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Dienstag, 4. Juli 2023

Kötzting und die Eisenbahn - mit der Dampflok von Kötzting nach Lam

 In  den 80er Jahren gab es zwar auf der Strecke der Lokalbahn Lam-Kötzting schon lange keinen Zugverkehr mit einer Dampflokomotive mehr, jedoch wurden in den Sommermonaten regelmäßig ein Ausflugsverkehr mit solche einem alten Dampfzug organisiert und das Pfeifen der Lokomotive konnte man schon von Weitem hören. Die österreichische Dampflok Mizzi gehörte in vielen Sommern in Kötzting einfach dazu. Vermutlich hat Sperl Poidl die folgenden DIAs für die Stadt gemacht, die sich in einer äußerst umfangreichen Bildersammlung auf dem Rathausspeicher (wieder)fanden.

Hier einfach eine Reihe von schönen Bildern von der "Mizzi" in Kötzting  und viel Spaß beim Durchschauen.

Foto Stadt Bad Kötzting: Der Bahnhof Kötzting war damals noch in Betrieb.

Foto Stadt Bad Kötzting:


Foto Stadt Bad Kötzting:

Foto Stadt Bad Kötzting:

Foto Stadt Bad Kötzting:

Foto Stadt Bad Kötzting:

Foto Stadt Bad Kötzting:

Foto Stadt Bad Kötzting:

Foto Stadt Bad Kötzting:

Foto Stadt Bad Kötzting:

Foto Stadt Bad Kötzting: Damals gab es in Kötzting noch die Stückguthalle

Foto Stadt Bad Kötzting:

Foto Stadt Bad Kötzting:Eisenbahnerromantik

Montag, 3. Juli 2023

Kötztinger Dachlandschaften - Winterbilder

  Wieder einmal gibt es hier eine schöne Bildfolge aus dem Bestand der Zeitungsredaktion der Kötztinger Umschau, der Dank des Einsatzes von Frau Serwuschok vom Verlag nach Kötzting zurückgeschickt und von ihr gesammelt, später dann dem Arbeitskreis Heimatforschung übereignet wurde und nun im Stadtarchiv Kötzting verwahrt ist.

Die Negative von diesen Bildern hatten einen Vermerk auf eine Zeitungsausgabe zu Anfang Dezember 1974...... jedoch in den entsprechenden Ausgaben der Kötztinger Umschau ist bis Mitte Dezember 1974 nicht nur nichts zu finden, sondern es wird in diesem Zeitraum von größeren Überschwemmungen in Kötzting berichtet. 
Zum zweiten kann am man oberen Bildrand nicht die Spur von den Kötztinger Kasernen erkennen und auch nichts von der Bebauung im Bereich der Schindlerkapelle, weshalb ich eher an den Zeitraum um 1964 denke als an 1974.

Vielleicht erkennt der eine oder andere Betrachter an den vielen Anwesen, die damals noch standen und in der Zwischenzeit abgerissen bzw. verändert wurden ein Detail, ds uns hilft, den Zeitraum der Bildentstehung einzugrenzen.

Dies ist das Bild, das mir Rätsel hinsichtlich der zeitlichen Einordnung aufgibt. Oben offensichtlich weder eine Kaserne noch die Bebauung mit den Häusern zu erkennen, rechts noch das alte Wensaueranwesen mit der Fassadenbemalung und zentral noch die alte Volksschule.

Das obige Bild trug den Vermerk auf eine Veröffentlichung vom 6.12.1974. Am 10.12.1974 machte die Zeitung mit einem großen Artikel über die Überschwemmungen im Bereich der Marktmühle und auf den Auwiesen auf.   

KU vom 10.12.1974

Unabhängig von der Datumssuche, sind dies tolle und detailreiche Bilder - vermutlich von der Kirchturmspitze aus geschossen - mit vielen Erinnerungen an Altkötzting.

Hier ganz klein zu erkennen, die alte Stadtwage beim Gesundheitsamt

Hier ein Detail aus dem obigen Bild:


Schön zu erkennen die "Lehmannbauten" links vom Kirchturm und vor der heutigen Kreuzung und der OBAG-Turm links dahinter. Sollte das darüber zu sehende querliegende Gebäude ein Teil der Kaserne sein..... eher nicht, diese wäre weiter oben anzusiedeln, in dem Bereich, wo Buschwerk zu erkennen ist.

Leider gibt es einen zweiten Satz an Negativen - mit dem gleichen Datumsvermerk - und dort geht die Blickrichtung nach Nordosten hinaus zum Schulberg. Die Realschule steht schon längst und beim den anderen Schulgebäuden, die bereits als Gebäude fertig zu sein scheinen, stehen die Baukräne, da würde der Zeitpunkt exakt passen.


Samstag, 1. Juli 2023

Michael Heigl Teil 14 die große Ansprache

 

Michael Heigl

Die Bürgermeisterversammlung im Postsaal
12. März 1853

Zuerst jedoch ein Hinweis auf die Teile der Dokumentation, die bereits veröffentlicht sind:
Hier der link auf die bisher veröffentlichten Teile zum Thema Räuber Heigl.

Screenshots vom Heiglfilm aus dem Jahre 1975: Die Gemeindevorsteher werden vorgeladen und belehrt.
v.l. Riethmeier Johann - Greisinger Dionys - Tauer Karl (Katsche), Amberger Alois ("Kapaziner" Totengräber und Opa von Frisch Wolfgang, NN, NN.




Der Regierungsassessor Christoph in Kötzting


"Protokoll abgehalten über Belehrung und Verwarnung der Gemeinden des Landgerichts Kötzting bezüglich der Verhaftung des Mich. Heigl
Kötzting den 12. Maerz 1853
"


Hier große Auszüge des Sitzungsprotokolls im Wortlaut:

Dr. Müller
Schon bei seiner Ankunft in Kötzting am 9.3.1853 hatte der königliche Kommissar Regierungsassessor Christoph sämtliche Gemeindevorsteher, Gemeindebevollmächtigte und Gemeindediener auf den 12.3.1853 um 10.0 Uhr eingeladen, um denselben in einer öffentlichen Versammlung die gesetzlichen Verpflichtungen der Gemeinden zur Mitwirkung der Habhaftwerdung von Verbrechern zu erklären und dieselben ernstlichst zur Erfüllung ihrer dießfallsigen staatsbürgerlichen Obligenheiten aufzufordern.
Carl v. Paur
Zu dieser Versammlung sind insbesondere der Vorstand und die Nebenbeamten des k. Landgerichts sowie der hiesigen Geistlichkeit, der k. Rentbeamte Haertl, dann der k. Gerichtsarzt Dr. Müller, der k. Revierförster von Krafft dahier eingeladen so wie der Bürgermeister und Magistrat der diesgerichtlichen Märkte gerufen worden..

Zur Abhaltung der Versammlung wurde der sehr geräumige Saal im Schrankschen Gasthause dahier ausgewählt und zum fraglichen Zwecke hergerichtet.
Zu dieser Versammlung sind die vorgenannten, so wie die Unterzeichneten Gemeindevorsteher, Bevollmächtigte und Gemeindediener, dann der gleichfalls geladene Brigadier dahier nebst 10 Gendarmen erschienen.

Dann schreitet der Regierungsassessor Christoph ans Rednerpult und richtet seine Worte an die Versammlung........und es wird eine lange Rede....

Rede des Regierungskommissars Christoph

Filmausschnitt des Heigl-Films von 1975: Der Regierungsassessor spricht....

Eine der wichtigsten Obliegenheiten einer tüchtigen Staatsverwaltung ist die Obsorge für Beobachtung und Geltendmachung der Gesetze, die Sicherung des schuldigen Gehorsams vor denselben, in welcher Beziehung leider mehrfach gegründete Klagen gegen einen Theil der Bevölkerung des diesseithigen Landgerichtsbezirkes laut werden mussten, welche Veranlassung geben, daß die Hohe königliche Regierung von Niederbayern einen Spezialcommissar in meiner Person hierher abgesandt hat um das Sachverhältnis an Ort und Stelle zu prüfen. Dabei wurde namentlich meine Ansprache an die Gemeinden angemessen erachtet, zu welchem Behuf ich Euch als die Vertreter der Gemeinden und deren Vollzugsdiener auf heute hierher einladen ließ.

Es ist Euch, meine Männer, allen bekannt, daß der ledige Inwohnerssohn Michael Heigl von Beckendorf vor 10 Jahren aus der hiesigen Fronfeste entwichen ist und seitdem nicht mehr zu Verhafft gebracht, wohl aber einer Reihe von Verbrechen und Vergehungen zum Theil dringend verdächtigt wird, weshalb strafrechtliche Untersuchungen im Gang sind, die dessen Verurteilung mit Grund erwarten lassen. Es ist Euch gleichfalls bekannt, daß von Seite der kgl. Regierung und des Landgerichts während dieser langen Reihe von Jahren alle Möglichkeiten aufgeboten wurde, diese für die öffentliche Sicherheit so gefährliche Individuen zu Verhafft zu bringen, fast jedoch alle Bemühungen und Anstrengungen, das gesetzliche Ziel zu erreichen, fruchtlos waren. Jeder vernünftige Begriff, daß die umfassendsten Maßregeln umsonst sind, daß allerdings ein Verbrecher jahrelang der verdienten Strafe entzogen werden kann, wenn sich derselbe immer wieder ausgedehnter Unterstützung der Bewohner seiner Gegend, wo er sich aufhält, zu erfreuen hat, die es ihm leicht macht, die Sicherheitsmannschaft auch bey der größten Vorsicht auf sich herankommen zu lassen, er im entscheidenden Augenblick in die Felsen und Klüfte, in die Wälder des Berglandes zu entziehen, gleich anderwerts  - eine Zeitlang Verbrechen auf Verbrechen häufend – herum zutreiben und so sein Fortkommen zu suchen, bis er sich in die Hütten und Schlupfwinkel seiner Freunde wieder zurückzukehren getraut. Die gepflogenen Erhebungen haben auch den traurigen Beweis geliefert, sie haben zu genüge dargetan, daß Michael Heigl wirklich in der Umgebung seiner Heimat die volle Unterstützung findet, die er braucht, um sich der Schwere der Strafgesetze zu entziehen und sein verbrecherisches Leben fortzuführen und daß er nach einiger Entfernung immer wieder dahin zurückkehren kann, sobald er es für gut findet.
Die traurige Gewissheit einer solch strafbaren Unterstützung, die nur aus einer höchst unverantwortlichen Gleichgültigkeit gegen die Gültigkeit der Gesetze, zugleich aus dem Mangel wahrer christlicher Nächstenliebe, welche immer das höchste Gebote unserer heutigen Religion ausmacht, aus Mangel aller Teilnahme mit jenen, welche Heigl schon beschädigte /: sich nur zum Beispiel nur an das Elend des braven Brigadiers Sommer von Viechtach, der von ihm zum Krüppel geschossen wurde :/ aus Mangel aller gesetzlichen Sinnes her kommen. Diese traurige Gewissheit hat die Behörde schon vielfach veranlasst den Gemeinden allen Ernstes ein solch strafbares Benehmen vorzuhalten, das k. Landgericht Kötzting, insbesondere dessen Vorstand, Herr Landrichter von Paur hat die Gemeinden schon vielfach zur Erfüllung ihrer Pflichten aufgefordert und sich mit gewohnter Offenheit und Entschiedenheit, zugleich mit bekannter Herzlichkeit und Einsatz den seiner Verwaltung anvertrauten Gemeinden gewidmet und sich alle Mühe gegeben, sie durch Ermahnen und Warnen zum Gehorsam gegen das Gesetz zu bewegen, allein es war fruchtlos.

Meine Männer

 Es sei hier ausdrücklich bemerkt, daß diesen bestimmten wohlverdienten Vorwurf nicht Euch Alle, sondern eben nur Jene trifft, welche in dieser Beziehung nun Schuld tragen, und das Bewusstsein hievon am deutlichsten in sich selbst haben werden, daß solche Eignungen, welche sich schwer in ihrem Gewissen halten dürfen, auch frey von diesem Vorwurf sind, und für sie lediglich die Ermahnungen und Warnungen geltend sind, die hier ausgesprochen werden müssen.

Filmausschnitt: Die große Ansprache v.l. xx, Gogeißl Heinrich (Gogeißl Hei, Kirchschläger Franz


Es wird wiederholt, daß sich bei einem Teil der Bevölkerung ein Geist des Ungehorsams gezeigt hat, der um so beklagenswerter und unverantwortlich ist, als man so gerne von den Bewohnern des Bayerischen Waldes (sic (!)  in späteren Krisenjahren, speziell kurz nach dem Ersten Weltkrieg, wurde von interessierter tschechischer Seite argumentiert, dass es den Begriff des "Bayerischen Waldes" früher gar nicht gegeben hätte, sondern nur den böhmischen Wald, der zu Folge dessen, bis an die Donau reichen würde.), einem heitern braven Gebirgsvolk, nur Treuherzigkeit, Vertrauen zu seinen Behörden, von einem biederen Charakter und Sinn für Gesetz und Ordnung, gehorsam vor dem Gesetze, und den gesetzlichen Anordnungen, Liebe und Treue zu unserem König und Herren erwarten würde.
Diese düstere Schattenseite, welche das Benehmen eines Theils auf die ganze Bevölkerung des Bezirks geworfen haben, diese Schmach und Schuld der Ungehorsamen, diese Schande der Verheimlichung, gar so langer Unterstützung eines abgefeimten, raffinierten Verbrechers, der wie ein Alp auf den Herzen aller Gutgesinnten lastet, müßte die Staatsregierung zu besonderer Aufmerksamkeit veranlassen und müßte offenbar ganz besondere Verfügungen zu Folge haben.
 Die Angelegenheit hat nunmehr einen von ihrem Ursprung ganz verschiedenen Standpunkt erreicht, es handelt sich jetzt nicht bloß mehr um die Verhaftung eines Verbrechers, der dem Gesetze verfallen ist, es handelt sich nunmehr, wie schon erwähnt – um den Ungehorsam  eines Theils der Bevölkerung eines großen ganzen Landgerichtsbezirkes gegen das Gesetz – eine Widerspenstigkeit und Gesetzwidrigkeit, welche die Regierung nicht dulden darf und auch länger nicht dulden wird.

Denkt euch, meine Männer, das Beispiel einer braven Familie mit seinem ordentlichen, tüchtigen Hausvater, so wisst ihr daß er von seinen Söhnen und Töchtern verlangt, daß sie seine Anordnungen vollziehen, ihm gehorchen daß er sie straft wenn sie sich ungehorsam bezeigen.
Ihr wisst ferner auch, daß eine Familie deren Kinder gegen die Eltern ungehorsam widerspenstig sind, ihre Befehle nur verspotten, keinen Glauben hat, daß ihr Haushalt schlecht bestellt ist.

Ebenso ist es im Großen. Im Staate, mit der Regierung des ganzen Landes. Die Regierung, die Mutter des Staates gibt viele und gute Gesetze, auf daß ihre Angehörigen, ihre Kinder gegenseitig in allen ihren Verhältnissen ihrem Leben und Eigenthum gesichert sind, und froh und bequem neben einander fortkommen können. Sie gibt auch Strafgesetze, um die bösen abzuhalten und den Übelthäter zu strafen und zu züchtigen welche ihren Anordnungen nicht folgen, sich nicht daran halten wollen.
Der Staat ist eine Familie im Großen, darum heißt ihr das Land, dem ihr angehört, Euer Vaterland, darum heißt ihr dessen Oberhaupt die Majestät des Königs euren Landesvater, ein geheiligter Name, vor welchem sich jeder Biedermann in Ehrfurcht beugt, und mit dem der Knabe, der Mann ein jeder von bravem Gemüt, zum Himmel betet, um Glück und Heil für seinen König und sein Vaterland zu erflehen.

oben v.l. Schillitz Josef (Wirt vom Gasthaus Schillitz, Voggendorf), xx
vorne Wagerer Georg Boschmied Girgl


Wenn nun aber die Söhne des Landes den Gesetzen das Staates, welche die Majestät des Königs gegeben und den hierauf gebauten Verfügungen nicht folgen, wenn sie ungehorsam sind, wenn sie widerspenstig und gesetzwidrig handeln, dann versündigen sie sich an dem Vaterland und seinem Regenten. Sie müssen gestraft werden der eigenen Erhaltung des Staats willen und sie werden auch bestraft. Im gegebenen Fall wurde schon vielfach gefordert, von der Unterstützung des Verbrechers abzulassen, zu dessen Verhaftung mitzuwirken, und die Regierung, ihre Behörden, das k. Landgericht hat auch ein Recht, das zu verlangen, denn es ist in der Natur und im Gesetz begründet.
Da nun alle Anforderungen ungeachtet dem Gesetz nicht entsprechen, vielmehr in Ungehorsam verharrt, der Verbrecher nicht zu Verhafft gebracht werden konnte, sah sich die hohe königliche Regierung Veranlasst, zu den letzten Mitteln zu schreiten um dem Gesetze bald und ernstlich seine volle Geltung und Anerkennung zu verschaffen und wenn Nichts helfen sollte, den Vollzug zu erzwingen, den Ungehorsam zu züchtigen und zu bestrafen.
Das vorletzte Mittel war die Abordnung einer Regierungskommission, um die Gemeinden nochmals auf dem Weg der Ermahnung zu Pflichterfüllung, zum Gehorsam zurückzuführen, weshalb ich hierher kam, um mich dahier unmittelbar von der Sachlage zu überzeugen, und die Fehligen noch einmal zu ermahnen, dem letzten Mittel aber, das bald nachfolgen kann, würde Exekution durch militärische Gewalt sein.
Ich begab mich hierher, ausgestattet mit dem Vertrauen und der Vollmacht einer hohen königlichen Regierung, zugleich erfüllt von dem Glauben an den biederen, geraden, gesetzlichen Sinne der Mehrzahl der Gemeindeglieder, und mit der entschuldigenden Voraussetzung, daß die Meisten nicht aus Bosheit und Vorsatz sondern nur aus Unwissenheit, Gleichgültigkeit und geistiger Beschränkung in Folge unwahrer Gerüchte und Vorspiegelungen abgehalten wurden dem Gesetze genüge zu leisten.
Ich wünsche sehnlichste, daß meine herzlichen und ernsten Worte an Euch und durch Euch an sämtliche Bewohner dieses Bezirkes auch Eingang in Eure Herzen, Gehör und Beachtung finden und es würde mir leid tun, wenn alles fruchtlos wäre, denn darauf könnt ihr euch verlassen, daß mir die Strafe auf dem Fuße folgen müsste.

Wie schon bemerkt, handelt es sich zunächst um die Mitwirkung einen flüchtig gegangenen, der öffentlichen Sicherheit in höchstem Grade gefährlichen, äußerst strafbaren Verbrechers.
Nachdem vaterländischen Gesetze ist es nicht erlaubt, in einem solchen Fall bloß einen müßigen Zuschauer zu machen, sondern es fordert jeden Staatsbürger auf zu Widerherstellung der durch ein solches Individuum gestörten Ordnung, zu dessen Verhaftung und Bestrafung mitzuwirken.

Nach Art. 787/I Stgb. ist bestimmt, daß jeder schuldig ist…anzuzeigen bei Strafe des Gefängnisses bis zu 1 Monat, in Abt(II ist Strafe bis 6 Jahre Arbeitshaus gedroht…..
NB: Alle diese Artikel wurden aus dem Strafgesetzbuch vollumfänglich und wörtlich verlesen
 Nach Art 85 und 77 ist bestimmt 12-16 Jahre Zuchthaus, wer Verbrecher aufnimmt
Nach Art. 88 Gefängnis bis 3 Monate, wer … eine Anzeige unterlässt ….
Nach Art 327 ist bestimmt 12-16 Jahre Zuchthaus gegen den der die Gefangennahme eines Geflüchteten verhindert.
Selbst wer der Obrigkeit bloß die Wohnung nicht offenbart wird nach Art. 412 mit Gefängnis bestraft.
Wer sich hierbei mit gefährlicher Drohung widersetzt erhält nach Art 411 bis 2 Jahre Gefängnis. Tätliche Widersetzung wird mit 2-8 Jahren bestraft Art. 316.
Alle diese gesetzlichen Bestimmungen sind darum erteilt, um möglich zu machen, daß ein Individumm, welches seinen Nebenmenschen an Leib, Leben oder Eigenthum beschädigte, zur Strafe kommen, sie sind zum besten der Staatsangehörigen gemacht und sollen verhüten, daß ein Verbrecher rechtswidrige Unterstützung findet.


Schon ein uraltes Sprichwort sagt:
Wär das Hehlen nicht, wär auch das Stehlen nicht.



Und das ist klar, daß ein Übelthäter die geraubten oder gestohlenen Gegenstände nicht leicht zu Geld machen, sich selbst nicht lange der Untersuchung und Strafe entziehen könnte, wenn er nicht Leute fände, die ihm hierzu  und zur eigenen Verbergung behilflich wären, namentlich Leute, die nach der öffentlichen Meinung sich noch immer im Rufe der Ehrlichkeit und Redlichkeit zu halten wissen.
Woher rührt es nun, daß für die Gesetze kein Gehorsam geleistet, daß der fragliche Verbrecher nicht festgehalten wird, wenn er sich auch noch so lange in seiner Heimath aufhält, daß er mit größter Frechheit unter seinen Landsleuten umhergeht, daß er nicht einmal angezeigt wird, wenn er sich lange Zeit in seinen Schlupfwinkeln aufhält, um ihn verhaften zu können?
Es wird allerdings angenommen, daß nicht bei allen, auch nicht bei der Mehrzahl vorsätzlicher Ungehorsam gegen das Gesetz obwaltet, sondern  daß auch vielfach Furcht vor dem Menschen und falsche Vorspiegelungen über seine Harmlosigkeit Ursache seien, daß er nicht entdeckt wird, allein für den Erfolg, für die Vermittlung der Verhaftung und Bestrafung des Verbrechers gilt es offenbar gleich, ob die Verletzung der Staatsbürgerpflicht als vorsätzlich oder fahrlässig erscheint, ob sie nun in einem höheren oder nur in einem mindern Grad zu bestrafen ist.
Furcht vor einem Verbrecher ist das Schmählichste, das Unmännlichste was man sich von einem tüchtigen, kerngesunden Gebirgsvolk denken kann, vorzüglich, wenn ganze Dorfschaften einem einzigen Menschen gegenüber stehen wenn man überdies häufig gar nichts zu tun braucht, als nur die Sicherheitsmannschaft rechtzeitig von dessen Anwesenheit in Kenntnis zu setzen.

Furcht vor Rache ist kein genügender Beweggrund das Gesetz zu missachten, denn ein auf Raub und Diebstahl angewiesener Flüchtling wird das Eigentum des Einzelnen – auch seiner Schützlinge – eben nur solange unversehrt lassen und schonen, als er es eben für gut hält und ihr nicht die Umstände, welche von Tag zu Tag schlechter für ihn werden, zwingt seine Treulosigkeit gegen das Gesetz auch gegen seine bisherigen Freunde zu kehren.
Glaubt ihr überhaupt, daß sich der Inwohnerssohn Michael Heigl durch den ihm gewährten Verschub zum Dank verpflichtet fühlt, daß ihm hiedurch wirklich ein guter Dienst geleistet wurde? Mit Nichten!
Wenn er im Stand wäre sein elendes Los nur wenig zu überschauen, so ,müsste er klar einsehen, daß er klüger gethan hätte, sich schon längst freiwillig zu stellen und die verdiente Strafe zu erleiden, als eine immer erbärmlichere Existenz in der Freiheit, immer unstet herziehend, vor sich zu haben und dabei das Maß seiner Verbrechen immer voller zu machen, bis es zuletzt doch überläuft.
Er müsste einsehen, daß gerade diejenigen, welche ihm Vorschub gaben, Schuld an seinem Elend sind, weil sie ihn durch die gewährten Unterstützungen abhielten, bei Zeiten zurückzukehren, so daß in der Schein und Schirm von Freiheit und Straflosigkeit immer wieder verlockten, einer klügeren, vielleicht auch wirklich gefühlten Regung seines Gewissens, einer offenbar viel verständigeren Entsagung, auf eine solche männliche Unterwerfung unter die verdiente Strafe mit innerster Kraft bestimmt Folge zu leisten.
Es ist eine Schmach für Männer sich durch Feigheit und Furcht vor einem Flüchtigen abhalten zu lassen, seine Schuldigkeit zu thun, eine solche Furcht ist aber auch noch dazu höchst unanständig, denn es ist bekannt, daß nach dem jetzigen Verfahren die Verurteilung und Bestrafung nicht lange auf sich warten lässt – wie ihr häufig genug in der Nachbarschaft zu Straubing bei den Strafgerichtssitzungen erfahren könnt und jeder vernünftige muss bei ruhiger Überlegung begreifen, daß nicht der im Gefängnis sitzende Büßer einem etwas anhaben kann, wohl aber der frey herumziehende, auf Raub und Diebstahl angewiesene, arbeitsscheue Verbrecher, wie nicht das gebändigte, sondern nur das freie herumgehende Raubtier dem Menschen gefährlich ist.

Übrigens muss ich Euch aber auch noch begreiflich machen, daß ein solches Benehmen großen Mangel an wahrer Religion und festem vertrauen auf Gott beweist, denn nicht Feigheit oder Furcht vor Rache, sondern nur die Macht und die Gnade und der Wille des Herrn kann Euch und Euere Habe vor Nachteil und Schaden behüten.
Man hört auch vielfach die Äußerung: der Heigl ist gar nicht der Bösewicht, den man aus ihm macht, er tut zu niemand etwas, er lebt nur von Wildern etc. das , liebe Männer ist eine Lüge, die von seinem Anhang und unwissenden geschwätzigen Leuten ausgestreut wird, um ihn sicher zu machen, um zu täuschen und von seiner Verfolgung abzuhalten.
Vor mit liegt ein Verzeichnis von mehr als 40 Vorfällen, teils Übertretungen, teils Vergehen oder Verbrechen, - darunter Kapitalverbrechen, Räubereien, ausgezeichnete Diebstähle, Widersetzungen verbunden mit Körperverletzungen deren sich Michael Heigl von Beckendorf verdächtig gemacht hat, und zwar ist der Stand der Untersuchungen zum größten Teil schon dermalen so geartet, daß eine Überweiung und demnach Verurteilung in mehrfacher Beziehung eintreten wird.

Sollte aber auch nur wegen einiger, ja nur wegen einer einzigen der Kapitalverbrechen eine Verurteilung erfolgen und gemäß gestraft, so würde schon diese Kettenstrafe die lebenslänglich dauert oder mindestens Zuchthausstrafe auf unbestimmte Zeit oder 20 Jahre zur Folge haben.

Auch ist unrichtig, wenn man etwa glaubt, dass die Verurteilung des Heigl durch dessen Entfernung oder Verheimlichung vereitelt wird. Es gibt ein Verfahren im Gesetz ….. wonach auch abwesende Verbrecher welche sich der Ladung ungeachtet nicht freiwillig stellen, abgeurteilt werden können. Gesetzt nur, der Liebling des fraglichen Teils der Bevölkerung wäre wirklich schuldlos, wie man vorgibt, und nur ein argloser Streuner und Müßiggänger, der die die bayerischen und böhmischen Gebirge höchstens im Wildern durchzieht – warum scheut er sich vor seinen Richter zu treten und ihr Urteil zu empfangen, daß nach dieser Meinung nur seine Unschuld herausstellen und das Unrecht der jahrelangen Verfolgung an den Tag bringen müsste.

Ist er aber schuldig und strafbar, woher dann diese grenzenlose Frechheit einer nun zehnjährigen Verheimlichung und Unterstützung dieses Verbrechers, dieser Hohn und Trotz gegen das Gesetz, womit ein großer Teil der Bewohner eines der  größten Landgerichtsbezirke sich den Anordnungen der Regierung, den Bemühungen des Landgerichts, der unablässigen Tätigkeit der Gendarmerie entgegenstemmt, als in Folge von Ungehorsam und Widerspenstigkeit mit Irreligiosität, Mangel an allem gesetzlichen Sinn, von Nächstenliebe, vertrauen zu Gott, an Ehr und Gewissen?
Euer Verschulden liegt immer den Gemeinden zur Lasten, es mag immer Bosheit und Schlechtigkeit, oder auch nur Leichtgläubigkeit, Schwäche und Feigheit oder was immer die Ursache sein.

Ich gebe Euch den Spruch zu bedenken:
Mild mit den Schlechten   -     Ist Unbill gegen die Rechten!
Jede Schonung, jede Gleichgültigkeit gegen die Unterdrückung des Verbrechens hat offenbar das Emporwachsen und Umsichgreifen, die Prahlerei und Ausdehnung des Lasters zur Folge so wie das Ungeziefer und das Unkraut alles um sich nach und nach immer mehr angreift und unterdrückt wenn es nicht selbst ausgerottet und vernichtet wird.
Noch einmal verwarne ich die Gemeindeglieder, welche ihr von Allem, was ihr hier sehet und hört, genau zu verständigen habt durch euch, Vorsteher zur Erfüllung des Gesetzes. Ich erinnere Euch an den oben anstehenden Artikel des Strafgesetzbuches, ich verlese euch insbesondere die Bestimmungen des Gemeindeediktes Artikel 108.109. und 110,
NB: wörtlich verlesen: - die ihr als Gemeinde Obrigkeit pflichtgemäß zu vollziehen habt ich verlese euch ferner wiederholt die ohnedem schon bekannt gegebene allerhöchste Verordnung Sr. Majestät des allerhöchsten Königs Maximilian Joseph vom 6. September 1850 – worin die schweren Folgen des Ungehorsams der Gemeinden gegen das Gesetz deutlichste angedroht sind.

NB: verlesen Regierungsblatt 1819 S. 786
verlesen Kreisblatt 1850 S 208.
Ich fordere Euch abermals auf, meine Männer, nach diesem allen Euch genauest zu verhalten, das königliche Landgericht und seinen Anordnungen tätigst zu unterstützen, seinen Verfügungen genauest Folge zu leisten, Eure Angehörigen zu Zucht und Ordnung, zur Gesetzlichkeit anzuhalten und anzuweisen unstatthaft niemanden zu beherbergen.
Ferners fordre ich Euch auf, den k. Gendarmen kräftigst beizustehen und ihr das Ansehen und die Achtung zu versschaffen und zu erhalten, deren sie bedarf um ihren ohnehin so lästigen übermäßig anstrengenden Dienst mit Erfolg machen zu können.

Insbesondere verwarne ich euch, falsche ehrenrührige Gerüchte gegen die Gendarmerie, die ihr Wirken beeinträchtigen, ihren Eifer zum Besten der öffentlichen Sicherheit untergraben und nur Unmuth und Verdruss erzeugen müssten, zu verbreiten und befehle euch ernstlichst auch euere Gemeindeglieder bei entsprechender Strafe von einem gleichen Beginnen abzuhalten.

Dem Vernehmen nach soll M. Heigl dermalen sich nicht in diesem Bezirke befinden und ist jedoch höchst wahrscheinlich, daß er auswärts nicht geduldet bäldest zurückkehrt, so daß sich Gelegenheit bietet, daß sich die Gemeinden von der auf ihnen lastenden Mitschuld des Verheimlichens und Unterstützung reinigen können, indem sie unverzüglich zusammenwirken, die Entdeckung, Ausmittlung und Verhaftung des Verbrechers schleunigst und sicher ins Werk zu setzen.
Folgt meiner letzten Warnung. Liebe Männer, und gehorcht dem Gesetze und seht zu, daß ein Gleiches auch durch Eure Gemeindemänner geschieht. Man muss das Nötige tun.
Sollte jedoch abermals Gleichgültigkeit oder gar vorsätzliche Böswilligkeit sich geltend machen, sollte Heigl wiederholt unterstützt oder verheimlicht werden, sollte abermals ein Saumsal in entsprechender  und bestimmter Befolgung der obrigkeitlichen Anordnungen, in Beihilfe zu den Bemühungen der Gendarmerie sich irgendwie zeigen, so habe ich euch hiermit zu eröffnen, daß ein solch weiterer Ungehorsam solch unehrliche Pflichtverletzung unnachsichtlich die Einlegung ergiebiger militärischer Straf- und Exekutionskommandos zur Folge haben würde.
Es würde dann den schuldigen Gemeinden auch nichts mehr helfen, wenn sie den Heigl wieder entwischen lassen wollten, dies würde dann zu spät sein und sie würden sich dann selbst der Möglichkeit verlustig machen, den Verbrecher zur Vernunft zu bringen und sofort der Last der Exekutionsmannschaft zu entledigen, welche nicht mehr abziehen würde, bis Heigl verhaftet ist.
Noch einmal, meine lieben Männer, ergreift so schnell als möglich die Gelegenheit, der ergangenen Aufforderung zu genügen, die Schmach  und die Schuld von Euch und den Eurigen abzuwälzen, dies ist auch zugleich das einzige Mittel, die teure Exekutionsmannschaft fernzuhalten, seid gehorsam dem Gesetze, dessen Vollzug von Euch und Eueren Gemeindegliedern mit Ernst begehrt wird, damit dadurch die Beobachtung der Staatsverfassung, zugleich durch Befolgung des Gesetzes die Liebe und Treue zu eurem König und Herren, die ihr im Herzen tragt und die ihr beschworen habt, und Gott wird Euch schützen

 Kötzting 12.März 1853, Christoph Regierungsassessor


Im Protokoll für diese Versammlung steht dann weiterhin:

Die Vorsteher wurden von ihrem Landrichter aufgefordert laut und vernehmlich zu erklären, ob sie dem Gesetze eine Folge leisten, ob sie mitwirken wollen, alle möglichen Maßregeln, welche zur Verhaftung des Verbrechers getroffen werden, auszuführen und es wurde von den Vorstehern einstimmig und laut auf die an sie gestellte Fragen mit „JA“ geantwortet. Es wird bemerkt, dass die ganze Versammlung sichtlich im Innersten bewegt war und dass sich bei dem größten Teil der Anwesenden Tränen in den Augen zeigten.   

Hier an der Spitze der Unterschriftenliste nacheinander Carl v. Paur, der königliche Landrichter, 
der Rentbeamte Härtl und der Gerichtsarzt Dr. Müller. Danach folgen die einzelnen Beamten des Landgerichts.

Nach den Unterschriften des restlichen LG-Personals folgen zunächst die Magistratsräte Kötztings, angeführt vom Bürgermeister Schrank.


Anschließend folgen die Räte der beiden Märkte Neukirchen und Eschlkam, gefolgt von dem Block der hier stationierten Gendarmen, bevor in alphabetischer Reihenfolge sämtliche Gemeinden aus dem Landgericht aufgeführt sind. Auf der Liste hatten nun alle Anwesenden unterschrieben und sich mit den Vorgaben des Regierungsassessors einverstanden erklärt.
Der Kötztinger Landrichter Carl von Paur nutzte die Gelegenheit - alle Gemeindevorsteher in Kötzting zu haben - und stellte den Männern sein letztes Erfolgsprojekt vor, den "Verein für verwahrloste Kinder" vor und präsentierte dabei "drei bereits untergebrachte, sehr gut aussehende Kinder."
Darüber hinaus kündigte er weitere Maßnahmen an, um endlich Michael Heigl habhaft zu werden und auch das "Zusammenlegen der Kirchweihen auf einen Tag" an, und forderte von den versammelten Gemeindemitgliedern die größtmöglichen Anstrengungen, um all diese Ziele zu erreichen. 

Carl von Paur 

Da die Regierungskommission nun mal schon vor Ort ist, sollen auch die anderen Beschwerdepunkte erörtert werden, wobei sich zuerst der - nach Carl von Paur - ranghöchste Beamte Kötztings, der Rentbeamte Härtl, kurzerhand bei der Kommission vorstellt und folgende Mitteilungen protokollieren lässt: 

Mitteilung durch den kgl. Rentbeamten Ludwig Haertl


Generalia: sei bereits seit 4 Jahren Rentbeamter und von Anfang an mit Interesse bei der Heiglschen Angelegenheit dabei gewesen und möchte seine persönlichen Erfahrungen kurz zusammenfassen:

Die hiesige Verfolgung sei immer fruchtlos, da Heigl immer wieder – wenn man ihm hier zu leibe ginge – auf andere Gebiete auswich: teils in Cham, teils in Viechtach, teils in böhmischen Bezirken, wo er sich dann ganz ungestört, so lange er mochte, aufhalten konnte. Es fehlte jedes Zusammenwirken der benachbarten Gebiete. Die Gendarmerie aber bestehe nur aus den gewöhnlichen Stationen, nur vor ein paar Jahren wurde auf Aufforderung – des Landgerichts - auch in Hohenwarth eine Station errichtet – für den Winter, aber erst im Sommer genehmigt - diese aber später wieder abgezogen. Auch mit viel Militär wäre es schwierig, angesichts des Geländes und der Unterstützung, den Flüchtling zu finden. Die Aufnahme von Gerichtsdienern sei unzweckdienlich, weil diese ausschließlich aus Taglöhner bestehe, welche einfach keine tauglichen Subjekte für solch einen Gehilfendienst seien.
Auch die Struktur der „sogenannten hinausgebauten Häuseln“ (nicht Häusler!) sei etwas, was man eigentlich nur hier finden würde. Die Inwohner sind idR verheiratete Familien, die bei dem Bauern einen kleinen Fleck Grund haben und bei dem selben gegen Lohn von 4-6 Kreuzer und Kost im Taglohn arbeiten, übrigens selbst wieder völlig besitzlose Personen, ledige Weibspersonen mit Kindern bei sich haben, welche Umstände das Vorhandensein eines ordentlichen Dienstbotenstandes völlig verdrängen.
Solche Personen, die in Masse zu einem einzigen Hof gehören, bilden eine förmliche unzerreissliche Kette, welche durchaus nichts angeben und ihren Bauern mehr fürchten als die Behörden und die Gendarmerie, während ordentliche Dienstboten wegen der freistehenden Aufkündzeit viel unabhängiger seien.
Diese Inwohner und Afterinwohner befinden sich in s.g. Inhäuseln und hinausgebauten Häuseln….
Bei der Armut, dem Elend und der Abhängigkeit dieser Inwohner, welche weitaus die Mehrheit des Amtsbezirkes bilden, dabei dem völligen Mangel an gesetzlichem Sinn und einer völligen Abgestumpftheit für alles Bessere, zugleich der Herrschaft großen Aberglaubens und großer Leichtgläubigkeit bedarf es keiner ferneren Erläuterung dass ein Mensch, wie Heigl, von allen Seiten Unterstützung zu hoffen und zu genießen hat

1.     Kaum einer der eingesetzten Gendarmen kenne Heigl persönlich, was dieser raffiniert ausnützen kann. 
So wird Heigl wohl nur durch einen Zufall und durch Verrat entdeckt werden.
 Es sind nicht nur die Inwohner sondern auch die Söldner und teilweise die Bauern, weshalb keiner der Inwohner zur Hilfe gewonnen werden könne, weil ihre Bauern selbst teils aus Furcht teils aus Schlechtigkeit im Spiele sind, gegen welchen sie sich nichts zu sagen getrauen.
 Es ist bekannt, dass die Bauern nicht einmal Anzeige erstatten, wenn ein Schwein oder Schaf vom Heigl zu seiner Nahrung gestohlen wird.

6.       Es hält es für seine Pflicht ausdrücklich Posthalter Schrank, Hammerbesitzer von Sperl in der Gemeinde Fessmannsdorf nicht nur von jeder Schuld völlig freizusprechen, sondern auch festzuhalten, dass beide alles Mögliche beitragen dass Heigl verhaftet werde. Ebenso Expositus Schaitner Michael von Hohenwarth, welcher schon mehrfach von Heigl bestohlen wurde.

8.       Er hält diese Feststellung deshalb für seine Pflicht, weil diese Personen im Falle einer Exekutionsmannschaft mit außerordentlichen Zahlungen belastet würden – aufgrund ihres großen Besitzes - , was diese nicht verdienten.
Ansonsten lobt der den Amtsvorstand Landrichter Carl von Paur…. Es müsste auch sein Feind zugestehen, dass er in der Administration das Vorzüglichste leistet, überall Tätigkeit entwickelt und Wohltätigkeit verbreitet. 
Das Forstpersonal kämpft auch laufend (und zügig nach seiner Anzeige) gegen Forst- und Jagdfrevel, Fischdiebstähle und Frevel an den Perlenwässern…wobei die Frevler in dieselbe Kategorie gehörten, wie die die Gesinnungsgenossen Heigls.

Verdächtige Wirtshäuser wurden geschlossen – verdächtige Personen abgeliefert, welche aber von höherer Stelle mangels Raum in der Anstalt – vor Errichtung des Zwangsarbeitshauses zu Ebrach – wieder freigelassen wurde.
Bei jeder Versammlung würde Carl von Paur seine eindringlichen Warnungen an die Gemeinden kommunizieren und er habe:

1.       Ein Distriktskrankenhaus ins Leben gerufen.
 Einen Distriktsarmenfond hervorgerufen.
 Den Kornverein gegen die Not gegründet.
 Den Verein für verwahrloste Kinder gegründet.
 Sich stets für Alleen und Maulbeerpflanzungen bemüht.
 Die Anlage des Ludwigsturms und des Berges mit Baumpflanzungen hervorgerufen.
 Eine Sparkasse dahir errichtet

8.       Und noch sehr viel derlei gewirkt mit umfassender Tätigkeit und Umsicht, bedacht für Alles Gute und bei all dem hier in Frage stehenden besonderen Gelegenheiten möglichst unter Beiziehung der Schuljugend.

9.       Seit neustem kommt ein Landwirtschaftlicher Verein hinzu

Kötzting habe Carl von Paur für Alles Gute zu danken, was es gegenwärtig besitzt

Carl von Paurs Tätigkeit habe also mittelbare (durch die Behebung von Missständen und Belehrung)  und unmittelbare Folgen für die Jagd auf Heigl.

Unterstützung der Gendarmen: top

Benehmen der Gendarmen: kann sich nicht beschweren und habe von einigen Vorkommnissen und Prügeleien nur gerüchtweise gehört. Allerdings muss auch er zugeben, dass das Ansehen der Gendarmen schlecht sei:  Bei den wenigen tatsächlichen Aufgriffsversuchen  - nach Anzeigen - habe es entweder „einen Mangel an Vorteil, Ungeschicklichkeit“ oder sogar versagende Gewehre gegeben. Nach jedem dieser vergeblichen Aufgriffsversuche wurde bekannt, dass Heigl an dem Verräter Rache genommen habe oder demselben gedroht habe, ohne dass zu ermitteln war, ob der Zufall oder Plauderhaftigkeit ihm denselben bekannt gaben.

>>>> keiner traut sich mehr anzuzeigen
>>>> Gerücht entsteht, die Gendarmen hätten keine Courage

Unterschrift Ludwig Härtl

wird fortgesetzt



Freitag, 30. Juni 2023

Eine kryptische Jahreszahl in der Kirchenburg

    Wieder einmal gibt es hier eine schöne Bildfolge aus dem Bestand der Zeitungsredaktion der Kötztinger Umschau, der Dank des Einsatzes von Frau Serwuschok vom Verlag nach Kötzting zurückgeschickt und von ihr gesammelt, später dann dem Arbeitskreis Heimatforschung übereignet wurde und nun im Stadtarchiv Kötzting verwahrt ist.


Der Reporter dieses Berichts und der Bilder trug den Kürzel "na" und damit wars die Chefin der Umschau, Frau Renate Serwuschok selber, die den Bericht schrieb.
Bei der Renovierung unserer Kirchenburg wurde in 10 m Höhe an der Außenwand - ca. 10 m links von der Durchfahrt in Richtung des früheren Amtsgerichtes - eine eingemeißelte Jahreszahl entdeckt, die zunächst Rätsel aufgab, und am Ende als die Jahreszahl 1449 entschlüsselt wurde. In dieser Zahl steckt auch eine gewisse Logik, die sich aus den Umständen ergibt, mit denen Kötzting genau zu der Zeit umzugehen hatte.


Warum passt diese Jahreszahl also zu unserer Kirchenburg.

 Im Hauptstaatsarchiv in München befindet sich unter den Klosterliteralien des Klosters Rott ein (Bettel-)Brief der Kötztinger Ratsherren - gleichlautend formuliert sowohl an den Konvent des Klosters und an die Regierung, undatiert aber auf 1460 eingeordnetn. Darin bringen die Kötztinger Bürger ihre Sorgen an, die durch den Bau des von Herzog Albrecht geforderten Bollwerks entstanden waren. Sie schreiben unter anderem an das Kloster Rott:
Auch bringen wir Euer Gnaden an und dem wirdigen Convent, dass um den Kirchhof abgebrochen sind bey zwelf Heuser, da wir Abganck haben, Wacht Steuer und Manschaft von des Gepeus wegen.
das heißt also, dass, um den Anforderungen des Herzogs Albrecht für eine Marktbefestigung angesichts der Hussitenkriege und den innerbayerischen Kämpfen nachzukommen, wurde nicht nur das Bollwerk um den Markt herum errichtet, sondern offensichtlich auch die Äussere Befestigungsbauer der Kirchenburg zusammen mit dem Burggraben.
Zu diesem Zwecke mussten  12(!) Häuser abgerissen worden, die dort, vermutlich angelehnt an den Kirchenburgfelsen gebaut worden waren.
Da dieser Brief über die finanziellen Schwierigkeiten des Marktes  - der Verlust von 12 Häusern und 2 Marktlehen (diese wurden durch die Marktbefestigung zerstört bzw. gingen als Flächenverlust verloren) NACH der Errichtung der Befestigungsanlagen klagte und der Brief auf 1460 datier ist, paßt eine Entstehungszeit von 1449 ganz gut die die zeitliche Abfolge.



 Diese unruhigen, ja kriegerischen Zeiten liegen sehr nahe am - durch die Legende überlieferten - Beginn unseres Pfingstrittes, was durchaus eine in sich logische Herleitung unserer Tradition ermöglichen würde. 

Mittwoch, 28. Juni 2023

EIn Sommerkontrastprogramm

 Mitte der 90er Jahre, nach Abschluss der Maßnahmen zum Hochwasserschutz schoss - vermutlich - Sperl Poidl im Auftrag der Stadt eine DIA-Serie über Aktivitäten in und herum um unsere Stadt.
Diese DIAs und viele Papierbilder aus vielen weiteren Themenbereichen lagen geordnet und ungeordnet auf dem Speicher unserer Stadt und sind erst im Zusammenhang mit der thermischen Sanierung im Rathaus "entdeckt" worden.

Hier eine Bilderserie mit einem Winterthema, passend als Kontrast zu den derzeitigen Temperaturen.


Foto Stadt Kötzting 

Foto Stadt Kötzting 


Foto Stadt Kötzting 


Foto Stadt Kötzting 


Foto Stadt Kötzting 


Foto Stadt Kötzting 

 

Foto Stadt Kötzting 

Während die einen sich -warm angezogen - auf dem Eis vergnügten, gab es andere, die den umgekehrten Weg vorzogen.
Foto Stadt Kötzting. 
Das Warmwasserbecken im Freien als Teil des Kötztinger Hallenbades


Montag, 19. Juni 2023

Panzer auf dem Marktplatz Kötzting

  Wieder einmal gibt es hier eine schöne Bildfolge aus dem Bestand der Zeitungsredaktion der Kötztinger Umschau, der Dank des Einsatzes von Frau Serwuschok vom Verlag nach Kötzting zurückgeschickt und von ihr gesammelt, später dann dem Arbeitskreis Heimatforschung übereignet wurde und nun im Stadtarchiv Kötzting verwahrt ist.


Der Reporter dieses Berichts und der Bilder trug den Kürzel "krs".

Die Kötztinger Krieger- und Soldatenkameradschaft feierte ihr 125jähriges Bestehen und die Bundeswehr feierte gleich mit.
Rund herum um den Kötztinger Maibaum und unter den Kastanien vor der St. Veitskirche stellte die Bundeswehr einige ihrer Panzer aus.






Im Hintergrund die alten Bürgerhäuser, die es zumeist nicht mehr gibt.
v.l. Irlbeck - COOP - Zimmerer - Miethaner - Liebl


Freitag, 16. Juni 2023

Kötztinger Häuserchronik - das alte Schödlbauerhaus

   Das "alte Kötzting" bei der Uraufnahme bei der beginnenden Landvermessung hatte 159 Anwesen.

Der Geschichte dieser Bürgerhäuser und ihrer Bewohner nachzuspüren und sie zu dokumentieren, ist das Ziel dieser Häuserchronik.
Die Anfänge und die Entwicklung unserer Heimatstadt können von der Teilung der Urhöfe bis hin zur Auswahl als Landgerichtsort in einem einleitenden Blog nachgelesen werden.


alte Hausnummer 56

beim  Schödlbauer

Mathias Heilmeier Aquarell der Kötztinger Müllerstraße um 1900
Ganz links angeschnitten das Anwesen Amberger, danach das Schödlbauerhaus, und, nach oben anschließend, das Haus des Schreiners Klinger mit dem Marktbrunnen vor dem Haus.






Plan der Uraufnahme von 1831


Foto Pongratz
 

Das Haus mit der alten Hausnummer 56 ist von seinem geschichtlichen Status her nur ein sogenanntes "Leerhaus" und daher in den alten Steuerlisten nicht aufgeführt. Ein Zufall jedoch hilft uns hier auf die Spur, so dass die Besitzerabfolge doch bis heran an den Dreißigjährigen Krieg dargestellt werden kann.
Zwei Dokumente sind für diesen - und auch zeitgleich für den Nachweis des Besitzes der späteren Klosterschmiede (alte Hausnummer 99) - Nachweis ausschlaggebend.
Das erste ist eine Schuldverschreibung:
Am 21.7.1654 leihen sich Hans Hecht, Bürger und Wagner in Kötzting, und seine - wohl zweite - Frau Eva 105 Gulden von den Kindern des verstorbenen Wagners Erhard Neidlinger und versichern diese Grundschuld mit ihrer Behausung "ihr Behausung so hinder dem Pfarrhof zwischen der Marktmühl und Herrn Hans Katzensperger Behausung liegend
Blickt man auf den obigen Lageplan, so kann man erkennen, dass die beiden Anwesen 56 und 99 hinter dem Haus mit der alten Nummer 55 eine lange gemeinsame Grenze haben. Das im Lageplan von 1831 bezeichnete Landgerichtsgebäude war im Jahre 1654 noch der Pfarrhof.
Diese Lagebeschreibung hilft auf bei der Erstellung der Häuserchronik des benachbarten Hauses mit der alten Hausnummer 99 weiter,  der Klosterschmied, weil die bisherige Besitzbeschreibung des Herrn Katzenberger immer nur von der Angrenzung an den Pfarrhof gesprochen hatte und das hätte auf andere Anwesen auch zugetroffen.

StA Landshut Markt Kötzting Briefprotokollband 1

Zwei Jahre vorher findet sich eine Quittung in dem ersten Briefprotokollband, der die Beziehung von Hans Hecht und Erhardt Neidlinger als Besitznachfolger beweist.
Quittung per 20 fl
Hans Vischer burger alhir zu Khözting hat den 9. Januariy ad 644 von Erhardten Neidlinger gewesten Wagner alhir seel 20 fl entlehnet, entgegen er ihme ainen Gartten bei Wißing versezt, welchen er heunt undern gesetzten Dato von seinem Successorn Hannsen Hechten auch burgern und Wagnern alhir mit 20 fl abgelest, massen dann ersagter Hecht das Gelt in Besein Herrn Hannsen Raidt Ambtcammerer und Andreen Weissen Fleischhackher, und burger alhir Paar empfangen und eingenommen, desweegen er Ihme hiemit Quitt, frey, miess, ledig und loss zelt, und sagt aso und dergestalt daß er und seine Stiefkhünder desswegen ihme nichts mehr anfordern oder ansuechen wellen actum den 22 Marty 652"

Die beiden Ausdrücke "Successor" und "Stiefkinder" lassen vermuten, dass Hans Hecht in das Anwesen eingeheiratet hatte und so ist es auch. Unter dem Datum des 25.7.1645 findet sich seine Hochzeit mit der Witwe Eva Neidlinger.
Wir haben also als ersten nachgewiesenen Besitzer den Bürger und Wagner Erhardt Neid(l) inger



Erhard Neidlinger und Margaretha 


Von der Familie Neidlinger finden sich nur sehr geringe Spuren in den Dokumenten. Im Status animarum kommen beide gar nicht vor. In den Kötztinger Taufmatrikeln steht nur eine einzige Eintragung:
PfA Kötzting Band 1 Seite 340

"Den 18 April Leonhard Neidinger burger und Wagner alhir filius baptizatus N. Andreas patrinus Andreas Painl burger und mezger alhir"

Hans Hecht und Eva Neidlinger


Unter dem Datum des 25.7.1645 findet sich in den Kötztinger Heiratsbüchern folgender Eintrag, ausgeführt in einer äußerst flüchtigen Handschrift.
PfA Kötzting Band 1 Seite 168
Am 25. dieses haben in der Pfarrkirche - und vor mir, Pater Schnöbel(?) - den Bund der Ehe geschlossen: ......  Ioannes Hecht, der eheliche Sohn des verstorbenen Johannes Hecht und Barbara seiner Ehefrau mit der Witwe Margaretha Neidlinger
Bereits am 8.12.1645 kommt die Tochter Maria auf die Welt, wird getauft und der Pfarrer kann natürlich auch rechnen und notiert am Rande des Taufeintrags:
PfA Kötzting Band 1 Seite 383
"Dem 8. ist Hansen Höcht und Margaretha seiner Hausfrauen ein Kindt taufft worden Namens Maria dessen Gevatterin Anna Weissin des Andre Weissen Fleischhackers und Purgers alhir Hausfrau 
NB diser Hans Höcht hatt noch khain 1/2 Jahr gehaust und eigesegnet gewest!
"
Unterm 11.10.1650 ist die nächste Taufe eingetragen - Anna heißt das Mädchen - es ist aber keine Mutter angegeben.
Ganz grundsätzlich muss man hier festhalten, dass die Anfänge der Kötztinger Kirchenbücher sehr lückenhaft sind, vor allem was die Sterbeeinträge angeht.
Bei der nächsten Taufe, am 5.3.1654, ist nun ein anderer Vorname bei der Mutter angegeben, sie wird nun als Eva bezeichnet. Seiner erste Frau, Margaretha, verwitwete Neidlinger, ist vermutlich nach der vorherigen Geburt verstorben und der Wagner verheiratete sich erneut.. 

Hans Hecht und Eva


Aus ungefähr dieser Zeit - geschätzt 1658 - stammt ein Eintrag im Status animarum, der Seelenbeschreibung der Pfarrei Kötzting, die zu drei unterschiedlichen Zeiten ausgefüllt worden ist.
PfA Kötzting Band 1 Status animarum

Hans Hecht
Söhne: Andreas und Philipp jeweils 2 Jahre
Töchter: Anna Jacobe 5 und Anna 10 Jahre

Im Kötztinger Verhörsprotokoll von 1655 steht eine Kurznotiz über unseren Wagnermeister

StA Kötzting Verhörsprotokoll 1655
"Schulden                  Geschäft
Hieran Wolfen Seyder wierdet hiermit auferladen daß er Hanß hechten Wagnern die vorgeliehene 3 fl auf heilige Osstern bezallen solle"
Im 


Im Rechnungsbuch des Jahres 1660 findet sich ein ganz besonderer Eintrag.

StA Landshut Markt Kötzting Marktrechnung von 1660
"Hans Hechten Wagnern alhir, für das Rath zum Storchen Nest bezalt   36 xr"


Vermutlich ebenfalls bereits im Jahre 1660 nimmt Hans Hecht 50 Gulden beim Spital auf und bezahlt nach Ablauf eines Jahres seinen Schuldzins in Höhe von 5 Prozent, also 2 1/2 Gulden.
"Hannsen Hecht burger und Wagnern 50fl welche er Inhalt briefs auf seiner Behausung verschrieben, trüfft also der Zins 2 fl 30 xr"

Wie im "Status animarum" zu sehen, hatte der Wagner Hans Hecht mehrere Kinder, einer davon war Philipp Hecht, und diesen finden wir in den Akten des Pfleggerichts Kötzting.

StA Landshut Rentkastenamt Straubing Pfleggerichtsrechnung von 1682

"Mit ainer WagnerWaffen auf der Gassen umbhauen, Degen entblössen, endlich ansonsten ungebierlich Verhalten. 2 Persohn 2 tag im Ambtshaus
Philipp Hecht burgersSohn alhier und Franz Gueth Burger und Huedter alda, seint umbwill Höcht auf der gassen mit ainer bei sich gehabten Wagner Waffen umbgehaut, und sich ungebierlich verhalten, guett aber aines Mußquetiers Tegen auf der Gassen entblösst, mit schreinen: und in anderweg ungebier veriebt, mit ernstlichen Verweis.2. Tag im Ambthaus abgepiest worden, an gelt aus unvermögenheit : NIHIL
"


Philipp Hecht und Dorothea Schindler


Philipp Hecht, der 1682 für sein ungebührliches Verhalten noch zwei Tage im Gefängnis gesessen hatte, trat vier Jahre später die Besitzfolge an, nachdem sein Vater, der "Bürger und rotarius" Hans Hecht, am 13. April 1686 verstorben war.
Philipp Hecht taucht aber bereits im Jahre 1683 als Wagner auf, denn er hatte für den Magistrat "ainen Stempfl zum Pflastereinstessen gemacht und 2 Rädltrogen" gemacht und erhielt dafür aus der Marktkasse 20 xr.
In der Liste der Kirchentracht des Kötztinger Pfarrers aus dem Jahre 1686 ist noch der Vater, Hans Hecht, in der Liste vermerkt.
Hanß Hecht        2  xr   (=die "Gebühr" für ein Haus)


Unterm 27. Mai 1686 findet sich die Hochzeit Philipp Hechts. 


"Dito (unterm selben Datum wie der vorhergehende Eintrag = 27.Mai 1686) feierten Hochzeit Philipp Hecht, der eheliche Sohn des verstorbenen Johann Hecht und seiner >Ehefrau Eva mit der Dorothea Schindler, der ehelichen Tochter des bereits verstorbenen Ehepaares Johann und Elisabeth Schindler.
Die Trauzeugen waren der Lehrer und der Mesner.
"
Zwei Jahre später, im Oktober 1688, verstarb dann auch seine Mutter, Eva Hecht, "die alt Wagnerin".
Die Mühlen der "Schuldenumschreibung" mahlten langsam damals, erst im Spitalrechnungsbuch von 1689 werden die jungen Hechts als die neuen Schuldner vorgetragen, noch im Vorjahr - obwohl bereits 1686 verstorben - war Hans Hecht als der Schuldner beschrieben.
StA Kötzting Spitalrechnung von 1689
"50 fl
Hans Höcht burger und Wagner alhir, und Eva sein Hausfrauen, aniezt Philipp Höcht der jünger und Dorothea sein Eheweib haben inhalt der Schuldverschreibung, datiert den 7. Jenner 1688 auf ihrer besizenten behausung, sambt Weiblicher Verzicht 50 fl verschrieben, trüfft der Zinß zu Michaele 2 fl 30 xr"

Hier haben wir einen interessanten Namenszusatz: "Philipp Hecht der Jünger".
Es könnte also durchaus sein, dass derjenige Philipp Hecht, der weiter oben 2 Tage im Gefängnis hatte verbringen müssen, auch sein älterer Bruder gewesen ist.
Einschub
Philipp Hecht - der Ältere - hatte nur 2 Monate nach seinem jüngeren Bruder geheiratet.
Am 21.7.1688 wurde Anna Waizer aus Kötzting seine Ehefrau
Einschub Ende

Aus dem Jahre 1690 finden wir dann einen Eintrag der beiden Geschwister.

 
StA Landshut Rentkastenamt Straubing Marktrechnung Kötzting von 1690

"Fenckhnus Straffen
Stockhstraf  4 Stund
Philipp Höcht Wagner ist seinem Brudern auch Philipp Höchten dem eltern vor das Haus geloffen, und hat denselben ainen Schölbmen Iniuriert, ist aso vermög Prothocolls fol: 1 per uf 4 Stundt in STraff condemnirt worden.
"
Unterstelt man dem jüngeren Philipp Hecht ein aufbrausendes Temperament, dann könnte er durchaus auch der Täter im vorherigen Fall gewesen sein, wenn nicht, dann wars eben sein Bruder.
Im Umrittsprotokoll des Jahres 1691 taucht er ebenfalls auf, da er vom Rimbacher Pfarrer Kaspar Schlieringer wegen Beleidigung verklagt worden war.
1694 trifft es ihn erneut wegen einer "Schelmbenverscheltung", diesmal kostet es ihn 1 Pfund Regensburg Pfennige, was gut dem Verdienst von 3-4 ganzen Tagen entspricht.
Im Jahre 1698 steht er wieder vor Gericht, dieses Mal vor dem Herrn Landrichter.
"Philipp Höcht burger und Wagner alhir hat Marthin Präncl Schmid ufm Hammer in der Kriegerischen Würthsbehausung alhir offentlich vorgeworffen, Er Prändl wahre halt ein Mann der auf 4 Seylen gehörte, dahero mann die Iniuri, weillen Pränctl sonnsten weithern khaines bösen berueffs ist, ex officio aufgehebt, und dem Höchten armueth halber drey Stund lang im Ambthaus abgebiest."
Mit dem Wagnermeister hatten die Kötztinger Gerichte immer wieder zu tun, so auch in den Jahren 1708 und Jahre 1709:
"So hat Philipp Höcht burger und Wagner alhir zu Közting Christophen Vogl Schmidt zu Camerau, uf der Schmidt hörberg dahir, ohne Ursach beim Prustflöckh ergrüffen, deme aine Maullschellen zuegefieget, und öffters ainen S.V: Schelmb und Dieb verscholten, daher mann , weill der Vogl aines menniglich bekhandten guetten berueffs und Leimueths ist, die iniuri Ex officio aufgehebt, dem Höchten aber in Ansehung seiner offenbahren unvermögenheit mit ernstlichen verweis .2. Stundt lang im AMbthaus abgewanndlet" Pfleggerichtsrechnung von 1708)



StA Landshut Rentkastenamt Straubing Pfleggerichtsrechnung von 1709
Gefenckhnüs Straffen
Verhör gehalten, den 19 Aprill, 5. July, 4. et 11. Obris anno 1609

Philipp Hecht burger und Wagner alhir hat geörgen Poidl auch Burgern und Huefschmidt der orthen, bezechterweis aus ybereyllten Zohrn, ainen S.V. Schelmben und dieb verschmecht, sich aber mit dem widerumben verglichen und bekent, daß er dergleichen iniuri von ihme nit sindern villmehrers alles liebs: und Guettes zusagen wisse, Volgsamb die uncossten allainig abzustatten uf sich genommen, warbey manns zwar, weillen Poidl, von selbsten aines guetts berueffs, und leinmueths ist, obrigkeitlich gelassen, die iniuri ey officio aufgehebt, dem Hechten aber, armueth halber 3 Stundt lang ins Ambtshaus condemniert.
"
7 Kinder bekamen die beiden, dabei wurden zwei Buben auf den Namen Johann getauft, die Ehe seines gleichnamigen Bruders blieb kinderlos, zumindest nach den Kötztinger Taufmatrikeln.
Dies ist deshalb wichtig, weil es eine Schlägerei wohl zwischen Onkel und Neffen, Hans und Philipp Hecht in den Akten zu finden gibt, der ja theoretisch auch - überkreuz - den anderen Familienzweig hätte betreffen können.
 
StA Landshut Rentkastenamt Straubing Pfleggerichtsrechnung von 1715
Hanns Höcht Burger und Wagnerssohn alhier, hat Philipp Höchten auch Burger und Wagnern derohrten, ohne gegebne Ursach mit Schlögen solchermassen yberfahren, daß er am Armb plaue Flöckh yberkhommen, vonnetwillen man demselben mit aufgetragner Vergleichung in Ansechung seiner Armueth per 1/2 Pfund Pfennige abgestrafft tuet  34 xr."
In der Kirchentrachtlicte des Klosters Rott von 1727-1736 steht Philipp Höcht.

HStA München Landshuter Abgabe KL Rott B4
Philipp Höcht Wagner Kirchentracht    - -----     Boschinger (Abgabe für die Gruber Gründe)

Johann Hecht und Margaretha Vogl


Am 11.8.1728 übergibt Philipp Hecht sein Haus und seine Werkstatt an den Sohn Hans, der zwischenzeitlich auch geheiratet hatte.

PfA Kötzting Band 14


"September
Am 1. desselben Monats schlossen den Bund der Ehe der ehrenwerte Jüngling Johann Höcht, ehelicher Sohn des Philipp Hecht, Bürgers und Wagners in Kötzting, und dessen Ehefrau Dorothea, mit seiner Braut Margaretha, der ehelichen Tochter des früheren Bauern Andreas Vogl aus Traidersdorf und dessen Ehefrau Walburga.
Die Ehe schloss Pater Emmeram und die Trauzeugen waren der Bürger Romanus Schlögner und der Vater des Bräutigams.
"
Einschub
Gleich zu Beginn der Blogeinträge in den Kötztinger Geschichten gab es einen Beitrag über den "Sherif von Traidersdorf", einem Abkömmling der Traidersdorfer Vogl-Familie, der als Nachfahre von Auswanderern vor mehreren Jahren Kontakt zur alten Heimat aufgenommen hatte und sogar unser Pfingstfest miterleben konnte.
Mit Margaretha Vogl, der neuen Ehefrau Johann Hechts in Kötzting, gibt es eine frühe Verbindung nach Kötzting. Ende des 19. Jahrhunderts kommt dann mit dem Maschinenbauer Michael Vogl - später Vogl Max - ein weiterer Verwandter der Traidersdorfer Vogl-Familie nach Kötzting
Einschub Ende
Drei Wochen vorher, am 11.8.1728 hatte Hans Hecht das Anwesen übernommen. Hier der Kopf der Urkunde.

StA Landshut Markt Kötzting Briefprotokoll von 1728 Seite 41

Kaufybergangsbeschreibung per 170 fl
Philipp Höcht verburgerter Wagner alhir zu Közting und dessen Eheweib Dorothea, auf beistandsleistung Johann Josephen Franckl burger und Goldschmidts alda, Bekhennen und ybergeben auf erlangt obrigkeitlichen Consens, umb ihres verhoffent bessern Nuzen, und der Gelegenheit willen, wie Kaufybergab Rechtens ist, deren aine Zeithero ingehabt Lähres Heusl, wie selbes mit Schar und tach umbfangen, zwischen dem Marktmüller und Margaretha Lärnbecherin Haus entlegen, sambt all vorhandtnen Wagner Werchzeug, hiervon nichts besondert, noch ausgenommen, deren frendl. geliebten Sohn Johann Höcht, seines Handtwerchs auch ein Wagner, und dessen negst angehentem Eheweib Margarethha Vogln von Traitterstorf, Ghrts Közting gebürttig, benanntlichen umb und vor 170 fl rechtspactierte Kaufsybergabssumma, dergestalten, das ybernemmerer die zum Lobwürdtig Hofspittall alhir schuldige Capital der 50 fl und zum lobwürdtigen Gottshaus Grafenwiesen ingleichen 20 fl Capital eintweder bezallen oder versichern...
.
Von der verbliebenen Restsumme von 100 fl sollten gleich nach der Hochzeit 50 fl bezahlt werden, der Rest nach Ablauf eines Jahres.
Auf Lebenszeit verbliebe den Übergebern die freie Herberge in "dem vorhandtenen Extra Stübl".
Als "Leerhaus" wurden in Kötzting Anwesen bezeichnet, die weder den Status eines Marktlehens noch einer Sölde hatten. Diese Häuser hatten idR. auch keinerlei zusätzlichen Grundbesitz außer der schieren Grundfläche für das Haus und vielleicht einem kleinen Garten. Trotz dieser Einschränkung waren die jeweiligen Besitzer vollständige Kötztinger Bürger mit allen ihren Rechten
Bereits am 31.1.1729 verstarb Margaretha Hechtin - carpentaria, also Schreinerin, genannt - und im Oktober desselben Jahres wiederverheiratete sich der Witwer und Schreiner Johann Hecht.

Auch wenn für das Paar in den Kötztinger Matrikeln keine Geburt der beiden verzeichnet ist, so gibt es doch einen Eintrag in den Briefprotokollen, in denen von einer Tochter Maria gesprochen wird.
Am 3. März 1734 quittierten Hans Vogl zu Traidersdorf und Hans Wöhr zu Wölkersdorf als die nächsten Verwandten (Befreundte) der Maria Höcht, Tochter der verstorbenen bürgerlichen Wagnerin Margaretha Hecht, also der ersten Frau Hans Hechts.. 
Die Vormünder quittieren eine Summe von 40 Gulden, die der verbürgerte Fluderknecht Wolf Steinbock der Tochter ausbezahlt hatte, mit dem Hinweis, dass diese Summe nach dem Tode der Margaretha Hecht ihr als Erbteil zugefallen sei. Dies bedeutet mit Sicherheit, dass dies das Heiratsgut der Margarethe Hecht, einer geborenen Vogl, gewesen war, das nach ihren Tode - und entsprechend den damals gepflogenen Bräuchen - dem überlebenden Kind(ern) als mütterliches Erbe zufiel.
Mit dieser Jahreszahl und dem Namen Wolfgang Steinbock haben wir einen Nachweis eines Besitzwechsels, der sich ansonsten nur durch eine Rückschau aus sehr viel späteren Belegen hätte nachweisen lassen. 
Der Besitzwechsel scheint bereits am 16.8.1730 stattgefunden haben, wobei nicht mehr klar zu erkennen ist, wo Hans Hecht mit seiner zweiten und dritten Frau gewohnt und gearbeitet hatte, womöglich blieb er als Inwohner in dem Haus.
Hier also zunächst die weitere Entwicklung der Familie Hecht.

Johann Hecht und Anna Kiefl


PfA Kötzting Band 14 
Heiratseintrag des Witwers Johann Hecht mit der Anna Kiefl aus Niederndorf, Tochter des Inwohners Georg Kiefl und seiner Frau Barbara vom 4.10.1729. Seine Trauzeugen waren der Kötztinger Schneider Johann Knaupp und der Weißenregener Bauer Wolfgang Schinagl.
Auch dieser Ehe ist kein Glück beschieden, kinderlos verstarb auch die zweite Ehefrau Johann hechts.
Mit Datum des 29.5.1732 findet sich die "Carpentaria" Anna Hecht in den Kötztinger Sterbematrikeln.

Am 30.9.1732 geht der Witwer Johann Hecht seine nächste Verbindung ein.

Johann Hecht und Margaretha Schmatz

PfA Kötzting Band 14 Seite 68

Beim dritten Mal heiratete der Witwer und Schreiner Johann Hecht Margaretha Schmatz aus Kettersdorf, die Tochter des Schreiners Wolfgang Schmatz und Elisabeth. Der Kötztinger Goldschmied Josef Frank
und der Brautvater waren dieses Mal die Trauzeugen.
Bei seiner dritten Ehe klappt es nun auch endlich mit dem Kindersegen. Vier Kinder stehen in den Kötztinger Taufbüchern zwischen 1733 und 1740.  
Auch die Sterbeeinträge der Eltern, Philipp und Dorothea Hecht, finden sich in den Kötztinger Matrikelbüchern.
Der Zimmermanns Philipp Hecht verstirbt am 5.10.1736, seine Frau Dorothea war bereits 2 Jahre vor ihm verstorben, am 24.1.1734.

Wolf Steinbock und Katharina Seidl


Zum ersten Male tauchen Wolf Steinbeck und seine Frau Katharina als Inwohner und Käufer eines Hauses auf der anderen Regenseite auf - alte Hausnummer 69  "das Bürgerhäusl unden am Regen zunegst des Millpauern Leederwerchstatt Behausung stossend" - welches sie am 10.8.1723 von dem Witwer und Schreiner Wilhelm Immerl um 100 Gulden erwerben. In dem Kaufvertrag heißt es, dass sie beide von der Multersag herkamen. Die frühere Multersag ist das heutige Sperlhammer.
Drei Buben stehen von dem Ehepaar in den Kötztinger Pfarrmatrikeln, jedoch müssen sie noch mindestens eine weitere Tochter bekommen haben, denn die spätere Besitzübergabe erfolgt an einen Schwiegersohn.
Aufgrund der Schuldumschreibung beim Spital kann man belegen, dass Johann Hecht ziemlich bal nach dem Tode seiner Frau und seiner  eigenen Wiederverheiratung das Haus verkauft hat und mit dem Verkaufserlös das mütterliche Erbe für seine Tochter erster Ehe freigegeben hatte.

In der Spitalrechnung von 1733 werden einige Termine festgehalten.

StA Kötzting Spitalrechnung von 1733

"Wolf Stainbeckh burgerlicher Fluderknecht alda und Catharina dessen Eheweibm haben in Erkhauffung derselben besüzenten Heusls iennige 50 fl Capital so anvor Philipp Höcht Wagner aldaselbst Vermög der Anno 1729 Rechnung fol 7 hierauf anliegent gehabt, mit zu bezallen ybernommen. So Sye auch lauth der Unterm 16ten Augustus anno 1730 aufgerichten Schuldtobligation mit erwehnt ihrem Heusl auch all deren iezig und konnftigen Vermögen sine novatione der alten Aufrichtung, und briefs dati, dan verzicht der Weiblichen Freyheiten, sattsamb verhypothecirt. Warvon der Züns zu heyl Michaeli trüfft  2 fl 30 xr"
Einschub
Wie oben bereits einmal angeführt, folgen die Beurkundungen der Grundschulden nicht immer schnell und gleich den erfolgten Verkäufen. Leider klafft in der überlieferten Briefprotokollreihe eine ärgerliche Lücke zwischen 1728 und 1731.
In den Spitalrechnungen findet sich in der Abfolge folgendes Bild:
1729 zahlten noch Philipp Hecht und Dorothea  -  mit Verweis auf 1698 - den Zins, obwohl der Verkauf des Hauses bereits 1728 in den Briefprotokollen beurkundet ist und später ja, nach dem frühen Tode auch das Heiratsgut der Margaretha Vogl, das zum Hauskauf verwendet worden war, diese 40 Gulden dem Wolfgang Steinbock von den Verwandten der Verstorbenen quittiert worden waren. 
1730 bereits sind Wolf Steinbock und seine Frau als die Schuldner eingetragen.
Es ergibt sich also folgendes Bild
Bis 1728 Philipp Hecht
1728-1730 Johann Hecht und Margaretha
Ab 1730 Wolfgang Steinbock, der Fludermann.
Bereits bei einer Geburt im Jahre 1666 finden wir in Kötzting einen Simon Steinbeck, als dessen Beruf "Wassermann" eingetragen ist.
Der Fluderknecht Wolf Steinbock war einer der vielen Kötztinger Fluderer - Fluderherren und Fluderknechte -, die eine heute unvorstellbar schwere und gefährliche  Arbeit verrichteten, die Blöcher und Bretterstapel auf dem Fluss bis nach Regensburg und manchmal sogar weiter bis nach Straubing zu transportieren.  

Einschub:

Diese schwere Arbeit und besondere Umstände veranlassten die Kötztinger Fluderknechte im Jahre 1765 zu einem Ausstand, bei dem ihnen der Umstand zugute kam, dass die Fluderherren durch Vertrag gezwungen waren, auf Kötztinger Bürger als Arbeiter zurückzugreifen und ihnen die Hände gebunden waren, einfach aus dem Umland Hilfskräfte anzuheuern.




 






Der Streik der Kötztinger Fluderknechte

 Im Stadtarchiv Bad Kötztings finden sich viele Akten, die sich mit dem Fludern, also dem Transport von Holz, sei es als Baumstämme oder auch als geschnittene Ware, auf dem Regenfluss beschäftigen.

Es liegt in der Natur der Sache, dass es sich dabei ausschließlich um Rechtsstreitigkeiten handelte, zumeist um die Verteidigung herkömmlicher Rechte oder Streit um die Kosten der Durchleitung an den vielen Stauanlagen der am Regen liegenden Mühlen.
Eine Arbeitsverweigerung der Kötztinger Fluderknechte, der diesen Transport empfindlich störte und Auswirkungen bis hinaus nach Straubing hatte und sogar eine Tagesfahrt einer Regierungskommission nach Kötzting auslöste, findet sich nur in den Akten der Regierung Straubing[1].

Die Kötztinger Fluderherren

Bereits im Jahre 1344 wird den 36 Kötztinger Marktlehnern das uneingeschränkte Recht eingeräumt, auf dem Regenfluss zu fludern.
Schmeller[2] bringt den Ausdruck „Fludern“ sogar besonders mit dem Flößen auf dem Regenfluss in Verbindung und zitiert Hazzi, der die 36 Kötztinger Fluderherren heraushebt.

 
Schmeller Andreas, Bayerisches Wörterbuch von 1827 Seite 586

 

Die Kötztinger Fluderknechte

Anders, als es das Wort suggerieren könnte, waren diese Männer, die die „Fluder- oder Wasserarbeit“, wie sie es nannten, verrichteten, keine Taglöhner, sondern eingesessene Bürger mit Bürgerrecht und eigenen Häusern. In seltenen Fällen waren sie Inwohner, besaßen aber den Beisitz, also ein vermindertes Bürgerrecht.
Bereits im März des Jahres 1689 hatten sich die Fluderknechte beim Magistrat Kötzting durchgesetzt und erreicht, dass den Kötztinger Fluderherren – strafbewehrt mit 2 Pfund Pfennigen – verboten war, aus umliegenden Dörfern „weder Paurn noch Inleith hereinzubringen“ solange „im Markht müessige Fluderknecht verhandten, welche khein Arbeit haben
Ihre Argumentation lief darauf hinaus, dass sie einerseits als Bürger Kötztings ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen hatten und andererseits keine anderen Verdienstmöglichkeiten sähen, weshalb der Markt sie mit dieser Auflage zu schützen habe, was dieser auch tat, indem er diese Vereinbarung als „Gerichtserkanntnis“ in sein Sitzungsprotokoll einband.

Die Arbeitsverweigerung

 Schon mehrmals hatten sich in der Vergangenheit die Regierung und der Magistrat von Straubing beim Pfleggericht in Kötzting über die mangelhaften Holzlieferungen der Kötztinger Fluderherren beschwert, was sogar in der Aussage gipfelte, Straubing würde nur noch Schwartlinge erhalten, denn das gute, brauchbare Holz käme nicht über Regensburg hinaus.
Nun aber, im Jahre 1765, hatten die Straubinger allen Grund, sich zu beschweren. Die „Hauptdonaubrücke“ war marode und die Bäume und das Baumaterial, die für die Reparatur vorgesehen und bestellt waren, kamen und kamen nicht an.

In ihrer Not wandten sich Bürgermeister und Räte der Stadt Straubing am 30. April 1764 an die Regierung und schilderten die Problempunkte so, wie sie sie sahen.
Nachdeme iedermanniglich vor Augen liget, wie die alhiesige Haupt-Donau=Pruckhen in einem ruinösen und gefährlichen Stand sich befündt: volgents die höchste und unverschiebliche nothwendigkeit erfordert, in disen Pruckhenpau ohnausweüchlichen zusözen und nach Möglichkeit, und Cräfften solang zu continuieren, bis die Hauptgefahr widerumben vorgesorgent seyn möge.
Nun aber bringe der Kötztinger Holzlieferant Rabenbauer „die unverhoffte Nachricht, daß er mit dieser Holz Ausfuhr bey der sogenannten Lährpächer: und Pullinger Mühl mit denen wirklichen per Wasser angekommenen Lang=hölzern ganz neuerlich aufgehalten und nicht durchpassiert worden, ja auch von der Herrschaft Runding, vollmehr Hofmarch Plaibach /: unter welche gemelt 2 Müller gehörig:/ hierinfahls die mindiste Ausrichtung zu ungehinderter auspassierung verlangen könne.“ 
Straubing verlangte nun, wegen „periculum in mora, der Herrschaft Runding, mit Androhung einer empfindlichen Strafe, zu befahlen, dem Kötztinger Holzlieferanten nicht mehr den mindesten Aufenthalt zu erzaigen“. Andernfalls müssten sie „mit solchem Pruckhenpau widerwillig aussezen“
Der Weg vom Rathaus zur Regierung in Straubing ist kurz, denn schon mit Datum desselben Tages schreibt die angesprochene Behörde ihre Vorstellungen an den Rand des Beschwerdebriefes. Am 2. Mai gehen dann bereits die Schreiben an die Nothafftische Hofmark in Blaibach und an das Landgericht Kötzting hinaus. Blaibach wird im Weigerungsfalle eine Strafe von 12 Pfund Regensburger Pfennigen angedroht und auch darüber informiert, dass das Landgericht Kötzting gleichzeitig angewiesen worden war, in diesem Falle sofort einzuschreiten.
Noch bevor das Schreiben der Regierung beim Landgericht in Kötzting angekommen sein konnte, hatte Kötzting - offensichtlich von sich aus - seine vorgesetzte Behörde von dem erkannten Problem des „Holzstaues“ unterrichtet. 
Damit wird nun für die Regierung in Straubing klar, dass es nicht die Müller waren, die den Verzug verursachten, sondern die Weigerung der Kötztinger Fluderknechte, unter den alten Bedingungen ihre Arbeit aufzunehmen. Dadurch, dass in all den folgenden Verhandlungen und Schriftwechseln kein einziges Wort mehr von den beiden Müllern  vorkommt, hat es den Anschein, als hätten die Kötztinger Fluderherren dieses Argument tatsächlich nur vorgeschoben, um von ihren Problemen abzulenken bzw., um Zeit zu gewinnen.
Das Kötztinger Landgericht informiert Straubing, dass die „die von den dorthigen Fludermaistern ehedessen gebrauchte Fluderknechte oder Tagwercher unter sich selbst ein Complot gemacht“ hätten kraft dessen „kein ainziger so lang oder vill nicht mehr in die Arbeith zu gehen gedenket, biß nicht iedem yber den ehevorigen Lohn extra noch zu einer Zulage oder Besserung 1 f: abgeraicht werdte und zwar mit der ferneren Bedingnuß, im fahl sich dem einer unterstehen sollte, darwider zu handeln, sie ein solchen mit schlögen yberfahren wurden, wie selbe dan würklich an einem, der in die arbeit gegangen, das angetrohte ausgewirket und wahrgemacht.“
Straubing befiehlt mit Schreiben vom 4. Mai  – und zwar instanti, also sofort, schleunigst – die Fluderknechte vor das Pfleggericht rufen zu lassen und diesen zu befehlen, ihr sträfliches Benehmen zu unterlassen und die bestellten Baumaterialien zu den alten Bedingungen zu befördern.
Sollte sich jemand „weittig renitent“ erweisen, so ergeht die zusätzliche Anweisung, solche Personen „alsoglich geschlossener in alhiesiges Arbeitshaus einliefern zu lassen.
Auch der Markt Kötzting wird nun in die Pflicht genommen und damit indirekt für die Verzögerungen verantwortlich gemacht.
Es geht nun Schlag auf Schlag, mit Datum vom 8.Mai gibt das Landgericht die ultimative Anordnung an die Fluderknechte weiter und diese brauchen gerade mal 4 Tage, um sich am 12.5. mit einem längerem juristischen Schreiben nicht nur zu wehren, sondern auch ihre Probleme im Detail darzulegen.
Wie in der damaligen Zeit bei behördlichen Schreiben üblich, bestätigten die Beschuldigten zuerst einmal, dass sie dem Schreiben entnommen hätten, dass sie die Strafbewehrung mit „Band und Eisen“ oder gar mit der Einlieferung ins Arbeitshaus sehr wohl dem Schreiben entnommen hatten. Sie bitten aber bei der Regierung um Verständnis für ihre Lage und erläutern ihre Standpunkte.

1.       Seien sie nicht die Leibeigenen der Fluderherren oder   „gebrädte Diener“ sondern „gleich selben allhiesige Mitbürger“. Wenn diese sie weiter für das Fluderwerk gebrauchen wollten, so müssten sie auch ein Gehalt bezahlen, von dem sie und ihre Angehörigen dann auch Leben könnten.

2.       Hätten die Knechte an dem Materialmangel in Straubing keine Schuld, denn hätten „die Fluderherren  ihre bishero nachher Regenspurg gefierte derley Pretter bis nachher gedachten Straubing transportieret, so wurde dero dasige Haupt=und Regierungsstatt damit gewisslichen genuegsam und überflüssig versehen gewesen seyn.“

3.       Hatte Michael Rabenbauer, der bei den Fluderherren „so zu sagen das Rueder führt“ auf dem Rathaus verlauten lassen, dass man uns Marktknechte zu dem Fluderwerk nicht brauchen würde. Wenn man sie also gar nicht bräuchte, wäre auch nicht einzusehen, warum sie bei Strafandrohung zu der Arbeit gezwungen werden sollten.

4.       Hätten sich die Knechte ja nicht einfach grundsätzlich geweigert zu arbeiten, sondern eben nur einen höheren Lohn für ihre Leistung verlangt. Im Übrigen sei dieser höhere Lohn im vergangenen Jahr schließlich bereits bezahlt worden. Jetzt aber hätten sich die Fluderherren gemeinsam darauf verständigt, diesen Zuschlag zum Lohn zu verweigern. Um dies in ihrer Gruppe (der Fluderherren) durchzusetzen, musste jeder der Fluderherren 10 Gulden als Kaution hinterlegen, welche in dem Moment verfallen sein sollte, wenn einer der Fluderherren von der Vereinbarung abwiche.

5.       Mit dem vorherigen Lohn, könnten die Fluderknechte „unmöglich mehr leben und fortkommen“, da sie, als 2 Knechte zusammen, nur 6 Gulden 30 Kreuzer für die Fahrt von Kötzting nach Regensburg erhielten.  Dafür müssten sie aber für „Hin und Her wenigstens 6,7, und auch 8 Tag auf dem Land consumieren und doch auch beynebens die Unserigen zu Haus unterhalten“. Für die Weiterfahrt nach Straubing, die noch einmal mindestens 1 Tag, meistens sogar 2 Tage dauerte, bekamen sie zusammen sogar nur 50 Kreuzer. Und dies, obwohl sie „doch den ganzen Tag über bis an die Knye im Wasser stehent arbeithen miessen.
Im Gegensatz dazu erhielten die (Regensburger) Fluderer, die nur von Reinhausen - einem Ortsteil von Regensburg - nach Straubing flößten, zusammen 2 Gulden 45 Kreuzer.

Und so bäten sie die Regierung um Verständnis für ihre Lage, dies umso mehr, als der Lohn bereits seit über 40 Jahren in dieser Höhe Bestand hatte und unmöglich so weiterhin bestehen könne. Die Knechte hielten also weiterhin an ihrer Forderung nach einer Lohnerhöhung von je 1 Gulden für die beiden Fluderknechte fest, die für jeweils ein „Floß“ nötig waren.
Die Regierung erkannte wohl mit dem Rückschreiben der Fluderknechte, dass es hier mit einem Machtwort nicht getan war, und forderte seinerseits nun den Magistrat Kötzting und das Pfleggericht in Kötzting auf, beide Seiten an einen Tisch zu bringen und ermahnte zusätzlich den Magistrat eindringlich, seine Verpflichtungen zu erfüllen.
Vom Magistrat Straubing kam in regelmäßigen Abständen zusätzlich neuer Druck, da die Stadt immer noch auf die benötigten Baumaterialien wartete und so schrieb sich der dortige Magistrat am 5.Juni den Frust von der Seele: Die Kötztinger Fluderleute würden im Frühjahre die „erste und schönste Holzware der Statt Regenspurg in größter Quantität zuefiehren und das übrige Publicum recht beflissentlich in solange den Mangel leiden lassen“ und dann auch abwarten, “bis dann die Zeit herbey gekhommen, daß man den Regen wegen den Perlfang nimmermehr paßiern derffe.“
Der Magistrat Kötzting war nicht erfreut darüber, dass die Angelegenheit beim Pfleggericht in erster Instanz verhandelt werden sollte, da, wie er schreibt, sowohl die Fluderherren als auch die Fluderknechte „immediate Bürgerspersohnen“ seien,  „wovon theils sogar Häusl ansessig seint“. Mehr aber kommt nicht von Seiten des Marktmagistrats und damit war für die Regierung  klar geworden,  dass der Markt Kötzting offensichtlich nicht in der Lage oder willens gewesen war, hier eine Lösung zu erzielen. So kam es am 25. Juni zu einer „Tagesfahrt“ in Kötzting vor Ort, und in einem Protokoll  an die Regierung stellte der Pflegskommissar  die gegenseitigen Vorwürfe zusammen. Extra für diese Tagesfahrt, also den Ortstermin, legten die Fluderknechte eine Abschrift einer Vereinbarung aus dem Jahre 1689 vor. Diese war zwischen den damaligen Kötztinger Fluderknechten und -herren abgeschlossen worden und in welcher tatsächlich die Fluderherren ganz klare Vorgaben erhielten, wen sie für die Wasserarbeit überhaupt einstellen durften. Dort heißt es wörtlich „…wirdet ihnen Fluderherren bey 2 Pfund Pfennig Straff aufgetragen, solang im Markht muessige Fluderknecht verhanden, welch khain arbeith haben, das sye schuldig sein sollen, dieselben zu ihrem Fluderwerkht und Wasser arbeith zu gebrauchen, und aus denenn umbliegenten Dörfern weeder  Paurn noch Inleyth hereinzubringen
Diese alte Vereinbarung ist natürlich Rückenwind für die Fluderknechte. Diese tragen erneut ihr Anliegen und ihre Nöte vor und beschreiben, dass, da die sowohl die Bretter nun teurer verkauft würden und auch die „victualien nambhafft gestiegen“ seien, es „ohnmöglich bey dem alten Lohn bestehen könne“. Sollten die Fluderherren sich nicht zu einem höheren Lohn „bequemen“, würden sie nicht mehr arbeiten.

Die Fluderherren meinten, dass der „allzeit abgereichte Lohn ohnedem so gross„ sei, dass die „Anbringer schon damit genuegsamb zufrieden sein“ könnten. Sie gestehen durchaus ein, dass der Bretterpreis gestiegen war, aber eben auch der Einstiegspreis der Blöcher.  Früher hätte solch ein Fluderbaum 8, 9 oder 10 Gulden gekostet, derzeit aber würden 18, 20 und 21 Gulden dafür verlangt.
Sie bitten, dass es bei dem alten Lohn bleiben müsse, und hoben das „Bonum publicum“, also das Allgemeinwohl, hervor mit dem die „renitenten“  Fluderknechte zur Raison gezogen werden sollten.
Die Kommission schlug einem Kompromiss vor, der vorsah, dass die Lohnerhöhung nicht einen ganzen Gulden, sondern nur 45 Kreuzer ausmachen solle. Diese Regelung habe auch eine rückwirkende Bindung, solange eben der Streit bereits bestünde.
Die Fluderherren waren alles andere als glücklich über diesen Vorschlag und antworteten ihrerseits mit einer vielseitigen Erklärung und gleichzeitig Anklageschrift gegen die Fluderknechte.
1.  Dass der seit alters her bezahlte Lohn nicht mehr zum Leben reiche, sei aber nicht die Schuld der Fluderherren, sondern die der Knechte, da diese „am Wasser arweith befindtlichen Leuth von Tag zu Tag mehr der Pier-Nässe angewohnen und so lang sie was haben auf denen Pier Pänken ankleben, also ist nicht unser sondern ihr Schuld, daß die lobl. Statt Straubing an Fluderwerkch Mangel zu leiden habe, dan, wann sie nacher Regenspurg khommen, so schlagen sie Hacken und Stächl von denen Stangen ab, und nemmen, nachdeme sie einen weiteren Pierrausch aufgeladen, ihren Rückweg nacher Kötzting, ohne daß sie zuvermögen wären, weitters und nacher Straubing zu fahren, wie dan anheuer diser Casus dem Stephan Irlbacher widerfahren, welcher nolens volens zu Regenspur verkhauffen miessen, weillen sye ihme nicht weitters gefahren und also  ergehet es uns.“

2. Es gäbe zwar andere, die diese Arbeit übernehmen könnten, doch die Fluderknechte wären diesen gegenüber „äußerst bedrohlich“ weshalb die Fluderherren, um die Ware nicht Schaden nehmen zu lassen, tatsächlich auf diese angewiesen waren. Um diese „Bedrohung“ auch genauer auszuschmücken, berichten die Fluderer von einem weiteren Fall, der auch zusätzliche Details der damaligen Verdingung enthält.
Alle Fluderknechte, wenn sie sich für eine bestimmte Fluderfahrt verpflichteten, würden im Voraus einen Gulden erhalten, der ihnen später aber wieder vom Lohn abgezogen würde, aber ihn auch verpflichtete, die Floßfahrt tatsächlich durchzuführen und die Ladung bei den „Behörden“ abzuliefern. Josef Völkl nun habe solch einen Gulden von Bernhard Auzinger erhalten; als dieser nun von der Forderung der Knechte nach einem höheren Lohn erfahren hatte, habe er die bereits zur Abfahrt bereit gerichteten Bretter des Auzingers liegen gelassen, die nun nicht nur im Falle eines Hochwassers weggeschwemmt worden wären, sondern an den unterliegenden Wehren und Brücken einen großen Schaden hätten anrichten können.
Nachdem nun Völkl seiner Schuldigkeit nicht nachgekommen war, wollte nun Auzingers Ehefrau den als Vorschuss gegebenen Gulden von Völkl wieder zurückholen. Aber dieses Ansinnen ging schief, denn Völkl „unterstand sich, Sie Auzingerin mit Stössen und Schlögen zur Stubenthier hinaus zu stossen“.

3. Zur Hauptsache, bei der Angabe der Lohnhöhe, meinten die Fluderer, seien die Knechte nicht bei der Wahrheit geblieben. Es sei richtig, dass der Vorder- und Hinterknecht zusammen 6 Gulden 30 Kreuzer erhalten würden, aber sie hatten verschwiegen, dass ein jeder bei der Ankunft in Regensburg zusätzlich 30 Kreuzer Kostgeld, also zusammen 7 Gulden 30 Kreuzer erhalten und die allermeisten Fahrten auch nur 2 1/2 bis 3 Tagen dauern würden. Für die Weiterfahrt nach Straubing, für die es in der Regel nur 1 Tag brauchte, erhielten die Beiden zusätzlich 36 Kreuzer. „Müessen sie aber Casu Wündt, Nebbl oder Wasser Feyrn(?), so muess ihnen sonderbar das Kostgeld verraicht werden.“ Weiter meinten die Fluderherren, hätten es sich die Knechte in Ihrer Argumentation zu leicht gemacht, indem sie „das Geringere angebracht, das Mehrere aber verschwiegen“ hätten.

4. Die vom Pfleggericht verordnete Lohnerhöhung von 1 Gulden 30 Kreuzern würde die 6 Fluderherren Kötztings, von denen jeder an die 50 Fahrten im Jahr mache, zusammen eine Zusatzausgabe von 450 Gulden verursachen. Um nicht zu verderben, wären die Fluderer, angesichts der zusätzlich höheren Einkaufspreise somit gezwungen, „diese Höherung auf dem Fluderzeug zu schlagen, wo ultimato ainzig und alleinig das Publicum graviert und der höchste Preis dieser Sachen noch mehrers vergrössert wurdte.“

5. Mitschuld an der ganzen Misere hätten auch die vielen
„Kaudereyen und unberechtigren Fludermaister“, die im zeitigen Frühjahr den Knechten einen höheren Lohn versprächen, um ja sehr zeitig mit ihren Fahrten in Regensburg anzukommen, wo es jahreszeitlich dann die besseren Preise gäbe.
Schlussendlich baten die Fluderer, das Pfleggericht möge die angeordnete Lohnerhöhung zurücknehmen und einfach alles beim Alten lassen.
Nun gab es also einen neuen Aspekt, den die Regierung zu berücksichtigen hatte, die „Kauderer“ von Kötzting, also die Personen, die eigentlich keine Berechtigung zum Fludern hatten. Die Regierung wies das Mautamt an, darauf zu achten und prompt erwischte es den Kötztinger Schneidermeister Sebastian Lecker, der für sein abfahrbereites Floß keine „Politen“ – hier eine Art von Beförderungserlaubnis – von der zuständigen Behörde ausgestellt bekommen hatte. Der Kötztinger Schneidermeister Lecker war vom Bürgerrecht her ein sogenannter Häusler. Fluderberechtigt, entsprechend den Bestimmungen des Kötztinger Freiheitsbriefes, waren aber nur die 36 Kötztinger Marktlehner. Dem Buchstaben dieser Urkunde nach waren die Fluderherren tatsächlich im Recht, auch wenn Sebastian Lecker davon schrieb, dass “herunterhalb der alhiesigen Markht Mühl das Fluderwerch bißher von jedermann willkürlich exerceirt worden seye“. Das Wehr der Kötztinger Marktmühle war – und ist es auch heute noch - eine jahrhundertealte Grenze im Weißen Regen. Allerdings war diese Grenze vor allem für die Fischerei maßgeblich und eigentlich nicht für die Fluderer gedacht.
Unterstützung in der Abwehr dieser „Kauderer“ erhalten die Fluderherren nun auch von den am Regen flussabwärts liegenden Müllern: Johann Adam Lärnbecher aus Gmündt, dem Müller Högel von Pulling und von Wolfgang Schreyer von der Mühle in Chamerau. Alle drei monieren, dass die „unberechtigten“ Fluderer zu Kötzting, namentlich Sebastian Lecker, Wilhelm Finck, Johann Lecker und ein N. Krävogl von Weißenregen, ihre hier aufgekauften Blöcher sofort nach Regensburg brächten und diese erst dort einschneiden lassen würden, was ihnen allen nicht nur einen großen finanziellen Schaden zufügen, sondern zusätzlich auch ihre Wasserwehren ruinieren würde. Auch die drei Müller forderten, eine Ausstellung der „Politen“ an unberechtigte Fluderer zu unterbinden.
Erneut äußern sich die Knechte, die die Vorwürfe der Fluderherren nicht unbeantwortet lassen wollten. Es sei mit „beyden Händen zu greiffen, daß sich villmehr die Fluderherren der Bier: oder vielleicht wohl eher der Wein Nässe immer mehr und mehr angewohnen und solche von unseren saueren Schwiz und Schwaiß unverantwortlich an sich ziehen wollen“.

In ihrem Schreiben sind einige bemerkenswerte Details enthalten. Im Jahr zuvor war zum Beispiel noch an St. Nikolaus ein letztes Floß nach Straubing abgefahren und die tägliche Arbeitszeit beim „Zusammenrichten der Fluder“ dauere von 4 Uhr morgens bis 7 Uhr abends.
Auch die „übliche“ Größe eines Fluders ist genannt: 1 Fluder hatte 20 Fach. Ein Fach hatte 44 Bretter, insgesamt also 888 Bretter. Die Lohnerhöhung würde also nicht einmal mit einem einzigen Heller pro Brett durchschlagen, meinten die Knechte.
Es blieb also zunächst bei der von der Regierung angeordneten moderaten Lohnerhöhung.
Soweit, so gut sollte man meinen, aber Straubing wartete immer noch auf die so dringend benötigten Baumaterialien und schrieb erneut an die Regierung, nun war es Sommer geworden. Am 20. Juli benannte Straubing die  Kötztinger Fluderherren namentlich, die die Lieferungen hinausgezögert hatten. Es waren dies die Kötztinger Bürger  Auzinger, Kollmayer und Rabenbauer, „Underdessen aber seyndt die zway Monathe July und August eingefallen, wo under diser Zeit wegen des Perl=Fang der Regenfluß gewohnlichermassen zu spörren khommet, mithin ainige Flöss heraus zu passiren bey klainem Wasser nit gestattet werden döffen.“
Straubing bittet nun die Regierung, dem „Perl-Fang-Direktor von Vieregg zu Piederstorff „anzuweisen, dass dieser im Falle eines „auflaufenden hochen Wasser“ diesen Fluderleuten das Flößen erlauben solle.
Anfang November, Straubing wartet immer noch und beschwert sich über den Kötztinger Fluderer Rabenbauer, der, entgegen der Anordnungen von Regierung und Pfleggericht, nicht nur bisher nichts geliefert, sondern sogar verbotenerweise Holz „außer Landes“ verkauft hätte.
Nun so muss der Kötztinger Pflegskommissar von Francken auf Befehl von oben den Fluderherren Rabenbauer zu sich zitieren und befragen; mittlerweile aber war es der 9. November geworden.
Am 8. November 1765 wurde Johann Michael Rabenbauer vernommen. Er gab zu Protokoll, dass er zwar am 14. Oktober mit 5 Fahrten von hier abgefahren sei, aber nur 1 davon nach Regensburg und 2 nach Stadt am Hof abgegeben habe. Die übrigen 2 Fahrten wären nach Mötzing verkauft worden. Die Stadt und das Hochstift Regensburg würden das „Ius incolatus gaudieren“ und daher würden diese Lieferungen nicht unter das Verbot fallen, Ware ins Ausland zu liefern. Was nun den „accord“  - also den Lieferauftrag – aus Straubing anginge, so erinnere er sich nur daran, dass dieser Auftrag nie zustande gekommen war, weil er vom Bauamt in Straubing ausdrücklich einen Aufpreis von 1 Pfennig pro Brett verlangt habe, was diese nicht zusagen wollten. Aus diesem Grunde fühle er sich auch nicht an den „Accord“ gebunden. Im Übrigen würden in den kommenden Wochen „6 förth underschidlichen Prödern und Laden nachher Straubing abfahren und selbe dem dorthigen Pauambt zum Kauff anfeillen. Und Sofern er mitselben dess Kauffs halber einig würdet und die paar Bezahlung yberkommet, solche auch disem herzlich gern umb einen billichen Preyß anlassen.“

In dem Anschreiben, das der Kötztinger Pflegskommissar zusammen mit dem Protokoll an die Regierung übersandte, fügt dieser weiter an, dass auch die Herrschaften Donaustauf und Wörth nun als „inländisch“ angesehen werden müssten und die Übergabe von Holz an deren Untertanen demnach nicht mehr verboten sei. Franz Xaver von Francken, der Pflegskommissar,  bringt es auf den Punkt: Die Ursache, warum so wenig Material bis nach Straubing käme, liege darin, „weillen sye – die Fluderherren - die Paar Bezahlung nit erhalten, sondern lange Zeit zu wartten muessen. Wann also das Stadtpauamt Straubing richtig und paar bezahlt, so versprechen die Fluderer genuegsamen Vorrath an Holz Materialien ir und allzeit demselben zu verschaffen.“
Nun kommt es am 18. Dezember zu einem endgültigen protokollierten Zusammentreffen der beiden Parteien, in der nun auch zum ersten Mal einige Namen der Kötztinger Fluderknechte aufgeführt sind. Mathias Sturm, Josef Miller, Josef Schinagl und Josef Lecker zeichneten als Vertreter der Fluderknechte. 
Beide Parteien bringen erneut ihre finanziellen Argumente vor und das Pfleggericht reicht das Protokoll an die Regierung weiter, wo am 20. Dezember 1765 dann der „Abschidt“ gesprochen wurde.
Eine Standartfahrt nach Reinhausen sollte nun 6 fl 30 xr für die beiden Knechte und zusätzlich 30 xr Kostgeld einbringen. Würde eine Fahrt – ohne Schuld der Knechte – länger als 5 Tage dauern, müssten jedem Knecht pro Tag 20 weitere Kreuzer bezahlt werden. Die Bezahlung für die Strecke Reinhausen-Straubing bliebe unverändert, wenn diese Fahrt innerhalb eines Tages abgeschlossen werden könnte, ansonsten gäbe es einen Zuschlag von 36 Kreuzern.
Die Fluderherren werden ermahnt, „ iederzeit mit ihren Fludern bey Zeiten im Fruehe Jahr bey guetten Wasser, langen Tägen und witterlicher(?) Zeit aus und an die bestimbte Ohrt hinfahren khönnen.

Gleichlautende Abschriften – mit der Unterschrift des Barons von Asch - gingen Anfang Januar 1766 an den Markt und das Pfleggericht Kötzting und ebenfalls an die beiden streitenden Parteien.

 

StA Kötzting AA XIV Nr. 47
Stadtarchiv Bad Kötzting AA XIV 47:
Beschreibung von oben nach unten: geschnittenes, aber noch zusammenhängendes Bloch
gespaltenes Bloch oder Spalte 
zusammenhängende Spalten oder Fach
Gfährt oder Fährte auch Fährt
 u. so fort 30 Fach aneinander

So hat man sich solch ein "Fach" vorzustellen, wie es im obigen Plan beschrieben ist.

Einschub Ende

In den Kötztinger Rats- und Verhörsprotokollen findet sich ein Vorgang, der uns die Familienverhältnisse und die ursprüngliche Herkunft des Ehepaars Steinbock näher bringen können.

Es geht um die Aufnahme als "Beisitzer", eine Stufe unter dem Kötztinger Bürgerrecht. Dort heißt es:
Indem Wolfen Hausladen Inwohner zu Grädis seel hinterlassene Wittib Maria sich bey ihrem Schwagern Wolfen Steinpöckh, verbürgerter Häusler, alhir schon bey 3 Jahr lang aufgehalten mit allem wie anderst nit vorkomen ehrl. aufgeführt und zu ainer Einbesserung 147 fl in parrn geld einzubringen hat. Als ist bemelter Hausladen auf ihr demüttiges Bitten vor ain Beysüzerin an und aufgenommen worden. Dergestalten und zum pactirten Beysüz geld yber abzug des Deputatis erlegen solle. 5 fl.

Rhat gehalten den 15. Dezember ao 1746

Dies sind die belegbaren Fakten:

Am 30.5.1752 stirbt in Kötzting die Witwe und Inwohnerin Maria Hausladen.
Am 2.3.1743 ist ein Wolfgang Hausladen, Inwohner in Gradis, gestorben.
Am 3.6.1731 verstirbt der Bub Kaspar Hausladen, der Vater ist der Hirte von Gadsdorf Wolf Hausladen.

Am 18.2.1721 heiratet ein Johann Wolfgang Steinbach aus Atzlern eine Katharina Seidl aus Gadsdorf, Tochter des Bauern Mathias Seidl.
Am 20.2.1730 heiratet ein Hausladen Wolfgang aus Niederrunding eine Maria Seidl aus Gadsdorf, Tochter des Bauern Mathias Seidl..
 Mit dem Hinweis, dass Wolf Steinbach der Schwager der Witwe Hausladen war, sollte der ausreichende Beweis geführt sein, dass Steinbach ursprünglich aus Atzlern und seine Ehefrau aus Gadsdorf stammte.
Im selben Jahr wurde der Fluderknecht Wolf Steinbeck beim Alleinehüten erwischt, Großvieheinheiten hatten Häusler eh nicht durchfüttern können, aber die Ziegenhaltung war ihnen grundsätzlich erlaubt, was vermutlich auch schwierig gewesen war, ohne eigenes Grundstück Winterfutter zu sammeln.
 
"Indeme sich Wolf Stainpökh und Hans Schöz beede Fluderknecht und Heisler alhir wider den ergangen Rhat Schluss allein hieten zelassen understanden, als würdet denselben ghrtl aufgetragen das sye ihr Gaisen bey verwendung ½ Pfund Pfennig Straff unter die Herth treiben, den halben Gerichtscosten miteinander zallen sollen." Ratsprotokoll Kötzting 1745


Am 26.4.1751 kommt es zum nächsten Besitzwechsel. Eva Steinbeck, die Tochter, heiratet Martin Lanzinger und der "Tochtermann" erwirbt das Haus seiner Schwiegereltern für 180 Gulden.

Lanzinger Martin und Steinbeck Eva


Am 5. Mai 1749 hatten die beiden bereits geheiratet.

PfA Kötzting Band 14 Seite 132

Maius
Am 5. desselben Monats haben den Bund der Ehe geschlossen der ehrenwerte Jüngling Martin, ehelicher Sohn des Kötztinger Bürgers und Schusters Benedikt Lanzinger - noch am Leben - und seiner bereits verstorbenen Frau Katharina, mit der tugendsamen Jungfrau Eva, eheliche Tochter des Kötztinger Bürgers Wolfgang Steinpöckh und Katharina seiner Ehefrau, die beide noch am Leben waren. Als Zeugen fungierten Josef Gräll Bürger und Schreiner und Wolfgang Steinpockh, der Vater der Braut. Die Ehe schloss Pater Chuno Ruebme
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Bereits eine Woche vorher, Ende April, hatten die beiden einen Heiratsvertrag geschlossen, in welchem Martin Lanzinger versprach, 50 Gulden an Heiratsgut mit in die Ehe einzubringen.
Nun war also nach den Wagnern und dem Fluderknecht ein Schuster auf dem Hause angekommen und das sollte bis fast Mitte des 20. Jahrhunderts so bleiben.
Wiederum 3 Monate vorher, am 24.3.1749 konnte Martin Lanzinger die Konzession als Schuhmacher um 40 Gulden erwerben:
Briefprotokoll P1: Kaufbrief: 24.3.1749 per 40 fl. 
Die Schuhmachersgerechtigkeit des verstorbenen  Hans Georg  Einweckh,  Bürgers und Schuhmachers in Kötzting, wurde von seiner Witwe Margaretha und der Tochter Anna Maria  an Martin Lanzinger,  ledigen Bürgerssohn zu Kötzting verkauft.
Martins Eltern, Benedikt und Barbara Lanzinger - alte Hausnummer 118 - waren sogar bereit, die 50 Gulden "Grundschuld" beim Kötztinger Spital auf sich und ihr Haus im Pfeffergraben aufzunehmen, um dem Sohn den Start auf dem neuen Anwesen und die Ablösung der Schuhmachersgerechtigkeit zu ermöglichen.
Aus dem Jahre 1751 kennen wir einen Streitfall vor dem Pfleggericht:
Martin Lanzinger Bürger und Schuchmacher klagt gegen Anna Maria Einweckhin, eine ledige Kötztinger Bürgerstochter. Die Beklagte habe ihn "negster Tägen einen S:V: Schelmb iniuriret" solch eine Beleidigung kann er als ein Handwerksmann nicht auf sich sitzen lassen. (Da er sich auf seine Handwerkerehre beruft, muss die Angelegenheit auch vor dem Landrichter verhandelt werden)
Die Beklagte räumt ein, dass die Worte möglicherweise "aus Voreyligkeit des Zohrns herausgebrochen seyen". Die ganze Angelegenheit kostet die junge Kötztingerin dann 1/2 Pfund Pfennige, was ungefähr 2 Tageslöhnen eines Arbeiters ausmacht, in diesen bargeldarmen Zeiten eine stolze Summe für ein lockeres Mundwerk.


Im Jahre 1765 kommt es vor dem Pfleggericht in Kötzting zu einer Verhandlung in Handwerkssachen bei dem es zwischen den "jungen" Schusterhandwerksmeistern und den "Vorgehern" des Handwerks zu einem Vergleich kam.

HStA München GL Fasc. 1819/22/4
Vergleich zwischen Hans Georg Löcker, Benedikt Lanzinger, Martin Lanzinger und Josef Mair, sämtlich Vier junge Schuhmachermeister alhir zu Kötzting haben die Vorgeher ersagten handwerkks, benanntlich Heinrich Straubinger, Martin Hofmann, Hans Georg Pachmayr und Hans Georg Silberbauer wegen deren Abänderung dann Zulassung der Handwerchssporteln (=Gebühren) abheunt klagen wollen, es haben sich aber die Theile dahin verstanden und verglichen, das nemblich die die alten Maister bis konftig anders Jahr die Handwerchs Sporteln annoch alleinig ziehen: und annebens bis ufm Jahrtag ao: 1766 als Vorgeher bleiben. Die junge Meister entgegen von ersagt Neuen Jahr an die fahlente Sporteln gleichheitlich zuziehen haben sollen, mit dem weitewrn Anhang, das wenn auch die junge zweimaister würklich zue land=

maister Stelle gelangen, dise jedennach die Stab bei denen gewohnlichen Prozessionen tragen muessen. Womit also die theill zufriden und um die obrigkleitliche Ratification gehorsambist bitten....
Es geht bei diesem Streit also einerseits um die abzuführenden Gebühren und darum, wer bei den kirchlichen Prozessionen mit den Handwerks-Zunftstäben an der Spitze der Abordnung gehen dürfe.

Das Haus bzw. der Brunnen vor dem Hause - später auch der Schödlbauer-Brunnen genannt - heißt im Jahre 1776 noch der Steinpock-brunnen. In etwas aus derselben Zeit wie das Aquarell des Mathias Heilmaier stammt auch das Foto, mit dem Brunnen vor dem Haus.




DIA Repro 123 Foto um 1900

StA Kötzting Marktrechnung von 1776
"Nitmünder empfinge der Maurermeister weegen Auspflasterung dess sogenannten Steinpockpruns, item verrichter Arbeit bei dem steinernen Rathhaus Khar, und widerumiger Ausfiehrung der dem Riemer durch das Wasserlegen ruinierten Gred Mauer, seinem Schein conform.

 Lanzinger Josef und Obermayr Katharina


Am 13.April 1784 verkaufen Martin Lanzinger und seine Frau Eva ihr Haus - zwischen der bürgerlichen Marktmühl und Josef Klinger Schreiners Häusern .... nebst dem kleinen Höfel - an den Sohn und Schuhmacher Josef Lanzinger um 180 Gulden.  
Eine Woche später wird auch die Schuhmachersgerechtigkeit übertragen und Martin Lanzinger muss bei dieser Übertragung eine vertragliche Zusage treffen, er "muss sich nach Abgabe aller Neuen Schuhmacherarbeit gänzlich und bey Straf enthalten" ..... nur die die "alte Arbeith als Flicken und doppeln" bleibt ihm.
Im November desselben Jahres - 16.11.1784 - heiratet der junge Schustermeister Katharina Obermayr, die Tochter des Kötztinger Zimmermeisters und Nachbarn Georg Obermayr.
Seine Mutter, Eva Lanzinger, stirbt im Alter von 66 Jahren am 5.8.1785 und der Witwer, Martin Lanzinger, heiratet im ausgehenden Winter des Folgejahres die Witwe Katharina Neuberger aus Reitenstein.
Mehrere Kinder bekommt das junge Paar, jedoch ist die Freude über die wachsende Familie nur von kurzer Dauer, denn am 30.4.1791 stirbt der junge Schustermeister Josef Lanzinger mit gerade mal 27 Jahren und die Witwe steht da mit drei kleinen Kindern,  Margaretha 6 , Katharina 5 und Franz 3 Jahre alt. Am 19.1.1792 hat die junge Witwe dann einen neuen Ehemann gefunden und mit dem Schuster Josef Schödlbauer aus Swina (bei Klattau in Böhmen) kommt nun die Familie Schödlbauer auf das Anwesen, die für fast 250 Jahre in Kötzting präsent sein wird. 
Auch in der Kirchentrachtliste von 1777-1800 kann man ebenfalls gut den Besitzwechsel nachvollziehen.
HStA München Landshuter Abgabe KL Rott B5 1777-1800
Martin Lanzinger Schuhmacher
Josef Schedlbauer



Josef Schödlbauer und Katharina Lanzinger




Am selben Tag (19.1.1792) wurden - nach dreimaliger Verkündigung - in der Pfarrkirche durch mich, Pater Odilon Falk ehelich verbunden, der ehrenwerte Jüngling Josef Schödlbauer, ehelicher Sohn des Halbbauern Johann Schödlbauer aus Swina in Böhmen und dessen Ehefrau Anna Maria - deren Vater wiederum Mathias Puchinger, ein Bauer aus dem Rocheter gericht gewesen ist - mit der tugendsamen Katharina, der Witwe des bürgerluichen Schusters und Häuslers Joseph Lanzinger.
Die Trauzeugen waren der Schuster und Häusler Franz Paul Piendl und der hiesige Mesner Josef Arent.
Am selben Tag - 19.1.1792 - trafen sich alle Beteiligten auch beim Magistrat, um einen Heiratsvertrag abzuschließen. Hier der Kopf der Urkunde und der Abschluss mit den Siegelzeugen.

Kopf des Heiratsbriefes
2. Heuraths Brief per 100 fl
Katharina Lanzingerin verwittibte burgerliche Häuslbesitzer und Schuhmachermeisterin zu Koetzting unter beystandschaft ihres Vaters Georg Obermayr burgerlicher Zimmermeisters vor Gericht zugegen
bekennt
Daß sie sich zu dem ehrbaren Joseph des Johann Schedlbauer halben Hofsbesitzer zu Swina des Königreichs Boehmen und Amalia dessen Eheweib beede noch am Leben ehelich erzeigten Sohn, welcher auch inJudicio zugegen, ehelich verlobt und versprochen habe, weswegen beede folgende Pacta Dotalia gesätzmässig angeschlossen haben....

Interessant sind die Siegelzeugen am Schluss des Vertrags.

Sigelzeugen und Heuraths=Leuth beede churfürstliche Herrn gerichts und Marktsprocuratores Lorenz Stoiber und Franz Xaveri Mühler, der Vater des Hochzeiters Georg(!) Schödlbauer Halbbauer zu Swina aus Böhmen Franz Piendl Schuhmacher, Adam Hollmayr Seiller, Ignati Mayr und Joseph Dröger sammentlich Bürger derorten."
Der Vater des Bräutigams hieß vermutlich Johann Georg mit Vornamen, eine damals sehr häufige Kombination und wurde zuerst eben abwechselnd als Johann oder als Georg protokolliert, dafür aber als Schödlbauer und nicht, wie am Anfang als Schedlbauer..
Da Josef Schödlbauer aus dem Ausland hereinheiratete, musste er natürlich auch seine ehrliche, sprich eheliche, Geburt durch Dokumente nachweisen.
3 Tage vorher erhielt er vom "Würthschafftsamt des hochfreiherrlich von Hubertzischen Guth Gindzichowitz" ein "Attest" ausgestellt, welches seine eheliche Geburt bestätigte und festhielt, dass einer Heirat und Ansässigmachung nichts im Wege stünde.

Schon gut 7 Monate später, am 21.8.1792, wird der erste Sohn des Paares, ein Joseph, geboren und getauft. Sieben weitere Kinder werden die beiden noch bis zum Jahre 1810 bekommen.
Im Jahre 1811 wurde der Häuser=und Rustikalsteuerkataster erstellt und unter der damaligen Hausnummer 53 (diese wurde bei der Anlage des Grundsteuerkatasters auf die Hausnummer 56 abgeändert):
StA Landshut Rentamt Kötzting B27
H:Nro: LIII Jos: Schödlbauer
Das gemauerte Haus mit Stall und hölzernem Stadel. PlNr. 176
Gemeindeantheil am Hütanger ao 1803 zur Wiese cultiviert. PlNr. 339
Nutzantheil an den noch unvertheilten Gemeindegründen
Von dem vertheilten Strohhof bei Grub 1 Ackerl  PlNr. 821


"Das aus den Pfleggründen erkaufte große Multererackerl PlNr. 492
Der aus den Klostergründen erkaufte Teil des Ottlweihers, ein Wiesgrund (in Bleistift: Widtenwiesel)"

Im Jahre 1826 kam es in ganz Bayern zu einem Aufruf mit nachfolgender Sammlung zugunsten des - mit weitgehend bayerischer Unterstützung - neu gegründeten Königreiches Griechenland.
In der Bürgerliste, streng nach den Hausnummern geordnet, steht auch die Schusterfamilie Schödlbauer.
StA Kötzting AA V-17

"Joseph Schödlbauer Söhne und Gesellen   3" (Kreuzer)
Joseph Schödlbauer - eigenhändige Unterschrift aus der "Griechenland-Liste"



Am 24.4.1828 reichte der östliche Nachbar, der Marktmüller Amberger, einen Bauplan für einen neuen Stadel ein und als sein Nachbar ist der Schuhmacher Josef Schödlbauer eingezeichnet.  Schödlbauer Joseph hatte keinerlei Einwände, "da 5 Schuch Zwischenraum. Kgl Landgerichtsgebäude stößt mit Glashaus an. Das Haus wird bewohnt von Baron von Schatt."
Dieser Stadel wird Anfang des 20. Jahrhunderts späteren Schödlbauer-Generationen zum Gefahr, als es in der Marktmühle brannte und das Übergreifen auf das Schödlbauerhaus nur mit knapper Not verhindert werden konnte.


StA Kötzting AA XI 91 

Aus dem Jahre 1834 kennen wir eine Verhandlung vor dem Kötztinger Vermittlungsamt.
Katharina Hartl, eine geborene Lanzinger, verklagte dort ihren Stiefvater Josef Schödlbauer. 
StA Kötzting AA VIII/12
"
2. den 12ten Dez. 1834
Katharina Hartl, geborene Lanzinger, Webermeisterin in Kötzting klagt ihren Stiefvater Josef Schödlbauer Schuhmacher von hier, um schuldige Zinsen; die Sühne wurde vergebens versucht - daher das Zeugnis der Hartlin hierüber ausgefertigt worden ist.
"
Einschub
Bevor ein Kläger vor Gericht klagen durfte, musste er nachweisen, dass zumindest der Versuch unternommen worden war, die Sache durch einen amtliche begleiteten Vergleich außergerichtlich zu bereinigen. Das oben benannte "Zeugnis" beglaubigt diesen Versuch der Katharina Härtl, die nun damit vor Gericht gehen kann, um den Stiefvater ordentlich zu verklagen.
Einschub Ende
Am Ende kam es in diesem Falle dann zuerst zu einem Prozess und am Ende zu einer vertraglichen Lösung  vor dem Kötztinger Magistrat. 
 
StA Kötzting AA X-79


"Protokoll abgehalten am 8ten Juni 1836
Es erscheint Joseph Schedlbauer und dessen Eheweib, Schuhmacherseheleute von Kötzting miot dem Anbringen, daß sie bey mit Johann Hartl Weber dahier geführten, nunmehr beendeten Prozess wegen Erbschaftsansprüchen ihrem Sohne Franz Schedlbauer 39 Jahre alt, das Anwesen mit aller Ein- und Zugehör um 950 fl übergeben, welche nachstehenden Ausweis erhalten:
1. Zur Spitalstiftung ein zu 5 % vorgelichenes Darlehen per 130 fl
und zur Bruderschaft zu 4 % 20 fl
2. Zur Schranckschen Verlassenschaft dahier zu 4 % 150 Gulden.
weiter heißt es in dem vertrag:
3. dem Lederer Wolfgang Kolbeck aus Cham unverzinst 50 fl
4. Dem Georg N: alten Mühlknecht dahier 50 fl
5. Der Anna Schedlbauer ledig von hier ein Darlehen unverzinst per 100 fl
6. Die Schedlbauerschen Kinder erhalten:
a) Anna, noch ledig Heiratsgut über schon empfangene 10 fl noch 90 fl
b) Johann ebenso 100 fl
c) Anton über erhaltene 12 fl noch 880 fl
werden bei deren Standesveränderung oder sonstigen Bedürfnissfall bezahlt, bis dahin unverzinslich.
7. Die übrigen Schedlbauerschen Kinder als
a) Franz Übernehmer
b) Xaver ledig Stands und
c)Georg ledigen Stands erhalten auf ihre Lebensdauer wöchentlich 30 xr Verpflegungsbeitrag.

Nach dieser Übergabebeurkundung mit der dadurch erfolgten Bestätigung der auf dem Anwesen liegenden Verpflichtungen, erhält der Sohn sowohl die Heiratserlaubnis wie auch die Berechtigung im Markt das Schusterhandwerk zu betreiben.
Dazu musste er mehrere Nachweise und Zeugnisse erbringen.

"Schulzeugnis
Franz Schödlbauer, bürgerl. Schuhmachermeisterssohn in Kötzting, hat (geboren 1797 May 26ten) die Werktagsschule ab ao 1803 bis 1809, sodann bis ao 1815 die Feiertagsschule besucht und beim Entlasse nachstehende Noten erhalten:
Religionslehre           gut
Lesen                        gut
Schönschreiben        gut
Rechtschreiben        gut
Rechnen                   gut
Gemeinnützliche Kenntnisse genügend

Kötzting am 5. Juni 1836
2. Schulinspektion Közting
Christoph Plöd 
Ludwig 
Gottfr. Reisinger Mp Schullehrer allhier" 
" Zeugniss
Dem Franz Schedlbauer bürgerlichen Schuhmacherssohn von Kötzting wird hiermit attestiert, daß er unterm heutigen vor unterfertigter Prüfungs Coon als Schuhmacher geprüft und zur selbstständigen Ausübung des Schuhmacherhandwerkes vollkommen tüchtig befunden worden sey.
Signalement
5 " 10 ` groß, 1797 geboren, starker Natur, krausen Haares. lämglich Angesichts, portionierter Nase, mitlern Mund und blaser Gesichtsfarbe
Dem 23.März 1832
Denscherz    Auzinger
Königliche Prüfungs Comission Kötzting
Moosmüller Cimmissar
Contrasigniert
den 23.Merz 1832
Königl. Landgericht Kötzting
B.v. Schatte
Landrichter"
"Entlassung- Bescheinigung
für den wie folgt Bezeichneten
Franz Schedlbauer
Größe 5 Schuh 6 Zoll
Haare                     braun
Stirn                       breit
Augenbrauen         braun
Augen                    grau
Nase                        proportioniert
Mund                    breit
Bart                         braun
Kinn                        breit
Gesicht                    bladerstebig (?)
Gesichtsfarbe           gesund
Körperbau                untersetzt
Besondere Kennzeichen: keine
Eigene Unterschrift   Franz Schedlbauer

Vorzeigen dieses Franz Schedlbauer gebohren im Jahre 1797 zu Kötzting k. Landgerichts daselbst im Unterdonaukreis, kath Religion, ledigen Standes, seiner Profession ein Schuhmacher hat die gesetzlich bestimmten Militärpflichtigkeits=Jahre zurückgelegt.
Nachdem nun derselbe dadurch den Konskriptionsgesetzen Genüge geleistet hat, und von dem Militärdienst der aktiven Armee frei geworden ist, so wird er hiermit aus der Militär=Pflichtigkeit entlassen, und demselben gegenwärtige Entlassungsbescheinigung. um davon nach den Vorschriften des Konskriüptionsgesetzes den nöthigen Gebrauch zu machen, und sich damit überall gehörig ausweisen zu können, jedoch unter der ihm ausdrücklich gemachten Erinnerung ertheilt, daß, im Falle er dem bestehenden Verbothe entgegen, in auswärtig Dienste träte, derselbe seines Vermögens verlustig werden und bei seiner Rückkunft in der Königreich der Stellung zum National=Kriegsdienst unterworfen seyn würde, und daß er im Nothfalle aufgefordert, zur Vertheidigung des Vaterlandes bei der Nationalgarde sich müße gebrauchen lassen.
Passau am 26ten 7ber 1821
Königliche baierische Regierung des Unterdonaukreises
Kammer des Innern
Für diesen Entlassungsschein ist zur Konskriptionsklasse der Betrag mit Sechs Gulden bezahlt worden."
Nach der Vorlage dieser drei Atteste und der Übergabe sowohl des Anwesens wie auch der realen Schuhmachersgerechtigkeit durch seinen Vater stand der Bestätigung durch den Magistrat nichts mehr im Wege:






"Gewerbsverleihungsurkunde:
Dem Franz Schedlbauer nachgehendem Hausbesitzer in Kötzting wird auf die Erklärung seines Vaters Joseph Schedlbauer, daß er Ersterer sein Anwesen mit hierauf inkl realisattender Schuhmacher_Gewerbs=Gerechtigkeit um 950 Gulden abtritt. Dieses reale Schuhmacher=Gewerbsrecht hiermit local-polizeilich wieder verliehen...
."



Am 22.8.1836 erfolgte dann die Beurkundung der Übergabe an den Sohn Franz zum Preis von 950 Gulden.
StA Landshut Rentamt Kötzting B 28 Umschreibeheft

"Den 22. August 1836 übergibt Josef Schödelbauer von Kötzting sein Bürgeranwesen bestehend in nachbemerkten Realitäten an seinen Sohn Franz Schödelbauer um 950 fl....."


Schödlbauer Franz und Magdalena Hollmeier


Bereits am 13.9.1836 hatte der Kötztinger Schustersohn Franz Schödlbauer die Beckendorfer Söldnerstochter Magdalena Hollmeier geheiratet und im selben Jahr auch mehr als 16 1/2 Gulden für das Kötztinger Bürgerrecht bezahlt..

PfA Kötzting Band 16 Heiratsmatrikel

Auch in dieser Generation der Schödlbauer-Familie sind 8 Geburten in den Kötztinger Taufmatrikeln verzeichnet.
Im Liquidationsprotokoll und im Mieterkataster - von 1841 und 1842 - finden wir weitere Details über das Haus und seine Bewohner.

StA Landshut Grundsteuerkataster 5038



"Hausnummer 56 in Kötzting beym Schödlbauer, Franz Schödlbauer
Das Haus mit realer Schuchmachersgerechtigkeit
Gebäude:
Wohnhaus und Stall unter einem Dache, Stall, Hofraum und kleines Wurzgärtl."

Folgende Dienstbarkeit war bei diesem Hause eingetragen:
"Obiger Besitzer hat die Verbindlichkeit weliche Reparaturen an dem durch seinen Hofraum führenden Wasserkanal notwendig werde, zu gestatten."
Diese Grunddienstbarkeit und die Arbeiten, die damit zusammenhingen, führten die beiden Nachbarn Schödlbauer und Klinger auch vor Gericht, als sie beide zusammen gegen Erdarbeiten im Zusammenhang mit dem Brunnen vor ihren Häusern mit Gewalt vorgingen.
"Beschwerde des Zimmermeisters Obermeier gegen Franz Schedlbauer und Mathias Klinger von hier wegen tumultisch Benehmens gegen die Zimmerleute Michl Stoiber und Adam Ausmann, gegen die Ausführung der Wasserleitung in den Grande vor ihren Häusern mit der Bedrohung wenn sie nicht auf der Stelle gehen so wird man selbe davon hinweg prügeln.

StA Landshut Grundsteuerkataster 5045 Mieterkataster von 1842

"Franz Schedlbauer Schuhmacher /: Hauseigenthümer:/ 
1. Hauptgebäude
Unter der Erde: Ein kleiner Keller
I: Stock 1 Wohnzimmer mit Kochzimmer, und 1 Kammer, dann Stallung und Hausboden unterm Dach
Unterschrift: Schödlbauer

2. Katharina Schedlbauer: Austräglerin /:Mietherin:/  
I. Stock 1 Wohnstube und 1 Kammer
bestätigte Unterschrift: Kath   x  Schödlbauer 
Nebengebäude
Ein kleine Scheune mit Dreschtenne"


Im Jahre 1862 kam es zu einem Streit zwischen Franz Schödlbauer und seinem Nachbarn, dem Marktmüller Amberger.
StA Kötzting AA XI-116

"Kötzting den 3. Mai 1862
Praes. Bürgermeister Kollmaier - Grasenauer

Franz Schedlbauer v. hier erklärt:
Der Marktmüller Jos. Amberger hat sich beim Amtsgericht verbindlich gemacht kein Fenster in meinen Hofraum zu machen.
Derselbe baut aber doch solche und ich bitt der Magistrat solle den Bau einstellen.
Unterschrift Schödlbauer
Verfügung
Nach Ausweis des Bauplans darf Josef Amberger Marktmüller v hier vorläufig kein fenster in den Hofraum des Frz Schedlbauer errichten, daher ist dem Amberger der Bau einzustellen, bei Vermeidung von 10 fl Straf
Magistrat Kötzting.....
..... Beim Landgericht weiter verhandelt worden, daher ad acta."


Die oben, als Mieterin eingetragene Katharina Schödlbauer, eine geborene Lanzinger, verstarb im Alter von 80 Jahren am 4.10.1843 an Altersschwäche. Ein Sterbeeintrag, des aus Swina in Böhmen nach Kötzting eingeheirateten Stammvaters der Kötztinger Schödlbauer-Linie ist leider in den Kötztinger Matrikeln nicht zu finden, er muss zwischen 1836 und 1842 verstorben sein.
Johann Schödlbauer, der Sohn, war im Jahre 1862 der Kötztinger Pfingstbräutigam.

Mit 10 Gulden Zuschuss für den Pfingstbräutigam aus der Marktkasse findet sich Hans Schödlbauer in den Marktrechnungen im Jahre 1862 
In der kleinen Broschüre über die frühen Pfingstbrautpaare, die im Jahre 1912 anlässlich des Jubiläumsrittes veröffentlicht worden war, finden wir genaueres über das Pfingstbrautpaar des Jahres 1862.






Am 18.5.1869 verstarb der Kötztinger Schuster Franz Schödlbauer im Alter von 72 Jahren an Schlagfluss. Bereits 3 Wochen vorher hatte sein Sohn, Johann Schödlbauer Hofmann Anna, eine Bauerntochter aus Niederndorf geheiratet.

Von Magdalena Schödlbauer gibt es im Staatsarchiv Landshut einen sogenannten Verlassenschaftsakt.
StA Landshut Rep 166N-12 Schachtel 33 Nr.  50 von 1890 Schödlbauer Magdalena

"Magdalena Schödlbauer
78 Jahr 7 Monate
Schuhmachersgattin
verwittwet
11. Mai 1890  vormittags 9 Uhr
Kötzting Hs.No 56"

Die Liste ihrer hinterbliebenen Kinder und damit Erben führt - mit Ausnahme des übernehmenden Sohnes Johann - ins Oberbayerische

Theres Stocker, Schuhmachersehefrau in München
Johann Schödlbauer, Schuhmacher dahier
Anna Schödlbauer, ledige Köchin in München
Franziska Stocker, Schuhmacherin in Reichenhall
Maria Schweiger, Wittwe in München
Josef Schödlbauer, Lehrer in Geresbach bei Dingolfing

Vier der Geschwister waren bei der Nachlassverhandlung in Kötzting beim Amtsrichter und unterschrieben auch die Feststellung des Sohnes Johann, dass die verstorbene Mutter nur noch die Kleidung und Wäsche als Vermögen besaß und diese an die ledige Schwester, Anna, nach München gehen sollte.





Johann Schödlbauer und Hofmann Barbara


Auch Johann Schödlbauer musste für das Kötztinger Bürgerrecht eine stolze Summe bezahlen, 28 Gulden waren es inzwischen, die ein Kandidat aufzubringen hatte.
Auch in dieser Generation der Schusterfamilie Schödlbauer kommen 8 Kinder zur Welt zwischen den Jahren 1870 und 1884.
In einem Lageplan, der einem Bauplan der Brauerei Röhrl beigelegt war, kann man die Gebäudeaufteilung seines Nachbarn Schödlbauer gut erkennen.

StA Landshut Rep 162-8 Nr. 3140


Erklärung der Situation
Nro 1 Gemauerte Stallung und Kühlhaus
2 Wohn- und Brauhaus des Bauherren
3 Hofraum
4 Wohnhaus und Hofraum des Josef Klinger
5 Stadel des Johann Schödlbauer
6 Wohnhaus desselben
7 Wohnhaus der Witwe Maria Wieser
8 Wohnhaus der Franz Stoiberschen Realitäten.


Im Grundsteuerkataster von 1860 finden sich gleich zu Anfang auch - in Kurzform - die weiteren Besitzübergaben bis hin zum nächsten revidierten Kataster von 1911.
Und dort steht auch die nächste Generation: Johann Schödlbauer und "Elise"
StA Landshut Grundsteuerkataster Nr. 5047 ab 1860

"Hausnummer 56 Kötzting - Schoedlbauer Franz - beim Schödlbauer
Schödlbauer Johann und dessen Braut Hofmann Barbara
Schödlbauer Johann
Schödlbauer Johann und Elise"

Hier nun folgend in Kurzform die letzte "Schödlbauer-Generation" auf DIESEM Hause, denn in den Dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts kaufte Hans Schödlbauer das benachbarte Anwesen des Schreiners Klinger und wechselte mit Familie und Gewerbe hinüber in das neue Haus, das er folgend auch auf die Bedürfnisse der neuen Zeit ausbaute.



Johann Schödlbauer und Waldmann Elisabeth

DIA Repro 1389 Mitte Bürgermeister Hans Schödlbauer mit Pfarrer Dietl. Das Bild muss vor
1950 entstanden sein, da bis 1949 die Kranzlübergabe auf dem heutigen Jahnplatz erfolgte.

Glasplattenaufnahme vom Kötztinger Hauptlehrer Josef Bock. Elisabeth 
Schödlbauer, geborene Waldmann

Der Schuster Johann Schödlbauer hatte am 17.5.1907 die Privatierstochter Elisabeth Waldmann geheiratet.  Wenige Jahre später entging das junge Paar nur knapp einer Katastrophe, als nach einem Blitzeinschlag des benachbarte Marktmühlenanwesen in Flammen aufging.



Am 4. Juni nachmittags um ¾ 3 Uhr „ wurden Feuersignale und vom Marktturm die Brandglocke gehört: in der Marktmühle brennt esEin zweifacher Blitzstrahl ohne Donner hatte eingeschlagen und gezündet und bis man´s meinte stand das ganze Stallgebäude in Flammen. Schrecken auf allen Gesichtern; denn schon loderte der Brand empor und es schien unmöglich das verzehrende Element einzudämmen. Doch was unmöglich schien wurde gemeistert, der Brand konnte lokalisiert werden und ein weiteres umsichgreifen verhindert werden; aber man denke: Schindeldächer auf Stall und Wohngebäude und Nachbarhäuser, vielfach alte hölzerne Häuser in der Nachbarschaft; dazu das Sägewerk; nur ein Haus mit Ziegeldach, (Schuhmachermeister Schödlbauer) steht nebenan und gerade dahin trieb der Wind die Flammen. Heute hat sich unsere Hochdruckwasserleitung bewährt, ja man kann sagen nur sie hat uns vor größerem Unheil bewahrt, denn aus 8 Hydranten prasselten alsbald die Wasserstrahlen und siegten über des Feuers Wut.

Da alles Vieh gerettet werden konnte beläuft sicher der Schaden für die Marktmühle auf ca. 5-6000 Mark, der Schaden bei Schödlbauer ist von geringerer Bedeutung"

Im Jahre 1923, in der Zeit der größten Bedrängnis wegen der Hyperinflation, kam es im Hause Schödlbauer auch zu einem Einbruch.


KA vom Juni 1923


Mit Johann Schödlbauer haben wir eine der wichtigsten Kötztinger Persönlichkeiten in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts vor uns. Um mich nicht zu wiederholen, weil die Person Hans Schödlbauer bereits im Beitrag der Kötztinger Häuserchronik bei der Hausnummer 55 vorgestellt worden ist, hier nur der link auf diesen Teil des Blogbeitrages.
In einem "Mieterkataster" von Anfang des 20. Jahrhunderts erfahren wir auch die Raumaufteilung in diesem Hause.
StA Landshut Grundsteuerkataster Nr. 5058

Johann und Elise Schödlbauer
1 Keller 1 Werkstätte 1 Lagerraum (1 Stall und 1 Stadel)
Parterre  1 Zimmer und 1 Küche  1 Laden, 1 Werkstätte, 1 Lagerraum, Keller
I. Stock  5 Zimmer

Frau Christa Rabl-Dachs hat im Jahre 1995 - im Zusammenhang mit einer Ausstellung über Kötztinger Wirtshäuser - unter anderem auch Herrn Josef Schödlbauer befragt und der erzählte dabei auch einige Kleinigkeiten aus seiner Kindheit.
Am Anfang seiner Anekdote geht es um das Wirtshaus gleich neben dem Bahnhof Zellertal. Die Familie Schödlbauer hatte dort draußen auch eine Wiese. (Heutzutage steht dort u.a. auch der Dönerstand beim Pfingstreiterkreisverkehr und ein Mehrfamilienhaus, in dem bis vor einigen Jahren auch die Kötztinger Polizei untergebracht war.)


Josef Schödlbauer und Barbara Pongratz




Auch nach dem Erwerb - Mitte der Dreißiger Jahre -  und der Übergabe - 1943 - des Nachbargebäudes behielt Hans Schödlbauer noch sein Haus. Als er im Jahre 1954 verstarb, ging das Haus auf seinen Sohn Josef und dessen Frau Barbara, geborene Pongratz, über.



StA Landshut Grundsteuerkataster Nr. 5055


Von der Familie Schödlbauer ging das Haus zunächst durch mehrere Hände und befeindet sich nun in Besitz von  Frau Marianne Kretschmer.

Kretschmer Marianne




Und so sieht das Haus im Jahre 2023 aus.