukirchen
11 Gulden vom Hofgärtner Franz Brey in München
90 Gulden Barschaft in Händen Josef Deggers
50 Gulden Paul Weiß, ein Schwiegersohn Josef Deckers
Anschließend geben alle Erben des Verstorbenen die Summen zu Protokoll, die sie bei ihrer Verheiratung als Mitgift erhalten hatten.
Vom Hofgärtner Franz Breu - er selber nennt sich bürgerlicher Kunstgärtner mit Logie in der Münchener Maxvorstadt in der Augustenstraße 192 - gibt es einige handschriftliche Briefe an den "schatzbarsten Herrn Degger", dem er mehrmals verspricht, dass er demnächst nach Kötzting kommen würde, um seine Schulden zu bezahlen.
11 Gulden vom Hofgärtner Franz Brey in München
90 Gulden Barschaft in Händen Josef Deggers
50 Gulden Paul Weiß, ein Schwiegersohn Josef Deckers
Anschließend geben alle Erben des Verstorbenen die Summen zu Protokoll, die sie bei ihrer Verheiratung als Mitgift erhalten hatten.
Vom Hofgärtner Franz Breu - er selber nennt sich bürgerlicher Kunstgärtner mit Logie in der Münchener Maxvorstadt in der Augustenstraße 192 - gibt es einige handschriftliche Briefe an den "schatzbarsten Herrn Degger", dem er mehrmals verspricht, dass er demnächst nach Kötzting kommen würde, um seine Schulden zu bezahlen.
![]() |
Brief des Kunstgärtners Franz Breu aus München. |
Die letzten Seiten in diesem Nachlassakt behandeln die Kirche in Schönbuchen, die nun von den Erben verkauft werden soll.
Ebenfalls unter der Ägibe des Freiherrn von Pechmann wurde die Kapelle zu Schönbuchen von der Therese Loderer, einer Bürgerswitwe, im Jahre 1823 um 450 an Karl Reinhold verkauft und sowohl die Verkaufsurkunde als auch die Quittung über den Betrag liegen dem Nachlassakt bei.
Das Landgericht Kötzting schreibt mit Datum des 6ten September 1837 die Kapelle Schönbuchen erneut zur Versteigerung aus, da die erste Versteigerung wegen der Beteiligung von minderjährigen Interessenten (!) zurückgezogen werden musste.
Es kommt nun also zu einer neuen Versteigerung und der Markt Kötzting, vertreten durch den Bürgermeister Lommer, muss sich laufend steigern, weil ihm andere Kötztinger Bürger in die Quere kamen. Das Einstiegsgebot kam vom Kaufmann Windorfer mit 340 Gulden. Es ging in kleinen und kleinsten Schritten nach oben, bis der Markt bei 385 Gulden den Zuschlag bekam.
Es kommt nun also zu einer neuen Versteigerung und der Markt Kötzting, vertreten durch den Bürgermeister Lommer, muss sich laufend steigern, weil ihm andere Kötztinger Bürger in die Quere kamen. Das Einstiegsgebot kam vom Kaufmann Windorfer mit 340 Gulden. Es ging in kleinen und kleinsten Schritten nach oben, bis der Markt bei 385 Gulden den Zuschlag bekam.
Doch nun zurück zu den Kötztinger Häusern.
Bereits im Jahre 1820 hatte er sein Anwesen an seinen Sohn Josef übergeben und dieser war es, der das Fundament legte für den großen Aufstieg der Familie Decker.
Josef Decker und Therese Gross
Diese beiden sind ein ganz besonderes Paar.
Zur Vorgeschichte:
Bis herein ins 19. Jahrhundert gab es im Kötztinger Rathaus einen Verkaufsladen, einen Kramerladen, und dieser wurde regelmäßig verstiftet. (vermietet), 1785 bereits hatte Gross Paul das Kötztinger Bürgerrecht für 10 Gulden erworben (allerdings nur eine, auch rechtlich, reduzierte Variante, weil er -noch - keinen Grundbesitz in Kötzting hatte). Nach dem Erwerb des Ecklshofes musste er noch einmal 5 Gulden hinlegen, um das volle Bürgerrecht zu erstehen. Später erwarb dieser - also Gross - auch noch das sogenannte "Rabenbaueranwesen", den heutigen Decker am oberen Markt.
Noch 1790 versucht Gross - allerdings aussichtslos - einen Eigentumsanspruch auf dieses "Kommunkramrecht" zu erstreiten. Viele ausgeschmückte Briefe gehen nach München. Der Markt allerdings rückt die Dinge gerade und belegt, dass Groß nur der Stifter des Ladens im Rathause ist. Der Streit zieht sich aber hin bis 1805. (AA X/12)
Die Jahresmiete (Stift) für diesen Laden betrug stolze 40 Gulden, das musste erst einmal erwirtschaftet werden in diesen Zeiten. In einer Rechnung des Marktes Kötzting über 114 Gulden können wir einen Teil seines Lieferumfanges ersehen: der Markt bezog "Blöch, Eisen, Ply, Zynn und Nägel" von ihm.
Als nach der Säkularisation des Klosters Rott dessen Grundstücke zur Versteigerung auf den Markt geworfen wurden. steigerte Paul Gross den großen Urtlacker mit 1 1/4 Tagwerk um 177 Gulden.
Auch bei der Ganskragenwiese (sollte die Wiese innerhalb der großen Flussschleife hinter dem ehemaligen Kötztinger Freibad sein) kam er mit 317 Gulden zum Zuge.
Im Liquidationsprotokoll der Steuergemeinde Kötzting, Band 1, vom 13.6.1840, steht zwar bereits sein Schwiegersohn als Besitzer, aber als Vorbesitzer(in) mit Datum von 22.9.1820 erscheinen er bzw. seine Tochter Theresia Groß.
Am 11.10.1820 heiratet Paul Groß` Tochter Theres den Kötztinger Bürgerssohn Joseph Decker, der nun auf einen Schlag dreifacher Hausbesitzer in Kötzting wird. Bei seiner Bürgerrechtsaufnahme ist ausdrücklich vermerkt, dass Josef Decker nun den Ecklshof, das "Rabenbauersche Marktlehen" (=Hausnummer 27) und sein väterliches Marktlehen (Hausnummer 96 = Kaufhaus Gartner heutzutage) besitzt.
Noch 1790 versucht Gross - allerdings aussichtslos - einen Eigentumsanspruch auf dieses "Kommunkramrecht" zu erstreiten. Viele ausgeschmückte Briefe gehen nach München. Der Markt allerdings rückt die Dinge gerade und belegt, dass Groß nur der Stifter des Ladens im Rathause ist. Der Streit zieht sich aber hin bis 1805. (AA X/12)
Die Jahresmiete (Stift) für diesen Laden betrug stolze 40 Gulden, das musste erst einmal erwirtschaftet werden in diesen Zeiten. In einer Rechnung des Marktes Kötzting über 114 Gulden können wir einen Teil seines Lieferumfanges ersehen: der Markt bezog "Blöch, Eisen, Ply, Zynn und Nägel" von ihm.
Als nach der Säkularisation des Klosters Rott dessen Grundstücke zur Versteigerung auf den Markt geworfen wurden. steigerte Paul Gross den großen Urtlacker mit 1 1/4 Tagwerk um 177 Gulden.
Auch bei der Ganskragenwiese (sollte die Wiese innerhalb der großen Flussschleife hinter dem ehemaligen Kötztinger Freibad sein) kam er mit 317 Gulden zum Zuge.
Im Liquidationsprotokoll der Steuergemeinde Kötzting, Band 1, vom 13.6.1840, steht zwar bereits sein Schwiegersohn als Besitzer, aber als Vorbesitzer(in) mit Datum von 22.9.1820 erscheinen er bzw. seine Tochter Theresia Groß.
Am 11.10.1820 heiratet Paul Groß` Tochter Theres den Kötztinger Bürgerssohn Joseph Decker, der nun auf einen Schlag dreifacher Hausbesitzer in Kötzting wird. Bei seiner Bürgerrechtsaufnahme ist ausdrücklich vermerkt, dass Josef Decker nun den Ecklshof, das "Rabenbauersche Marktlehen" (=Hausnummer 27) und sein väterliches Marktlehen (Hausnummer 96 = Kaufhaus Gartner heutzutage) besitzt.
Dieses junge Kötztinger Brautpaar hat eine ganz besondere Vorgeschichte, es ist nämlich das erste Kötztinger Pfingstbrautpaar nach der Wiedereinführung des viele Jahre verbotenen Pfingstrittes im Jahre 1820.
Von diesem Paar haben wir sogar ein Gebetbuch der Therese, in der sie handschriftlich dieses Ereignis festgehalten hatte.
![]() |
Bild Frau Rabl-Dachs |
![]() |
Bild Frau Rabl-Dachs Joseph Decker Kaufmann, der im Jahre 1820 zum erstenmal wieder das Pfingstkränzchen bekam. Herr gib ihm die ewige Ruhe! |
Gedenkplatte am einzig erhaltenen Grabdenkmal im Kötztinger Friedhof in der Kirchenburg Photo Pongratz |
Photo Pongratz. Grabstein und Kreuz vor der St. Anna Kapelle |
![]() |
Hier noch einmal die Grablege der beiden in einer anderen Ansicht. Arbeitskreis Heimatforschung DIA-Repro 2567 |
Für Josef und Therese Decker war das Haus beim Schloss ihr Hauptanwesen. Vom Ecklshof trennten sie sich Jahre später, als der Markt Kötzting daraus ein Krankenhaus zu machen plante, welches selber dann ab 1870 im Gschwandhof errichtet wurde und danach zum Armenhaus Kötzting verkam.
Das sogenannte Rabenbauerhaus wurde danach zum zweiten Decker-Standbein, als es darum ging, den Familienbesitz weiterzuvererben.
Aus der Josef Deckerschen Erbmasse sticht ein besonderes Gebäude heraus, das nun Decker Josef jun, zum Verkauf anbot, die Wallfahrtskirche Schönbuchen. (Siehe bereits weiter oben der Akt in der Josef Decker senior Nachlasssache)
Am 24.7.1838 verkaufen die Josef Deckerschen Erben die St. Annakapelle nebst der Nebenkapelle an die Marktgemeinde Kötzting. (AA IV/38).
Nur sehr wenige Bilder haben sich von der alten Kapelle in Schönbuchen erhalten.
![]() |
Kirche in Schönbuchen um 1973 |
In dem Genehmigungsverfahren dieses Verkaufes - natürlich war das Bistum Regensburg eingeschaltet - heißt es, dass Josef Decker das "Kirchlein zu Schönbuchen" vom Kötztinger brauenden Bürger Karl Reinhold (heutzutage Metzgerei Schoierer) und dieser wiederum es vom letzten Rotter Probsteirichter Loderer erworben hatte.
![]() |
Ausschnitt aus Bayernatlas.de, historische Karten Nr. 3 die Kirche von Schönbuchen mit Umgriff |
Das Landgericht Kötzting hatte ein Inserat im Kreisintelligenzblatt veröffentlicht und darin die Kirche zum Verkauf - von privat, von den Deckerschen Erben - ausgeschrieben.
Das bischöfliche Ordinariat in Regensburg gab unter Auflagen - es ging um Reste eines Kapitalstockes bei der Pfarrei Kötzting - seine Zustimmung und so konnte der Magistrat des Marktes die Wallfahrtskirche an sich bringen, was wenige Jahrzehnte später noch eine Rolle spielen sollte beim "Kampf" der Kötztinger Altkatholiken gegen den katholischen Kötztinger Pfarrherren.
(Siehe unter anderem dazu auch der Beitrag über Carl v. Paur)
Das bischöfliche Ordinariat in Regensburg gab unter Auflagen - es ging um Reste eines Kapitalstockes bei der Pfarrei Kötzting - seine Zustimmung und so konnte der Magistrat des Marktes die Wallfahrtskirche an sich bringen, was wenige Jahrzehnte später noch eine Rolle spielen sollte beim "Kampf" der Kötztinger Altkatholiken gegen den katholischen Kötztinger Pfarrherren.
(Siehe unter anderem dazu auch der Beitrag über Carl v. Paur)
Josef Deckers Schwiegervater, ebenfalls ein Krämer, hatte seinen Laden im Rathaus und hatte dieses nach der Heirat auf seinen Schwiegersohn übertragen. Josef Decker seinerseits versuchte nun dieses Kramrecht auf sein eigenes Anwesen zu transferieren.
Deckers ursprüngliches Angebot über 800 Gulden lehnte der Markt ab. Zweimal noch erhöhte JD sein Angebot bis zuletzt auf einen Betrag von 1200 Gulden. Nun nimmt der Magistrat an, sicherlich auch dadurch bedingt, dass der Markt zentral dringend Räume für die "Feuerrequisiten" und einen neuen Arrestraum brauchte, also die Ausrüstung der Feuerwehr.
Mit Engelszungen macht JD dem Markt den Verkauf schmackhaft, in dem er vorrechnet, dass die 1200 Gulden, verzinst zu 5 Prozent, dem Markt eine sichere jährliche Einnahme von 62 Gulden garantiere, während die Pachtgebühr im Jahr bisher nur 36 Gulden ausgemacht hatte. Zusätzlich würde nun die eine Wohnung im Rathaus frei, die, vermietet, ebenfalls eine Einnahme für den Markt darstellen würde.
Nur am Rande erwähnte er, dass mit den neuen Gesetzen über kurz oder lang eine volle Gewerbsfreiheit zu erwarten sei, wodurch das märktische Steuer- und Handelsrecht seinen Wert verlieren würde....
![]() |
Unterthänigist gehorsamster Jos: Degger |
Da wir wissen, dass diese Feuerrequisitenräume am rechten unteren Eck des Rathauses waren - die großen Tore auf den alten Aufnahmen des Rathauses sind gut zu erkennen - sollte dies auch der Platz für des ehemaligen Ladens und des Warenlagers gewesen sein.
Zur selben Zeit reichte JD auch einen Bauantrag zusammen mit einem Plan ein, den der Kötztinger Zimmermeister Franz Obermayr gezeichnet hatte.
Zur selben Zeit reichte JD auch einen Bauantrag zusammen mit einem Plan ein, den der Kötztinger Zimmermeister Franz Obermayr gezeichnet hatte.
![]() |
StA Kötzting AA XI 75 Decker Josef Handelsmann 1825 |
![]() |
StA Kötzting AA XI 75 Decker Josef Handelsmann 1825 |
Sowohl der Lehrer - Gottfried Reisinger - als auch der Mesner Arent, die beide im Nachbarhaus wohnten, beschwerten sich über die Belästigungen durch regen und Abwasser. Die Parteien eingigen sich darauf, dass Maßnahmen ergriffen werden und dass der "Unflat des Sekrets mindestens ein Klafter vom Stadl des Lehrers entfernt" bleiben müsse.
Im Jahre 1827 erfolgt ein Antrag auf Bau eines Kellergewölbes für Eisenwaren zum Apotheker Praß hin. (Heutzutage das Büro einer Steuerkanzlei - vorher die Commerzbank) Es besteht die Befürchtung, dass dadurch der Kanal des Landgerichts beschädigt werden könne. Aus diesem Grunde gehen alle Reparaturmaßnahmen auf Kosten Deckers, der erhebliche Baumaßnahmen zu Vermeidung einer Beschädigung durchführen muss..
Aus einem späteren Bauakt - dieses Mal ist der Bauherr der Mesner Schwarz - kann man am beiliegenden Lageplan den Deckerschen Anbau gut erkennen, im Plan die Nummer 5
![]() |
StA Landshut LG ä.O. Kötzting A 51 |
Bereits im Jahre 1825 wird Josef Decker als Gemeindebevollmächtigter in die zweite "Kammer" des Kötztinger Magistrats gewählt.
Auch bei der Erstellung des Urkatasters - ab 1841 - wird das Haus als Marktlehen bezeichnet.
Hausnummer 96 in Kötzting beym Degger Joseph Degger
Das Haus mit dem Marktlechen, bestehend aus dem Tafern- und Kommunbraurecht
Gebäude
Gebäude
Wohnhaus mit Stallungen aneinander, Hofraum am Haus und Hofraum an den Stallungen.
Im sogenannten Mieterkataster von 1843 finden wir die einzelnen Gebäude genauer beschrieben.
"Joseph Degger
Handelsmann und realitätenbesitzer /:Hausbesitzer:/
1. Hauptgebäude:
1. Hauptgebäude:
unter der Erde 2 Keller
I: 2 Wohnzimmer, 1 Kammer, 1 Kramladen und 1 Eisenladen, dann Stallung und 1 Küchen
II. 3 Wohnzimmer und 2 Kammern
III 2 Wohnzimmer, 1 Kammer und der Hausboden unterm Dach
2. Nebengebäude
Stallung und Futterboden
3. Nebengebäude
PlNr. 206 1 Wagenschuppen
4. Nebengebäude
PlNr. 222 Eine Scheuer mit Drechtenne
5. Nebengebäude
Ein Holzschuppen
6. Nebengebäude
Plnr. 208 Eine Scheune mit Dreschtenne und darunter befindlichen Bierkeller"
Joseph Decker, Besitzer der Kötzting Anwesen mit den Nummern 27,96, und 66 (später kam noch die Nummer 28 hinzu), teilte seinen Gesamtbesitz noch zu Lebzeiten auf seine zwei Söhne auf.
Laut dem Umschreibeheft der Grundsteuerkataster hat Joseph Decker am 31.12.1855 auf folgende Weise aufgeteilt. Er übergibt das Marktlehen mit der alten Nummer 27 (28 kommt ja erst im drauffolgenden Jahr in seinen Besitz) und die meisten seiner Grundstücke an seinen Sohn Ignatz inkl. des Brau- und Schankrechtes von beiden Anwesen. Sein Sohn Franz Paul wiederum erhält das Haus Nummer 96 (Kaufhaus Gartner) und bekommt die Krämerskonzession von den beiden Häusern übertragen.
Einige Restgrundstücke belässt der Vater noch in seinem eigenen Besitz und lässt diese auf sein drittes Anwesen, die Nummer 66, übertragen. Die Hausnummer 66 kennen wir heutzutage als das Haus der ehemaligen Metzgerei Oberberger am Brückenkopf der Oberbergerbrücke.
Aus der Sammlung Rabl haben wir einige außergewöhnliche Bilder erhalten. Hier eine Altersaufnahme von Josef Decker, dem Pfingstbräutigam von 1820.
![]() |
DIA Repro 941 Josef Decker Sammlung RA Karl Rabl |
Hier noch der umfangreiche Besitz des Josef Decker - das Bräustüberl in der späteren Holzpfelstraße kommt erst später hinzu - im Markte Kötzting.
![]() |
Am 23.10.1873 stirbt im Hause mit der Nummer 96 der verwitwete Privatier Josef Decker im Alter von 83 Jahren. |
Um den Überblick über die sich nun verzweigenden Deckerlinien nicht zu verlieren, hier eine Grafik der, für uns, wichtigsten Zweigstämme:
Im weiteren Verlauf geht es ausschließlich um den linken Teil der Grafik, um das Haus mit der Nummer 96 in Besitz von Franz Paul und später Paul Decker, als Erben des Josef Decker.Decker Franz Paul und Anna Margaretha Leizmann
Am 14.11.1864 hatte der Großhändler Franz Paul Decker die Schwabacher Mauererstochter Anna Margaretha Leizmann geheiratet. Beide bekamen bis zum Jahre 1875 4 Kinder, zwei Buben und zwei Mädchen.
![]() |
StA Landshut Rep 166N-12 Schachtel 17 Nr. 106 Decker Josef Handelsmann 1873 Eigenhändiges Testament des Josef Decker |
Die "kleine" Decker´sche Stiftung
In seinem Testament verfügt Josef Decker nicht nur detailliert, wie er sich die Verteilung der einzelnen Grundstücke auf seine beiden Söhne vorstellt, sondern erwähnt auch noch zwei Eisenbahnobligationen aus dem Jahre 1856 im Werte von jeweils 1000 Gulden, die er seinem Sohn Ignatz überließ und vor allem errichtete er eine Stiftung, für deren Verwendung der andere Sohn, Franz Paul Decker zuständig sein sollte.
Interessant hier ist, dass die kleine Lücke, die heute noch zwischen den beiden Häusern besteht, damals noch breiter gewesen und als Zufahrt des Pfarrmesnerhauses bezeichnet worden war.
"Ich habe ein zu 4 Prozent verzinsliches Hypothekkapital von 1500 fl - eintausend fünfhundert Gulden - bei den Bierbräuerseheleuten Josef und Antonia Hamberger zu Kötzting aufliegen. Dieses Kapiotal soll meinem Sohn Franz Paul gehören, ich lege aber demselben die Verpflichtung auf, aus diesem Kapitale den Betrag von 500 Gulden (Fünfhundert Gulden) zur Ausspeisung der Hausarmen des Marktes Kötzting, deren Bestimmung und Bezeichnung der Armenpflegschaftsrat Kötzting zu besorgen haben soll-..."
Im Februar 1874 nimmt der damalige Landrichter beim Landgericht Kötzting zu Protokoll - nachdem er die Bestimmungen des Erblassers in Hinblick auf das Vermächtnis der Armenversorgung genauestens aufführt -, dass der Sohn Franz Paul Decker das Testament seines Vaters "weder formell noch materiell" anerkenne.
Der Armenpflegschaftsrat wiederum "akzeptierte" diesen Passus des Testaments und teilte ihre Entscheidung dem Landgericht und Paul Decker gleichlautend mit.
Vier Tage brauchte Pfarrer Köstlbacher, bevor er in einem längeren Brief antwortete und anfangs schrieb, er könne sich nicht beruhigen und sehe sich deshalb genötigt, die Diskussion fortzusetzen.
Im Februar 1874 nimmt der damalige Landrichter beim Landgericht Kötzting zu Protokoll - nachdem er die Bestimmungen des Erblassers in Hinblick auf das Vermächtnis der Armenversorgung genauestens aufführt -, dass der Sohn Franz Paul Decker das Testament seines Vaters "weder formell noch materiell" anerkenne.
Der Armenpflegschaftsrat wiederum "akzeptierte" diesen Passus des Testaments und teilte ihre Entscheidung dem Landgericht und Paul Decker gleichlautend mit.
Nun muss sich Paul Decker äußern und dieser bestätigt zunächst, dass zwar sein Vater vor Jahren diesen Passus - mit den 1500 Gulden der Hambergerschen Eheleute - in der Testament hineingeschrieben habe, ihm aber danach seinen Besitz überschrieben hatte - einschließlich dieser Schuldensumme - ohne ihn in dem neueren Vertrag zu irgend einer Verpflichtung anzuhalten. Dieser Rücklass, den er in seinem Testamente verfügte, war also bei seinem Tode gar nicht mehr inBesitze des Vaters gewesen.
Er, Paul Decker, schlage aber nun vor, dass er aus seinem eigenen Vermögen 500 Gulden unter dem Namen "Deckersche Stiftung" dem Armenfond einverleiben wolle unter folgenden Bedingungen.
Er, Paul Decker, schlage aber nun vor, dass er aus seinem eigenen Vermögen 500 Gulden unter dem Namen "Deckersche Stiftung" dem Armenfond einverleiben wolle unter folgenden Bedingungen.
Aus den "jährlichen Erträgnissen solle alljährlich am Wolfgang=Tag, d.i. am 31. Oktober Brot angekauft und dasselbe an die hiesigen Ortsarmen durch den jeweiligen Pfarrer und 1 Mitglied des Armenpflegschaftsrates zu vertheilen."
Er selber mache diese Stiftung aber nur, wenn die Armenpflege auf alle Ansprüche aus dem fraglichen Testamente verzichte.
Der Armenpflegschaftsrat schrieb sofort zurück, dass es ihm "ganz gleichgültig erscheine, aus welcher Quelle die Schenkung fließe" und erklärte seinen Verzicht auf die Anerkennung des Testaments.
Am 27.10.1876 wurde der Stiftungszweeck dann insofern abgeändert, dass nun nicht mehr Brot verteilt würde, sondern die "sogenannten Hausarmen" Geld bekommen sollten.
Am 2.8.1878 ließ der Kaufmann Paul Decker dann noch einmal die Stiftung abändern und verfügte, dass "Lehrmittel" für die arme Bevölkerung angeschafft werden sollten und ließ ausdrücklich festhalten, dass bei der "Beschenkung der Kinder ausdrücklich mitgeteilt werden,
![]() |
StA Kötzting AA III 76 |
.... dass die Lehrmittel aus der Decker´schen Stiftung kommen und dass dafür die Kinder für diese Familien gebeten haben Decker FP"
Die - richtige - Deckersche Stiftung
![]() |
StA Kötzting 914-20 Abschrift der Cessionsurkunde über 1000 Gulden |
Bereits am 21.1.1867 - also lange vor dem Tode des Josef Decker - trafen sich beim Kötztinger Notar drei Herren. Es waren dies Herr Thomas Lehner, Pfarrer und Lokalschulinspektor, Herr Josef Decker, Privatier, und sein Sohn, Herr Franz Paul Decker, Kaufmann in Kötzting.
Herr Josef Decker besitzt einen Schuldbrief vom ehemaligen Poschingerischen Patrimonialgericht Thalersdorf vom 23.7.1844 von ursprünglich 2000 Gulden. Nach einer Teilrückzahlung bewilligt er heute eine Teillöschung der Hypothek und fügt nun bei, dass das verpfändete Bauerngut für die verbliebenen 1000 Gulden das des Bauern Silberbauer aus Thallersdorf im Landgericht Viechtach sei.
Diese verbliebenen 1000 Gulden schenkt er dem Kötztinger Schulfond mit dem Zusatz, dass er sich vorbehalte, die Stiftungsurkunde mit den näheren Bestimmungen noch nachzureichen.
Sollte er aber vorher mit Tod abgehen, so verbliebe der Kapitalstock auf jeden Fall beim Schulfond.
Sollte er aber vorher mit Tod abgehen, so verbliebe der Kapitalstock auf jeden Fall beim Schulfond.
Soviel wolle er aber bereits festlegen, dass er "die Verwaltung dieser Stiftung nicht den weltlichen Administrationsbehörden anheim gegeben wissen" wolle, "sondern dieselbe steht lediglich dem jeweiligen Pfarrer zu Kötzting und den Deckerschen Agnaten daselbst zu"
Seine Stiftungsabsicht benennt er ebenso gleich:
"Nemblich in vorderster Reihe will ich dieses Kapital als einen Beitrag zur Gründung eines weiblichen Institutes in Kötzting erachtet wissen, welches Institut sich mit Unterrichtung und Erziehung der weiblichen Jugend befaßt.
Ist solch eine Gründung nicht möglich, so "ist meine Absicht und mein Wille in zweiter Reihe der Art, daß die jährlichen Interessen (=Zinsen) aus diesem Kapital für arme Schulkinder nach Verfügung der Kapitalverwalter verwendet werden. Für erstgenannten Fall darf aber auch das Kapital verwendet werden."
Der Magistrat war 1879 - wir befinden uns gerade in der Zeit, als es zwischen dem mehrheitlich altkatholischen Magistrat und dem katholischen Pfarrer in Kötzting mehr als nur knirschte - offensichtlich gar nicht begeistert darüber, dass der Pfarrer bei der Verteilung der Gelder das letzte und entscheidende Wort haben sollte, und ließ den Vertrag juristisch prüfen.
Der Straubinger Rechtsanwalt Widmann prüfte den Vorgang und kam zum Ergebnis, dass ein Prozess, der die Schenkung anfechten sollte, sinnlos sei, denn wenn diese aufgehoben würde, wäre das Kapital ja auch für den Magistrat verloren. Solange der Schuldner - Silberbauer in Thalersdorf - seine Zinsen bezahle, gäbe es überhaupt keine Chance, hier Rechtsmittel von irgendeiner Seite einzulegen.
Der Straubinger Rechtsanwalt Widmann prüfte den Vorgang und kam zum Ergebnis, dass ein Prozess, der die Schenkung anfechten sollte, sinnlos sei, denn wenn diese aufgehoben würde, wäre das Kapital ja auch für den Magistrat verloren. Solange der Schuldner - Silberbauer in Thalersdorf - seine Zinsen bezahle, gäbe es überhaupt keine Chance, hier Rechtsmittel von irgendeiner Seite einzulegen.
Der Magistrat war mit der Straubinger Expertise nicht zufrieden und wandte sich an einen Münchener Rechtsanwalt, der aber ebenfalls feststellte, dass das Prozedere der Stiftung/Schenkung zwar fehlerhaft gewesen sei, aber es trotzdem dem Stifter überlassen sei, wen er für die Verwaltung seiner Stiftung sehen wolle, hier eben den Pfarrer und die "Deckerschen Agnaten."
Der Magistrat gibt sich offensichtlich mit der Aussichtslosigkeit der Lage zufrieden, unternimmt aber 1885 einen erneuten Versuch, um doch noch die Verwaltung dieses Geldes übernehmen zu können. Am 16. November 1885 gibt Andreas Silberbauer aus Thalersdorf zu Protokoll, dass er die jährlichen Zinsen bisher immer an den Kaufmann Franz Paul Decker bezahlt habe, in diesem Jahre aber noch mit der Zahlung in Rückstand sei.
Nun schaltet sich drei Tage später Franz Decker ein - Auslöser war eine Anfrage der "Schulsprengelverwaltung Kötzting" warum der Schulfond Kötzting denn ein Hypothekenbuch für Thalersdorf besäße. (Als wenn sie das nicht wüssten)
Decker stellt klipp und klar fest, was auch die Rechtsanwälte bereits herausgearbeitet hatten, dass, sollte die Schenkung nicht zurecht bestehen, dann ausdrücklich nur "die Erben des Schenkers allenfalsige Eigenthumsansprüche an die fragliche Forderung" hätten.
Decker stellt klipp und klar fest, was auch die Rechtsanwälte bereits herausgearbeitet hatten, dass, sollte die Schenkung nicht zurecht bestehen, dann ausdrücklich nur "die Erben des Schenkers allenfalsige Eigenthumsansprüche an die fragliche Forderung" hätten.
Bestünde sie aber zurecht, dann eben nur zu den Bedingungen des Cessionsbriefes, der halt als Verwalter nur dem Pfarrer und den Deckerschen Agnaten "freies unbeschränktes Verwaltungsrecht" gewähren würde.
Geht´s nicht direkt, dann eben mit Umwegen, dachte sich wohl der Magistrat, und bewilligte - gegen den Willen von Franz Decker - dass Silberbauer Teile seines Grundbesitzes aus der Sicherheitsleistung des Hypothekenbriefes herauslösen durfte. (15.12.1885)
Im Dezember 1895 nun schrieb der neue Pfarrer Köstlbacher an den Magistrat bzw. an den Schulfond und monierte knapp, dass er seit 2 Jahren bereits nicht mehr wegen der Verwendung der Zinsen befragt worden wäre. In den Details, die er erwähnt, zeigt sich aber, dass er nur äußerst lückenhaft informiert ist.
Bereits am nächsten Tag antwortet Franz Decker - der Enkel des Stifters - mit ungewöhnlichen Formulierungen.
"Vorerst muss ich einiges vorausschicken zu Ihrer Orientierung, denn Sie scheinen in der Angelegenheit nicht viel zu wissen."
Der Pfarrer hatte in seinem Schreiben von einer Urkunde aus dem Jahre 1876, vom Gastwirt Josef Decker, dem verantwortlichen Pfarramt und der Kleidung für arme Schulkinder geschrieben.
Franz Decker, der Enkel stellt klar: " nicht mit dem Pfarramt sondern mit der Person des jeweiligen Pfarrers habe ich zu tun, weil es meinen Vorfahren gepaßt hat, den Pfarrer beizuziehen, hätte aber ebensogut der jeweilige Schullehrer oder Meßner sein können."
![]() |
StA Kötzting 914-20 |
Detail aus dem Antwortschreiben des Franz Decker
.... "Bei mir ist die Sache so gehandhabt worden, wie bei meinem Vater unter den früheren Pfarrern und auch Ihnen. Nicht um ein Jota bin ich abgewichen, im Gegentheile haben in meinem erst vor mehreren Jahren errichteten Geschäfte die Kinder neue gute Sachen billig erhalten. dafür habe ich Beweise. Voriges Jahr nun sandten Sie mir Kinder, deren Eltern ein Häuschen und 1 oder 2 Kühe hatten. Darum habe ich mir die Kinder selbst ausgesucht, weil ich viele wirklich Arme kenne..... Gegen dieses mein Vorgehen in den letzten zwei Jahren legen Sie ernstlich Protest ein, weil Sie nicht gefragt worden sind - also darin liegt des Pudels Kern - Ich bin auch nicht gefragt worden. Wer ist wohl das schuldige Verwaltungsmitglied? Etwa ich, der ich haargenau das gethan habe, was Jahrzehnte geschehen ist oder Sie, der Sie sich 2 Jahre um nichts gekümmert haben? Oder haben Sie aus dem Stiftungsbrief, aus dem Sie Wissen, daß der älteste Agnat der Verwalter ist, Haben Sie da auch herausgelesen, daß dieser Verwalter Ihnen nachlaufen muß?
Franz Decker ist am meisten erbost darüber, dass die - für ihn - Deckersche Nebenlinie des Josef Decker am oberen Markt vom Pfarrer als die Ansprechpartner angesehen wurde und lässt sich in weiteren längeren empörten Erklärungen darüber aus, dass es die verantwortliche Abfolge vom Großvater auf seinen eigenen Vater - und nicht auf den Onkel - und damit zwangsläufig auf ihn, den Enkel, zulaufe, und endet mit den Worten: "Wollen Sie sich also ein andersmal ganz bedeutend beßer informieren, ehe Sie wieder ein Schriftstück loslassen, in welchen Sie Behauptungen aus der Luft greifen und festnageln, einfach weil dieselben in Ihren Kram paßen."
![]() |
Ergebenst Franz Decker |
Er meinte auch, dass die formal falschen Details, die er in seinem ersten Anschreiben "nicht recht citiert" hatte, von daher rührten, weil er seine Urkunde bereits 1887 dem Landgericht Viechtach zu übersenden und sie nicht wieder zurückbekommen hatte und er daher "aus dem Gedächtnis" geschrieben habe. Erst nun, um Klarheit über die monierten Details zu bekommen, habe er in das Exemplar beim Magistrat Kötzting Einsicht erhalten.
Pfarrer Köstlbacher erkennt an, dass nur die Nachkommen des Franz Paul Decker wohl die Ansprechpartner sind, stößt aber in allen anderen Punkten nach, vor allem bei der Frage ob und inwiefern er in die Entscheidungen mit einbezogen werden muss.
Er greift alle Vorwürfe Deckers einzeln auf und antwortet zumeist mit Vorwürfen.:
Sie sagen, ...
Sie sagen formlos...
Sie sagen ferners....
Sie fragen, "ob sie mir nachlaufen sollten? Sie werden es auch von mir nicht verlangen. Denn die Verwaltung steht Ihnen nicht allein zu, sondern wir Beide sind gleichberechtigte Verwaltungsmitglieder.
"Sehen Sie, so war es bei Ihren Eltern:
Ihr Vater sagte jedes Jahr: Herr Pfarrer ich habe jetzt die Kleidungsstücke hergerichtet. Kommen Sie bei Gelegenheit, dann wollen wir die Kinder auswählen. Jeder hatte seine Liste, und wir setzten das Verzeichnis der Kinder zusammen. Er stellte die Rechnung und ich unterschrieb. So machte es auch Ihre Mutter bis zu Ihrer Verehelichung."
Ihr Vater sagte jedes Jahr: Herr Pfarrer ich habe jetzt die Kleidungsstücke hergerichtet. Kommen Sie bei Gelegenheit, dann wollen wir die Kinder auswählen. Jeder hatte seine Liste, und wir setzten das Verzeichnis der Kinder zusammen. Er stellte die Rechnung und ich unterschrieb. So machte es auch Ihre Mutter bis zu Ihrer Verehelichung."
Als Verwaltungsmitglied müsse er auf einer Mitwirkung bei der Verteilung, aus Rechnungsausweis und Cassastung (vermutlich Kassenprüfung) bestehen.
![]() |
Entweder kommen Sie zu mir oder ich zu Ihnen, wie es Ihnen beliebt, aber besprechen müssen wir uns über diesen Punkt Mit HochachtungKöstlbacher Pfarrer |
Wegen des Weihnachtsgeschäftes - so schreibt er - lässt sich Franz Decker Zeit bis zum 30. Dezember und man kann bereits in den einleitenden Zeilen, ja Seiten, erkennen, dass er gewaltig zurückrudert in Form und Inhalt.
Die Vorwürfe in der Antwort des Pfarrers wegen der fehlender Kontrolle wiegen schwer.
Wie weit es mit der sozialen Einstellung des - vermutlich jungen - Franz Decker her ist, zeigt ein Satz, mit dem er die Kugel und Verantwortung wieder zurückschieben will: "Übrigens die genaueste Controlle, mit der ich sehr gerne einverstanden bin, haben Sie einfach dann, wenn Sie die Vertheilung selbst vornehmen und mit dem Gesindel verkehren, das daherkommt. Ich habe dann nur die Ware zu liefern und Sie wählen die Kinder und vertheilen, denn beides letzeres gehört zusammen."
Wie weit es mit der sozialen Einstellung des - vermutlich jungen - Franz Decker her ist, zeigt ein Satz, mit dem er die Kugel und Verantwortung wieder zurückschieben will: "Übrigens die genaueste Controlle, mit der ich sehr gerne einverstanden bin, haben Sie einfach dann, wenn Sie die Vertheilung selbst vornehmen und mit dem Gesindel verkehren, das daherkommt. Ich habe dann nur die Ware zu liefern und Sie wählen die Kinder und vertheilen, denn beides letzeres gehört zusammen."
Beide Seiten liefern sich noch einen Schlagabtausch über viele Seiten, wobei ich den Eindruck habe, dass die Aggressivität, die zwischen den Zeilen Deckers herauszulesen ist, auf eine Überforderung mit der Sache schließen lässt.
Die ursprüngliche Hypothek an den Thalersdorfer Bauern war von diesem mittlerweile zurückbezahlt und das Kapital in Schuldobligationen umgewandelt worden, die sich in Besitz des Franz Deckers befanden. Auf die Nachfrage des Pfarrers nach dem Verbleib dieser Scheine, antwortete er nur spitz : "da sollte wahrhaftig wieder ich dieselben von Zeit zu Zeit spazieren tragen. Übrigens ist es ganz egal ob die Obligationen vorhanden sind oder nicht, für einen solchen Betrag bietet mein Besitztum immer noch Haftung genug."
Der Kaufmann Franz Decker wird erst im Jahre 1891 heiraten, ist also im Jahre 1885 noch ein sehr junger, lediger Erbe..... aber eine schöne Handschrift hat er.
Im Umschreibeheft des Grundsteuerkatasters von 1860 ist das weitere "Schicksal" des Anwesens tabellarisch zusammengefasst:
Franz Decker und Anna Holzapfel
Im Jahre 1894 reichen Franz Decker und die Posthalterwitwe Frau Anna Schmidt einen gemeinsamen Bauantrag ein, um auf der Deckerwiese - Jahre später wird darauf dann in der heutigen Bahnhofstraße das kgl. Rentamt, sprich das Finanzamt, gebaut.
![]() |
StA Landshut Rep 162-8 Sch. 22 Nr. 3258 Decker und Schmidt Remisenbau Hanr 96 und 98 Sowohl Franz Decker als auch Anna Schmidt haben ihre reservierten Räume in dem neuen Stadel. |
Am 20.4.1891 heiratete der 1865 geborene Franz Decker die Kötztinger Lehrerstochter Anna Holzapfel.
Auch diese Ehe wurde mit Kindern gesegnet.
![]() |
StA Kötzting Familienbögen Buchstabe "D" |
Nach dem Verkauf des Anwesens an Herrn Karl Ponschab aus Viechtach, zog die Familie zunächst nach Landshut; von dort schrieb Franz Decker an den Kötztinger Magistrat.
"Ersuche höfl. um gefl. Zusendung des Geburtszeugnisses meines Sohnes Franz (gebr. am 11. Juli 1893) - das Geburtszeugnis brauche ich behufs Eintritt das Franz ins hiesige Gymnasium und ersuche also um baldige Übersendung unter Nachnahme oder Kostenmitteilung
Hochachtend
Franz Decker
Münchenerstraße"
Pfingsten im Hause Franz Decker
Josef Decker, der erste Pfingstbräutigam nach der Wiederzulassung unseres Pfingstbrauchtumes wurde weiter oben bereits gewürdigt, aber auch die nächsten beiden generationen auf diesem Hause stellten einen Pfingstbräutigam.
Im Jahre 1840 war es Franz Paul und 1884 Franz Decker gewesen, dem das Pfingstkranzl überreicht wurde. Gerade mal 19 Jahre alt war Franz Paul Decker, als er im Jahre 1840 zum Pfingstbräutigam gewählt wurde.
![]() |
Pfingstkranzl 1884 von Franz Decker |
Karl Ponchab
Im Jahre 1900 reichte Herr Ponschab bereits einen Bauplan über die Erweiterung seines Rückgebäudes ein.
![]() |
StA Landshut Rep 162-8 Sch. 23 Nr. 3340 Karl Ponschab Hanr 96 |
![]() |
Kötztinger Anzeiger vom März 1900 |
![]() |
Geschäftsanzeige 1901 von Karl Ponschab |
Aus dem Jahre 1905 stammt der nächste Bauantrag, dessen Ausführung dann bereits mit dem nächsten Besitzerwechsel zusammenfiel.
![]() |
Hier der vergleich mit der Hausfassade des Kaufhauses Michael Gartner. Dia-Repro_1438 |
Am 21.11.1905 heiratete der Geschäftsführer Michael Gartner die Titmoniger Ledererstochter Theresia Wandinger, erwarb 1906 das Anwesen des Karl Ponschab und erhielt im Jahre 1908 das Kötztinger Bürgerrecht.
Michael Gartner und Therese Wandinger
Im Jahre 1908 reichte Michael Gartner selber einen Bauantrag ein.
![]() |
StA Landshut Rep 162-8 Sch. 23 Nr. 3452 Gartner Michael Hanr 98 1908 |
Viel hatte der junge Kaufmann aber nicht von seinem Neubau, denn mit gerade mal 30 Jahren verstarb der junge Ehemann Michael Gartner am 7.5.1909 im Hause Nummer 96
Zwei kleine Buben waren zu versorgen, Michael, geboren am, 8.1.1907 und Josef Gartner, geboren am 2.2.1909 und so wiederverheiratete sich die junge Witwe mit Herrn Franz Aschenbrenner aus Eschlsaign..
Therese Gartner und Franz Aschenbrenner
Therese Aschenbrenner war es dann, die im Jahre 1928 den nächsten - sehr großen Umbau in die Wege leitete.
Ca im Jahre 1950 erfolgte dann der nächste Umbau des Kaufhauses.
![]() |
Abbruch und Neubau des Hauses ca. 1950 - noch mit dem Straßenschild: Von-Schacky-Platz |
![]() |
DIA-Repro 1365 Verabschiedung von Frau Iglhaut. V.l. Michael Gartner - Frau Iglhaut - Frau Änne Gartner - Franz Aschenbrenner (Sohn aus der zweiten Ehe von Frau Therese Gartner) |
Vielleicht ist dieser schnelle Namenswechsel zu Anfang des 20. Jahrhunderts von Decker zu Ponschab - zu Gartner - zu Aschenbrenner - zu Gartner und Aschenbrenner eine Erklärung, dass sich der Hausname "beim Decker" bei manchen Kötztingern noch bis in die 50er Jahre gehalten hat.
Siehe die kleine Geschichte vom Ostmarkonkel, veröffentlicht in den 50er Jahren.
![]() |
Kötztinger Umschau vom April 1951 |