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Mittwoch, 1. Mai 2013

Was lange währt......wird noch viel besser

 Ein alter Pfingstfilm, ein historisches Portrait  und eine sehr "alte" Pfingstbraut

Sowohl bei unserem Jubiläumsjahr 2010  "925 Jahre seit der Gründung Kötztings" als auch im Zusammenhang mit den Feiern zu "600 Jahre Pfingstritt" waren die öffentlichen Filmvorführungen überraschend gut besucht. Bereits 2010 gaben mir Herrn Dr. Casaretto und unser Kurdirektor Sepp Barth den Hinweis auf einen Film "aus den Dreissigern", der im Besitz des historischen Vereins von Straubing sein sollte.
Mehr war zuerst nicht herauszubekommen und persönliche Bemühungen der Beiden hatten bei den Verantwortlichen dieses Vereins zu keiner Reaktion geführt.
Mir ging es dann aber auch nicht besser als ich versuchte diesen Film einzusehen und nach Möglichkeit eine Kopie für eine Vorführung beim Pfingstrittjubiläum zu erreichen.
Alle versuchten Kontaktaufnahmen liefen in die Leere und auch das zweite Jubiläumsjahr verstrich, aber die alten, bereits bekannten, Filme waren ja auch ganz schön anzuschauen.
Ein Zufallstreffen in diesem Frühjahr beim bayerischen Archivtag in Schwandorf brachte nun den Durchbruch und, sozusagen als Beifang, für uns Kötztinger sogar noch viel mehr zu Tage.
Im Gespräch mit Herrn Dr. Maier vom Gäubodenmuseum, der nun der entscheidende Kontaktmann für das Depotmaterial des historischen Vereins sein wird, erwähnte er beiläufig den Namen "WINDORFER". In einer Schenkung an das Gäubodenmuseum Straubing befänden sich auch Ölgemälde und Photographien, die auf eine Kötztinger Familie hinwiesen.

Doch zuerst zu dem Film:
Es handelt sich dabei, laut schriftlicher Information des  Gäubodenmuseums in Straubing um einen Stummfilm mit dem Arbeitstitel:
screenshot des Kötzting Pfingstfilms,  möglicherweise Zitzelsberger (?)











Der Bayrische Wald, 1933 (gedreht 1932 und 1933) von Johann Leopold Urban. Die Aufführungsrechte liegen beim Historischen Verein von Straubing. Dieser Film besteht aus drei Teilen und ist vermutlich nie zur Aufführung gelangt. Informationen über den Film, Autor und Filmstudio finden sich auch in Veröffentlichungen u.a. in den den Arbeiten von Ulrich Lehner in den Jahresberichten des Historischen Vereins, insbesondere im Jahresband 96 von  1994 "Die „BAVARIA-FILM-STRAUBING“ bzw. Johann Leopold Urban - ein Straubinger Filmemacher.
In diesem Film von fast einer Stunde Spielzeit werden im mittleren Teil auch alte Bräuche wie eben der Kötztinger Pfingstritt, das Tragen der Kerze auf den Bogenberg und das Eglmari-Ssuchen gezeigt.
Die Sequenz über den Pfingstritt ist sehr kurz, vielleicht eine gute Minute, und zeigt den Ritt im Bereich des Kamplmacherhäusls beim Ausritt und im Bereich an der Abzweigung zur Marktmühle beim Einritt.







vielleicht kann der Kooperator erkannt werden, um einen Rückschluss auf das genaue Filmdatum zu machen


ein markantes Gesicht beim Ausritt


 
beim Einritt - beim Ellmann neben der Marktmühle



Der Film soll, nach Rücksprache mit dem Rechteinhaber, dem Gäubodenmuseum in Straubing, bei einer der monatlichen Treffen des Bayerischen Waldvereins, vermutlich im Winter 2014, gezeigt werden.

Nun zu den Bildern:
Der Kötztinger Kaufmann und Witwer Joseph Windorfer, Sohn des Wundarztes Johann Georg Windorfer (der Wundarzt Windorfer arbeitete im Haus Kellner in der Herrenstraße) heiratete am 1.1.1818 in zweiter Ehe seine Braut Anna Witzelsberger, eine Tochter des Fischers und Händlers Franz Xaver Witzelsberger aus Straubing und seiner Frau Anna Maria, einer geborenen Beer. Beide Väter fungierten als Trauzeugen. (TM Kötzting Fiche 413 Seite 137)
Frau Anna Windorfer, nun eine Kötztinger Bürgersfrau, ließ sich wohl in den Jahren nach 1850 portraitieren und so haben wir hier das älteste mir bekannte Exemplar eines Bildes einer Privatperson.
Schon 10 Jahre vorher hatte sich Josef Windorfer mit Franziska Magerer verheiratet, der Tochter des Marktschreibers Cajetan Magerer. Mit dieser Ehe hatte er sich auch in den Besitz eines der stattlichsten Anwesen in Kötzting gebracht, dem Haus mit der Plannummer 43, dem heutigen Voithenleitneranwesen oberhalb des alten Rathauses. Mit diesem Besitzübergang schließt sich ein Kreis, der sich fast ein wenig märchenhaft anhört.
Frau Anna Windorfer geb. 1799 oder 1800


Johann Baptist Fabrici, der wohlhabende italienischstämmige Besitzer des großen Marktlehens in der Marktstraße,
Rudolph Häfner, nun Voithenleitner, früher das Windorferanwesen, das Bild stammt aus einer Werbeanzeige im Kötztinger Anzeiger von 1903
und seine Frau, eine geborene Ganzini, hatten das Mädchen ihrer Marktschreibersnachbarn, Franziska Magerer, (nun Textilhaus Schödlbauer) gleich nach ihrer Geburt an Kindes statt angenommen und überließen ihr nun, anlässlich ihrer Hochzeit, das Anwesen schenkungsweise.
Sie stellen ausdrücklich bei dieser Schenkung fest, dass sie die Geschäftsführung vorerst gemeinsam durchführen wollten. Bereits im Jahr zuvor hatte Franziska Magerer ein uneheliches Kind von ihrem späteren Ehemann entbunden. Am 22.08.1807 kam Johann Baptist Windorfer in Kötzting zur Welt. Das Ehepaar Fabrici stand also nicht nur der alleinstehenden jungen Mutter zur Seite sondern vermachte ihr auch großzügig ihr Marktlehen, das, um die Gebühren für den Besitzübergang daraus zu berechnen, auf stolze 8000 fl veranschlagt worden war. Bei dem unehelichen Kind war Frau Anna Maria Fabrici die Taufpatin. Nach weiteren 3 Kindern in den Jahren 1812, 1814 und 1817, verschied Franziska Windorfer am 20.05.1817 fünf Wochen nach der letzten Entbindung im Alter von 34 Jahren an den Folgen der schweren Geburt.
Nun war der Wundarztsohn Josef Windorfer Witwer, Handelsmann und Besitzer eines stolzen Anwesens. Es ist sicherlich Ausdruck eines bürgerlichem Selbstbewusstseins, dass Josef Windorfer, zum Zeitpunkt der Portraitherstellung bereits Mitglied im Landtag von Niederbayern, seine zweite Frau in Öl abbilden ließ.
Wie oben bereits angeführt, kennen wir keinen vergleichbaren Fall.
In dieser Ehe mit Maria Anna Wetzelsberger hatte das Paar noch weitere 8 Kinder, eines davon war Margaretha Anna, geboren  am 8.10.1822, und hier ist nun der nächste Anknüpfungspunkt nach Straubing und Kötzting.
die junge Familie Ludsteck in Straubing
Margarethe Windorfer
Im Jahre 1839 hieß das damalige Pfingstbrautpaar: Leonhard Mittermeier und Margaretha Windorfer. Der Gärtnerssohn Leonhard Mittermeier war in Kötzting ein sehr bekannter Pfingstbräutigam, (siehe Kötzting im Jahre 1903),
Frau Margaretha Windorfer heiratete später dann nach Straubing, Herrn Otto Ludsteck, und beide ließen sich als junge Familie mit der damals fortschrittlichsten und brandneuen Technik abbilden, der Photographie.
Auch wenn das Familienbild  20 Jahre nach dem Pfingstgeschehen entstanden ist, so blicken wir doch einer Pfingstbraut aus dem Jahr 1839 ins Gesicht. Viele Jahre später ließ sich Frau Ludsteck noch einmal abbilden und nun ist sie eine vornehme Bürgersfrau aus der Straubinger Oberschicht
Margaretha Windorfer, verheiratete Ludsteck


























Vergleicht man ihr Bild, das einer stolzen Straubinger Bürgerin, mit dem bekannten Bild ihres früheren Pfingstbräutigams, der ja bekanntermaßen unverheiratet geblieben war und daher ein erneutes Tugendkränzchen zu seinem Jubiläum erhalten hatte, dann kann man wohl nur das Hohe Lied des Ehestandes singen.;-))). Sein Single-Dasein hat ihm,  zumindest optisch,  nicht zum Vorteil gereicht.
Das Bild des Leonhard Mittermeier stammt aus der Zusammenstellung des Kötztinger Kooperators Peter Riederer, der für den 500er Ritt versucht hat alle damals noch bekannten Pfingstbrautpaare und deren Hintergrund zusammenzufassen. Im in der letzten Woche erschienenen Buch zum 600er Jubiläum ist in einem Faksimiledruck Riederers Liste wieder veröffentlicht worden.
Weitere Recherchen haben nun noch eine andere Verbindung der Straubinger Familie Ludsteck nach Kötzting ergeben. Ein Ignatz Ludsteck war im 1851 Amtsarzt und Hausbesitzer in Neukirchen beim hl. Blut, durch seine zweite Heirat hat er dann seine Wohnung in Helmhof genommen. Vielleicht haben sich auf diesem Wege das spätere Ehepaar kennengelernt.
Soweit für heute, der nächste Beitrag ist über den Stadiumneubau des FC Bad Kötzting im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts geplant es könnte aber auch einer über einen waschechten Sheriff in den USA, der aus Traidersdorf stammt,  werden..

Sonntag, 7. April 2013

Schön wärs gewesen .......

Touristisches Großprojekt in Kötzting

auch Kötzting plante bereits einmal einen Konzertsaal



.......leider ist es über die Genehmigungsphase nicht hinausgekommen.
Es steht zu vermuten, dass das die Planung und das Genehmigungsverfahren aus den Jahren 1924 und 1925 ein Opfer der Weltwirtschaftskrise geworden sind, denn grundsätzlich stand die Ampel bereits auf grün.
Doch der Reihe nach




















Der Architekt und Baugeschäftsinhaber Michael Herre stellte am 10.9.1924 beim Gemeinderat Kötzting ein Gesuch für die Errichtung eines Kinos.



Ganz nüchtern nannte er das beeindruckende Gebäude im Gesuch einfach ein Kino.
Herr Herre dachte aber bei diesem Projekt viel weiter, es war eher ein multifunktionelles Gebäude.
Der Bau sollte in etwa dort errichtet werden, wo im alten Postgebäudekomplex das Rückgebäude steht, also das alte Fernmeldeamt. Das Postamt wurde ja erst in Mitte der 30er Jahre errichtet, in den 20er Jahren nannte man das Gelände einfach den "Herregarten".
Zwischen dem Hauptgebäude der Familie Herre und der ehemaligen Bäckerei Irlbeck war ja damals noch viel Platz.
In diesem Gebäude sollte im Erdgeschoss ein Kino, eine Konzertsaal mit Orchestergraben und getrennten Ankleideräumen für Damen und Herren integriert werden:
Erdgeschoss
Einen Stock höher, im Obergeschoss würde sich eine umlaufende Galerie und ein Speisezimmer für die Pensionsgäste mit Café Restaurant befinden.


erstes Obergeschoss

 Das Dachgeschoss selbst sollte die Pensionszimmer aufnehmen und


Obergeschoss
 

eine Kegelbahn im Keller konnte das Angebot abrunden. 
 
Kellergeschoss

 

Garniert würde das Ganze noch durch Freiterrassen im ersten Stock mit Blick auf Weißenregen und das Regental.

Der Architekt und Baumeister Michael Herre schrieb in seinem Antrag:
Einem allgemeinden Bedürfnis entgegen kommend habe ich mich entschlossen, nach beiliegenden Plänen auf meinem Grundstücke in der Bahnhofstraße ein Kino, Konzert- bzw. Tanzsaal und Caffeerestaurant verbunden mit Fremdenpension zu erbauen.
Der kulturelle Wert eines Kinos in Bezug auf Aufheiterungsmittel nach harter Wochenarbeit, Erschließung der herrlichen Naturschönheiten unseres Vaterlandes sowie des Auslandes, auch für die nicht mit Reisemittel Gesegneten, Einführung in alle Industriezweige und in erster Linie als wertvolles Bildungsmittel für unsere Jugend, dürfte allgemein bekannt sein. Weiters kann die Errichtung eines gut geführten Cafferestaurantes nebst Fremdenpension dem Fremdenverkehr und damit in der Hauptsache unserem Markte nur dienlich sein. Der Betrieb des Unternehmens ist folgend gedacht:
Die gesamte Betriebsführung liegt in Händen des Gesuchstellers und dürfte damit ein moderner Betrieb garantiert sein. Der Saal dient in erster Linie den Kinovorstellungen und sollen solche jeweils Samstag und Sonntag nachmittag stattfinden. Das Cafferestaurant wird wie in den Städten üblich geführt. Abgabe von Caffee, Liköre, Weinen sowie Flaschenbier und auch Speisen.sowohl an Passanten und an die Pensionsgäste. Werden im Saal Theatervorführungen, Konzerte oder Tanz abgehalten kommt Fassbier zum Verschank das von hiesigen Wirten bzw. Brauereien entnommen wird. Moderner Ausbau aller Betriebsräume und Führung des Unternehmens durch mich dürfte die Gewähr geben dass tatsächlich das Unternehmen den Fremdenverkehr fördert und damit der Allgemeinheit und der Gemeinde nur dienlich ist.
Weiter schreibt er, dass der umliegende Garten in die Wirtschaftsführung einbezogen werden soll.

Dieses Gebäude mit einem umfassenden Unterhaltungsangebot wäre sicherlich der gesellschaftliche Mittelpunkt Kötztings geworden. Die Weltwirtschaftskrise mit der Hyperinflation in Deutschland hat wohl eine Ausführung verhindert
Das wars für heute: der nächste Beitrag ist geplant über ein neu aufgetauchtes Bild einer Frau aus Kötzting, die vor GANZ langer Zeit Pfingstbraut gewesen war.


Die Pläne und das Antragsschreiben entstammen alle aus dem Akt: Rep 168-8  Nr 3814
des Staatsarchives Landshut.

Sonntag, 10. März 2013

Die "Rechtler" von Zeltendorf


Der Kampf um die Verteilung der Zeltendorfer Gemeindegründe  im "Stirzl"


 4 Klein gegen 10  Großbauerne

So wie im vorherigen Beitrag der Kleinhäusler um seine Existenz in Weißenregen hatte kämpfen müssen, so wurde auch in Zeltendorf mit harten Bandagen gekämpft, als es anfangs des 19. Jahrhunderts darum ging, die Waldweidegründe, die im Gemeindebesitz gewesen waren, an alle Gemeindeglieder, egal ob große oder kleine Bauern, zu verteilen.

 Im Staatsarchiv Landshut findet sich in den Akten des Landgerichtes Kötzting äO folgender Akt:

In Sachen des Anton Karl et. Cons. Kleingütler von Zeltendorf gegen Peter Gammer et Cons. Großbegüterte von dort wegen Abtheilung der dortigen Gemeindegründe abgehalten

Zeltendorf den 1ten September 1832

Vermessungsamt Cham Zeltendorf Uraufnahme NO_051_41_1831 das Dorf Zeltendorf ist unten rechts am Rande dargestellt

Plan der Zeltendorfer Gemeindegründe aus: Staatsarchiv Landshut Rep 165 A 7103
 









 















 Legende  des Planes:
Plan 
von
den Zeltendorfer Gründen
A: Gemeinde Birkenberg haelt 130 Tagw 41 Deci(mal)
B: Gemeinde Birkenberg haelt 53 Tagw 29 Deci
c: die Gemeinde Hirt Wies 1 Tagw 16 Deci
d: ebenfals ein Hirt Wiesl zu 34 Deci
e: ein Gemeinde Hirten Ackerl zu 89 Deci
f: ebenfals ein Hirten Ackerl zu 33 Deci
Summa der Gemeinds Gründe 186 Tagw 42 Deci

g: eine Grenz=differenz von 20 Deci

Zeichenerklärung:
Graenze der Gemeinde Gründe
Graenz Pflöcke
Birken mit wenig Fichten Unterwuches    = rosa Fläche
Wiesen für den Gemeindehirten                = blaue Fläche
Felder für den Gemeindehirten                  = hellgrüne Fläche 
Unterschriftsliste der Kläger Hz=Handzeichen

Hintergrund dieser Gemeindegrundsaufteilung ist die Neuordnung Bayerns zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Nicht nur die kirchlichen und religiösen Bedingungen wurden auf den Kopf gestellt, auch in den Dörfern, Märkten und Städten blieb vieles nicht mehr beim alten. Bis dahin galt das Verbot des Alleinehütens. Die Tiere der einzelnen Bauern mussten durch einen Gemeindehirten in einer Herde auf die Weide geführt werden, die im Besitz der Gemeinde als Ganzes war. Alleinehüten war bis damals bei strenger Strafe verboten und wurde auch regelmäßig bestraft.

Um den Sachverhalt zu prüfen wurde eine Kommission eingesetzt und führte eine mehrtägige Begehung der Zeltendorfer Wald und Feldflur durch.
Als erstes wurde nun der momentane Vieh- und Grundbestand der einzelnen Bauern ermittelt, den bereits erhobenen Zahlen von 1831 wollte man nicht vertrauen. Danach wurde der zu verteilende Gemeindebesitz aufgenommen.


In der Kommison waren vertreten:
von Landgerichtsseite:
Der k. Landgerichtskommissär Assessor Attenberger
Aktuar Plöderl
der Gerichtsdienersgehilfe Pösch

die beigezogenen Sachverständigen:
a: auf Seiten der Großbegüterten:
Georg Schirlitz Bauer aus Zittenhof
Michl Mühlbauer Austragsbauer von Blaibach

b: auf der Seite der Kleinbegüterten
Anton Gotz Söldner von Ramsried
Joseph Altmann Häusler von Bärndorf

c: von Seiten des Gerichts:
Georg Bauer Gütler von Grafenwiesen

Das Verfahren nimmt Rücksicht auf einen Gerichtsbeschluss von 1826, in dem von höchster Stelle festgestellt worden war, dass auch die Kleingütler bei der Verteilung der Gemeindegründe zuzulassen seien. Die zugrundeliegende Verordnung hatte allerdings bereits 1814 Gesetzeskraft erhalten.
Und so standen sich beim Ortstermin die beiden ungleichen Gruppen aus Zeltendorf gegenüber:

Anton Karl Häusler
Ander Simeth Häusler
Anton Amberger Ansiedler
Johann Wensauer Gütler

Wolfgang Vogel Söldner
Ander Wensauer für seine verwittibte Mutter Katharina
Ander Plötz ½ Bauer
Peter Gammer Söldner
Simon Wensauer ½ Bauer
Georg Hunger ½ Bauer
Joseph Fischer Söldner von da ehemals Paul Heller
Ander Plötz Söldner
Joseph Mühlbauer ½ Bauer
Der zehnte „Streitsgenosse“ – Georg Kreutz hatte seinen „Streitsabstand“ erklärt, er hatte also von dem Prozess Abstand genommen.

Nach der Begehung der Fluren, Aufnahme des Viehbestandes und der eigenen Grundstücke der Bauern und des genauen Umfangs der Gemeindegründe, mitsamt der dem Hirten überlassenen Wiesen und dem 1/64 Tagwerk großen Garten in der Ortsmitte wurden die beigezogenen Sachverständigen befragt:
1. Frage: ob die Großbegüterten durch eine Verteilung der Gemeindegründe insbesondere in ihrer Schaf- und Pferdezucht ein Schaden zugefügt werden würde.
2. Frage: ob die Großbegüterten zukünftig ihren Viehbestand überhaupt behalten würden können.

obere Hälfte des Plans aus dem Gerichtsakt, übertragen auf den Plan des Vermessungsamtes, Uraufnahme Gemarkung Zeltendorf  NO_051_41_1831

Der Sachverständige Altmann, Häusler, sieht keinen Nachteil für den Viehbestand und Schaf und Pferdezucht kämen in der Gemeinde Zeltendorf ohnehin nicht vor. Klein und Großbegüterte hätte für ihren Viehbestand eher einen Vorteil wenn die Gründe aufgeteilt werden würden. Die Verteilung würde großen Nutzen bringen, weil der einzelne Eigentümer auf seinen Anteil gehörig Aufsicht  pflegen würde, anders als wenn die Weide allen gemeinsam gehören würde. Auch der Viehbestand der Großen könnte gleichbleiben, weil nun die Gründe durch ihre neuen Besitzer verbessert werden würden.
Der zweite Sachverständige Anton Gotz, Söldner, meinte, dass durch die Verteilung beiden ein großer Schaden zuwachsen würde., denn einer würde kultivieren , der andere nicht. An Streu gibt es eh einen Mangel, fehle es noch mehr an Streu, so würde auch der Dünger vermindert und wenn dann auch noch die Weide abgetrennt würde, so musste zwangsläufig auch der Viehbestand darunter leiden.
Der dritte Sachverständige war Georg Schierlitz, Bauer vom Zittenhof, dieser hatte in die Familie Robl vom Zittenhof eingeheiratet und war ein Abkömmling der Schierlitz von Thenried.
(HStA München Ger. Kötzting Lit 5) Auch dieser meinte einen großen Schaden für den Viehbestand vorherzusehen, weil die Kleinbegüterten aus den Birkenbergen Wiesen und Felder machen würden, weil es Ihnen vor allem daran mangeln würde und daher den Großen die Weideflächen dadurch vermindert würden. Auch er bemängelt den Verlust an Einstreumöglichkeiten.
Anschließend äußerte sich noch Michl Mühlbauer, Austrägler aus Blaibach zu den  Fragen:
er befürchte größten Schaden und beruft sich dabei auf seine Erfahrungen bei der Aufteilung der Gemeindeflur in Blaibach. Zwar sieht auch er, dass von Schaf- und Pferdezucht in Zeltendorf keine Rede sein kann. Auch er sieht die Umwandlung von Waldweideflächen in Äcker und Wiesen durch die Kleinbegüterten als großen Nachteil für den Viehbestand der Bauern. Er sieht eine problematische Abwärtsspirale aus Streumangel - weniger Mist und damit Dünger - geringere Ernteerträge auf den vorhandenen Flächen der Bauern.
Georg Bauer  als der letzte Sachverständige schlägt in dieselbe Kerbe und sieht nur Nachteile und sieht in der Forderung der Abteilung durch die Kleinbegüterten ganz klar nur die Absicht diese Flächen zu riedern und unter den Pflug zu nehmen, meint aber, dass die Zeltendorfer im Verhältnis zu ihren Privatgründen einen viel zu großen Viehbestand hätten.

Nach diesen Sachverständigenaussagen beschließt die Kammer des Inneren der Regierung des Unterdonaukreises in Passau am 21.1.1835

Die Kleinbegüterten seien in dem Gemeindegebieten "zum Genusse der Laubstreu in den sogenannten Laubbergen zuzulassen, als denselben für ihr eigenes Vieh, welches sie zur Hausnothdurft gebrauchen...wozu aber das zum Verkauf gehaltene Vieh nicht gehört."
Es war also ein Sieg 2. Klasse, nicht ein Eigentum an den gemeindegründen konnte durchgesetzt werden sondern nur ein Nutzungsrecht. Offensichtlich war den Beteiligten die Gefahr zu groß erschienen, dass die Häusler aus der Waldweide Felder machen könnten.
Die Archivalien stammen alle aus dem Bestand: Staatsarchiv Landshut Rep 165 7103
Das Kartenmaterial stammt vom Vermessungsamt Cham Uraufnahme NO_051_41_1831

Freitag, 15. Februar 2013

Weissenregen ....Kleinhäusler gegen Großbauer



Ein Streitfall um Wasser und Grenzsteine von 1828 in Weißenregen


Franz Fest, Häusler und Schuhmacher aus Weißenregen
klagt gegen
Karmann Joseph, Bauer in Weißenregen
um den Zugang zu einem Gemeindebrunnen und um einen Grenzverlauf

Der konzessionierte Schuhmacher Franz Fest hatte sich im Jahre 1828  in Weißenregen ansässig gemacht, dafür hatte er dem Weissenregener Bauern Johann Schötz ein Stück von dessen Obstgarten abgekauft und errichtete dort nach seinem Bauplan ein kleines Haus.
Der Lageplan der Neuzeit zeigt sein Anwesen linkerhand des letzten Anstiegs hinauf zur Wallfahrtskirche.














Am 11.4.1831 klagt er beim Amtsgericht Kötzting: Auf dem Dorfanger befand sich ein Brunnen, der der gesamten Gemeinde Weißenregen als Wasserquelle diente und von diesem Brunnen leitete der Bauer Josef Karmann einen Teil in sein Anwesen.
Ausschnitt aus dem Panoramabild von http://www.weissenregen.de/
Das verbleibende Wasser im Brunnen nutze der Schuster dann auch für den täglichen Gebrauch und für sein Vieh. Nun aber verweigerte Karmann seinem Nachbarn die Nutzung des Wassers und Fest klagte, dass er als „Gemeindeindividuum“ eben soviel Recht auf  das Wasser hätte wie der große Bauer Karmann.
Karmann aber lässt seinen kleinen Nachbarn nun weder in seinem eigenen Hofe das Wasser schöpfen noch direkt aus dem Brunnen.
Fest stellt daraufhin den Antrag, dass er sein Recht bekäme das notwendige Wasser zu schöpfen.
Bei der Gemeinde selbst fände er Gehör, weil diese entweder selber mitklagen müsste oder eben Beklagter wäre.
Nun wird eben eine Besichtigung von Seiten des Amtsgerichts angeordnet, es wird also ein „Augenschein“ angeordnet am 29.4.1931.
Dieser findet dann am 1. Juni statt, woher Fest in der Zwischenzeit (mehr als 4 Wochen) sein Wasser geschöpft hat, ist nicht angegeben.
Vor Ort ergibt sich, dass der Brunnengrand tatsächlich auf Gemeindegrund liegt, dass Überwasser wird dann in Röhren in einen zweiten Grand in der Hofstelle des Karmann geleitet.
Der Brunnen hält in der Tiefe ungefähr 2 ½ Klafter

Fest bietet nun an auf Gemeindegrund einen neuen Brunnen zu graben, Karmann widerspricht und damit endet der  Streit zuerst im Ungewissen.
Gleichzeitig aber, auch im April 1831, verklagt der Schuster Fest  seinen Nachbarn wegen der Störung seines Eigentums.
 Beim Ankauf des Grundstücks von Johann Schötz ging es um ein Gartengrundstück und den so genannten Graben am Rande des Gartengrundstücks.
 Zwischen diesem „Graben“ und dem Feld des Herrn Karmann befand sich ein Gangsteig von Weißenregen nach Pulling und Blaibach und dieser Gangsteig stellt die Grenze zwischen den beiden Grundstücken dar.

Der Bauer Karmann aber behauptete nun, der Teil des Grabens, der vom Gangsteig aus in diesen Graben hin abschüssig war, gehöre zu ihm und Karmann hatte auch bereits begonnen einen Teil dieser Fläche aufzubrechen.
Plan des Kötztinger Zimmermeisters Obermeier, zum Baus des Hauses


























Fest stellt nun  einen Antrag, seinem Nachbarn bei Strafandrohung von 50 Reichstalern solches zu verbieten
Erneut wird ein Ortstermin anberaumt, da dasselbe Verhandlungsdatum angegeben ist, sind beide Fälle wohl gleich verhandelt worden.
Noch beim Ortstermin wird eine Einigung erzielt:
Josef Karmann erklärte, dass er zukünftig alle Einwirkungen auf das fragliche Grundstück unterlassen werde.
Fest wird einen Zaun, 1 Schuh weit eingerückt,  von der Gartenecke bis hinauf zum großen Birnbaum, welcher Eigentum des Karmann bleibt, errichten. Die Baulinie des Zauns wurde beim Ortstermin bereits mit Pflöcken markiert
Auch wenn im Akt das Ergebnis des Wasserstreits nicht angegeben ist, so ist doch zu vermuten, dass der Kleinhäusler Fest sein Wasserrecht durchsetzen  und somit seine Existenz an dieser Stelle auf Dauer sichern konnte.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Akten des AG Kötztings ohne ausdrücklichen Beschluss enden, in vielen Fällen ist der Ortstermin eine Art von Sühneverfahren und wenn Karmann beim Grundstücksverfahren, das ja gleichzeitig beim Ortstermin abgehandelt worden war, auf ganzer Linie nachgegeben hatte, war es beim der Wasserstreit schließlich noch eindeutiger. Fest war Gemeindebürger Weißenregens und damit war sein Recht auf das gemeindeeigene Wasser von vornherein klar. 


Im Jubiläumsheft des Heimatvereins der ehemaligen Gemeinde Weißenregen von 1999/2000 ist übrigens ein historischer Lageplan abgebildet und sind die Besitzverhältnisse in Weißenregen bei der Anlage des Urkathasters wiedergegeben. Die fraglichen Häuser im Plan sind die Nummern 2 1/2 (=ehemaliges Austragshaus des Karmann) und 19 (Franz Vest, Schuhmacher)
Auf der Hofstelle des Karmann findet sich heutzutage eine Familie Kufner und das Anwesen des Franz Fest  ist heute in Besitz der Familie Iglhaut.
























Legende:
bei 1:              Blan
Für Franz Fest Schustermeister von Weißenregen in k. Landgericht Kötzting, diesen Platz von Johan Schötz Bauer von Weißenregen durch Kauf an sich gebracht, auf diesen 
Platz A: befindet sich ein Wurzgarten u:
Platz B: die Fahrtwegen ungehintern zu fahren hergestellt bleiben.
Verfertiget zu Kötzting den 17. Jänner 1828
bei 2: Kammer - Wohnstube - Holzschupfen
bei 3:  Ausnahmshaus für Joseph Karmann
bei 4: Garten  - Blatz des Wohnhauß
bei 5: Gehsteig nach Bulling und Bleybach
bei 6: Fahrweg der ganzen Gemeinde Weißenregen
          Obstgarten des Johann Schötz
          Feld des Joseph Karmann
bei 7 : Gemeindegrund

Panoramabild auf http://www.weissenregen.de/ stammt vom Heimatverein der ehemaligen Gemeinde Weißenregen
Signatur StA Landshut  Amtsgericht Kötzting 6976 

Donnerstag, 24. Januar 2013

Ein Steuerbuch oder eine Zeitreise......

letztes Monat im Staatsarchiv Landshut bei einer Archivreise -  mittlerweile schaffe ich es einmal im Monat einen Tag in einem der großen überregionalen Archive zu verbringen -  wieder Mal auf der Suche in Gerichtsakten nach dem menschlich allzu Menschlichen (schreibt man das jetzt groß oder klein??)
Also Repertorium Amtsgericht Kötzting und dort findet sich ein Gerichtsverfahren eines Andreas Amberger, der sein Braurecht einklagen will. 1819?? hä
Was ist da los, 1819, also in der "guten alten Zeit", hatte man in Kötzting entweder das Braurecht auf dem Haus, oder man hatte es nicht, das Gericht konnte da normalerweise nicht helfen, also Akte bestellen und nachschauen was da wohl los war :

Deckel aufgemacht und was liegt da vor mir:

ein kleines, altes Buch, in der Mitte ausgeklappt, damit es im Akt nicht zu dick aufträgt,  und daher sind es zuerst nur Zahlenreihen, die sichtbar werden. Erst als ich die erste Seite in dem Buch aufgeschlagen hatte wird sichtbar was das für eine kleine Besonderheit ist, die als Beilage für den oben angesprochenen Prozess notwendig, ja ausschlaggebend ist.
























Es ist das:

Anlags - SteurTax und 
Züns Bichel



Jakoben Straubinger Markt=
lehner und Schuhmachern
alhir zu Közting angehörig

de anno 1775

Hr     116
         131






Auch die Hausnummer 131 hilft uns nicht weiter, erst im Text wird klar um welches Anwesen in Kötzting es sich handelt:

Es sind einige Kaufverträge angeführt:
Xaver Auzinger, verheiratet mit der Anna, geb. Stoiber, verkaufen ihr Bürgeranwesen außer dem obern Tor, das sie von Jakob Straubinger gekauft haben an Andreas Amberger.  1819

Dann die alten Kaufverträge und Heiratsbriefe : Helene Pichelmayer schließt 1727 einen Heiratsbrief mit Johann Heinrich Straubinger und vermacht dabei ihr Marktlehen (sic)

Johann Heinrich Straubinger, Innerer Rat und Schuhmacher in Kötzting, übergibt sein Marktlehen 1774 seinem Sohn Jakob, zwischen Wilhelm Fink und Balthasar Kalb Häusern liegend.

Mit diesen 3 Angaben ist das Haus leicht zu lokalisieren:
1. vor dem oberen Tor
2. Marktlehen
3. gelegen zwischen zwei anderen Häusern.
Ausschnitt aus der Uraufnahme Kötzting von 1831 entnommen aus dem Buch Kötzting 1085-1985 Situation vor dem alten Friedhof
Der Straßenverlauf und die Bebauung vor dem oberen Tor wurden nach dem letzten großen Stadtbrand von 1867 entscheidend abgeändert. Anstelle der drei abgebrannten Häuser 157-158-159 wurden nur noch zwei Häuser aufgebaut. Das fragliche Haus des Jakob Straubinger war das Haus in der Mitte, das Haus mit der Nummer 158. An dieser Stelle steht jetzt ein Haus, in dem im Erdgeschoss eine Pizzeria und im ersten Stock die Arztpraxis Dr. Weixel untergebracht ist.

Was ist nun das Besondere an dem kleinen Buch:

Der Schuster und Marktlehner Jakob Straubinger hat in mehreren Abteilungen dieses Büchleins alle seine Steuern, Abgaben, Versicherungen und Zinszahlungen für seine "Hypothek" aufgelistet.
Und weil man diese Steuern und Abgaben damals eben nicht einfach überweisen konnte, sondern sein Geld persönlich mit solch einem Büchlein überbracht hat und sich die Bezahlung bestätigen hat lassen, sind in dem Buch, wie in einer Zeitreise alle Vorgänge protokolliert UND unterschrieben.


































Ausgab an Chf(churfürstlicher) Anlag

als St(euer) Service - Herdstat
Anlag und auch dergleichen:
den 12. Juny ao 1775 zahlt
das Service mit --- 36 xr (=Kreutzer)
Luckner mp (=manus propria = mit eigener Hand)

dem 16. 9bris(=Novembris) zahlt das Herdstatt
gelt mit ......25 xr
Luckner mp
ao 1776
zahlt das Herdstatt
gelt mit 25 xr
Servis 36 xr
Vischer


Samuel Luckner, der bekannte Kötztinger Kammerer, hat also hier mit eigener Unterschrift die Steuern des Jakob Straubinger eingenommen und quittiert.

1776 war dann der Kammerer Fischer an der Reihe
































1782  unterschrieb der Kammerer Schweitzer
1783 für Service und Herdstatt erneut Luckner
1784 war Luckners Freund und langjähriger Vicekammerer Kollmaier an der Reihe zu unterschreiben. Kollmaier und Luckner wohnten zu dieser Zeit bereits im Gschwandhof (heutzutage TCM Klinik) Luckner ebenerdig und Kollmaier im ersten Stock. In etwa zu dieser Zeit bezog Samuel Luckner, anlässlich solch eines Zahlungstermins, kräftig Prügel von vier Kötztinger Bürgersfrauen, die sich bei Ihm für seine Politik im Zusammenhang mit der Hofmark Reitenstein rächen wollten. Näheres kann in den sogenannten "Gelben Bänder", Beiträge zur Geschichte im Landkreis Cham nachgelesen werden, in welchen Luckners Zeit als Kammerer in Kötzting dargestellt wird.

auf der rechten Seite dann wieder Kollmaier, der die Herdstättenanlage kassiert.
die nächsten beiden Einträge quittiert wieder Luckner eigenhändig und am Ende sind dann noch ein paar Sondersteuern aufgeführt:
zalt letztes Ziel Herdstattgelt mit 25 xr
dan die 2te Landsteuer 45 xr
Marktsteuer 45 xr
Grubergilt 38 1/2 xr

Die Herdstättenabgabe musste genau dafür bezahlt werden, was im Wort vorkommt, für eine Herdstätte, also ein beheizbares Anwesen, das einen Ofen hatte. Für solche Listen führte der Staat Herdstättenbeschreibungen.
Die Landsteuer erhielt der Staat.
Die Marktsteuer der Markt Kötzting
Die Grubergilt ist ein Sonderfall: Ende 17tes Jahrhundert wurde ein großes landwirtschaftliches Anwesen in Grub, das der Grundherrschaft des Klosters Rott unterstand, mit Erlaubnis des Klosters und der Regierung zertrümmert ( solch ein Fall ist sehr selten vorgekommen) und die Grundstücke wurden anteilig und gleichmäßig auf die Kötztinger Bürger verteilt, die ab diesem Zeitpunkt immer Steuern für ihr Anwesen UND für ihre Gruber Anteile zu bezahlen hatten. Die Bürger Kötztings litten in all den Jahrhunderten immer unter viel zu wenig Grund und Boden um ihre Landwirtschaft auskömmlich betreiben zu können.





























1806, die Zeiten haben sich geändert, Luckner ist schon lange tot (+1794), Bayern ist ein Königreich und im Krieg und die modernen Zeiten haben sich auch in den Steuerlisten bemerkbar gemacht.

1806 zahlt 4 Steuern mit 3 fl(=Gulden)
Herdstättgeld     25 xr
Service              36 xr
Grubergült         38 xr 2 he
Wäzlhof      2 fl 10 xr
Brandkoncurrenz   47 xr  2 he
Unterschrift: Loderer

Bürgermeister (er hieß nun auch so wie in anderen Märkten) Loderer war der Besitzer des sogenannten Voglhofes, es ist das Anwesen zwischen den Anwesen Traurig am Marktplatz und dem Gasthaus Januel, Hausname Christianschneider.
zahlt ferner 1 1/2 Kriegssteuer mit 1 fl 7 xr 2 h   Loderer


Nun aber die Lösung des Rätsels, was hat das Buch bei diesem Prozess zu tun:

Der Schuhmacher Straubinger hatte offensichtlich das Brau- und Schankrecht, das ihm als Marktlehner zustand, nicht oder am Ende nicht mehr ausgeübt und ebenso wenig seine Besitznachfolger Auzinger. Als nun der neue Besitzer Amberger Andreas, 1819, als der neue Marktlehner brauen lassen wollte, verweigerten ihm dies die anderen Kötztinger Marktlehner mit der Behauptung, sein Anwesen wäre nie ein solches gewesen. Mit diesem Steuerbuch und mit den Verkaufsurkunden konnte er aber das Gegenteil beweisen und so zukünftig als unzweifelhafter Marktlehner im Kommunbrauhaus Bier brauen und auch in seinem Haus ausschenken lassen. Ob  er dies auch tatsächlich gemacht hat geht aus den Prozessakten natürlich nicht hervor.
Alle Dokumente und Bilder entstammen dem Akt
StA Landshut mit der Signatur: Amtsgericht Kötzting 6845   



Montag, 26. November 2012

Die Metzger in Kötzting Teil 2

Metzgerstrafen

Zusammengenommen sind es also eine Reihe von Vertragsauflagen, Anordnungen, Regeln und Gesetzen, an die sich die Metzger halten mussten. Natürlich versuchten dieser Schlupflöcher in den Bestimmungen zu finden oder hofften einfach bei Regelverstößen darauf, nicht erwischt zu werden und kauften, schlachteten und verkauften an den Kontrollen vorbei; wurden sie aber erwischt, dann mussten sie die festgesetzten Strafen bezahlen und so tauchen die Kötztinger Metzger mit schöner Regelmäßigkeit in den Rechnungsbüchern des Marktes auf. Hier ist es wichtig zu erwähnen, dass der Markt Kötzting in früherer Zeit nicht nur eine Verwaltungseinheit war, sondern auch obrigkeitliche Aufgaben erfüllte, die heute von den Gerichten und der Polizei wahrgenommen werden. Der Kammerer Kötztings, also der Bürgermeister, war zugleich auch noch Richter und Polizeichef. Für die Ausführung und Überwachung der Gesetze und Anordnungen hatte er den Marktdiener, für die Amtsgeschäfte seinen juristisch gebildeten Marktschreiber. Die Marktratssitzungen waren auch Gerichtstage und die dort ausgesprochenen Geldstrafen wanderten direkt in die Marktkasse bzw. in den Säckel der Ratsherren. Alle staatlichen Aufsichtspersonen, auf allen Verwaltungsebenen, waren also angehalten streng darauf zu achten, ob die gesetzlichen Vorschriften auch eingehalten wurden.
Auf der untersten, der kommunalen Ebene, war nicht nur der Marktdiener befugt Aufsicht auszuüben sondern auch einzelne Markträte wurden für Kontrollaufgaben eingesetzt. Es wurden dabei aber nicht nur die Metzger kontrolliert, sondern unter anderem auch die Qualität des Bieres, des Ausschanks, die Gewichte und die Sauberkeit der Bäcker und Müller, die Überwachung der Sperrstunde, die Sauberkeit der Kamine und vieles andere mehr. Auch wenn die Überwachung wohl zu wünschen übrig lies, denn Freiherr von Armannsberg listete, wie oben angeführt, seine Beschwerden über die mangelhaften Lebensmittel in Kötzting auf und fügte an: „der Markt schweiget hierzu, weil sonst der Eigennutz seiner Bürger scheitern würde“(29), so kann man doch an den Rechnungsbucheintragungen sehen, dass kontrolliert worden war. Die Metzger erwischte es allerdings sehr häufig. Als Beispiele seien hier einige Einträge aus dem ausgehenden 17. Jahrhundert aufgeführt. Die bunte Mischung an Strafen über die Jahrzehnte hinweg zeigt, was man den Metzgermeistern alles zur Last gelegt hatte.
Nachdem die verhandtenen vier Metzger Georg Pachmayer Hans und  Georg Khieninger wie auch Georg Mez nit allein den Fleischsaz ueberschritten   sondern auch noch dazu umb das obrigkeitliche Verbot nichts geben  und denen Fleischbeschauern schlimme Reds angehengt als haben vermoeg  Protokols wieder 2 1/2 Pfund erlegen muessen.(30) Die vier Kötztinger Metzger hatten  1685 nicht nur das Fleisch zu teuer verkauft sondern, nachdem sie erwischt worden waren, auch die Preise nicht geändert und noch dazu die Fleischbeschauer beschimpft. Die Strafe von 2 ½ Pfund betrifft übrigens nicht das Fleisch, sondern war eine bei Gerichtsstrafen gebräuchliche Währung angegeben in Pfund Regensburger Pfennige. Diese 2 ½ Pfund Pfennige ergaben in der damals gebräuchlichen Handelswährung 6 Gulden 51 Kreutzer und 3 Pfennige.
1672 wurden die vier Metzger miteinander wegen Schlachtung ohne vorherige Fleischbeschau gestraft(31)
Im Jahre1685 hatte die Kontrolle ergeben, dass sie das Schaff und Pockhfleisch hoecher als was der Satz gewest verkaufft(32)
1705 erwischte es einen anderen Metzger, der erst ein paar Jahre zuvor als Bürger aufgenommen worden war,  Pürzer Ander, Bürger und Metzger umb sich derselbe undernomben ohne uf seinem Heussl gekhomene Gerechtigkeit das Fleisch pfundweis auszuwiegen und zu verkauffen. Auch der Fleischpenkstueftung  zu widersezen ist neben einem ernstlichen Verweis deswegen zu 1 Pfund gestraft  worden.(33) Dieser hatte also wiederholt das Fleisch in seinem eigenen Haus verkauft, ohne dafür die Handwerksgerechtigkeit auf dem Haus liegen zu haben und sich damit der Kontrolle in der Fleischbank entzogen.
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Wagte es ein anderer Bürger Fleisch zu verkaufen, so hatte er das gesamte Handwerk der Metzger gegen sich und der Magistrat als Gericht musste urteilen, wie im Jahre
1702, als der Bürger und Schneider Wolfgang Hofmann verurteil wurde,   umb er unschlachtmessiges Fleisch in Markt gebracht habe.(34)
Ebenso erwischte es im Kriegsjahr 1703 den Brothüter Georg Pachmayr, der entgegen des ausgesprochenen Verbotes Kalbfleisch viertl und Pfundweise verkauft hatte.
Sogar Gefängnisstrafen wurden gegen die Metzger ausgesprochen.(35)  Im Rechnungsbuch  ist vermerkt, dass, nachdem Georg Pachmeier und Leonhard Vogl 1684 oefters verboten worden bei dem waichen Wetter deren Schaf nit auf die Saem und und Getraidter hietten zu lassen hat es widerumben bei ihnen nichts verfangen sind dahero strafft worden. Pachmayer  musste 1 Gulden 8 Pfennig und 4 Kreutzer zahlen und Leonhard Vogl wurde wegen Unvermoegenheit halber zu Fenkhnuss Straff verurteilt
Im drauffolgenden Jahr ging der Metzger Ander Mez für einen halben Tag ins Gefängnis wegen an dem Rathsdiener veruebten Schendtung(36).
Andererseits wollten sich die verbürgerten Marktlehner nichts so einfach von ihren alten hergeklommenen und geschriebenen Rechten wegnehmen lassen. Die Metzger wollten ihnen das Schweineschlachten und den Verkauf des Schweinefleisches verbieten lassen und das ging ihnen zu weit. Hintergrund dürfte sein, dass den Marktlehnern, und nur diese protestierten auch,  in Kötzting das Brau- und Schankrecht uneingeschränkt zustand und es im Markt entsprechend zahlreiche Wirtshäuser gab. Machte man aber einen Ausschank und betrieb eine Wirtschaft, so konnte man in aller Regel mit den Abfällen auch eine Schweinehaltung betreiben, was wiederum dann der Wirtschaft zugute kam.


Mit ihrem Protest kamen die Metzger aber nicht durch und sogar in dem verpachteten Wirtshaus der Wuhn, einem alten Marktlehen in der unteren Marktstraße, wurde es dem Pächter ausdrücklich zugestanden.
Der Wuhnwirt Martin Hofmann(37) erhielt in seinem Stiftsvertrag genaue Vorschriften, wie er seine Wirtschaft zu führen hatte. Neben der Vorgabe, das Bier bei der Bürgerschaft zu kaufen, wird geregelt, dass er  weder schlachten noch Fleisch verkaufen dürfe. Schweine allerdings dürfe er sich halten soviel er für seine Wirtschaft benötigte.(38)
Die Metzger lieferten nicht nur das Fleisch zum Verzehr und die Felle für die Gerber, die am Regenufer ihr geruchsintensives Gewerbe betrieben, und selber wieder den Färbern zulieferten, sondern produzierten auch Unschlitt, also ausgelassenes Körperfett der Tiere, was sowohl für die Beleuchtung, wie eingangs bereits einmal erwähnt, sondern auch zum Abdichten der Spünde und Fässer in der Brauerei gebraucht wurde. 1685 lieferte der Metzger Georg Khieninger 17 Pfund Insleicht ins Brauhaus, die man dort für die „praune Waickh“(39) vonnöten gehabt habe.(40)
Eine andauernde Herausforderung  für die Kötztinger Metzger war es auch, die Schlachttiere bis zum Schlachttermin füttern zu können. Der Markt  Kötzting hatte notorischen Mangel an Weidefläche, die Marktlehner und Söldner betrieben zumeist auch eine Landwirtschaft und waren auf die gemeinschaftlichen Weideflächen angewiesen, da das Alleinhüten, auch auf dem ureigenen Grund und Boden, streng verboten war. Alle Tiere aller Bürger wurden in einer Herde auf die Gemeindeweide getrieben, dies war der sogenannte „Blumbbesuch“, wörtlich der Blumenbesuch.
So erhielten nun die Metzger die Auflage, dass jeder von ihnen höchsten 20 Schafe auf einmal schlachten dürfe und es daher keinen Grund gäbe, dass einer mehr unter die Gemeindetiere treibe.(41)  Regelübertretungen kennen wir auch hier wieder durch die in die Rechnungsbücher eingeführten Gerichtsstrafen, als z.B. Jakob Rabl und Michael Vogl jeder ca. 60 Schafe hielten und daher bestraft wurden, mit ansehnlichen 2 Pfund Pfennigen.
Das große Problem in der damaligen Zeit waren aber die damals häufig grassierenden epidemischen Viehseuchen und daraus die resultierende Sperrgebiete.
Solche Tiere, waren natürlich auf den Märkten in den Sperrgebieten günstig zu haben und so war die Versuchung groß. Oben erwähnte  Metzger Rabl und Vogl, die in Viechtach, wo der räudige Viehfall grasssierte,   Kühe gekauft hatte von denen eine würklich in solcher Sucht crepiert ist, mussten dies schwer büßen. 5 Gulden 12 Kreuzer und 2 Pfennige mussten sie hinlegen, fast die Höhe ihrer  Jahrespacht, als ihnen die Ratsherren dieses Vergehen nachweisen konnten(42).

Am 12. Juli 1787 kam dann für die Kötztinger Metzger eine Konkurrenz von ganz anderer Seite.
Der ehemalige Kötztinger Marktlehner und nun Reichenbacher Tavernewirt Georg Adam stellte den Antrag beim Magistrat, eine Freibank errichten zu dürfen. Von der Landesregierung in München bringt er eine auf ihn persönlich ausgestellte Konzession mit und nun lässt der Markt solch eine Freibank an die markteigene Wuhn(43) anbauen, der Markt nennt es anschrauben. Die Entscheidung war nicht unstrittig, auch eine Einrichtung im Rathaus, wo auch der Brotverkauf angesiedelt war, stand im Raum.
Nach längerem Hin und Her und abwechselnden Voten(44) entschied sich eine Mehrheit für den Anbau an die Wuhn. Eine große Konkurrenz scheint er für die Metzger aber nicht gewesen zu sein, weil in all den Folgejahren mehr von Schwierigkeiten des Marktes mit dem Mieter als von Einnahmen die Rede war. Der Magistrat erhielt seine Pachtzahlungen nur stockend und zu Anfang des 19. Jahrhunderts verlässt der Metzger Heinz Adam seine Familie und die Freibank in Kötzting und hinterlässt nur noch Schulden.

Die Metzger als Gewerbetreibende

Während im Zeitraum vor 1800 die Markträte selber die Lebensmittelkontrolle vornahmen, wurden später zuerst einzelne Metzger mit dieser Aufgabe im Fleischbereich betreut. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts gab es dann sogar Tierärzte, die diese Aufgabe vorzunehmen hatten.
1835 wurde der Brandmetzger Wolfgang Weihrauch für die vorgenommene Fleischbeschau bezahlt und 1861 rechnete bereits ein Tierarzt, Karl Wunder aus Viechtach, für dieselbe Tätigkeit ab.
Im Jahre 1866, im Zuge der Einführung der allgemeinen Gewerbefreiheit weigerten sich die Metzger die Pacht zu zahlen und schlachten von nun an dann auf Ihren eigenen Anwesen.
Der Markt versuchte nun die Fleischbank abzustoßen und schrieb eine Versteigerung der Immobilie aus. Der Kötztinger Wirt und Nachbar Georg Rötzer (Hausnummer 19, jetzt Bäckerei Pongratz) erhielt den Zuschlag für das Gebäude für sein gebot über 1100 Gulden. Landrichter Karl von Paur genehmigte den Verkauf aber nach einem Jahr war der Verkaufsvertrag immer noch nicht beurkundet. Georg Rötzer bekannte, den Kauf nicht antreten zu wollen, er hätte das Anwesen nur für den Schlosser Aschenbrenner ersteigert, der es aber dann für den  erreichten Betrag nun nicht nehmen wollte.(45)
Der Magistrat fragte nach, ob der Markt Rötzer verklagen sollte, aber das Landgericht winkte ab, dies würde nur neue unnötige Kosten verursachen. Das Gericht riet mit dem Nächstbietenden der Versteigerungen in Verhandlungen zu treten. Der direkt benachbarte Stephan Dimpfl, Metzger und Gastwirt, übernahm nun das Anwesen für 560 Gulden
In den Jahren nach der Erteilung der allgemeinen Gewerbefreiheit bewarben sich die verschiedensten Bürger um eine Metzgerkonzession und die Angaben werfen ein Schlaglicht auf die damals wohl vorherrschenden hygienischen Zustände.
Im Gewerbesteuerkataster des Marktes Kötzting von 1868  tauchen jetzt zusätzlich folgende Personen als Antragsteller für einen Metzger auf(46) :
  • Joseph Amberger, brauender Bürger will das Geschäft ohne Gehilfen betreiben, ohne Laden, schlachtet im Wohnhause
  • Franz Zachmann, Hausbesitzer, will im Wohnhause schlachten
  • Wieser Georg, Pächter des Rötzerschen Gasthauses will im Wohnhaus schlachten
  • Januel Leopold aus Rimbach, wohnhaft auf dem Jauckerbeckkeller will im Keller schlachten
  • Wieser Wolfgang übt das Geschäft im elterlichen Wohnhause aus
  • Stöberl Wolfgang, hat im Wohnhause eine Schlachtlokalität
  • Laumer Wolfgang, schlachtet im Michl Martinschen Hause
  • Kern Franz Gastwirtschaftspächter
  • Kerscher Xaver Sattelpeilstein, ohne Laden ohne Gehilfe
  • Greiner Jakob Bürger
  • Lammer Alois
  • Zachmann Franz
  • Rötzer Joseph
Aus dem Jahre 1896 kennen wir die erste große Umbaumaßnahme der ehemaligen Fleischbank, die nun wieder ein bürgerliches Wohnhaus geworden ist, als Franziska Raith das Haus von Grund auf erneuerte.(47)  Der Zusatz in der Baumappe heißt: das Voglsche Anwesen, vorher Elias Hahn.
In der Baumappe vom 28.07.1904 bestätigten die beiden Nachbarn, der Bäcker Karl Mühlbauer (Bäckerei Grassl) und der Hafner Joseph Kasparowsky (heute Allianz Roiger), ihre Zustimmung für den Ausbau des Wohnhauses des Dimpflwirtes Georg Mühlbauer(48).
Die Kötztinger Metzger aber errichteten alle ihre eigenen Schlachthäuser und wirtschafteten auf und in ihren eigenen Häusern solange bis dann zu Ende des 20. Jahrhunderts geänderte Hygiene- und Umweltschutzbestimmungen neue Auflagen brachten, die von kleinen Handwerksbetrieben nur noch schwer erfüllt werden konnten. So wandelten sich viele Metzgerhandwerksbetriebe zurück in reine Fleisch und Wurstverkaufsstellen, sind also dann wieder zu Fleischbänken geworden, nur eben nicht mehr zentral sondern auf verschiedene Häuser in der Stadt Kötzting verteilt.




Namensnachweise von Kötztinger Metzgern bis 1885:
Waldfest auf dem Ludwigsberg 1906 oder 1907 rechts am Wurststand das Metzgerehepaar Philipp und Karolina Krämer. ". Kind von rechts sitzend ist Tochter Elisabeth, spätere Frau Barth. Foto Gläser Straubing, hatte zu dieser Zeit ein Atelier in Kötzting. Foto Arbeitskreis Heimatforschung Bad Kötzting Repro Nr. 1643