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Donnerstag, 1. Mai 2014

Eine Schießstätte beim Lindnerbräu und die Furcht der Weissenregener...

Die Kötztinger Schiessanlagen I



Wir schreiben das Jahr 1895 und die Feuerschützengesellschaft Kötzting beabsichtigt auf den im beiliegenden Situationsplan näher bezeichnete Besitzobjekten des Bierbrauereibesitzers Carl Lindner dahier eine Schießstätte mit Kugelfang und Schießhalle zu errichten. So beginnt ein Antragsschreiben des Schützenvereins am 25.April 1895 an des königliche Bezirksamt Kötzting. Das Bezirksamt,(BZA), der Vorläufer des heutigen Landratsamtes, war im Gebäude des jetzigen Rathauses untergebracht.
Die amtlichen Vermerke am Rande des Aktes zeigen, dass das Bezirksamt zuerst einmal am 3. Mai beim Forstamt in Kötzting eine Beurteilung erbat, welche die Unbedenklichkeit der Anlage am 5.5. auch beurkundete, mit der Maßgabe, dass die Sicherheitseinrichtungen auch plangemäß ausgeführt würden.
Plan der technischen Ausrüstung der neuen Schiessanlage beim Lindner
 Am 7. Mai bereits ging beim Magistrat in Kötzting die Antwort vom BZA ein welches den Markt aufforderte den Vorstand der Kötztinger Feuerschützengesellschaft zu veranlassen, die Plannummern des Lindnerschen Besitzes in den Lageplan einzuzeichnen und die Grundstücksbesitzer zu benennen, welche dem Lindnerschen Grundstück in Schussrichtung benachbart lägen
Am 17. Mai nun kommt es zu einer ersten Arbeitssitzung, es treffen sich:
Herr Carl Lindner, Brauereibesitzer
Herr Xaver Windorfer, Fabrikbesitzer
Herr Friedrich Rett, Privatier und
Herr Franz Müller Hausbesitzer sämtliche von Kötzting: mit ihrer Unterschrift bestätigen die vier, dass sie gegen die Bezirksamtliche Verfügung durchaus keine Einwendungen hatten.

Mit Datum vom 17. Mai gibt nun der Magistrat Kötzting grünes Licht für die Anlage, jedoch schickt das Bezirksamt den neuen Lageplan mit der eingezeichneten Gemeindegrenze zur Beurteilung auch an die Gemeinde Weißenregen und damit geht der Zauber los:

Am 17. Juni nun schreibt der Vorstand des Feuerschützenvereins erneut an das BZA, weil er Nachricht erhalten hat, dass Angehörige der Gemeinde Weißenregen Widerspruch eingelegt hatten gegen die Erbauung einer Schießanlage, wegen Gefährdung des in Schußrichtung liegenden Fußweges nach Hafenberg sowie der in der gleichen Richtung liegenden Grundstücke.
Der Vorstand vermutet, dieser Widerspruch würde lediglich auf ungenügender, vielleicht auch gänzlicher Unkenntnis der verschiedenen die Schieß=Anlage betreffenden Sicherheits=Vorrichtungen gründen
und schlägt daher vor die betreffenden Grundeigentümer zur Augenscheinannahme an Ort und Stelle einzuladen. Dazu würde sie im Einverständnis mit dem Bierbrauer Herrn Lindner vor dessen im Baue befindlichen Faßhalle beziehungsweise auf der dieser gegenüberliegenden Wiese mittels Aufstellung von Stangen, Brettern und dergleichen die beabsichtigte Schießanlage im Skelett errichten.
Damit könnten die Grundbesitzer sich über die Beschaffenheit und den Zweck der verschiedenen Sicherheitsvorrichtungen und über die Unmöglichkeit der Gefährdung des Fußweges informieren.
5 Tage später kam es zur so genannten Tagfahrt, angegebene Dauer: 1 Stunde, alle geladenen waren erschienen mit Ausnahme der Bauerswitwe Therese Schilitz.
Sicherheitsdetail bei den Schießscheiben
Forstmeister Hubrich und Bezirksbautechniker Bauer erklärten die Sicherheitsmaßregeln, die anhand des errichteten Skelettes erklärt werden konnten. Nach nach praktischen Versuchen erklärte Bezirksgeometer Schmeisser die Funktion der Schiessöffnungen im Zusammenhang mit den Kugelfängen, welcher 6 m hoch und 8 m lang werden sollte. Es wurde konstatiert, dass ein Schuss entweder die Bohlenwand oder den Kugelfang oder die Scheibe treffen musste. Anschließend kamen die Grundstückseigentümer an die Reihe, diese erklärten dass sie den Zweck der Sicherheitsmaßnahmen verstünden und auch erkannten, dass nur unter außergewöhnlichen Umständen ein Unglück würde geschehen können, dass aber das Gefühl der Sicherheit durch die projektierte Anlage in hervorragender Weise beeinträchtigt werde. Sie würden sich beim Schießen nicht getrauen ihre Felder hinter dem Kugelfang zu betreten.
Bürgermeister Vogel gibt an, dass er für seine Person nichts gegen diese Anlage hätte, jedoch von der Therese Schilitz vom Gemeindeausschuss beauftragt sei deren Widerspruch gegen diese Anlage bekannt zu geben.
Der Gemeinde als solche sei als Eigenthümerin des Weges von Kötzting nach Hafenberg daran interessiert, dass bei den Passanten auf diesem Wege das Gefühl der Beunruhigung durch die in der Richtung des Weges abgegebenen Schüsse nicht hervorgerufen werde.

 Es unterschrieben:
 Vogl Bürgermeister (von Weißenregen)
 Bergbauer Josef
 Hofmann Johann
 Müller Michael

Unterschriftenliste

 Müller Josef
 Hubrich Forstmeister
 Bauer Bezirkstechniker
Bezirksamtskommission Jolas Assessor

 Schmidt Protokollführer








Schon wenige Tage später fasst der Gemeindeausschuss von Weißenregen einen ablehnenden Bescheid.

Zwei unterschiedliche Varianten waren ursprünglich vorgestellt: Projekt I mit Schussrichtung Ludwigsberg und Projekt II mit Schussrichtung auf den Kirchenweg. Das Forstamt hatte Projekt I abgelehnt, weil sonst weniger Menschen auf den Ludwigsberg gehen würden und Projekt II favorisiert, weil da eh nur wenige Kirchgänger und diese eben am Vormittag gehen würden......Das war nun natürlich Wasser auf die Mühlen der Weißenregener, sie schrieben: dieser Fußweg ist einer der verkehrsreichsten der Gemeinde Weißenregen, bis auf den Ludwigsberg eine Person geht, gehen auf diesem Wege fünfzehn Personen, zu jeder Tageszeit verkehren hierauf Passanten aus den Ortschafften Hafenberg, Weißenregen, nur teilweise Sackenried, Riedersfurth, Ried, Ahrain, Lehen, Wimbach, Schwazendorf, Krailling und Obergschaid, kurz alle die aus diesen Ortschafften auch 1 1/2 Stunden in dieser Richtung nach und vor Kötzting kommen. Die Leute, die die nach Plan vorgesehenen Sicherheitsvorrichtungen nicht wissen und kennen, würden sich beim Schießen beängstigt fühlen und nicht mehr getrauen diesen Weg zu passieren.
Die Bewohner Hafenberg protestieren entschieden dagegen mit de4r Äußerung, wenn die ganze Sache so harmlos wäre, warum hat das königliche Forstamt das Projekt auf den Ludwigsberg nicht genehmigt, weil die Leute sich fürchten würden - und wir sollen keine Furcht davor haben? Die Leute sind so Aufgebracht, dass sie alle Beruhigungen auf Grund der sachverständigen Gutachten nicht annehmen würden. Man sagt auch: die Herren sitzen während wir arbeiten, oder gehen auf dem Wege beim Schießen in Gesellschaft bei einander und können wie jedes andere Menschenkind auch scharf angetrunken sein und folglich den Schußstand noch nicht erreicht haben und durch eine unrichtige Manipulation mit dem Gewehr neben der Blende, Scheibe und Kugelfang vorbei schießen, wo folglich die Möglichkeit nicht ausgeschlossen bleibt ein Menschenleben zu töten.
Lageplan mit der Gemeindegrenze zwischen Kötzting und Weißenregen

Das Gremium bittet aus obengenannten gründen das BZA, die Schützengesellschaft Kötzting mit ihrem Projekte abzuweisen:



 Gemeindeverwaltung Weißenregen am 24.Juni 1895
Vogl Bürgermeister
Bergbauer Beigeordneter
Müller Pfleger
Georg Laumer
Josef Hofmann
Wolfgang Eckl



















 Am 26. Juni  nun schreibt das BZA an den Magistrat in Kötzting, ob sich der Vorstand der Schützengesellschaft sich angesichts der Opposition der Bewohner von Weißenregen und Hafenberg nicht zur Wahl eines anderen geeigneteren Platzes entschließen könnte:
Bürgermeister Drunkenpolz von Kötzting reicht den ganzen Akt an den Vorstand der Feuerschützengesellschaft weiter und dieser berichtet am 5. August 1895 von der kurz zuvor stattgefundenen Generalversammlung, angesichts der Opposition der Bewohner von Weißenregen auf die Errichtung der Schießanlage beim Bierbrauer Carl Lindner zu verzichten, dagegen sie die bisher benutzte Schießstätte auf dem Sommerkeller des Bierbrauers Herrn Chr. Kollmaier dahier wieder in brauchbaren Zustand zu versetzen und soll daselbst die Feuerschützengesellschaft des Marktes Kötzting, welche bis jetzt geruht hat, wieder in Aktivität treten.
 Das BZA, das von diesem Beschluss benachrichtigt wurde, reagierte sofort, und beauftragte den Magistrat unverzüglich der Schützengesellschaft zu eröffnen, dass ihr vor amtlicher Prüfung dieser Anlage (beim Sommerkeller Kollmaier) jede Benutzung derselben verboten sei. Den Nachweis dieser Benachrichtigung musste der Magistrat Kötzting binnen 24 Stunden liefern.
Aber damit war das schöne Projekt gestorben

Detail des Schießstandes mit Kugelfang